Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 103923 - vom 28. Februar 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 1. Februar 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission (KOM (2005) 0637),
- - unter Verweis auf die im Mai 2004 von der 57. Weltgesundheitsversammlung verabschiedete globale Strategie für Ernährung, Bewegung und Gesundheit,
- - in Kenntnis der Entschließung des Rates vom 14. Dezember 2000 über Gesundheit und Ernährung1,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 3. Juni 2005 zu Übergewicht, Ernährung und körperlicher Bewegung,
- - unter Verweis auf die informelle Tagung des Rates (Sport) vom 19. und 20. September 2005, auf welcher der britische Vorsitz eine Arbeitsgruppe für Sport und Gesundheit vorschlug,
- - unter Verweis auf den Aufruf der Wissenschaftler auf dem 10. internationalen Kongress über Fettleibigkeit in Sydney vom 3. bis zum 8. September 2006 (ICO 2006),
- - in Kenntnis der Ergebnisse der vom finnischen Ratsvorsitz veranstalteten hochrangigen Expertenkonferenz zum Thema "Einbeziehung der Gesundheit in alle Politikbereiche" vom 20. und 21. September 2006 in Kuopio,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0450/2006),
A. in der Erwägung, dass die Zahl der Fettleibigen in der Europäischen Union in den letzten dreißig Jahren dramatisch angestiegen ist, dass diese Wachstumsrate jener in den USA zu Anfang der neunziger Jahre entspricht und dass gegenwärtig rund 27% aller Männer und 38% aller Frauen als übergewichtig oder fettleibig einzustufen sind,
B. in der Erwägung, dass sich das verstärkte Auftreten von Adipositas, insbesondere bei Kindern, nicht auf die Europäische Union und andere reiche Länder beschränkt, sondern auch in einigen Entwicklungsländern erheblich zunimmt;
C. in der Erwägung, dass über fünf Millionen Kinder in den EU-27 von Fettleibigkeit betroffen sind und dass die Wachstumsrate mit rund 300 000 neuen Fällen pro Jahr alarmierend ist,
D. in der Erwägung, dass Studien zufolge Menschen mit Behinderungen nachweislich ein höheres Risiko haben, an Adipositas zu erkranken, die auf eine Reihe von Faktoren einschließlich pathophysiologischer Veränderungen des Energiestoffwechsels und der körperlichen Verfassung, Muskelatrophie und physische Inaktivität zurückzuführen ist,
E. in der Erwägung, dass die Energiezufuhr in weiten Teilen der Bevölkerung seit den fünfziger Jahren konstant geblieben ist, während körperliche Bewegung und Arbeit infolge veränderter Lebensumstände zurückgegangen sind, so dass eine Unausgewogenheit zwischen Energiebedarf und Energiezufuhr besteht,
F. in der Erwägung, dass zahlreiche Projekte und Studien bestätigen, dass die Entstehung von Fettleibigkeit durch Disparitäten in jungen Jahren, die mit dem sozioökonomischen Umfeld im Zusammenhang stehen, geprägt wird und dass die Krankheit in Familien mit niedrigem Einkommen und niedrigem Bildungsniveau häufiger ist,
G. in der Erwägung, dass die verschiedenen Ernährungsgewohnheiten und Konsummuster in den einzelnen Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung eines EU-Aktionsplans zur Förderung einer gesunden Lebensweise gebührend berücksichtigt werden sollten,
H. in der Erwägung, dass im WHO-Bericht 2005 über die Gesundheit in Europa gezeigt wird, dass viele Todesfälle und Krankheiten auf sieben Hauptrisikofaktoren zurückzuführen sind, von denen sechs (Bluthochdruck, Cholesterin, überhöhter Body-Mass-Index, zu geringer Verzehr von Obst und Gemüse, Bewegungsmangel und übermäßiger Alkoholkonsum) in Zusammenhang mit der Ernährung und Bewegung stehen, sowie in der Erwägung, dass alle diese Krankheitsfaktoren mit gleicher Priorität bekämpft werden müssen, um einer Vielzahl von Todesfällen und Krankheiten vorzubeugen,
I. in der Erwägung, dass eine gesunde Ernährungsweise bestimmte quantitative und qualitative Eigenschaften aufweisen muss, so muss in etwa der Energiegehalt dem individuellen Bedarf entsprechen und die allgemeinen Ernährungsgrundsätze sind stets einzuhalten,
J. in der Erwägung, dass die Europäische Gemeinschaft zwar aufgrund der ihr in den Verträgen übertragenen Befugnisse eine wichtige Rolle für den Verbraucherschutz spielt, wozu auch die Förderung gesunder Ernährung, des Verzehrs von Obst und Gemüse sowie körperlicher und sportlicher Betätigung gehört, dass die Gemeinschaftsmaßnahmen zur Förderung von Sport und körperlicher Bewegung aber nur jene auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene ergänzen können,
K. in der Erwägung, dass die sozioökonomischen Auswirkungen der durch Übergewicht bedingten Krankheiten, die bereits zwischen 4 und 7% der gesamten Gesundheitsausgaben der Mitgliedstaaten verschlingen, zu beachten sind und dass es keine umfassende wissenschaftliche Studie über die Gesamtkosten der Fettleibigkeit unter Berücksichtigung des erhöhten Risikos von Arbeitslosigkeit, Krankenstand und Arbeitsunfähigkeit gibt,
L. in der Erwägung, dass die meisten Mitgliedstaaten Strategien zur Bekämpfung der Fettleibigkeit und Förderung der öffentlichen Gesundheit verabschiedet haben und dass einige Mitgliedstaaten Verbote verhängt haben, während andere lieber Anreize schaffen,
M. in der Erwägung, dass beispielsweise Getränkeautomaten in Schulen in einigen Mitgliedstaaten Beschränkungen unterliegen oder ganz verboten sind, weil ihr Produktangebot beschränkt ist und in ihnen viel zu wenig zuckerarme Getränke, Obst, Gemüse und diätetische Produkte angeboten werden,
N. in der Erwägung, dass sich, was einen ersten Schritt darstellt, die europäischen Softdrinkhersteller erfreulicherweise vor kurzem freiwillig verpflichtet haben, das Softdrinkangebot für Kinder unter 12 Jahren zu verringern und ausgewogenere Getränke in Schulen anzubieten, und dass auch zwei große Fastfoodketten die freiwillige Verpflichtung eingegangen sind, nährwertbezogene Angaben auf der Verpackung von Hamburgern und Pommes frites zu machen,
O. die Initiativen zur Förderung einer gesunden Ernährung begrüßend, die viele europäische Einzelhändler durchführen, einschließlich des Aufbaus gesunder Produktreihen, umfassender und leicht verständlicher Nährwertinformationen auf dem Etikett und Partnerschaften mit Regierungen, Schulen und NGOs zur Sensibilisierung für die Vorteile einer gesunden Ernährung und regelmäßiger körperlicher Bewegung,
P. in der Erwägung, dass das Grünbuch der Kommission Teil einer EU-Gesamtstrategie zur Bekämpfung der wichtigsten Krankheitsfaktoren ist, zu denen auch ungesunde Ernährungsgewohnheiten und Bewegungsmangel gehören, die genau wie Rauchen und übermäßiger Alkoholkonsum Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die die wichtigste Todesursache bei Frauen und Männern in der Europäischen Union sind, bestimmte Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege und II-Diabetes verursachen, die den Druck auf die nationalen Gesundheitssysteme verstärken,
Q. in der Erwägung, dass die Ergebnisse einer am 11. September 2006 von der Kommission vorgestellten öffentlichen Konsultation im Anschluss an das Grünbuch unter anderem eine mehrere Politikbereiche umfassende Gemeinschaftsstrategie unter besonderer Berücksichtigung der Kinder und Jugendlichen nahe legen,
R. in der Erwägung, dass sich die Europäische Gemeinschaft im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken oder in Ergänzung der einzelstaatlichen Maßnahmen aktiv darum bemühen muss, dass die Verbraucher mit Aufklärungskampagnen für die Probleme in Zusammenhang mit Fettleibigkeit sensibilisiert werden, der Verzehr von Obst und Gemüse im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik angeregt wird, Forschungsvorhaben im Bereich Erziehung und Sport finanziert werden und neue oder geänderte Rechtsvorschriften europaweit eine gesunde Ernährung fördern,
Fettleibigkeit: eine politische Priorität?
- 1. begrüßt das Engagement der Kommission für gesunde Ernährung (in quantitativer und qualitativer Hinsicht) und körperliche Bewegung sowie die Bekämpfung von Fettleibigkeit und anderer wichtiger ernährungsbedingter Krankheiten und fordert, dass dies fortan als politische Priorität der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gelten muss;
- 2. erkennt an, dass Adipositas auf verschiedene Faktoren zurückzuführen ist und daher einen umfassenden Ansatz erfordert, bei dem viele verschiedene Politikbereiche einbezogen werden;
- 3. stellt mit Bedauern fest, dass trotz der Anstrengungen zahlreicher Mitgliedstaaten immer mehr Menschen fettleibig sind und dass bei anhaltender Tendenz die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die durch geeignete Maßnahmen verhindert werden könnten, unberechenbar sein werden;
- 4. empfiehlt allen Mitgliedstaaten, Fettleibigkeit offiziell als chronische Krankheit anzuerkennen, um die Stigmatisierung und Diskriminierung der Fettleibigen zu verhindern; empfielt den Mitgliedstaaten ferner, dafür zu sorgen, dass die Betroffenen Zugang zu angemessener Behandlung im Rahmen der Krankenversicherungssysteme haben;
- 5. begrüßt die Charta zur Bekämpfung der Adipositas, die von der Europäischen Ministerkonferenz der WHO auf ihrer Tagung vom 15. bis zum 17. November 2006 in Istanbul verabschiedet wurde, unterstreicht die Schaffung eines ehrgeizigen Handlungsrahmens zur Kontrolle der Epidemie und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, einen Zeitplan für die Durchführung und für die Prioritätensetzung für Maßnahmen innerhalb dieses Rahmens festzulegen;
- 6. unterstützt voll und ganz die im März 2005 ins Leben gerufene europäische Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit und begrüßt den von der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Kommission beschrittenen Weg des ständigen Dialogs mit den verschiedenen Sektoren der Industrie, den nationalen Stellen und den Nichtregierungsorganisationen;
- 7. begrüßt die freiwilligen Verpflichtungen, die von den Teilnehmern an der Plattform bereits vorgeschlagen wurden; betont, dass unbedingt sicherzustellen ist, dass freiwillige Verpflichtungen im Rahmen der Plattform wirksam überwacht werden; fordert die Kommission auf, eindeutige Kriterien für die Bewertung auszuarbeiten; stellt fest, dass eine zuverlässige Bewertung von entscheidender Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass Fortschritte gut messbar sind, und um erforderlichenfalls weitere Maßnahmen und Legislativvorschläge der Europäischen Union in Erwägung ziehen zu können; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament jährlich über die Errungenschaften der Plattform Bericht zu erstatten;
- 8. ersucht die Kommission, Folgenabschätzungen für maßgebliche vorgeschlagene Politiken durchzuführen, um ihre Auswirkungen auf die Ziele in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Fettleibigkeit und Ernährung zu bestimmen; empfiehlt, dass dieser "Gesundheits- und Fettleibigkeitscheck" insbesondere in den Bereichen Gemeinsame Agrarpolitik, Forschungsprogramme, Energiepolitik, Werbung und Ernährungspolitik durchgeführt werden sollte;
- 9. stellt fest, dass derzeit zwar eine ganze Reihe von Interessenvertretern an der Plattform beteiligt sind, dass sie sich jedoch tendenziell eher auf den Aspekt Energieaufnahme der Adipositas-Thematik konzentrieren; fordert daher die Interessenvertreter auf der Seite des Energieverbrauchs, wie Hersteller von Computerspielen, Sportvereine und Rundfunkanstalten, auf, sich stärker an der Debatte zu beteiligen und in Erwägung zu ziehen, ähnliche Verpflichtungen einzugehen;
- 10. ist der Auffassung, dass die gegenwärtige Tendenz in verschiedenen Sektoren der europäischen Lebensmittelindustrie in Richtung konkreter Schritte zu einer Neuausrichtung ihres Angebots für Kinder und nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln und Getränken für Kinder ein erster Schritt in die richtige Richtung ist;
- 11. ermuntert die Mitgliedstaaten, kosteneffiziente Möglichkeiten zu ermitteln, wie ihre Gesundheitsdienste Partnerschaften mit der Industrie eingehen können, so dass sowohl das Verständnis der Patienten für ihre Ernährung und ihre Kontrolle darüber verbessert als auch die wirtschaftliche Belastung durch Fettleibigkeit vermindert wird; ist der Ansicht, dass Konzepten, die auf die Bedürfnisse der Menschen in sozial und wirtschaftlich benachteiligten Gemeinschaften eingehen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;
- 12. erwartet, dass von der Kommission in einem Weißbuch rasch konkrete Maßnahmen im Hinblick darauf vorgelegt werden, die Zahl übergewichtiger und fettleibiger Personen spätestens ab 2015 zu verringern;
Verbraucheraufklärung von Kindheit an
- 13. ist der Auffassung, dass alle Strategien zur Verhütung und Überwachung von Fettleibigkeit das ganze Leben vom Mutterleib bis zum hohen Alter umspannen müssen und dass der Kindheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist, weil sie die späteren Ernährungsgewohnheiten prägt;
- 14. ermuntert die Mitgliedstaaten anzuerkennen, dass die Erziehung in den Bereichen Ernährung und Gesundheit von frühester Kindheit an wesentlich für die Vorbeugung gegen Übergewicht und Adipositas ist;
- 15. betont die Gefahren des Übereifers bei der Kampagne zur Bekämpfung von Fettleibigkeit und ist der Auffassung, dass den für Gruppendruck empfänglichen Kindern und Jugendlichen ein Vorbild gegeben werden sollte, um einen Anstieg anderer Essstörungen wie Anorexia nervosa (Magersucht) und Bulimie zu verhindern;
- 16. ist der Ansicht, dass die Angehörigen der Gesundheitsberufe eine wichtige Rolle bei der Förderung der gesundheitlichen Vorteile einer ausgewogenen Ernährung und regelmäßiger körperlicher Bewegung sowie bei der Feststellung etwaiger Risiken spielen, insbesondere bei Personen mit zu viel Bauchfett, bei denen einen erhöhtes Krankheitsrisiko besteht, insbesondere in Bezug auf Typ-II-Diabetes sowie Herz- und Gefäßkrankheiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Beruf des Ernährungswissenschaftlers durch die gegenseitige Anerkennung der beruflichen Qualifikationen, die Festlegung der Zugangsbedingungen zu diesem Beruf sowie die Gewährleistung einer wissenschaftlichen Berufsausbildung zu fördern;
- 17. weist darauf hin, dass Kinder die meiste Zeit in der Schule zubringen und dass das schulische Umfeld, allen voran die Schulkantinen, deshalb die Entwicklung des kindlichen Geschmackssinns durch einführende Kochkurse und Lebensmittelkunde anregen und regelmäßige körperliche Bewegung und eine gesunde Lebensweise fördern muss, vor allem auch, um den Rückgang der Sportunterrichtsstunden in der Europäischen Union auszugleichen; fordert die Kommission daher auf, Mechanismen zur Förderung bewährter Verfahren in Schulen zu entwickeln, die den wirksamsten Initiativen zur Ermunterung zu gesunden Essgewohnheiten sowie zur Bereitstellung von qualitativ hochwertigen und hohen Ernährungsstandards entsprechenden Mahlzeiten Rechnung tragen;
- 18. bedauert die Praxis der Regierungen der Mitgliedstaaten, die Spielplätze von Schulen an Bauträger zu verkaufen;
- 19. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ausreichende Mittel für die Verpflegung in den Schulen bereitzustellen, so dass in Schulkantinen frisch zubereitete Mahlzeiten, vorzugsweise aus biologischem oder regionalem Anbau, angeboten werden können und die Kinder von klein auf zu gesunden Essgewohnheiten ermuntert werden;
- 20. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten ermuntert werden müssen sicherzustellen, dass Kinder ausreichend Gelegenheit haben, sich in der Schule sportlich und körperlich zu betätigen; ermuntert die Mitgliedstaaten und ihre lokalen Behörden, bei der Planung des Standorts von Schulen die Förderung einer gesunden und aktiven Lebensweise zu berücksichtigen und sie näher an der jeweiligen Gemeinde zu errichten, so dass die Kinder die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können und nicht in einem Auto oder Bus dorthin gebracht werden müssen;
- 21. fordert die europäischen Softdrinkhersteller auf, umgehend ihren am 20. Dezember 2005 in ihrem Verhaltenskodex eingegangenen Verpflichtungen anzukommen, insbesondere betreffend die Einschränkungen ihres Angebots in Grundschulen;
- 22. ist der Auffassung, dass Getränkeautomaten in Sekundarschulen, sofern sie zugelassen werden, den Regeln für eine gesunde Ernährung entsprechen müssen;
- 23. verurteilt die Häufigkeit und Intensität der Fernsehwerbung für ausschließlich für Kinder bestimmte Lebensmittel, betont, dass derartige Verkaufspraktiken gesunde Ernährungsgewohnheiten nicht fördern und deshalb im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie über Fernsehen ohne Grenzen2 einer EU-weiten Regelung unterworfen werden sollten; weist ferner darauf hin, dass eindeutig nachgewiesen wurde, dass die Fernsehwerbung das kurzfristige Konsumverhalten von Kindern zwischen 2 und 11 Jahren beeinflusst, ist aber auch der Auffassung, dass die Verantwortung der Eltern zu tragen kommt, da diese die letztendliche Kaufentscheidung fällen; stellt jedoch fest, dass Untersuchungen zufolge die Mehrheit der Eltern klare Einschränkungen für die Werbung für ungesunde Lebensmittel für Kinder befürworten;
- 24. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Plattform freiwillige Selbstverpflichtungen festzulegen, um der an Kinder gerichteten Werbung für Lebensmittel mit hohem Fett-, Zucker- und Salzgehalt ein Ende zu bereiten, fordert die Kommission jedoch auch nachdrücklich auf, Legislativvorschläge vorzulegen, falls die Selbstregulierung nicht zu einer Änderung führt;
- 25. weist darauf hin, dass neue Formen der an Kinder gerichteten Werbung wie SMS, Online-Spiele und Sponsoring für Spielplätze nicht von diesen Überlegungen ausgenommen werden sollten;
- 26. meint, dass ein Gentlemen"s Agreement zwischen der Kommission und der europäischen Medienindustrie zustande kommen muss, damit die für Kinder bestimmten Produktionen (Fernsehen, Kino, Internet und Videospiele) stets Gesundheitsinformationen und Informationen über die Freizeitgestaltung enthalten, um die europäische Jugend für die gesundheitliche Wichtigkeit sportlicher Betätigung und des Verzehrs von Obst und Gemüse zu sensibilisieren;
- 27. ist sich der Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bei der Herausgabe von Ernährungsratschlägen und -empfehlungen bewusst;
- 28. ist der Auffassung, dass die Medien (Fernsehen, Radio und Internet) mehr denn je das wichtigste Lehrmittel für das Lernen über gesunde Ernährung sind und durch praktische Ratschläge den Verbrauchern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kalorienzufuhr und -verbrauch und letztendlich Entscheidungsfreiheit erlauben sollen;
- 29. ist der Auffassung, dass die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel3 ein wichtiges Signal darstellt, weil die Verbraucher endlich zuverlässige, nicht irreführende und schlüssige Informationen über den Nährwert von Lebensmitteln bekommen, insbesondere von solchen mit hohem Gehalt an Zucker, Salz und bestimmten Fetten; stellt fest, dass die Umsetzung dieser Verordnung so erfolgen sollte, dass Lebensmittel- und Getränkehersteller weiterhin zur Innovation und Verbesserung ihrer Erzeugnisse angeleitet werden; ist daher der Auffassung, dass die Festlegung von Nährwertprofilen durch die Europäische Lebensmittelbehörde im Rahmen dieser Verordnung hohe Priorität genießen muss, wobei die aktuellsten verfügbaren Daten zu berücksichtigen sind, und dass sie in enger Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Verbraucherorganisationen und Akteuren aus dem Lebensmittelbereich einschließlich Einzelhändlern umgesetzt werden muss;
- 30. stellt fest, dass die Öffentlichkeit und die Wissenschaft zunehmend über die Auswirkungen künstlicher Transfette auf die menschliche Gesundheit besorgt sind, und weist darauf hin, dass einige nationale (Kanada, Dänemark) und regionale (City of New York) Behörden Schritte unternommen haben, um Transfette aus der menschlichen Ernährung zu streichen; fordert, in der Europäischen Union Schritte zur Verringerung der Aufnahme von Transfetten zu ergreifen;
- 31. hält eine rasche Überarbeitung der Richtlinie 90/496/EWG des Rates vom 24. September 1990 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln4 für wichtig, so dass diese auf jeden Fall die Verpflichtung beinhaltet, anzugeben, welche Nährstoffe in welcher Menge und welche Fette enthalten sind, um die angestrebte Vereinfachung und Angleichung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts voranzubringen und den Empfehlungen der Industrie und der Verbraucherverbände nachzukommen;
- 32. bekundet großes Interesse an der Nährwertkennzeichnung, die in mehreren Mitgliedstaaten von Lebensmittelherstellern, Einzelhändlern und öffentlichen Stellen eingeführt wurde, um nährwertbezogene Angaben zu vereinfachen; anerkennt die Bedeutung einer solchen Nährwertkennzeichnung sowie von Gesunde-Wahl-Logos, welche den Kunden ansprechen und benutzerfreundlich sind; weist darauf hin, dass die Forschung erwiesen hat, dass Konzepte, bei denen der Nährwertgehalt durch symbolische Elemente angezeigt wird, für die Verbraucher bei der Entscheidung für die gesündere Alternative am hilfreichsten sind; fordert die Kommission auf, diese Erfahrung und Forschungsergebnisse zu nutzen, um die Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung auszuarbeiten und einzuführen; weist darauf hin, dass eine kohärente Verbraucherinformation eines bestimmten Maßes an Harmonisierung auf diesem Gebiet und wissenschaftlicher Grundlagen bedarf;
Einbeziehung der Ernährung und körperlichen Bewegung in andere Gemeinschaftspolitiken
- 33. ist der Ansicht, dass die Neuformulierung von Erzeugnissen ein bedeutendes Instrument zur Verringerung der Aufnahme von Fett, Zucker und Salz in unserer Ernährung ist, und begrüßt die von einigen wenigen Herstellern und Händlern getroffenen Maßnahmen in diesem Sinne; stellt fest, dass sich bislang nur 5 % der gesamten freiwilligen Selbstverpflichtungen, die im Rahmen der Plattform eingegangen wurden, auf die Produktentwicklung beziehen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Hersteller, die Händler und die Lebensmittelanbieter auf, ihre Bemühungen zu verstärken, damit die Hersteller, Händler und Lebensmittelanbieter den Fett-, Zucker- und Salzgehalt in Lebensmitteln senken; fordert die Hersteller auf, die Neuformulierung von Erzeugnissen nicht nur zur Einführung neuer, manchmal teurerer Marken zu verwenden, sondern auch zur Reduzierung des Fett-, Zucker- und Salzgehalts in bestehenden alltäglichen Marken;
- 34. betont, sie wichtig es ist, es den Einzelnen zu ermöglichen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, was sie essen wollen und wie viel sie sich körperlich betätigen wollen;
- 35. hält es für sehr wichtig, dass die Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung eine politische Priorität nicht nur der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Kommission ist, sondern auch der für Landwirtschaft, Verkehr, Beschäftigung, Forschung, Bildung und Sport zuständigen Generaldirektionen, welche die Gemeinschaftspolitiken und -programme umsetzen, die sich auch auf gesunde Lebensgewohnheiten auswirken; ersucht die Kommission, Folgenabschätzungen für maßgebliche vorgeschlagene Politiken, vor allem im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik, durchzuführen, um ihre Auswirkungen auf die Ziele in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Ernährung zu bestimmen;
- 36. begrüßt die Finanzierung zahlreicher Projekte über Fettleibigkeit im Rahmen des laufenden Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) und hält es für wichtig, diese Haushaltsmittel langfristig zu sichern und den Schwerpunkt im Nachfolgeprogramm (2007-2013) auf die Förderung einer gesunden Lebensweise von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen zu legen;
- 37. weist darauf hin, dass Aufklärungskampagnen nicht das beste Mittel zur Erreichung benachteiligter sozioökonomischer Gruppen sind; ist der Auffassung, dass die Maßnahmen den Bedürfnissen vor Ort angepasst, direkte Kontakte in der jeweiligen Gemeinde geknüpft und eine enge Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Schulen, Kindergärten und allen praktischen Ärzten, Kinderärzten und Gesundheitsdiensten sichergestellt werden müssen; weist darauf hin, dass die Bewertung solcher Tätigkeiten wesentlich ist, um zu ermitteln, ob sie auch wirklich die erwünschten Auswirkungen haben;
- 38. fordert, dass die Strukturfonds für Infrastrukturinvestitionen in sozioökonomisch benachteiligten Gebieten genutzt werden, um körperliche Bewegung, sicheren Verkehr (zum Beispiel Radwege) und Spielen an der frischen Luft in einer sicheren Umgebung zu fördern, und ermutigt auch die Mitgliedstaaten zu solchen Investitionen;
- 39. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien der Mitgliedstaaten Sportprogramme an ausgewählten Schulen zu veranstalten;
- 40. ermuntert die Kommission, zu beurteilen, in welchem Ausmaß falsche Ernährung und Bewegungsmangel ein Problem für ältere Menschen darstellen, und zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zu treffen sind, um diese wichtige, aber manchmal vernachlässigte Gruppe der Gesellschaft in dieser Beziehung zu unterstützen;
- 41. fordert die Mitgliedstaaten und Arbeitgeber auf, ihre Angestellten zu ermuntern, an Maßnahmen zur Erhaltung der Kondition und sportlichen Aktivitäten teilzunehmen, dies gilt insbesondere für weibliche Angestellte mit monotonen Arbeiten, die zu chronischen Erkrankungen führen können;
- 42. erkennt die Rolle der Arbeitgeber bei der Förderung einer gesunden Lebensweise unter ihren Angestellten an; weist darauf hin, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer und somit die Produktivität Bestandteil der Unternehmensstrategie im Bereich der sozialen Verantwortung sein sollte; erwartet von dem vor kurzem gegründeten Europäischen Bündnis für soziale Verantwortung der Unternehmen, dass es den Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich fördert;
- 43. vernimmt mit Interesse den auf dem 10. internationalen Kongress über Fettleibigkeit ergangenen Aufruf der Wissenschaftler zur verstärkten Erforschung der Wechselwirkungen zwischen genetischer Veranlagung und Lebensweise bei der Krankheitsentstehung;
- 44. begrüßt die Finanzierung durch die Gemeinschaft von neun Projekten im vorrangigen Themenbereich "Lebensmittelqualität und -sicherheit" des sechsten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration, mit denen neue Wege der Bekämpfung der Fettleibigkeit beschritten werden, wobei etwa der Schwerpunkt auf bestimmte Altersgruppen gelegt wird oder die Wechselwirkungen zwischen genetischer Veranlagung, Lebensgewohnheiten und Sättigungsgefühl untersucht werden;
- 45. fordert, dass die Bekämpfung der Fettleibigkeit im siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration nicht nur weiterhin von der transnationalen Zusammenarbeit zwischen Forschern im Themenbereich Ernährung, Landwirtschaft und Biotechnologie profitiert, sondern auch als Forschungsgebiet von gemeinsamen Interesse für verschiedene Disziplinen angesehen wird;
- 46. betont, wie wichtig es ist, vergleichbare Indikatoren in Bezug auf den Gesundheitszustand zu haben, einschließlich Angaben zur Nahrungsaufnahme, zur körperlichen Bewegung und zur Fettleibigkeit, insbesondere nach Altersgruppen und sozioökonomischen Kategorien;
- 47. ist sehr besorgt wegen des rückgängigen Verzehrs von Ost und Gemüse in Europa, wovon vor allem die Haushalte mit niedrigem Einkommen betroffen sind, weil diese Erzeugnisse teuer sind und nicht ausreichend Information über ihre wahre Bedeutung in der Ernährung verfügbar ist;
- 48. fordert die Kommission auf, einen politischen und rechtlichen Rahmen vorzuschlagen, durch den die besten Quellen von Nährstoffen und anderen gesunden Nahrungsmittelbestandteilen verfügbar werden und der den europäischen Verbrauchern die Wahl lässt, wie er die optimale Aufnahme von Nährstoffen, die seiner Lebensweise und seinem Gesundheitszustand am besten gerecht wird, erreichen und beibehalten will;
- 49. ist besorgt über Berichte, wonach der Nährwertgehalt von in Europa erzeugtem Obst und Gemüse in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist; fordert die Kommission und den Rat auf, im Rahmen der 2008 vorgesehenen Reform der gemeinsamen Agrarpolitik die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit der Lebensmittelnährwert fortan als ein wichtiges Kriterium gilt und die Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel und die Förderung gesunder Ernährung im Rahmen der Politik der ländlichen Entwicklung angeregt werden;
- 50. wünscht sich mehr Kohärenz zwischen der gemeinsamen Agrarpolitik und den gemeinsamen Gesundheitsstrategien und fordert die Kommission auf, streng zu überwachen, dass die Subventionen der Gemeinschaft für bestimmte Industriesektoren nicht der Finanzierung von Werbekampagnen, die kalorienreiche Erzeugnisse positiv darstellen, dienen;
- 51. hält eine Reform der gemeinsamen Marktorganisationen für Obst und Gemüse für unerlässlich, um unter anderem den Verzehr dieser ernährungsphysiologisch sehr wertvollen Lebensmittel anzukurbeln, ist aber auch davon überzeugt, dass Anreize (Preissenkungen, Steuersenkungen und andere Vergünstigungen) einer erhöhten Besteuerung kalorienreicher Erzeugnisse ("fat tax"), die letztendlich die ärmsten Bevölkerungsgruppen treffen würde, vorzuziehen sind;
- 52. ersucht die Weltgesundheitsorganisation, dem Europäischen Parlament ihre derzeitige Einschätzung im Zusammenhang mit Adipositas darzulegen;
- 53. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten sowie der Weltgesundheitsorganisation zu übermitteln.
- 1 ABl. C 20 vom 23.1.2001, S. 1.
- 2 Richtlinie 89/552/EWG des Rates (ABl. L 298 vom 17.10.1989, S. 23). Geändert durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 202 vom 30.7.1997, S. 60).
- 3 ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 9. Berichtigt in ABl. L 12 vom 18.1.2007, S. 3.
- 4 ABl. L 276 vom 6.10.1990, S. 40. Zuletzt geändert durch die Richtlinie der Kommission 2003/120/EG (ABl. L 333 vom 20.12.2003, S. 51).