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Regelwerk, Naturschutz

Erste Bekanntmachung der deutschen Übersetzung von Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen

Vom 7. Februar 2000
(BAnz. 2000 Beilage 89a)



Nach Nummer 1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Februar 2000 (BAnz. Nr. 36a) gibt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die deutsche Übersetzung folgender in der englischen und in der französischen Sprache *) verbindlicher Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vom 10. März 1976 (BGBl. II 1978 S. 113) bekannt:

  1. Empfehlung für das Halten von Schweinen (angenommen am 18. Juli 2006)
  2. Empfehlung für das Halten von Rindern (angenommen am 21. Oktober 1988) mit Anhang C: Besondere Bestimmungen für Kälber (angenommen am 08. Juni 1993)
  3. Empfehlung für das Halten von Ziegen (angenommen am 6. November 1992)
  4. Empfehlung für das Halten von Schafen (angenommen am 6. November 1992)
  5. Empfehlung in Bezug auf Haushühner der Art Gallus gallus (angenommen am 28. November 1995)
  6. Empfehlung für die Haltung von Straußenvögeln (angenommen am 22. April 1997)
  7. Empfehlung in Bezug auf Pelztiere (angenommen am 22. Juni 1999)
  8. Empfehlung in Bezug auf Pekingenten (Anas platyrhynchos) (angenommen am 22. Juni 1999)
  9. Empfehlung in Bezug auf Moschusenten (Cairina moschata) und Hybriden von Moschusenten und Pekingenten (Anas platyrhynchos) (angenommen am 22. Juni 1999)
  10. Empfehlung in Bezug auf Hausgänse (Anser anser f. domesticus, Anser cygnoides f. domesticus) und ihre Kreuzungen (angenommen am 22. Juni 1999)

*) Die englischen oder französischen Sprachfassungen sind beim

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Referat Tierschutz,
Postfach 14 02 70
53107 Bonn

zu beziehen.

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