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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Freisetzungsrichtlinie"


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Drucksache 650/1/16

... Die zuständigen obersten Landesbehörden sollen, um eine grundsätzliche Verpflichtung des Bundes zur Nutzung von Phase 1 auszulösen, ihre diesbezügliche Aufforderung an den Bund lediglich begründen müssen, ohne jedoch "zwingende Gründe" im Sinne der Freisetzungsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Satz 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu -

5. Hauptempfehlung zu Ziffer 6 nur AV

Zu Artikel 1 Nummer 10

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 10

7. Hauptempfehlung zu Ziffer 8

Zu Artikel 1 Nummer 10

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1 Nummer 10

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16f Absatz 2 Satz 1

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 1a - neu -

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a, Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16g Absatz 5 Satz 1

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 01 - neu -

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 1

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16h Absatz 1

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16i Absatz 1 Satz 2, Satz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16j Absatz 2

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 16j Absatz 2

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1

20. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a1 - neu - § 38 Absatz 1 Nummer 7b - neu -

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zur Begründung des Gesetzentwurfs

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zur Begründung des Gesetzentwurfs


 
 
 


Drucksache 412/13 (Beschluss)

... /EG über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt (Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG)) bereits ausreichende Regelungen geschaffen. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Aufnahme dieser Vorschriften zu streichen und den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags insoweit wieder zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zur Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen

Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit

Zu Artikel 33

Finanzierung der amtlichen Kontrollen Pflichtgebühren Artikel 77

Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung


 
 
 


Drucksache 412/1/13

... /EG über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt (Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG)) bereits ausreichende Regelungen geschaffen. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, die Aufnahme dieser Vorschriften zu streichen und den Anwendungsbereich des Verordnungsvorschlags insoweit wieder zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/1/13




Zur Vorlage allgemein

Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit

Zu Artikel 33

Finanzierung der amtlichen Kontrollen

Pflichtgebühren Artikel 77

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung


 
 
 


Drucksache 108/2/06

... Der Bundesrat stellt fest, dass ohne die europaweite Festlegung von Saatgutschwellenwerten die Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie, insbesondere des Artikels 26a (Maßnahmen zur Verhinderung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO) und des Artikels 31 (Standortregister) unvollständig bleibt. Auf die Dringlichkeit der Festlegung der Saatgutschwellenwerte hat der Bundesrat in seiner Entschließung vom 04. November 2005 (BR-Drs. 698/05 (Beschluss)) bereits hingewiesen.



Drucksache 108/06 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat sieht angesichts der Einleitung eines Zwangsgeldverfahrens durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der nicht vollständigen Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie und im Interesse der deshalb notwendigen Beschleunigung des jetzigen Gesetzgebungsverfahrens davon ab, seine im Zusammenhang mit dem Zweiten Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts erhobenen Forderungen nach durchgreifenden Änderungen einzubringen.



Drucksache 108/1/06

... 3. Der Bundesrat sieht angesichts der Einleitung eines Zwangsgeldverfahrens durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der nicht vollständigen Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie und im Interesse der deshalb notwendigen Beschleunigung des jetzigen Gesetzgebungsverfahrens davon ab, seine im Zusammenhang mit dem Zweiten Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts erhobenen Forderungen nach durchgreifenden Änderungen einzubringen.



Drucksache 77/06

... Der Verordnungsentwurf dient der vollständigen Umsetzung der sog. Freisetzungsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gentechnik-Verfahrensverordnung

Artikel 2
Änderung der

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand

II. Wesentliche Änderungen

III. Rechtsetzungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Kosten für die öffentliche Haushalte

2. Sonstige Kosten

B. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 153/05 (Beschluss)

... 1. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird sich an die Europäische Kommission mit der Bitte wenden, ihre Sicht zur Auslegung von Artikel 2 Abs. 4 der Freisetzungsrichtlinie darzulegen. Zielsetzung ist, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine europarechtlich einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung der Frage zu erreichen, ob die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, als Inverkehrbringen im Sinne der Freisetzungsrichtlinie zu qualifizieren ist.



Drucksache 355/05

... 1. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird sich an die Europäische Kommission mit der Bitte wenden, ihre Sicht zur Auslegung von Artikel 2 Abs. 4 der Freisetzungsrichtlinie darzulegen. Zielsetzung ist, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine europarechtlich einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung der Frage zu erreichen, ob die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, als Inverkehrbringen im Sinne der Freisetzungsrichtlinie zu qualifizieren ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/05




Bericht

3 Erklärung:

4 Umsetzung:

3 Erklärung:

4 Umsetzung:

3 Erklärung:

4 Umsetzung:

3 Erklärung:

4 Umsetzung:

3 Erklärung:

4 Umsetzung:

3 Erklärung:

4 Umsetzung:


 
 
 


Drucksache 93/05 (Beschluss)

... Die Formulierung in der Verordnung erweckt den Anschein, dass grundsätzlich mit einer die Geltungsdauer der Genehmigung überschreitenden Beobachtung zu rechnen ist. Der Text der Freisetzungsrichtlinie (Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe e) ist offener gefasst.



Drucksache 153/05

... 1. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird sich an die Europäische Kommission mit der Bitte wenden, ihre Sicht zur Auslegung von Art. 2 Abs. 4 der Freisetzungsrichtlinie darzulegen. Zielsetzung ist, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts eine europarechtlich einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung der Frage zu erreichen, ob die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, als Inverkehrbringen im Sinne der Freisetzungsrichtlinie zu qualifizieren ist.



Drucksache 93/2/05

... Das DNA-Screening stellt selbst keine Beobachtungsfeld im engeren Sinne, sondern eine analytische Methode dar. Allerdings ist der Verbleib der Transgene in der Umwelt ein Schwerpunkt für die Feststellung möglicher ökologischer Auswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Umwelt. Die Dokumentation der Verbreitung, Persistenz und Akkumulation in Verkehr gebrachter Transgene in der Umwelt als Wirkungsfeld und somit Kernbereich des Monitoring ist ein elementarer Bestandteil der allgemeinen überwachenden Beobachtung und damit ein entscheidenendes und zu berücksichtigendes Beobachtungsfeld. Die Freisetzungsrichtlinie fordert ja die frühzeitige Identifizierung und Spezifikation der unspezifischen und nur wenig konkreten potenziellen schädlichen Auswirkungen auf diverse natürliche Schutzgüter mit Hilfe einer großflächigen allgemeinen überwachenden Beobachtung (general surveillance) und eines nach Vorgaben der



Drucksache 93/1/05

... Die Formulierung in der Verordnung erweckt den Anschein, dass grundsätzlich mit einer die Geltungsdauer der Genehmigung überschreitenden Beobachtung zu rechnen ist. Der Text der Freisetzungsrichtlinie (Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe e) ist offener gefasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/1/05




2 A

2 B

2 C


 
 
 


Drucksache 237/05

... -V) ist die Freisetzungsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.