Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes

A.

Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. März 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B.

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat bittet, das Artikel 10-Gesetz bei der nächsten Novellierung insoweit zu ergänzen, als in § 2 Absatz 2 Satz 3 eine eigenständige Zustimmungsregelung für die nach § 10 zuständigen obersten Landesbehörden aufgenommen wird.

Begründung

Da G 10-Maßnahmen auch von den Ländern durchgeführt werden, ist für diese eine eigenständige Zustimmungsregelung erforderlich.