Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates "Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen"

Der Ministerpräsident des Saarlandes Saarbrücken, 16. August 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
namens der Regierung des Saarlandes leite ich dem Bundesrat den in der Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates "Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen" zu.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Hans

Entschließung des Bundesrates "Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Nach wie vor ist Holz aus illegalem Einschlag (insbesondere aus tropischen Wäldern) Bestandteil von Holzkohleprodukten (wie etwa Grillkohle), die auf dem deutschen bzw. europäischen Markt kommen. Neben dem Umweltverband WWF hat dies die Stiftung Warentest in ihrer Untersuchung im Mai 2019 festgestellt. Eine Ursache hierfür s i.d.R. gelungslücken in der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR - European Timber Regulation)1. Diese Verordnung verpflichtet Marktteilnehmer - also alle Unternehmen, die Holz und Holzprodukte auf dem EU-Binnenmarkt in den Verkehr bringen -, zentrale Nachweise für den Ausschluss von illegalen Holzquellen vorzulegen. Der Anhang der EUTR listet die betroffenen Holzprodukte von Rohholz über Spanplatten bis zu Holzfässern auf. Allerdings ist Holzkohle nicht angeführt. Damit fällt Holzkohle nicht unter die Europäische Holzhandelsverordnung. Deshalb haben die zuständigen Bundesbehörden (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie der Zoll) bislang keine Handhabe gegen die Einfuhr von Holzkohle fragwürdiger Herkunft. Holzkohle ist daher als Produktkategorie in den Anhang aufzunehmen, was Art. 14 der Verordnung ausdrücklich vorsieht.

Weiterhin einschlägig ist die im Rahmen des Aktionsplans zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor erlassene FLEGT-Verordnung von 2005 (Forest Law Enforcement, Governance and Trade - FLEGT-Verordnung). Im Rahmen dieser Verordnung werden Partnerschaftsabkommen abgeschlossen, mit der sich Partnerländer verpflichten, Kontrollsysteme einzurichten, um die Legalität der ausgeführten Holzprodukte zu gewährleisten. Wenn entsprechende Kontrollsysteme in den Partnerländern implementiert sind, dürfen Holzlieferungen aus diesen Ländern nur noch mit FLEGT-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Zuständig sind die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Zolldienststellen. Indonesien ist bislang das einzige Land, das ein Abkommen abgeschlossen und ein Kontrollsystem implementiert hat. Einige afrikanische Staaten und Vietnam haben ebenfalls Abkommen abgeschlossen, aber noch kein Kontrollsystem installiert.2