Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 6. April 2009 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen berät derzeit über eine Empfehlung betreffend die Haltung von Kaninchen. Die Beratungen sind geprägt von unterschiedlichen Vorstellungen über das gebotene Tierschutzmindestniveau, aber auch durch eine ebenfalls inhomogene Verteilung der Erzeugung. Etwa 75 % des europäischen Kaninchenfleisches (EU-25) werden in Frankreich, Spanien und Italien erzeugt.
Die letzte Sitzung des Ständigen Ausschusses fand am 25. - 27. November 2008 statt die Diskussion zur Kaninchenempfehlung verlief kontrovers. Auch wenn es zu einer Annäherung der Standpunkte gekommen ist, konnte auch in dieser Sitzung keine Einigung erzielt werden. Ich halte es für kaum noch wahrscheinlich, dass eine aus deutscher Sicht tatsächlich tragfähige Lösung erarbeitet wird.
Gleichwohl hat BMELV seine Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf (16. Entwurfsfassung) bekundet, um einen etwaigen Kompromiss nicht zu gefährden und einen ersten Schritt zu einem verbesserten Schutz gewerbsmäßig gehaltener Kaninchen in Europa zu ermöglichen.
Im Vergleich zu anderen Nutztierarten liegen weniger Kenntnisse über die Voraussetzungen einer tiergerechten Kaninchenhaltung vor. Zu diesem Schluss kommt auch ein im Herbst 2005 veröffentlichter Bericht des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Mastkaninchenhaltung. Der Bericht weist auf deutliche Defizite aus Tierschutzsicht hin. Ferner seien einige wissenschaftliche Fragestellungen bisher nicht ausreichend beantwortet.
Vor diesem Hintergrund wurde durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) am 23. Mai 2006 eine Interessensbekundung veröffentlicht.
Anschließend wurden bei wissenschaftlichen Einrichtungen Angebote für ein Projekt mit dem Titel "Untersuchungen zur Gruppengröße und zum Flächenbedarf in der Mastkaninchenhaltung" eingeholt. Die Möglichkeit, Angebote einzureichen, endete am 6. Oktober 2006. Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen wurde die Justus-Liebig-Universität Gießen (Prof. Dr. Hoy; Institut für Tierzucht und Haustiergenetik) für die Projektdurchführung zur Deckung des Entscheidungshilfebedarfs ausgewählt. Den Abschlussbericht für dieses Projekt erwarte ich im April 2009.
Frau Bundesministerin Aigner hat bereits deutlich herausgestellt, dass es geboten erscheint auf der Grundlage einer eingehenden Auswertung des erwähnten Abschlussberichts sowie weiterer vorliegender wissenschaftlicher Berichte und praktischer Erfahrungen einen Entwurf für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erarbeiten, um Mindestanforderungen an den Schutz von Mastkaninchen zu regeln.