Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/12518 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes - Drucksache 016/12232 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a wird Doppelbuchstabe cc wie folgt gefasst:
- "cc) Folgender Satz wird angefügt:
"Im Fall des Satzes 2 Nummer 3 bestimmt sich die Entschädigung der zur Auskunft Verpflichteten in entsprechender Anwendung des § 23 Absatz 2 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) in der jeweils geltenden Fassung.""
- "cc) Folgender Satz wird angefügt:
- 2. In Artikel 2 Nummer 1 wird Buchstabe b wie folgt gefasst:
- "b) Nach Absatz 1 werden folgende Absätze 1a und 1b eingefügt:
"(1a) ... [wie Gesetzentwurf] ... (1b) Dem Bundesamt kann zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1a Nummer 2 oder Nummer 3 durch das Bundesministerium durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Befugnis zum Verkehr mit den zuständigen Behörden und sonstigen Einrichtungen im Ausland übertragen werden.""
- "b) Nach Absatz 1 werden folgende Absätze 1a und 1b eingefügt:
Fristablauf: 15.05.09
Erster Durchgang: Drucksache. 058/09 (PDF)