Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes - Antrag des Landes Niedersachsen -

980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019

A

1. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Zu Nummer 2 Satz 2, Nummer 3 Satz 1, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 7 Satz 2, Nummer 8 - neu -

Folgeänderung:

Der Titel ist wie folgt zu fassen:

"Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels mit der Angabe der Haltungsform sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes"

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zu Buchstabe a:

Der zweite Satz der Nummer 2 sollte gestrichen werden, weil nicht ersichtlich ist, weshalb die Kosten, die mit höheren Tierwohlanforderungen verbunden sind, durch ein verpflichtendes Label eher gedeckt werden können. Die Auswirkungen auf den logistischen Aufwand bei einem freiwilligen, im Gegensatz zu einem verpflichtenden Kennzeichnungssystem können nicht pauschal bewertet werden. Kennzeichnungssysteme sind immer mit Aufwand hinsichtlich der Trennung der Warenströme und der Dokumentation verbunden.

Zu Buchstabe b:

Verbraucherinnen und Verbraucher sind mit dem etablierten Haltungskennzeichnungssystem der Eier vertraut. Ein Kennzeichnungssystem für Fleisch sollte sich an dieser Systematik orientieren. Da eine reine Haltungskennzeichnung keinen weiteren Aufschluss über das Wohlergehen der Tiere gibt, könnte ein Kennzeichnungssystem auch Tierwohlkriterien beinhalten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Tierschutzgesetz und die Regelungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung von allen Betrieben unabhängig von einer Labelstufe einzuhalten sind. Der Vollzug des Tierschutzrechts muss durch die Behörden sichergestellt werden. Ein Labelsystem sollte für Aufklärung hinsichtlich der Produktionsbedingungen sorgen.

Zu Buchstabe c:

Neben der Brancheninitiative Tierwohl gibt es noch weitere Initiativen am Markt wie z.B. das Label des Tierschutzbundes. Auch diese Systeme sollten bei der Erarbeitung eines verpflichtenden staatlichen Labels miteinbezogen werden.

Zu Buchstabe d:

Im Entwurf zum Tierwohlkennzeichnungsgesetz wird der Begriff "Zeichennutzer" genutzt und sollte auch genutzt werden.

Zu Buchstabe e:

Nicht alle Länder haben eigene Tierschutzstrategien erarbeitet. Die Nutztierstrategie des Bundes sollte zusammen mit den Ländern erarbeitet und abgestimmt werden.

Zu Buchstabe f:

Die Bundesregierung möge sich für eine parallele EU-weite Umsetzung einsetzen.

B

2. Der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.