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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"LIFE-Verordnung"


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Drucksache 242/18 (Beschluss)

... 4. Er lehnt jedoch den Vorschlag der Kommission für eine Verwaltungsvereinfachung in der vorgeschlagenen Form ab, das LIFE-Programm in wesentlichen Punkten durch noch zu erlassende Durchführungsmaßnahmen und delegierte Rechtsakte im Rahmen der Aufstellung von mehrjährigen Arbeitsprogrammen umzusetzen. Im Sinne der gebotenen Klarheit muss es das Ziel sein, die wesentlichen Punkte bereits in die LIFE-Verordnung aufzunehmen und nicht über nachfolgende Verfahren zu erlassen.



Drucksache 242/1/18

... 4. Der Bundesrat lehnt jedoch den Vorschlag der Kommission für eine Verwaltungsvereinfachung in der vorgeschlagenen Form ab, das LIFE-Programm in wesentlichen Punkten durch noch zu erlassende Durchführungsmaßnahmen und delegierte Rechtsakte im Rahmen der Aufstellung von mehrjährigen Arbeitsprogrammen umzusetzen. Im Sinne der gebotenen Klarheit muss es Ziel sein, die wesentlichen Punkte bereits in die LIFE-Verordnung aufzunehmen und nicht über nachfolgende Verfahren zu erlassen.



Drucksache 819/1/11

... 17. Der Bundesrat lehnt den Vorschlag der Kommission ab, das LIFE-Programm in wesentlichen Punkten durch noch zu erlassende Durchführungsmaßnahmen, insbesondere durch mehrjährige Arbeitsprogramme, umzusetzen. Es ist notwendig, dass die Umsetzung dieses gemessen am Budget kleinen, aber bezogen auf die EU-Umweltpolitik bedeutsamen Programms unmittelbar durch die Verordnung geregelt wird, nicht zuletzt auch um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten gering zu halten und um die Effizienz der Wirkung des LIFE-Programms zu steigern. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, dass für die folgenden Punkte in der LIFE-Verordnung abschließende Regelungen getroffen werden:



Drucksache 819/11 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat lehnt den Vorschlag der Kommission ab, das LIFE-Programm in wesentlichen Punkten durch noch zu erlassende Durchführungsmaßnahmen, insbesondere durch mehrjährige Arbeitsprogramme, umzusetzen. Es ist notwendig, dass die Umsetzung dieses gemessen am Budget kleinen, aber bezogen auf die EU-Umweltpolitik bedeutsamen Programms unmittelbar durch die Verordnung geregelt wird, nicht zuletzt auch um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten gering zu halten und um die Effizienz der Wirkung des LIFE-Programms zu steigern. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, dass für die folgenden Punkte in der LIFE-Verordnung abschließende Regelungen getroffen werden:



Drucksache 819/11

... Dieser Vorschlag für eine neue LIFE-Verordnung ist als LIFE-Programm mit zwei Teilprogrammen ausgelegt: eines für Umwelt- und eines für Klimapolitik. Die Schaffung eines Teilprogramms Klimapolitik bedeutet eine Aufwertung des früheren thematischen Aspekts "Klimawandel" im Rahmen des Teilbereichs Umweltpolitik und Verwaltungspraxis von LIFE+.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele und Indikatoren

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Teilnahme von Drittländern am LIFE-Programm

Artikel 6
Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union

Artikel 7
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 8
Komplementarität

Titel II
Teilprogramme

Kapitel 1
Teilprogramm Umwelt

Artikel 9
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Umwelt

Artikel 10
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Umwelt und Ressourceneffizienz

Artikel 11
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Biodiversität

Artikel 12
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

Kapitel 2
Teilprogramm Klimapolitik

Artikel 13
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Klimapolitik

Artikel 14
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Klimaschutz

Artikel 15
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Anpassung an den Klimawandel

Artikel 16
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich

Titel III
Gemeinsame Durchführungsbestimmungen

Kapitel 1
Finanzierung

Artikel 17
Finanzierungsformen

Artikel 18
Projekte

Artikel 19
Förderkriterien für Projekte

Artikel 20
Kofinanzierungssätze und Zuschussfähigkeit von Projektkosten

Artikel 21
Betriebskostenzuschüsse

Artikel 22
Andere Arten von Tätigkeiten

Artikel 23
Mittelempfänger

Kapitel 2
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 24
Mehrjährige Arbeitsprogramme

Artikel 25
Arten des Haushaltsvollzugs

Artikel 26
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 27
Überwachung und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Übergangsmaßnahmen

Artikel 33
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 231/18 PDF-Dokument



Drucksache 232/18 PDF-Dokument



Drucksache 242/18 PDF-Dokument



Drucksache 246/18 PDF-Dokument



Drucksache 401/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.