Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. März 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, in denen allen Ländern des westlichen Balkans der EU-Beitritt verbindlich in Aussicht gestellt wurde,
- - unter Hinweis auf die Resolutionen S/RES/817 vom 7. April 1993 und S/RES/845 vom 18. Juni 1993 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen,
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Bewerberlands für die Mitgliedschaft in der EU zu verleihen, sowie unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006 sowie vom 14. und 15. Dezember 2006,
- - unter Berücksichtigung des Interimsabkommens zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien aus dem Jahr 1995,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung EU/Westbalkan, die von den Außenministern aller EU-Mitgliedstaaten und den Außenministern der Staaten des westlichen Balkans am 11. März 2006 in Salzburg einstimmig angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vierten Treffens des Stabilisierungs- und Assoziierungsrats der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vom 24. Juli 2007,
- - unter Hinweis auf das Abkommen über Visaerleichterung und Rückübernahme zwischen der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vom 18. September 2007,
- - unter Hinweis auf den Beschluss 2008/212/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien1,
- - unter Hinweis auf die Erklärung von Brdo: New focus on the Western Balkans, die die EU-Präsidentschaft am 29. März 2008 abgegeben hat und in der sie die Notwendigkeit neuer Impulse für die Thessaloniki-Agenda und die Erklärung von Salzburg betont,
- - unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht der Kommission 2008 - ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (SEK(2008)2695),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juli 2008 zu dem Strategiepapier 2007 der Kommission zur Erweiterung1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 20072,
- - unter Hinweis auf die Empfehlungen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien vom 29. und 30. Januar 2007 sowie vom 26. und 27. November 2007,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Erleichterung der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme4,
- - unter Hinweis auf den Beschluss 2007/824/EG des Rates vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Erleichterung der Visaerteilung - Briefwechsel5,
- - unter Hinweis auf den Beschluss 2007/817/EG des Rates vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt - Briefwechsel6,
- - unter Hinweis auf die Schlusserklärung des fünften Treffens des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien vom 28. November 2008,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. November 2008 mit dem Titel "Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2008-2009" (KOM (2008) 0674) und auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 9. Dezember 2008,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Strategiepapier 2007 zur Erweiterung insbesondere bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität, der Verwaltungs- und Justizreform und dem Ausbau der Zivilgesellschaft der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsbewussten Regierungsführung von Anbeginn der Strategie an große Bedeutung beimisst,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Union Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Erweiterungsprozesses ergriffen hat,
C. in der Erwägung, dass ein Mitgliedstaat, Griechenland, und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien mitten in einem Verhandlungsprozess stehen, der unter der Ägide der Vereinten Nationen stattfindet, um eine Lösung für die Bezeichnung des Bewerberlandes zu finden, der beide Parteien zustimmen können; in der Erwägung, dass die Gewährleistung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und die Suche nach wechselseitig akzeptablen Verhandlungslösungen für noch offene Probleme mit Nachbarländern im Einklang mit der Erklärung von Salzburg vom 11. März 2006 weiterhin wesentlich ist,
- 1. begrüßt es, dass die Regierungs- und Oppositionsparteien in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bei gleichzeitiger breiter Unterstützung durch die Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit in dem Wunsch vereint sind, dass die Kopenhagener Kriterien für die EU-Mitgliedschaft und einen schnellstmöglichen Beitritt zur Europäischen Union erfüllt werden; betont in diesem Zusammenhang, dass es nicht in erster Linie um die Erfüllung von außen verhängter Anforderungen geht, sondern vielmehr um eine bessere Zukunft des Kandidatenlands;
- 2. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung der europäischen Perspektive für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und alle Westbalkanstaaten, was wesentlich für die Stabilität, die Aussöhnung und eine friedliche Zukunft der Region ist;
- 3. begrüßt es, dass das Parlament des Landes sieben Jahre nach dem Abkommen von Ohrid das Gesetz über den Gebrauch von Sprachen in Verwaltung und Bildungswesen verabschiedet hat; begrüßt insbesondere die Ausweitung der Möglichkeiten für die Hochschulbildung, die sich durch die Eröffnung neuer Fakultäten in verschiedenen Städten - auch mit Curricula in verschiedenen Sprachen - ergeben haben; betont die Verbesserungen bei der ausgewogenen Vertretung der Bevölkerungsgruppen, die nicht der Mehrheit angehören, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung, der Polizei und den Streitkräften;
- 4. beglückwünscht das Land zu den Fortschritten im Dialog über die Liberalisierung der Visaregelung, insbesondere die große Zahl der ausgestellten Reisedokumente und Ausweise mit biometrischen Sicherheitsmerkmalen, die Umsetzung des integrierten Systems zur Verwaltung der Grenzen und die Errichtung eines nationalen Visa-Informationssystems; vermerkt mit Befriedigung die bei der Bekämpfung des Menschenhandels, der illegalen Zuwanderung und der Korruption erzielten Fortschritte und fordert die Regierung auf, ihre Bemühungen auf diesem Gebiet fortzusetzen; begrüßt die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens mit der Europäischen Union und fordert eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex), mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und mit der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust); nimmt die Schwierigkeiten zur Kenntnis, die die Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien aufgrund der mangelnden Anerkennung ihrer Pässe durch einen EU-Mitgliedstaat haben, und fordert die Kommission angesichts der erreichten Fortschritte auf, dem Rat schnellstmöglich eine Visa-Liberalisierung für Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und die Abschaffung der Visumspflicht zu empfehlen;
- 5. begrüßt die Bemühungen der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Wirtschaftsbereich, die sich in deutlichen Fortschritten bei der Erfüllung der Wirtschaftskriterien ausgewirkt und das Land einer funktionierenden Marktwirtschaft näher gebracht haben; begrüßt insbesondere die Vereinfachung der Verfahren zur Steuerzahlung, die Reform der Registrierung der "einzigen Anlaufstellen", die Erleichterung des Außenhandels und den Bürokratieabbau; regt an, dass die Regierung ihre Maßnahmen für ein stabiles Wachstum des BIP, eine niedrige Inflationsrate, Steuerdisziplin und eine Stärkung des allgemeinen Wirtschaftsklimas fortsetzt;
- 6. stellt fest, dass die Regierung nach einer Reihe von Versuchen, die Parlamentswahlen vom 1. Juni 2008 insbesondere im Nordwesten des Landes zu stören, mit der Wiederholung eines Teils der Wahlen und der effizienten Beobachtung der Verfahren wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen hat, um korrekte Wahlergebnisse herbeizuführen; begrüßt die Einleitung von Gerichtsverfahren mit dem Ziel der Bestrafung der Urheber der bei der Wahl festgestellten Unregelmäßigkeiten; begrüßt die Annahme von Änderungen des Wahlgesetzes, die weitgehend im Einklang mit den Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte stehen, und vertraut darauf, dass alles Erdenkliche getan wird, um Versuche der Störung kommender Wahlen, etwa der Präsidentschafts- und Lokalwahlen im März 2009, zu verhindern;
- 7. begrüßt die Fortschritte bei der Errichtung der für eine dezentralisierte Verwaltung der Heranführungshilfen erforderlichen Strukturen; unterstützt die Bemühungen der Regierung, Verwaltungskapazitäten aufzubauen, mit deren Hilfe sich der Beschluss der Kommission, die Verwaltung der Heranführungshilfen den nationalen Behörden zu übertragen, umsetzen lässt;
- 8. stellt fest, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nach dem Vorbild der Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach einer ausführlichen Debatte im Parlament gleichzeitig mit Montenegro die Unabhängigkeit des Nachbarlands Kosovo anerkannt hat, trotz der Probleme, die dies kurzfristig in Bezug auf die gewünschten guten Beziehungen zum Nachbarland Serbien verursachen könnte; begrüßt die Einigung mit den Behörden des Kosovo über die Demarkation der Grenze;
- 9. weist darauf hin, dass die verstärkte Beachtung Serbiens, die 2009 möglicherweise dazu führen kann, dass diesem Land der Status eines EU-Beitrittskandidaten verliehen wird, nicht dazu führen darf, dass innerhalb der Europäischen Union die Aufmerksamkeit für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien abnimmt und der Beitrittsprozess sich verlangsamt;
- 10. stellt fest, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien an der Erfüllung der Kriterien für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union arbeitet, und vermerkt die bei der Umsetzung des 2001 unterzeichneten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, des Rahmenabkommens von Ohrid und der bei der Umsetzung der Benchmarks der Kommission vor Kurzem erzielten Fortschritte; bedauert es jedoch, dass die Beitrittsverhandlungen drei Jahre nach der Gewährung des Status eines EU-Bewerberlands immer noch nicht begonnen haben, was eine unhaltbare Situation ist, die sich demotivierend auf das Land auswirkt und die Region zu destabilisieren droht; hält es für wünschenswert, dass diese Ausnahmesituation beendet wird; dringt darauf, dass der Prozess beschleunigt wird, und erinnert daran, dass es in seiner oben genannten Entschließung vom23. April 2008 die Hoffnung geäußert hat, dass 2008 ein Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gefasst wird, wobei es anerkennt, dass alle noch bestehenden Hindernisse für einen schnellen Beitritt in den Jahren, in denen die bevorstehenden Verhandlungen stattfinden werden, ausgeräumt werden müssen; dringt darauf, dass der Rat diesen Prozess beschleunigt, indem er ein Datum für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen noch in diesem Jahr festsetzt, bis die vollständige Umsetzung der wichtigsten Prioritäten für die Beitrittspartnerschaft erfolgt;
- 11. bekräftigt im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2008 und den Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 8. und 9. Dezember 2008, wie wichtig es ist, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien als EU-Bewerberland weiterhin gutnachbarschaftliche Beziehungen pflegt und noch offene Probleme mit ihren Nachbarländern zu lösen versucht, darunter auch eine für beide Seiten akzeptable Verhandlungslösung der Namensfrage auf der Grundlage ihrer internationalen Verpflichtungen und ihrer bilateralen and multilateralen Bindungen und Pflichten;
- 12. unterstützt die Bemühungen des Vermittlers Matthew Nimetz im Rahmen der Vereinten Nationen entsprechend den oben genannten Resolutionen S/RES/817 und S/RES/845 von 1993 des Weltsicherheitsrats, mit denen die Differenzen beigelegt werden sollten, die anhand des verfassungsmäßigen Namens des Staats entstanden sind, damit schnellstmöglich eine endgültige Einigung zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Griechenland auf der Grundlage seines Vorschlags vom 6. Oktober 2008 dazu erreicht wird, wie die Abgrenzung zwischen den jeweiligen Bereichen, die zu unterschiedlichen Staaten gehören, jedoch beide als Mazedonien bezeichnet werden, auf internationaler Ebene geklärt werden kann; ist sich dessen bewusst, dass dieser Vorschlag von beiden Seiten zögerlich aufgenommen wird; nimmt die Benennung des neuen Unterhändlers der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Kenntnis; fordert beide Seiten auf, die Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen weiterzuführen und zu einer Kompromisslösung zu gelangen, damit das Problem kein Hindernis mehr für die Mitgliedschaft der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in internationalen Organisationen darstellt, wie dies im oben genannten Interimsabkommen von 1995, das immer noch in Kraft ist, vorgesehen ist; stellt warnend fest, dass dies zu einer langen Verzögerung des EU-Beitritts der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien führen kann, wenn nicht eine baldige Einigung beider Staaten erfolgt; ist der Auffassung, dass solche ungelösten bilateralen Themen auf dem Balkan den Beitritt nicht behindern und den Prozess der europäischen Integration nicht beeinträchtigen dürfen;
- 13. nimmt die Einreichung eines Ersuchens der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beim Internationalen Gerichtshof zu Artikel 11 des Interimsabkommens zur Kenntnis; verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Griechenland sich trotz der beim Internationalen Gerichtshof anhängigen Rechtsstreitigkeiten betreffend die Anwendung des Interimsabkommens weiterhin für die Fortsetzung der Verhandlungen engagieren; verleiht im Hinblick auf die neue im Rahmen des "Nimetz-Prozesses" angekündigte Verhandlungsrunde der Hoffnung Ausdruck, dass die griechische Regierung die Integration der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in die Europäische Union und die NATO unterstützt und damit zu Stabilität und Wohlergehen der Region beiträgt;
- 14. begrüßt die Bemühungen der Behörden der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, mit benachbarten EU-Mitgliedstaaten in der Absicht zusammenzuarbeiten, mögliche geschichtsbezogene Diskrepanzen und Fehlinterpretationen, die zu Unstimmigkeiten führen können, zu revidieren, und dringt darauf, dass die Würdigung des gemeinsamen kulturellen und geschichtlichen Erbes, das das Land mit seinen Nachbarn teilt, verstärkt wird; ist besorgt aufgrund der mangelnden Fortschritte beim Vorgehen gegen das Wiederaufleben von "Hassreden" gegen Nachbarstaaten insbesondere in den Medien und im Bildungssystem und dringt nach wie vor darauf, dass die Regierung für die Einhaltung der einschlägigen Standards der Europäischen Union und des Europarats sorgt;
- 15. weist darauf hin, dass in einer Demokratie ein Zusammenspiel zwischen Regierung und Opposition stattfindet, bei dem immer Platz für abweichende Meinungen ist, Alternativen berücksichtigt werden und die Möglichkeit gegeben ist, Mehrheiten für eine andere Politik zu bekommen, und dass vermieden werden muss, dass bei Teilen der Bevölkerung die Befürchtung entsteht, dass diese Toleranz abnimmt, wenn eine Partei über eine parlamentarische Mehrheit verfügt, so wie dies seit den jüngsten Parlamentswahlen in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien der Fall ist;
- 16. dringt darauf, dass Einzelne, die Beschwerde über Machtmissbrauch und/oder Korruption einlegen, ein Dokument erhalten, aus dem eindeutig hervorgeht, dass sie dies getan haben; begrüßt die gängige Praxis, nach der Bürger von den Maßnahmen, die auf ihre Beschwerde hin ergriffen wurden, und vom Endergebnis unterrichtet werden, sowie die Tatsache, dass diese Beschwerden klar und einheitlich von Polizei und Justizbehörden registriert werden,
- 17. fordert die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf, die Bekämpfung der Querverbindungen der organisierten Kriminalität in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Kosovo und Albanien zu intensivieren;
- 18. bedauert, dass das neue "Gesetz über die Rechtsstellung von Kirchen, religiösen Gemeinschaften und religiösen Einrichtungen" vom 20. September 2007 noch nicht dazu geführt hat, dass Anhänger anderer Glaubensgemeinschaften meinen, dass sie die gleichen Möglichkeiten haben, ihren Glauben auszuüben und zu verbreiten und zu diesem Zweck Gebäude besitzen, benutzen und errichten dürfen, wie die seit jeher größten Glaubensgemeinschaften des Landes, die "mazedonisch"-orthodoxe Kirche und der Islam; erinnert daran, dass es Aufgabe des Staates ist, die Toleranz gegenüber Andersdenkenden und das Recht auf religiöse Vielfalt zu schützen;
- 19. bedauert den wachsenden Druck, den Regierungskräfte insbesondere im Wahlkampf auf die Medien ausüben; dringt darauf, dass die unabhängige und vielseitige Information durch Rundfunk und Fernsehen aufrechterhalten wird, wobei die divergierenden Meinungen in der Gesellschaft sichtbar bleiben sollten, sowohl, indem die redaktionelle Freiheit bei der Bereitstellung von Informationen gewährleistet wird als auch dadurch, dass vermieden wird, dass kommerzielle Rundfunkanstalten eng mit bestimmten Parteien oder Politikern verbunden sind; zeigt sich ferner besorgt angesichts der großen finanziellen Abhängigkeit von Zeitungen und Fernsehsendern von Regierungswerbung und den dadurch erzielten Einkünften, was einen kritischen journalistischen Ansatz beeinträchtigen könnte;
- 20. stellt fest, dass es auch nach der Annahme der Änderungen zu dem Arbeitsgesetz von 2005 noch keine Klarheit über die Art und Weise gibt, auf die mehrere nebeneinander existierende Gewerkschaften mit der Regierung und den Unternehmern rechtsgültige Verträge abschließen können, weil die Gewerkschaften nach den geltenden Vorschriften verpflichtet sind, 33 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer zu repräsentieren, bevor sie Vertragspartner sein können, und diese Bestimmung Vielfalt verhindert und dazu führt, dass interessierte Kreise die tatsächliche Zahl der Mitglieder dieser Gewerkschaften ständig in Frage stellen;
- 21. fordert die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf, rasch neue Mülldeponien einzurichten, alte Deponien zu schließen und zu räumen und gleichzeitig praktische Maßnahmen auszuarbeiten, um den integrierten Abfallzyklus einschließlich getrennter Abfall unter anderem mithilfe von Konsortien auf den neuesten Stand zu bringen, sowie Anlagen zur Gewinnung von Energie und Brennstoff aus Abfall zu errichten;
- 22. fordert, dass Wasserqualität und Wasserstand in den Grenzseen Ohridsee, Prespasee und Dojransee verbessert und vor Verschmutzung geschützt werden und dass diesbezüglich wirkungsvolle Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten Albanien und Griechenland geschlossen werden; begrüßt auch den vorgeschlagenen Gesetzentwurf zum Wassermanagement und dringt darauf, dass dieser unverzüglich vom Parlament des Landes behandelt wird;
- 23. nimmt alarmiert die nachteiligen Auswirkungen der OKTA-Ölraffinerie auf Mensch und Umwelt zur Kenntnis, die sich in der Stadt Ilinden bei Skopje befindet und der größte Umweltverschmutzer des Landes gilt;
- 24. warnt, dass ohne neue Investitionen in Lagerung, Aufbereitung und Transport von Wasser die Kontinuität der Trinkwasserversorgung für die Städte gefährdet sein dürfte;
- 25. fordert die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf, den Prozess der Liberalisierung und Privatisierung örtlicher öffentlicher Dienstleistungen erneut anzukurbeln und besonderes Augenmerk auf den Stromerzeugungs-, Transport- und Vertriebsbereich zu legen;
- 26. bedauert es, dass die Funktionsfähigkeit des Eisenbahnnetzes sich in den letzten Jahren verschlechtert hat; stellt insbesondere fest, dass sowohl die Anbindungen im inländischen Personenverkehr als auch die durchgehenden Zuganbindungen in die Nachbarländer auf ein Minimum eingeschränkt wurden und dass das eingesetzte Material für Personenverkehrsdienste für verhältnismäßig kurze Strecken weniger geeignet ist, sodass neue Investitionen notwendig sind, wenn man den Personenverkehr mit der Bahn für die Zukunft aufrechterhalten will; bedauert den mangelnden Fortschritt beim Bau der Eisenbahnverbindung zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Bulgarien, die zur wirtschaftlichen Entwicklung und Stabilität der Region insgesamt beitragen würde;
- 27. legt der Regierung nahe, Planung und Produktion aus erneuerbaren Energiequellen unter besonderer Berücksichtigung von Sonnen- und Windenergie zu beschleunigen; fordert in diesem Zusammenhang die Behörden in Skopje auf, jede nur mögliche Anstrengung zu unternehmen, um eine Energiepolitik auszuarbeiten, die im Einklang mit den Zielen der Europäischen Union steht, und die Position der Europäischen Union auf der bevorstehenden Konferenz in Kopenhagen zu einem Kyoto-Folgevertrag zu unterstützen;
- 28. ist beunruhigt über die große Zahl der Opfer häuslicher Gewalt und dringt auf gesonderte Gesetze zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt, zusätzlich zu dem bereits bestehenden Familienrecht, die es dem Staatsanwalt möglich machen sollen, Personen, die sich der häuslichen Gewalt schuldig gemacht haben, zu verfolgen;
- 29. ist vor allem vor dem Hintergrund des jüngsten Berichts von Amnesty International alarmiert aufgrund der Benachteiligung von Roma im Land; dem Bericht zufolge haben 39 % der Roma-Frauen eine schlechte oder keine Schulbildung, 83 % hatten niemals einen offiziellen, bezahlten Arbeitsplatz, und 31 % sind chronisch krank - Prozentsätze, die strukturell höher sind als der Durchschnitt der nicht den Roma angehörenden Frauen;
- 30. begrüßt die bislang bei der politischen Vertretung der Roma erzielten Fortschritte; fordert die Regierung gleichzeitig dringend auf, die Umsetzung der bestehenden Roma-Politik zu beschleunigen und angemessene Mittel dafür vorzusehen;
- 31. begrüßt gemeinsam mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (UNHCR), dass bisher keine Angehörige der aus Kosovo geflüchteten Minderheiten, deren Mitglieder keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, zur Ausreise gezwungen wurden, und hofft, dass die Regierung und der UNHCR sich bald darüber einigen, wer für die finanzielle Unterstützung dieser Gruppe zuständig ist;
- 32. fordert die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass die internationale Finanzkrise Europa erreicht hat und indirekte Auswirkungen auf den Handel und die ausländischen Investitionen in den Ländern des westlichen Balkans haben kann, auf, die weitere Entwicklung zu überwachen und erforderlichenfalls adäquate Maßnahmen zu treffen, um den reibungslosen Fortgang des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sowohl im Hinblick auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien als auch im Hinblick auf die anderen Länder des westlichen Balkan zu gewährleisten, der ein wichtiger Faktor für die Stabilität in der Region und von größtem Interesse für die Europäische Union selbst ist;
- 33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu übermitteln.
- 1 ABl. L 80 vom 19.3.2008, S. 32.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0363.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0172.
- 3 ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 402.
- 4 ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 402.
- 5 ABl. L 334 vom 19.12.2007, S. 120.
- 6 ABl. L 334 vom 19.12.2007, S. 1.