859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009
A.
- 1. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B.
- 2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung Datenerhebungen zur Einbeziehung weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel zu bestimmen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Datenerhebungen möglichst unbürokratisch zu gestalten und den Normenkontrollrat bei der Ausarbeitung der Rechtsverordnung einzubeziehen.
Angesichts der Tatsache, dass in der kommenden Legislaturperiode Grundsatzentscheidungen für die Umsetzung der geänderten Emissionshandelsrichtlinie zu fällen sind, weist der Bundesrat darauf hin, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt für eine möglichst unbürokratische und die Unternehmen so wenig wie möglich belastende Umsetzung des Emissionshandels Sorge zu tragen ist.