Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/13420 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes - Drucksache 016/13158 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 10.07.09
Initiativgesetz des Bundestages