Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen KOM (2007) 480 endg.; Ratsdok. 12413/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 27. August 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 22. August 2007 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 22. August 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 554/00 = AE-Nr. 002465 und
Drucksache 567/00 = AE-Nr. 002509

Begründung

1) Kontext des Vorschlages

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Der EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation dient einerseits der Stärkung des Wettbewerbs, indem er die effiziente Nutzung und effektive Verwaltung der Funkfrequenzen und Nummerierungsressourcen fördert, sowie andererseits der Weiterentwicklung des Binnenmarktes, indem er verbleibende Hindernisse für die Bereitstellung der entsprechenden Netze und Dienste beseitigt, indem er dafür sorgt, dass es unter vergleichbaren Bedingungen zu keiner Diskriminierung kommt und indem er den Aufbau und die Entwicklung transeuropäischer Netze und die Interoperabilität europaweiter Dienste fördert (Artikel 8 der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG).

Der Satellitenfunk macht naturgemäß nicht vor nationalen Grenzen halt und sollte daher nicht allein auf nationaler, sondern auch auf internationaler oder regionaler Ebene geregelt werden. Die bestehenden Vorschriften der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) enthalten zwar Verfahren für die Koordinierung der Satellitenfunkfrequenzen als Instrument zur Vermeidung funktechnischer Störungen, jedoch keinerlei Bestimmungen in Bezug auf die Auswahl oder Genehmigung. Zudem erfolgt nach dem EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation die Auswahl der Satellitenbetreiber auf nationaler Ebene. Eine Vielzahl unterschiedlicher Auswahl- und Genehmigungsverfahren in den verschiedenen Mitgliedstaaten würde jedoch die Vorteile europaweit ausgelegter Satellitenfunksysteme zunichte machen und zu einer uneffizienten Nutzung der verfügbaren Funkfrequenzen führen, denn Satellitenfunksysteme decken aufgrund ihrer natürlichen Merkmale stets große Teile Europas und der EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig ab, wofür aber nur ein relativ eng begrenztes Frequenzspektrum zur Verfügung steht.

Dieser Vorschlag schafft daher ein gemeinschaftliches Verfahren für die gemeinsame Auswahl von Satellitenmobilfunkbetreibern auf Gemeinschaftsebene und Bestimmungen für die koordinierte Erteilung der Genehmigungen zur Nutzung der Funkfrequenzen für den Betrieb solcher Systeme in der Gemeinschaft an die ausgewählten Betreiber durch die nationalen Behörden.

- Allgemeiner Kontext

In Anbetracht der Technologie- und Marktentwicklung erließ die Europäische Kommission am 14. Februar 2007 ihre Entscheidung 2007/98/EG, mit der die 2-GHz-Funkfrequenzbänder (1980-2010 MHz und 2170-2200 MHz) für die Nutzung durch Systeme, die Satellitenmobilfunkdienste erbringen, zugewiesen werden, um sicherzustellen, dass in allen Mitgliedstaaten auf einheitlicher Grundlage Frequenzen für solche Systeme verfügbar sind. Diese Entscheidung sieht jedoch keine Verfahren für die Auswahl von Betreibern und die Genehmigungserteilung vor.

Als Anschlussmaßnahme an die Frequenzzuweisung werden durch diesen Vorschlag die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen EU-weit koordinierten Auswahl- und Genehmigungsprozess geschaffen, um die tatsächliche Nutzung des 2-GHz-Bands für Satellitenmobilfunkdienste (MSS) in der Praxis zu ermöglichen und die mit dem Binnenmarkt für die elektronische Kommunikation verfolgten Ziele zu erreichen. Ohne diese anschließende Auswahl- und Genehmigungsinitiative würde jeder Mitgliedstaat eigene Schritte unternehmen, um das 2-GHz-Band jeweils für sich zu nutzen. Dabei würden in den verschiedenen Mitgliedstaaten höchstwahrscheinlich unterschiedliche Satellitenmobilfunkbetreiber ausgewählt, was nicht nur diesen Betreibern ein europaweites Angebot ihrer Dienste unmöglich machen und zur Fragmentierung des Binnenmarktes führen, sondern auch komplexe funktechnische Störungssituationen herbeiführen würde.

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Der Vorschlag baut auf den rechtlichen Rahmenbedingungen auf, die durch den EG-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation und insbesondere durch die Rahmenrichtlinie 2002/21/EG und die Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG geschaffen worden ist. Artikel 8 der Genehmigungsrichtlinie sieht die Möglichkeit vor, Unternehmen auszuwählen und ihnen Funkfrequenzen allein gemäß internationalen Vereinbarungen (und den Gemeinschaftsregeln) zuzuteilen. Angesichts der Notwendigkeit, relativ schnell die Auswahl der Satellitenmobilfunkbetreiber und die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen herbeizuführen, wäre es jedoch wirklichkeitsfremd, sich dabei nur auf eine internationale Vereinbarung zu verlassen. Deshalb wird mit der vorgeschlagenen Entscheidung auf Gemeinschaftsebene ein neuer spezifischer Rahmen für die koordinierte Auswahl und Genehmigung geschaffen, der nur für das 2-GHz-Band und den Satellitenmobilfunk gilt.

- Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Der Vorschlag steht im Einklang mit der erneuerten Lissabonner Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie mit der damit verbundenen i2010-Initiative der Kommission. Die Raumfahrt und deren Anwendungen stellen weltweit einen Markt mit einem Volumen von 90 Milliarden Euro und einem jährlichen Wachstum um 7 % dar. Im Jahr 2005 erwirtschaftete die europäische Raumfahrtindustrie in der Fertigung mit ihren 28 000 Beschäftigten einen Umsatz von 4,4 Milliarden Euro. Die europäische Raumfahrtindustrie hält einen Marktanteil von 40 % im Bereich der Satellitenfertigung, ihres Starts und der Dienstleistungen zum Satellitenbetrieb. In Europa sind drei der fünf größten Satellitensystembetreiber der Welt ansässig. Die Satellitenkommunikation macht derzeit 40 % der Einnahmen der europäischen Raumfahrt aus. Eine effektive und einheitliche Nutzung der Funkfrequenzen ist für die Entwicklung elektronischer Kommunikationsdienste unerlässlich und kann der Europäischen Gemeinschaft helfen, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu steigern. Satellitenmobilfunkdienste dürften nach ihrer kommerziellen Einführung für Innovation, mehr Flexibilität und eine größere Auswahl an Diensten für den europäischen Verbraucher sorgen.

2) Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

- Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Der Gesamtrahmen für die vorgeschlagene Auswahl und Genehmigung von Satellitenmobilfunkdiensten war Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, die vom 30. März bis 30. Mai 2007 dauerte und an alle interessierten Seiten gerichtet war. Sie war auf den Webseiten der Kommission veröffentlicht und von den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht worden. Zu den Antwortenden zählen hauptsächlich Vertreter der Satellitenbranche (EU und außerhalb der EU), Telekommunikationsbetreiber ohne Satelliten (vor allem Mobilfunkbetreiber), einige Ministerien oder nationale Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Weltraumorganisation (ESA). Die Stellungnahmen sind auf den Webseiten der Kommission veröffentlicht.

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Die Konsultation zeigte die breite Unterstützung der interessierten Kreise, der Mitgliedstaaten und potenzieller Antragsteller für eine gemeinschaftsweite Koordinierung der Auswahl der Betreiber europaweiter Satellitenmobilfunkdienste und der Genehmigungserteilung an diese Betreiber. In vielen Stellungnahmen wurden auch die von der Kommission vorgeschlagenen Auswahlmethoden und -kriterien befürwortet. Zu einigen Detailbestimmungen der Auswahlmethoden und -kriterien gab es unterschiedliche Ansichten, die häufig die besonderen Interessen der Antwortenden widerspiegelten. Solche Detailfragen werden voraussichtlich während der Umsetzung des Vorschlags im Ausschussverfahren zu klären sein. Während einige Betroffene eine größere Flexibilität auf nationaler Ebene vor allem in Bezug auf die zeitliche Erteilung der nationalen Genehmigungen verlangten, forderten andere eine engere Koordinierung der nationalen Genehmigungsverfahren. Nach Ansicht der Kommission stellt der Vorschlag ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit EU-weit einheitlicher und zeitgleicher Genehmigungsergebnisse einerseits und der erforderlichen Berücksichtigung nationaler Gegebenheiten und Vorschriften andererseits her.

Zwischen dem 30. März und dem 30. Mai 2007 wurde eine offene Internet-Befragung durchgeführt. Daraufhin gingen bei der Kommission 35 Antworten ein. Die Ergebnisse können abgerufen werden unter: http://ec.europa.eu/information_society/policy/radio_spectrum/ongoing_consult/2ghz_mss_comments .

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Harmonisierte technische Bedingungen und Regulierungsfragen im Zusammenhang mit der Auswahl und Genehmigung von Satellitenmobilfunkdiensten in den 2-GHz-Bändern in der Gemeinschaft.

Methodik

Analysen und Berichte über die technischen Bedingungen aufgrund eines gemäß der Frequenzentscheidung 676/2002/EG erteilten Mandats; regelmäßige Sitzungen mit nationalen Sachverständigen zu den Regulierungsfragen; öffentliche Konsultation.

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT); Sachverständige von den Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen einer informellen MSS-Sachverständigengruppe und der Arbeitsgruppe des Kommunikationsausschusses über Genehmigungen und Nutzungsrechte; andere Kommissionsdienststellen, die sich mit Regulierungsfragen befassen.

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Auf ernste Gefahren mit irreversiblen Folgen wurde nicht hingewiesen.

Bezüglich der technischen Bedingungen ist es nicht möglich, Systeme, die fähig sind, Satellitenmobilfunkdienste zu erbringen, und Systeme, die nur terrestrische Mobilfunkdienste erbringen, auf gleichen Frequenzen im gleichen geografischen Gebiet ohne funktechnische Störungen zu betreiben. Deshalb sollten die von Satellitenmobilfunkdiensten genutzten Frequenzen primär zugewiesen werden.

Bezüglich der Regulierungsfragen wurde ein an Meilensteinen orientierter Überprüfungsprozess mit anschließendem vergleichenden Auswahlverfahren als bevorzugte Auswahloption angesehen. Es wurde betont, dass bei der Lösung der Detailfragen rasch Fortschritte erzielt werden müssen.

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Der CEPT-Bericht ist auf den Webseiten der Kommission öffentlich zugänglich: http://ec.europa.eu/information_society/policy/radio_spectrum/activities/rsc_work/meetings_2006 . Die CEPT organisierte ebenfalls eine öffentliche Konsultation zu ihrem Bericht und dem Entscheidungsentwurf ECC/DEC/(06)09 vom 1. Dezember 2006. Auf den Webseiten der Kommission sind mehrere Berichte zu Regulierungsfragen öffentlich zugänglich: http://ec.europa.eu/information_society/policy/radio_spectrum/by_topics/mss .

Die Stellungnahmen zur öffentlichen Konsultation sind auf den Webseiten der Kommission allgemein zugänglich: http://ec.europa.eu/information_society/policy/radio_spectrum/ongoing_consult/2ghz_mss_comments .

- Folgenabschätzung

Erfolgt keine Regelung auf Gemeinschaftsebene, so würden die Mitgliedstaaten verschiedenen Satellitensystemen Frequenznutzungsrechte zuteilen, was folgende Konsequenzen hätte: Hindernisse auf dem Binnenmarkt für den europaweiten Satellitenmobilfunk würden nicht beseitigt; die für solche Dienste unverzichtbare gesamteuropäische Reichweite wäre ernsthaft gefährdet; das Risiko funktechnischer Störungen wäre größer kaum möglich.

Unter diesen Umständen erscheint ein Auswahl- und Genehmigungsverfahren, bei dem die Satellitenbetreiber und die Frequenzbänder für jeden Betreiber auf koordinierte Weise von der Kommission mit Unterstützung eines Ausschusses ausgewählt werden, als geeignetes Mittel, um die effiziente gemeinsame Nutzung der Frequenzen in der Gemeinschaft zu gewährleisten. Angesichts der deutlichen Nachfrage nach Frequenzen in diesen Bändern dürfte dieses Verfahren auch zu einem ausgewogenen Gleichgewicht zwischen grenzübergreifender Kohärenz und schnellem Vorgehen führen.

3) Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Die vorgeschlagene Entscheidung schafft einen rechtlichen Rahmen für die Auswahl und Genehmigung von Satellitenmobilfunkdiensten. Diese Auswahl soll im Einklang mit den allgemeinen Zielen und anhand eines im Vorschlag dargelegten vergleichenden Auswahlverfahrens erfolgen. Zuständig ist die Kommission, die dabei vom Kommunikationsausschuss unterstützt wird. Die Genehmigung (Frequenznutzungsrechte) der ausgewählten Betreiber soll auf nationaler Ebene nach bestimmten einheitlichen Mindestbedingungen, die im Vorschlag festgelegt sind, erfolgen.

- Rechtsgrundlage

Artikel 95 EG-Vertrag

- Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip gelangt zur Anwendung, da der Vorschlag nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt.

Die Ziele des Vorschlags können von den Mitgliedstaaten aus folgenden Gründen nicht ausreichend verwirklicht werden:

Nach dem geltenden EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation erfolgt die Auswahl der Betreiber und die Erteilung der Genehmigungen zwar auf nationaler Ebene, im Falle des Satellitenmobilfunks wird es wegen der stark beschränkten Verfügbarkeit von Frequenzen aber wahrscheinlich erforderlich sein, eine begrenzte Anzahl von Satellitenbetreibern auszuwählen. Überdies funktioniert die Satellitenkommunikation grenzüberschreitend und sollte daher schon deshalb nicht allein durch nationale Vorschriften geregelt, sondern besser auf Gemeinschaftsebene verwaltet werden. Europaweite Satellitendienste sind ein wichtiges Element des Binnenmarktes und könnten einen beträchtlichen Beitrag zur Erfüllung der EU-Ziele leisten.

Die Auswahl und die Erteilung von Nutzungsrechten für die gleichen Frequenzen an unterschiedliche Satellitenbetreiber in unterschiedlichen Mitgliedstaaten würde verhindern, dass die Satellitendienste ihre natürliche Reichweite, die sich stets auf zahlreiche Länder erstreckt, nutzen können, wodurch die Gefahr einer Fragmentierung des Satellitenkommunikationsmarktes erwächst und die natürlichen Vorteile der Satellitentechnik gegenüber anderen Kommunikationsarten verloren gingen. Angesichts des mobilen Charakters der beteiligten Dienste sollten die europäischen Bürger, die innerhalb der EU unterwegs sind, auch EU-weit von der Verfügbarkeit solcher Dienste profitieren können.

Eine Gemeinschaftsmaßnahme ist aus folgenden Gründen der bessere Weg, um die Ziele des Vorschlags zu erreichen:

Sowohl die Wirkung als auch der Umfang der EU-Maßnahmen besteht in der Auswahl der gleichen Betreiber für die gesamte EU und in der Sicherstellung, dass in jedem Mitgliedstaat einem bestimmten Satellitenbetreiber die gleichen Frequenzen zugeteilt werden. Dadurch wären die ausgewählten Betreiber in der Lage, Satellitenmobilfunkdienste europaweit zu erbringen und die Vorteile der Satellitenkommunikation voll auszuschöpfen. Dies kann auf nationaler Ebene nicht erreicht werden.

Der Erlass einer einzigen verbindlichen Entscheidung über die Auswahl der Betreiber, denen in allen Mitgliedstaaten die gleichen Frequenzen zugeteilt werden, ist der effizienteste Weg, um die koordinierte Einführung von Satellitenmobilfunkdiensten in der EU zu gewährleisten.

Die zentrale Entscheidungsfindung betrifft lediglich die Auswahl der Betreiber, denen ein bestimmter Teil der für den Satellitenmobilfunk vorgesehenen Frequenzen zugeteilt werden soll. Die eigentliche Genehmigung (Zuteilung der Frequenzen) erfolgt dagegen durch jeden Mitgliedstaat nach bestimmten einheitlichen Genehmigungsbedingungen. Den Mitgliedstaaten wird es freistehen, in nicht durch die Entscheidung harmonisierten Bereichen zusätzliche Bedingungen im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht festzulegen.

Der Vorschlag steht daher mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang.

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag entspricht aus folgenden Gründen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Durch den Vorschlag wird ein Verfahren geschaffen, um die Auswahl und die Festlegung bestimmter, an die Frequenznutzungsrechte zu knüpfender Bedingungen zu koordinieren. Das Recht der Mitgliedstaaten, Genehmigungen für die Nutzung der Frequenzen zu erteilen oder daran bestimmte Bedingungen zu knüpfen, die für die Erbringung von Dienstleistungen in nicht harmonisierten Bereichen gelten, bleibt von dem Vorschlag unberührt. Die Mitgliedstaaten werden eng in die Ausarbeitung der Einzelheiten des Auswahlverfahrens einbezogen.

Die finanziellen Kosten für die Gemeinschaft sind minimal und beschränken sich im Wesentlichen auf die Kosten der Organisation und Durchführung des Auswahlverfahrens. Die Verwaltungslasten werden gemeinsam von der Kommission und den Mitgliedstaaten getragen, die über den Kommunikationsausschuss in das Auswahlverfahren eingebunden bleiben und anschließend die Genehmigungen erteilen. Insgesamt wird ein zentrales Auswahlverfahren die sonst zahlreichen Auswahlprozesse in den einzelnen Mitgliedstaaten ersetzen und damit zu einer beachtlichen Verringerung des Verwaltungsaufwands sowohl für die nationalen Behörden als auch die Antragsteller führen.

- Wahl des Instruments

Vorgeschlagene Instrumente: sonstige.

Andere Instrumente wären aus folgenden Gründen nicht angemessen:

Die Situation erfordert eine effiziente und verbindliche Methode für die Auswahl der Satellitenbetreiber. Die Entscheidung schafft einen geeigneten Mechanismus dafür wie auch bestimmte Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten, die im Zusammenhang mit den Eigenheiten der Satellitenkommunikation stehen. Eine Richtlinie wäre ungeeignet, um einen solchen Mechanismus zu schaffen. Eine Verordnung ist nicht notwendig, weil sich der Vorschlag auf eine einzelne Auswahl- und Genehmigungsinitiative beschränkt.

4) Auswirkungen auf den Haushalt

Die Kosten der Umsetzung dieses Vorschlags sind im Wesentlichen auf die Kosten der Durchführung eines Auswahlverfahrens beschränkt.

5) Weitere Angaben

- Vereinfachung

Der vorgeschlagene Rechtsakt bewirkt eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Behörden (der EU und der Mitgliedstaaten) und für die Wirtschaft.

Die Koordinierung der Auswahl verringert den Aufwand der im Zusammenhang mit der Zuteilung der Frequenzen in jedem Mitgliedstaat durchzuführenden Verwaltungsverfahren. Die Mitgliedstaaten werden im Kommunikationsausschuss unter Anleitung der Kommission zusammenarbeiten. Doppelarbeit in den Verwaltungsverfahren wird dadurch beschränkt.

Anstatt sich an 27 verschiedenen einzelstaatlichen Verfahren für die Auswahl der Satellitensysteme beteiligen zu müssen, werden die Antragsteller von einem koordinierten Verfahren profitieren; die öffentliche Konsultation wurde bereits auf diese Weise durchgeführt.

- Einzelerläuterung zum Vorschlag

In Titel I werden Ziel, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen der Entscheidung dargelegt. Das Auswahlverfahren wird in Titel II festgelegt. Die Betreiber werden in einem vergleichenden Auswahlverfahren ausgewählt, das die Kommission mit Unterstützung des Kommunikationsausschusses und ggf. mit Beratung durch externe Sachverständige durchführt. Der Vorschlag enthält die Hauptelemente des Verfahrens und die Kriterien. Titel III sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den von der Kommission ausgewählten Betreibern die entsprechenden Genehmigungen erteilten. Er enthält bestimmte gemeinsame Bedingungen, die an alle nationalen Genehmigungen zu knüpfen sind. Titel IV enthält die allgemeinen und Schlussbestimmungen, auch die über den Ausschuss, der sowohl nach dem Beratungs- als auch dem Regelungsverfahren tätig wird. Die vorgeschlagene Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen (Text von Bedeutung für den EWR)

Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union -


gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95,
auf Vorschlag der Kommission1,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses2,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen3,
gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag4,
in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgende Entscheidung erlassen:

Titel I
Ziel, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Auswahlverfahren

Artikel 3
Vergleichendes Auswahlverfahren

Artikel 4
Zulässigkeit der Anträge

Artikel 5
Erste Auswahlrunde

Artikel 6
Zweite Auswahlrunde

Titel III
Genehmigung

Artikel 7
Genehmigungserteilung an die ausgewählten Antragsteller

Artikel 8
Zugehörige Bodenkomponenten

Artikel 9
Überwachung und Durchsetzung

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang

Meilensteine

Finanzbogen

Der Finanzbogen befindet sich im PDF-Dokument.