Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 763/05 (PDF) = AE-Nr. 052692
Brüssel, den 28.10.2010
KOM (2010) 614 endgültig
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit
1. Europa braucht die Industrie
Jetzt mehr denn je braucht Europa seine Industrie und braucht die Industrie Europa. Der Binnenmarkt mit seinen 500 Millionen Verbrauchern, 220 Millionen Arbeitnehmern und 20 Millionen Unternehmern ist ein Schlüsselelement für die Verwirklichung eines wettbewerbsfähigen industriellen Europas. Ein Viertel der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft der Europäischen Union stellt das verarbeitende Gewerbe, und mindestens ein weiteres Viertel der Arbeitsplätze ist in den zugehörigen Dienstleistungen angesiedelt, die von der Industrie als Lieferant oder Kunde abhängen. Die Industrie führt 80 % aller privaten Forschung und Entwicklung durch. Sie ist eine Triebfeder für Innovation und liefert Lösungen für die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht.
Die Produktivität des verarbeitenden Gewerbes und der mit ihm verbundenen Dienstleistungen muss unbedingt erhöht werden, um das Fundament für neues Wachstum und neue Arbeitsplätze, für die Gesundung und Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und für die Sicherung unseres Sozialmodells zu legen. Deshalb steht die Industrie im Mittelpunkt des neuen Wachstumsmodells für die EU-Wirtschaft, das in der Strategie Europa 2020 vorgestellt wird.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat wieder einmal das Bewusstsein dafür geschärft, dass es für unsere Wettbewerbsfähigkeit und unser Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen unerlässlich ist, über eine starke, wettbewerbsfähige und breitgefächerte Wertschöpfungskette im verarbeitenden Gewerbe zu verfügen. In dieser Mitteilung wird ein strategischer Rahmen für eine neue, integrierte Industriepolitik vorgestellt, die die wirtschaftliche Erholung und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern wird, indem sie für eine florierende industrielle Basis von Weltrang in der EU sorgt.
Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) vereinigen rund 2/3 der Beschäftigung auf sich, und das Wachstumspotenzial der Industrie der EU liegt zu einem großen Teil in ihren umtriebigen und dynamischen KMU. Kernstück der neuen integrierten Industriepolitik der EU muss deshalb die Förderung der Gründung, Entwicklung und Internationalisierung von KMU sein.
Das weltweite Unternehmensumfeld hat sich in den letzten zehn Jahren grundlegend gewandelt1. Daraus ergeben sich für die europäische Industrie sowohl Herausforderungen als auch Chancen; die Industriepolitik sollte der Industrie helfen, diese Chancen zu nutzen. Die Industrie der EU konkurriert mit China, Brasilien, Indien und anderen Schwellenländern auch um hochwertige Produkte. Technologie, IKT und Fähigkeiten werden im internationalen Wettbewerb zunehmend wichtiger. Die internationalen Wertschöpfungsketten sind immer enger miteinander verknüpft, der Wettbewerb um knappe Energie und knappe Rohstoffe wird intensiver. Die Industrie der EU muss auch bei der Umstellung auf eine kohlenstoffarme, ressourceneffiziente Wirtschaft die Führungsrolle übernehmen.
Es gibt Gründe zur Zuversicht, dass die Industrie der EU diese Herausforderungen meistern und auch in Zukunft der Wachstumsmotor der europäischen Wirtschaft bleiben kann. Bis zum Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise war die europäische Industrie recht gut mit dem sich rasch wandelnden Umfeld zurechtgekommen. Sie hatte in den letzten zehn Jahren trotz des hohen Drucks von Seiten ihrer neuen Wettbewerber ihren Anteil am Welthandel halten können. Auf das verarbeitende Gewerbe allein entfallen 75 % der Ausfuhren. Einige Branchen, z.B. die Pharmaindustrie und der Maschinenbau entwickelten sich sehr gut. Auch die Automobil-, die Chemie- und die Luft- und Raumfahrtindustrie expandierten. Zwar kam es durch die Wirtschaftskrise einem vorübergehenden Einbruch der Produktion im verarbeitenden Gewerbe, doch folgte eine kräftige Erholung, als der Welthandel wieder zunahm und die Lagerbestände abgebaut werden konnten. Allerdings sind einige Sektoren stärker und dauerhafter in Mitleidenschaft gezogen worden als andere.
Ein dynamisches und sehr wettbewerbsfähiges verarbeitendes Gewerbe kann der EU die Ressourcen und viele der Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen bieten. Das gilt z.B. für den Klimawandel, das Gesundheitswesen, die Alterung der Bevölkerung und die Entwicklung einer gesunden und sicheren Gesellschaft und einer florierenden Marktwirtschaft.
Der notwendige Übergang zu einer nachhaltigeren, integrativeren und ressourcenschonenderen Wirtschaft muss sowohl von Querschnittsmaßnahmen als auch von branchenspezifischen Maßnahmen auf allen Ebenen unterstützt werden. Er erfordert mehr Steuerung und sozialer Dialog auf europäischer Ebene.
2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik
In dieser Mitteilung wird eine neue Herangehensweise für die Industriepolitik vorgeschlagen, mit der die Weichen für die EU-Wirtschaft auf kräftiges Wachstum gestellt werden. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt, Arbeitsplätze geschaffen und der Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourceneffizienten Wirtschaft ermöglicht werden.
In einer ehrgeizigen Strategie für eine neue Politik für industrielle Wettbewerbsfähigkeit müssen die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Industrie den wichtigsten Platz einnehmen. Dafür brauchen wir ein breiter gefasstes Verständnis von Industriepolitik:
Erstens geht es um Maßnahmen, die sich auf Kosten, Preise und die innovative Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und einzelner Branchen auswirken, wie die Normungs- und Innovationspolitik, oder um branchenspezifische Maßnahmen, z.B. für die Förderung der Innovationsleistung einzelner Wirtschaftszweige.
Zweitens müssen die Auswirkungen aller anderen politischen Initiativen auf die Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden. Dabei sind beispielsweise Maßnahmen für die Bereiche Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz, Soziales und Verbraucherschutz oder auch Binnenmarkt und Handel zu nennen. Diese sind wesentliche Bestandteile des Gesamtpakets, da sie sich ebenfalls entscheidend auf die Kosten, die Preise und die innovative Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auswirken können.
Das neue Konzept zeichnet sich durch Folgendes aus:
- - Das Zusammenbringen von horizontaler Basis und sektorspezifischer Umsetzung. Angesichts der Herausforderungen werden den verschiedenen Wirtschaftszweigen umfassende Anpassungsmaßnahmen und ehrgeizige Übergangsstrategien abverlangt. Alle Wirtschaftszweige sind wichtig, und die Kommission wird auch weiterhin auf jeden Zweig ein maßgeschneidertes Konzept anwenden. Wo dies angezeigt ist, wird die Kommission geeignete Maßnahmen prüfen, um die Verbraucher zu informieren und industrielle Spitzenleistungen in bestimmten Wirtschaftszweigen zu fördern. Koordinierte europäische Politikkonzepte: Die weltumspannende Arbeitsteilung nimmt an Intensität zu, und die Vorstellung von nationalen Sektoren und Industrien, die kaum in Wechselwirkung mit der übrigen Welt stehen, entspricht immer weniger der der Wirklichkeit. - Die gesamte Wertschöpfungs- und Lieferkette muss in Betracht gezogen werden, vom Zugang zu Energie und Rohstoffen bis zum Kundendienst und zum Wertstoffrecycling. Da einige Glieder dieser Kette zwangsläufig nicht in Europa angesiedelt sind, müssen alle Industriezweige immer von vorn herein die Globalisierung berücksichtigen.
- - Die Kommission wird regelmäßig über die Wettbewerbsfähigkeit und die Industriepolitik sowie die industrielle Leistungsfähigkeit der EU und der Mitgliedstaaten berichten. Da viele wichtige Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Industrie auf nationaler Ebene geschaffen werden, sollte nicht nur die Wettbewerbsleistung, sondern auch die jeweilige Wettbewerbspolitik beobachtet werden2.
Ist diese neue Industriepolitik erfolgreich, so wird sie unmittelbar zu mehr Wachstum und Arbeitsplätzen sowie zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie führen. Außerdem sollten der Ressourcen- und Energieverbrauch sowie die Emissionen von Treibhausgasen vom Produktionswachstum abgekoppelt werden, wie in den übergreifenden Bestrebungen der Strategie Europa 2020 vorgesehen.
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie
3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung
Obwohl die EU über ein gut entwickeltes Korpus von Rechtsvorschriften und Regelungen verfügt, gibt es immer noch großen Spielraum für eine bessere Rechtsetzung auf europäischer und nationaler Ebene. Daher ist es wichtig, dass auf allen Ebenen der Regulierungstätigkeit und in allen Politikbereichen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie betreffen, weitere Schritte in Richtung auf die intelligente Regulierung3 unternommen werden. Hierbei gibt es zwei Dimensionen:
Erstens muss dafür gesorgt werden, dass alle politischen Vorschläge mit erheblichen Auswirkungen auf die Industrie gründlich auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit analysiert werden. Bei solchen Maßnahmen kann es sich um neue Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt handeln, um wichtige Finanzmarktvorschriften, die sich auf den Zugang zu Finanzmitteln auswirken können, oder um neue Vorschriften in den Bereichen Klimawandel und Umweltschutz. Die Analyse der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit würde im Rahmen der bereits bestehenden Folgenabschätzungen durchgeführt, und zwar wie folgt:
- - durch Beurteilung und Berichterstattung über alle allgemeinen Auswirkungen eines gegebenen Vorschlags auf die Wettbewerbsfähigkeit (und zwar auf Investitionen, Kosten, Preise und Innovationen in der Industrie und in einzelnen Industriezweigen sowie auf die Kundenzufriedenheit); dabei wären insbesondere die möglichen Wechselwirkungen zwischen einem Maßnahmenvorschlag und anderen bestehenden oder geplanten Rechtsvorschriften und Regelungen zu beachten;
- - dadurch, dass für die Transparenz geplanter Folgenabschätzungen gesorgt wird, indem Ablaufpläne für alle Initiativen mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen, insbesondere auf die Wettbewerbsfähigkeit, veröffentlicht werden;
- - dadurch, dass im Rahmen der Anhörung der Interessenvertreter während der Vorbereitung wichtiger legislativer Initiativen die Stellungnahmen von Unternehmen und anderen Interessengruppen eingeholt werden, sowie dadurch, dass diese Gruppen ermutigt werden, die Ablaufpläne bei der Vorbereitung ihrer Beiträge zu den politischen Maßnahmen zu Rate zu ziehen;
- - dadurch, dass weiterhin sichergestellt wird, dass alle wichtigen Kommissionsvorschläge, die vermutlich wichtige Auswirkungen haben werden - einschließlich vorgeschlagener Aktionspläne (und Mandate zur Aufnahme von Verhandlungen über Handelsfragen) - einer Folgenabschätzung unterzogen und dem Ausschuss für Folgenabschätzung vorgelegt werden;
- - dadurch, dass in den Ablaufplänen für ihr Jahresarbeitsprogramm diejenigen Maßnahmen angegeben werden, die einer Folgenabschätzung unterzogen werden sollen.
Der zweite Aspekt betrifft die nachträgliche Beurteilung der Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit. Die systematische Beurteilung aller Vorschriften muss zu einem unverzichtbaren Bestandteil der intelligenten Regulierung werden. Die Ergebnisse der Beurteilungen werden dazu führen, dass die politische Entscheidungsfindung bedürfnisorientierter, faktengestützter und transparenter wird, und sie werden neue Möglichkeiten der Verbesserung von Rechtsvorschriften, der Vereinfachung und des Bürokratieabbaus aufzeigen. Da die Rechtsvorschriften in der Vergangenheit naturgemäß auf die vorrangigen Ziele konzentriert waren (z.B. Sicherstellung der Regulierung des Binnenmarkts, Einhaltung von Umweltschutzzielen usw.), wurden mögliche Ausstrahlungseffekte auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und insbesondere die kumulierte Wirkung von Rechtsvorschriften nicht immer vollständig bewertet. Die Kommission möchte deshalb die Beurteilung einzelner Rechtsvorschriften durch umfassendere Prüfungen politischer Maßnahmen ergänzen. In diesen "Eignungsprüfungen" wird ermittelt, ob die Rahmenvorschriften für einen Politikbereich zweckmäßig sind und, falls nicht, was verbessert werden sollte. Durch diesen Vorgang sollen übermäßige Belastungen verringert und das im Laufe der Zeit gewachsene Geflecht aus Rechtsvorschriften entwirrt werden, indem Überschneidungen, Lücken, Unvereinbarkeiten und veraltete Maßnahmen aufgedeckt werden. Die Erfahrungen mit der Vereinfachung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem "Neuen Konzept" für den Binnenmarkt könnten dabei als wertvolle Anregungen dienen.
Trotz erheblicher Fortschritte in den letzten Jahren sind die allermeisten Mitgliedstaaten immer noch erkennbar mit ernstzunehmenden Herausforderungen hinsichtlich intelligenter Regulierung und dem Unternehmensumfeld, speziell für KMU, konfrontiert. Die Mitgliedstaaten müssen verstärkte und systematischere Anstrengungen unternehmen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Maßnahmen für bessere Rechtsetzung und die elektronische Verwaltung weiterzuverfolgen, den Grundsatz "Vorfahrt für KMU" anzuwenden und Fördersysteme zu vereinfachen. Der Austausch bewährter Verfahren zwischen den politischen Entscheidungsträgern kann ermöglichen, dass politische Ziele auf weniger umständliche Weise erreicht werden.
Ferner muss weiter an einer Verbesserung des Unternehmensumfelds, vor allem für KMU, gearbeitet werden. In dieser Hinsicht sind durch die Lissabon-Strategie und den von der Kommission im Juni 2008 verabschiedeten "Small Business Act"4 bereits große Fortschritte erzielt worden. Dennoch muss unbedingt für weitere Fortschritte gesorgt werden, indem der Grundsatz "Vorfahrt für KMU" beharrlich angewendet wird, indem neue Initiativen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU gestartet werden, z.B. in Bezug auf den Zugang zu Umweltmärkten und zur Ökoinnovation, und indem Unternehmenskooperationen und Internationalisierung gefördert werden.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird im Rahmen der Folgenabschätzungen alle neuen Politikvorschläge mit erheblichen Auswirkungen auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit einer intensivierten Analyse unterziehen sowie nachträgliche Beurteilungen und "Eignungsprüfungen" der EU-Vorschriften vornehmen, auch mit Blick auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit (ab 2011).
- - Sie wird den "Small Business Act" überprüfen, um für eine weitere Verbesserung des Unternehmensumfelds für KMU zu sorgen und auf neue Fragen wie den Zugang zu Umweltmärkten und Ökoinnovationen, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und die Internationalisierung einzugehen (2010). Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
- - für eine Bewertung der Folgen ihrer wichtigen Politikvorschläge auf die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu sorgen, ihre eigenen Rechtsvorschriften "Eignungsprüfungen" zu unterziehen, den "Small Business Act" umzusetzen, das Unternehmensumfeld weiter zu verbessern und den Grundsatz "Vorfahrt für KMU" anzuwenden.
3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Die Finanzmärkte müssen unbedingt stabiler und effizienter werden und die geeigneten Anreize erhalten, um die Realwirtschaft und Investitionen zu finanzieren, anstatt sich auf Spekulationen auf den Finanzmärkten einzulassen. Bei der Finanzmarktregulierung muss vermieden werden, dass kurzfristige Finanzierungen für die Realwirtschaft und die Fähigkeit von Unternehmen zur Absicherung gegen Risiken beeinträchtigt werden.
Die meisten Mitgliedstaaten haben erkannt, dass beim Zugang zu Finanzierungsmitteln ein erheblicher Engpass, vor allem für die Finanzierung von KMU und Innovationen, besteht. Viele Länder haben auf den Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zurückgegriffen, um Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung auszuarbeiten. Die Mitgliedstaaten haben insbesondere ihre Maßnahmen für Exportkredite, Exportversicherungen und Kreditbürgschaften für KMU verstärkt. Verspätete Zahlungen des öffentlichen Sektors sind in den meisten Ländern nach wie vor ein Problem, und in einigen Ländern besteht eindeutig Spielraum für eine beträchtliche Verringerung des Zahlungsverzugs.
Im Gefolge der Finanz- und Wirtschaftskrise bleibt der Zugang zu Finanzierungsmitteln für Unternehmen, vor allem für kleine und mittlere, eine große Herausforderung. Bei der Verfügbarkeit von Krediten ist immer noch keine Normalität eingekehrt, und die Finanzmärkte bleiben risikoscheu. Die Kommission hat zusammen mit Vertretern von Finanzinstituten und Unternehmen das KMU-Finanzforum gegründet, um bewährte Verfahren zu bewerten und zu verbreiten sowie innovative Lösungen zu finden, die der Wirtschaft, vor allem den KMU, den Zugang zu Finanzierungsmitteln sichern.
Um Europas Industrie und die ihr zugrunde liegenden Infrastrukturen zu modernisieren, werden umfangreiche neue Investitionen gebraucht, die mehr Privatkapital für Anlageinvestitionen nach sich ziehen, insbesondere durch die Risikokapitalmärkte. Dies gilt besonders für die Finanzierung von neugegründeten Unternehmen, schnell wachsenden Firmen und Forschung, Entwicklung und Innovation, die häufig nicht aus Eigenmitteln finanziert werden können. Angesichts der derzeitigen Verschlechterung des Zustands der öffentlichen Finanzen in mehreren Mitgliedstaaten sollten neue und innovative Lösungen untersucht werden, u.a. Systeme, die im Rahmen der EU-Regionalpolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Ernährungswirtschaft mitfinanziert werden, um durch eine rationelle und wirksame finanzielle Unterstützung dafür zu sorgen, dass staatliche Finanzierung und Anreizsysteme mit den strategischen Zielen der EU in Einklang gebracht werden.
Für umfangreiche private Investitionsvorhaben und Infrastrukturinvestitionen werden ebenfalls funktionierende Finanzmärkte gebraucht. Sie können privates und öffentliches Kapital von außerhalb der EU anziehen, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen aus staatlichen Investitionsfonds. Es ist unbedingt erforderlich, dass solche Fonds in einem investitionsfreundlichen Umfeld tätig werden können. Dabei müssen sie bestimmten Standards hinsichtlich Transparenz und Steuerung genügen, wobei die bewährten Verfahren des IWF und der OECD als Richtschnur gelten.< /p>
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird im Einklang mit ihrer Mitteilung über die nächsten Schritte bei der Reform der Finanzdienstleistungen5 Rechtsvorschläge vorlegen, um dafür zu sorgen, dass die Finanzmärkte stabiler und effizienter werden, ohne dass gleichzeitig die Finanzierung der Realwirtschaft leidet. Bei der Ausarbeitung künftiger Rechtsvorschriften werden mögliche Auswirkungen auf den Zugang (vor allem von KMU) zu Finanzierungsmitteln beurteilt und umfassend berücksichtigt.
- - Sie wird prüfen, ob die europäischen Finanzierungsinstrumente für den nächsten Programmplanungszeitraum nach 2013 neu ausgerichtet werden können, um einspringen zu können, wenn der Markt bei der Finanzierung von Kleinunternehmen und von Innovationen versagt.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bewährte Verfahren für staatliche Systeme für den Zugang zu Finanzierungsmitteln auszuarbeiten und auszutauschen (2011/12).
4. Stärkung des Binnenmarkts
4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen
In den letzten zwanzig Jahren war der Binnenmarkt eine der Triebfedern des Wirtschaftswachstums in der Europäischen Union. Er hat für die EU-Industrie für eine erhebliche Verringerung der Kosten im grenzüberschreitenden Handel, für mehr Konkurrenz und - durch das Zurverfügungstellen eines europaweiten Marktes - für beträchtliche Skalen- und Verbundeffekte gesorgt. Doch es gibt immer noch einige Marktschranken. Dazu gehören unterschiedliche Vorschriften der Mitgliedstaaten, parallele Verfahren und Schwierigkeiten beim Zugang zu bestimmten Marktsektoren. Mit der Binnenmarktinitiative sollen diese Hindernisse beseitigt und zugleich das Vertrauen in den Binnenmarkt wieder gestärkt werden, nämlich die Zuversicht von Unternehmen, Arbeitnehmern, Investoren und Verbrauchern, dass sie alle von einem Binnenmarkt profitieren werden, der für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft sorgt.
In vielen für die Wirtschaft wichtigen Bereichen ist es zu einer umfangreichen Angleichung von Rechtsvorschriften gekommen. Dennoch sehen sich die Industrie und die Bürgerinnen und Bürger Europas typischerweise noch häufig mit 27 im Detail sehr unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und auf regionaler Ebene konfrontiert. Dies wirkt sich nachteilig auf die effiziente Verteilung knapper Ressourcen in Europa und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie aus. Deshalb ist es wichtig, die bestehenden Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren zu durchleuchten, um zu ermitteln, welchen Spielraum es für eine weitere effizienzsteigernde Harmonisierung gibt. Einige diesbezügliche Arbeiten sind bereits angelaufen, doch in vielen Bereichen stehen diese Arbeiten noch aus.
Unternehmensbezogene Dienstleistungen wie Logistik, Gebäude- und Anlagenmanagement, Gestaltung, Marketing und Werbung werden für das moderne Verarbeitende Gewerbe zunehmend unerlässlich. Sie sind wesentliche Vorleistungen und erhöhen zugleich den Wert von Produkten. Zwar wurden durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie Verwaltungshindernisse für grenzübergreifende Dienstleistungen beseitigt, doch gibt es noch andere Bereiche, in denen noch Hürden bestehen bleiben und in denen das Funktionieren des Binnenmarktes für Dienstleistungen noch verbessert werden muss. Industrielle Nutzer externer Dienstleistungen sehen sich deshalb mit einem Markt konfrontiert, der stark zersplittert und undurchsichtig ist und auf dem es häufig keine klar festgelegten Qualitätsstandards gibt. Diese Probleme müssen dringend gelöst werden, damit ein florierender Binnenmarkt für unternehmensbezogene Dienstleistungen geschaffen werden kann.
Verbesserungen am europäischen System für den Schutz des geistigen Eigentums sind unerlässlich und schon lange überfällig. Insbesondere werden ein wirksames EU-Patent und Streitregelungssystem für Patentfragen gebraucht. Eine wirksamere Vergabe, Verwaltung und Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum ist wesentliche Voraussetzung, um eine kapitalintensive Forschung, Entwicklung und Innovation freizusetzen, und diese sind wiederum ausschlaggebend für eine anhaltende Wettbewerbsfähigkeit. Zudem muss die Vergabe von Rechten an geistigem Eigentum mit der wirksamen Durchsetzung dieser Rechte einhergehen. Immer mehr verschiedene Branchen und Unternehmen auf dem Binnenmarkt und im Ausland sind von Produktnachahmung und -piraterie betroffen. Die Fälschung von Waren wie Arzneimitteln, elektronischen Geräten und Autoteilen kann schwerwiegende Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit bergen; außerdem schadet sie der Rentabilität der Industrie und wirkt als Innovationshemmnis.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird für eine rechtzeitige Umsetzung der Binnenmarktinitiative sorgen. - Sie wird einen mehrjährigen EU-Aktionsplan für die Ausgestaltung der Marktaufsicht der EU aufstellen. Ferner wird sie in Zusammenarbeit mit den nationalen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden Leitlinien für die Zollkontrolle hinsichtlich der Produktsicherheit aufstellen.
- - Sie wird EU-Vorschriften für ausgewählte Bereiche, wie insbesondere den freien Warenverkehr, eingehend prüfen, um festzustellen, ob durch eine weitere Harmonisierung die Kosten für grenzübergreifende Geschäfte beträchtlich reduziert werden könnten.
- - Sie wird eine Hochrangige Gruppe zum Thema Unternehmensdienstleistungen einsetzen, die Marktdefizite, Normen und Innovation sowie Fragen des internationalen Handels in Branchen wie Logistik, Gebäude- und Anlagenmanagement, Gestaltung, Marketing und Werbung untersucht (2012).
- - Sie wird im November 2010 ihre künftigen Maßnahmen zur besseren Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum vorstellen, wozu insbesondere eine Initiative zur Stärkung der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie gehören wird.
Der Rat und das Europäische Parlament werden aufgefordert:
- - die Vorschläge für ein EU-Patent und ein einheitliches Streitregelungssystem für Patentfragen möglichst bald zu verabschieden, damit 2014 die ersten europäischen Patente erteilt werden können;
- - bewährte Verfahren und Materialien über die Marktaufsicht, Zölle und allgemeine Unterstützung für Unternehmen auszuarbeiten und auszutauschen, um dafür zu sorgen, dass Rechte an geistigem Eigentum besser durchgesetzt werden können.
4.2. Wettbewerbspolitik
Funktionierende Märkte mit lebhaftem Wettbewerb tragen auf mehrere Arten zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei. Wettbewerb treibt die Innovation und Effizienzsteigerungen an und schafft Anreize für Unternehmen, ihre Produktivität zu steigern. Indem sie gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert, ermöglicht die Wettbewerbspolitik den Zugang zum großen und komplexen EU-Binnenmarkt. Durch Märkte mit starkem Wettbewerb erhöht sich auch der Druck auf die Unternehmen, ihre Effizienz zu steigern und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Außerdem wird durch die Wettbewerbsvorschriften ein besonderer Rahmen für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und für den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Wirtschaft geschaffen. Durch die Kontrolle von staatlichen Beihilfen, Kartellen und Unternehmenszusammenschlüssen sorgt die Kommission dafür, dass der Wettbewerb auf dem Binnenmarkt nicht verzerrt ist. Darüber hinaus ist die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ein wichtiges Instrument zum Schutz europäischer Unternehmen vor wettbewerbsschädigenden Praktiken wie der Marktabriegelung, dem Horten von Kapazitäten oder der Verhinderung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeiten, die zu höheren Preisen führen. Dies ist insbesondere unerlässlich für vorgelagerte Märkte wie die unternehmensbezogenen Dienstleistungen, die wichtig für die Kostenwettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sind.
Durch die Verbesserung der Innovation und der Produktivität kann die Wettbewerbspolitik europäischen Unternehmen wirksam helfen, sich abzeichnende Themen in Sachen weltweite Wettbewerbsfähigkeit anzugehen, einschließlich ihrer Position auf internationalen Märkten. Insbesondere die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ist ein wesentliches Instrument, das es Unternehmen erlaubt, sich durch Fusionen so umzustrukturieren, dass sie ihre Reichweite vergrößern, während zugleich die Industriekunden und die Verbraucher in Europa vor Preissteigerungen und anderen wettbewerbswidrigen Auswirkungen geschützt werden.
Die Beihilfekontrolle ist bei der Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt unentbehrlich; zudem fördert die Gestaltung von Beihilferegeln auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Durch Beihilfevorschriften wird ein Rahmen geschaffen, der die Investitionen der Mitgliedstaaten zur Behebung ermittelter Marktdefizite lenkt.
4.3. Verbesserung der Infrastruktur
Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie hängt maßgeblich von der Qualität und Effizienz der Infrastrukturdienstleistungen für Energie, Verkehr und Kommunikation ab. Diese Netze müssen unbedingt ausgebaut und modernisiert werden. Die Verkehrsnetze müssen optimiert werden, um Engpässe zu beseitigen und grenzüberschreitende Verbindungen zu verbessern. Die Energienetze müssen ausgebaut und modernisiert werden: Intelligente Netze müssen integriert werden, die Einbeziehung erneuerbarer Energien muss erleichtert werden, es muss ein voll funktionsfähiger Binnenmarkt für Energie geschaffen werden, und die Versorgungssicherheit muss erhöht werden. Insbesondere die Infrastrukturen in den neuen Mitgliedstaaten und in weniger entwickelten Regionen müssen modernisiert werden. Diese Verbesserungen erfordern sehr umfangreiche Investitionen und neuartige Finanzierungslösungen, wie z.B. projektbezogene Anleihen und öffentlichprivate Partnerschaften. Die Herausforderungen im Bereich der Kommunikation und die möglichen politischen Lösungen werden in der Leitinitiative zur "Digitalen Agenda" dargestellt. In ähnlicher Weise werden die bevorstehende Mitteilung über die Energieinfrastruktur und das Weißbuch über ein nachhaltiges Verkehrswesen das Thema im Zusammenhang mit den Energie- und Verkehrsinfrastrukturen beleuchten. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds spielen bei der Entwicklung und Modernisierung dieser Infrastrukturen eine entscheidende Rolle.
Entscheidende Faktoren für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten sind der Wettbewerb, die Effizienz öffentlicher und privater Dienstleistungen und die Infrastrukturen. In vielen Mitgliedstaaten bleibt die Intensivierung des Wettbewerbs in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen eine Herausforderung. In einigen Mitgliedstaaten brauchen die Straßenverkehrs- und Energieinfrastrukturen besonderes Augenmerk. Auch langwierige Zulassungsverfahren und die mangelnde öffentliche Akzeptanz sind hohe Hürden für den Ausbau von Infrastrukturen.
Einige europäische Netzdienstleistungen sind verhältnismäßig teuer. Die durchschnittlichen europäischen Strompreise sind im internationalen Vergleich hoch. Es besteht also die Notwendigkeit, den Binnenmarkt im Energiebereich wirksam umzusetzen, wobei das unlängst verabschiedete Dritte Energiepaket ein wichtiges Instrument darstellen wird. Die Wettbewerbsregeln müssen stärker in diesem Sektor durchgesetzt werden, um Wettbewerbsverzerrungen, z.B. durch den Missbrauch einer dominierenden Stellung durch Marktteilnehmer, zu verringern. Wenn auf dieses Problem nicht eingegangen wird, könnte es vermehrt zu Standortverlagerungen kommen.
Nicht zuletzt müssen die verschiedenen Netze für Energie, Verkehr und Kommunikation enger miteinander verbunden werden, um neue, wettbewerbsfähige Dienstleistungen zu ermöglichen. Durch eine solche Verbindung würden sich zugleich neue Quellen für Wachstum und Innovation erschließen lassen.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird konkrete Maßnahmen einleiten, um einen effizienten Binnenmarkt für den Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr zu schaffen (demnächst erscheinendes Weißbuch zur Verkehrspolitik) und um Verkehrsengpässe durch die baldige Überarbeitung der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz, basierend auf einer neuen Methodik für die Planung eines Kernnetzes, zu überwinden. - Sie wird ein Paket zur Energieinfrastruktur verabschieden, um unter anderem die Entwicklung eines Binnenmarkts für Energie zu fördern, indem auf wichtige Lücken in der europäischen Infrastruktur eingegangen wird und die nötigen Instrumente zur zügigen Schließung dieser Lücken vorgeschlagen werden.
- - Sie wird ihre Bemühungen um die Liberalisierung der EU-Energiemärkte intensivieren, um für mehr Wettbewerb im Energiesektor zu sorgen und zu vermeiden, dass das verarbeitende Gewerbe der EU auf den Weltmärkten erheblich benachteiligt wird.
- - Sie wird zusammen mit der EIB-Gruppe eine Strategie zur Finanzierung von Infrastrukturen entwickeln, unter anderem durch die Auflegung von projektbezogenen EU-Anleihen und durch die Förderung der Nutzung öffentlich -privater Partnerschaften. Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
- - sich besonders nachdrücklich um erkannte Verkehrsengpässe und die grenzübergreifende Verknüpfung von Energienetzen zu kümmern;
- - das Dritte Maßnahmenpaket für den Energiebinnenmarkt umgehend umzusetzen: 4.4. Normung Eine wesentliche Maßnahme der Politik, um wirtschaftlichen Nutzen aus der Harmonisierung und aus Skaleneffekten zu ziehen, ist die Normung, sei es auf europäischer, internationaler oder nationaler Ebene. Auch auf den Märkten selbst entstehen durch eine technologische Vormachtstellung, durch Marktvereinbarungen und/oder durch Marktdominanz häufig faktische Normen.
Europäische Normen spielen bereits eine wichtige Rolle bei der Verbreitung innovativer Produkte auf dem Markt und der Verringerung der Produktionskosten. Ein wettbewerbsintensiver Normungsprozess, in dem mehrere Technologieanbieter im Leistungswettbewerb untereinander stehen, dient der Industriepolitik, denn er sorgt dafür, dass die Industriekunden und letztlich auch die Verbraucher von Normen profitieren und die Preise für Technologien nicht über den Wettbewerbspreisen liegen. Für das verarbeitende Gewerbe als Ganzes besteht das übergreifende Ziel für die nächsten zehn Jahre in der Entwicklung eines Normensystems für Europa, das den Erwartungen sowohl der Marktteilnehmer als auch der europäischen Behörden genügt. Dies muss vor dem Hintergrund rascher Veränderungen in der Welt und in der Gesellschaft erreicht werden; zugleich sollte dabei möglichst der europäische Einfluss auf die globalisierte Weltwirtschaft außerhalb des Binnenmarkts ausgedehnt werden. Außerdem muss Europa zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um seine strategische Position in der internationalen Normung beizubehalten.
Darüber hinaus müssen Normen so angepasst werden, dass sie Europa beim Umgang mit wichtigen Themen wie Klimawandel, Nachhaltigkeit, Alterung der Bevölkerung und Innovation allgemein weiterhelfen. Normen müssen von vornherein als fester Bestandteil in der Entwicklung von Forschung und Politik berücksichtigt werden. Wenn Europa die Entwicklung von europäischen oder internationalen Normen für neu auf den Markt kommende handelbare Güter und Technologien (wie die Nanotechnologie und andere wichtige Basistechnologien, Elektrofahrzeuge, Gesundheitstechnologien, energieeffiziente Produkte und sonstige umweltfreundliche Technologien sowie Unternehmensdienste) vorantreibt, kann es seinen Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen und den Handel fördern. Wenn Normen diese Rolle als Türöffner für Innovationen spielen sollen, wie in der der EU-Leitinitiative "Innovationsunion" beschrieben, muss sich Europa flexiblere Verfahren für die Arbeit mit den Normungsgremien geben und diese auffordern, ihrerseits ihr gesamtes Leistungsspektrum (Spezifikationen, Workshop-Vereinbarungen) zu nutzen, um die europäische Politik zweckgerecht zu unterstützen. So wird eine flexiblere und schnellere Entwicklung von Normen in innovativen Bereichen möglich werden.
Die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der europäischen Normung müssen optimiert werden, indem festere Strukturen für harmonisierte Normen gefördert werden, indem die Normsetzungsprozesse auf allen Ebenen verbessert werden und indem dort, wo es gut eingespielte Verfahren für die Schaffung weltweiter Normen gibt (wie z.B. im IKT-Sektor), die besten dieser Standards rasch übernommen werden. Durch Normen sollte es nicht zu zusätzlichen Belastungen, z.B. für KMU, kommen, vielmehr sollten sie zu Effizienzgewinnen führen und Anreize zur Innovation bieten. Das Fernziel sollte in einer weltweiten Konvergenz der Normen bestehen.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Anfang 2011 wird sie eine Mitteilung zur Normung und einen Rechtsvorschlag vorlegen, um eine Strategie zur Stärkung der europäischen Normung in einer sich rasch wandelnden Welt und Gesellschaft vorzuschlagen.
- - Vorgesehen sind die Beschleunigung von Normungsprozessen, u.a. im IKT-Bereich, eine stärkere Einbeziehung von KMU und anderen Interessierten und die Entwicklung von Normen für Dienstleistungen. In der Mitteilung wird auch geprüft werden, wie das Normungssystem längerfristig an das sich rasch ändernde Umfeld angepasst werden kann und wie es zur Erreichung der internen und externen strategischen Ziele Europas beitragen kann. Dem soll unter anderem eine unabhängige Überprüfung dienen.
5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation
5.1. Industrielle Innovation
Die Herausforderungen des weltweiten Wettbewerbs und der größeren Nachhaltigkeit erfordern Spitzenleistungen in der Innovation. Innovation ist ein wichtiger Antriebsfaktor für die Produktivität, eine größere Energie- und Materialeffizienz, eine bessere Funktions- und Leistungsfähigkeit von Waren und Dienstleistungen und die Erschließung neuer Märkte. Europa kann seine Spitzenleistungen im Bereich Ideen allerdings nicht gut genug in vermarktungsfähige Waren und Dienstleistungen umsetzen. Eine neue Politik der industriellen Innovation wird gebraucht, um eine viel schnellere Entwicklung und Vermarktung von Waren und Dienstleistungen zu fördern und sicherzustellen, dass EU-Unternehmen als erste auf den Markt kommen. Ohne Innovation wird die europäische Industrie auf dem weltweiten Markt weder in technologieintensiven noch in traditionellen Industriezweigen wettbewerbsfähig sein.
In der Leitinitiative "Innovationsunion" wird das Gesamtkonzept für ein erfolgreiches und ganz eigenes europäisches Innovationsmodell skizziert. Es besteht ein dringender Bedarf an der besseren Koordinierung von Bildung, FUE und Innovation, stärkerer Kohärenz der wissenschaftlichen, technologischen und innovationsbezogenen Zusammenarbeit mit der übrigen Welt, einem globalen Konzept für gesellschaftliche Änderungen, der Schaffung gleicher Bedingungen für FUE und Innovation, dem besseren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und Risikokapital und eine entsprechende Ausrichtung auf Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Herausforderungen.
Eine wichtige Herausforderung ist die rasche Entwicklung und Vermarktung der europäischen Stärken im Bereich neu auf den Markt kommender Technologien. Wichtige Grundlagentechnologien6, wie etwa industrielle Biotechnologie, Nanotechnologie, neue Werkstoffe, Photonik, Mikro- und Nanoelektronik und fortgeschrittene Fertigungssysteme, können die Grundlage für ein breites Spektrum neuer Verfahren, Waren und Dienstleistungen bilden, auch für die Entwicklung völlig neuer Industriezweige im kommenden Jahrzehnt. Zwar nimmt Europa in der wissenschaftlichen Forschung eine führende Stellung ein, aber die zügige Verbreitung und der rechtzeitige Einsatz dieser Technologien in der gesamten EU-Industrie, auch durch die KMU, muss sichergestellt werden. Eine engere Zusammenarbeit in der Technologiepolitik und den entsprechenden Programmen, besserer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und eine stärkere Unterstützung für Pilot- und Demonstrationsprojekte sind wesentlich, um die Entwicklung kommerzieller Technologien zu beschleunigen. Rechtzeitig verabschiedete Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt, die schnellere Festlegung von Normen, ein frühzeitiges Eingehen auf Verbraucherbedenken und eine kommerzielle und vorkommerzielle Auftragsvergabe sind nötig, um einen florierenden Binnenmarkt für innovative Waren und Dienstleistungen zu schaffen. Die Innovationsunion kündigte eine Halbzeitüberprüfung der Rahmenvorschriften für staatlich geförderte Forschung, Entwicklung und Innovation an, um zu ermitteln, welche Innovationsformen angemessen gefördert werden können, insbesondere im Hinblick auf zentrale Grundlagentechnologien und wichtige gesellschaftliche Probleme, und wie die Mitgliedstaaten sie optimal anwenden können.
Mitgliedstaaten mit überdurchschnittlichen Innovationsleistungen reagierten proaktiv auf die Wirtschaftskrise, insbesondere durch zusätzliche befristete Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Innovation. Dies traf auf Länder unterhalb des EU-Durchschnitts nicht generell zu, was einen größer werdenden Abstand bei den FUE- und Innovationsleistungen vermuten lässt. In ihrem Fall ist die Notwendigkeit, die Fertigkeiten zu verbessern und den Anteil der technologie- und qualifikationsintensiven Wirtschaftszweige zu stärken, noch größer.
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die europäische Industrie außerdem ihre Wissensbasis stärken und zugunsten einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft in Forschung und Innovation investieren. Die Kommission unterstützt seit 2004 die Einrichtung europäischer Technologieplattformen, um die Akteure aus der Industrie auf EU-Ebene zusammenzubringen, eine gemeinsame Vision der FUE zu entwickeln und Rückmeldungen zu politischen Maßnahmen der EU zu unterstützen. Es wurden gemeinsame Technologieinitiativen gegründet, um die Forschung in Bereichen mit hohem Innovationspotenzial auf europäischer Ebene zu fördern. Als Teil des Europäischen Konjunkturprogramms hat die Kommission außerdem drei öffentlichprivate Partnerschaften lanciert: "Fabrik der Zukunft", "energieeffiziente Gebäude" und "umweltgerechte Kraftfahrzeuge"; sie sollen die mittel- und langfristige Forschung und Entwicklung als Antwort auf die dringenden Herausforderungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in wichtigen Industriezweigen unterstützen. Die Wissens- und Innovationsgemeinschaften des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts integrieren die gesamte Innovationskette, von Bildung und Forschung bis zur Vermarktung auf EU-Ebene mit Schwerpunkt auf einer starken Steuerung, und bieten Rollenvorbilder für die Innovationsförderung an.
Auch die bessere Nutzung von IKT für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit, die Ressourcenoptimierung und die Innovation wird für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit entscheidend sein, wie bereits in der Europa-2020-Leitinitiative "Digitale Agenda"7 dargelegt. Die EU-Wirtschaft wird wahrscheinlich mit einem zunehmenden Mangel an IKT-Fachleuten und fortgeschrittenen IKT-Anwendern konfrontiert werden. Parallel dazu muss eine innovativere IKT-Anwendung entlang der gesamten Wertschöpfungskette in der Industrie gefördert werden, um Unternehmenstransaktionen zu vereinfachen, beispielsweise durch elektronische Rechnungstellung, und die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt durch Demonstrationsprojekte zur Förderung der Integration von Unternehmen, vor allem KMU, in weltweite digitale Wertschöpfungsketten zu unterstützen.
Für eine effektive Innovationspolitik brauchen wir bessere Einblicke in die sektorbezogene Innovationsleistung und das zukünftige Entwicklungspotenzial. Die Beobachtungsstelle für sektorbezogene Innovationsleistungen und -praktiken der Kommission hat in einer Reihe von Sektoren wesentliche Herausforderungen ermittelt und wichtige Unterschiede zwischen einzelnen Ländern und Sektoren aufgezeigt. Zur Förderung von Strukturwandel und Innovation, insbesondere in traditionellen Industriezweigen, ist es wichtig, dass die Gestaltung der EU-Politikinstrumente verbessert wird. Darüber hinaus kann eine engere sektorübergreifende Zusammenarbeit Kreativität und Innovation in den Unternehmern vorantreiben. Das setzt voraus, dass die Unternehmen über den eigenen Sektor hinausschauen, weshalb neue Mechanismen nötig sind, um den Austausch von Ideen und Geschäftsmodellen zu gewährleisten. Das Potenzial für derartige Kontakte zwischen unterschiedlichen Sektoren muss stärker genutzt und in politische Antworten umgesetzt werden.
Cluster und Netzwerke verbessern die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Innovation durch die Zusammenführung von Ressourcen und Knowhow sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Behörden und Hochschulen. Regionale, nationale und EU-Clusterpolitiken sollten darauf ausgerichtet sein, bestehende Markt- und Finanzierungslücken zu schließen, und vor allem als Brücke zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu dienen. Die EU-Regionalpolitik und die Forschungsrahmenprogramme unterstützen die Regionen bei der Durchführung von Strategien zu intelligenter Spezialisierung, die ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung von Innovationsnischen stärken sollen. Aufbauend auf erzielten Erfolgen müssen weltweit wettbewerbsfähigere Cluster und Netzwerke entwickelt werden, sowohl für traditionelle als auch für FUE- und Innovationscluster. Durch europaweit verbundene lokale Cluster kann eine kritische Masse für FUE und Innovation, Qualifikationen, Finanzierung, den Austausch von Ideen und unternehmerische Initiative erreicht werden. Die unterschiedlichen Clusterinitiativen müssen jedoch konsolidiert und vereinfacht werden.
Der derzeitige Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation sieht Aufschläge bei den Beihilfeintensitäten für in Zusammenarbeit durchgeführte FuE- und Innovationsprojekte vor, d.h. Projekte, die von mindestens zwei Mitgliedstaaten gemeinsam oder in Zusammenarbeit mit KMU durchgeführt werden. Er ermöglicht den Mitgliedstaaten ferner die Meldung von Beihilfen zur Durchführung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten könnten ermutigt werden, von diesem Instrument Gebrauch zu machen.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird eine Initiative zur Förderung der umfassenden und rechtzeitigen Verbreitung, Übernahme und Vermarktung von wettbewerbsfähigen wichtigen Grundlagentechnologien in die Wege leiten. - Sie wird die industrielle Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich fortgeschrittene Fertigungstechnik fördern - aufbauend auf der Initiative "Fabrik der Zukunft" - um die Modernisierung der industriellen Basis der EU zu erleichtern und eine Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen wie Energieeffizienz, Klimawandel und Ressourcenknappheit bereitzustellen.
- - Sie wird Initiativen fördern, die Einrichtungen der höheren Bildung und Unternehmen zusammenbringen, um die Fähigkeiten der hochqualifizierten Arbeitskräfte Europas zu verbessern; etwa in Form einer Initiative zur Förderung der digitalen Kompetenz mit Schwerpunkt auf fortgeschrittenen IKT-Anwendern in der Industrie; und die Pilotmaßnahme "Forum Hochschule/Wirtschaft", mit der Wissensallianzen zwischen Hochschulen und Unternehmen finanziert werden.
- - Sie wird neue Geschäftskonzepte und damit zusammenhängende Technologien mit Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger, benutzerorientierter konstruktionsbasierter Produkte im Textil- und Bekleidungssektor sowie anderen großen Verbrauchermärkten fördern. - Sie wird politische Konzepte zur Förderung des Potenzials für einen intensiveren Austausch zwischen den Sektoren entwickeln, darunter die traditionellen Sektoren des verarbeitenden Gewerbes und die KMU.
- - Sie wird eine neue Strategie für weltweit wettbewerbsfähige Cluster und Netzwerke vorlegen, einschließlich spezifischer Maßnahmen zur Förderung weltweit wettbewerbsfähiger Cluster und Netzwerke sowohl in den traditionellen als auch in den aufstrebenden Industriezweigen (2011).
- - Sie wird zur Meldung von grenzübergreifenden Verbundprojekten in Forschung, Entwicklung und Innovation auffordern. Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
- - eine engere Zusammenarbeit bei der Durchführung von politischen Maßnahmen für wichtige Grundlagentechnologien zu unterstützen, um größtmögliche Synergie- und Ergänzungseffekte beim Technologieeinsatz zu erzielen;
- - die "intelligente Spezialisierung" durch die EU-Regionalpolitik zu fördern, um Cluster zu entwickeln und die Innovationsleistung der Regionen zu verbessern.
5.2. Qualifikationsbasis
Die Modernisierung der Qualifikationsbasis Europas ist eines der Hauptziele der Leitinitiative "Eine Agenda für neue Qualifikationen und Arbeitsplätze". Durch die darin vorgeschlagenen Maßnahmen für eine Verbesserung der Funktionsweise unserer Arbeitsmärkte und für die Gewährleistung geeigneter Qualifikationen in der Arbeitnehmerschaft leistet sie einen Beitrag zur Unterstützung der industriellen Basis Europas. Trotz hoher Arbeitslosigkeit fällt es der europäischen Industrie weiterhin schwer, Arbeitnehmer mit den Fähigkeiten zu finden, die für die unbesetzten Stellen erforderlich sind. Dieses Missverhältnis im Bereich der Qualifikationen wird sich vermutlich durch das Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung infolge des demographischen Wandels noch vergrößern. Die Modernisierung der industriellen Strukturen wird neue Qualifikationen, neue Arbeitsbedingungen und häufigere Berufswechsel erforderlich machen. Die Arbeitnehmer benötigen Unterstützung, um diese Prozesse erfolgreich durch Flexicurity und lebenslanges Lernen bestehen zu können. Notwendig sind eine engere Abstimmung zwischen Staats- und Regionalregierungen sowie kommunalen Behörden und eine starke Beteiligung der Sozialpartner. Der Europäische Sozialfonds muss gestärkt werden, um mit seiner Unterstützung eine aktive Arbeitsmarktpolitik umzusetzen und die Einsetzbarkeit der Arbeitnehmer zu verbessern. Zwischen dem öffentlichen Sektor und Partnern aus der Industrie bedarf es einer engen Abstimmung im Bereich der Bildungs- und Ausbildungspolitik. Vor allem ist es wesentlich, die Anzahl und Qualität von Hochschulabsolventen in Wissenschaft, Technik, Ingenieursstudiengängen und Mathematik zu erhöhen. Die Anzahl von Arbeitnehmern mit einer mittleren Qualifikation muss ebenfalls dem Bedarf entsprechen, der in schnell wachsenden Branchen wie dem Umwelt- und Energiesektor entsteht. Politische Maßnahmen auf EU-Ebene bergen hierfür ein erhebliches Potenzial an Mehrwert insbesondere durch die Unterstützung beim Austausch von Informationen und bewährten Verfahren.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird die Vernetzung der Industrie und der für Bildung und Arbeit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten fördern, um den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren hinsichtlich der Arbeitsmärkte und der Strategien zur Förderung des Qualifikationserwerbs zu stärken.
- - Sie wird Leitsätze für Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen vorschlagen; sie sehen auch Investitionen für eine Erhöhung der Anzahl von Hochschulabsolventen in Wissenschaft, Technik, Ingenieursstudiengängen und Mathematik vor. Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
- - den Europäischen Sozialfonds für eine Verbesserung der Qualifikationen und für Restrukturierungen stärker in Anspruch zu nehmen.
6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen
6.1. Handel und internationale Regulierung
Die erfolgreiche Liberalisierung des Handels u.a. durch multi- und bilaterale Abkommen sowie sinkende Beförderungs- und Kommunikationskosten haben zur Schaffung eines lebendigen und dynamischen Weltmarktes und zu einem schnellen Wachstum neuer EU-Exportmärkte beigetragen. Jedoch schließen die neuen aufstrebenden Wirtschaftsmächte wie China, Indien und Brasilien in den Bereichen Produktivität und Innovation, wo bisher noch ein Vorsprung gehalten wird, mit großer Geschwindigkeit zu den Industriestaaten auf. Daher ist auch weiterhin Nutzen aus diesen Marktchancen zu ziehen, indem die Industrie
Veränderungen unterzogen und modernisiert wird, um ihren Wettbewerbsvorteil zu erhalten. Die EU-Industrie hat deutlich von den neuen Trends aus dem Aufschwung nach der Krise profitiert, als aufstrebende Märkte ein erhebliches Wachstum bewirkten. In der "Mitteilung über Handelswachstum und weltpolitische Fragen"8 wird der als Teil der Strategie Europa 2020 verfolgte neue handelspolitische Ansatz der Kommission erläutert.
Es sind ferner besondere Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass dieser zunehmende Wettbewerbsdruck von aufstrebenden Volkswirtschaften nicht auf Wachstumsstrategien gründet, die in großem Umfang robuste protektionistische Maßnahmen zur Exportförderung und zur Benachteiligung von Einfuhren beinhalten. Tatsächlich werden zunehmend Maßnahmen solcher Art festgestellt, z.B. unzulässige nichttarifäre Handelshemmnisse, versteckte Subventionen, diskriminierende Praktiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, erzwungener Technologietransfer, Wechselkurssteuerung und eine unzureichende Durchsetzung von Sozial- und Umweltschutzvorschriften. Es ist daher wesentlich, solche wettbewerbsverzerrenden staatlichen Eingriffe auch weiterhin genau zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Marktzugangsstrategie der EU ist ein wichtiges Instrument für den Umgang mit den verschiedenen Handelshemmnissen, mit denen europäische Unternehmen auf den Märkten von Drittländern konfrontiert sind. Besondere Aufmerksamkeit ist daher im Rahmen einer Stärkung der Strategie auf Bereiche wie das öffentliche Auftragswesen, ausländische Direktinvestitionen und Beschränkungen für Rohstoffexporte zu richten. Gleichermaßen sind der wirksame Schutz und die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum sowie geographische Informationen in Drittländern eine unerlässliche Voraussetzung dafür, dass europäische Unternehmen - und insbesondere diejenigen, die in innovativen Bereichen aktiv sind - auf Drittmärkten konkurrenzfähig sind.
Handelspolitische Schutzinstrumente sind ebenfalls wesentlich für den Schutz der EU-Industrie vor unlauteren Praktiken. Ihre Inanspruchnahme muss - insbesondere auch für KMU - einfacher werden. Im Allgemeinen ist auch weiterhin mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass abgeschlossene multi- und bilaterale Abkommen umgesetzt, überwacht und durchgesetzt werden.
Der Erfolg in der hochgradig interaktiven neuen Weltwirtschaft hängt von der Fähigkeit der Unternehmen ab, sich Zugang zu internationalen Märkten zu verschaffen und globale Wertschöpfungsketten zu Nutze zu machen. Das derzeitige, multilaterale, auf Regeln beruhende System, das verlässliche Aussichten auf eine wirksame Durchsetzung von Rechtsvorschriften sowie effektive Streitbeilegungsverfahren bietet, wäre hierfür eine sehr hilfreiche flankierende Maßnahme; ferner sollten Rechtsvorschriften und Normen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr weltweit stärker angeglichen, ausgeweitet und gestärkt werden. Außerdem sollte dieses multilaterale System durch regionale und bilaterale Abkommen ergänzt werden. Neue Bereiche wie Wettbewerbspolitik, staatliche Beihilfen und ausländische Direktinvestitionen sollten berücksichtigt werden.
Im Bereich der Regulierung herrscht ein besonders dringender Bedarf an weltweit kompatiblen Rechtsvorschriften und Normen für neu auf den Markt kommende handelbare Güter, Dienstleistungen und Technologien. Die Festlegung neuer Vorschriften und Normen sollte auf der Grundlage des Prinzips der "besseren Rechtsetzung" erfolgen und damit so kostengünstig wie möglich sein. Das eigentliche Ziel besteht darin, wo immer es möglich ist, eine Angleichung von Rechtsvorschriften und Normen auf internationaler Ebene zu erreichen. Wo dies nicht möglich ist, sollten die Mechanismen des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT-Übereinkommen) genutzt werden. In ihren bilateralen Gesprächen mit wichtigen Handelspartnern wird die EU ferner versuchen, das Entstehen neuer zollfremder Handelshemmnisse zu verhindern und eine gute Rechtsetzungspraxis zu fördern.
Sind von Herstellern europäische Rechtsvorschriften zur Rückverfolgbarkeit einzuhalten, tragen diese zur Qualität und Sicherheit von Produkten bei und gelten sowohl für Einfuhren als auch für in der EU hergestellte Waren. In einigen Fällen könnte es sich für die EU als nützlich erweisen, deren Ausweitung auf unsere Handelspartner vorzuschlagen. Die EU hat ein besonderes Interesse daran, im Rahmen der "Europäischen Nachbarschaftspolitik" eine stärkere wirtschaftliche Integration mit seinen Nachbarstaaten zu erreichen. Mit den Abkommen über die Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte, denen das Prinzip der Angleichung an die EU zugrunde liegt, kann der freie Warenverkehr gewährleistet werden. Die stärkere wirtschaftliche Integration ihrer Nachbarstaaten in bestimmte Bereiche des Binnenmarktes bietet beiden Seiten konkrete Vorteile und kann Handel und Investitionen stärken. Die EU wird einen größeren Anteil der im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments verfügbaren Finanzmittel gezielt für den Ausbau von Kapazitäten und eine verantwortungsvolle Wirtschaftsführung in Partnerländern bereitstellen.
Die Internationalisierung von Wertschöpfungs- und Lieferketten bietet ein erhebliches Wachstumspotenzial, stellt KMU aber auch vor besondere Herausforderungen. Der Anteil der im Export (Märkte innerhalb und außerhalb der EU) tätigen KMU beträgt derzeit nur 25%9. Um KMU in ihrer Entscheidung für eine exportorientierte Geschäftstätigkeit zu unterstützen, müssen ihnen auf Märkten außerhalb der EU die erforderlichen richtigen Informationen und eine geeignete Unterstützung gewährt werden. Einige Mitgliedstaaten und Unternehmensverbände gewähren schon jetzt Unterstützung solcher Art, jedoch besteht noch ein erhebliches auszuschöpfendes Potenzial an Synergieeffekten in den Maßnahmen der EU, der Mitgliedstaaten und dieser Unternehmensverbände. Das "Enterprise Europe Network" erfüllt bereits eine wichtige Funktion in der betreuenden Unterstützung und Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit von Unternehmen insbesondere aus Staaten des Mittelmeerraums; seine internationale Fördertätigkeit in Bezug auf KMU sollte noch ausgebaut werden. Auf der Grundlage der Erfahrungen, die mit dem "KMU-Helpdesk zu IPR-Fragen in China" gewonnen wurden, wird die Kommission die Förderung des Schutzes und der Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum intensivieren und dabei besonderes Augenmerk auf weitere wichtige Drittlandsmärkte legen. In Bezug auf Handelsschutzuntersuchungen wird der besonderen Situation von KMU - als Einführer, Nutzer, Beschwerdeführer oder Ausführer - Rechnung getragen werden.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird nach Abschluss der Verhandlungen über den vorgeschlagenen Vertrag und vor dessen Unterzeichnung für den Rat und das Parlament eine Wirtschaftsanalyse der Auswirkungen für die EU ausarbeiten. - Sie wird für die Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr einen Jahresbericht über Handels- und Investitionshemmnisse erstellen, in dem unter anderem grenzüberschreitende Maßnahmen und Verfahren der Industriepolitik enthalten sein werden und erläutert wird, welche Prioritäten in Bezug auf die Marktzugangsstrategie und die Durchsetzungsmaßnahmen verfolgt werden sollen (ab 2011).
- - Sie wird internationale Initiativen für die Regulierungszusammenarbeit entwickeln, um unsere wichtigsten Handelspartner dazu zu veranlassen, sich an neuen oder bereits bestehenden internationalen Initiativen zu beteiligen und weltweit kompatible Rechtsvorschriften und Normen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang sollten durch unsere Handelsabkommen auch die Anwendung internationaler Rechtsvorschriften und Normen durch unsere Partner sowie handelsorientierte Konformitätsbewertungsverfahren gefördert werden.
- - Sie wird danach streben, eine stärkere wirtschaftliche Integration seiner Nachbarstaaten zu erreichen, indem die Vorteile des Europäischen Binnenmarktes in ausgewählten Bereichen mittels der "Europäischen Nachbarschaftspolitik" ausgeweitet werden; ferner soll in den Beziehungen zu Entwicklungspartnern den Marktinstitutionen und der Wirtschaftsführung eine größere Priorität eingeräumt werden (Mitteilung über Handel und Entwicklung im Frühjahr 2011).
- - Sie wird auf der Grundlage der in der Regelung für kleine Unternehmen in Europa ("Small Business Act") enthaltenen politischen Maßnahmen eine Strategie für die Unterstützung der Internationalisierung von KMU vorlegen und darin konkrete Maßnahmen berücksichtigen (Mitteilung im Jahr 2011).
- - Sie wird gegebenenfalls für Drittländer Rechtsvorschriften zur Rückverfolgbarkeit in Vorschlägen der Kommission berücksichtigen.
Die Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament,
- - die Annahme des Vorschlags der Kommission zur Angabe des Ursprungslandes bei bestimmten, aus Drittländern eingeführten Waren zu beschleunigen.
6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern
Ein sicherer, erschwinglicher, verlässlicher und keinen Wettbewerbsverzerrungen unterliegender Zugang zu Rohstoffen ist für Wettbewerbsfähigkeit, Innovationen und Arbeitsplätze in der Industrie unerlässlich. Versorgungssicherheit ist weniger eine Frage der Abhängigkeit von Einfuhren als des Diversifizierungsgrads von Versorgern und deren Verlässlichkeit, unabhängig von ihrem Standort. Das reibungslose Funktionieren der Weltmärkte für Roh- und Grundstoffe ist wesentlich für die effiziente Verteilung globaler Ressourcen und die Gewährleistung technischen Fortschritts. Jedoch machen kurzfristige Preisbewegungen eine Absicherung gegen erhebliche Risiken notwendig, während gleichzeitig der Aufstieg der aufstrebenden Marktwirtschaften in der Weltwirtschaft den weltweiten Wettbewerb um solche Ressourcen verschärft hat.
Um diese Problematik anzugehen, hat die Kommission im November 2008 insbesondere die Rohstoffinitiative und im Juni 2010 eine eingehende Analyse der Nachfrage nach wichtigen Rohstoffen und ihrer möglichen Knappheit durchgeführt. Mit diesen Initiativen wurde die Grundlage für eine EU-Strategie für Rohstoffe geschaffen und dabei die Idee der "Wertschöpfungskette" betont; die drei Eckpfeiler der Strategie sind:
- i) Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen beim Zugang zu Rohstoffen in Drittstaaten;
- ii) Förderung einer nachhaltigen Versorgung mit Rohstoffen aus europäischen Quellen sowie
- iii) Verringerung des Verbrauchs von Primärrohstoffen, indem die Ressourceneffizienz verbessert und das Recycling gefördert werden.
Es sind auf multilateraler Ebene sowohl neue Rechtsvorschriften und Abkommen über eine nachhaltige und internationale Grundlage des Zugangs zu Rohstoffen und ihrer Bewirtschaftung notwendig, als auch politische Maßnahmen in Bezug auf Ausfuhrbeschränkungen und Einschränkungen von Exploration und Förderung durch Drittstaaten, insbesondere durch strategische Partnerstaaten und Afrika. Ferner ist im Falle wettbewerbswidriger Vereinbarungen oder Marktkonzentrationen, die gegebenenfalls eine Gefährdung des Zugangs zu Rohstoffen darstellen, eine uneingeschränkte Anwendung der bestehenden EU-Wettbewerbsregeln erforderlich. Zu fördern sind ferner Abbau- und Verarbeitungstechniken, die zu mehr Ressourceneffizienz, Recycling, Substitution und vermehrtem Einsatz erneuerbarer Rohstoffe beitragen, um auf diese Weise die kritische Abhängigkeit der EU von Primärrohstoffen zu verringern; die Umweltbilanz ist u.a. durch verstärkte Nutzung von Sekundärrohstoffen (Schrott), von Elektro- und Elektronikaltgeräten und von in Drittstaaten ausgeführten Altfahrzeugen zu verbessern; die Abfallverbringungsverordnung ist durchzusetzen; Wiederverwendung oder Recycling von Erzeugnissen und Materialien auf der Grundlage vereinbarter Mindeststandards. Dem effizienten Einsatz von eigenen EU-Ressourcen, von Recycling und einer verstärkten Substitution ist ein Impuls zu geben, um die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Rohstoffversorgung und -wirtschaft innerhalb der EU zu verbessern. Verstärkte Investitionen in die Entdeckung neuer EU-Rohstoffvorkommen lassen sich - unter gleichzeitiger Sicherstellung der Nachhaltigkeit - durch den Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Bodennutzungs- und der maritimen Raumplanung sowie der administrativen Voraussetzungen für die Exploration und Förderung erreichen. Auch die Förderung von Investitionen in neue und effizientere Explorations- und Fördertechniken ist von wesentlicher Bedeutung. In Bereichen wie dem Nahrungsmittelsektor wird der durch Wettbewerb gekennzeichneten lokalen Beschaffung nachhaltiger Rohstoffe durch die EU-Agrarpolitik Rechnung getragen.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird eine Rohstoffstrategie vorlegen, in der u.a. Vorschläge enthalten sein werden für eine Förderung von geeigneteren Rahmenbedingungen einer nachhaltigen Versorgung mit einheimischen Primärrohstoffen, für verstärktes Recycling und für die Suche nach Substitutionsmöglichkeiten für andere Rohstoffe (2010).
7. Förderung der industriellen Modernisierung
7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz
Europa muss seinen Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft beschleunigen. Durch die Bekämpfung des Klimawandels und die Verbesserung der Ressourceneffizienz können - aufgrund eines effizienteren Ressourcen- und Energieeinsatzes - Kosten und Umweltauswirkungen verringert werden. Dies gewinnt immer mehr an Bedeutung, wenn als Reaktion auf den zunehmenden weltweiten Wettbewerb um Ressourcen und auf Umweltauflagen nachhaltiges Wachstum geschaffen und Arbeitsplätze erzeugt und Wettbewerbsvorteile erzielt werden sollen. Die bevorstehende Leitinitiative "Übergang zu einem ressourcenschonenden Europa" wird einen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen eine sowohl geschmeidige als auch ehrgeizige Entkoppelung des Kohlenstoff- und Ressourcenverbrauchs vom Wirtschaftswachstum erzielt werden kann. Desgleichen müssen spezifische langfristige Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz entwickelt werden, um die Energieeinsparpotenziale in Industrie-, Energie- und Verkehrssystemen zu erschließen. Der EU-Fahrplan für eine kohlenstoffarme Wirtschaft bis spätestens 2050 - mit Etappenzielen für 2030 - wird Wege aufzeigen für technische Verbesserungen und strukturelle Veränderungen in den Industrie-, Energie- und Verkehrssystemen, die entscheidend sind, um Anreize für Innovationen zu geben, mehr Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen und die Energieversorgungssicherheit der EU zu stärken.
Es bedarf einer konkreten und realistischen, auf Langfristigkeit angelegten Strategie, um Anreize für kohlenstoffarme sowie energie- und ressourceneffiziente Investitionen in der gesamten Industrie zu geben. Neben privater und öffentlicher Forschung sowie Innovationen sind auch intelligente und marktorientierte Umweltschutzvorschriften sowie eine wirksame und einheitliche Umsetzung derselben im gesamten Binnenmarkt erforderlich. Jedoch muss in neuen Rechtsvorschriften einem ausgewogenen Verhältnis zwischen dem notwendigen Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft und möglichen kurzfristigen Kosten oder Belastungen Rechnung getragen werden. Eine Verlagerung von CO₂-Emissionen und das Entstehen anderer Wettbewerbsnachteile für die EU-Industrie ist zu vermeiden, um die Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen in Staaten außerhalb der Europäischen Union zu verhindern. Im Zusammenhang mit internationalen Klimaverhandlungen arbeitet die EU derzeit daran, den Umfang und die Wirksamkeit der internationalen CO₂-Märkte zu verbessern sowie Anreize für internationale Investitionen in FuE und kohlenstoffarme Technologien zu geben. Außerdem entwickelt die EU politische Maßnahmen, die dazu beitragen können, die Kosten langfristiger Klima- und Energiestrategien durch CO₂- Abscheidung und -Lagerung sowie durch innovative Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energieträger zu verringern.
Im Rahmen der nationalen Energieeffizienzpläne haben alle Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Verringerung ihres Energieverbrauchs umgesetzt. In einigen Mitgliedstaaten wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, mit denen der vermehrte Einsatz von Öko-Technologien gefördert und/oder die Umweltverträglichkeit bestimmter Industrien verbessert werden soll. Jedoch haben bisher nur einige wenige Mitgliedstaaten allgemeinere Strategien für mehr Ressourceneffizienz entwickelt.
In einem Umfeld intelligenter Regulierung kann eine die gesamte Wirtschaft durchdringende Ressourceneffizienz zu einer Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen und gleichzeitig die Verwirklichung der Umweltziele der EU ermöglichen. Vorschriften müssen berechenbar und verhältnismäßig sein und die rechtliche Sicherheit gewährleisten, die für langfristige Investitionen erforderlich ist. Neue politische Maßnahmen sollten die Innovation fördern und die Kostenwirksamkeit des Produkt-Lebenszyklus sowie Investitionen und Kaufentscheidungen von Unternehmen und Verbrauchern berücksichtigen. Mit einer zukunftsgerichteten intelligenten Regulierung lassen sich Umweltziele einerseits und industriepolitische Ziele andererseits aufeinander abstimmen. Die umweltpolitischen und industriepolitischen Maßnahmen müssen ineinandergreifen. Eine sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Umweltvorschriften sowie sonstigen Kosten und Vorteile für die Gesellschaft ist Bestandteil der Folgenabschätzung, die die Rechtsetzungsinitiativen der Kommission begleitet, und sollte ebenfalls auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfolgen. Auf diese Weise kann die Umweltgesetzgebung, statt ein Hemmnis zu sein, eine nützliche Hebelwirkung für Innovationen und die industrielle Entwicklung entfalten.
Es ist dieser Rahmen, in dem die nachhaltige Industriepolitik der EU ihren Schwerpunkt gezielt auf die Möglichkeiten legt, die die Erzeugung von nachhaltigem Wachstum und nachhaltigen Arbeitsplätzen bieten und gleichzeitig den Übergang zu mehr Ressourceneffizienz in sämtlichen Wirtschaftszweigen herstellen. Weitere politische Maßnahmen betreffen die Produktpolitik insofern, als der ganze Lebenszyklus eines Produktes betrachtet wird, statt nur die Produktionsphase; ferner den Einsatz von Instrumenten wie der Ökodesign-Richtlinie, die Energieeffizienzkennzeichnung von Haushaltsgeräten und das europäische Umweltsiegel. Die Förderung freiwilliger Initiativen der Industrie sowie eine umfassendere Übernahme bewährter Verfahren des Umweltmanagements durch das Europäische System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) oder Systeme nach ISO 14001 sind ebenfalls von wesentlicher Bedeutung. Die Messung von Fortschritten und das Erkennen von Umsetzungsdefiziten erfolgen auf der Grundlage einer eingehenden Fortschrittsüberwachung.
Die Entwicklung eines EU-Marktes für Umweltgüter und -dienstleistungen erfordert von der EU die Gewährleistung eines fairen und transparenten Binnenmarkts, der Innovationen belohnt und in dem verbesserte Normungs- und Zertifizierungssysteme angewandt werden; sie muss ferner eine einheitlichere Umsetzung des Besitzstands (z.B. der Abfallrahmenrichtlinie), ein umfassenderes umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, die Entwicklung einer Ökodesign-Richtlinie und die Übernahme in Freihandelsabkommen vorantreiben.
Die erfolgreiche Bewältigung der weltweiten Ressourcenverknappung und die Einhaltung von Umweltauflagen wird zahlreicher bahnbrechender Technologien bedürfen, um erfolgreich in die weltweiten Märkte vordringen zu können. Gleichwohl müssen die zwar schrittweise, aber umfassend eingeführten Innovationen kurz- bis mittelfristig Ergebnisse zeitigen. Vor allem ist in Bezug auf Umwelttechnologien ein innovativer Ansatz einzuschlagen, ähnlich dem, der bei den Schlüsseltechnologien und dem Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) gewählt wurde. Im künftigen Aktionsplan für Öko-Innovationen werden die Instrumente enthalten sein, die notwendig sind zur Ermittlung von Anforderungen für die Entwicklung und Einführung von Schlüsseltechnologien im Umweltbereich, für eine engere Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Einführung dieser Technologien sowie für eine stärkere Sensibilisierung für das in neuen Technologien steckende Potenzial. Auf Hindernisse für grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeiten sollte im Rahmen zweckmäßiger neuer Rechtsvorschriften und durch die einheitliche Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften eingegangen werden.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird in Einklang mit dem bevorstehenden EU-Fahrplan für eine kohlenstoffarme Wirtschaft bis 2050 die langfristigen sektorspezifischen Strategien und politischen Maßnahmen für die Industrie entwickeln, die benötigt werden, um den Übergang zu einer CO₂-armen, ressourcen- und energieeffizienten Wirtschaft zu unterstützen. - Sie wird die Nachhaltigkeit der Wettbewerbsfähigkeit überwachen, einschließlich der freiwilligen Initiativen der EU-Industrie in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Ressourcen.
- - Sie wird den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik überprüfen und die Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie auf neue Produkte in Erwägung ziehen (2012).
- - Sie wird einen Aktionsplan für Öko-Innovationen einleiten, um die Vermarktung und umfassende Einführung von Schlüsseltechnologien im Umweltbereich sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
- - eine engere Abstimmung herzustellen zwischen den diversen politischen Fördermaßnahmen für Umwelttechnologien, um so größtmögliche Synergieeffekte und Ergänzungen beim Technologieeinsatz zu erzielen; dies schließt Maßnahmen zur Stärkung der Nachfrage, insbesondere im Bereich der Öko-Innovationen, ein.
7.2. Strukturelle Überkapazitäten
Eine wichtige Priorität der neuen Industriepolitik muss es sein, der EU-Industrie zu helfen, sich nach der Wirtschaftskrise rasch zu erholen und die erforderlichen Anpassungen durchzuführen. Insbesondere das Auftreten struktureller Überkapazitäten in einigen Branchen bedarf zielgerichteter Reaktionen auf Unternehmensebene; die Bandbreite reicht hier von neuen Geschäftsmodellen und Produkten bis zum endgültigen Marktaustritt. Zunächst tragen dabei die Unternehmen und Sozialpartner selbst die Verantwortung für Restrukturierungen, um ihre künftige Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit sicherzustellen, da die Erfahrung lehrt, dass eine vom Wettbewerb getragene Strukturanpassung am schnellsten und effizientesten verläuft.
Die Leitlinien über Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen ermöglichen Hilfen nur dann, wenn ihr Ziel Restrukturierungen sind, mit denen die langfristige Rentabilität der Begünstigten ohne weitere Hilfe wiederhergestellt werden kann, wenn durch den Begünstigten eine angemessener Beitrag zu den Kosten der Restrukturierungen geleistet wird, und wenn diese von Maßnahmen flankiert werden, die auf die daraus entstehende Wettbewerbsverzerrung eingehen. Die in der Krise gewonnenen Erfahrungen werden in die Überarbeitung der Leitlinien über Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen einfließen.
Die Mitgliedstaaten müssen ferner die Verlagerung von Arbeit innerhalb eines Flexicurity-Systems unterstützen. Eine bessere Vorhersagbarkeit und Durchführung von Restrukturierungen würde es Arbeitnehmern und Unternehmen erleichtern, sich den Umstellungen anzupassen, die Überkapazitäten, Modernisierung und strukturelle Anpassung hervorrufen. Die bestehenden Regelungen für staatliche Beihilfen bieten den Mitgliedstaaten umfassende Möglichkeiten, staatliche Hilfe einzusetzen, um auf diese Weise Veränderungen zu flankieren, beispielsweise mittels Förderung von Fortbildung, Forschung, Entwicklung und Innovation, oder durch Unterstützung von Risikokapital. Auf europäischer Ebene können die Regional- und Kohäsionsfonds Anreize für Investitionen und Innovationen geben, um die Widerstandsfähigkeit lokaler Wirtschaftsstrukturen zu stärken. EFRE konzentriert sich mehr und mehr auf Investitionen, mit denen es sowohl traditionellen als auch Hochtechnologie-Branchen erleichtert wird, Verbesserungen in der Wertschöpfungskette zu erzielen; dabei handelt es sich um Investitionen in FuE, Innovation und IKT. Der Kohäsionsfond dagegen investiert vor allem in die Prioritäten der EU-Verkehrspolitik, mit denen die physische Zugänglichkeit verbessert werden kann, und in die Umwelt-Infrastruktur der weniger entwickelten Mitgliedstaaten. Solche Investitionen erleichtern es Regionen, ihre eigenen, auf intelligenter Spezialisierung beruhenden Innovationsnischen zu entwickeln.
Eine Ausweitung des europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung würde ebenfalls die Fähigkeit von Mitgliedstaaten und Regionen verbessern, auf die Folgewirkungen der Krise zu reagieren und Umschulungen und sonstige aktive Arbeitsmarktmaßnahmen zugunsten freigesetzter Arbeitnehmer bereitzustellen.
Die Unternehmensleitung und die Arbeitnehmervertreter sind die Hauptakteure, die sich auf der Unternehmensebene über Restrukturierungsstrategien verständigen müssen. Interventionen seitens der Politik sollten solche Restrukturierungen flankieren, um soziale Härten zu vermeiden und neue Fertigkeiten und Arbeitsplätze zu fördern und auf diese Weise Massenentlassungen, den Niedergang ganzer Regionen oder die Verlagerung ganzer Wirtschaftszweige vermeiden helfen und gleichzeitig die wirtschaftliche Umstellung und die beruflichen Übergänge erleichtern. Der EGB, Business Europe, CEEP und UEAPME einigten sich im Oktober 2003 auf einen "Orientierungsleitfaden für die Bewältigung von Veränderungen und ihrer sozialen Konsequenzen". Diese Leitlinien müssen überarbeitet werden, um neugewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich des frühzeitigen Erkennens und Bewältigens von Restrukturierungen Rechnung zu tragen und die Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise zu berücksichtigen. Aktualisierte Orientierungshilfen in Bezug auf Restrukturierung leisten einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Fähigkeiten von Unternehmen und Arbeitnehmern, sich einem schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld anzupassen.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird die gemeinschaftliche Unterstützung zugunsten der Wiedereingliederung freigesetzter Arbeitnehmer in neue Beschäftigungsverhältnisse u.a. im Rahmen der Überprüfung des "Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung" (EGF-Verordnung) überprüfen (2011). - Sie wird eine Konsultation der europäischen Sozialpartner zu der Thematik eines europäischen Rahmens für Restrukturierungen einleiten (2011).
- - Sie wird die Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen überprüfen (2012).
- - Sie wird durch die Kohäsionspolitik die Mitgliedstaaten und Regionen bei der Diversifizierung bestehender Industrien unterstützen; dies umfasst die Aufwertung industrieller Kapazitäten und Anreize für Investitionen und Innovationen zum Neuaufbau und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit lokaler Wirtschaftsstrukturen.
- - Sie wird Vorschläge vorlegen für eine beschleunigte Umsetzung und eine genauere Ausrichtung europäischer Strukturfonds durch den Fünften Kohäsionsbericht(2010) und den neuen Rechtsrahmen für die Kohäsionspolitik (2011).
7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen
Die soziale Verantwortung der Unternehmen kann zu Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit und damit zur Leistungsfähigkeit der europäischen Industrie beitragen. Sie stärkt das Vertrauen in Unternehmen, was von großer Bedeutung ist für die Schaffung eines Unternehmensklimas, in dem die Industrie florieren kann. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass ein neuer Ansatz notwendig ist, um das Gleichgewicht zwischen der kurzfristigen Gewinnmaximierung einerseits und der langfristigen nachhaltigen Wertschöpfung andererseits neu auszutarieren. Die europäischen Unternehmen müssen sich ihres Beitrags zu nachhaltigem Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bewusst werden und den Interessen der von Unternehmensentscheidungen betroffenen Arbeitnehmer und Bürger Rechnung tragen. Unternehmensethik und Unternehmenswerte können einen Beitrag zur Erholung von der Krise leisten.
Die soziale Verantwortung von Unternehmen kann europäische Unternehmen dort zu Marktführern werden lassen, wo soziale Themen und Umweltbelange zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die EU hat bereits eine Reihe wichtiger Initiativen gestartet, deren Ziel die Nachhaltigkeit der Ressourcen ist, beispielsweise "Responsible Care" (Chemieindustrie), "Global e-Sustainability Initiative" oder "Materials Stewardship Policy" (International Council on Mining and Metals).
Die Förderung von nachhaltigem Wachstum bedeutet auch, den Verbrauchern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen kaufen zu können. Darin sollten auch Informationen über die Umweltfolgen von Produkten und Dienstleistungen enthalten sein. In Bezug auf Konsumgüter wird die Kommission eine gemeinsame europäische Methodik zur Abschätzung von Umweltauswirkungen entwickeln, deren Grundlage Lebenszyklusanalysen und objektive Kriterien sein werden.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird eine neue politische Initiative zur sozialen Verantwortung von Unternehmen vorlegen; darin wird auf neue Fragen wie Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Offenlegung von Informationen durch Unternehmen über Umwelt-, Sozial- und Verwaltungspraktiken sowie über Beschäftigung und Unternehmensführung eingegangen (2011). - Sie wird die freiwilligen Initiativen der EU-Industrie in Bezug auf Nachhaltigkeit der Ressourcen überwachen (ab 2011).
- - Sie wird vor 2012 die Möglichkeit einer Initiative zu den Umweltfolgen von Produkten untersuchen.
8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz
Da alle Sektoren gleich wichtig, wird die Kommission ihren zielgerichteten Ansatz in Bezug auf alle Sektoren weiterhin verfolgen. Einige sektorspezifische Initiativen könnten für bestimmte Sektoren verwendet werden:
- - Eine sektorale Industriepolitik für die Raumfahrt auf der Grundlage der durch den Vertrag von Lissabon übertragenen neuen Kompetenzen, der Kraftfahrzeugbau und mit ihm in Verbindung stehende Sektoren werden eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von Lösungen für eine nachhaltige Mobilität spielen; - Sektoren, die mit den zweckmäßigsten Ansätzen zu Lösungen der weiteren künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen Klimawandel, Gesundheit und Sicherheit (z.B. Gesundheitsfürsorge, Umweltgüter und -Technologien, Energieversorgungsindustrien und Sicherheitsindustrie) beitragen;
- - Sektoren, in denen der Wertschöpfungskette besondere Bedeutung zukommt (z.B. Chemieindustrie, Maschinenbau, Fahrzeugbau, Agrar- und Ernährungsindustrie, Dienstleistungen für Unternehmen);
- - energieintensive Sektoren, die im internationalen Wettbewerb stehen, müssen die Vorteile von auf Wettbewerb beruhenden Energiemärkten nutzen können, da diese günstige Rahmenbedingungen für eine gewinnbringende Geschäftstätigkeit in der EU bieten (Zugang zu Energie und Rohstoffen zu wettbewerbsfähigen Preisen, fairer Wettbewerb auf dem Weltmarkt usw.).
Das Leitmotiv aller folgenden Initiativen und Demonstrationsprojekte ist die Förderung von Innovationen in der Industrie. Tatsächlich kann die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und aller ihrer Sektoren auf Dauer nur erreicht werden, wenn die Industrie ihre Innovationsfähigkeit verbessert. In diesem Zusammenhang ist unter Innovation auch das weitere Umfeld zu verstehen, d.h. jenseits von Technik auch Geschäfts- und Organisationsmodelle. Alle Sektoren, ob traditioneller oder Low-Tech-Sektor, neuer oder High-Tech-Sektor, müssen ihre Innovationsleistung verbessern. Diese Fähigkeit ist durch politische Maßnahmen dort zu unterstützen, wo der Markt allein keine Ergebnisse zeitigt. Diese Maßnahmen erfolgen unter Inanspruchnahme der verfügbaren Finanzmittel.
8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger
Die Raumfahrtindustrie ist eine riskante und investitionsintensive Hochtechnologie-Branche. Sie wird in allen Raumfahrtnationen hoch subventioniert und vorwiegend im Rahmen institutioneller Programme betrieben. Europa verfügt bereits über eine große Raumfahrtindustrie auf Hochtechnologie-Niveau, die einen erheblichen Teil der weltweiten kommerziellen Nachfrage nach Satelliten und Diensten in Verbindung mit dem Start, dem Betrieb und der Nutzung von Satelliten deckt. Die europäische Industrie bietet Systeme und Dienstleistungen in den Bereichen Telekommunikation, Navigation und Erdbeobachtung, die die Sicherheit der EU gewährleisten, auf große gesellschaftliche Herausforderungen wie den Klimawandel eingehen und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie einen Impuls geben.
In einem zunehmend durch Wettbewerb bestimmten Umfeld, in dem neue Raumfahrtnationen hervortreten, muss Europa auf seinen Leistungen aufbauen, um eine solide und ausgeglichene industrielle Grundlage zu fördern. Die europäische Industriepolitik im Raumfahrtsektor sollte die gesamte Lieferkette einschließlich der KMU umfassen, um eine stärkere internationale Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit in strategischen Bereichen (z. B Trägersysteme) sicherzustellen; sie sollte ferner die Entwicklung eines Marktes für Raumfahrtprodukte und -dienste ermöglichen, insbesondere neue satellitengestützte Dienste ausgehend von GNSS (Globales Navigations- und Satellitensystem), GMES (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung) sowie Satelliten-Kommunikationsinfrastrukturen.
Die Raumfahrtpolitik wird von drei Haupterfordernissen angetrieben: gesellschaftliche (aus der Erkundung und der Nutzbarmachung des Weltraums für das Wohlergehen der Bürger abgeleitete Vorteile), wirtschaftliche (die Raumfahrt erzeugt Wissen und ist ein Innovationsmotor) und strategische (die Raumfahrt liefert einen Beitrag für die Aussichten der Europäischen Union, global agieren zu können). In Artikel 189 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird der Union eine geteilte Zuständigkeit in der Raumfahrtpolitik mit dem spezifischen Ziel übertragen, den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und die Durchführung ihrer politischen Maßnahmen zu fördern.
Zur Verwirklichung dieser Ziele wird die Kommission - bei gleichzeitiger Kapitalisierung von getätigten Investitionen und der Maximierung des Innovationspotenzials der Raumfahrtindustrie - auf den erfolgreichen Abschluss von Galileo/EGNOS (Geostationärer Navigations-Ergänzungsdienst für Europa) und GMES sowie Raumfahrt und Sicherheit hinarbeiten.
Galileo/EGNOS und GMES sind gut eingeführte Programme, deren Abschluss und Fortsetzung über 2013 hinaus - im Einklang mit den Vorschlägen für den mehrjährigen Finanzrahmen - Gegenstand von Rechtsetzungsvorschlägen im Jahr 2011 sein werden. Die Kommission ist weiterhin entschlossen, die Galileo-Konstellation zum Abschluss zu bringen und neue Führungsstrukturen einzurichten.
GMES ist der Hauptbeitrag der Union zur Bewältigung des Klimawandels. Daher ist es notwendig, die Erdbeobachtungsinfrastrukturen, die für die Überwachung von Land, See, Atmosphäre und Luftqualität ausgelegt sind, sowie das Krisen- und Katastrophenmanagement und die Sicherheit zu ergänzen, um die GMES-Funktionen in Bezug auf den Klimawandel zur Verfügung stellen zu können.
Anwendungen der Raumfahrt sind ein für die Sicherheit der Bürger wesentliches Instrument. Diese Sicherheitsbelange können entweder durch nationale, in aufeinander abgestimmter Weise eingesetzte Fähigkeiten oder durch die Entwicklung gemeinsamer Fähigkeiten verwirklicht werden. Die Europäische Union muss ihre Partnerschaft mit Mitgliedstaaten verstärken, um zu gewährleisten, dass Sicherheitsaufgaben nicht von den Fähigkeiten von Drittstaaten abhängen, und dass die Mitgliedstaaten ihre eigenen Aufgaben weiterhin selbst durchführen können.
Raumfahrtinfrastrukturen sind kritische Infrastrukturen, die zur Sicherheit und zum Wohlergehen der Bürger beitragen. Sie müssen vor Gefahren, die von Trümmern oder der Sonnenstrahlung ausgehen, geschützt werden. Die bereits bestehenden Schutzfähigkeiten der Mitgliedstaaten müssen weiterentwickelt werden, um ein verlässliches europäisches Weltraumlageerfassungssystem zu schaffen. Die Europäische Union sollte die Organisationsform und die Verwaltungsart eines solchen Systems festlegen und dabei dessen doppeltem Verwendungszweck sowie der Notwendigkeit, seine nachhaltige Verwendung zu gewährleisten, Rechnung tragen.
Die Raumfahrt ist ein bedeutender Bestandteil der Forschungs- und Innovationspolitik der EU. Die Unterstützung für die Raumfahrt wird während der Vorbereitungen zum nächsten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung festgelegt.
Die Satellitenkommunikation ist ein Schlüsselsektor der Raumfahrtindustrie, sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus technischer Perspektive. Sie leistet einen Beitrag zur Digitalen Agenda für Europa, insbesondere zur Überwindung der Breitbandkluft. Der Vorschlag der Kommission zur Funkfrequenzpolitik ist hierbei ein wichtiger Schritt.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen muss ein verbessertes Verwaltungssystem eingerichtet werden. Zunächst ist von der Europäischen Union die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten zu stärken und, in Einklang mit Artikel 189 des Vertrags, die Erkundung und Nutzung des Weltraums zu koordinieren. Des Weiteren verpflichtet der Vertrag von Lissabon die Union dazu, die zweckdienlichen Verbindungen zur Europäischen Weltraumorganisation herzustellen. Die wachsende Beteiligung der Europäischen Union an der Raumfahrt erfordert eine Neubewertung ihrer Beziehungen zur ESA und von Seiten der ESA selbst eine schrittweise Weiterentwicklung. Ferner muss eine umfassendere Abstimmung über die verschiedenen EU-Programme hinweg, zwischen diesen, der ESA und den Programmen der Mitgliedstaaten hergestellt werden.
Auch der internationalen Zusammenarbeit, die für die Raumfahrt von wesentlicher Bedeutung ist, sowie ihrem Entwicklungspotenzial, insbesondere für Afrika, muss gebührend Rechnung getragen werden.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird 2011 Maßnahmen vorschlagen, mit denen auf der Grundlage von Artikel 189 AEUV die Prioritäten der Raumfahrtpolitik umgesetzt werden sollen.
- - Sie wird eine in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation und den Mitgliedstaaten entwickelte Industriepolitik für den Raumfahrtsektor durchführen.
8.2. Nachhaltige Mobilität
Die Entwicklung sauberer und energieeffizienter Fahrzeugtechnologien stellt eine Möglichkeit dar, in erheblichem Umfang auf Treibhausgasemissionen, Luftverschmutzung und Lärm einzuwirken und Europas führende Marktstellung in der Automobilbranche zu stärken. Über die im April 1010 angekündigte Strategie hinaus sind umfangreiche Finanzmittel für Investitionen in Infrastruktur ebenso erforderlich wie Pilotprojekte zur öffentlichen Darstellung bahnbrechender Technologien in ausgewählten Städten und Regionen. Die industrielle Führungsposition der EU in Schlüsseltechnologien muss weiterentwickelt werden, insbesondere in Bezug auf Batterietechnologien und eventuelle Ersatzmöglichkeiten für Lithium. Auch das Potenzial für neuartige Waren und Dienstleistungen muss untersucht werden.
Mit dem Electra-Bericht wurde auf das Potenzial hingewiesen, das in der Einführung von Technologien für die Energiespeicherung bei Schienenfahrzeugen und Technologien für die automatische Zugbetriebsüberwachung steckt, und mit dem sich die Energieeffizienz erheblich steigern ließe; auch die Umstellung des Dieselantriebs auf Hybridbetrieb und ein systematisches Konzept für ein zug- und streckenseitiges Speichersystem für den Elektroantrieb wurden in dem Bericht hervorgehoben. Der Industriezweig würde von verstärkten Investitionen in Forschung, Simulation und Technologietests zum Zweck einer umfassenderen Harmonisierung der Normen inner- und außerhalb der EU profitieren. Der Markt für Hochgeschwindigkeitszüge ist durch einen scharfen Wettbewerb mit Konkurrenten von außerhalb der EU gekennzeichnet. Eine engere Zusammenarbeit zwischen europäischen Unternehmen bei der Entwicklung von Hochgeschwindigkeitszügen hätte möglicherweise Vorteile und dieses Potenzial sollte einer Bewertung unterzogen werden. Auf jeden Fall ist sicherzustellen, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Markt kommt.
Die Luftfahrtindustrie und Teile der maritimen Industrien sind durch regen Wettbewerb gekennzeichnet und weltweit erfolgreiche Bestandteile der EU-Industrie. Es bedarf jedoch verstärkter Maßnahmen, um die Effizienz zu steigern und die Umweltauswirkungen zu verringern. Derzeit wird bereits durch die Initiative Clean Sky erhebliche Unterstützung für Forschung und Innovation in Bezug auf umweltfreundlichere Luftfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Gleichwohl werden kontinuierliche Innovationen notwendig sein, um umweltfreundlichere Luftfahrzeuge und Schiffe mit geringeren Emissionen zu entwickeln sowie auf die ökologischen Herausforderungen zu reagieren. Alternative Kraftstoffe, die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums und weitere Lärmreduzierungen bei Luftfahrzeugen stehen auf der bestehenden und allseits akzeptierten politischen Tagesordnung ganz oben. Gute Marktchancen für den Schiffsbau in der EU bietet die Beteiligung am Bau und am zuverlässigen Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen und den erforderlichen Hilfsschiffen.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird einen Vorschlag vorlegen für die Einrichtung einer Plattform für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge, die der Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten, Industrie und anderen Interessengruppen dienen soll, um auf diese Weise Investitionen in die Infrastruktur und Pilotprojekte zu gewährleisten und Forschungsinitiativen für Schlüsseltechnologien und Materialien anzustoßen (2012). - Sie wird einen Strategieplan für Verkehrstechnologie vorstellen (2011), mit dem die Effizienz und die Sicherheit im Verkehrssektor verbessert werden sollen; darin wird eine strategische Initiative für saubere Verkehrssysteme sowie ein Maßnahmenpaket zur elektronischen Mobilität enthalten sein.
- - Sie wird eine Machbarkeitsstudie über Demonstrationsprojekte im Bereich der Energiespeicherung bei Schienenverkehrssystemen und der Umstellung des Dieselantriebs auf Hybridbetrieb durchführen sowie Demonstrations- und sonstige Forschungsprojekte ermöglichen, um die Energieeffizienz zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken (Ausschreibung folgt 2012/13).
8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
Die Pharma- und Gesundheitsindustrie der EU, einschließlich der Medizinprodukte, nehmen weltweit eine führende Stellung ein und spielen eine herausragende Rolle bei der Forschung nach neuen medizinischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie bei der Verbesserung der Gesundheit und der Lebensqualität der EU-Bürger, insbesondere der älteren Mitmenschen. Vor diesem Hintergrund ist eine Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor auf der Grundlage der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen erforderlich. Damit sollen ein schnellerer Zugang zu Arzneimitteln und Behandlung und stärkere Transparenz gewährleistet und gleichzeitig die Innovation und eine verstärkte Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gefördert werden. Ein Beispiel für die Umsetzung einer solchen öffentlichprivaten Partnerschaft stellt das gemeinsame Unternehmen für innovative Arzneimittel dar, das darauf abzielt, schneller wirkende und sicherere Arzneimittel bereitzustellen. Weiterhin könnten eine höhere Transparenz und eine bessere Koordinierung der Preisgestaltung und Kostenerstattung zwischen den Mitgliedstaatssystemen dazu beitragen, unnötige Verzögerungen beim Marktzugang zu verhindern und das Funktionieren des Binnenmarktes für Arzneimittel zu verbessern. Darüber hinaus wird die Kommission eine europäische Pilot-Innovationspartnerschaft im Bereich aktives und gesundes Altern11 initiieren.
Die EU-Sicherheitsindustrie hat mit einem stark zersplitterten Binnenmarkt und einer schwachen industriellen Basis zu kämpfen. Bei den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften sind große Unterschiede festzustellen und der Markt für Sicherheitsprodukte ist in hohem Maße diversifiziert. So reicht die Bandbreite der Produkte von Kameras bis zu höchst komplexen Scannersystemen. Die Bereitstellung eines Sicherheitssystems erfordert eine enge Zusammenarbeit der Hersteller, Systemintegratoren und der Dienstleister mit den Kunden. Es ist von entscheidender Bedeutung, ein Schnellverfahren für die Genehmigung prioritärer Technologien zu entwickeln, weitere deutliche Fortschritte im Bereich der Harmonisierung und Normung zu erzielen, ein koordiniertes öffentliches Beschaffungswesens zu erwägen und die Forschung im Bereich der Sicherheitstechnologien, einschließlich der Dual-Use-Technologien zu beschleunigen. In der letzteren Frage wird die Kommission ihre Maßnahmen mit der Europäischen Verteidigungsagentur koordinieren.
Auch das Baugewerbe kann einen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels und anderer ökologischer und sozialer Veränderungen leisten. Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird das ehrgeizige Ziel von Nullenergiegebäuden für das Jahr 2021 in Europa festgelegt. Gleichzeitig werden mit den verschärften Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neue Normen für den Bau von Gebäuden gesetzt. Dies stellt eine Chance für den Bau- und Modernisierungssektor dar.
Einen wesentlichen Beitrag zum Übergang der EU zu einer nachhaltigeren Wirtschaft könnte auch der biotechnologische Markt mit seiner starken Nachfrage und günstigen Rahmenbedingungen leisten. Zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Rohstoffe für industrielle Anwendungen (z.B. Holz und Papier, aber auch Bio-Kunststoffe, Bioschmierstoffe und Arzneimittel) sowie zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit werden wir jedoch die richtigen Rechtsvorschriften und Rahmenbedingungen brauchen. Für die technologische Innovation müssen durch Demonstrationsprojekte Anreize geschaffen werden, für neue Technologien müssen europäische und internationale Normen entwickelt werden. Laufende Arbeiten in den Bereichen Produktkennzeichnung (z.B. Umweltzeichen) sowie Leitlinien und Netzwerke für die öffentliche Beschaffung müssen fortgeführt werden.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird einen Prozess für Gesundheitswesen und Arzneimittel unter Beteiligung der Mitgliedstaaten, der Industrie und weiterer Interessenträger aus dem Gesundheitssektor entwickeln. Der Prozess soll die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen fördern, den Zugang zu Arzneimitteln verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Pharmaindustrie stärken. Im Hinblick auf die Optimierung des Binnenmarktes für Arzneimittel wird die Kommission auch die Gelegenheit nutzen, die Richtlinie 89/105/EWG betreffend die Transparenz von Preisfestsetzungs- und Kostenerstattungsverfahren überarbeiten; - Sie wird eine Initiative für die Sicherheitsindustrie, darunter ein Schnellverfahren zur Genehmigung prioritärer Technologien, vorlegen, in der Prioritäten für die Harmonisierung und Normung festgelegt und ein koordiniertes öffentliches Beschaffungswesen erwogen sowie eine Europäische Plattform für Sicherheits- und Dual-Use-Technologien errichtet werden (ab 2012).
- - Sie wird eine Strategie für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors entwickeln. Damit sollen geeignete Rahmenbedingungen für den Binnenmarkt für Bauprodukte und -dienstleistungen gewährleistet, die Ressourceneffizienz und Umweltverträglichkeit von Bauunternehmen verbessert sowie schließlich Qualifikationen, Innovation und technologische Entwicklung zur Bewältigung neuer gesellschaftlicher Herausforderungen und der mit dem Klimawandel verbundenen Risiken gefördert werden (2011).
- - Sie wird Bedingungen zur Errichtung von Biotechnologiemärkten schaffen, wobei geltende Rechtsvorschriften und Rahmenbedingungen für die industrielle Anwendung optimiert, die Innovation mit Hilfe von Demonstrationsprojekten gefördert sowie europäische und internationale Normen entwickelt werden (2012).
8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette
Die EU sollte den Aspekt der Wertschöpfungskette im Verarbeitenden Gewerbe in stärkerem Maße berücksichtigen. Wie oben dargelegt, ist die Industrie in zunehmendem Maße auf Rohstoffe und Zwischenerzeugnisse, sowie in hohem Maße auf den Sektor der Unternehmensdienstleistungen angewiesen, die einen Mehrwert schaffen und bei dem Entwurf und der Vermarktung neuer Waren und Dienstleistungen Unterstützung leisten. Diese neue Perspektive erfordert einen unterschiedlichen Ansatz im Bereich Industriepolitik, bei dem die Querverbindungen in stärkerem Maße berücksichtigt werden.
Ein gutes Beispiel für diesen neuen Ansatz stellt die chemische Industrie dar. Ungeachtet der Wirtschaftskrise bleibt die chemische Industrie in hohem Maße wettbewerbsfähig und ist einer der Motoren der verarbeitenden Industrie der EU. Mit einem Weltmarktanteil von 24 % ist die chemische Industrie ein erfolgreicher Akteur auf dem internationalen Markt, sieht sich aber mit einer wachsenden Konkurrenz seitens Chinas, Indiens und der Länder des Mittleren Ostens konfrontiert. Als Vorleistungsgüterindustrie verfügt dieser Industriezweig über ein enormes Potential, durch Innovation im Bereich der Stoffe und Materialien sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Umweltverträglichkeit anderer nachgeordneter Industrien zu verbessern. Die Hochrangige Gruppe für die chemische Industrie identifizierte eine Reihe potenzieller Beiträge dieser Industriesparte zur Bewältigung der kritischen sozialen Herausforderungen für die EU, z.B. verstärkter Einsatz erneuerbarer Stoffe, Steigerung der Energieeffizienz, Verringerung des Wasserverbrauchs usw.
Die gesamte europäische Lebensmittelkette ist in eine Phase der Anpassung eingetreten, bedingt durch den Wandel der Verbraucherpräferenzen, die Ressourcenknappheit, demografische, gesundheits- und umweltpolitische Faktoren sowie die Besorgnis der Kunden um Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Preise. Die Lebensmittelindustrie der EU ist in hohem Maße wettbewerbsfähig, sie erwirtschaftet 2 % des BIP Europas und steht für 13,5 % der gesamten Beschäftigung in der verarbeitenden Industrie. Sie muss jedoch dringend die oben angesprochenen Fragen angehen. Weitere Themen sind die ungleiche Verteilung der Verhandlungsmacht zwischen den Lebensmittelherstellern und dem Einzelhandel, die Verbesserung der Effizienz der Versorgungsstrukturen und die Förderung ihrer Umstrukturierung.
Die Textil-, Bekleidungs- und Lederwarenindustrie der EU hat im Laufe der vergangenen 20 Jahre einen kontinuierlichen Strukturwandel erfahren. Technologische Entwicklungen in Verbindung mit traditionellen Stärken in Design und Qualität ebnen nun den Weg zu großen Verbrauchermärkten außerhalb des eigentlichen Sektors, beispielsweise im Bereich Outdoor- Sportbekleidung, Luxusprodukte oder Schuhe. Im Ergebnis wird die individualisierte Massenfertigung von Konsumgütern zunehmend zur Norm und dies verschafft dem europäischen Verarbeitenden Gewerbe neue Marktchancen. Spezielle Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung machen bereits einen beträchtlichen Anteil der Aktivitäten des Sektors aus, wobei ein wachsender Anteil der Produktion und der erwirtschafteten Wertschöpfung auf maßgeschneiderte Lösungen für andere Sektoren (Gesundheitswesen, Hoch- und Tiefbau oder Luft- und Raumfahrtindustrie) entfällt. Durch beträchtliche Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung und Innovation konnte der Wissensumfang und die Nachhaltigkeit des Industriesektors gesteigert werden und damit diese Erfolge ermöglicht werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, neue Unternehmenskonzepte und damit zusammenhängende Produktionstechnologien zu fördern, deren Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger, benutzerorientierter Designprodukte im Textilien- und Bekleidungssektor sowie in anderen großen Verbrauchermärkten liegt.
Insbesondere die Kultur- und Kreativwirtschaft wirken als wichtige Motoren für die wirtschaftliche und soziale Innovation in anderen Sektoren. Design, Architektur und Werbung spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung von Investitionen, so z.B. in der Bauindustrie, bei den neuen Verbrauchertechnologien, umweltverträglichen Lösungen und bei der digitalen Wirtschaft. In ähnlicher Weise werden Mobilitäts- und Logistikdienstleistungen zunehmend wichtiger für die Aufrechterhaltung der Wertschöpfungsketten und die Förderung der termingerechten Fertigung. Eine engere Zusammenarbeit zwischen diesen Industriezweigen und der EU, den Mitgliedstaaten sowie mit den regionalen und lokalen Entscheidungsträgern wird ihren Beitrag zur Wirtschaft insgesamt positiv beeinflussen.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird Folgemaßnahmen zur Hochrangigen Gruppe über die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie einleiten, insbesondere zum Thema ihres möglichen Beitrags zur Bewältigung kritischer gesellschaftlicher Herausforderungen mit Hilfe von Innovationspartnerschaften. - Sie wird das Hochrangige Forum zur Lebensmittelindustrie dazu nutzen, die Optimierung der Lebensmittelkette zu gewährleisten.
- - Sie wird strategische Initiativen im Anschluss an das Grünbuch "Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien " vorschlagen, darunter eine Mitteilung über die Schlüsselaspekte der Wettbewerbsfähigkeit der Modeindustrie sowie die Errichtung einer Allianz der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft und einer Allianz der europäischen Mobil- und Mobilitätsindustrien, in deren Rahmen Entscheidungsträger und Vertreter der Industrie zusammenarbeiten können (2011).
8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige
Ein weiteres Element bei der Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas ist ein beschleunigter Übergang zu CO₂-armen und ressourceneffizienten Wirtschaft in den energieintensiven Industriezweigen, bspw. in den Sektoren Nichteisenmetalle, Papier und Chemikalien. Der Übergang ist in Übereinstimmung mit der bevorstehenden Leitinitiative zum Thema Ressourceneffizienz und dem SET-Plan zu vollziehen. Investitionen in kohlenstoffeffiziente Produktionsmethoden bieten den energieintensiven Industriezweigen eine hervorragende Möglichkeit zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und machen sie unabhängig von der Entwicklung der Energiepreise in der Zukunft.
Die energieintensiven Industriezweige stellen ein wichtiges Element in der Wertschöpfungskette der Verarbeitenden Industrie der EU dar und nehmen mittlerweile in Bezug auf Energieeffizienz weltweit eine führende Stellung ein. Sie sind ein integraler Bestandteil der industriellen Wertschöpfungskette und stellen einen großen Anteil der Industrieprodukte unter Verwendung CO₂-armer Methoden her. Vor diesem Hintergrund gilt es, den energieintensiven Industriezweigen eine Zukunftsperspektive für eine wettbewerbsfähige Produktion in Europa zu bieten. Dies bedeutet, dass die Gefahr einer Verlagerung von CO₂-Emissionen für energieintensive Industriezweige zu berücksichtigen ist, auch im Zusammenhang mit eventuellen indirekten Auswirkungen des durch den Emissionshandel bedingten Anstiegs der Strompreise.
Neue CO₂-arme Produktionstechnologien und -techniken für energieintensive Verarbeitungsindustrien werden derzeit im Rahmen der Technologieplattformen und Leitmarktinitiativen entwickelt. Für die rechtzeitige Einführung und Vermarktung dieser Innovationen in allen energieintensiven Sektoren sind jedoch geeignete Rahmenbedingungen sowie weitere Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen erforderlich.
Die Kommission wird Folgendes unternehmen:
- - Sie wird Vorschriften für staatliche Beihilfen im Hinblick auf eine angemessenen Ausgleich der indirekten Kosten des Emissionshandelssystems, z.B. der über die Strompreise weitergegebenen Kosten, anpassen und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sowie der Verwirklichung der gemeinschaftlichen Ziele vor dem Hintergrund internationaler Verpflichtungen bezüglich der Emissionsreduktion sicherstellen. - Sie wird ein Programm für eine CO₂-arme nachhaltige Industrie (Sustainable Industry Low Carbon Scheme - SILC) zur Koordinierung der Rahmenbedingungen, Finanzierung von Maßnahmen, Datenerhebungen und anderen Aktionen der EU und der Mitgliedstaten vorlegen, mit denen die Entwicklung und die Einführung kohlenstoffarmer Technologien nach Maßgabe des SET-Plans gefördert werden (ab 2011).
- - Sie wird vor dem Hintergrund der Diskussion über künftige Forschungspartnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen eine Initiative zur Umsetzung CO₂-armer Technologien für energieintensive Industriezweige erwägen. Die Initiative wird die relevanten Technologieplattformen mit der EU und den Mitgliedstaaten zusammenbringen und auf diese Weis geeignete FuE-, Finanzierungs- und Einsatzstrategien für CO₂-arme Produktionsmethoden sicherstellen.
- - Sie wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Industrie Demonstrationsprojekte für kohlenstoffarme Technologien und deren Einsatz (darunter CO₂-abscheidungstechnologien) fördern und gleichzeitig Verzerrungen des Wettbewerbs vermeiden (2011-16).
- - Sie wird im Rahmen der Strategie Europa 2020 die Möglichkeiten prüfen, weitere innovative Anreize in Verbindung mit dem CO₂-Markt, insbesondere für Vorreiter, ins Spiel zu bringen.
8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz
- Wie in der Leitinitiative "Innovationsunion" angekündigt, wird die Kommission wird darüber hinaus im Jahr 2011 im Rahmen einer Konsultation mit den Interessenträgern die Frage erörtern, wie die industrielle Dimension der Gemeinsamen Technologieinitiativen und der öffentlichprivaten Partnerschaften optimal genutzt und gestärkt werden können sowie wie entsprechende Prioritäten zu setzen sind.
9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik
Der Schwerpunkt politischer Konzepte zur industriellen Wettbewerbsfähigkeit hat sich zwar gegenwärtig, bedingt durch die Wirtschafts- und Finanzkrise, in Richtung kurzfristiger Notfall- und Konjunkturmaßnahmen verschoben, für die Zukunft jedoch muss sich die Arbeit der politischen Entscheidungsträger auf langfristige strukturelle Herausforderungen konzentrieren, insbesondere auf folgende: Erhaltung der globalen Wettbewerbsfähigkeit, Klimawandel, Energie, Alterung der Bevölkerung, Kenntnisse und Qualifikationen. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung können Wettbewerbsfähigkeitsstrategien nicht auf der Grundlage umfassender Ausgabenprogramme formuliert werden. Vielmehr dürfte ihr Schwerpunkt auf strukturellen Reformen in folgenden Bereichen liegen: Verbesserung des Unternehmensumfelds, Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen, Steigerung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen oder Steigerung der Energieeffizienz. Gleichzeitig können möglicherweise politische Maßnahmen zur Begleitung des gegenwärtigen Strukturwandels innerhalb der Industriezweige und darüber hinaus notwendig sein.
Zur Umsetzung dieser neuen Industriepolitik ist auch eine wirksamere Steuerung auf europäischer Ebene erforderlich. Es ergibt immer weniger Sinn, in den Kategorien nationaler Sektoren und Industrien zu sprechen, die kaum in Wechselwirkung mit der übrigen Welt stehen. Es wird heute immer wichtiger, dass Europa seine strategischen Interessen im Bereich der Industrie erkennt. Zugleich müssen unkoordinierte nationale politische Konzepte durch koordinierte europäische politische Konzepte ersetzt werden.
Dieser verbesserte und ehrgeizige europäische Ordnungsrahmen besteht aus zwei verschiedenen Strängen:
- - eine ganzheitliche und besser koordinierte Strategie für politische Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene mit Beteiligung der Kommission und der Europäischen Organe, insbesondere des Rats und des Europäischen Parlaments. Von besonderer Bedeutung ist hier die Koordinierung und Interaktion der verschiedenen Konzepte mit Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, darunter auch die spezielle Prüfung neuer politischer Vorschläge im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit;
- - einer engeren Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sowie der Überwachung der Erfolge und Leistungen politischer Konzepte im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten. Als Grundlage hierfür kann nun der neue Artikel 173 AEUV nach dem Lissabonner Vertrag über die Industriepolitik im Kontext des Strategierahmens Europa 2020, der umfassenderen wirtschaftspolitischen Koordinierung und insbesondere des neuen "Europäischen Semesters" dienen, mit dem unter anderem ein Beitrag zur besseren Konzeption nationaler Reformprogramme 12 geleistet werden sollte.
Im Rahmen der Strategie Europa 2020 wird die Kommission daher über die Wettbewerbsleistung sowie die industriepolitischen Konzepte der EU und der Mitgliedstaaten regelmäßig Bericht erstatten.
Angesichts der Tatsache, dass viele der relevanten Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Industrie auf der Ebene der Mitgliedstaaten geschaffen werden, sollte sich die Prüfung über die Wettbewerbsleistung hinaus auf die Wettbewerbspolitik beziehen, darunter folgende Faktoren: Unternehmensumfeld, Innovationssystem, Wettbewerbsbedingungen, Infrastruktur, Effizienz der öffentlichen Verwaltung sowie Fortschritte im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz. Eine erste Analyse der Wettbewerbsleistung und -politik der Mitgliedstaaten zeigt, dass in allen Ländern Verbesserungsbedarf besteht. Diese Analyse wird kontinuierlich verfeinert im Hinblick auf eine bessere Erfassung der Nachhaltigkeit der Industrie, insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Leitinitiative zum Thema Ressourceneffizienz. Der politische Handlungsrahmen auf EU-Ebene (Strategie Europa 2020 mit den Leitinitiativen sowie Artikel 173 AEUV zur Industriepolitik) bietet eine Vielzahl von Mitteln, mit denen die Mitgliedstaaten dazu ermutigt werden können, ihre Bemühungen um solche Verbesserungen zu verstärken und stellt somit einen Beitrag zu einer wettbewerbsfähigeren europäischen Industrie und Wirtschaft dar. Von diesen Mitteln wird die Kommission vollen Gebrauch machen.
Eine Überprüfung der industrie- und unternehmenspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten könnte zu einer besseren Koordinierung und gemeinsamen Nutzung verfügbarer Ressourcen sowie zu einer höheren Kosteneffizienz beim Einsatz der Rechtsvorschriften führen. Die Bedeutung dieser Faktoren wird umso größer, je weniger Ressourcen zur Verfügung stehen, insbesondere angesichts der fortschreitenden Komplexität und Fragmentierung der politischen Rahmenbedingungen in den letzten Jahrzehnten..
Die Durchführung dieser Überwachungsmaßnahmen wird in der Zuständigkeit des Rates Wettbewerbsfähigkeit und des Europäischen Parlaments liegen, ihre Weiterentwicklung wird im Rahmen von Peer Reviews und des Austauschs bewährter Verfahren erfolgen. Sie entspricht in vollem Umfang dem Strategierahmen Europa 2020.
Die Überwachungsergebnisse werden in die Gesamtüberwachung der Strategie Europa 2020 einfließen, allerdings mit einem besonderem Schwerpunkt auf der Wettbewerbsleistung der Mitgliedstaaten sowie den Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches. Damit sollte wiederum eine Verbesserung der nationalen Politiken erzielt werden, die im Rahmen der nationalen Reformprogramme überwacht werden13.
Für den Austausch bewährter Verfahren sind folgende Themenbereiche am besten geeignet: die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Prüfung der Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, "Eignungsprüfungen" und das Prinzip "think small first" (Vorfahrt für KMU) in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen für einen vereinfachten Zugang zur Finanzierung, Schlüsseltechnologien, Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum, Entwicklung von Strategien zur Förderung von Qualifikationserwerb im Zusammenhang mit den Anforderungen der Industrie und mit der Erarbeitung nationaler industriepolitischer Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf einzelne Industriesektoren und die Einbeziehung der Interessenträger. Durch eine enge Abstimmung können Synergieeffekte und Ergänzungen sowie eine bessere Nutzung von Ressourcen bewirkt werden. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung und den Einsatz von Technologien und Umwelttechnologien, aber auch in bestimmten Qualifikationsbereichen, bei denen der einzelstaatliche Bedarf keinen umfassenden Ausbildungsgang rechtfertigt. Schließlich hat das Prinzip des Austausches bewährter Verfahren und der Zusammenarbeit zwar eher auf der Ebene individueller Maßnahmen seine Berechtigung, für stärker integrierte und komplexere politische Maßnahmen sind jedoch Peer Reviews vorteilhafter.
Die Gestaltung dieser Maßnahmen kann im Rahmen einer variablen Geometrie erfolgen, entsprechend den einzelstaatlich unterschiedlichen Anforderungen und Bedingungen. Die Kommission wird in den kommenden Monaten mit dem Rat und den Mitgliedstaaten die Prinzipien und die Modalitäten für die Organisation dieser Maßnahmen, sowie ihren Umfang und die Rangfolge der Prioritäten erörtern. Darüber hinaus wird die Kommission die politischen Konzepte und Leistungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Industrie einer regelmäßigen Prüfung unterziehen und einen jährlichen Bericht abstatten. Dies wird auch industriepolitische Aspekte weiterer Politikbereiche mit allgemeineren Zielsetzungen umfassen, beispielsweise Bildung, Forschung, Umweltschutz oder Klimawandel. Besonderer Nachdruck wird dabei auf Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Austausch bewährter Verfahren sowie auf gemeinsame Aktionen gelegt werden. Die Strategie Europa 2020 ist auch von Bedeutung für die Reformagenda der Kandidatenländer im Rahmen der EU-Erweiterung. Es ist daher auch für tatsächliche und potentielle Kandidatenländer empfehlenswert, die Zielsetzungen dieser neuen, umfassenden Industriepolitik in Angriff zu nehmen.
Durch die Umsetzung dieses neuen industriepolitischen Ansatzes sollen Unternehmen und Investoren in Europa in die Lage versetzt werden, eine profitable, nachhaltige industrielle Fertigung zu betreiben, die Arbeitsplätze schafft. Ferner soll sie zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf die Produktivität und die Kosten beitragen. Auf diese Weise würde die EU-Industrie von dem rasch expandierenden Weltmarkt in Zeichen der Globalisierung profitieren können. Mit anderen Worten könnte Europa im Laufe des nächsten Jahrzehnts seine industrielle Produktion, die Beschäftigung und die Einkünfte steigern und gleichzeitig den CO₂-Ausstoß und den Ressourcenverbrauch der Industrie verringern.
Die folgenden Erfolgsindikatoren werden daher aufmerksam verfolgt:
- - die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, wobei die Entwicklung der Produktivität und der Kosten in der EU mit den Werten der Konkurrenz verglichen werden; - die Anzahl der in der Industrie und in den damit zusammenhängenden Dienstleistungsbereichen geschaffen Arbeitsplätze unter besonderer Berücksichtigung der neuen Arbeitsplätze in den KMU;
- - die Anstiegsrate der Produktion im Verarbeitenden Gewerbe, insbesondere in den Öko- Industrien;
- - die Anteile der Teilsektoren Spitzentechnologie und hochwertige Technologie an den Gesamtwerten für die Wertschöpfung und die Beschäftigung des Verarbeitenden Gewerbes. Die Kommission wird im Rahmen von Artikel 173 AEUV Folgendes unternehmen:
- - Sie wird die in der vorliegenden Mitteilung vorgestellten Maßnahmen zur Erweiterung des europäischen strategischen Rahmens für die Industriepolitik in enger Abstimmung mit dem Rat und dem Europäischen Parlament durchführen.
- - Sie wird dem Rat und dem Europäischen Parlament über die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU und der Mitgliedstaaten sowie die damit zusammenhängenden politische Konzepte und Leistungen einen jährlichen Bericht abstatten.
- - Sie wird im Hinblick auf eine bessere Zusammenarbeit im Bereich der Industriepolitik in der EU Peer-Reviews und den Austausch bewährter Verfahren mit den Mitgliedstaaten einleiten. Die Mitgliedstaaten werden ersucht,
- - zu kooperieren und gegebenenfalls ihre industriepolitischen Maßnahmen zu koordinieren;
- - an Peer Reviews und am Austausch bewährter Verfahren teilzunehmen.
- 1. Generaldirektion Unternehmen und Industrie: "Verarbeitendes Gewerbe in der EU: Herausforderungen und Möglichkeiten für die kommenden Jahre".
- 2. Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die Wettbewerbsfähigkeit und die Wettbewerbspolitik der Mitgliedstaaten, SEK(2010) 1272. Die wichtigsten Ergebnisse dieses Berichts hinsichtlich der vielen EU-Mitgliedstaaten gemeinsamen Herausforderungen werden in Textkästen hervorgehoben.
- 3. KOM (2010) 543.
- 4. KOM (2008) 394.
- 5. KOM (2010) 301.
- 6. KOM (2009) 512.
- 7. KOM (2010) 245.
- 8. KOM (2010) 612.
- 9. GD Unternehmen und Industrie "Internationalisation of SMEs", 2010.
- 10. "Eine europäische Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge", KOM (2010) 186 endgültig vom 28.4.2010.
- 11. KOM (2010) 546.
- 12. KOM (2010) 250.
- 13. KOM (2010) 250.