Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 49. Sitzung am 17. Juni 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/2148 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 09.07.10
Erster Durchgang: Drucksache. 158/10 (PDF)

1. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b wird in den anzufügenden Sätzen Satz 3 wie folgt gefasst:

3. Artikel 7 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 7
Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Nach § 6 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2433) wird folgender § 6a eingefügt:

" § 6a Bekanntgabe von Prüfstellen

4. Artikel 8 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

, 1. Nach § 49 Absatz 2 werden die folgenden Absätze 2a und 2b eingefügt:

5. Artikel 11 wird wie folgt geändert:

6. Nach Artikel 11 wird folgender Artikel 11a eingefügt:

"Artikel 11a
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Die Überschrift des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2816), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

7. Artikel 12 wird wie folgt geändert: