Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 3. August 2009 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:
Mit Entschließung vom 15. Mai 2009 (BR-Drs. 291/09(B) ) bittet der Bundesrat die Bundesregierung, vor dem Außerkrafttreten der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln eine Nachfolgeregelung zu schaffen.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
Mit der Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse und zur Aufhebung von Vorschriften im Bereich Obst und Gemüse wird unter anderem die Handelsklassenverordnung für Speisekartoffeln aufgehoben. Gründe für die Aufhebung sind:
- - Die Verordnung entspricht in einigen Bereichen nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Marktes.
- - Die Verordnung enthält rein nationale Bestimmungen, die auf Speisekartoffeln aus anderen Mitgliedstaaten sowie Drittlandsware, die in anderen Mitgliedstaaten abgefertigt wurde, nicht anwendbar sind. Für die Einführung einer europaweit einheitlichen Vermarktungsnorm für Speisekartoffeln im Rahmen der Reform der Obst- und Gemüsemarktordnung 2007 fand sich in Brüssel jedoch keine Mehrheit.
- - Die Festlegung und Kontrolle detaillierter Regelungen für die Qualität und Vermarktung von Speisekartoffeln ist keine Kernaufgabe staatlichen Handelns, sondern Aufgabe der Wirtschaft.
- - Die Abschaffung der Handelsklassenverordnung für Speisekartoffeln ist ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.
Nach Maßgabe des Bundesrates erfolgt die Aufhebung allerdings nicht wie ursprünglich vorgesehen zum 1. Juli 2010, sondern zum 1. Juli 2011. Mit dieser späteren Aufhebung wird der Wirtschaft mehr Zeit gegeben, um sich auf den Wegfall der staatlichen Normen einzustellen.
Aus den oben genannten Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, eine Nachfolgeregelung für die Handelsklassenverordnung für Speisekartoffeln zu schaffen.