Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013

COM (2018) 385 final; Ratsdok. 9651/18

971. Sitzung des Bundesrates am 19. Oktober 2018

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLwie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffer 10 (nur gegenüber dem Plenum):

Zur Umsetzung des EU-Konzepts "Grüne Infrastruktur (GI) - Aufwertung des europäischen Naturkapitals" (COM (2013) 249 final) und der deutschen Biodiversitätsstrategie aus dem Jahr 2007, die um die Naturschutz-Offensive 2020 ergänzt wurde, hat die Bundesregierung das "Bundeskonzept Grüne Infrastrukturen" beschlossen. Schutzgebiete sowie Flächen des Nationalen Naturerbes stellen hierbei das Rückgrat der grünen Infrastruktur dar, werden jedoch ergänzt durch weitere hochwertige Räume und Funktionen unter Einschluss von Stadtnatur-Räumen. Auch spielen grenzüberschreitend angelegte grüne Infrastrukturen eine große Rolle. In Anerkennung, dass der Schwerpunkt der von LIFE zu fördernden Maßnahmen in der Umsetzung nationaler Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) liegen soll, soll sichergestellt werden, dass auch ergänzende, insbesondere grenzüberschreitende Maßnahmen im oben genannten Sinne über LIFE gefördert werden können.

B