Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 4330 - vom 8. Juli 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Juni 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der von ihm in Auftrag gegebenen Studie über die Zukunft des Schaf- und des Ziegenfleischsektors in Europa,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 021/2004 hinsichtlich des Zeitpunkts der Einführung einer elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen1,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0196/2008),
A. in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung in der Europäischen Union wichtige traditionelle Agrarsektoren sind, die den Lebensunterhalt Tausender von Erzeugern sichern und charakteristische Produkte von außergewöhnlicher Qualität sowie Nebenerzeugnisse liefern und damit einen wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Beitrag in ländlichen Gebieten der Union leisten,
B. in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung einschließlich der Zucht traditioneller Rassen eine entscheidende Umweltfunktion erfüllen, die auch die Landschaftspflege in weniger fruchtbaren Gebieten und die Erhaltung empfindlicher Landschaften und Ökosysteme umfasst, und dass Naturräume wie die "Dehesa" über Jahrhunderte hinweg dank der Schaf- und Ziegenhaltung erhalten geblieben sind; in der Erwägung, dass Ziegen und Schafe wegen ihres Fressverhaltens, bei dem das Grasen eine wichtige Rolle spielt, außerdem zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Flora beitragen, Wildtiere schützen und Naturräume von vertrocknetem Pflanzenmaterial säubern, was in den Ländern des Mittelmeerraums ein wesentlicher Aspekt der Brandverhütung ist,
C. in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung in der Europäischen Union, die ihren Schwerpunkt in den benachteiligten Gebieten hat, von einem kritischen Rückgang der Produktion und einer Abwanderung von Erzeugern betroffen ist und ihre Attraktivität für junge Schaf- und Ziegenhalter völlig verloren hat,
D. in der Erwägung, dass es sich bei der derzeit in Europa grassierenden Blauzungenkrankheit aufgrund ihrer Dauer, ihrer Ausbreitung, der Verbreitung der unterschiedlichen Serotypen der Krankheit in bisher nicht befallenen Gebieten und der erheblichen sozioökonomischen Folgen, die sich aus den Beschränkungen der Tierverbringungen und des Handels ergeben, um eine sehr schwerwiegende Tierseuche handelt,
E. in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung in der Union durch geringe Erzeugereinkommen, eine rückläufige innergemeinschaftliche Erzeugung und einen abnehmenden Verbrauch, vor allem bei der jungen Generation, gekennzeichnet und einem wachsenden internationalen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt ausgesetzt sind,
F. in der Erwägung, dass der Preisanstieg bei Futtermitteln und ganz allgemein bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln die Schaf- und Ziegenhaltung in besonderem Maße gefährdet, indem die Kosten steigen und der Druck auf den Sektor, der ohnehin an der Grenze seiner Wettbewerbsfähigkeit steht, weiter wächst,
G. in der Erwägung, dass die derzeitige wirtschaftliche Situation und die erwarteten Trends bei der weltweiten Nachfrage und den Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel es gebieten, eine Abhängigkeit der Union von importierten Viehzuchterzeugnissen und Futtermitteln so weit wie möglich zu vermeiden und ein besseres Gleichgewicht zwischen diesen Erzeugnissen und insbesondere den traditionellen und geschützten Erzeugnissen der Schaf- und Ziegenhaltung, mit denen der europäische Markt ausreichend versorgt war, zu gewährleisten,
H. in der Erwägung, dass der Umfang der Schaf- und der Ziegenhaltung in Nord- und Südeuropa erhebliche Unterschiede aufweist,
I. in der Erwägung, dass die Schafhaltung, die seit jeher bestimmten bekannten Krankheiten ausgesetzt ist, nun auch von einigen neu auftretenden Krankheiten, wie etwa der Blauzungenkrankheit, betroffen ist,
J. in der Erwägung, dass für die Absatzförderung von Lammfleisch aus der Europäischen Union keine Haushaltsmittel der Union in angemessener Höhe bereitgestellt werden und dass eine stetige Absatzförderkampagne notwendig ist, um die Verbraucherpräferenz zu entwickeln,
K. in der Erwägung, dass der bevorstehende "Gesundheitscheck" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Gelegenheit bietet, sich mit den einschlägigen politischen Instrumenten und Beihilfen der GAP für die Schaf- und die Ziegenhaltung auseinanderzusetzen,
- 1 Angenommene Texte P6_TA(2007)0619.
- 1. erkennt, dass der Rat der Landwirtschaftsminister und die Kommission dringend handeln müssen, um der Schaf- und Ziegenmilcherzeugung und -fleischerzeugung in der Europäischen Union eine rentable und nachhaltige Zukunft zu sichern, den Verbrauch dieser Erzeugnisse wieder anzukurbeln sowie den Verbleib im Sektor und dessen Attraktivität für junge Schaf- und Ziegenhalter zu fördern und tritt für die Erhaltung dieser traditionellen, umweltfreundlichen landwirtschaftlichen Betriebe, die den Gemeinschaftsmarkt versorgen, und einer Grundversorgung der Gemeinschaft mit Erzeugnissen der Schaf- und Ziegenhaltung aus der Europäischen Union ein;
- 2. nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, politische Instrumente zu überprüfen wenn sich gezeigt hat, dass es nachteilige Auswirkungen gegeben hat; begrüßt den zusätzlichen Hinweis auf dieses spezifische Thema im Zusammenhang mit der unlängst veröffentlichten Mitteilung der Kommission "Vorbereitung auf den GAP-Gesundheitscheck"( KOM)0722);
- 3. fordert den Rat der Landwirtschaftsminister und die Kommission auf, den Erzeugern von Schaf- und Ziegenfleisch und -milch in der Europäischen Union umgehend zusätzliche finanzielle Unterstützung zu gewähren, um eine vitale, autarke sowie markt- und verbraucherorientierte Schaf- und Ziegenhaltung in der Union zu entwickeln fordert den Rat der Landwirtschaftsminister und die Kommission auf, die Zukunft dieser Sektoren im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP durch Umsetzung verschiedener Maßnahmen zu untersuchen und jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit einzuräumen, unter den folgenden möglichen Optionen zu wählen, wobei Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt zu vermeiden sind:
- - Einführung einer neuen Umweltregelung zur Aufrechterhaltung der Schafhaltung mit einer Prämie je Mutterschaf, die entweder a) direkt aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird oder b) von der Union und den einzelstaatlichen Regierungen gemeinsam finanziert wird, um den Rückgang der Produktion einzudämmen; wobei diese Fördermitteln an positive Umwelteffekte, die mit der Aufrechterhaltung der Schafhaltung verbunden sind, und an Verbesserungen in den Bereichen Produktionsverfahren und Produktqualität geknüpft werden,
- - Analyse der im Rahmen des ersten und zweiten Pfeilers der Gemeinsamen Agrarpolitik verfügbaren und nicht genutzten Mittel im Hinblick auf die Bereitstellung dieser Fördermittel für die Schaf- und die Ziegenhaltung,
- - Änderung von Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe1 im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP, damit die Mitgliedstaaten bis zu 12 % ihrer nationalen Zahlungen für Maßnahmen zur Förderung der in Schwierigkeiten befindlichen Sektoren und zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in benachteiligten Gebieten gewähren können,
- - Einbeziehung der Maßnahmen für Schaf- und Ziegenhalter in die neuen Herausforderungen, die sich aus dem Gesundheitscheck der GAP im Rahmen des zweiten Pfeilers ergeben, wobei für diese Maßnahmen Modulationsmittel verwendet werden können;
- 1 ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 470/2008 (ABl. L 140 vom 30.5.2008, S. 1).
- 4. fordert die Kommission auf, eine zusätzliche Zahlung für die Halter seltener traditioneller und regionaler Schaf- und Ziegenrassen in Berggebieten und anderen in besonderen Schwierigkeiten befindlichen Gebieten einzuführen, um die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft zu erhalten und um die Schafhaltung in empfindlichen Gebieten zu erhalten;
- 5. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf den Vereinfachungsprozess im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP vorzusehen, dass Vor-Ort-Kontrollen der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen Tierhaltern 14 Tage im Voraus angekündigt werden;
- 6. stellt fest, dass der Ertrag der Erzeuger für Schaffleischerzeugnisse in Prozent des Einzelhandelspreises unzureichend ist und verweist auf seine Erklärung zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen1; begrüßt es dass die Kommission eine Hochrangige Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie eingesetzt hat, die das Problem der Marktmacht im Vertrieb untersuchen wird, und hofft, dass die Vertreter des Parlaments in vollem Umfang in die Arbeit dieser Gruppe einbezogen werden;
- 7. fordert die Kommission auf, die Lieferkette für Schaf- und Ziegenfleisch zu untersuchen und sicherzustellen, dass die Halter einen fairen Ertrag auf dem Markt erzielen
- 8. fordert die Kommission auf, die Bedingungen für den Direktverkauf seitens der Erzeuger und der Erzeugerverbände zu verbessern, um künstliche Preissteigerungen so gering wie möglich zu halten;
- 9. weist darauf hin, dass die Erzeugung von Schaf- und Ziegenmilch ebenso gefördert werden muss wie die Erzeugung von Schaf- und Ziegenfleisch, um insbesondere den Fortbestand der gesamten Kette der Milchverarbeitung und der Käseerzeugung zu gewährleisten dessen typische Merkmale und Qualität wohl bekannt sind;
- 10. fordert den Rat der Landwirtschaftsminister und die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, eine Gemeinschaftsfinanzierung für die Anwendung des für 31.12.2009 geplanten elektronischen Kennzeichnungssystems für Schafe in der gesamten Union einzuführen denn dieses System wird zwar die Rückverfolgbarkeit, die Herdenhaltung und die Betrugsbekämpfung verbessern, wird jedoch für diesen in der Krise befindlichen Sektor neue Verwaltungslasten und höhere Kosten mit sich bringen;
- 1 Angenommene Texte vom 19. Februar 2008, P6_TA(2008)0054.
- 11. fordert die Kommission auf, ihre Fähigkeit zur Reaktion auf so schwerwiegende Tierseuchen wie die derzeit grassierende Blauzungenkrankheit durch eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Union, Finanzierung der Forschung, Entschädigung für Verluste, Vorschüsse auf Zahlungen usw. zu verbessern;
- 12. fordert die Verhandlungsgruppe der Europäischen Union bei den Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation auf, die Höhe der vorgeschlagenen Zollsenkungen bei Schaffleisch zu verringern und sicherzustellen, dass die Union die Möglichkeit erhält, Schaffleischerzeugnissen den Status "empfindliche Waren" einzuräumen
- 13. fordert die Kommission auf, die bestehenden Regelungen zur Verwaltung der Einfuhrzollkontingente zu überprüfen, um sicherzustellen, dass in der Union erzeugtes Lammfleisch keinem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt ist;
- 14. fordert die Kommission auf, eine zwingend vorgeschriebene EU-Kennzeichnungsregelung für Schaffleischerzeugnisse mit einem gemeinsamen Logo einzuführen um den Verbrauchern eine Unterscheidung zwischen Erzeugnissen aus der Europäischen Union und Erzeugnissen aus Drittländern zu ermöglichen, die sich auf eine Reihe von Kriterien, darunter ein System zur Qualitätssicherung im Haltungsbetrieb und die Angabe des Herkunftslandes stützen würde, um zu gewährleisten dass sich die Verbraucher über den Herkunftsort des Produkts voll und ganz im Klaren sind; ist der Ansicht, dass die Regelung so konzipiert sein muss, dass sie die bestehenden absatzfördernden Kennzeichnungsregelungen der Mitgliedstaaten und der Regionen nicht untergräbt;
- 15. betont, dass dem Sektor am wirksamsten und nachhaltigsten mit der Entwicklung des Marktes, Verbraucherorientierung, der Sensibilisierung für den Nährwert und die gesundheitlichen Vorteile der betreffenden Erzeugnisse sowie der Ankurbelung des Verbrauchs geholfen wird;
- 16. fordert die Kommission auf, die derzeitigen jährlichen Haushaltsmittel der Europäischen Union für die Absatzförderung von Nahrungsmitteln, die für 2008 auf 45 Mio. Euro angesetzt sind, zu erhöhen und Mittel für Schaffleisch aus der Europäischen Union zu binden und die praktischen Vorschriften für die Ausführung des Haushalts zu ändern zu vereinfachen und zu straffen, damit für Lammfleischerzeugnisse Haushaltsmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden können;
- 17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die wichtige Rolle der Schafhaltung bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der mit den meisten Schwierigkeiten konfrontierten Gebiete und bei der Raumordnung besser zu würdigen und die Niederlassung von Junglandwirten in diesem Sektor vorrangig zu fördern;
- 18. fordert die Kommission auf, Absatzförderkampagnen für Schaf- und Ziegenfleischerzeugnisse mit geschützten geografischen Angaben und geschützten Ursprungsbezeichnungen zu koordinieren und auf die einschlägigen Mitgliedstaaten auszurichten, um den Verbrauch zu maximieren;
- 19. fordert die Kommission auf, auf Gemeinschaftsebene eine allgemeine an alle Verbraucher gerichtete Kommunikationskampagne durchzuführen, die auf neuartige Aktionen gestützt wird, angefangen von Aktionen, bei denen an den Verkaufsstellen bestimmte Zubereitungen für den Verzehr angeboten werden, bis hin zu Kampagnen renommierter europäischer Chefköche, die dabei die Qualität der Produkte herausstellen und deren kulinarische Möglichkeiten erläutern;
- 20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme aufzulegen, die die Erzeuger zur Gründung von Erzeuger- und Vermarktungsgemeinschaften, zur Direktvermarktung sowie zur Erzeugung und Ausweisung besonderer Qualitäten der Schaf- und Ziegenfleischerzeugnisse und -milcherzeugnisse (beispielsweise biologische Erzeugnisse oder regionale Spezialitäten) ermutigen;
- 21. fordert die Kommission auf, Unterstützung bei der Öffnung der Exportmärkte für Schaffleisch und Schlachtabfälle aus der Union in Ländern, in denen derzeit unnötige Beschränkungen gelten, zu gewähren;
- 22. fordert die Kommission auf, den Schaf- und Ziegenfleischsektor in das "zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013)"1 einzubeziehen um bei Verbrauchern, insbesondere jungen Menschen, die wenig Schaf- und Ziegenfleischerzeugnisse verbrauchen, für die gesundheitlichen Vorteile und den hohen Eiweißgehalt von Schaf- und Ziegenfleisch zu werben und eine Aufklärungskampagne über Schaf- und Ziegenfleisch sowie Schaf- und Ziegenfleischerzeugnisse in den Mitgliedstaaten durchzuführen;
- 23. fordert die Kommission auf, die Forschung und Entwicklung im Sektor der "kleinen Wiederkäuer" zu fördern und den Schwerpunkt dabei sowohl auf technische Innovation für landwirtschaftliche Betriebe als auch auf Produktinnovation hinsichtlich Lammfleisch, Käse und Nebenerzeugnisse wie Wolle und Felle, das sog. fünfte Viertel, zu legen, wo der finanzielle Ertrag derzeit äußerst gering ist;
- 24. warnt davor, dass die Berufe der Schafhalter, Schäfer, Melker und Scherer aussterben und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Strategie für diesen Sektor Maßnahmen zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit und für den Austausch von Fachkräften zwischen den Ausbildungsstätten sowie Programme zur Förderung der Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten für Fachkräfte und Schüler im Bereich der landwirtschaftlichen Ausbildung umfasst;
- 25. betont, dass die Verfügbarkeit von Medizinprodukten und Tierarzneimitteln für die Schaf- und die Ziegenhaltung auf Unionsebene durch Förderung der Arzneimittelforschung und durch Vereinfachung der Marktzulassungen verbessert werden muss;
- 26. fordert, auch im Hinblick auf die Blauzungenkrankheit, die Kommission auf, im Falle auftretender Tierseuchen die Erforschung der Ursachen und Bekämpfungsmöglichkeiten voranzutreiben eine effiziente Bekämpfungsstrategie zu entwickeln, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu koordinieren, die Entwicklung von Impfstoffen zu fördern, eine effiziente Impfstrategie zu entwickeln und die Impfung der Tiere finanziell zu unterstützen; fordert, dass Maßnahmen, die im Zuge der Bekämpfung einer Tierseuche gesetzlich festgeschrieben wurden, sich mit der Zeit jedoch als ineffizient erwiesen haben, schnellstmöglich aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen werden
- 27. fordert die Kommission auf, Vorschläge für die Transparenz der Preise in diesem Sektor vorzulegen, um Verbrauchern und Erzeugern Informationen über die Preise der Erzeugnisse zur Verfügung zu stellen;
- 28. fordert den Ratsvorsitz und die Kommission auf, die Schaf- und die Ziegenhaltung in der Union sorgfältig zu überwachen und sicherzustellen, dass dem Parlament regelmäßig über die eingeführten politischen Änderungen Bericht erstattet wird;
- 29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 Beschluss Nr. 1350/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über ein zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) (ABl. L 301 vom 20.11.2007, S. 3).