Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(21. BAföGÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 132. Sitzung am 21. Oktober 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und eingebrachten Entwurf eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (21. BAföGÄndG) mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

I. Artikel 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert:

II. In Artikel 5 Abs. 2 wird folgender neue Satz 1 eingefügt:


Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Erster Durchgang: Drucksache. 435/04 (PDF)