Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung am 13. Dezember 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/11887 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen - Drucksache 17/10960 - in beigefügter Fassung angenommen.

Fristablauf: 01.02.13
Erster Durchgang: Drucksache. 473/12 (PDF)

Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2714) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

§ 159 Übergangsvorschrift zu § 31".

2. In § 13b Absatz 3 wird nach der Angabe " § 30, " die Angabe "31, " eingefügt.

3. In § 29 Absatz 1 Nummer 1 wird nach der Angabe " § 30," die Angabe "31," eingefügt.

4. § 31 wird wie folgt gefasst:

§ 31 Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen; Verordnungsermächtigung

4a. § 34a wird wie folgt geändert:

5. In § 47 wird nach der Angabe " §§" die Angabe "31, " eingefügt.

5a. In § 6 1a Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe § 34a Abs. 1 Satz 4" durch die Wörter " § 34a Absatz 1 Satz 5" und werden die Wörter " § 34f Absatz 4 und 5" durch die Wörter " § 34f Absatz 4 bis 6" ersetzt.

5b. In § 7 1b Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe § 34a Abs. 1 Satz 4" durch die Wörter " § 34a Absatz 1 Satz 5" ersetzt und werden nach der Angabe " § 34e Abs. 2 bis 3" ein Komma und die Wörter " § 34f Absatz 4 bis 6" eingefügt.

6. § 144 wird wie folgt geändert:

7. In § 146 Absatz 2 Nummer 11a werden nach der Angabe "34c Abs. 3" die Wörter "oder § 34g Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 4 oder Satz 2" eingefügt.

8. In § 148 Nummer 2 wird die Angabe "Abs. 2 Nr. 1," durch die Wörter "Absatz 2 Nummer 1a oder Nummer 1b," ersetzt.

9. Folgender § 159 wird angefügt:

§ 159 Übergangsvorschrift zu § 31

Tätigkeiten im Sinne des § 31 Absatz 1 in der ab dem 1. August 2013 geltenden Fassung können nach § 31 Absatz 2 in Verbindung mit nach § 31 Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnungen bereits vor dem 1. August 2013 zugelassen werden."

Artikel 2
Änderung des Waffengesetzes

Das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 1b des Gesetzes vom 25. November 2012 (BGBl. 2012 II S. 13 8 1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 28 folgende Angabe eingefügt:

§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung".

2. Nach § 28 wird folgender § 28a eingefügt:

§ 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung

3. Dem § 48 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

"Abweichend von Satz 1 ist für die Erteilung von Erlaubnissen an Bewachungsunternehmen für Bewachungsaufgaben nach § 28a Absatz 1 Satz 1 die für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg bestimmte Waffenbehörde zuständig."

4. In § 53 Absatz 1 Nummer 4 werden die Wörter "oder § 18 Abs. 2 Satz 2" durch die Wörter ",§ 18 Absatz 2 Satz 2 oder § 28a Absatz 1 Satz 3" ersetzt.

Artikel 2a
Folgeänderungen in Rechtsverordnungen

Artikel 3
Inkrafttreten