Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetz es zuzustimmen.
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