Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5491 - vom 24. Oktober 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. September 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen (KOM (2006) 0402),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung (KOM (2005) 0669) und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 26. September 20071,
- - in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 26. Februar 2007 "Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, Zukunft des europäischen Migrationsnetzes" (CdR 233/2006.),
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 4. und 5. November 2004 einschließlich des Haager Programms2,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage nach einem Jahr: Schritte zur Entwicklung eines umfassenden europäischen Migrationskonzepts" (KOM (2006) 0735),
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. Dezember 2005 zum "Gesamtansatz zur Migrationsfrage - vorrangige Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum", die durch die Schlussfolgerungen des Vorsitzes nach dem Europäischen Rat vom 14. und 15. Dezember 2006 bestätigt wurden,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. und 22. Juni 2007 und des Mandats der Regierungskonferenz in den Bereichen Justiz und innere Angelegenheiten,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zu den Zusammenhängen zwischen legaler und illegaler Migration und Integration der Migranten3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zur gemeinsamen Einwanderungspolitik der Europäischen Union4, in der es bedauerte, dass "die Europäische Union auch sieben Jahre nach der Annahme des Programms von Tampere noch nicht über eine kohärente Einwanderungspolitik verfügt",
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zu Flüchtlingen aus dem Irak5,
- - in Kenntnis der Entscheidung 2006/688/EG des Rates vom 5. Oktober 2006 über die Einrichtung eines Mechanismus zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten6,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz7,
- - in Kenntnis des Ergebnisses der Ministerkonferenz EU-Afrika zu Migration und Entwicklung am 10. und 11. Juli 2006 in Rabat,
- - in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung Afrika-EU zu Migration und Entwicklung anlässlich der Ministerkonferenz EU-Afrika am 22. und 23. November 2006 in Tripolis,
- - in Kenntnis des Aktionsplans zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels, der vom Rat auf seiner Tagung am 1. und 2. Dezember 2005 angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 16. November 20068 für eine neue Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung des Menschenhandels,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union" (KOM (2007) 0247),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten" (KOM (2007) 0248),
- - unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen (KOM (2007) 0249),
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke9,
- - unter Hinweis auf den Vertrag von Amsterdam, durch den der Gemeinschaft Aufgaben und Zuständigkeiten in den Bereichen Einwanderung und Asyl übertragen wurden, und auf Artikel 63 des EG-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Entwicklungsausschusses (A6-0323/2007),
A. in der Erwägung, dass die Migration ein immer rascher fortschreitendes globales Phänomen ist, das deshalb auch die Europäische Union betrifft,
B. in der Erwägung, dass nach im Übrigen uneinheitlichen Schätzungen die Zahl der illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen in der Europäischen Union zwischen 4,5 Millionen und 8 Millionen Personen liegt; ferner in der Erwägung, dass die Qualität und Kohärenz der verfügbaren statistischen Information verbessert werden muss,
C. in der Erwägung, dass die Dimension der Wanderungsbewegungen die Fähigkeit der Mitgliedstaaten übersteigt, sie auf sich gestellt zu bewältigen, und somit gegenüber der Zuwanderung ein umfassender und kohärenter Ansatz auf europäischer Ebene erforderlich ist; ferner in der Erwägung, dass das Fehlen einer angemessenen Antwort auf den Zustrom irregulärer Zuwanderer an den Grenzen der Union sowohl die unzureichende Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten als auch die fehlende Koordinierung der Politiken trotz aller Erklärungen und eingegangenen Verpflichtungen deutlich macht,
D. in der Erwägung, dass eine gemeinsame Zuwanderungspolitik in der Europäischen Union die Achtung folgender Grundsätze durch die Mitgliedstaaten erforderlich macht: Solidarität, gemeinsame Verantwortung, gegenseitiges Vertrauen und Transparenz,
E. in der Erwägung, dass die Zuwanderungspolitik umfassend sein und somit eine Fülle von Aspekten berücksichtigen muss, insbesondere die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, die notwendige Verbesserung und Koordinierung der Kanäle für die legale Zuwanderung, die Ursachen für die Abwanderung aus Drittländern ("Push-Faktoren" wie Unterentwicklung, Elend, Kriege, diktatorische Regime, Versagen der staatlichen Institutionen, Folgen des Klimawandels und von Umweltkatastrophen usw.), die "Pull-Faktoren" der Union (z.B. Lebensstandard, Demokratie, Frieden, Beschäftigungsmöglichkeiten, einschließlich der illegalen Beschäftigung usw.), die demografischen und wirtschaftlichen Erfordernisse der Mitgliedstaaten, die Kohärenz der Aktionen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, die Fragen der Integration und der Mischung der Kulturen, die Achtung der Grundrechte und insbesondere des Rechts auf Asyl und Nichtabschiebung und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass,
F. in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Menschenhandels eine Priorität für die Union darstellt, vor allem um den Menschenhandel mit stärker gefährdeten Gruppen wie Frauen und Kindern zurückzudrängen und die Netze und kriminellen Banden zu zerschlagen, die davon profitieren,
G. in der Erwägung, dass viele Personen mit ungeregeltem Status ursprünglich legal in die Europäische Union eingereist sind, dann jedoch die Einreisebedingungen nicht länger erfüllen,
H. in der Erwägung, dass die illegale und die legale Zuwanderung eng miteinander verbunden sind und dass die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung einer Politik der legalen Zuwanderung ist,
I. in der Erwägung, dass eine Ausweitung der Möglichkeiten zur regulären Einwanderung die Zahl der irregulären Einreisen,
J. in der Erwägung, dass die fehlende Bereitschaft einiger Regierungen, das Ausmaß des Bedarfs an zugewanderten Arbeitskräften anzuerkennen, Arbeitgeber in eine schwierige Lage bringen kann, wenn sie versuchen, den Arbeitskräftebedarf ihrer Unternehmen unter Achtung der für Ausweisdokumente geltenden Rechtsvorschriften zu decken,
K. in dem Bewusstsein, dass die Zusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten mit den Herkunfts- und Transitdrittländern von ausschlaggebender Bedeutung ist und eine wirksame und konkrete Politik gemeinsamer Entwicklung geboten ist, um in den Drittländern stärker auf die tiefliegenden Ursachen der Migration einwirken zu können,
L. in der Erwägung, dass die Ursachen der Zuwanderung wie auch ihre positiven Aspekte (vor allem für die Wirtschaft und die Demografie sowie die kulturelle Bereicherung unserer Gesellschaften) weitgehend aus der öffentlichen Debatte ausgeklammert sind und das Augenmerk auf den Schwierigkeiten und Problemen liegt, die damit verbunden sein können,
M. in der Erwägung, dass die Einwanderung innerhalb weniger Jahrzehnte in der gesamten Europäischen Union zu einem zentralen Thema der öffentlichen Debatte und zu einem politisch sehr sensiblen Thema geworden ist, das leicht für demagogische und populistische Zwecke ausgeschlachtet werden kann; in der Erwägung, dass Politiker und Medienvertreter sich bewusst sein sollten, wie wichtig es ist, sich in dieser Frage einer korrekten Sprache zu bedienen,
Allgemeiner Ansatz
- 1. begrüßt den Ansatz der Kommission, die bei der Förderung kohärenterer und effizienterer Maßnahmen der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle spielen wird;
- 2. begrüßt die Initiative zur "Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union" (KOM (2007) 0247); fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sicherzustellen, dass ausreichende menschliche und finanzielle Ressourcen für die ordnungsgemäße Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration bereitgestellt werden;
- 3. begrüßt die institutionellen Auswirkungen des Entwurfs des Reformvertrags gemäß dem Mandat der Regierungskonferenz, vor allem die Ausweitung der Mitentscheidung und der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit auf alle Strategien im Bereich der Einwanderung, die Klarstellung der Zuständigkeiten der Europäischen Union für Visa und Grenzkontrollen, die Ausweitung der Zuständigkeit der Europäischen Union in Asylfragen sowie die Ausweitung der Zuständigkeit der Europäischen Union in Bezug auf legale und illegale Einwanderung;
- 4. erachtet es als grundlegend, statistische Daten zu den Wanderungsbewegungen zu sammeln und zu harmonisieren; appelliert an die Mitgliedstaaten und die Kommission sowie Eurostat, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Migrationsnetz (EMN) und internationalen Organisationen wie der OECD dem Mangel an kohärenten und zuverlässigen Daten abzuhelfen; begrüßt die Annahme der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates; fordert alle Mitgliedstaaten auf, Statistiken zu produzieren, die den harmonisierten Definitionen entsprechen, und alle zur Interpretation der statistischen Angaben nötigen Informationen bereitzustellen;
- 5. ist der Auffassung, dass die Zuwanderung eine Herausforderung von europäischer und globaler Dimension darstellt, die eine Antwort in gleicher Dimension erfordert; vertritt die Ansicht, dass die Union insgesamt sich mit den Mitteln ausstatten muss, um die in dreifacher Hinsicht - wirtschaftlich, demografisch und sozial - bestehende Chance zu ergreifen, die die Zuwanderung für unsere Gesellschaften darstellen könnte;
- 6. hält Sofortmaßnahmen für die Frage der Migrationsströme für ungeeignet, da diese nun bereits seit mehreren Jahren ein konstantes Phänomen darstellen, das somit einen mittel- und langfristigen Ansatz erfordert;
- 7. ist der Auffassung, dass die Union im Rahmen ihrer Zuwanderungspolitik kohärente Aktionen innerhalb wie außerhalb ihrer Grenzen durchführen sollte (es besteht eine zweifache Dimension, eine interne und eine externe);
- 8. betont, dass überall auf der Welt auftretende Konflikte mit internationaler Dimension Auslöser für Migrationsströme sind;
- 9. erwartet von der Kommission, dass sie in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen eine Studie über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Migrationsströme vorlegt;
- 10. hebt hervor, dass die Übernahme von Verantwortung durch die Beförderungsunternehmen und die zuständigen Stellen in den Herkunftsländern, die Verschärfung des für Schleppernetze angewandten Strafrechts, die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Menschenhandel sowie die Aufdeckung von Korruption in den Verwaltungsstellen wichtige Elemente im Kampf gegen illegale Einwanderung sind, der sich auch auf eine stärkere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit stützen muss;
- 11. unterstreicht die Bedeutung der Entwicklungszusammenarbeit, um die tieferen Ursachen der Migrationsströme zu bekämpfen; sieht darin ein ergänzendes und kein alternatives Instrument zu den Politiken der Union für Integration und Einwanderung;
- 12. erinnert daran, dass insbesondere die Nachbarstaaten der Europäischen Union im Mittelmeerraum und die östlichen Nachbarstaaten die meisten der Einwanderer aufnehmen, die ursprünglich auf dem Weg nach Europa waren; vertritt die Auffassung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dafür Sorge zu tragen, dass die grundlegenden Menschenrechte dieser Einwanderer geachtet werden und den Rechten von unbegleiteten Minderjährigen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; betont, dass die Europäische Union in Bezug auf die Steuerung der Migrationsflüsse ihre Zusammenarbeit mit allen Partnerländern im Mittelmeerraum intensivieren und sie bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung unterstützen muss; weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Beziehungen zwischen den nordafrikanischen Staaten und den südlich der Sahara gelegenen afrikanischen Staaten und den asiatischen Herkunftsländern zu stärken;
- 13. betont, dass irreguläre Einwanderer nicht wie Straftäter behandelt werden dürfen, denn viele von ihnen riskieren auf der Suche nach Freiheit oder einem Lebensunterhalt in Europa ihr Leben; ist der Auffassung, dass es in der Verantwortung der Politiker und Politikerinnen liegt, eine kohärente und effiziente Politik der Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu führen, wobei auch den Schutzmechanismen für und den Grundrechten der Einzelnen Rechnung getragen wird, und erinnert die Bürger daran, welchen Beitrag die legale Zuwanderung zum Wirtschaftswachstum und zur demografischen Verteilung in Europa leistet;
- 14. betont, dass jede Maßnahme zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und zur Verschärfung der Kontrollen an den Außengrenzen den Garantien und Grundrechten des Individuums Rechnung tragen muss, wie diese in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegt sind, wozu insbesondere das Recht auf Asyl und das Recht, an den Grenzen nicht zurückgewiesen zu werden, gehören;
- 15. hebt hervor, dass Zentren für die vorübergehende Aufnahme von irregulären Zuwanderern sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union so geführt werden müssen, dass der Schutz der Grundrechte gewährleistet ist, und dass zu diesem Zweck zwischen allen beteiligten Ebenen und Organisationen, wie etwa kommunalen und nationalen Behörden, europäischen Institutionen und NRO, bewährte Verfahren ausgetauscht werden müssen, vor allem was die Unterbringung, Schulbesuch und den Zugang zu medizinischer Versorgung, finanzielle Mittel und die Rechtsnormen betrifft;
- 16. ist erschüttert über die unmenschlichen Bedingungen in mehreren Auffanglagern für Migranten und Asylbewerber, die von seinem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres besucht wurden;
- 17. bekräftigt seine entschiedene Ablehnung der Idee, Aufnahme- oder Inhaftierungslager für Migranten ohne Ausweispapiere oder Asylbewerber außerhalb der Grenzen der Union und in den Herkunftsregionen der Zuwanderer einzurichten;
- 18. nimmt die Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 ("Dublin II") durch die Kommission zur Kenntnis; erinnert daran, dass diese Verordnung einer Überarbeitung bedarf und dass im Rahmen dieser Änderung auch das dieser Verordnung zugrunde liegende Prinzip überprüft werden sollte, wonach der für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständige Mitgliedstaat der Staat ist, in den der Asylbewerber zuerst eingereist ist, da dies für einige Mitgliedstaaten eine unverhältnismäßig große und untragbare Belastung bedeutet;
- 19. unterstreicht, dass besondere Vorkehrungen für Frauen und Kinder getroffen werden müssen, vor allem für unbegleitete Minderjährige, sowie für Personen mit schweren gesundheitlichen Problemen und Menschen mit Behinderungen, und dass diese Personengruppen entsprechende Hilfe und Schutzmaßnahmen erhalten müssen, vor allem im Falle von Rückführungsmaßnahmen;
- 20. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihrer jeweiligen Einwanderungspolitik ein hohes Maß an Gesundheitsschutz für Migranten zu gewährleisten, indem für Prävention und medizinische Behandlung gesorgt wird;
- 21. ruft zu verstärkter Zusammenarbeit zwischen den regionalen und lokalen Körperschaften und den Sozialpartnern auf, um die besten Praktiken vor allem im Hinblick auf Unterbringung, Schulbesuch und Gesundheitsfürsorge auszutauschen;
- 22. weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit illegaler Zuwanderung stärker auf die Art und Weise geachtet werden muss, wie über dieses Phänomen gesprochen wird, um dessen Wahrnehmung in der Gesellschaft zu verbessern; vertritt die Ansicht, dass in den Bereichen Bildung und Information stärkere, von den Kommunikationsmedien unterstützte Bemühungen unternommen werden müssen, um die der Union eigenen Werte wie Toleranz, Solidarität, gegenseitige Achtung und Bekämpfung von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit zu vermitteln;
Prioritäten der Kommission
Zusammenarbeit mit Drittländern
- 23. vertritt die Auffassung, dass der multidimensionale Charakter der Zuwanderung eine enge Zusammenarbeit mit allen betroffenen Drittländern erfordert; ist ferner der Ansicht, dass die Ministerkonferenzen von Rabat und Tripolis im Jahr 2006 sowie das Globale Forum der Vereinten Nationen über Migration im Juli 2007 in Brüssel (bei denen das Europäische Parlament vertreten war) den Startschuss für diesen notwendigen Dialog zwischen den Herkunfts- und Transitländern und den europäischen Zielländern der Zuwanderung gegeben haben und dass dieser Dialog es ermöglichen muss, die Grundlagen für eine echte Partnerschaft auf der Basis der gemeinsamer Entwicklung zu schaffen; ist der Auffassung, dass diese hinsichtlich der illegalen Einwanderung das Ziel haben muss, Rückübernahmeabkommen abzuschließen bzw. ihre Funktionsweise zu verbessern;
- 24. verweist als Beispiel für ein vorbildliches Verfahren darauf, dass einige Mitgliedstaaten mit verschiedenen afrikanischen Ländern Kooperationsabkommen über Einwanderung abgeschlossen haben, in denen der Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung herausgearbeitet wird; ermutigt die Mitgliedstaaten und die Kommission, die Zusammenarbeit auszubauen und weiterhin derartige Programme zu entwickeln;
- 25. fordert die Kommission und den Rat auf, die Entwicklung der Regionalen Schutzprogramme in Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern fortzusetzen und das Parlament von den Erfahrungen mit den bislang durchgeführten Pilotprojekten zu unterrichten; begrüßt die Auflegung eines EU-Programms für Migration und Entwicklung in Afrika mit einem Volumen von zunächst 40 Millionen EUR, das auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika abzielt, und fordert die Kommission auf, mehr Informationen über die praktischen Aspekte bereitzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung des Kooperationsabkommens mit Mali durch die Kommission, unterstützt von Spanien und Frankreich, zur Schaffung des ersten Informations- und Managementzentrums für Migration aus den Mitteln dieses Programms;
- 26. fordert die Kommission auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Informationsquellen, die in den Herkunftsländern über die Möglichkeiten der legalen Einwanderung in die Europäische Union und die an diese geknüpften Voraussetzungen verfügbar sind, zu erweitern;
- 27. fordert die Europäische Union, die Regierungen der AKP-Länder und die Regierungen anderer Herkunftsländer auf, Politiken umzusetzen und anzuwenden, die auf eine Maximierung der positiven Wirkung der Finanztransfers abzielen, indem sie dafür sorgen, dass diese auf offiziellem Wege vonstatten gehen und somit umfangreicher, rascher, preisgünstiger und besser kanalisiert werden; hält es für wichtig, dass die Zuwanderer selbst an der Entwicklung ihrer Herkunftsländer beteiligt werden;
- 28. fordert die Kommission auf auszuloten, wie die Inanspruchnahme von Kleinkrediten adäquat unterstützt und ausgebaut werden kann;
- 29. ruft die Union auf, eine kohärente Außenpolitik zu betreiben, die vor allem die Vereinbarkeit und die Konvergenz der Ziele der gemeinsamen Handelspolitik und der Entwicklungspolitik sichert; in diesem Sinne sollte ein "Entwicklungsplan der Europäischen Union für Afrika" erwogen werden, bei dem finanzielle Unterstützung und Handelsabkommen an Demokratie, Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte und Migration geknüpft werden, um den Menschen eine Alternative zum Verlassen ihres Herkunftslandes zu bieten;
- 30. fordert, dass Fragen der illegalen Einwanderung eine Priorität in den Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern darstellen, insbesondere zu den Herkunfts- und/oder Transitländern der illegalen Einwanderer;
- 31. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht über die zur Bekämpfung der illegalen Zuwanderung eingesetzten Mittel, über die geltenden Rechtsvorschriften und ihre Anwendung durch die Mitgliedstaaten und über die in Vorbereitung befindlichen Rechtsakte vorzulegen;
- 32. erinnert daran, dass der Umsetzung von Artikel 13 des Abkommens von Cotonou besondere Aufmerksamkeit gebührt, sowohl was die Rückübernahme als auch was die Verstärkung der in dem Abkommen vorgesehenen Dialogverfahren betrifft; hebt hervor, dass in den Herkunfts- und Transitländern der Aufbau der Kapazitäten für die Bewältigung der Zuwanderung unterstützt werden muss, um die für seine Steuerung vorhandenen Einrichtungen und Möglichkeiten (öffentliche Verwaltung und rechtlicher Rahmen, Ausbildung, Grenzwachteinheiten, Sicherheitseinheiten zur Bekämpfung des Menschenhandels usw.) zu stärken; weist darauf hin, dass jeder AKP-Staat auf Ersuchen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union der Rückkehr und Rückübernahme seiner Staatsangehörigen, die sich illegal im Hoheitsgebiet dieses EU-Mitgliedstaats aufhalten, zustimmen muss; erinnert daran, dass die Herkunfts- und Transitländer ihre Verantwortung übernehmen und ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Eindämmung der illegalen Einwanderung nachkommen müssen und dass Informationskampagnen über die damit verbundenen Risiken, über die Rückführungspolitik der EU-Mitgliedstaaten sowie über die bestehenden Abkommen über legale Einwanderung und die Möglichkeiten, die sie bieten, erforderlich sind;
- 33. vertritt die Ansicht, dass die Gewährung von Finanzhilfen, die Drittländer bei der Europäischen Union beantragen, um Schleusernetze und Unternehmen zur Beförderung illegaler Migranten zu bekämpfen, die in ihrem Hoheitsgebiet tätig sind, von der Bereitschaft dieser Länder zur Mitarbeit und den Bemühungen abhängig gemacht werden sollte, die sie selbst in dieser Hinsicht unternehmen;
Sichere Grenzen und integrierte Verwaltung der Außengrenzen
- 34. unterstreicht die Bedeutung der Grenzkontrollen für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung; bekräftigt, dass die Grenzkontrolle im Geiste der gemeinsamen Verantwortung und der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sowie unter menschenwürdigen Aufnahmebedingungen für die Personen und unter voller Achtung des Rechts auf Asyl und internationalen Schutz erfolgen muss, einschließlich, neben anderen Aspekten, des Grundsatzes der Nichtabschiebung;
- 35. vertritt die Auffassung, dass die Agentur Frontex mit den notwendigen Mitteln für ihre Tätigkeit ausgestattet werden muss, wie in Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 (Verwaltung der technischen Ausrüstung) hervorgehoben wird; bedauert zutiefst, dass einige Mitgliedstaaten ihre Versprechen, die Operationen mit logistischen und personellen Mitteln zu unterstützen, nicht gehalten haben; ist der Ansicht, dass das Zentralregister der technischen Ausrüstungsgegenstände (CRATE) oder die so genannte "toolbox" nur dann von Bedeutung sein können, wenn die Mitgliedstaaten ihre Zusagen im Hinblick auf die technische Ausrüstung einhalten; ermutigt Frontex, Arbeitsabkommen mit den ENP-Ländern und anderen Drittländern abzuschließen;
- 36. begrüßt die Verabschiedung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT) auf der Grundlage des Prinzips der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten; stellt fest, dass durch die legislative Initiative zur Bildung der RABIT Solidarität im Bereich der Zuwanderung zum ersten Mal nicht nur freiwillig, sondern verpflichtend geworden ist; fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, durch den der Grundsatz der Solidarität auch in Bezug auf Zusagen der Mitgliedstaaten zu CRATE verpflichtend wird; erinnert daran, dass jeder Mitgliedstaat das Vorhandensein einer Reserve an qualifiziertem Personal gewährleisten muss, und fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung echter europäischer Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke zu ermöglichen;
- 37. fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsame Patrouillen zu schaffen, die das ganze Jahr hindurch zur Grenzkontrolle eingesetzt und von Frontex koordiniert werden und in allen Regionen mit erhöhtem Risiko und besonders an den Seegrenzen operieren;
- 38. fordert den Rat auf, so rasch wie möglich das europäische Grenzpatrouillennetz und das Europäische System zur Überwachung der südlichen Seegrenzen einzurichten;
- 39. erachtet es als erforderlich, die Rettung von Migranten und Asylbewerbern, die sich in Schwierigkeiten oder Lebensgefahr befinden, in das Mandat von Frontex und der Soforteinsatzteams an den Seegrenzen der Europäischen Union aufzunehmen;
- 40. erinnert alle Mitgliedstaaten und Drittstaaten daran, das Völkerrecht und die internationalen Verpflichtungen betreffend die Suche nach und Rettung von in Seenot geratenen Personen zu achten; vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam für die Rettung von Menschen in Seenot verantwortlich sind; nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, den Malta dem Rat "Justiz und Innere Angelegenheiten" vorgelegt hat, wonach sich die EU-Mitgliedstaaten darüber verständigen sollten, dass illegale Einwanderer, die von in der Europäischen Union registrierten Schiffen im Such- und Rettungsgebiet eines Drittstaats, der sich weigert, seiner Verantwortung nachzukommen, aus Seenot gerettet werden, nach einem genau festgelegten Proporz und einem vorab vereinbarten System auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden;
- 41. vertritt die Ansicht, dass in Anbetracht der vom afrikanischen Kontinent ausgehenden Migrationsströme nach Europa die Mitgliedstaaten an den südlichen Außengrenzen der Europäischen Union, besonders kleinere Mitgliedstaaten wie Malta und Zypern, derzeit eine besonders schwere Last zu tragen haben, weshalb gezieltere Maßnahmen für die gemeinsame Verwaltung der Außengrenzen der Europäischen Union unbedingt notwendig sind;
- 42. fordert die Kommission auf, im Rahmen der ENP verstärkt konkrete Maßnahmen zur Bereitstellung technischer und finanzieller Unterstützung für die Nachbarländer zur Sicherung ihrer Grenzen mit der Europäischen Union wie auch ihrer anderen Grenzen vorzusehen;
- 43. empfiehlt den Einsatz moderner Technologie zur Kontrolle an den Grenzen, eine systematische Anwendung des Visa-Informationssystems und die Einrichtung eines Systems zur automatischen Registrierung von Ein- und Ausreisen in naher Zukunft;
- Sichere Reise- und Identitätsdokumente
- 44. betont, dass in den Herkunftsländern die Ausstellung sicherer Ausweispapiere, die die Identifizierung von illegal in die Europäische Union einreisenden Personen erleichtern, gefördert werden muss;
- 45. begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte Einigung über das Visa-Informationssystem, das einer wirksamen Durchführung der gemeinsamen Visapolitik den Weg bereiten und zweifellos zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung beitragen wird;
- 46. erinnert daran, dass die Entwicklung biometrischer Instrumente zur Erhöhung der Sicherheit und Authentizität von Dokumenten - was von grundlegender Bedeutung für die Bekämpfung von Betrug, illegaler Einwanderung und Menschenhandel ist - den Grenzverkehr für Bonafide-Reisende erleichtert und dass sie unter Achtung des Datenschutzes gemäß der Richtlinie 95/46/EG für Tätigkeiten des ersten Pfeilers erfolgen muss; erwartet für die Tätigkeiten des dritten Pfeilers die Verabschiedung eines speziellen Rahmenbeschlusses und unterstützt das diesbezügliche Vorgehen der deutschen Ratspräsidentschaft;
- 47. bekräftigt, dass ohne angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten im Hoheitsgebiet der Union ein automatisches System zur Erfassung der Ein- bzw. Ausreisen nicht durchführbar ist; vertritt die Ansicht, dass ein solches System die Überprüfung des Status von Drittstaatsangehörigen, die in die Europäische Union einreisen, erleichtern und es den Mitgliedstaaten leichter ermöglichen würde, zu prüfen, ob ein Drittstaatsangehöriger die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten hat;
Bekämpfung des Menschenhandels
- 48. ist überzeugt, dass der Bekämpfung des Menschenhandels und auch denen besondere Aufmerksamkeit gebührt, die Opfer dieses Menschenhandels sind, insbesondere schutzbedürftigen Menschen, wie Frauen und Minderjährigen, indem die Bekämpfung derjenigen, die mit ihnen Handel treiben, zu einer Priorität der Union gemacht wird; begrüßt den diesbezüglichen Aktionsplan der Kommission und hebt hervor, dass dieser Plan der Notwendigkeit Rechnung tragen sollte, mit den Herkunfts- und Transitländern zusammenzuarbeiten;
- 49. betont, dass die Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen und Minderjährigen, eine Priorität der Europäischen Union ist, weshalb es erforderlich ist, angemessene finanzielle Mittel für diese Tätigkeit bereitzustellen;
- 50. erinnert daran, dass es höchste Zeit ist, deutliche und konkrete Ziele zu setzen, um beispielsweise die Zahl der Personen, die Opfer des Menschenhandels werden, in den kommenden zehn Jahren zu halbieren; ist allerdings der Auffassung, dass das übergreifende Ziel darin bestehen muss, diese Form des Verbrechens schnellst möglich zu beseitigen;
- 51. ist sich dessen bewusst, dass zahlreiche Frauen, die Opfer von Menschenhandel sind, als illegale Zuwanderinnen in der Europäischen Union leben und dass die meisten von ihnen keinen Zugang zu Rechts- oder Sozialschutz haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Situation dieser Personen zu berücksichtigen und gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften deren Situation zu verbessern oder ihnen dabei zu helfen, nach Hause zurückzukehren;
- 52. betont, dass bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung darauf geachtet werden muss, die Verfolgung oder Benachteiligung der Opfer des Menschenhandels zu vermeiden;
- 53. erinnert daran, dass die illegale Einwanderung den kriminellen Organisationen, die als Drahtzieher des Menschenhandels fungieren, Korruption und Betrug fördern und die Arbeitskraft der Migranten ausbeuten, enorme Gewinne verschafft, was die Bekämpfung der illegalen Einwanderung erschwert;
- 54. äußert große Bestürzung über das Bestehen regelrechter krimineller Netze, die den Boottransport von Flüchtlingen von Afrika nach Europa organisieren, und über die Unfähigkeit der Union, ihnen Einhalt zu gebieten (die Boote für die Überfahrt nach Europa haben die gleiche Größe - sie transportieren gewöhnlich etwa 30 Menschen - und die gleiche Farbe, werden von den gleichen Motoren angetrieben und sind sogar mit Nahrungsmitteln, Getränken und anderen Versorgungsgütern der gleichen Sorte und Marke ausgestattet, alles Faktoren, die deutlich zeigen, dass die organisierte Kriminalität bisher weit erfolgreicher war als das gemeinsame Vorgehen auf Ebene der Europäischen Union); ist überzeugt, dass diese kriminellen Organisationen für den Tod Hunderter von Menschen verantwortlich sind, die auf dem Seeweg tödlich verunglücken; fordert die Kommission und den Rat auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu verstärken;
- 55. ruft die Institutionen, die Mitgliedstaaten und Europol auf, sich für die Umsetzung des mittelfristigen Aktionsprogramms für die Bekämpfung des Menschenhandels zu mobilisieren, wobei Menschenhändler, Schleuser und kriminelle Banden besonders ins Visier genommen werden;
- 56. verweist auf die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren10, sowie auf den EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels11, der im Dezember 2005 angenommen wurde, und begrüßt die Gemeinsame Erklärung EU-Afrika der Ministerkonferenz EU-Afrika über Migration und Entwicklung, die am 22./23. November 2006 in Libyen stattgefunden hat;
- 57. erinnert an den wichtigen Beitrag der 2003 von der Kommission eingesetzten Sachverständigengruppe zum Thema Menschenhandel, die die Entwicklung der Lage verfolgt und Empfehlungen für Maßnahmen abgegeben hat; erwartet, dass diese Gruppe ihre Arbeit fortsetzen wird;
Regularisierungsproblematik
- 58. erinnert daran, dass zahlreiche Staaten Regularisierungsmaßnahmen eingeleitet oder angekündigt haben und dass diese Entscheidungen bei der derzeitigen Rechtslage im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen, oft jedoch ein Hinweis darauf sind, dass es keine angemessenen Maßnahmen für den Umgang mit einem Phänomen gibt, das in den meisten Mitgliedstaaten einen Teil der Gesellschaft ausmacht, und ist der Auffassung, dass eine Massenregularisierung illegaler Einwanderer eine einmalige Aktion sein sollte, weil durch eine derartige Maßnahme die echten zugrunde liegenden Probleme nicht gelöst werden;
- 59. ist sich bewusst, dass eine Veränderung der Zuwanderungspolitik in einem Mitgliedstaat die Migrationsströme und die Entwicklung in anderen Mitgliedstaaten beeinflussen kann; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten gemäß den Prinzipien der loyalen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Solidarität ein gegenseitiges Informationssystem (über nationale Maßnahmen in den Bereichen Migration und Asyl, die sich auch auf andere Mitgliedstaaten oder die Gemeinschaft als Ganzes auswirken können) betreiben sollten, und stellt fest, dass ein derartiges System im Jahr 2007 aufgenommen wurde - wie auf den jüngsten Tagungen des Rates "Justiz und Inneres" bestätigt wurde -, um Informationen und Erfahrungen über die besten Praktiken auszutauschen;
Bekämpfung eines maßgeblichen Pull-Faktors: illegale Beschäftigung
- 60. begrüßt die Vorlage eines Vorschlags für eine Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen, durch die Kommission (KOM (2007) 0249), durch die in erster Linie verwaltungsrechtliche Sanktionen, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und als härteste Maßnahme strafrechtliche Sanktionen vorgesehen werden;
- 61. fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf, entschieden gegen die illegale Beschäftigung von Zuwanderern vorzugehen und dazu eine Vielzahl von Sanktionen gegen die Arbeitgeber einzusetzen und eine Verstärkung der Arbeitsaufsicht durch geeignete menschliche und materielle Ressourcen vorzusehen, um gegen illegale Beschäftigung vorzugehen und den Schutz der Migranten zu verbessern;
- 62. hebt hervor, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung nicht nur eine wirtschaftliche und eine soziale, sondern auch eine psychologische Dimension enthalten: indem einige der Faktoren beseitigt werden, die Europa attraktiv machen (die Möglichkeit, Arbeit zu finden, selbst wenn dies nur unter Bedingungen möglich ist, die in völligem Widerspruch zu den Grundrechten stehen), soll durch diese Maßnahmen der Anreiz verringert werden, in die Europäische Union auszuwandern, und außerdem sollen sie dazu beitragen, die Schattenwirtschaft zurückzudrängen;
- 63. vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen gegen die illegale Beschäftigung zu lange hinausgeschoben worden sind, obgleich es sich dabei um einen der maßgeblichen Pull-Faktoren der illegalen Zuwanderung und einen Katalysator der Ausbeutung handelt;
- 64. fordert den Rat in seinen verschiedenen, für diesen Bereich zuständigen Formationen auf, seine Koordinierungsbemühungen im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Richtlinie zu verstärken;
- 65. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf Schwarzarbeit rigoros ihre nationalen Rechtsvorschriften anzuwenden, die bald auch der künftigen Richtlinie entsprechen müssen;
- 66. vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten Anstrengungen unternehmen müssen, um die illegale Beschäftigung, vor allem in denjenigen Sektoren, in denen Einwanderer beschäftigt sind, zu untersuchen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Untersuchung konsequent anzugehen; stellt fest, dass ein Bestandteil dieser Tätigkeit auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtete Informationskampagnen sein könnten, um auf die nachteiligen Auswirkungen aufmerksam zu machen, die illegale Beschäftigung auf die nationalen Sozialversicherungssysteme, den Staatshaushalt, den fairen Wettbewerb, die Wirtschaftsergebnisse und auf die Arbeitnehmer selbst haben kann; erinnert daran, dass in einen derartigen Prozess unbedingt Vertreter der Arbeitgeber- wie auch der Arbeitnehmerseite eingebunden werden müssen;
Rückführungspolitik
- 67. erinnert an die Verantwortung, die die Herkunfts- und Transitländer im Bereich der Rückübernahme tragen, und tritt für eine europäische Rückführungspolitik ein, die zugleich effizient ist und bei der die Würde und die körperliche Unversehrtheit der Personen entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Konvention geachtet werden;
- 68. fordert die Annahme des Vorschlags für eine Rückführungsrichtlinie unter dem portugiesischen Ratsvorsitz und die Festlegung der Regeln und Bedingungen für die Rückführungspolitik auf europäischer Ebene; betont die große Bedeutung einer wirksamen Rückführungspolitik als eine der Möglichkeiten, illegale Zuwanderer abzuschrecken;
- 69. fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Rückführungspolitik (Effizienz der geltenden Abkommen aller Mitgliedstaaten, Analyse der Ursachen für Verzögerungen bei den Verhandlungen über Partnerschaftsabkommen mit betroffenen Drittstaaten, Verfahren in Herkunfts- und Transitländern, praktische Umsetzung der Rückübernahmeabkommen, einschließlich ihrer Übereinstimmung mit den Grundrechten usw.) vorzunehmen;
- 70. fordert den Rat und die Kommission auf, in der Frage der Rückübernahme illegaler Zuwanderer europäische Abkommen mit den betreffenden Drittländern abzuschließen;
Verbesserung des Informationsaustausches über bestehende Instrumente
- 71. ruft alle betroffenen Akteure auf, ihren Informationsaustausch zu verstärken, wann immer notwendig unter Einbeziehung von Frontex und Europol; ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Verbindungsbeamten für Einwanderung eine Priorität darstellt; hält es für erforderlich, das Parlament regelmäßig über die Entwicklungen und Ergebnisse des ICONet zu unterrichten;
Haftung von Beförderungsunternehmen
- 72. erachtet eine Bewertung der in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen als notwendig, insbesondere der Umsetzung der Richtlinie 2001/51/EG des Rates vom 28. Juni 2001 zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel 26 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 8512 und des 2001 eingerichteten Forums, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, des Beförderungsgewerbes und humanitärer Organisationen angehören;
- 73. fordert die Kommission und den Rat auf, sich vor dem Parlament an einer jährlichen Aussprache über die Einwanderungspolitik der Europäischen Union zu beteiligen; ersucht die Kommission, bei dieser Gelegenheit eine umfassende Übersicht, vor allem statistischer Art, über die Zuwanderungssituation in Europa vorzulegen;
- 74. fordert seinen zuständigen Ausschuss auf, einen engen und regelmäßigen Dialog mit den für Zuwanderungsfragen zuständigen Partnerausschüssen der nationalen Parlamente zu führen und seine Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Bevölkerung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates fortzusetzen;
- 75. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration zu übermitteln.
- 1 P6_TA-PROV(2007)0414.
- 2 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, Anlage I, Teil III.
- 3 ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 535.
- 4 ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 394.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0056.
- 6 ABl. L 283 vom 14.10.2006, S. 40.
- 7 ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 23.
- 8 ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 355.
- 9 ABl. L 191 vom 31.7.2007, S. 30.
- 10 ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 19.
- 11 ABl. C 311 vom 9.12.2005, S. 1.
- 12 ABl. L 187 vom 10.7.2001, S. 45.