Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu den regionalen Auswirkungen von Erdbeben (2007/2151(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 124807 - vom 7. Dezember 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. November 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass im 20. Jahrhundert Erdbeben für den Tod von 1,5 Millionen Menschen weltweit verantwortlich gewesen sind, wobei die wirtschaftlichen Kosten allein für die letzten 25 Jahre des vergangenen Jahrhunderts auf 75 Milliarden Euro geschätzt werden,

B. in der Erwägung, dass weite Teile der Europäischen Union erdbebengefährdet sind, wobei die höchste Seismizität Italien, Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Zypern und Slowenien aufweisen, dass aber auch Länder wie Deutschland, Österreich, die Tschechische Republik, Frankreich, Spanien, Portugal und Malta ein signifikantes Erdbebenrisiko tragen,

C. in der Erwägung, dass in den meisten beitrittswilligen Ländern, den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik und den Ländern der Europa-Mittelmeerpartnerschaft ein hohes Erdbebenrisiko besteht,

D. in der Erwägung, dass Erdbeben im Zeitraum 2002-2007 die vierthäufigste Naturkatastrophe in den Mitgliedstaaten und den beitrittswilligen Ländern gewesen sind, auf EU-Ebene im Verhältnis zu anderen Naturphänomenen, für die umfassendere Konzepte bestehen, jedoch als absolut zweitrangig behandelt werden mit dem Ergebnis, dass die europäischen Regionen ohne EU-Unterstützung dastehen, wobei der Solidaritätsfonds der Europäischen Union nur in einem einzigen Erdbebenfall tätig geworden ist,

E. in der Erwägung, dass bei den nationalen, regionalen und lokalen Instanzen, die sich intensiv mit dem Phänomen von Erdbeben befassen, bei Wissenschaftlern und Forschern, bei Ingenieuren und in weiten Teilen der Gesellschaft die Auffassung besteht, dass der Europäischen Union eine stärkere Rolle beim Schutz vor Erdbeben und der Folgenbekämpfung zukommen sollte,

F. in der Erwägung, dass Vulkanausbrüche neben Erdbeben eine weitere Erscheinung der Plattentektonik darstellen, und dass damit verbundene Naturerscheinungen die Auswirkungen eines Erdbebens, insbesondere Erdbewegungen und Tsunamis, verschlimmern können; in der Erwägung, dass die äußersten Randregionen der Europäischen Union den natürlichen Unwägbarkeiten, wie z.B. Erdbeben, Vulkanausbrüche oder Tsunamis, besonders ausgesetzt sind, dass sie regelmäßig betroffen sind und entscheidende Erfahrungen in den Bereichen Beobachtung der Erscheinungen, Prävention und Reaktion gesammelt haben,

G. in der Erwägung, dass Erdbeben kurz- und mittelfristig schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft der Regionen haben, mit nachteiligen Folgen für die Infrastrukturen, die Beschäftigung, das Natur- und Kulturerbe, die Umwelt und den Tourismus, was sich insgesamt negativ auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt auswirkt,

H. in der Erwägung, dass die nationalen, regionalen und lokalen Instanzen die entscheidende Rolle bei Vorbeugung und Management von Erdbeben sowie bei der Minderung der Erdbebenfolgen spielen und dass deshalb Maßnahmen zu deren Mobilisierung sowie zur Information und Aufklärung der breiten Öffentlichkeit notwendig sind,

I. in der Erwägung, dass vorbeugende Maßnahmen gegen Erdbeben sowie Wiederaufbaumaßnahmen mit den verschiedenen Gemeinschaftsinstrumenten, wie den Strukturfonds oder den Gemeinschaftsmitteln für Katastrophenschutz, unterstützt werden können,

J. in Erwägung der Notwendigkeit, dass die Europäische Union den besonderen Charakter der Erdbeben in der Mittelmeerregion und ihrem weiteren Umkreis anerkennt und dass Vorbeugung, Erforschung und Management von Erdbeben sowie der Katastrophenschutz und die Instrumente der Solidarität angepasst werden,

K. in der Erwägung, dass Europa sowohl sehr anfällig für Erdbeben ist und eine hohe Erdbebenwahrscheinlichkeit aufweist als auch ein großes Knowhow besitzt, die Europäische Union gegenüber Japan, den Vereinigten Staaten von Amerika oder sogar China jedoch weitaus weniger in die Forschung und Entwicklung neuer Technologien investiert und keine europäische Agenda zur Erforschung von Erdbebenrisiken existiert,

L. in der Erwägung, dass auf europäischer Ebene kein einheitlicher Mechanismus für Intervention und Zivilschutz im Fall einer Naturkatastrophe besteht,

M. in der Erwägung, dass Erhaltung und Ausbau des Erdbeben-Knowhows in der Europäischen Union von sehr großer Bedeutung sind und dass es zu einem erfolgreichen und nutzbringenden Exportartikel werden kann, wobei die erdbebengefährdeten Regionen zu natürlichen Labors werden und somit Nutzen aus ihrer Benachteiligung ziehen können,

N. in der Erwägung, dass große Gebiete in der Europäischen Union den zerstörerischen Kräften von bergbaubedingten tektonischen Erschütterungen ausgesetzt sind, die Schäden verursachen, die mit denen eines Erdbebens vergleichbar sind,

O. in der Erwägung, dass die Kartographierung zur Erkennung von Erdbebenrisiken in den meisten Mitgliedstaaten nur unzureichend entwickelt ist,

P. in der Erwägung, dass herkömmliche Versicherungsverträge Erdbeben als Schadensgrund ausschließen, Maßnahmen: Vorbeugung, Reaktion, Schadensbehebung

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