Der Deutsche Bundestag hat in seiner 70. Sitzung am 30. November 2006 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG) - Drucksachen 016/2498, 016/2917, 016/3644 - die beigefügte Entschließung unter Nummer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/3644 angenommen.
- "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zur Jahresmitte 2008 einen Bericht vorzulegen über die praktischen Erfahrungen mit den durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz neu gefassten Pflichten zu Veröffentlichungen der Emittenten betreffend Hauptversammlungen, Dividendenzahlungen, Ausgabe neuer Aktien und ähnliches sowie Gläubigerversammlungen, Zinszahlungen und Umtausch-, Zeichnungs- und Kündigungsrechte (§ 30b Abs. 1 und 2 Wertpapierhandelsgesetz). Der Bericht soll insbesondere eingehen auf die Erfahrungen mit der Übergangsregelung, nach der diese Veröffentlichungen bis zum 31. Dezember 2008 nicht nur im elektronischen Bundesanzeiger sondern auch in einem Börsenpflichtblatt vorzunehmen sind (§ 46 Abs. 4 Wertpapierhandelsgesetz). Der Bericht soll außerdem eingehen auf die praktischen Erfahrungen mit der bestehenden Auslegungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bei der Erstellung von Wertpapierprospekten eine Hinweisbekanntmachung in Wirtschafts- oder Tageszeitungen (§ 14 Abs. 3 Satz 2 Wertpapierprospektgesetz) auch für die Veröffentlichung sog. final terms (§ 8 Abs. 1 Satz 6 Wertpapierprospektgesetz) zu verlangen."