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36 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Emissionshandelsrichtlinie"


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Drucksache 521/19

... /EG /EG des Rates) nicht entgegen. Zum einen ist es nach der EU-ETS-Richtlinie nicht ausgeschlossen, dass die Mitgliedstaaten eigene Regelungen erlassen, die auch die Emissionen aus Anlagen im Anwendungsbereich der EU-Emissionshandelsrichtlinie umfassen. Dies wurde im Rahmen der aktuellen Reform dieser Richtlinie nochmals ausdrücklich klargestellt, indem die Mitgliedstaaten bei der Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten eine entsprechende Zertifikatemenge löschen können (Art. 12 Absatz 4 der EU-ETS-Richtlinie). Zum anderen sind die in diesem Gesetz gebildeten Sektoren Energie und Industrie nicht deckungsgleich mit den entsprechenden Energie- oder Industrieanlagen im Anwendungsbereich der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

§ 3
Nationale Klimaschutzziele

§ 4
Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung

§ 5
Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

§ 8
Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen

Abschnitt 3
Klimaschutzplanung

§ 9
Klimaschutzprogramme

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 4
Expertenrat für Klimafragen

§ 11
Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung

§ 12
Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

Abschnitt 5
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 13
Berücksichtigungsgebot

§ 14
Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 15
Klimaneutrale Bundesverwaltung

Anlage 1
- Sektoren (zu §§ 4 und 5)

Anlage 2
- Zulässige Jahresemissionsmengen (zu § 4)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Treibhausgase § 2 Nr. 1

Treibhausgasemissionen § 2 Nr. 2

Europäische Governance-Verordnung § 2 Nr. 3

Europäische Klimaschutzverordnung § 2 Nr. 4

Europäische Klimaberichterstattungsverordnung § 2 Nr. 5

Übereinkommen von Paris § 2 Nr. 6

Klimaschutzplan § 2 Nr. 7

Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft § 2 Nr. 8

Netto -Treibhausgasneutralität § 2 Nr. 9

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Anlage 1 - Sektoren zu den §§ 4 und 5

Zu den einzelnen Sektoren:

Zu Anlage 2 - Zulässige Jahresemissionsmengen zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4859, BMU: Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluation

Anlage 2
des Vorhabens festgelegt sind. Die dafür erforderlichen Emissionsmengen ermittelt das Umweltbundesamt im Sinne des § 5. Dabei erhält es Daten von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Personenvereinigungen, anhand derer es die Zielerreichung und die Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsmengen ermittelt. Sollten die Ziele verfehlt werden, weil die Jahresemissionsmengen überschritten werden, gibt das Regelungsvorhaben bereits Schlussfolgerungen vor. Die für die betreffenden Sektoren zuständigen Bundesministerien haben Sofortmaßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 521/1/19

... und den Grundstoffindustrien, soweit deren Anlagen in den Anwendungsbereich der EU-Emissionshandelsrichtlinie fallen, die dringend erforderliche Planungssicherheit entziehen. Vorgesehen sind absinkende nationale Emissionsmengen für alle Sektoren. Jeder Sektor erhielte demnach jährliche Emissionsminderungsbudgets bis 2030. Überschreitungen und Unterschreitungen der Ziele können zwar in die Folgejahre übertragen werden. Diese Flexibilisierung wird jedoch insoweit wieder aufgehoben, als bei Überschreitungen der sektoralen Emissionsbudgets dennoch eine Initiativpflicht der Bundesregierung zum Beschluss eines Sofortprogramms mit neuen Klimaschutzmaßnahmen und gegebenenfalls auch mit Folgegesetzen besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG

13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG

14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG

18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****

19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG

20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zu Artikel 1

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG

25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG


 
 
 


Drucksache 533/19

... /EG /EG des Rates) nicht entgegen. Zum einen ist es nach der EU-ETS-Richtlinie nicht ausgeschlossen, dass die Mitgliedstaaten eigene Regelungen erlassen, die auch die Emissionen aus Anlagen im Anwendungsbereich der EU-Emissionshandelsrichtlinie umfassen. Dies wurde im Rahmen der aktuellen Reform dieser Richtlinie nochmals ausdrücklich klargestellt, indem die Mitgliedstaaten bei der Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten eine entsprechende Zertifikatemenge löschen können (Art. 12 Absatz 4 der EU-ETS-Richtlinie). Zum anderen sind von diesem Gesetz gerade die Sektoren, die nicht vom EU-ETS erfasst sind, betroffen. Eine Doppelregulierung wird vermieden, indem von dem System erfasste Brennstoffe, die in einer emissionshandelspflichtigen Anlage eingesetzt werden, herausgerechnet werden. Dies geschieht, soweit möglich, indem für Brennstoffemissionen in Bezug auf Brennstoffe, die in emissionshandelspflichtigen Anlagen eingesetzt werden und für die eine Pflicht zur Abgabe von Berechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz entsteht, keine Abgabepflicht nach diesem Gesetz besteht. Soweit sich eine Abgabepflicht nicht von vornherein ausschließen lässt, ist eine Kompensationsregelung für ETS-Anlagenbetreiber vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Jährliche Emissionsmengen

§ 5
Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung

Abschnitt 3
Grundpflichten der Verantwortlichen

§ 6
Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan

§ 7
Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen

§ 8
Abgabe von Emissionszertifikaten

Abschnitt 4
Emissionszertifikate, Veräußerung und Register

§ 9
Emissionszertifikate

§ 10
Veräußerung von Emissionszertifikaten

§ 11
Ausgleich indirekter Belastungen

§ 12
Nationales Emissionshandelsregister

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 13
Zuständigkeiten

§ 14
Überwachung, Datenübermittlung

§ 15
Prüfstellen

§ 16
Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

§ 17
Elektronische Kommunikation

§ 18
Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen

§ 19
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Abschnitt 6
Sanktionen

§ 20
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 21
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 22
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Evaluierung

§ 23
Erfahrungsbericht

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG

bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen

cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt

Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Initialisierung der Geschäftsprozesse

bb Laufende Geschäftsprozesse

cc Weiterer Erfüllungsaufwand

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 305/1/18

... Emissionshandelsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/18




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

2. Zu Nummer 1

3. Zu Nummer 2

4. Zu Nummer 3 - neu - und 4 - neu -*


 
 
 


Drucksache 387/18

... Für den EU-Emissionshandel im Luftverkehr wurde die EU-Emissionshandelsrichtlinie außerdem geändert durch die Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 11
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber

§ 16
Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.

Abschnitt 4
Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr

§ 18
Überwachung, Berichterstattung und Prüfung

§ 27
Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung

§ 33
Übergangsregelung zur Gebührenerhebung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011

cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG

Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

i Erstellung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode

1 Aufwand

2 Fallzahl

iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan

Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung

Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einbezogene Geschäftsprozesse

bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse

cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 305/18 (Beschluss)

... Emissionshandelsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten


 
 
 


Drucksache 387/18 (Beschluss)

... Emissionshandelsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 5 Absatz 3 - neu - TEHG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b, Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 2 Satz 2, Absatz 5 - neu - TEHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d - neu - § 9 Absatz 6 - neu - TEHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 27 TEHG


 
 
 


Drucksache 119/1/17

... im Luftverkehr geschaffen werden soll. Im Hinblick auf den seit 1. Januar 2017 geltenden Geltungsbereich stellt der Bundesrat allerdings fest, dass die seit 2013 eingeführte Einschränkung des Anwendungsbereichs der EU-Emissionshandelsrichtlinie auf Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weiterhin Gültigkeit besitzt und interkontinentale Flüge weiterhin nicht dem Emissionshandel unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 28b

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 119/17 (Beschluss)

... im Luftverkehr geschaffen werden soll. Im Hinblick auf den seit 1. Januar 2017 geltenden Geltungsbereich stellt er allerdings fest, dass die seit 2013 eingeführte Einschränkung des Anwendungsbereichs der EU-Emissionshandelsrichtlinie auf Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weiterhin Gültigkeit besitzt und interkontinentale Flüge weiterhin nicht dem Emissionshandel unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 28b


 
 
 


Drucksache 401/1/15

... Emissionshandelsrichtlinie



Drucksache 401/15 (Beschluss)

... Emissionshandelsrichtlinie



Drucksache 100/13

... Emissionshandelsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 21
Prüfstellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Wirtschaft:

Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle

Personal - und Sachaufwand

Fallgruppe 2: Prüfstellen

4 Personalaufwand

4 Sachaufwand

Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber

4 Informationspflichten

Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2. Verwaltung:

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu 2. Änderung von § 2

Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6

Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2

Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2

Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2

Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4

Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2

Zu 9. Änderung von § 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 10. Änderung von § 21

Zu 11. Änderung von § 22

Zu 12. Änderung von § 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 13. Änderung von § 25

Zu 14. Änderung von § 28

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 15. Änderung von § 33

Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

a Wirtschaft

b Vollzugsaufwand

c Bürgerinnen und Bürger


 
 
 


Drucksache 88/1/11

Darüber hinaus sind die Länder auch an den übrigen Einnahmen angemessen zu beteiligen. Nach Artikel 10 Absatz 3 der Emissionshandelsrichtlinie



Drucksache 88/11 (Beschluss)

... Darüber hinaus sind die Länder auch an den übrigen Einnahmen angemessen zu beteiligen. Nach Artikel 10 Absatz 3 der Emissionshandelsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 TEHG Der Bundesrat fordert,

2. Zur Eingangsformel

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Anhang 1 Teil 1 Nummer 1 Satz 1 TEHG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 2 TEHG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 2 TEHG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Nummer 3 TEHG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 TEHG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 1 TEHG

9. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 TEHG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1, Absatz 5 Satz 1 TEHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 TEHG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 - neu - TEHG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4a - neu - TEHG

14. Zu Artikel 1 § 10 Satz 1 und § 28 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 TEHG

15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Nummer 1 TEHG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und Absatz 3 - neu - und § 6 Absatz 2 Satz 4 TEHG

17. Zu Artikel 1 § 23 Satz 4 - neu - TEHG

18. Zu Artikel 1 § 24 TEHG

19. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3 und Anhang 5 Teil 2 TEHG

20. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 5 Satz 1TEHG

21. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 6 Satz 2 TEHG

22. Zu Artikel 1 § 27 TEHG

23. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a TEHG

24. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Nummer 1 TEHG

25. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 TEHG

26. Zu Artikel 1 Anhang 1 Teil 2 Nummern 1, 5, 11, 13, 19 und 22 TEHG

27. Zu Artikel 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 338/11

... -Emissionshandelsrichtlinie in Höhe von jährlich bis zu 500 Millionen Euro aus dem Sondervermögen geleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1778: Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines SondervermögensEnergie- und Klimafonds


 
 
 


Drucksache 362/1/11

... Emissionshandelsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/1/11




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 698/10 (Beschluss)

... sollte durch die Erhebung eines einheitlichen Tarifs gleich behandelt werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese Maßnahmen nicht mit einer offenen oder verdeckten Steuererhöhung verbunden werden. Die Steuerlast für die Endkunden darf in der Summe nicht erhöht werden. Eine Doppelbelastung des Energieverbrauchs, der dem EU-Emissionshandel unterfällt, ist ebenfalls auszuschließen. Eine Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie darf nicht dazu führen, dass die bereits heute hohen Energiekosten in Europa noch stärker ansteigen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Unternehmen noch stärker belastet wird. In diesem Zusammenhang muss die Kommission kurzfristig den beihilferechtlichen Rahmen zur Strompreiskompensation nach Artikel 10a Absatz 6 der Emissionshandelsrichtlinie schaffen. Die energieintensive Industrie benötigt Planungs- und Investitionssicherheit für die gesamte Emissionshandelsperiode an ihren europäischen Standorten. Zu den Abgaben auf Strom und Gas gehört auch die Konzessionsabgabe, die den Städten und Gemeinden zusteht. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2005 bundesweit mehr als 3,5 Mrd. Euro. Diese nicht unerhebliche kommunale Einnahmequelle darf durch Veränderungen im Steuersystem nicht verloren gehen bzw. reduziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 698/1/10

... sollte durch die Erhebung eines einheitlichen Tarifs gleich behandelt werden. Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese Maßnahmen nicht mit einer offenen oder verdeckten Steuererhöhung verbunden werden. Die Steuerlast für die Endkunden darf in der Summe nicht erhöht werden. Eine Doppelbelastung des Energieverbrauchs, der dem EU-Emissionshandel unterfällt, ist ebenfalls auszuschließen. Eine Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie darf nicht dazu führen, dass die bereits heute hohen Energiekosten in Europa noch stärker ansteigen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Unternehmen noch stärker belastet wird. In diesem Zusammenhang muss die Kommission kurzfristig den beihilferechtlichen Rahmen zur Strompreiskompensation nach Artikel 10a Absatz 6 der Emissionshandelsrichtlinie schaffen. Die energieintensive Industrie benötigt Planungs- und Investitionssicherheit für die gesamte Emissionshandelsperiode an ihren europäischen Standorten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/10




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschlägen

Zu Vorschlag Nr. 1

Zu Vorschlag Nr. 2

Zu Vorschlag Nr. 3

Zu Vorschlag Nr. 4

Zu Vorschlag Nr. 6

Zu Vorschlag Nr. 8

Zu Vorschlag Nr. 11

Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14

Zu Vorschlag Nr. 17

Zu Vorschlag Nr. 18

Zu Vorschlag Nr. 19

Zu Vorschlag Nr. 20

Zu Vorschlag Nr. 22

Zu Vorschlag Nr. 25

Zu Vorschlag Nr. 26

Zu Vorschlag Nr. 27

Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30

Zu Vorschlag Nr. 31

Zu Vorschlag Nr. 32

Zu Vorschlag Nr. 33

Zu Vorschlag Nr. 36

Zu Vorschlag Nr. 43

Zu Vorschlag Nr. 44

Zu Vorschlag Nr. 45

Zu Vorschlag Nr. 46

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 459/1/09

... Angesichts der Tatsache, dass in der kommenden Legislaturperiode Grundsatzentscheidungen für die Umsetzung der geänderten Emissionshandelsrichtlinie zu fällen sind, weist der Bundesrat darauf hin, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt für eine möglichst unbürokratische und die Unternehmen so wenig wie möglich belastende Umsetzung des Emissionshandels Sorge zu tragen ist.



Drucksache 282/09

... Die Einfügung von § 6 Absatz 1d im Hinblick auf den Nachweis der dauerhaften Speicherung ist als Übergangsregelung nur so lange notwendig, bis auch die Kohlendioxidleitungen und Kohlendioxidspeicher vom Emissionshandel erfasst sind. Dies ist nach der Umsetzung der geänderten Emissionshandelsrichtlinie ab 2013 der Fall. Nach der Einbeziehung der Kohlendioxidleitungen und Speicher in den Emissionshandel bedarf es nur noch eines Nachweises der Übergabe von der abscheidenden Anlage an die Kohlendioxidleitung, die dann einer eigenständigen Pflicht zur Emissionsberichterstattung nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Rechtsverordnungsermächtigung

Teil 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Rechtsverordnungsermächtigungen

§ 25
Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Teil 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Nachsorgebeitrag; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 33
Rechtsverordnungen für Deckungsvorsorge und Übertragung von Pflichten

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 34
Anschluss und Zugang; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 35
Befugnisse der Regulierungsbehörde; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 36
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und Zugang Dritter

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 37
Genehmigung von Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 38
Stilllegung und Nachsorge bei Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 39
Anwendbare Vorschriften

Teil 7
Schlussbestimmungen

§ 40
Zuständige Behörden

§ 41
Gebühren und Auslagen

§ 42
Bußgeldvorschriften

§ 43
Evaluierungsbericht

§ 44
Übergangsvorschrift

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1 und § 32 Absatz 2 Satz 2)

1. Datenerhebung Stufe 1 :

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, der Sensibilität sowie Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.1. Charakterisierung der Gefahren

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 1 und § 20 Absatz 1)

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen

§ 7a
Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Teil 1
Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Artikel 2
(Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit)

Artikel 3
(Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)

Artikel 4
(Änderung des Umweltschadensgesetzes)

Artikel 5
(Änderung der 4. BImSchV)

Artikel 6
(Änderung der 13. BImSchV)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 459/09 (Beschluss)

... Angesichts der Tatsache, dass in der kommenden Legislaturperiode Grundsatzentscheidungen für die Umsetzung der geänderten Emissionshandelsrichtlinie zu fällen sind weist der Bundesrat darauf hin, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt für eine möglichst unbürokratische und die Unternehmen so wenig wie möglich belastende Umsetzung des Emissionshandels Sorge zu tragen ist.



Drucksache 282/09 (Beschluss)

... Der in der Gesetzesbegründung aufgeführte Artikel 12 Absatz 3a der Emissionshandelsrichtlinie stellt generell von der Verpflichtung zur Abgabe von Zertifikaten für Emissionen frei, wenn diese in einer Anlage zur ständigen Speicherung sicher verbracht sind, die eine Genehmigung in Übereinstimmung mit der europäischen CCS-Richtlinie haben. Es ist nicht erkennbar, dass für Forschungsanlagen, für die eine Genehmigung nach § 37 des Gesetzentwurfes erteilt worden ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein sollten. Artikel 12 Absatz 3a (neu) der Emissionshandelsrichtlinie schließt daher Speichervorhaben zum Zwecke der Forschung nicht generell aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG

5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG

8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 - neu - KSpG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG

14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - KSpG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG

19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 7 - neu - KSpG

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG

23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG

25. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG

26. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG

27. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG

30. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG

31. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 - neu - KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG

33. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG

35. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG

36. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

39. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG

40. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

41. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG

42. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

43. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG

44. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

45. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG

46. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG

47. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG

48. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG

49. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG

50. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG

51. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG

52. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG

53. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG

54. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG

55. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG

56. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG

57. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 und 2 KSpG

58. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

§ 41
Abgabenrechtliche Regelungen der Länder

59. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG

60. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG

61. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG

62. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG

63. Zu Artikel 1 § 44 KSpG

§ 44
Übergangsvorschriften

64. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG

65. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG

66. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG

67. Zu Artikel 1

68. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG

69. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV

Artikel 6a
Änderung der Raumordnungsverordnung

70. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 282/1/09

... [nur U] [Der in der Gesetzesbegründung aufgeführte Artikel 12 Absatz 3a der Emissionshandelsrichtlinie stellt generell von der Verpflichtung zur Abgabe von Zertifikaten für Emissionen frei, wenn diese in einer Anlage zur ständigen Speicherung sicher verbracht sind, die eine Genehmigung in Übereinstimmung mit der europäischen CCS-Richtlinie haben. Es ist nicht erkennbar, dass für Forschungsanlagen, für die eine Genehmigung nach § 37 des Gesetzentwurfes erteilt worden ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein sollten. Artikel 12 Absatz 3a (neu) der Emissionshandelsrichtlinie schließt daher Speichervorhaben zum Zwecke der Forschung nicht generell aus.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG

5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG

8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG *

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift, Absatz 6 - neu -, § 6 Absatz 1 Nummer 1 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG

14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2* - neu - KSpG

18. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG

19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG

22. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6*- neu - KSpG

23. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSPG

24. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG

25. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG

26. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG

27. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 4 Satz 2 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG

30. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2 KSpG

31. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG

32. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG

33. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

35. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG

36. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG

38. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

41. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 KSpG

42. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG

43. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG

44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG

45. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG

46. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG

47. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

49. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG

50. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

51. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG

52. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

53. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Satz 2 KSpG

54. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG

55. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

56. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG

57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KSpG

58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG

59. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG

60. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG

61. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - , Satz 3 - neu - KSpG

62. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - KSpG

63. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG

64. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG

65. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG

66. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG

67. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG

68. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG

69. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG

70. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG

Zu Artikel 1

73. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

74. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 KSpG

75. Zu Artikel 1 § 41 KSpG

§ 41
Gebühren und Auslagen

76. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG

77. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG

78. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG

79. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG

80. Zu Artikel 1 Inhaltsübersicht zu § 42a - neu - und § 42a - neu - KSpG

§ 42a
Speicherabgabe

82. Zu Artikel 1 § 44 KSpG

§ 44
Übergangsvorschriften

83. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG

84. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG

85. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG

86. Zu Artikel 1

87. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG

88. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 7a Satz 1 der 13. BImSchV

89. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV

Artikel 6a
Änderung der Raumordnungsverordnung


 
 
 


Drucksache 102/1/08

... 2. Der Vorschlag zur Anpassung der Emissionshandelsrichtlinie



Drucksache 914/08

... -Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung. Die Mitteilung wird dem Ergebnis der laufenden Diskussionen über die Änderung der Emissionshandelsrichtlinie, insbesondere die Möglichkeit der Verwendung von Versteigerungserlösen und zweckgebundener Emissionsrechte als Mittel zur Beschleunigung der Durchführung dringend notwendiger Demonstrationsmaßnahmen, Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 914/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität

2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen

2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU

2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen

2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz

2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU

3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050

4. Fazit

Anhang

Anhang 1
Hauptszenarien für 2020


 
 
 


Drucksache 102/08 (Beschluss)

... 2. Der Vorschlag zur Anpassung der Emissionshandelsrichtlinie



Drucksache 276/1/07

... Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Als heimischer subventionsfreier Rohstoff sorgt die Braunkohle dafür, dass die deutsche Energieversorgung von internationalen Einflüssen unabhängiger bleibt. Der vorgeschlagene Braunkohle-Benchmark unterstellt die Anwendung der besten verfügbaren Techniken, d. h. einen hohen Wirkungsgrad, der nur bei den derzeit in Planung und Bau befindlichen Kondensationskraftwerken erreicht werden kann. Damit wird gleichzeitig auch für die bestehenden Braunkohlekraftwerke ein Anreiz zur weiteren Effizienzsteigerung gesetzt. Bei einem niedrigeren Benchmark würden die neuesten Braunkohlekraftwerke eine Unterausstattung von fast 19 Prozent hinnehmen müssen. Dies widerspricht aber Anhang III Ziffer 3 der Emissionshandelsrichtlinie, wonach die Menge der zuzuteilenden Zertifikate mit dem technischen Potenzial zur Emissionsverringerung in Einklang stehen muss. Die Benchmarks dürfen keinen der zur Stromerzeugung verwandten Energieträger diskriminieren. Dies gilt auch für die Braunkohle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/1/07




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012

8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012

9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012

11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012

12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012

13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012

18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012

19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012

20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012

21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012

24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012

25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012

26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012

27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012

30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012

31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012

34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012

35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012

36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG

37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG

38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.

39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG

40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG

41. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:

Zu Artikel 2

43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG

44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 443/1/07

... Die Minderung der zusätzlichen Belastung durch die Versteigerung sollte durch einen für jeden Betreiber gleichen maximalen Prozentsatz von 10 % erfolgen. Auf diese Weise kommt es - bezogen auf die einzelne Zuteilung - nicht zu einer über 10 % liegenden Verringerung der zuzuteilenden Emissionszertifikate. Die Grenze der Emissionshandelsrichtlinie wird damit sicher gewahrt.

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Drucksache 443/1/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 276/07 (Beschluss)

... Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Als heimischer subventionsfreier Rohstoff sorgt die Braunkohle dafür, dass die deutsche Energieversorgung von internationalen Einflüssen unabhängiger bleibt. Der vorgeschlagene Braunkohle-Benchmark unterstellt die Anwendung der besten verfügbaren Techniken, d. h. einen hohen Wirkungsgrad, der nur bei den derzeit in Planung und Bau befindlichen Kondensationskraftwerken erreicht werden kann. Damit wird gleichzeitig auch für die bestehenden Braunkohlekraftwerke ein Anreiz zur weiteren Effizienzsteigerung gesetzt. Bei einem niedrigeren Benchmark würden die neuesten Braunkohlekraftwerke eine Unterausstattung von fast 19 Prozent hinnehmen müssen. Dies widerspricht aber Anhang III Ziffer 3 der Emissionshandelsrichtlinie, wonach die Menge der zuzuteilenden Zertifikate mit dem technischen Potenzial zur Emissionsverringerung in Einklang stehen muss. Die Benchmarks dürfen keinen der zur Stromerzeugung verwandten Energieträger diskriminieren. Dies gilt auch für die Braunkohle.

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Drucksache 276/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012

7. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012

8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012

9. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012

10. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012

11. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012

12. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

13. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012

14. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012

15. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

16. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

17. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012

18. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG

20. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG

21. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG

22. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG

23. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 443/2/07

... Die deutschen Braunkohlekraftwerke sind mit einem Anteil von rund 25 Prozent an der öffentlichen Stromversorgung ein bedeutendes Standbein in der Grundlast. Als heimischer subventionsfreier Rohstoff sorgt die Braunkohle dafür, dass die deutsche Energieversorgung von internationalen Einflüssen unabhängiger bleibt. Der vorgeschlagene Braunkohlebenchmark unterstellt die Anwendung der besten verfügbaren Techniken, d. h. einen hohen Wirkungsgrad, der nur bei den derzeit in Planung und Bau befindlichen Kondensationskraftwerken erreicht werden kann. Damit wird gleichzeitig auch für die bestehenden Braunkohlekraftwerke ein Anreiz zur weiteren Effizienzsteigerung gesetzt. Bei einem niedrigeren Benchmark würden die neuesten Braunkohlekraftwerke eine Unterausstattung von fast 21 Prozent hinnehmen müssen. Dies widerspricht aber Anhang III Ziffer 3 der Emissionshandelsrichtlinie, wonach die Menge der zuzuteilenden Zertifikate mit dem technischen Potential zur Emissionsverringerung in Einklang stehen muss. Die Benchmarks dürfen keinen der zur Stromerzeugung verwandten Energieträger diskriminieren. Dies gilt auch für die Braunkohle.

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Drucksache 443/2/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 443/4/07

... /kWh unterstellt die Anwendung der besten verfügbaren Techniken, d.h. einen hohen Wirkungsgrad, der nur bei den derzeit in Planung und Bau befindlichen Kondensationskraftwerken erreicht werden kann. Damit wird gleichzeitig auch für die bestehenden Braunkohlekraftwerke ein Anreiz zur weiteren Effizienzsteigerung gesetzt. Bei einem niedrigen Benchmark würden die neuesten Braunkohlekraftwerke eine Unterausstattung von weit über 20% hinnehmen müssen. Dies widerspricht aber Anhang III Ziffer 3 der Emissionshandelsrichtlinie, wonach die Menge der zuzuteilenden Zertifikate mit dem technischen Potenzial zur Emissionsverringerung in Einklang stehen muss.



Drucksache 523/05

... Für Projekttätigkeiten zur Erzeugung von Elektrizität aus Wasserkraft mit einer Erzeugungskapazität über 20 Megawatt ist zusätzlich erforderlich, dass die in Artikel 11 b Abs. 6 der Emissionshandelsrichtlinie genannten internationalen Kriterien und Leitlinien eingehalten werden. Wird eine Projekttätigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt, so ist bei der Berechnung der zu erwartenden zusätzlichen Emissionsminderung im Sinne der Nummer 1 zu gewährleisten, dass die festgelegten Referenzfallemissionen mindestens den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts unbeschadet der Ausnahmevorschriften in den Beitrittsverträgen entsprechen.

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Drucksache 523/05




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 (Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Gemeinsame Projektumsetzung

Abschnitt 1
Projekttätigkeiten außerhalb des Bundesgebiets

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

Abschnitt 2
Projekttätigkeiten im Bundesgebiet

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

Abschnitt 3
Sachverständige Stellen

§ 7
Sachverständige Stellen

Teil 3
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Rechtsverordnung zu Zustimmungsvoraussetzungen

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

Anhang

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Aufsichtsausschuss betreffend Artikel 6

D. Voraussetzungen für die Teilnahme

E. Verifizierungsverfahren im Rahmen des Aufsichtsausschusses betreffend Artikel 6

Anhang
A Maßstäbe und Verfahren für die Akkreditierung von unabhängigen Prüfeinrichtungen

1. Eine unabhängige Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als unabhängige Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums und die Überwachung Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums

1. Das Referenzszenarium für ein Projekt nach Artikel 6

2. Die Bestimmung eines Referenzszenariums erfolgt

3. Die Projektteilnehmer begründen die von ihnen getroffene Wahl des Referenzszenariums.

4. Die Projektteilnehmer nehmen in die Projektdokumentation einen Überwachungsplan auf, der Folgendes vorsieht:

5. Etwaige Überarbeitungen des Überwachungsplans

6. Die Umsetzung des Überwachungsplans und etwaiger Überarbeitungen

Beschluss 17/CP.7 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 12 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Exekutivrat

D. Akkreditierung und Benennung von Prüfeinrichtungen

E. Benannte Prüfeinrichtungen

F. Voraussetzungen für die Teilnahme

G. Validierung und Registrierung

H. Überwachung

I. Verifizierung und Zertifizierung

J. Ausstellung von zertifizierten Emissionsreduktionen CER

Anhang
A Maßstäbe für die Akkreditierung von Prüfeinrichtungen

1. Eine Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Projektdokumentation

Anhang
C Grundsätze für die Festlegung von Leitlinien für Methoden bezüglich der Referenzszenarien und der Überwachung

Anhang
D Anforderungen im Hinblick auf das Register des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

Beschluss 18/CP.7 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für .den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 17 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto6

Beschluss 19/CP.7 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

I. Modalitäten

A. Begriffsbestimmungen

B. Berechnung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

C. Erfassung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

D. Additionen zu und Subtraktionen von der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8 für die Rechenschaftslegung über die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

E. Grundlage für die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

F. Übertrag

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

A. Nationale Register

B. Ausstellung von ERU, AAU und RMU

C. Übertragung, Erwerb, Löschung, Ausbuchung und Übertrag

D. Transaktionsverfahren

E. Öffentlich zugängliche Informationen

III. BILANZIERUNG der Emissionsverzeichnisse und zugeteilten Mengen

A. Berichterstattung nach Ablauf der Verlängerung für die Erfüllung der Verpflichtungen

B. Bilanzdatenbank für die Verbuchung der Emissionsrechte

C. Bilanzierungsberichte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 Abs. 1 werden folgende Absätze 1 a bis lc eingefügt:

4. § 13 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

5. § 14 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 330/05

... 3. Emissionshandelsrichtlinie: die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997(Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

§ 7
Sachverständige Stellen

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

Zu Artikel 6

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

III. VERBUCHUNG der Emissionsrechte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nr. 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

II. Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Zu Nr. 1 § 1 Satz 2 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

III. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 28/18 PDF-Dokument



Drucksache 51/20 PDF-Dokument



Drucksache 165/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.