Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

A. Problem und Ziel

In den Reisepässen nach § 1 Absatz 2 des Passgesetzes und in den Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) sind auf verschiedenen Seiten bestimmte Angaben in sämtliche Amtssprachen der Europäischen Union zu übersetzen. Aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 sollen diese Übersetzungen um die kroatische Sprache ergänzt werden.

B. Lösung

Die Ergänzung der kroatischen Sprache in den Reisedokumenten erfordert eine Anpassung der in der Pass- und Aufenthaltsverordnung abgebildeten Muster. Insofern sind die in den Anlagen der Passverordnung sowie in der Aufenthaltsverordnung veröffentlichten Muster deutscher Reisedokumente durch um die kroatische Übersetzungen ergänzten Muster auszutauschen.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand.

F. Weitere Kosten

Der Wirtschaft entstehen keine zusätzlichen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, 18. Dezember 2014

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich die vom Bundesministerium des Innern zu erlassende Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung mit Begründung und Vorblatt.

Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier

Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Vom ...

Auf Grund des § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 des Passgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) geändert worden ist, sowie § 99 Absatz 1 Nummer 10 und 13a des Aufenthaltsgesetzes, von denen § 99 Absatz 1 Nummer 13 und 13a durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt:

Artikel 1
Änderung der Passverordnung

Die Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 18 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Vordrucke für Reisepässe, vorläufige Reisepässe, Kinderreisepässe, Dienstpässe, vorläufige Dienstpässe, Diplomatenpässe und vorläufige Diplomatenpässe der in den Anlagen 1 bis 7 in der bis zum 31. Oktober 2014 geltenden Fassung können bis zum 31. Oktober 2015 weiterverwendet werden."

2. In dem in der Anlage 1 enthaltenen Passmuster wird Vorsatz und Passkartenrückseite, Passbuchinnenseite 2 und 3, Passbuchinnenseite 4 und 5 sowie Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz durch das im Anhang zu dieser Verordnung enthaltene Passmuster: Reisepass (32 Seiten) ersetzt.

3. In dem in der Anlage 1a enthaltenen Passmuster wird Vorsatz und Passkartenrückseite, Passbuchinnenseite 2 und 3, Passbuchinnenseite 4 und 5 sowie Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz durch das im Anhang zu dieser Verordnung enthaltene Passmuster: Reisepass (48 Seiten) ersetzt.

4. In dem in der Anlage 2 enthaltenen Passmuster wird Passbuchinnenseite 6 und 7 durch das im Anhang zu dieser Verordnung enthaltene Passmuster: Kinderreisepass ersetzt.

5. In dem in der Anlage 3 enthaltenen Passmuster wird Passbuchinnenseite 6 und 7 durch das im Anhang zu dieser Verordnung enthaltene Passmuster: vorläufiger Reisepass ersetzt.

6. In dem in der Anlage 4 enthaltenen Passmuster wird Vorsatz und Passkartenrückseite, Passbuchinnenseite 2 und 3, Passbuchinnenseite 4 und 5 sowie Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz durch das im Anhang zu dieser Verordnung enthaltene Passmuster: Dienstpass (48 Seiten) ersetzt.

7. In dem in der Anlage 5 enthaltenen Passmuster wird Vorsatz und Passkartenrückseite, Passbuchinnenseite 2 und 3, Passbuchinnenseite 4 und 5 sowie Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz durch das im Anhang zu dieser Verordnung enthaltene Passmuster: Diplomatenpass (48 Seiten) ersetzt.

8. In dem in der Anlage 6 enthaltenen Passmuster wird Passbuchinnenseite 6 und 7 durch das im Anhang zu dieser Verordnung enthaltene Passmuster: vorläufiger Dienstpass ersetzt.

9. In dem in der Anlage 7 enthaltenen Passmuster wird Passbuchinnenseite 6 und 7 durch das im Anhang zu dieser Verordnung enthaltene Passmuster: vorläufiger Diplomatenpass ersetzt.

Artikel 2
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Mai 2014 (BGBl. I. S. 451) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst:

"Übergangsvorschrift für die Verwendung von Vordrucken"

2. Nach § 79 wird folgender § 80 eingefügt:

" § 80 Übergangsvorschriften für die Verwendung von Vordrucken"

"Vordrucke für Reiseausweise für Ausländer, Reiseausweise für Flüchtlinge und Reiseausweise für Staatenlosen nach den Anlagen D4c, D7a und D8a in der bis zum 31. Oktober 2014 geltenden Fassung können bis zum 31. Oktober 2015 weiterverwendet werden. In der Anlage D werden die Innenseiten 4 und 5 der Anlagen D4c, D7a und D8a durch die folgenden Seiten 4 und 5 ersetzt."

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2014 in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Der mit dieser Änderungsverordnung verbundene Austausch der Muster deutscher Reisedokumente trägt der Ergänzung der dort enthaltenen Übersetzungen um die kroatische Sprache Rechnung.

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 sollen die Übersetzungen in die Amtssprachen der Europäischen Union um die kroatische Sprache ergänzt werden.

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Es werden mit der Änderungsverordnung die Muster der betroffenen Reisedokumente ausgetauscht. Für noch vorhandene Vordrucke der Passbücher sowie Passbuchinnenseiten bei dem Passhersteller bzw. vorhandenen Vordrucke der vorläufigen Reisepässe und vorläufigen Reiseausweise in den Pass- und Ausländerbehörden wird eine Übergangsregelung geschaffen, sodass die Vordrucke noch bis zum 31. Oktober 2015 weitergenutzt werden können. Hiermit wird verhindert, dass ein sofortiger Austausch zu erfolgen hat und zusätzliche Kosten für die Passhersteller und die Passbehörden entstehen.

III. Alternativen

Keine IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

Die Rechtsverordnung ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar.

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

Der Entwurf ist mit keiner Rechts- bzw. Verwaltungsvereinfachung verbunden.

2. Nachhaltigkeitsaspekte

Der Entwurf berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Es entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben.

4. Erfüllungsaufwand

Für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

Keine.

6. Weitere Regelungsfolgen

Weitere Regelungsfolgen, insbesondere Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung, sind nicht ersichtlich.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Für noch vorhandene Vordrucke der Passbücher sowie Passbuchinnenseiten bei dem Passhersteller bzw. vorhandenen vorläufigen Reisepässe in den Passbehörden wird eine Übergangsregelung geschaffen, sodass diese Vordrucke noch bis zum 31. Oktober 2015 weitergenutzt werden können.

Zu Nummer 2 bis 9

Die Muster der Reisepässe werden durch die um die kroatische Übersetzung ergänzten Muster ausgetauscht.

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Für noch vorhandene Vordrucke der Reiseausweise bei dem Passhersteller bzw. den Ausländerbehörden wird eine Übergangsregelung geschaffen, sodass die Vordrucke noch bis zum 31. Oktober 2015 weitergenutzt werden können.

Zu Nummer 2 bis 4

Die Muster der Reiseausweise werden durch die um die kroatische Übersetzung ergänzten Muster ausgetauscht.

Zu Artikel 3

Produktionsumstellung erfolgen in der Bundesdruckerei aufgrund der Komplexität der einzelnen Produktionsschritte regelmäßig zum 1. November eines Jahres und werden entsprechend vorbereitet werden. Die Änderung der Muster zu einem anderen Zeitpunkt würde zusätzliche Kosten verursachen. Durch die Nutzung eines regelmäßigen Anpassungszyklusses werden diese Kosten vermieden. Die Änderungen sollten schnellstmöglich umgesetzt werden, sodass die Produktionsänderung bereits vorbereitet wurde. Insofern ist ein nachträgliches Inkrafttreten zum 1. November 2014 vorgesehen.

Reisepass (32 Seiten)
Vorsatz und Passkartenrückseite

Reisepass (32 Seiten)
Passbuchinnenseiten 2 und 3

Reisepass (32 Seiten)
Passbuchinnenseiten 4 und 5

Reisepass (32 Seiten)
Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz

Reisepass (48 Seiten)
Vorsatz und Passkartenrückseite

Reisepass (48 Seiten)
Passbuchinnenseiten 2 und 3

Reisepass (48 Seiten)
Passbuchinnenseiten 4 und 5

Reisepass (48 Seiten)
Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz

Kinderreisepass
Passbuchinnenseiten 6 und 7

Vorläufiger Reisepass
Passbuchinnenseiten 6 und 7

Dienstpass
Vorsatz und Passkartenrückseite

Dienstpass
Passbuchinnenseiten 2 und 3

Dienstpass
Passbuchinnenseiten 4 und 5

Dienstpass
Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz

Diplomatenpass
Vorsatz und Passkartenrückseite

Diplomatenpass
Passbuchinnenseiten 2 und 3

Diplomatenpass
Passbuchinnenseiten 4 und 5

Diplomatenpass
Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz

Vorläufiger Dienstpass
Passbuchinnenseiten 6 und 7

Vorläufiger Diplomatenpass
Passbuchinnenseiten 6 und 7

eReiseausweis für Ausländer
Passbuchinnenseiten 4 und 5

eReiseausweis für Flüchtlinge
Passbuchinnenseiten 4 und 5

eReiseausweis für Staatenlose
Passbuchinnenseiten 4 und 5