Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Berlin, 11. Dezember 2012
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
bezugnehmend auf die o.a. Entschließung des Bundesrates übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann
Stellungnahme der Bundesregierung
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes Drucksache 879/10(B)
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2011 die o.a. Entschließung gefasst. Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, kurzfristig einen Entwurf zur Anpassung des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BinSchAufgG) vorzulegen, der eine angemessene Speicherfrist für die im Melde- und Informationssystem Binnenschifffahrt (MIB) vorgehaltenen Daten vorsieht, um im Einzelfall bei illegalen Einleitungen wassergefährdender Stoffe in den Rhein die Ermittlung des Verursachers einer festgestellten Schadstoffwelle zu ermöglichen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) steht dem Anliegen, die Speicherfrist für die im MIB vorgehaltenen Daten zu verlängern, um im Einzelfall die Ermittlung des Verursachers einer Schadstoffwelle zu ermöglichen, im Interesse des Umweltschutzes grundsätzlich offen gegenüber.
Der Vertreter des BMVBS hatte sich zunächst aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit einer solchen Regelung und der Ungewissheit, ob eine entsprechende Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes tatsächlich der Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren und schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes dient, in der Sitzung des Verkehrsausschusses sowie des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegen den Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen ausgesprochen und eine entsprechende Erklärung zu Protokoll gegeben (vgl. Niederschrift, 286. U, 27.01.11, S.53f.).
Nach Klärung der zunächst noch offenen Fragen ist das BMVBS jedoch zu der Auffassung gelangt, dem Antrag des Bundesrates zu entsprechen.
Im Hinblick darauf, dass mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf noch weitere erforderliche Änderungen des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes erfolgen sollen, wird eine kurzfristige Vorlage eines Entwurfs allerdings nicht möglich sein.