Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fahrlehrer-Ausbildungsordnung

A. Problem und Ziel

Es sind im Zusammenhang mit einer Novelle der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung, die so genannte "Schilderwald-Novelle") Zweifel aufgetreten, ob formale Rechtsfehler der Vergangenheit Auswirkungen auf die Geltung von Bestandteilen auch dieser Verordnung haben. Hier soll durch Neuverkündung Rechtsklarheit geschaffen werden.

B. Lösung

Neuerlass der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung.

C. Alternativen

Beibehaltung der bisherigen Regelungen mit den oben beschriebenen Zweifeln an der Geltung der Verordnung.

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

Für Bund, Länder und Gemeinden bestehen keine Auswirkungen.

E. Erfüllungsaufwand

Für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und die Verwaltung (Bund, Länder und Kommunen besteht kein Erfüllungsaufwand.

F. Sonstige Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und Preisniveau, insbesondere Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fahrlehrer-Ausbildungsordnung

Der Chef des Bundeskanzleramtes
Berlin, den 23. April 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu erlassende

Fahrlehrer-Ausbildungsordnung mit Begründung und Vorblatt.

Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.

Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Absatz 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla

Fahrlehrer-Ausbildungsordnung

Vom ....

Auf Grund

Inhaltsübersicht

§ 1 Ort der Ausbildung
§ 2 Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 3 Ausbildungsfahrschule
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlagen

Anlage (zu § 2 Absatz 1)
Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

§ 1 Ort der Ausbildung

Die Ausbildung zum Fahrlehrer erfolgt in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule. Die Regelung des § 30 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.

§ 2 Fahrlehrerausbildungsstätte

§ 3 Ausbildungsfahrschule

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die FahrlehrerAusbildungsordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 7. August 2002 (BGBl I S. 3267) geändert worden ist, außer Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den ...
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Anlage (zu § 2 Absatz 1)
Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

Übersicht

Verkehrsverhalten

Fahrlehreranwärter erwerben Wissen über das Verkehrsverhalten unter besonderer Berücksichtigung der Gefahrenlehre; sie lernen, ihr eigenes Fahrverhalten und das Fahrverhalten der Fahrschüler zu beobachten; sie lernen, das richtige Fahrverhalten den Fahrschülern zu vermitteln. Sie lernen die psychologischen und sozialen Aspekte des Verkehrsverhaltens sowie die Grundzüge der Verkehrspsychologie kennen.

Recht

Fahrlehreranwärter erwerben Kenntnisse des Rechtssystems, seiner Gliederung, Struktur und Funktion. Sie lernen die Wechselbeziehungen zwischen Grundrechten und Ansprüchen des Einzelnen und den Gemeinschaftsinteressen kennen sowie den Zusammenhang zwischen persönlichen Interessen und Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und der Umwelt. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Rechtsverständnis und orientieren sich über die Einstellungen der Fahrschüler der unterschiedlichen Altersklassen. Fallbeispiele, induktive und deduktive Methoden kommen dabei zur Anwendung.

Technik

Fahrlehreranwärter lernen Aufbau und Funktionsweise des Kraftfahrzeugs und seiner Teile kennen (Nutzung, Bedienung, Kontrolle, Pflege, Wartung). Bei der Auswahl und Gewichtung der Ausbildungsinhalte kommt der Sicherheit und dem Umweltschutz eine besondere Bedeutung zu; naturwissenschaftliche Erklärungen, z.B. zur Umwelttechnik und zur Fahrphysik sind notwendig. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Technikverständnis und lernen die Zusammenhänge zwischen Fahrzeugtechnik, Verkehrssicherheit und Umweltschutz zu vermitteln.

Umweltschutz

Fahrlehreranwärter lernen die Zusammenhänge zwischen Straßenverkehr und Umweltschutz kennen. Sie werden mit den Möglichkeiten des Energiesparens beim Führen von Kraftfahrzeugen vertraut gemacht.

Fahren

Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen; sie können ihr Fahrverhalten erklären.

AbschnittZeit*)Sachgebiet
1770Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
1.1280Verkehrsverhalten
1.1.180Fahrer
1.1.1.1Fähigkeiten und Fahrfertigkeiten
Wahrnehmungsfähigkeit, Sehvermögen, Blickverhalten; Blickverhalten bei Fahranfängern, psychomotorische Fertigkeiten; Reaktionsfähigkeit; Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit; Denkprozesse und Automatismen beim Fahren
Wissen, anwenden, beobachten
1.1.1.2Fahrtüchtigkeit
Beanspruchung, Stress, Emotionen und Traumwelten, Alkohol und andere Drogen, Medikamente
Wissen, beachten, beobachten, beeinflussen
1.1.1.3Einstellungen
zum Fahren und Fahrzeug; Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung
Kennenlernen, orientieren, klären, beeinflussen
1.1.1.4Aggression, Selbstdurchsetzung und Gewalt im Straßenverkehr
Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung bei Fahrschülern und Fahrern
Wissen, analysieren, beeinflussen
1.1.1.5Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl
Selbsteinschätzung, Fahrertypologien, Fahrstile, Motive
Kennenlernen, reflektieren
1.1.1.6Unterschiedliche Verkehrsteilnehmer:
Hilfsbedürftige, Kinder, Jugendliche, Senioren, Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrer
Informieren, reflektieren
1.1.240Fahrverhalten
1.1.2.1Regelkonformität
Bedeutung für das Verkehrssystem und für jeden Einzelnen; Akzeptanz, Verstöße, Kontrolle; Statistik; Einstellungen bei Kraftfahrern
Wissen, orientieren, reflektieren
1.1.2.2Gefahrenlehre
Objektive und subjektive Sicherheit, Risikowahrnehmung und Risikoakzeptanz; Gefährdung und Gefährlichkeit; Fahrfehler; Unfallforschung, Unfallstatistik, besondere Situation bei Verkehrsunfall, Fehlverhalten und Unfalltrends bei jungen Fahrern; Gefahren des Straßenverkehrs; Gefahrenabwehr, defensive Fahrweise
Informieren, reflektieren
1.1.2.3Kommunikation im Straßenverkehr, Straßenverkehr als besondere Kommunikationssituation; soziales Handeln im Straßenverkehr, Partnerschaft und Kooperation; Hilfe, Rücksicht, Höflichkeit, Gelassenheit
Wissen, erfahren, sensibilisieren, engagieren, reflektieren
1.1.2.4Verantwortung für Mensch und Umwelt
Werte, Wertewandel, Wertekonflikt (Leben und Gesundheit, Umwelt, Freiheit, Mobilität, Eigentum) und Normen im Straßenverkehr, Zusammenhänge zwischen moralischem Anspruch und tatsächlichem Verkehrsverhalten im Straßenverkehr, unterschiedliche moralische Argumentationsniveaus in der Verkehrserziehung; Verhaltenssteuerung im Straßenverkehr durch Normen, Motive, Gesetze, durch Einsicht und Vernunft; Möglichkeiten der Beeinflussung der Verkehrsmoral durch Fahrschulunterricht
Informieren, analysieren, vermitteln, reflektieren
1.1.3160Straßenverkehr
1.1.3.1Verkehrsregeln
Kennen, respektieren; sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden
1.1.3.2Zulassung zum Straßenverkehr
Personen
Fahrzeuge
Kennenlernen
1.270Recht
1.2.1Verfassungs- und Verwaltungsrecht, System der Vorschriften; Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen (Entstehung, Bedeutung, Funktion); Verwaltungsrechtsschutz: Rechte und Möglichkeiten des Bürgers; formelle und formlose Rechtsmittel, Leistungsgrenzen des Rechtsstaats
1.2.2Strafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeitenrecht
Materielles Recht, Verfahrensrecht
1.2.3Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
Gerichtliche und behördliche sowie vorläufige und endgültige Maßnahmen, Reflexion der häufigsten Auffälligkeiten und ihre Ursachen
1.2.4Haftungs- und Versicherungsrecht
Delikts- und Gefährdungshaftung; Vertragsverletzung, Haftpflichtversicherung und freiwillige Versicherungen
1.2.5Steuerrecht (Kraftfahrzeugsteuergesetz)
Grundzüge kennen
1.2.6Wettbewerbsrecht, Arbeits- und Sozialrecht
Grundzüge
1.390Technik
1.3.1Motoren und Aggregate
Otto- und Dieselmotoren; Kühlung; Schmierung; Kraftstoffanlagen; Abgasanlagen
Elektroantrieb in Kraftfahrzeugen
1.3.2Kraftstoffe
Anforderungen an Kraftstoffe; Umweltbelastung durch Kraftstoffe; alternative Kraftstoffe
1.3.3Schmierstoffe
Unterscheidung von Güte und Viskosität; Umweltbelastung, Entsorgung
1.3.4Kraftübertragung
Arten der Kraftübertragung, Kupplung, Getriebe, Achsantrieb, Differential
1.3.5Fahrwerk
Radaufhängung; Rad- und Achsstellungen; Federung und Dämpfung; Räder und
Reifen; Lenkung
1.3.6Bremsen
Arten; Betriebs-, Feststell- und Hilfsbremsanlagen
1.3.7Karosserie und Ausstattung
Innere und äußere Sicherheit, Recycling und Entsorgung; aktive und passive Sicherheit
1.3.8Elektrische und elektronische Anlagen
Generator, Batterie, Verbraucher
1.3.9Fahrphysik
Antriebskräfte, Fahrwiderstände; Kurvenkräfte; Bremskräfte
1.3.10Anhängertechnik
Aufbauarten, Fahrtechnik mit Anhänger, Zusammenstellen von Zügen
1.3.11Umwelttechnik
1.410Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung, Rußfilter; Geräuschentwicklung; Recycling; Umgang mit technischen Einrichtungen; Kontrolle, Wartung und Pflege
Umweltschutz
Einfluss des Straßenverkehrs auf Klimaveränderungen, Natur (neuartige Baumkrankheiten) und menschliche Gesundheit; Emissionen,
Ozonbildung, Treibhauseffekt; Umweltverträglichkeit und Energieverbrauch der unterschiedlichen Verkehrsmittel; Ressourcen; Möglichkeiten des Energiesparens; Verkehrsvermeidungsstrategien
1.515Fahren
Fahrlehreranwärter vervollkommnen Fahrweise und Fahrfertigkeiten
1.6235Verkehrspädagogik
1.6.1135Inhalte, Ziele und Lernprozesse
1.6.1.1Inhalte der Fahrschülerausbildung
Sachgebiete für den theoretischen und praktischen Unterricht; Verbindlichkeit und Gestaltungsspielräume; Curricularer Leitfaden, Unterrichtswerke; Lehr- und Ausbildungspläne
Kennen, gewichten, aufbereiten, anordnen
1.6.1.2Ziele der Fahrschülerausbildung
Systematik der Ausbildungsziele, Konkretisierung der Ausbildungsziele bei der Unterrichtsplanung
Kennenlernen, verstehen, konkretisieren
1.6.1.3Lernformen und Lernprozesse beim Fahrenlernen
Lernvoraussetzungen, Lernstand; Lernstörungen; Weiterlernen nach der Fahrerlaubnisprüfung; Lernprozesse in der Erwachsenenbildung
Anleiten, beurteilen, helfen, unterstützen
1.6.1.4Unterrichtsplanung
Planungsfaktoren, -prinzipien und -schritte
Kennenlernen, analysieren, anwenden
1.6.1.5Fahrlehrerverhalten
Besonderes pädagogisches Verhältnis; psychologische und soziale Zusammenhänge; Unterrichts- und Erziehungsstile, Typenkonzepte, Dimensionen; Zusammenhänge zwischen Unterrichtsstil, Lernklima, Lernerfolg und Lehrerimage
Kennen, trainieren, beurteilen
1.6.1.6Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation
Im Theorieunterricht und im praktischen Fahrunterricht; Beziehungen und Beziehungsstörungen
Analysieren, gestalten, trainieren
1.6.1.7Lernstandsdiagnose
Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen; Diagnosebogen; Leistungsrückmeldungen; Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Prüfungsangst
Wissen, mitteilen, helfen
1.6.1.8Beratung von Fahrschülern
Beratung als besonders pädagogische Beziehung; Methoden und typische Situationen
Wissen, anwenden, können
1.6.260Unterrichtsmethoden
Veranschaulichung, Demonstration, Modellverhalten; Information, Erklärung, Referat, Erzählung, Bericht; Aufgaben, Anweisungen, entwickelndes Unterrichtsgespräch; Bekräftigung, Kritik, Korrektur, Appell; Arrangieren und moderieren: Übung, Wiederholung, Diskussion, Kleingruppenarbeit, Rollenspiel und Interaktionsspiel
Kennenlernen, auswählen, üben
1.6.3Unterrichtsmedien
Modelle, Printmedien, audiovisuelle Medien, elektronische Medien Kennenlernen, beurteilen, auswählen, produzieren
1.6.4Unterrichtspraxis
Theorieunterricht und praktischer Unterricht; Einsatz von Zusatzspiegeln und Doppelpedalen
Analysieren, planen, gestalten, anweisen, üben
1.6.540Fahrschulwesen
Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern einschließlich Fahrerlaubnis auf Probe und Nachschulung; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern und Prüfung von Fahrlehrern
1.6.6Vorbereitung auf die praktische Ausbildung
Ablauf, Umfang und Organisation; Aufgaben des Fahrlehreranwärters und der Ausbildungsfahrschule; Status des Fahrlehreranwärters
1.6.7Fahrlehrerberuf
Entwicklung, Weiterqualifizierung; Belastungsfaktoren; Arbeitsorganisation
Verkehrssicherheitsarbeit
1.6.8Programme, Sicherheitstraining, Fahrerweiterbildung
Kennen, anwenden
1.770Auswertung der Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung
Analyse der Erfahrungen, praktische Folgerungen; Vertiefung der Sachgebiete
Unterrichtsmethoden und Unterrichtspraxis
2140Fahrlehrerlaubnis Klasse A
2.145Verkehrsverhalten
2.1.115Fahrer
Vertiefung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen; Wahrnehmungsvermögen, psychomotorische Fähigkeiten (z. B. Gleichgewichtssinn); Kondition, Einstellungen zum Kraftradfahren, Fahrgefühle, Freizeitgestaltung; Fahrertypologien, Fahrstile
Wissen, anwenden, beobachten
2.1.2Fahrverhalten des Kraftradfahrers
Regelverstöße, Statistik; Risiko und Risikobereitschaft; Fahrfehler, Unfälle, Trends, defensive Fahrweise; aggressives Fahren; Fahren in der Gruppe; Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern; Verantwortung für Mensch und Umwelt
Wissen, beachten, beobachten, beeinflussen
2.1.330Straßenverkehr
2.1.3.1Verkehrsregeln
Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden
2.1.3.2Zulassung zum Straßenverkehr
Personen
Fahrzeuge
Kennen
2.230Technik
2.2.1Motoren und Aggregate
Viertakt- und Zweitaktmotoren, Kühlung, Schmierung, Kraftstoffanlagen, Abgasanlagen
2.2.2Kraftübertragung
Arten der Kraftübertragung, Kupplung, Getriebe, Primär- und Sekundärantrieb
2.2.3Fahrwerk
Federung und Dämpfung, Räder und Reifen, Reifenverschleiß, Radführung
2.2.4Bremsen
Arten, Funktion
2.2.5Rahmenformen und -arten
2.2.6aktive, passive Sicherheit
Seitenwagen
Formen, Anbau, Besonderheiten
2.2.7Fahrphysik
Antriebskräfte, Fahrwiderstände, Kurvenkräfte, Bremskräfte, Besonderheiten bei Roller und Kraftrad mit Beiwagen
2.2.8Umwelttechnik und ihre Bedeutung für Fahrpraxis und Fahrzeugwartung, Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung; Geräuschentwicklung; Recycling, umweltgerechte Entsorgung
Kennen, anwenden
2.2.9Funkanlagen
Arten und Einsatzmöglichkeiten
2.310Fahren
2.455Verkehrspädagogik
Fahrlehreranwärter lernen, ihr verkehrspädagogisches Wissen, ihr pädagogisches Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Klasse A zu übertragen, zu ergänzen und anzuwenden
2.4.115Inhalte, Ziele, Lernprozesse und -probleme beim Fahren auf Krafträdern; Mofa-Ausbildung
2.4.240Methoden der praktischen Ausbildung
Kleingruppen; Aufbau von Übungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad; Sicherung und Kennzeichnung von Übungsflächen für die Grundfahrübungen; Einsatz von Funkanlagen
2.4.3Unterrichtsmedien
Modelle, Printmedien, audiovisuelle und elektronische Medien
2.4.4Lernstandsdiagnose
Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen, Diagnosebogen, Leistungsrückmeldungen, Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Ausbildungs- und Prüfungsängste
2.4.5Fahrschulwesen
Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern; Ausbildungsfahrzeuge und Funkeinsatz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern
3140Fahrlehrerlaubnis Klasse CE oder DE(1. Ausbildungsmonat)
3.140Verkehrsverhalten
3.1.110Fahrer
Vertiefung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten; Einstellungen der Fahrer von unterschiedlichen Nutzfahrzeugen, insbesondere: Blickverhalten; Dauerbeanspruchung; Stress, Anstrengung und Entspannung, Erholung, Fahrtüchtigkeit; Verantwortung des Fahrers; Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
Wissen, orientieren, reflektieren, sensibilisieren, engagieren
3.1.230Straßenverkehr
3.1.2.1Verkehrsregeln
Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden
3.1.2.2Zulassung zum Straßenverkehr
Personen
Fahrzeuge
3.260Technik
3.2.1Motoren und Aggregate
Dieselmotoren, Kühlung, Schmierung, Einspritzverfahren, Aufladetechnik, Abgasanlagen
3.2.2Kraftstoffe
Anforderungen an Kraftstoffe, Umweltbelastung durch Kraftstoffe, alternative Kraftstoffe
3.2.3Schmierstoffe
Unterscheidung von Güte und Viskosität, Umweltbelastung, Entsorgung
3.2.4Kraftübertragung
Arten der Kraftübertragung, Kupplungs-, Getriebe- und Achsantriebsarten, Differential
3.2.5Fahrwerk
Radaufhängung, Rad- und Achsstellung, Federung und Dämpfung, Räder und Reifen, Lenkung
3.2.6Bremsen
Arten, Betriebs-, Feststell- und Hilfsbremsanlagen, Dauerbremsen (Motorbremsen, Retarder)
3.2.7Elektrische und elektronische Anlagen
Generator, Batterie, Verbraucher
3.2.8Fahrphysik
Antriebskräfte, Fahrwiderstände, Kurvenkräfte, Bremskräfte
3.2.9Umwelttechnik
Technische Einrichtungen zur Schadstoffreduzierung (z. B. Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung, Rußfilter), Geräuschentwicklung, Recycling, umweltgerechte Entsorgung, Kontrollen, Wartung, Pflege
Kennen, vermitteln
3.340Verkehrspädagogik
Fahrlehreranwärter lernen ihr verkehrspädagogisches Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Klassen CE und DE zu übertragen und anzuwenden.
3.3.110Inhalte, Ziele, Lernprozesse und -probleme beim Führen von Nutzfahrzeugen, Lernstandsbeurteilung
3.3.230Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen
Sicherung und Kennzeichnung von Übungsflächen für die Grundfahrübungen; Einsatz von Sicherungsposten und Einweisern
3.3.3Fahrschulwesen
Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern, Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern. Belastungsfaktoren; Arbeitsorganisation, gemeinsame Nutzung von Ausbildungsfahrzeugen, Kooperationsformen im CE- und DE-Bereich
4140Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
(2. Ausbildungsmonat)
4.145Verkehrsverhalten
4.1.15Fahrer
Einstellungen zum Fahren, Fahrzeug und Ladung, Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung, Verhalten gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern
4.1.1.2Ängste, Aggression und Selbstdurchsetzung
Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung bei Fahrschülern und Fahrern
4.1.1.3Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl Selbstüberschätzung, Fahrertypologien, Fahrstile
4.1.240Straßenverkehr
4.1.2.1Verkehrsregeln
Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden
4.1.2.2Sozialvorschriften im Straßenverkehr
4.1.2.3Gefahrgutbeförderung
4.1.2.4Unfallverhütungsvorschriften
4.1.2.5Berufskraftfahrerausbildung
4.1.2.6Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister
4.1.2.7Internationaler Güterverkehr
4.25Recht
4.2.1Güterkraftverkehrsgesetz mit Nebenverordnungen
4.2.2Kfz-Steuer bei Lkw, Anhänger und Sattelkraftfahrzeug
4.345Technik
4.3.130Bau- und Antriebsarten
4.3.2Aufbauten
4.3.3Zusammenstellung von Zügen, Verbindungseinrichtungen
4.3.4Bremsen
4.3.4.1Zugfahrzeug
4.3.4.2Anhänger und Sattelauflieger
4.3.515Ladungsaufnahme und Ladungssicherung
4.3.6Fahrtechnik und Anhänger
4.3.7Sicherheits- und Abfahrkontrollen
4.410Fahren
Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren von Zügen oder Sattelkraftfahrzeugen einschließlich Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen
4.535Verkehrspädagogik
4.5.15Fortführung der Ausbildungsschwerpunkte aus Abschnitt 3.3
4.5.230Inhalte und Ziele der Fahrschülerausbildung
Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen; Sicherheits- und Abfahrkontrollen; Grundfahraufgaben; Anweisen des Sicherungsposten bei Verbinden von Fahrzeugkombinationen
Lernstandsdiagnose
Unterrichtsmedien
Kennen, gewichten, ausführen, anordnen
5140Fahrlehrerlaubnis Klasse DE
(2. Ausbildungsmonat)
5.145Verkehrsverhalten
5.1.110Fahrer
5.1.1.1Einstellungen zum Fahren und gegenüber Fahrgästen; Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung von Fahrern und Fahrgästen
5.1.1.2Ängste, Aggression und Selbstdurchsetzung
Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung
5.1.1.3Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl
Selbstüberschätzung, Fahrertypologie, Fahrstile
Kennen, reflektieren, beeinflussen
5.1.235Straßenverkehr
5.1.2.1Verkehrsregeln
Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden
5.1.3Sonstige Vorschriften
5.1.3.1Unfallverhütungsvorschriften
5.1.3.2Sozialvorschriften im Straßenverkehr
5.1.3.3Berufskraftfahrerausbildung
5.1.3.4Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister
5.1.3.5Internationaler Personenverkehr
Wissen, anwenden
5.25Recht
5.2.1Personenbeförderungsgesetz mit Nebenbestimmungen
5.2.2Kraftfahrzeugsteuergesetz
5.330Technik
5.3.1Bauarten
5.3.2Aufbauten
5.3.3Bremsen
5.3.4Aktive und passive Sicherheit
5.3.5Technische Serviceeinrichtungen Heizung, Klimaanlage, Bordküche, Toilette usw.
5.3.6Versorgung und Entsorgung
5.3.725Nothilfeeinrichtungen
5.3.8Fahrtechnik
5.3.9Werkstattausbildung
Störungssuche und Fehlerbeseitigung
5.410Fahren
Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren; sie können ihr Fahrverhalten erklären
5.525Verkehrspädagogik
5.5.15Fortführung der Ausbildungsschwerpunkte aus Abschnitt 3.3
5.5.220Inhalte und Ziele der Fahrschülerausbildung
Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen; Sicherheits- und Abfahrkontrolle; Grundfahraufgaben; Anweisen des Sicherungsposten bei Verbinden von Fahrzeugkombinationen
Lernstandsdiagnose
Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen, Diagnosebogen, Leistungsrückmeldungen, Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Ausbildungs- und Prüfungsängste
Unterrichtsmedien
Modelle, Printmedien, audiovisuelle Medien, elektronische Medien
Kennen, gewichten, aufbereiten, anordnen

*) Stunden zu je 45 Minuten.

Begründung:

I. Allgemeines

Es sind Zweifel aufgetreten, ob formale Rechtsfehler der Vergangenheit Auswirkungen auf die Geltung von Bestandteilen dieser Verordnung haben. Im Interesse der Rechtsklarheit wird die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung deshalb neu erlassen. Da die Sozialvorschriften nach dieser Verordnung Bestandteil der Ausbildung sind, wurde § 2 Nummer 1 des Fahrpersonalgesetzes als Ermächtigungsgrundlage aufgenommen.

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Für Bund, Länder und Gemeinden bestehen keine Auswirkungen.

Erfüllungsaufwand

Für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und die Verwaltung (Bund, Länder und Kommunen besteht kein Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, entstehen keine weiteren zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf weitere Einzelpreise sowie auf das Preisniveau, insbesondere Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Gleichstellungspolitische Belange

Diese Verordnung hat keine gleichstellungspolitischen Auswirkungen. Die Verordnung bietet keine Grundlage für verdeckte Benachteiligungen, Beteiligungsdefizite oder die Verfestigung tradierter Rollen.

Nachhaltigkeit

Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Die Verordnung berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung.

II. Einzelbestimmungen

Die Einzelbestimmungen entsprechen vollinhaltlich dem bisher geltenden Recht. Zur Begründung wird daher auf die Bundesrats-Drucksachen 442/98 und 497/02 verwiesen. Die Vorschrift über das Inkrafttreten stellt eine nahtlose Ablösung der Regelungen sicher.

->

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
NKR-Nr. 2046: Fahrlehrer-Ausbildungsordnung

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand von Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger.

Im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags hat der NKR keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.

Dr. Ludewig Grieser
Vorsitzender Berichterstatter