Der Bundesrat hat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten. Neben dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung handelt es sich hierbei um einen der ersten wichtigen Schritte auf der Ebene der EU, um unangemessenen Steuergestaltungen entgegenzuwirken.
- 2. Er unterstützt die Auffassung der Kommission, dass die Überarbeitung der Mutter-Tochter-Richtlinie einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der OECD zum Thema "Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverlagerung - BEPS" leisten kann.
- 3. Der Bundesrat befürwortet, dass aufgrund der geplanten Änderung der MutterTochter-Richtlinie alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, eine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift in ihrem nationalen Recht zu implementieren. Die Kommission und die Bundesregierung werden gebeten, in den weiteren Beratungen darauf zu achten, ob die geplante Formulierung einer weiteren Konkretisierung bedarf.
- 4. Er bittet die Kommission und die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit insbesondere unter dem Gesichtspunkt von BEPS weitere Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie erforderlich sind.