Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0948 - vom 16. Februar 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Januar 2006 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments über die Zukunft der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter (2004/2219(INI))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die in Peking am 15. September 1995 von der Vierten Weltfrauenkonferenz angenommene Aktionsplattform und Erklärung von Peking: Gleichstellung, Entwicklung und Frieden sowie auf seine diesbezügliche Entschließung vom 21. September 19951 und seine Entschließung vom 18. Mai 2000 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Aktionsplattform von Peking2,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon vom 23./24. März 2000, von Stockholm vom 23. und 24. März 2001, von Barcelona vom 15. und 16. März 2002, von Brüssel vom 20. und 21. März 2003 und von Brüssel vom 25. und 26. März 2004,
- - gestützt auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 141 des EG-Vertrags,
- - in Kenntnis der Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (KOM (2000) 0335), der Arbeitsprogramme der Kommission für 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 (KOM (2001) 0019, KOM (2001) 0773, KOM (2003) 0047, SEK (2004)0911 und SEK (2005)1044) und der Jahresberichte über die Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union für 2000, 2001, 2002, 2004 und 2005 (KOM (2001) 0179, KOM (2002) 0258, KOM (2003) 0098, KOM (2004) 0115 und KOM (2005) 0044),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung 2005 des Europäischen Rates "Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze. Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon" (KOM (2005) 0024),
- - in Kenntnis des Berichts der Hochrangigen Gruppe unter dem Vorsitz von Wim Kok vom November 2003,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zur Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2004 zur Arbeitszeitgestaltung4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2003 zu Gender Mainstreaming im Europäischen Parlament5,
- - unter Hinweis auf die Strukturindikatoren,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0402/2005),
1 ABl. C 269 vom 16.10.1995, S. 146.
2 ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 258.
3 ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 492.
4 ABl. C 97 E vom 22.4.2004, S. 566.
5 ABl. C 61 E vom 10.3.2004, S. 384.
A. in der Erwägung, dass sich der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon auf strategische Ziele geeinigt hat, die die Union zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt machen sollen, der fähig ist, dauerhaftes Wirtschaftswachstum, sozialen Zusammenhalt und Verringerung von Armut zu erzielen; ferner in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Göteborg vom 15. und 16. Juni 2001 die Strategie von Lissabon mit einer Strategie für nachhaltige Entwicklung kombiniert und die drei ergänzenden Pfeiler der Strategie von Lissabon anerkannt hat, nämlich den wirtschaftlichen, den sozialen und den ökologischen Pfeiler,
B. in der Erwägung, dass in Lissabon eine klare Verpflichtung zur Erzielung der Vollbeschäftigung bis 2010 einschließlich einer besseren Qualität der Arbeitsplätze, eines größeren sozialen Zusammenhalts und einer besseren sozialen Integration eingegangen wurde,
C. in der Erwägung, dass die soziale Integration im Rahmen der Strategie von Lissabon insbesondere Frauen und ihr Bedürfnis nach uneingeschränkter Beteiligung an allen Aspekten des Lebens betrifft; ferner in der Erwägung, dass die integrative Gesellschaft auf Gleichheit, Solidarität, Freiheit, nachhaltiger Entwicklung und Gerechtigkeit mit Zugang zu Rechten, Ressourcen, Waren, Dienstleistungen, Informationen und Chancen basiert
D. in der Erwägung, dass nach der Halbzeitbewertung der Strategie von Lissabon die Ziele stärker auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet sind und eine neue Form des Regierens vorgesehen ist,
E. in der Erwägung, dass es angesichts der offenkundigen Verbindung zwischen der Aktionsplattform von Peking und der Strategie von Lissabon unbedingt notwendig ist, das Produktionspotential der gesamten europäischen Erwerbsbevölkerung als Schlüssel zur Verwirklichung der Gesamtziele der Strategien von Peking und Lissabon zu nutzen
F. in der Erwägung, dass durch die Strategie von Lissabon gemeinsame Indikatoren und Ziele eingeführt worden sind, die eine regelmäßige Bewertung erfordern, um die erzielten Fortschritte und die noch zu bewältigenden Herausforderungen besser ermitteln zu können,
G. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon das Ziel festgelegt hat, bis zum Jahr 2010 eine Beschäftigungsquote von 60% für Frauen zu erreichen und dass er auf seiner Tagung in Stockholm für Ende 2005 ein Zwischenziel, nämlich eine Beschäftigungsquote von 57% für die Frauen, sowie ein Ziel von 55% für alle männlichen und weiblichen älteren Arbeitnehmer hinzugefügt hat,
H. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote der Frauen leicht gestiegen ist und im Jahre 2003 in der erweiterten Europäischen Union 55,1% erreicht hat, dass sich aber der Anstieg seitdem verlangsamt hat und die Beschäftigungsquote älterer Frauen nach wie vor besonders niedrig ist, was insbesondere daran liegt, dass eine Vielzahl von ihnen ihre Berufstätigkeit aufgegeben hat, um Familienpflichten wahrzunehmen, was sich negativ auf ihre Renten- und Versicherungsansprüche auswirkt und sie stärker dem Armutsrisiko aussetzt,
I. in der Erwägung, dass es sich bei den für Frauen geschaffenen neuen Arbeitsplätzen in der Regel um prekäre und schlecht bezahlte Stellen handelt,
J. in der Erwägung, dass Schätzungen der Kommission zufolge für die erweiterte EU der 25 etwa 22 Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, um die allgemeinen Beschäftigungsziele von Lissabon zu erreichen,
K. in der Erwägung, dass das Armutsrisiko und das Risiko der sozialen Ausgrenzung, das besonders für Frauen gestiegen ist, eng mit der Langzeitarbeitslosigkeit und mit unbezahlten Tätigkeiten zusammenhängt, die in erster Linie von Frauen übernommen werden,
L. unter Hinweis darauf, dass die Rentenansprüche der Frauen wegen ihrer eingeschränkten Beteiligung am Arbeitsmarkt viel niedriger sind als die der Männer und dass einige Mitgliedstaaten ihre Systeme anpassen, indem sie Rentenansprüche für Zeiten der Kinderbetreuung und der Betreuung von pflegebedürftigen oder behinderten Personen gewähren,
M. in der Erwägung, dass, obwohl die tatsächliche und verantwortungsvolle Integration der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft einer der wesentlichen Faktoren für die Erreichung der Ziele von Lissabon ist, die Geschlechterperspektive im Rahmen der Integrationspolitiken praktisch nicht berücksichtigt und dadurch die vollständige Nutzung des Potentials der weiblichen Zuwanderer auf dem Arbeitsmarkt verhindert wird,
N. in der Erwägung, dass es aufgrund des weltweiten Konjunkturrückgangs und der demographischen Herausforderung, mit der die Europäische Union konfrontiert ist, notwendig ist, das Potential der weiblichen Arbeitskräfte so gut wie möglich zu nutzen,
O. in der Erwägung, dass es nach wie vor zahlreiche Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern gibt, vor allem im Zusammenhang mit dem Lohngefälle, dem Zugang zum und Vorankommen auf dem Arbeitsmarkt, der postuniversitären Bildung und dem lebenslangen Lernen sowie den Rentenansprüchen,
P. in der Erwägung, dass in der erweiterten Europäischen Union das durchschnittliche Lohngefälle 15% beträgt, aber je nach Land bis zu 33% ausmachen kann; ferner in der Erwägung, dass in den letzten 30 Jahren praktisch keine Fortschritte hinsichtlich der Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit erzielt wurden und dass die Reduzierung dieses Gefälles ein Mittel ist, um die Arbeit für die Frauen attraktiver zu machen, was zur Erhöhung ihrer Beschäftigungsquote und zur uneingeschränkten Nutzung der Investitionen in das Humankapital beitragen wird,
Q. unter Hinweis darauf, dass die Förderung von Unternehmertum und Selbständigkeit im Mittelpunkt der europäischen Beschäftigungsstrategie steht, wobei die statistischen Daten zeigen, dass der Frauenanteil unter den Selbständigen 28% beträgt und gerade einmal 2,5% der Unternehmerinnen (gegenüber 8% der Unternehmer) Mitarbeiter beschäftigen R. in der Erwägung, dass das Bildungsniveau der Frauen in zunehmendem Maße über dem der Männer liegt (58% der Hochschulabsolventen und 41% der Promovierten sind Frauen); ferner in der Erwägung, dass immer mehr Frauen eine Weiterbildung absolvieren und dass es immer mehr diplomierte, gebildete und qualifizierte Frauen gibt die sich jedoch beim Zugang zur Beschäftigung nach wie vor vor größere Probleme gestellt sehen und auch in den Bereichen Beförderung und Arbeitsentgelt diskriminiert werden,
S. in der Erwägung, dass Bildung und lebenslanges Lernen zur Entfaltung von Frauen und Männern beitragen und ihnen angesichts der Herausforderungen der Wissensgesellschaft die Anpassungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen,
T. in der Erwägung, dass die Bildungs- und Berufsausbildungssysteme in den meisten europäischen Ländern eine außerordentlich niedrige Beteiligung von Frauen an Ausbildungsgängen im Bereich neue Technologien, Information und Kommunikation aufweisen (unter 20%), was dazu führt, dass der Anteil der Frauen, die ein eigenes Unternehmen gründen, sowie der Frauen in verantwortungsvollen Positionen in diesem Bereich noch geringer ist, was ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt U. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon die Bedeutung der Verbesserung der Chancengleichheit in allen Bereichen, insbesondere durch die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben, anerkannt und auf seiner Tagung in Barcelona als Zielvorgabe für 2010 festgelegt hat, dass für mindestens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren sowohl in den Städten als auch auf dem Land Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden sollen,
V. in der Erwägung, dass es, weil es in den Mitgliedstaaten keine ausreichenden Daten und Statistiken über die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder und pflegebedürftige Personen gibt, schwierig ist, die Durchführung der fraglichen Maßnahmen zu beurteilen,
W. in der Erwägung, dass hinsichtlich wesentlicher Fragen, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben betreffen, zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede sowohl bei den Grundprinzipien als auch bei deren Anwendung bestehen, so zum Beispiel beim Elternurlaub (übertragbares Recht oder nicht, Dauer), beim Mutterschaftsurlaub, beim bezahlten oder unbezahlten Urlaub usw., was bei der Erfassung und Prüfung der einschlägigen Rechte auf europäischer Ebene sowie beim Austausch bewährter Praktiken zu Unklarheiten führt,
X. in der Erwägung, dass die Arbeitszeitgestaltung zur Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze von Frauen beitragen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben erleichtern kann; im Bedauern darüber, dass neue und flexible Arbeitsformen wie die Telearbeit oder die Teilzeitarbeit hauptsächlich von Frauen genutzt werden,
Y. unter Hinweis darauf, dass durchschnittlich 30,4% der Frauen im Vergleich zu nur 6,6% der Männer teilzeitbeschäftigt sind, wobei sich der Unterschied seit 1998 leicht vergrößert hat,
Z. in der Erwägung, dass die zugunsten der Frauen getroffenen Maßnahmen auch Auswirkungen auf die Männer haben und dass die Männer einen positiven Beitrag zur Bekämpfung von Stereotypen betreffend die Familie leisten können,
AA. in der Erwägung, dass sich die Zusammenarbeit bei der Verwirklichung der Ziele von Lissabon bisher im Wesentlichen auf eine Zusammenarbeit zwischen nationalen Regierungen beschränkt hat und dass, damit die Geschlechterdimension wirksam berücksichtigt wird, die gesamte Zivilgesellschaft, die Bildungs- und Forschungseinrichtungen, die Sozialpartner, die Unternehmen und die Verwaltungen aufgerufen sind, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen,
AB. in der Erwägung, dass zahlreiche Arbeitsplätze in der Europäischen Union, insbesondere im Bereich der häuslichen Hilfe (Betreuung von Kindern sowie von alten Menschen, Kranken oder Behinderten), im medizinischsozialen Bereich, im Hotel- und Gaststättengewerbe (Horeca) sowie in der Landwirtschaft, bei Arbeitsuchenden aus den Mitgliedstaaten kein Interesse finden und, sei es aufgrund des Lohnniveaus, eines prekären Status oder eines Verlusts an sozialem Ansehen, mit Arbeitskräften aus Drittländern besetzt werden,
AC. in der Erwägung, dass sein für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zuständiger Ausschuss bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Berücksichtigung der Geschlechterdimension bei der Verwirklichung der Ziele von Lissabon eine wichtige Rolle spielt,
- 1. bekräftigt die Notwendigkeit, unverzüglich Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung, zur Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und zur sozialen Eingliederung der Frauen zu treffen, um die Ziele von Lissabon zu erreichen, und zwar unter Berücksichtigung des großen wirtschaftlichen Potentials, das die Beteiligung einer wachsenden Zahl von Frauen am Berufsleben bietet;
- 2. bringt seine Besorgnis über die anhaltenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, insbesondere im Zusammenhang mit dem Lohngefälle, dem Zugang zur Beschäftigung, der Segregation des Arbeitsmarktes, dem Zugang zur postuniversitären Bildung und zum lebenslangen Lernen sowie dem Zugang zu den neuen Technologien und zur Informationsgesellschaft, zum Ausdruck;
- 3. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine auf eine breite Fächerung der Berufswahl junger Mädchen ausgerichtete schulische Beratung zu fördern, um diesen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten;
- 4. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen im Bereich der Förderung der qualitativ hochwertigen Beschäftigung von Frauen für alle Altersgruppen und in allen Bereichen fortzusetzen und wirksamere wachstumsfördernde Maßnahmen, insbesondere in den ärmsten Regionen Europas, zu ergreifen, was zur Aufwertung der von den Frauen während ihrer Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, zu einer stärkeren Beteiligung der Frauen am Wirtschaftsleben und zur Überlebensfähigkeit der Rentensysteme beitragen und außerdem den Frauen die Möglichkeit geben wird, finanziell unabhängig zu werden und eigene Rentenansprüche zu erwerben;
- 5. weist darauf hin, dass der Aufwärtstrend und die Zunahme der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt auf die Zunahme nicht standardisierter Arten der Arbeit wie Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeiten, Schichtarbeit und zeitlich begrenzte Arbeit zurückzuführen ist;
- 6. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Geschlechterdimension im Rahmen der Politiken zur Integration der Einwanderer zu berücksichtigen, um das Potential der zugewanderten Frauen auf dem Arbeitsmarkt vollständig zu nutzen und so zur Erreichung der Ziele von Lissabon beizutragen;
- 7. empfiehlt eine bessere Koordinierung zwischen dem Gender Mainstreaming und der Strategie von Lissabon, damit die Geschlechterperspektive bei der Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele von Lissabon systematisch berücksichtigt wird, insbesondere bei den "Grundzügen der Wirtschaftspolitik" und den "beschäftigungspolitischen Leitlinien" sowie der Umwelt- und der Binnenmarktpolitik;
- 8. bedauert es, dass sich die Zusammenarbeit bei der Verwirklichung der Ziele von Lissabon bisher im Wesentlichen auf eine Zusammenarbeit zwischen Regierungen beschränkt hat, und besteht darauf, dass die nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen, die Behörden vor Ort, die Unternehmen, die Bildungs- und Forschungseinrichtungen, die Sozialpartner und die gesamte Zivilgesellschaft daran beteiligt werden;
- 9. betont die Bedeutung einer uneingeschränkten Beteiligung des Europäischen Parlaments und vor allem seines für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zuständigen Ausschusses an der Beurteilung der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Geschlechterperspektive;
- 10. wird darauf achten, ob das Zwischenziel einer Frauenbeschäftigungsquote von 57% Ende 2005 erreicht wird, und fordert die Kommission auf, auf der Grundlage künftiger Statistiken eine Auswertung vorzunehmen und dabei einen Ansatz zugrunde zu legen, der es ermöglicht, die Wirtschaftszweige, die am stärksten zur Steigerung der Frauenbeschäftigungsquote beigetragen haben, und die Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze zu beurteilen;
- 11. bekräftigt nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten den Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern als Priorität in ihre politische Agenda und in ihre Strategien zur wirtschaftlichen Entwicklung aufnehmen müssen; fordert ferner die Anwendung der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften sowie die Besetzung verantwortungsvoller Positionen mit Frauen, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen
- 12. ersucht die Mitgliedstaaten, Initiativen und Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung des Unternehmertums von Frauen zu ergreifen, um den Frauen die Möglichkeit zu geben, Unternehmergeist zu entfalten und zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Wettbewerbsfähigkeit beizutragen;
- 13. bekräftigt erneut, dass Bildung und lebenslanges Lernen in den Mittelpunkt der Strategie von Lissabon gestellt werden sollen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen für die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen in allen Mitgliedstaaten und die Zertifizierung aller Arten des Lernens zu treffen;
- 14. betont die Notwendigkeit einer umfassenderen Ausbildung der Frauen im Bereich neue Technologien sowie ihrer stärkeren Beteiligung an Forschungs- und Technologieprogrammen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und das zwischen den Geschlechtern bestehende Gefälle hinsichtlich der technologischen und wissenschaftlichen Qualifikationen abzubauen;
- 15. bekräftigt, dass die Arbeitszeitgestaltung die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen ermöglichen und zur Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben sowie zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon beitragen kann;
- 16. begrüßt in diesem Zusammenhang das von den europäischen Sozialpartnern abgeschlossene Abkommen über die Telearbeit und spricht sich für seine Umsetzung im Alltag aus;
- 17. unterstützt die stärkere Beteiligung der Sozialpartner, einschließlich der NRO, auf lokaler nationaler und regionaler Ebene an der Ausarbeitung und Durchführung der Gleichstellungspolitiken, insbesondere in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Rentenregelung;
- 18. unterstreicht, dass die Arbeitszeitgestaltung auf einer freien Entscheidung seitens der Frauen beruhen muss; weist darauf hin, dass die Verpflichtung zu Teilzeitarbeit zu sozialer Ausgrenzung und Armut führen kann; ist der Ansicht, dass sie bei korrekter Durchführung den Frauen, die dies wünschen, den Einstieg in den Arbeitsmarkt, berufliches Fortkommen und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ermöglicht;
- 19. empfiehlt den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu verabschieden, die den bedürftigsten Frauen, insbesondere den allein erziehenden Müttern, ein "garantiertes Mindesteinkommen" sichern sollen, das den Betreffenden ein Leben in Würde und den Zugang zu den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechenden Berufsbildungsmaßnahmen ermöglichen soll;
- 20. fordert die Kommission auf, in Verbindung mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern eine Studie zur besseren Ermittlung der Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für Frauen, im Bereich der häuslichen Hilfe, im medizinischsozialen Bereich, im Hotel- und Gaststättengewerbe (Horeca) und in sonstigen Bereichen zu erstellen die Gründe für ihre Unbeliebtheit zu analysieren, Lösungen vorzuschlagen, durch die sie wieder attraktiv gemacht werden könnten, und die Beziehungen zwischen diesen Arbeitsplätzen und der Schwarzarbeit zu untersuchen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre bewährten Verfahren in diesem Bereich auszutauschen;
- 21. betont, dass die Mitgliedstaaten in ihre nationalen Aktionspläne Maßnahmen aufnehmen müssen, die die Schaffung von leicht zugänglichen Betreuungseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige Personen von guter Qualität und zu erschwinglichen Preisen vorsehen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf in ihre nationalen Aktionspläne Maßnahmen zur sozialen Absicherung von allein erziehenden Müttern aufzunehmen; weist darauf hin, dass es den Frauen durch diese Maßnahmen möglich sein muss, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, dort dauerhaft zu bleiben oder sich dort wieder einzugliedern; betont die Rolle der Sozialpartner in diesem Bereich, insbesondere bei der Einrichtung von Kinderkrippen in Betrieben;
- 22. ersucht die Kommission wie auch die Mitgliedstaaten, ausreichende Daten zur unbezahlten Arbeit zusammenzutragen, die als Grundlage für die Gestaltung der Beschäftigungspolitiken und die Förderung von Maßnahmen zur gerechteren Verteilung der nicht bezahlten Arbeit mit dem Ziel einer stärkeren Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt dienen können;
- 23. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Schlüsselindikatoren zur Bewertung der Fortschritte im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen weiter zu entwickeln und zu diesem Zweck regelmäßig stichhaltige, kohärente und vergleichbare nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Daten zu erheben und diese eingehend zu analysieren
- 24. fordert die Kommission auf, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu einer ihrer Prioritäten in dem derzeit diskutierten Fahrplan für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu machen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und anderen Akteuren die Richtlinie 96/94/EG mit Blick auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit zu überarbeiten; ist der Ansicht, dass bei der Überarbeitung die Frage im Vordergrund stehen müsste, wie die Situation von Frauen und Männern verbessert werden kann, um die Vereinbarkeit vom Berufs- und Familienleben sowohl für Männer als auch für Frauen zu gewährleisten, was ein grundlegender Faktor für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen sein könnte;
- 25. kritisiert die Mitgliedstaaten dafür, dass sie die quantifizierten Ziele für die Schaffung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung, auf die sich der Europäische Rat von Barcelona geeinigt hat, nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben; dringt bei den Mitgliedstaaten darauf für mindestens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren sowohl in den Städten als auch auf dem Land Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen;
- 26. erachtet es als wesentlich, dass die Mitgliedstaaten systematisch Statistiken über die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder und pflegebedürftige Personen sammeln und erstellen;
- 27. ist besorgt darüber, dass ältere Frauen, Frauen aus ethnischen Minderheiten und behinderte Frauen nicht genug Mittel haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wodurch sie gezwungen sind, sich in einer durch hohe Arbeitslosigkeit geprägten Wirtschaftslage einen Arbeitsplatz zu suchen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Situation dieser Frauen in den nationalen Aktionsplänen zu berücksichtigen und alle Regelungen, die eine Diskriminierung auf Grund des Alters ermöglichen, als null und nichtig zu betrachten;
- 28. ersucht die Mitgliedstaaten, ihre Anstrengungen zur Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme, wie sie in den nationalen Berichten von 2002 über die Rentensysteme dargelegt werden, mit dem Ziel fortzusetzen, sie einem Rahmen anzupassen in dem Frauen in gleichem Maße beschäftigt sind wie Männer, die gleichen Aufstiegsmöglichkeiten anstreben und die gleichen Rentenansprüche erwerben
- 29. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission zu einer engen Zusammenarbeit mit dem künftigen Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen auf, bei der Entwicklung einschlägiger und vergleichbarer Indikatoren und ihrer Überwachung und der Entwicklung wirksamer Gleichstellungsinstrumente (z.B. Benchmarking) zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen und zur Förderung ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt, wobei ihnen gleichzeitig ermöglicht wird, Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren, und zwar unter Berücksichtigung der Vielfalt der von den Mitgliedstaaten auf lokaler Ebene gebotenen Möglichkeiten;
- 30. ersucht die Kommission, das Problem der unterschiedlichen Definitionen und Berechnungsmethoden in Bezug auf Erwerbsbevölkerung und Arbeitslosenzahlen (saisonale Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, atypische Arbeitsverhältnisse usw.) in den einzelnen Mitgliedstaaten zu untersuchen und in Angriff zu nehmen, da dies die Erfassung und Bewertung der tatsächlichen Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, vergleichbare Schlussfolgerungen und die Formulierung von Vorschlägen und Leitlinien für die Bewältigung der Probleme erschwert;
- 31. fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zugunsten der Männer zu treffen beispielsweise die Förderung geeigneter Systeme für den Elternurlaub und die Organisation von Sensibilisierungskampagnen mit dem Ziel, eine stärkere Beteiligung der Männer an der gerechten Verteilung der Verantwortung für die gesamte Familie zu erreichen erachtet es deshalb für erforderlich, eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung und neue Beschäftigungsformen einzuführen, um die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben zu ermöglichen;
- 32. bedauert es, dass die Männer von der Arbeitszeitgestaltung und den neuen Arbeitsformen, welche die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben ermöglichen nicht in ausreichendem Maße Gebrauch machen;
- 33. spricht sich dafür aus, regelmäßig unter der Schirmherrschaft seines für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zuständigen Ausschusses und in Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten Bilanz zu ziehen, um die erzielten Fortschritte und die noch zu bewältigenden Herausforderungen zu ermitteln;
- 34. besteht auf der Notwendigkeit, die Strategie von Lissabon in eine echte Strategie für Solidarität und nachhaltige Entwicklung mit Blick auf die Formulierung neuer Leitlinien, die die Wirtschafts-, Umwelt- und Beschäftigungspolitik umfassen, mit Zielen und Fristen für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten zu verwandeln und vertritt die Ansicht, dass die nächste Finanzielle Vorausschau 2007-2013 dieses strategische Ziel widerspiegeln muss;
- 35. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.