Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/13399 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012 - Drucksache 17/13024 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:

"bb) Dem Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt:

"Rechtsbehelfe gegen Anordnungen nach Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnungen nach Satz 1 werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt." "

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drs. 099/13 (PDF)