Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 22. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/12836 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst - Drucksache 18/11533 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 072/17 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

,1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 13 wie folgt gefasst:

" § 13 Evaluierung".`

2. Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

,3. § 6 Absatz 2a wird wie folgt gefasst: