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"Transparenzrichtlinie"
Drucksache 48/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Drucksache 48/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
§ 172 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 6 Änderung der Unternehmensregisterverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4987, BMJV und BMF: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund .
II.3 Umsetzung von EU-Recht
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 338/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
‚Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Drucksache 338/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... Das im Februar 2018 für einen Zeitraum von zwei Jahren eingerichtete "EU Blockchain Observatory and Forum" 33 soll Trends und Entwicklungen beobachten, Fachwissen für sektorspezifische und sektorübergreifende Fragestellungen bündeln und gemeinsame Lösungen sowie grenzüberschreitende Anwendungsbeispiele für die Blockchain in den Blick nehmen. Das Europäische Parlament hat auch die Schaffung des Europäischen Finanztransparenzportals (European Financial Transparency Gateway, kurz: EFTG) befürwortet. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt, bei dem Distributed-Ledger-Technologie genutzt wird, um den Zugang zu Informationen über alle auf geregelten Märkten der EU notierten Unternehmen im Rahmen der Transparenzrichtlinie34 zu erleichtern. Diese Initiative zielt darauf ab, die Transparenz der geregelten Märkte in der EU zu erhöhen, indem sie im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion sowohl die Marktintegration als auch die Marktliquidität fördert. Außerdem hat die Europäische Kommission z.B. "Blockchain for Industrial Transformations" (# Blockchain-4EU) und den Konzeptnachweis für die Nutzung der Blockchain zur Vereinfachung der Verbrauchsteuererhebung angestoßen.
2 Einführung
1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen
Kasten 1
1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken
Kasten 2
1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern
Kasten 3
2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen
Kasten 4
2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen
Kasten 5
2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen
Kasten 6
2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab
Kasten 7
2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen
3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN
Kasten 8
Schlussfolgerungen
ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor
Anhang Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen
INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... Die vorliegende Richtlinie ergänzt das bestehende, durch die Transparenzrichtlinie festgelegte Notifizierungsverfahren für Waren und Dienste der Informationsgesellschaft6. Das Verhältnis der beiden Richtlinien wird in beiden Rechtsetzungsakten geregelt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Notifizierungspflicht
Artikel 4
Artikel 5 Konsultation
Artikel 6 Vorwarnung
Artikel 7 Beschluss
Artikel 8 Information der Öffentlichkeit
Artikel 9 Benennung der zuständigen Behörde
Artikel 10 Verknüpfung mit anderen Notifizierungs- oder Berichtsmechanismen
Artikel 11 Bericht und Überprüfung
Artikel 12 Änderungen der Richtlinie 2006/123/EG /EG
Artikel 13 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
Artikel 14 Umsetzung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 678/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union COM(2017) 495 final
... Der Vorschlag wird die Mitteilung von Maßnahmenentwürfen zur Datenlokalisierung gemäß der Richtlinie (EU) Nr. 2015/153514 (Transparenzrichtlinie) erforderlich machen, damit beurteilt werden kann, ob solche Lokalisierungsbeschränkungen gerechtfertigt sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Freier Datenverkehr in der Union
Artikel 5 Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden
Artikel 6 Übertragung von Daten
Artikel 7 Zentrale Anlaufstellen
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Überprüfung
Artikel 10 Schlussbestimmungen
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... (Transparenzrichtlinie).
Mitteilung
1. Einleitung
2. FREIER DATENVERKEHR
3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG
3.1. Art der in Frage kommenden Daten
3.2. Einschränkung des Datenzugangs
3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene
3.4. Die Situation in der Praxis
3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang
4. Haftung
4.1. EU-Haftungsregelungen
4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft
5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN
5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten
5.2. Interoperabilität
5.3. Normen
5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft
6. ERPROBUNGEN und TESTS
7. Schlussfolgerung
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Hinzu kommt, dass die Mitteilungen nicht transparent sind: Betroffene Verbraucher und Unternehmen haben keinen Zugang und können daher erst dann Beschwerde einlegen, wenn ihnen der Verwaltungsaufwand und die zusätzlichen Kosten bereits aufgebürdet wurden. Das steht eindeutig im Gegensatz zur Transparenzrichtlinie55, die Transparenz gegenüber Interessenträgern vorsieht, die auf dem Gebiet der Waren und Dienstleistungen der Informationsgesellschaft tätig sind.
Mitteilung
1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN
1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt
1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie
2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN
2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen
2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern
2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen
2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen
2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern
3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN
3.1. Unser Normensystem modernisieren
3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren
4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN
4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung
4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern
4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen
5. Fazit
Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie
Drucksache 194/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
Drucksache 440/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... /EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (erweiterte Transparenzrichtlinie) wurde durchgeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2a Europäisches Sitzland2)
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
Drucksache 482/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
Drucksache 289/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final
... Die Rechnungslegungsrichtlinien regeln, welche Informationen alle nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung in ihrem Jahresabschluss offenlegen müssen. Da in Artikel 4 Absatz 5 der Transparenzrichtlinie auf Artikel 46 der Vierten Richtlinie und Artikel 36 der Siebenten Richtlinie verwiesen wird, werden die vorgeschlagenen Änderungen auch für Gesellschaften gelten, die zwar in einem Drittstaat registriert, aber in der EU an einem geregelten Markt notiert sind.
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 81. Vorschläge zur Überarbeitung der Transparenzrichtlinie (KOM (2011)
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... Überarbeitung der Transparenzrichtlinie
1. Einleitung
2. GEMEINSAM für Neues Wachstum
2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:
Seeverkehr Leitaktion 2:
Luftverkehr Leitaktion 3:
Energie Leitaktion 4:
2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
Mobilität der Bürger Leitaktion 5:
Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:
Unternehmensumfeld Leitaktion 7:
2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
Dienstleistungen Leitaktion 8:
Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:
Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:
2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
Verbraucher Leitaktion 11:
3. Schlussfolgerung
Anhang I Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II
Anhang II Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Da die Mitgliedstaaten Methodik und Kriterien für ihre Entscheidungen über Arzneimittelpreise und -erstattungen nicht miteinander abstimmen, haben nicht alle immer den gleichen Zugang zu innovativen Arzneimitteln. Obwohl die Transparenzrichtlinie und die Arbeit an einer Bewertung von Gesundheitstechnologien dem teilweise entgegenwirken, kann ohne eine weitergehende politische Strategie und einen damit einhergehenden Fahrplan die Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Lebensfähigkeit der pharmazeutischen Industrie der EU nicht sichergestellt werden.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 189/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Europäischer Corporate Governance-Rahmen KOM (2011) 164 endg.
... Unlängst wurde der Ruf nach EU-Maßnahmen zur Erhöhung des Niveaus an Anlegertransparenz 52 für die Emittenten von Aktien 53 laut. Dabei wurde die Tatsache hervorgehoben, dass Emittenten bei einer Identifizierung ihrer Aktionäre in einen Dialog mit diesen treten können. Dies sei vor allem bei Fragen auf dem Gebiet der Corporate Governance wichtig. Ein solches Vorgehen würde in der Regel auch das Engagement der Aktionäre im Hinblick auf Unternehmen, in die sie investieren, erhöhen 54. Rund zwei Drittel der Mitgliedstaaten haben Emittenten bereits das Recht eingeräumt, ihre inländischen Aktionäre zu identifizieren55. Darüber hinaus sehen die Transparenzrichtlinie 56 und damit einhergehende nationale Umsetzungsmaßnahmen ein bestimmtes Transparenzniveau für Beteiligungen über einem gewissen Schwellenwert vor57.
Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen Text von Bedeutung für den EWR
1. Verwaltungsrat
1.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
1.1.1 Berufliche Vielfalt
1.1.2 Internationale Diversität
1.1.3 Geschlechterspezifische Diversität
1.2 Verfügbarkeit und zeitliches Engagement
1.3 Beurteilung des Verwaltungsrats
1.4 Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern
1.5 Risikomanagement
2. Aktionäre
2.1 Mangelndes Engagement der Aktionäre
2.2 Kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
2.3 Bevollmächtigtenverhältnis zwischen institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern
2.3.1 Kurzfristiges Denken und Vermögensverwaltungsverträge
2.3.1 Mangelnde Transparenz bei der Wahrnehmung treuhänderischer Verpflichtungen
2.4 Sonstige mögliche Hindernisse für das Engagement institutioneller Anleger
2.4.1 Interessenkonflikte
2.4.2 Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären
2.5 Berater für die Stimmrechtsvertretung „Proxy advisors
2.6 Identifizierung der Aktionäre
2.7 Schutz von Minderheitsaktionären
2.7.1 Möglichkeiten für ein Engagement und die Funktionsweise des Grundsatzes „Mittragen oder Begründen ‘comply or explain’ im Falle eines Mehrheitsaktionärs oder eines Aktionärs mit beherrschendem Einfluss
2.7.2 Schutz gegen möglichen Missbrauch
2.8 Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern
3. der Grundsatz „Mittragen ODER Begründen ‘COMPLY OR EXPLAIN’ – überwachung Umsetzung der Corporate Governance-Kodizes
3.1 Verbesserung der Qualität der Erläuterungen in Corporate Governance-Erklärungen
3.2 Bessere Überwachung der Corporate Governance
4. Nächste Schritte
Anhang 1 Fragenkatalog
Allgemeine Fragen
3 Verwaltungsrat
3 Aktionäre
Überwachung und Umsetzung der Corporate Governance- Kodizes
Anhang 2 Aufstellung der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Corporate Governance
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Auch bedarf es einer Änderung der Transparenzrichtlinie, der Durchführungsverordnung zur Prospektrichtlinie und der Marktmissbrauchsrichtlinie, um die für börsennotierte KMU geltenden Verpflichtungen bei Erhaltung des derzeitigen Anlegerschutzes stärker nach dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit auszurichten. Des Weiteren müssen bei der Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) besondere, maßgeschneiderte Bedingungen für Handelsplattformen für KMU eingeführt werden mit dem Ziel, ein Qualitätslabel für diese Märkte zu etablieren und ihre Vernetzung zu fördern.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 113/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/666/EWG, 2005/56/EG und 2009/101 /EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern KOM (2011) 79 endg.
... In seinen Schlussfolgerungen vom 25. Mai 2010 begrüßte der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" die Initiative der Kommission zur verbesserten Verknüpfung der Unternehmensregister.16 Er betonte, die Initiative solle gewährleisten, dass alle Mitgliedstaaten in dem Netz vertreten sind, verlässliche, aktuelle und standardisierte Daten über das Netz übertragen werden und es für die Zusammenarbeit zwischen den Registern eine Rechtsgrundlage gibt. Ferner sollte durch klare Festlegung der Kommunikationskanäle dafür gesorgt werden, dass die Register bei grenzübergreifenden Verfahren reibungslos zusammenarbeiten. Langfristig könnte die Möglichkeit geprüft werden, das verbesserte Netz der Unternehmensregister mit dem im Rahmen der Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) geschaffenen elektronischen Netz zu verbinden, in dem die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über börsennotierte Gesellschaften gespeichert werden.
Drucksache 811/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010) 716 endg.
... 12. So heißt es beispielsweise in Artikel 51 Absatz 1 der MiFID-Richtlinie: „Unbeschadet der Verfahren für den Entzug der Zulassung oder des Rechts der Mitgliedstaaten, strafrechtliche Sanktionen zu verhängen, sorgen die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem nationalen Recht dafür, dass bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften gegen die verantwortlichen Personen geeignete Verwaltungsmaßnahmen ergriffen oder im Verwaltungsverfahren zu erlassende Sanktionen verhängt werden können. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass diese Maßnahmen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.“ Siehe auch Artikel 25 der Richtlinie 2003/71/EG (Prospektrichtlinie), Artikel 14 der Richtlinie 2003/6/EG (Marktmissbrauchsrichtlinie) (in der Auslegung des EuGH-Urteils vom 23.12.2009 in der Rechtssache C-45/08, Spector Photo Group und Van Raemdonck/CBFA, Randnr. 65-77) und Artikel 28 der Richtlinie 2004/109/EG (Transparenzrichtlinie), Artikel 99 Absatz 1 der Richtlinie
Mitteilung
1. Einleitung
2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor
2.1. Schlüsselbegriffe
2.2. Der EU-Rechtsrahmen
3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen
3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen
3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen
4. VORGESCHLAGENE Massnahmen
4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen
4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung
• Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen
• Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen
• Ausreichend hohe Bußgelder
• Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute
• Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen
• Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße
• Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 828/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Verknüpfung von Unternehmensregistern KOM (2009) 614 endg.; Ratsdok. 15801/09
... Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern kann für mögliche Synergien bei der Offenlegung von Unternehmensinformationen durch andere Stellen vorteilhaft sein. Die Transparenzrichtlinie13 enthält zum Beispiel eine Reihe von Bestimmungen zur Verbesserung der Transparenz auf den Finanzmärkten, durch die sichergestellt werden soll, dass Investoren Zugang zu verlässlichen finanziellen Informationen über Emittenten haben, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. Sie schreibt unter anderem vor, dass solche Informationen für die Öffentlichkeit in sogenannten amtlich bestellten Systemen für die zentrale Speicherung vorgeschriebener Informationen zugänglich sein müssen.
Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?
– Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
– Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen
Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern
3. Bestehende Kooperationsmechanismen
3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern
Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR
3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz
Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
4. Zukunftsperspektiven
4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes
– Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts
– Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
– Kombination der Optionen 1 und 2
5. Nächste Schritte
Drucksache 180/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... /EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. EG (Nr.) L 95S. 29) hinaus hat der Entwurf auch Bezug zur Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie) insoweit, als Artikel 18 dieser Richtlinie – der Informationspflichten der Emittenten von Schuldtiteln, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, enthält – auch gewisse Regelungen im Zusammenhang mit einer Gläubigerversammlung enthält. Artikel 18 der Transparenzrichtlinie wurde in §§ 30a bis 30g
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anleihebedingungen
§ 3 Transparenz des Leistungsversprechens
§ 4 Kollektive Bindung
Abschnitt 2 Beschlüsse der Gläubiger
§ 5 Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
§ 6 Stimmrecht
§ 7 Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger
§ 8 Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen
§ 9 Einberufung der Gläubigerversammlung
§ 10 Frist, Anmeldung, Nachweis
§ 11 Ort der Gläubigerversammlung
§ 12 Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung
§ 13 Tagesordnung
§ 14 Vertretung
§ 15 Vorsitz, Beschlussfähigkeit
§ 16 Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift
§ 17 Bekanntmachung von Beschlüssen
§ 18 Abstimmung ohne Versammlung
§ 19 Insolvenzverfahren
§ 20 Anfechtung von Beschlüssen
§ 21 Vollziehung von Beschlüssen
§ 22 Geltung für Mitverpflichtete
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
§ 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a
Artikel 5 Änderung des Depotgesetzes
Artikel 6 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung
3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union
4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
5. Finanzielle Auswirkungen
6. Bürokratiekosten
7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
8. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)
Drucksache 822/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09
... • 2004/109/EG: Transparenzrichtlinie
Drucksache 822/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zum Weißbuch: "Gemeinsam für die Gesundheit: ein strategischer Ansatz der EU für 2008–2013 " (2008/2115(INI))
... 11. schlägt vor, dass die Kommission als vorrangige Zielvorgabe festlegt, im Gesundheitsbereich die vermeidbaren Ungleichheiten und Unbilligkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten und zwischen den verschiedenen sozialen Schichten und Bevölkerungsgruppen, und bei Männern und Menschen mit psychischen Problemen, zu verringern; fordert darüber hinaus die Mitgliedstaaten auf, Rechtvorschriften der Gemeinschaft wie z.B. die Transparenzrichtlinie17 in vollem Umfang umzusetzen;
Drucksache 799/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Transparenz institutioneller Investoren (2007/2239(INI))
... J. in der Erwägung, dass eine inkohärente Umsetzung der Transparenzrichtlinie zu unterschiedlichen Transparenzniveaus in der Europäischen Union und zu hohen Kosten für die Anleger geführt hat,
Drucksache 718/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen KOM (2008) 576 endg.; Ratsdok. 13548/08
... Des Weiteren wird vorgeschlagen, keine Zwischenbilanz mehr zu verlangen, wenn die Gesellschaft gemäß der Transparenzrichtlinie12 einen Halbjahresfinanzbericht erstellt hat.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Hintergrund
1.2. Begründung und Ziele der Initiative
2. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Folgenabschätzung
2.2.1. Berichtspflichten
2.2.2. Gründung von Gesellschaften oder Kapitalaufstockung infolge einer Verschmelzung oder Spaltung
2.2.3. Vereinfachte Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften
2.2.4. Veröffentlichungs- und Dokumentationsanforderungen
2.2.5. Schutz der Gläubiger
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Maßnahmen auf EU-Ebene sind deshalb erforderlich, weil sich die im Vorschlag behandelten Berichterstattungs- und Dokumentationsanforderungen aus EU-Vorschriften ergeben. In einigen Bereichen, die unter den Vorschlag fallen, haben die Mitgliedstaaten bereits die
4. Vereinfachung
5. Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 78/855/EWG
Artikel 9
Artikel 26
Artikel 27
Artikel 29
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 82/891/EWG
Artikel 10
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 2005/56/EG
Artikel 4 Änderung der Richtlinie 77/91/EWG
Artikel 5 Umsetzung
Artikel 6
Artikel 7
Drucksache 816/08
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur IASCF:
Überarbeitung der Satzung – Öffentliche Rechenschaftslegung und Zusammensetzung des IASB – Reformvorschläge
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2006 zu den im Entwurf von Durchführungsbestimmungen für die Prospektrichtlinie und die Transparenzrichtlinie dargelegten
Drucksache 917/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1752/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegung sstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Internationalen Finanzberichtsstandard (IFRS) 8 bezüglich der Berichterstattung über Geschäftssegmente
... – unter Hinweis auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2006 zu den Durchführungsbestimmungen für die Transparenzrichtlinie4 und die Prospektrichtlinie5 genannt ist,
Drucksache 763/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
... Die wertpapierhandelsrechtlichten Meldepflichten für die Inhaber bedeutender Beteiligungen sind durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Eingangsformel
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 22 Abs. 2 Satz 2 WpHG Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 30 Abs. 2 Satz 2 WpÜG
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 Satz 1 WpHG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 WpHG
7. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 und 3 WpHG
8. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 67 AktG
9. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe c § 67 Abs. 4 Satz 2 AktG
Drucksache 718/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Transparenzrichtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit
§ 4 Dauer der Pflegezeit
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 10 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 13 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 14 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 15 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 16 Änderung des Altenpflegegesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Reformkonzept
1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
3. Leistungsdynamisierung
4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
6. Ausbau der Qualitätssicherung
7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte
8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
9. Abbau von Schnittstellenproblemen
10. Förderung der Wirtschaftlichkeit
11. Entbürokratisierung
12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
13. Finanzierung
14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 70
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 71
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 113b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 72
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 73
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
4 Allgemeines
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Artikel 17
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Soziale Pflegeversicherung
2. Gesetzliche Krankenversicherung
3. Gesetzliche Rentenversicherung
4. Bundesagentur für Arbeit
5. Private Pflege-Pflichtversicherung
6. Länder und Gemeinden
7. Bund
8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:
b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:
c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:
2. Bürokratieaufwand der Verwaltung
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)
Drucksache 763/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
... Die wertpapierhandelsrechtlichten Meldepflichten für die Inhaber bedeutender Beteiligungen sind durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Eingangsformel
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 22 Abs. 2 Satz 2 WpHG Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b § 30 Abs. 2 Satz 2 WpÜG
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 Satz 1 WpHG
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 WpHG
7. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 27 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 und 3 WpHG
8. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 67 AktG
9. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe c § 67 Abs. 4 Satz 2 AktG
Drucksache 533/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 - Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
... • Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie (vgl. Tabelle lfd. Nr. 94).
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 – 2008 Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
Teil I
1. Einleitung
1.1. Institutioneller Rahmen
1.2. Aktuelle Wirtschaftslage
2. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten – soziale Sicherheit wahren
2.1. Konsolidierung fortsetzen
2.2. Soziale Sicherungssysteme reformieren
3. Strukturellen Wandel voranbringen
3.1. Wissensgesellschaft ausbauen
3.2. Wettbewerbsfähigkeit und Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit stärken
4. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten
5. Ausblick
Anhang zum Teil I
Teil II Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung im Rahmen des Nationalen Reformprogramms 2006 – 2007
Drucksache 11/07
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über das Unternehmensregister (Unternehmensregisterverordnung - URV )
... ) oder an die Mitteilung (§ 8b Abs. 2 Nr. 10 HGB) anknüpft. Aus technischen Gründen und zur Vermeidung von Missbräuchen ist eine Registrierung erforderlich; darüber hinaus ist eine Identifizierung der Herkunft der Daten in diesem Zusammenhang auch nach Artikel 21 Abs. 2 der EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG geboten. Um die Erfüllung der Pflichten zu belegen, wird der jeweils übermittelnden Person eine Bestätigung im Internet angezeigt, welche der Betreiber etwa durch automatisierte E-Mail oder ggf. auch als Bestätigungsseite im Internet gestalten kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Allgemeines
§ 2 Sicherheit
§ 3 Registrierung der Nutzer
§ 4 Art der Datenübermittlung
§ 5 Datenübermittlung durch die Landesjustizverwaltungen
§ 6 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
§ 7 Übermittlung von Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
§ 8 Übermittlung von Indexdaten zu Insolvenzbekanntmachungen
§ 9 Übermittlung von Unterlagen der Rechnungslegung
§ 10 Datenübermittlung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
§ 12 Zugänglichkeit, Berichtigung und Löschung von Daten
§ 13 Einsichtnahme in das Unternehmensregister
§ 14 Suche im Register
§ 15 Auskunftsdienstleistungen; Zahlungen und Rechnungsstellung
§ 16 Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 17 Erstmalige Übermittlung der Indexdaten
§ 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu den §§ 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Drucksache 763/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
... Die Änderung dient der weiteren Verbesserung der Transparenz von Kapitalmarktbewegungen. Bislang stand die Mitteilungspflicht für gehaltene und zugerechnete Stimmrechte aus Aktien selbständig neben der durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 3 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 4 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Abgestimmtes Verhalten von Investoren – acting in concert
2. Aussagefähigere wertpapierhandelsrechtliche Meldungen
3. Bessere Informationen über Inhaber wesentlicher Beteiligungen
4. Verschärfung der Rechtsfolgen bei Verletzung von gesetzlichen Mitteilungspflichten
5. Verbesserte Identifizierung der Inhaber von Namensaktien
6. Konkretisierung der Informationsrechte der Belegschaften
III. Weitere Maßnahmen
1. Verbesserte Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen
2. Intensive Beobachtung von Risiken durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Kosten der öffentlichen Haushalte
VI. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkung
VII. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken
Drucksache 331/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht 2004/2005 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und zu den Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2005: Dynamik unter neuen Rahmenbedingungen " sowie "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien "
... 61. Nach Art. 14 Abs. 2 der europäischen Postrichtlinie haben die Anbieter von Universaldienstleistungen getrennte Konten zumindest für jeden Dienst des reservierten Bereichs zu führen. Darüber hinaus sind Unternehmen, denen besondere oder ausschließliche-Rechte nach Art. 86 Abs. 1 EGV gewährt werden, gemäß Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 lit. D) der europäischen Transparenzrichtlinie zu einer getrennten Buchführung verpflichtet. Des Weiteren haben nach § 10
Drucksache 627/06
... Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/81/EG der Kommission vom 28. November 2005 (ABl. EU (Nr.) L 312 S. 47), nachfolgend Änderungsrichtlinie. Mit dieser Änderungsrichtlinie ändert die Kommission die Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen in ihrer Fassung vom 26. Juli 2000 ABl. EG (Nr.) L 193 S. 75, nachfolgend Transparenzrichtlinie). Die Änderung der Transparenzrichtlinie erfordert eine Änderung des deutschen Umsetzungsgesetzes – dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
1. Hintergrund/Zweck des Gesetzes
2. Auswirkungen auf die geltende Rechtslage
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4. Der Entwurf im Einzelnen
5. Gesetzesfolgen/Kosten
Drucksache 579/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG )
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz -
1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 21 Abs.1 Satz 1 WpHG, Buchstabe b § 21 Abs. 1a WpHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a WpHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 19 §§ 30b, 30e WpHG ,
5. Zu Artikel 1 Nr. 21 und 22 §§ 37n und 37o Abs. 1 Satz 4 WpHG ,
6. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37v Abs. 2 Nr. 3 und § 37w Abs. 2 Nr. 3 WpHG , Artikel 5 Nr. 3, 4, 5, 6 und 9 §§ 264 Abs. 2, 289 Abs. 1, 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 und 331 HGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37w Abs. 5 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37x Abs. 1 Satz 1 WpHG
9. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 3b Wertpapierhandelsanzeige- und InsiderverzeichnisVO
10. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - neu - WpÜG
Drucksache 579/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG )
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz -
1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 21 Abs.1 Satz 1 WpHG, Buchstabe b § 21 Abs. 1a WpHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a WpHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 19 §§ 30b, 30e WpHG ,
5. Zu Artikel 1 Nr. 21 und 22 §§ 37n und 37o Abs. 1 Satz 4 WpHG , Artikel 5 Nr. 10 § 342b Abs. 2 Satz 1 HGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37v Abs. 2 Nr. 3 und § 37w Abs. 2 Nr. 3 WpHG , Artikel 5 Nr. 3, 4, 5, 6 und 9 §§ 264 Abs. 2, 289 Abs. 1, 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 und 331 HGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37w Abs. 5 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37x Abs. 1 Satz 1 WpHG
9. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 3b Wertpapierhandelsanzeige- und InsiderverzeichnisVO
10. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - neu - WpÜG
Drucksache 854/06
... Transparenzrichtlinie
Drucksache 779/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... ) zur Meldepflicht nach dem Inkrafttreten des Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz – REIT-G)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wesen der REIT-Aktiengesellschaften
§ 2 Vor-REIT
§ 3 Begriffsbestimmung
§ 4 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
§ 5 Form der Aktien
§ 6 Firma
§ 7 Bezeichnungsschutz
Abschnitt 2 Qualifikation als REIT-Aktiengesellschaft
§ 8 Anmeldung
§ 9 Sitz
§ 10 Börsenzulassung
§ 11 Streuung der Aktien
§ 12 Vermögen
§ 13 Ausschüttung an die Anleger
§ 14 Ausschluss des Immobilienhandels
§ 15 Kreditaufnahme
Abschnitt 3 Steuerliche Regelungen
§ 16 Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft
§ 17 Beginn der Steuerbefreiung
§ 18 Ende der Steuerbefreiung
§ 19 Besteuerung der Anteilsinhaber
§ 20 Kapitalertragsteuerabzug
§ 21 Verfahrensvorschriften
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 6 Neufassung geänderter Gesetze und Verordnungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Eckpunkte der rechtlichen Ausgestaltung
2. Gesicherte Besteuerung
3. Anlegerstruktur
4. Überwachung der Mindeststreuung und der Beteiligungsgrenzen
5. Bilanzierung
6. Exit Tax
7. Immobilienhandel
8. Wohnimmobilien
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Drucksache 556/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... /EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (erweiterte Transparenzrichtlinie) wurde durchgeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E.Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Telemediengesetz (TMG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes
§ 3 Herkunftslandprinzip
Abschnitt 2 Zulassungsfreiheit und Informationspflichten
§ 4 Zulassungsfreiheit
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
§ 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
Abschnitt 3 Verantwortlichkeit
§ 7 Allgemeine Grundsätze
§ 8 Durchleitung von Informationen
§ 9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen
§ 10 Speicherung von Informationen
Abschnitt 4 Datenschutz
§ 11 Anbieter-Nutzer-Verhältnis
§ 12 Grundsätze
§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
§ 14 Bestandsdaten
§ 15 Nutzungsdaten
Abschnitt 5 Bußgeldvorschriften
§ 16 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentlicher Inhalt
III. Recht der Europäischen Union
IV. Länder
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG
1. Zu § 1 Geltungsbereich
2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen
3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip
4. Zu § 4 Zugangsfreiheit
5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten
6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10
8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15
9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG
Zu Artikel 2
Drucksache 209/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa
... Der Bundesrat setzt sich deshalb nachdrücklich dafür ein, die bisher vorgesehene kostenintensive Übersetzung der Patentansprüche in alle Amtssprachen der EU aufzugeben. Das Londoner Abkommen ist deshalb zu begrüßen. Es sieht vor, dass die teilnehmenden Staaten bei Europäischen Patenten auf die Übersetzung der umfangreichen Patentschriften verzichten. Somit wird es in der Regel ausreichen, dass die vergleichsweise kurz gefassten Patentansprüche aus der Verfahrenssprache des Erteilungsverfahrens in die beiden anderen Amtssprachen des Europäischen Patentamtes (das sind deutsch, französisch und englisch) übersetzt werden. Die Übersetzungskosten würden sich damit für die deutschen Anmelder halbieren. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, auf ein möglichst schnelles In-Kraft-Treten des Londoner Abkommens hinzuwirken. Nach dem Vorbild anderer Sprach-Regimes (z.B. Artikel 20 der Richtlinie 2004/109/EG, so genannte Transparenzrichtlinie) könnte es sich auch anbieten dass der Patentanmelder die Patentansprüche lediglich in der Sprache seines Heimatstaats und in einer weiteren Sprache, die vom Europäischen Patentamt akzeptiert wird oder die im Patentwesen gebräuchlich ist, vorzulegen hat.
Anlage Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa
Drucksache 833/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
... Im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in deutsches Recht ist vorgesehen, dass bei den künftig im
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG
5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu WpHG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG
18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG
19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG
21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG
22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG
23. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG
24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG
25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG
26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG
27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG
28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG
29. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG
30. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG
31. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG
32. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG
33. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG
34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG
35. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG
36. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG
37. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG
38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
39. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG
40. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG
41. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG
42. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG
43. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG
44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG
45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
46. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG
47. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
48. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV und
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 891/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG )
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz -
Artikel 1 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 2 wird wie folgt geändert:
3. Nach dem § 2a wird folgender § 2b eingefügt:
4. In § 7 Abs. 5 Satz 1
5. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt:
6. § 15 wird wie folgt geändert:
7. § 15a wird wie folgt geändert:
8. In § 15b Abs. 1 Satz 1
9. Die Zwischenüberschrift vor § 21 wird wie folgt gefasst:
10. § 21 wird wie folgt geändert:
11. § 22 wird wie folgt geändert:
12. § 23 wird wie folgt gefasst:
13. § 25 wird wie folgt gefasst:
14. § 26 wird wie folgt gefasst:
16. In § 27
17. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt:
18. Nach § 29 wird folgender neuer § 30 eingefügt:
19. Nach Abschnitt 5 wird folgender Abschnitt 5a eingefügt:
20. Die Zwischenüberschrift vor § 37n wird durch folgende Überschriften ersetzt:
21. In § 37n
22. § 37o wird wie folgt geändert:
23. In § 37s Abs. 1 Satz 2
24. Nach § 37u wird folgender Unterabschnitt 2 eingefügt:
25. § 39 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
26. In § 39 Abs. 4
27. § 41 wird wie folgt geändert:
28. Nach § 45 wird folgender § 46 angefügt:
Artikel 2 Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
Artikel 3 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 4 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 8 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 12 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 12a Änderung der Klageregisterverordnung
Artikel 13 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 14 Änderung des Münzgesetzes
Artikel 14a Aufhebung der Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Marken
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 854/06 (Beschluss)
... Transparenzrichtlinie
Drucksache 209/06
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa
... Nach dem Vorbild anderer Sprach-Regime (z.B. Artikel 20 der Richtlinie 2004/109/EG, sog. Transparenzrichtlinie) könnte es sich auch anbieten, dass der Patentanmelder die Patentansprüche lediglich in der Sprache seines Heimatstaats und in einer weiteren Sprache, die vom Europäischen Patentamt akzeptiert wird oder die im Patentwesen gebräuchlich ist, vorzulegen hat.
Drucksache 28/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Stimmrechte durch Anteilseigner von Gesellschaften, die ihren eingetragenen Sitz in einem Mitgliedstaat haben und deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG KOM (2005) 685 endg.; Ratsdok. 5217/06
... Die derzeitigen Vorschriften auf EU-Ebene reichen nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Artikel 17 der Transparenzrichtlinie1 verlangt von den Emittenten, bestimmte für Hauptversammlungen relevante Informationen und Unterlagen verfügbar zu machen. Derartige Informationen und Unterlagen müssen allerdings nur im Sitzmitgliedstaat des Emittenten verfügbar sein, und Artikel 17 sagt nichts darüber aus, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise die Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind. Die allgemeine Vorschrift in Artikel 17 der Transparenzrichtlinie befasst sich also nicht mit den spezifischen Schwierigkeiten gebietsfremder Aktionäre, die vor einer Hauptversammlung Zugang zu Informationen erlangen wollen. Außerdem konzentriert sich die Transparenzrichtlinie auf die Informationen, die die Emittenten am Markt offen legen müssen, und nicht mit der Ausübung des Stimmrechts durch die Aktionäre.
Begründung
1. Einführung
1.1. Kontext
1.2. Ziele dieses Vorschlags
2. ERLÄUTERUNG der Artikel
2.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
2.1.1. Artikel 1 - Gegenstand und Anwendungsbereich
2.1.2. Artikel 2 - Begriffsbestimmungen
2.1.3. Artikel 3 - Strengere Anforderungen auf nationaler Ebene
2.1.4. Artikel 4 - Gleichbehandlung der Aktionäre
2.2. Kapitel II: Hauptversammlung
2.2.1. Artikel 5 - Einladung zur Hauptversammlung
2.2.2. Artikel 6 - Recht zur Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung und zur
2.2.3. Artikel 7 - Zugang zur Hauptversammlung
2.2.4. Artikel 8 - Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege
2.2.5. Artikel 9 - Fragerecht
2.2.6. Artikel 10 - Stimmrechtsvertretung
2.2.7. Artikel 11 - Bestellung des Stimmrechtsvertreters
2.2.8. Artikel 12 - Abstimmung in Abwesenheit
2.2.9. Artikel 13 - Weisungsgebundene Abstimmung
2.2.10. Artikel 14 - Auszählung der Stimmen
2.2.11. Artikel 15 - Informationen nach der Hauptversammlung
2.3. Kapitel III: Schlussbestimmungen
2.3.1. Artikel 17 - Änderungen
Kapitel I allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Strengere Anforderungen auf nationaler Ebene
Kapitel II : HAUPTVERSAMMLUNGEN
Artikel 4 Gleichbehandlung der Aktionäre
Artikel 5 Einladung zur Hauptversammlung
Artikel 6 Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen
Artikel 7 Zugang zur Hauptversammlung
Artikel 8 Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege
Artikel 9 Fragerecht
Artikel 10 Stimmrechtsvertretung
Artikel 11 Bestellung des Stimmrechtsvertreters
Artikel 12 Abstimmung in Abwesenheit
Artikel 13 Weisungsgebundene Abstimmung
Artikel 14 Auszählung der Stimmen
Artikel 15 Informationen nach der Hauptversammlung
Kapitel III : Schlussbestimmungen
Artikel 16 Umsetzung
Artikel 17 Änderungen
Artikel 18
Artikel 19
Drucksache 891/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG )
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz -
Drucksache 209/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... Der Bundesrat setzt sich deshalb nachdrücklich dafür ein, die bisher vorgesehene kostenintensive Übersetzung der Patentansprüche in alle Amtssprachen der EU aufzugeben. Das Londoner Abkommen ist deshalb zu begrüßen. Es sieht vor, dass die teilnehmenden Staaten bei Europäischen Patenten auf die Übersetzung der umfangreichen Patentschriften verzichten. Somit wird es in der Regel ausreichen, dass die vergleichsweise kurz gefassten Patentansprüche aus der Verfahrenssprache des Erteilungsverfahrens in die beiden anderen Amtssprachen des Europäischen Patentamtes (das sind deutsch, französisch und englisch) übersetzt werden. Die Übersetzungskosten würden sich damit für die deutschen Anmelder halbieren. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, auf ein möglichst schnelles In-Kraft-Treten des Londoner Abkommens hinzuwirken. Nach dem Vorbild anderer Sprach-Regimes (z.B. Artikel 20 der Richtlinie 2004/109/EG, so genannte Transparenzrichtlinie) könnte es sich auch anbieten, dass der Patentanmelder die Patentansprüche lediglich in der Sprache seines Heimatstaats und in einer weiteren Sprache, die vom Europäischen Patentamt akzeptiert wird oder die im Patentwesen gebräuchlich ist, vorzulegen hat.
Drucksache 627/06 (Beschluss)
... Transparenzrichtlinie
Drucksache 509/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009 KOM (2005) 107 endg.; Ratsdok. 10083/05
... 18. Die von der Kommission geplante Überarbeitung der Mitteilung über staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bewertet der Bundesrat grundsätzlich positiv. Er bittet die Bundesregierung jedoch, die Kommission zu ersuchen, in diesem Zusammenhang der besonderen Bedeutung des Rundfunks - wie sie im Amsterdamer Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Transparenzrichtlinie ihren Niederschlag gefunden hat - Rechnung zu tragen.
Drucksache 262/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu staatlichen Beihilfen als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (2004/2186(INI))
... 26.stimmt mit der Kommission überein, dass die Kriterien des Altmark-Urteils einer weiteren Klärung bedürfen; stellt jedoch klar, dass die Transparenzrichtlinie in ihrem Anwendungsbereich nicht über den Tatbestand der staatlichen Beihilfen selbst hinausgehen darf, da sie Teil des Pakets von Rechtsakten über staatliche Beihilfen ist, das allein dessen Kontrolle dient, und stimmt mit der Kommission überein, dass Unternehmen, denen Ausgleichszahlungen gemäß den Kriterien des Altmark-Urteils gewährt werden, nicht von der Verpflichtung zur Führung getrennter Bücher befreit werden dürfen;
Drucksache 509/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009
... Wie im Weißbuch der Kommission zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse angekündigt, wird die Kommission Legislativvorschläge ausarbeiten, in denen dieser Grundsatz eingehend erläutert wird. Um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird sie eine Entscheidung nach Artikel 86 Absatz 3 EG-Vertrag sowie Leitlinien annehmen, in denen dargelegt wird, unter welchen Voraussetzungen, Ausgleichszahlungen für öffentliche Dienstleistungen, die eine staatliche Beihilfe darstellen, mit dem EG-Vertrag vereinbar sind. Ausgleichszahlungen geringeren Umfangs sollen durch die Kommissionsentscheidung von der Anmeldepflicht freigestellt werden. Für Krankenhäuser und für den sozialen Wohnungsbau sollen besondere Bedingungen gelten. Zu guter Letzt soll auch die Transparenzrichtlinie der Entwicklung der EU-Rechtsprechung angepasst werden.
2 Einführung
I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?
I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU
I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?
II. Konzentration auf das wesentliche
II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft
II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern
II.3 Investitionen in Humankapital
II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen
II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen
II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung
II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation
III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken
III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten
III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle
III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union
III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte
III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform
Tabelle
Drucksache 942/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister(EHUG)
... 2. Ferner wurde am 15. Dezember 2004 die Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG erlassen (ABl. EU (Nr.) L 390, S. 38). Diese neue EU-Transparenzrichtlinie betrifft auch zentral das Publikationswesen im Bereich kapitalmarktrechtlicher Veröffentlichungen. Sie sieht vor, dass bestimmte Finanzinformationen börsennotierter Gesellschaften in einer Form zu verbreiten sind, die in nicht diskriminierender Weise einen schnellen Zugang zu den Informationen gewährleistet und die die Informationen einem amtlich bestellten Speichersystem zur Verfügung stellt (Artikel 21 Abs. 1 und 2 der Richtlinie). Gemäß dem Erwägungsgrund 25 der Richtlinie „sollten verbreitete Informationen im Herkunftsmitgliedstaat zentral zur Verfügung gestellt werden, so dass ein europäisches Informationsnetz aufgebaut werden kann, das zu angemessenen Preisen für Kleinanleger zugänglich ist, ohne dass gleichzeitig die Hinterlegungspflichten der Emittenten unnötig verdoppelt werden.“
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs
1. Die Überschrift vor § 8 wird wie folgt gefasst:
2. Die §§ 8 bis 12 werden wie folgt gefasst:
3. § 13 wird wie folgt gefasst:
4. Die §§ 13a, 13b und 13c werden aufgehoben.
5. In § 13d Abs. 1 und 3
6. § 13f wird wie folgt geändert:
7. § 13g wird wie folgt geändert:
8. In § 14 Satz 1
9. § 15 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
10. In § 29
11. In § 33 Abs. 3
12. § 35 wird aufgehoben.
13. In § 37a Abs. 1
14. § 53 wird wie folgt geändert:
15. § 108 wird wie folgt geändert:
16. In § 125a Abs. 1 Satz 1
17. § 148 Abs. 3 wird aufgehoben.
18. In § 264 Abs. 3 werden die Nummern 3 bis 5 durch folgende Nummern 3 und 4 ersetzt:
19. § 264b wird wie folgt geändert:
20. Die Überschrift des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs wird wie folgt gefasst:
21. § 325 wird wie folgt gefasst:
22. § 325a Abs. 1 wird wie folgt geändert:
23. In § 326 Satz 1
24. In § 327
25. § 328 wird wie folgt geändert:
26. § 329 wird wie folgt gefasst:
27. § 334 wird wie folgt geändert:
28. Die §§ 335 und 335a werden aufgehoben.
29. § 335b wird wie folgt gefasst:
30. § 339 wird wie folgt geändert:
31. In § 340 Abs. 1 und 4 Satz 1 und 4
32. § 340l wird wie folgt geändert:
33. § 340n wird wie folgt geändert:
34. § 340o wird aufgehoben.
35. In § 341a Abs. 2 Satz 5
36. § 341l wird wie folgt geändert:
37. § 341n wie folgt geändert:
38. § 341o wird aufgehoben.
39. § 341p wird wie folgt gefasst:
40. § 367 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
1. In der Inhaltsübersicht
2. Dem § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:
3. § 11 wird wie folgt geändert:
4. § 14 wird wie folgt geändert:
5. § 14a wird aufgehoben.
6. In § 16 Abs. 5 Satz 1
7. In § 25a Abs. 1
8. § 28 wird wie folgt geändert:
9. In § 29 Abs. 4
10. § 42 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
11. § 84 Abs. 3 wird aufgehoben.
12. § 156 wird wie folgt geändert:
13. In § 157
14. § 160 wird wie folgt geändert:
15. § 161 Satz 3 wird aufgehoben.
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
1. § 125 wird wie folgt geändert:
2. § 129 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
3. § 132 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
4. § 140a wird aufgehoben.
5. § 141 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
6. In § 141a Abs. 2 Satz 2
7. Nach § 144b wird folgender § 144c eingefügt:
8. § 147 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
9. In § 160b Abs. 1 Satz 2
Artikel 5 Änderung von Registerverordnungen
Artikel 6 Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung
Artikel 7 Änderung des Publizitätsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Einleitung
II. Derzeitige Regelung
III. Ziel des Gesetzentwurfs
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VI. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Preisniveau
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu den Nummer n
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3a
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Nummer n
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Artikel 2
Zu Artikel 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 6
Zu Artikel 6
Zu den Nummern 1 bis 6
Zu Artikel 7
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu den Nummer n
Zu Nummer 11
Zu den Nummern 12 bis 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu den Nummer n
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5007
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 400
Zu Nummer 401
Zu den Buchstabe n
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Artikel 13
Drucksache 18/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie - COM(2014) 14 final
Drucksache 19/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz -
Drucksache 23/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG )
Drucksache 102/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
Drucksache 201/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
Drucksache 254/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.