902. Sitzung des Bundesrates am 2. November 2012
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Ausschuss für Kulturfragen (K) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das exponentielle Wachstum des drahtlos übertragenen Datenverkehrs einen steigenden Frequenzbedarf sowie eine effizientere Frequenznutzung zur Folge hat.
- 2. Der Bundesrat ist ebenso wie die Kommission der Ansicht, dass diese Effizienzsteigerung auch durch eine gemeinsame Frequenznutzung, etwa durch koprimäre Frequenzzuweisungen, erreicht werden kann.
- 3. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Pläne der Kommission zur gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt; sie kann dazu beitragen, die steigende Nachfrage nach drahtlosen Breitbanddiensten zu befriedigen.
- 4. Voraussetzung für eine gemeinsame Frequenznutzung ist jedoch, dass der Schutz bestehender und zukünftiger Rundfunkversorgungen vor Störungen durch Breitbanddienste im bisherigen Umfang sichergestellt ist. Bei dennoch auftretenden Störungen sind geeignete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung zu ergreifen.
- 5. Das in der Funkfrequenzpolitik notwendige Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten, das sowohl nach den Regelungen der TK-Richtlinien als auch nach dem Programm für die Funkfrequenzpolitik stets zu berücksichtigen ist, ist beizubehalten. Der in der Mitteilung verwandte Begriff des "sozioökonomischen Nettovorteils" berücksichtigt die kulturellen Aspekte nur unzureichend.
- 6. Die Ermittlung der Möglichkeiten der vorteilhaften Nutzung in lizenzpflichtigen und lizenzfreien Bändern, wie von der Kommission vorgeschlagen, erscheint erforderlich und sollte die Grundlage für das weitere Vorgehen bilden.
- 7. Der Bundesrat lehnt gleichwohl das Vorgehen der Kommission ab, die mit ihren Vorschlägen für gemeinsame Frequenznutzungen, etwa im UHF-Band 470 - 698 MHz, ausschließlich mitgliedstaatliche Kompetenzen in Fragen der Frequenzzuteilung berührt, und erneuert diesbezüglich seine Stellungnahme zum Beschlussvorschlag über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik (vgl. BR-Drucksache 565/10(B) vom 5. November 2011 [, Ziffer 8]).
- 8. In einem zweiten Schritt, der auch nach Ansicht der Kommission von der Bewertung der gefundenen Ergebnisse abhängen muss, können dann eine Änderung der bereits harmonisierten Regelungen der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite und eine Erweiterung der lizenzfreien Frequenzen im 5 GHz-Band in Betracht gezogen werden. Diejenigen Maßnahmen, die nach der Ansicht der Kommission dann in einem nächsten Schritt für die Erteilung von gemeinsamen Nutzungsrechten für Funkfrequenzen durch die nationalen Regulierungsbehörden erforderlich werden, sollen durch unverbindliche Empfehlungen und Leitlinien der Kommission vorbereitet werden.
- 9. Besonders erwähnenswert erscheint der Hinweis, dass wirtschaftliche Vorteile für die EU nicht zu Nachteilen für die Sicherheit der Bevölkerung führen dürfen; d.h. dass Frequenzen, die bisher (und künftig) von den nationalen Regulierungsbehörden den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zur exklusiven Nutzung zugewiesen wurden, auch künftig exklusiv bleiben müssen.
- 10. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.