Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 zu Kaschmir: derzeitige Lage und künftige Perspektiven (2005/2242(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112012 - vom 18. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. Mai 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das umstrittene Gebiet, welches das ehemalige Fürstentum Jammu und Kaschmir bildete, derzeit jeweils separat von der Republik Indien, der Islamischen Republik Pakistan und der Volksrepublik China verwaltet wird und eine Gesamtbevölkerung von 13,4 Millionen aufweist,

B. in der Erwägung, dass ein Großteil der Bevölkerung von Jammu und Kaschmir, insbesondere Gilgit und Baltistan, unter extremer Armut und Vernachlässigung leidet, erschreckende Defizite bei den grundlegenden Fähigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie in Bezug auf den Zugang zur Gesundheitsfürsorge aufweist, und dass demokratische Strukturen und Rechtsstaatlichkeit und Justiz nur sehr mangelhaft entwickelt sind; ferner in der Erwägung, dass die Gesamtregion Jammu und Kaschmir unter einem außergewöhnlichen wirtschaftlichen Niedergang leidet,

C. in der Erwägung, dass die Frage der Wasserressourcen auch ein Faktor ist, der den Konflikt zwischen Pakistan und Indien über Jammu und Kaschmir verschärft und für eine endgültige Lösung von Bedeutung ist,

D. in der Erwägung, dass Jammu und Kaschmir seit nunmehr fast 60 Jahren die Ursache für Konflikte sind und dass es in dieser Zeit eine Vielzahl von bewaffneten Konflikten zwischen Indien, Pakistan und China gegeben hat; in der Erwägung, dass diese Konflikte über 80 000 Todesopfer gefordert haben sollen; in der Erwägung, dass die Konflikte zwischen Indien und Pakistan jetzt auch internationalen Terrorismus umfassen, und in der Erwägung, dass China, Indien und Pakistan inzwischen Atommächte sind und Indien und Pakistan den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet haben,

E. in der Erwägung, dass es zahlreiche Hinweise gibt, wonach Pakistan militante kaschmirische Gruppierungen über Jahre hinweg ausgebildet und mit Waffen, Geld und Schutz unterstützt hat und diese Gruppierungen aber nie für die Verbrechen, die sie in dem von Indien verwalteten Teil begangen haben, zur Rechenschaft gezogen hat; in der Erwägung, dass die Einschleusung von militanten Gruppierungen in den von Indien verwalteten Teil Jammu und Kaschmir Berichten der indischen Regierung zufolge jedoch seit dem 11. September 2001 erheblich zurückgegangen ist, und in der Erwägung, dass die Regierung Pakistans die Politik der Einschleusung endgültig aufgeben sollte,

F. in der Erwägung, dass seit November 2003 Waffenruhe an der Grenz- und Kontrolllinie herrscht und dass diese Waffenruhe trotz einiger Verstöße weiterhin eingehalten wird,

G. in der Erwägung, dass Indien und Pakistan dank dieser Waffenruhe einen Dialog über Jammu und Kaschmir aufnehmen konnten, der jetzt erste bescheidene Erfolge zeigt; in der Erwägung, dass eine Reihe vertrauensbildender Maßnahmen als Teil des Friedensprozesses durchgeführt wird; ferner in der Erwägung, dass die Bevölkerung Kaschmirs sich bemüht, die Früchte dieser vertrauensbildenden Maßnahmen zu ernten, und sie vor Ort konkret umsetzt; in der Erwägung, dass die Kaschmiris auf der chinesischen Seite bei diesem Prozess außen vor bleiben,

H. in der Erwägung, dass die zum Abschluss des Besuchs von Präsident Musharraf in Indien am 18. April 2005 von Indien und Pakistan gemeinsam abgegebene Erklärung dazu beigetragen hat, den Prozess der Annäherung zwischen den beiden Ländern zu verstärken, insbesondere indem die Unumkehrbarkeit des Friedensprozesses bekräftigt und die Anstrebung einer ni.htm .litärischen Lösung des Kaschmir-Konflikts hervorgehoben wurde,

I. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Entwicklung für den Aufbau der physischen und sozialen Infrastruktur sowie zur Verbesserung des Produktionspotenzials von Jammu und Kaschmir entscheidend ist; in der Erwägung, dass die Gemeinsame Erklärung EU-Pakistan von 8. Februar 2007 ein positiver Schritt zur Stärkung ihrer Beziehungen ist, sowie in der Erwägung, dass beide Seiten bestrebt sind, die Umsetzung der Kooperationsabkommen der dritten Generation voranzutreiben, in der Überzeugung, dass dies zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und des Wohlstands in Pakistan beitragen könnte; in der Erwägung, dass die Europäische Union und Pakistan ihr Engagement bekräftigt haben, Konflikte auf friedlichem Wege im Einklang mit dem Völkerrecht, bilateralen Abkommen und den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zu lösen,

J. in der Erwägung, dass das derzeitige, seit 1994 geltende ausführliche Kooperationsabkommen der dritten Generation zwischen der Europäischen Union und Indien als institutionelle Grundlage eine gemeinsame politische Erklärung hat, in der jährliche Treffen auf Ministerebene festgelegt wurden und die Einleitung eines umfassenden politischen Dialogs gefördert wurde,

K. in der Erwägung, dass am Morgen des 8. Oktober 2005 ein Erdbeben mit einer Stärke von 7,6 auf der Richterskala, das verheerendste internationale Erdbeben seit Menschengedenken, ein breites Gebiet von Afghanistan bis Pakistan und Indien heimsuchte, die größten Auswirkungen jedoch in Jammu und Kaschmir zu spüren waren, wobei in Azad Jammu und Kaschmir und in der nordwestlichen Grenzprovinz Pakistans außergewöhnlich hohe Verluste zu verzeichnen waren,

L. in der Erwägung, dass das Erdbeben innerhalb weniger Minuten über 75 000 Todesopfer in Azad Jammu und Kaschmir forderte, eine Zahl, die später auf 88 000 anstieg, und 6 000 Menschenleben in dem von Indien verwalteten Jammu und Kaschmir forderte, und Zehntausende von Menschen dabei Verletzungen erlitten, Millionen heimatlos gemacht wurden, die auf der pakistanischen Seite nur die allernötigste Grundversorgung erhielten und ohne dauerhafte Bleibe, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Bildung sind; in der Erwägung, dass Dutzende von Städten und Dörfern teilweise oder vollkommen zerstört wurden, die Landwirtschaft stark geschwächt und die Umwelt verseucht wurde, sowie in der Erwägung, dass das Entwicklungsniveau stark zurückgeworfen wurde,

M. in der Erwägung, dass sowohl die staatlichen Streitkräfte als auch die bewaffneten Oppositionstruppen, die am Kaschmir-Konflikt beteiligt sind, sich an die Genfer Konvention von 1949 und das übliche internationale humanitäre Recht halten müssen, wonach Angriffe auf Zivilisten verboten sind und schwerwiegende Verstöße dagegen als Kriegsverbrechen gelten, die die Staaten strafrechtlich verfolgen müssen,

N. in der Erwägung, dass in den letzten zehn Jahren über 2 000 Soldaten beim Siachen-Gletscher getötet wurden, sowie in der Erwägung, dass der Waffenstillstand in der Region Siachen seit November 2005 zu begrüßen ist,

Einleitung

Politische Lage: die Hoffnungen der Menschen

Terrorismusbekämpfung

Vertrauensbildende Maßnahmen

Auswirkungen des Erdbebens vom 8. Oktober 2005

Reaktionen auf das Erdbeben vom 8. Oktober 2005

Schlussfolgerungen