Antrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 3. März 2005
Der Staatssekretär


An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,


die Regierungen der Länder Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte

Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Böhmler

Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat bekräftigt erneut seine ablehnende Haltung zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts (BR-Drs. 812/04(B) HTML PDF vom 05.11.2004). Er ist unverändert der Auffassung, dass das novellierte Gentechnikgesetz - vor allem aufgrund der Haftungsregelungen - im Ergebnis innovationsfeindlich und wachstumsschädlich ist und die von der EU geforderte Koexistenz nicht gewährleisten kann. Das Gesetz läuft zudem den Bestrebungen der Länder nach Aufgabenabbau und Entbürokratisierung zuwider.

Ungeachtet dessen erinnert der Bundesrat an die von der Bundesregierung im Rahmen des Vermittlungsverfahrens abgegebene Erklärung vom 27. Oktober 2004 (vgl. Anlage). Er bittet die Bundesregierung, dem Bundesrat über die hierauf ergriffenen Maßnahmen und die bislang erreichten Ergebnisse bis 1. Mai 2005 zu berichten.

Anlage

Erklärung der Bundesregierung vom 27.10.2004

(vgl. Protokoll zur 805. Sitzung des Bundesrates am 05.11.2004, Anlage 1, S. 567).

Erklärung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft