956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017
A
- 1. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, falls der Bundesrat zu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes den Vermittlungsausschuss anruft, auch zu dem Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, das Gesetz zu überarbeiten, falls dies im Zuge einer möglichen Anpassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes im Vermittlungsausschuss erforderlich wird.
Begründung:
Das vorliegende Gesetz steht im Zusammenhang mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem vorliegenden Gesetz erfolgt, um eine Überarbeitung des Gesetzes zu ermöglichen, falls diese im Zuge der Anpassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes im Vermittlungsausschuss erforderlich wird.
B
- 2. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.