Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 167. Sitzung am 28. April 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/8265 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt - Drucksache 18/7821 - unverändert angenommen. Fristablauf: 17.06.16 Erster Durchgang: Drucksache. 021/16 (PDF)