877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
- 2. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der EU darauf hinzuwirken, dass das ab 1. Januar 2011 geltende Verwendungsverbot von Dieselkraftstoff mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 Milligramm pro Kilogramm in Binnenschiffen und Sportbooten (vgl. § 4 Absatz 2) zügig auf die gesamte Binnenschifffahrt einschließlich der auf Binnengewässern befindlichen Seeschiffe (flussgängige Seeschiffe) übertragen wird.
Die Bundesregierung wird außerdem gebeten, nach Änderung des geltenden EU-Rechts im vorgenannten Sinne unverzüglich eine Anpassung der 10. BImSchV vorzunehmen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Das Verwendungsverbot von Dieselkraftstoff mit einem höheren Schwefelgehalt als 10 mg/kg (ab 1. Januar 2011) ist nur noch für Binnenschiffe (§ 4 Absatz 2) vorgesehen. Bisher galten die Regelungen der 3. BImSchV für die Binnenschifffahrt insgesamt (§ 3 Absatz 5 der 3. BImSchV). In dem Begriff Binnenschifffahrt sind die flussgängigen Seeschiffe impliziert.
Durch die 1:1-Übernahme aus dem EU-Recht werden Seeschiffe auf Binnengewässern (flussgängige Seeschiffe) gegenüber Binnenschiffen erheblich besser gestellt, denn diese flussgängigen Seeschiffe dürfen jetzt Schiffsdiesel mit einem Schwefelgehalt von max. 15 g/kg (1500-fach höherer Schwefelgehalt) als Kraftstoff auf allen Binnengewässern einsetzen (gilt für die Herkunft aus der EU).
Flussgängige Seeschiffe mit einem Herkunftsland außerhalb der EU unterliegen noch nicht einmal dem Verbot des Inverkehrbringens von Schiffsdiesel mit einem noch höheren Schwefelgehalt als 15 g/kg gegenüber dem Letztverbraucher, so dass derartigen flussgängigen Schiffen auf hiesigen Binnengewässern "Tür und Tor" für zusätzliche Umweltbelastungen geöffnet werden.
Dieser Entwicklung muss im Interesse des Immissionsschutzes entgegen gewirkt werden. Beispielsweise finden allein im Duisburger Hafen 2000 Umschläge pro Jahr auf Seeschiffen statt. Betroffen sind dabei ca. 200 Seeschiffe pro Jahr, die den Duisburger Hafen im Durchschnitt zehnmal ansteuern.