Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306341 - vom 16. April 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. März 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 25. März 2010 im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung Nr. 2010/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 168 Absatz 4, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses1, nach Anhörung des Ausschusses der Regionen, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren2, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Entscheidung 79/542/EWG wird mit Wirkung ab ... * aufgehoben.

Verweise auf die aufgehobene Entscheidung gelten als Verweise auf die Verordnung (EU) Nr. 206/2010.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.


Geschehen zu ,
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident