Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs
(VAStrRefG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 205. Sitzung am 12. Februar 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/11903 - den von der Bundesregierung eingebrachten

in beigefügter Fassung angenommen.


Fristablauf: 06.03.09
Erster Durchgang: Drucksache. 343/08 (PDF)

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)

Vom ...

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG)

Teil 1
Der Versorgungsausgleich

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1 Halbteilung der Anrechte

§ 2 Auszugleichende Anrechte

§ 3 Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit

§ 4 Auskunftsansprüche

§ 5 Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert

Kapitel 2
Ausgleich

Abschnitt 1
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

§ 6 Regelungsbefugnisse der Ehegatten

§ 7 Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

§ 8 Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Abschnitt 2
Wertausgleich bei der Scheidung

Unterabschnitt 1
Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung

§ 9 Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Interne Teilung

§ 10 Interne Teilung

§ 11 Anforderungen an die interne Teilung

§ 12 Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes.

§ 13 Teilungskosten des Versorgungsträgers

Unterabschnitt 3
Externe Teilung

§ 14 Externe Teilung

§ 15 Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung

§ 16 Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlichrechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis

§ 17 Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten

Unterabschnitt 4
Ausnahmen

§ 18 Geringfügigkeit

§ 19 Fehlende Ausgleichsreife

Abschnitt 3
Ausgleichsansprüche nach der Scheidung

Unterabschnitt 1
Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen

§ 20 Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente

§ 21 Abtretung von Versorgungsansprüchen

§ 22 Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen

Unterabschnitt 2
Abfindung

§ 23 Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit

§ 24 Höhe der Abfindung, Zweckbindung

Unterabschnitt 3
Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung

§ 25 Anspruch gegen den Versorgungsträger

§ 26 Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer

Abschnitt 4
Härtefälle

§ 27 Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs

Kapitel 3
Ergänzende Vorschriften

§ 28 Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität

§ 29 Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens

§ 30 Schutz des Versorgungsträgers

§ 31 Tod eines Ehegatten

Kapitel 4
Anpassung nach Rechtskraft

§ 32 Anpassungsfähige Anrechte

§ 33 Anpassung wegen Unterhalt

§ 34 Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt

§ 35 Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze

§ 36 Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze

§ 37 Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

§ 38 Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person

Teil 2
Wertermittlung

Kapitel 1
Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

§ 39 Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft

§ 40 Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft

§ 41 Bewertung einer laufenden Versorgung

§ 42 Bewertung nach Billigkeit

Kapitel 2
Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

§ 43 Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 44 Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis

§ 45 Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz

§ 46 Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen

Kapitel 3
Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße

§ 47 Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts

Teil 3
Übergangsvorschriften

§ 48 Allgemeine Übergangsvorschrift

§ 49 Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen

§ 50 Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz

§ 51 Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 52 Durchführung einer Abänderung des öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs

§ 53 Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung

§ 54 Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2587) wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 5
Gesetz über die interne Teilung beamtenversorgungsrechtlicher Ansprüche von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Versorgungsausgleich (Bundesversorgungsteilungsgesetz - BVersTG)

§ 1 Zweckbestimmung

§ 2 Anspruch

§ 3 Anpassung

§ 4 Rückforderung

§ 5 Erstattung

Artikel 6
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Das Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999 (BGBl. I S. 322, 847, 2033), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 7
Änderung des Abgeordnetengesetzes

§ 25a des Abgeordnetengesetzes vom 18. Februar 1977 (BGBl. I S. 297), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt neu gefasst:"

§ 25a Versorgungsausgleich

Artikel 8
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Das Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 2002 (BGBl. I S. 1258, 1909), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 10
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210; 2003 I S. 179), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 11 der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2005 (BGBl. I S. 487), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 12
Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

§ 20 des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 50 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2666) wird wie folgt gefasst:"

§ 50 Versorgungsausgleichssachen

Artikel 14
Änderung des Rechtspflegergesetzes

§ 25 Nr. 1 des Rechtspflegergesetzes vom 5. November 1969 (BGBl. I S. 2065), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 15
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Kostenordnung

§ 124 Abs. 1 der Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

Artikel 17
Änderung des Schornsteinfegergesetzes

Das Schornsteinfegergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2071), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 18
Änderung des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Gesetzes

Dem § 19 des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2167), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird folgender Absatz 4 angefügt:

Artikel 19
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

§ 74 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 20
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 21
Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Artikel 22
Änderung des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 111 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) wird wie folgt geändert:

Artikel 23
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am [einsetzen: Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit] in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: