Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, den 24. März 2011
Staatssekretärin
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
nach § 12 Stipendienprogramm-Gesetz in Verbindung mit § 5 Stipendienprogramm-Verordnung richtet das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Beirat ein, der das Ministerium bei der Anwendung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelung des Deutschlandstipendiums unterstützt. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung beruft die Mitglieder für vier Jahre.
Gemäß § 5 Absatz 1 der Stipendienprogramm-Verordnung werden folgende Mitglieder auf Vorschlag des Bundesrates berufen
- - zwei Vertreterinnen oder Vertreter der zuständigen obersten Landesbehörden
- - zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie der Bundesministerin die auf Vorschlag des Bundesrates zu berufenden Mitglieder benennen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Quennet-Thielen