Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 02. November 2006 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 19. Oktober 2006 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 20. Oktober 2006 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 554/05 (PDF) = AE-Nr. 051825,
Drucksache 207/06 (PDF) = AE-Nr. 060878 und
Drucksache 736/06 (PDF) = AE-Nr. 061602
Anhang
1. Einleitung
Die Europäische Union steht angesichts der zunehmenden Abhängigkeit von Energieeinfuhren, der weltweit angespannten Versorgungslage bei fossilen Brennstoffen und einem sich deutlich abzeichnenden Klimawandel vor beispiellosen Herausforderungen.
Dennoch verschwendet Europa nach wie vor mindestens 20 % seiner Energie durch ineffiziente Nutzung. Die EU kann und muss durch Einsatz aller verfügbaren politischen Instrumente auf sämtlichen Gesellschafts- und Verwaltungsebenen bei der Steigerung der Energieeffizienz wegbereitend sein.
Die unmittelbaren Kosten unserer Unfähigkeit, Energie effizient zu nutzen, werden bis 2020 eine Höhe von jährlich über 100 Milliarden Euro erreichen1. Die nachhaltige Ausschöpfung des Potenzials zur Steigerung der Energieeffizienz in der EU ist ein Schlüsselelement der Energiepolitik der Gemeinschaft. Dies ist bei Weitem der wirksamste Art und Weise, gleichzeitig die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen, die Kohlenstoffemissionen zu verringern die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Entwicklung eines großen, zukunftsorientierten Marktes für energieeffiziente Technologien und Produkte zu fördern.
Dies gilt auch, wenn die Kosten der zur Verwirklichung dieser Einsparungen notwendigen Investitionen in Rechnung gestellt werden. Die Kommission hat in ihrem Grünbuch "Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie"2 betont, wie wichtig eine starke, auf energieeffizientere Verbrauchs- und Produktionsmuster ausgerichtete Energiepolitik für Europa ist. Der Europäische Rat hat auf seiner Frühjahrstagung 20063 als dringende Maßnahme die Annahme eines weit reichenden und realistischen Aktionsplans zur Energieeffizienz unter Berücksichtigung des Energieeinsparpotenzials der EU von über 20 % bis 2020 gefordert.
Um dieses Potenzial ausschöpfen zu können, bedarf es einer Abkehr von bestehenden Energieverbrauchsgewohnheiten. Europa muss die Geschwindigkeit, mit der die Energieeffizienz verbessert wird, um Vergleich zu den vergangenen Jahren mehr als verdoppeln. Wir müssen unsere Verhaltensmuster grundlegend ändern, um mit geringerem Energieverbrauch die gleiche Lebensqualität gewährleisten zu können. Das produzierende Gewerbe muss dazu angehalten werden, energieeffizientere Technologien und Produkte zu entwickeln, und für die Verbraucher müssen Anreize zur Anschaffung und rationellen Nutzung derselben gesetzt werden. Die Verwendung der besten verfügbaren Techniken ist dabei von zentraler Bedeutung. Das Ziel dieses Aktionsplans kann zwar mit der bestehenden Technologie erreicht werden aber natürlich sollte die Einführung und Nutzung innovativer, während der Laufzeit des Aktionsplans entstehender Technologien ebenfalls gefördert werden.
Die Ausschöpfung des für den Zeithorizont 2020 bestehenden Einsparpotenzials von 20 % entsprechend etwa 390 MTÖ ist mit großen energiewirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen verbunden. Die Kohlendioxidemissionen würden gegenüber dem Basisszenario um 780 Mio. t CO₂ zurückgehen - das ist mehr als das Doppelte der Verringerung, zu der die EU sich im Kyoto-Protokoll bis 2012 verpflichtet hat. Der Zusatzaufwand für Investitionen in effizientere innovative Technologien wird durch Primärenergieeinsparungen im Wert von über 100 Mio. Euro jährlich mehr aus aufgewogen.
Mit dieser Mitteilung wird ein entsprechender Aktionsplan vorgelegt, der darauf ausgerichtet ist das in Europa bestehende Potenzial zu nutzen und Europas Stellung als eine der energieeffizientesten Regionen der Welt zu wahren. Die im Aktionsplan vorgesehenen Strategien und Maßnahmen stützen sich auf die Anhörungen zum Grünbuch zur Energieeffizienz4 und wurden größtenteils von den am Konsultationsprozess beteiligten interessierten Kreisen ausdrücklich unterstützt. In den Analysen und Erwiderungen zum Fragenkomplex des Grünbuchs zur Energieeffizienz wurde vor allem die Notwendigkeit hervorgehoben die Verfügbarkeit und Qualität von Informationen über den Energieverbrauch und energieeffiziente technische Lösungen zu verbessern. Die Energieeffizienz im Bausektor wurde als eine der obersten Prioritäten genannt. Der Verbesserung der Energieeffizienz im Verkehr wurde besondere Bedeutung zugemessen, da dieser Sektor sich durch den größten Verbrauch an Mineralölerzeugnissen und das Emissionsprofil mit dem stärksten Anstieg auszeichnet. Daneben wurde auf ein erhebliches Potenzial zur Verringerung des Energiebedarfs und der CO₂-Emissionen in der Industrie hingewiesen. Des Weiteren wurde in den Reaktionen die Nutzung eines breiten Spektrums politischer Instrumente auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gefordert (stärkerer Einsatz zielgerichteter und abgestimmter fiskalischer Maßnahmen, Internalisierung externer Kosten, umfassende Unterstützung der Mitgliedstaaten durch nationale Aktionspläne für Energieeffizienz, unverbindliche Leitlinien, Öko-Kennzeichnung, Festlegung von Zielwerten, beispielhaftes Vorgehen des öffentlichen Sektors bei der Beschaffung usw.). Ferner wurden Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Kraftfahrzeugen angeregt.
Außerdem hat das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme zum Grünbuch5 über 100 Empfehlungen ausgesprochen. Sie stehen ebenfalls deutlich im Einklang mit den Vorschlägen des Aktionsplans. Eine von der Kommission eingesetzte Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt, an der die betroffenen Kreise beteiligt waren, leistete ebenfalls Beiträge und unterstützte die Verwirklichung des Energieeinsparpotenzials der EU von 20 % bis 20206.
2. Ziel und Dimension
Mit diesem Aktionsplan wird ein strategischer Rahmen errichtet, und es werden Maßnahmen aufgezeigt durch die bis 2020 der Prozess der Ausschöpfung des auf mehr als 20 % geschätzten Einsparpotenzials7 beim jährlichen Primärenergieverbrauch der EU intensiviert werden kann. Im Aktionsplan wird eine Reihe kostenwirksamer Maßnahmen8 aufgeführt, wobei neben vorrangigen, unverzüglich einzuleitenden Aktionen weitere Initiativen vorgeschlagen werden, deren Umsetzung schrittweise in den sechs Jahren erfolgen sollte, über die der Plan sich erstreckt. Um bis 2020 das Potenzial vollständig ausschöpfen zu können, werden danach weitere Maßnahmen erforderlich sein.
Durch den Aktionsplan sollen die breite Öffentlichkeit und die politischen Entscheidungsträger aller Verwaltungsebenen gemeinsam mit den Marktakteuren mobilisiert werden, damit der Energiebinnenmarkt so umgestaltet werden kann, dass die Bürger der EU über die weltweit energieeffizientesten Infrastrukturen, Gebäude, Geräte, Verfahren, Verkehrsmittel und Energiesysteme verfügen. Angesichts der Bedeutung des "Faktors Mensch" bei der Verringerung des Energieverbrauchs hält dieser Aktionsplan auch die Bürger dazu an, Energie möglichst rationell zu nutzen.
Energieeffizienz ist nicht allein eine Sache der Rechtsetzung, sondern der bewussten Entscheidung des Einzelnen.
3. Einsparpotential und Auswirkungen
Abbildung 1 zeigt, wie Steigerungen der Energieeffizienz die Energieintensität in der EU in den letzten 35 Jahren verringert haben. Die Abbildung macht deutlich, dass zwischenzeitlich (Stand 2005) der durch Einsparungen vermiedene Energieverbrauch ("Megajoules") die bedeutendste Energieressource darstellt.
Trotz der erheblichen Steigerungen bei der Energieeffizienz in den letzten Jahren ist es technisch und wirtschaftlich möglich, bis 2020 zusätzlich zu den Einsparungen durch Preiseffekte, durch strukturelle Veränderungen der Wirtschaft, durch die übliche Modernisierung von Technologien und durch die bereits durchgeführten Maßnahmen mindestens weitere 20 % der gesamten Primärenergie einzusparen. Mit mittlerweile insgesamt 27 % bzw. 30 % des jeweiligen Verbrauchs liegt das größte kosteneffiziente Einsparpotenzial in Wohngebäuden (Haushalte) und gewerblich genutzten Gebäuden (Tertiärsektor), was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass auf sie ein großer Anteil am Gesamtverbrauch entfällt.
Bei Wohngebäuden bieten nachträglich angebrachte Wand- und Dachisolierungen die größten Möglichkeiten, während es in Geschäftsgebäuden auf bessere Systeme zur Steuerung des Energieverbrauchs ankommt. Die Verbesserung von Geräten und sonstigen energieverbrauchenden Anlagen bietet immer noch viele Möglichkeiten für erhebliche Energieeinsparungen. Für die verarbeitende Industrie wird das Gesamtpotenzial auf etwa 25 % geschätzt, wobei hier Peripheriegeräte wie Motoren, Belüftungs- und Beleuchtungsanlagen9 die größten Einsparpotenziale bergen. Das Einsparpotenzial für den Verkehr wird mit 26 % auf eine vergleichbare Höhe veranschlagt; die Verlagerung von Verkehr auf andere Verkehrsträger hat dabei besonderes Gewicht10. Dies ist in Übereinstimmung mit der Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch11.
Endverbrauchssektoren12
Wirtschaftszweig | Energieverbrauch (Mio. t RöE) 2005 | Energieverbrauch (Mio. t RöE) 2020 (bei "Business as usual") | Energieeinsparpotenzial 2020 (Mio. t RöE) | Energieeinsparpotenzial 2020 insgesamt (%) |
Haushalte | 280 | 338 | 91 | 27 % |
Geschäftsgebäude (Tertiärsektor) | 157 | 211 | 63 | 30 % |
Verkehr | 332 | 405 | 105 | 26 % |
Verarbeitende Industrie | 297 | 382 | 95 | 25 % |
Abbildung 2: Schätzungen zum Gesamtpotenzial für Energieeinsparungen in Endverbrauchssektoren
Auf der Grundlage dieses Gesamtpotenzial-Szenarios für Endverbrauchssektoren belaufen sich realistische Schätzungen der durch neue Strategien und Maßnahmen und durch die Forcierung bereits bestehender Maßnahmen bis 2020 erzielbaren zusätzlichen Einsparungen (einschließlich der Einsparungen in den Endverbrauchssektoren und auf Ebene der Energieumwandlung) auf bis zu 20 % (1,5 % oder 390 Mio. t RÖE jährlich). Diese beinhalten noch nicht die Verringerung der Energieintensität um 1,8 % oder 470 Mio. t. RÖE jährlich, die sich aufgrund der erwarteten strukturellen Veränderungen, der Wirkung bereits getroffener Maßnahmen und der unabhängigen Veränderungen in Folge der üblichen Modernisierung von Technologien, veränderter Energiepreise usw. ergeben müsste. Diese Auswirkungen sind in Abbildung 3 dargestellt, wobei "previous policy" bereits verabschiedete und umgesetzte Rechtsakte auf EU-Ebene bezeichnet; "new policy" bezeichnet Maßnahmen, die derzeit umgesetzt und durch diesen Aktionsplan weiter forciert werden "new policy beyond directives" bezeichnet politische Konzepte und Maßnahmen, die in diesem Aktionsplan entwickelt werden.
Abbildung 3: Jährliche Verbesserungen der Energieintensität13
Die in diesem Aktionsplan erläuterten Maßnahmen bilden ein in sich stimmiges und schlüssiges Paket, mit dem die EU die erforderliche Weichenstellung vornimmt, um bis 2020 zumindest das Potenzial an kosteneffizienten Energieeinsparungen in Höhe von 20 % zu verwirklichen. Sie werden sich auszahlen in Form ökologischer Verbesserungen, verringerter Einfuhren fossiler Brennstoffe, größerer Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie, gesteigerter Möglichkeiten für den Export von neuen, energieeffizienten Technologien und positiver Auswirkungen auf die Beschäftigung. Da angestrebt wird, die in den letzten Jahrzehnten erzielten durchschnittlichen jährlichen Verbesserungen bei der Energieintensität erheblich zu übertreffen stellen sie auch ein ehrgeiziges Ziel dar.
Insgesamt verringert sich damit die Energieintensität jährlich um 3,3 %, womit bei einem durchschnittlichen BIP-Wachstum von 2,3 % jährlich der durchschnittliche Anstieg des Energieverbrauchs pro Jahr bei 0,5 % gehalten wird. Die Richtlinie 2006/32/EG wird in Abb. 3 erwähnt um das Einsparziel von 9 % im Zeitraum 2008-2016 zu illustrieren. Zusätzlich zu den Einsparpotenzialen am Verbrauchsort sind erhebliche Einsparungen von ca. 20 % möglich, indem Verluste bei der Energieumwandlung und -übertragung vermieden werden.
4. Kontext
In diesem Aktionsplan werden die wichtigsten Vorschläge in ihrem politischen Kontext erläutert. Die Vorschläge tragen den in letzter Zeit auf EU-Ebene und darunter verabschiedeten Vorschriften Rechnung, die bereits dazu beigetragen haben, Europa im Bereich der Energieeffizienz zur weltweit führenden Region zu machen. Die Kommission schlägt daneben zehn vorrangige Maßnahmen vor, die alle Energiesektoren erfassen und im Interesse größtmöglicher Wirksamkeit unverzüglich eingeleitet und durchgeführt werden sollten. Die Mitgliedstaaten, regionale und kommunale Behörden und andere Beteiligte sind aufgerufen ergänzende und flankierende Maßnahmen zu treffen.
Der Anhang enthält eine umfassende Liste von Maßnahmen sowie einen Zeitplan. Eine vollständige Aufstellung der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie weitere Informationen zum Energieverbrauch, zu den Einsparpotenzialen, zu den initiierenden und ausführenden Akteuren sowie zu den Auswirkungen sind dem beiliegenden Arbeitspapier für die Kommissionsdienststellen mit dem Titel "Analysis of the Action Plan for Energy Efficiency"14 zu entnehmen. Ebenso sind eine Folgenabschätzung sowie eine Zusammenfassung angefügt15.
5. Strategien und Massnahmen
Energieeffizienz ist in erster Linie eine Frage der Steuerung und Drosselung der Energienachfrage, wenngleich sowohl nachfrage- als auch angebotsseitig gezielte Maßnahmen erforderlich sind. "Business as usual" ist keine nachhaltige Lösung.
Von wesentlicher Bedeutung ist die vollständige Umsetzung und Anwendung der bestehenden und künftigen Rahmenvorschriften. Deshalb hat die Kommission mit rechtlichen Mitteln konsequent auf die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung des für die Energieeffizienz relevanten Gemeinschaftsrechts (z.B. Rechtsvorschriften zum Energiebinnenmarkt, zu Gebäuden und Geräten) hingewirkt.
Der Aktionsplan sieht, wie nachfolgend erläutert, gezielte sektorale und horizontale Maßnahmen vor. Zunächst ist die Festlegung dynamischer Anforderungen an die Energieeffizienz für ein breites Spektrum von Erzeugnissen, Gebäuden und Dienstleistungen notwendig. Daneben braucht die Energiewirtschaft (Sektor Energieumwandlung) gezielte Instrumente, um die Effizienz sowohl der neuen als auch der bereits vorhandenen Kapazitäten für die Energieerzeugung verbessern und die Übertragungs- und Verteilungsverluste reduzieren zu können. Was den Verkehrssektor anbelangt, muss ein umfassendes und kohärentes Konzept für unterschiedliche Akteure, wie Motoren- und Reifenhersteller, Fahrer, Anbieter von Mineralölerzeugnissen und Infrastrukturplaner, entwickelt werden.
Zur Verbesserung der Energieeffizienz und für die wirtschaftliche Gesamteffizienz sind zweitens zweckmäßige Preissignale, in denen die Kosten sich widerspiegeln, von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig werden verbesserte Finanzinstrumente und wirtschaftliche Anreize benötigt die alle Sektoren erfassen und streng im Einklang mit den geltenden Regeln für staatliche Beihilfen stehen. Eine stärkere Sensibilisierung und Verhaltensänderungen sind von Beginn an wichtig. Das Thema Energieeffizienz muss auch dringend auf globaler Ebene behandelt werden, etwa im Rahmen internationaler Partnerschaften, die sich beispielsweise auf Handelswaren wie Geräte erstrecken.
Auch Innovation und Technologie spielen eine zentrale Rolle, und der Strategieplan für Energietechnologie, der 2007 verabschiedet werden soll, zeigt eine schlüssige und langfristige energietechnologische Perspektive auf und wird ein Instrument zum Erreichen weiterer technologiegestützter Energieeffizienzgewinne sein, die sich auf breiter gesellschaftlicher Ebene auswirken. Besonderes Augenmerk sollte auf die von den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eröffneten Möglichkeiten gerichtet werden16.
Nur wenn all diese Maßnahmen getroffen werden, lässt sich das Potenzial voll ausschöpfen.
Dazu werden auf allen Ebenen, auch in der Kommission, zusätzliche Ressourcen für die Energieeffizienz aufgewendet werden müssen.
Die Einsparpotenziale und die Auswirkungen einiger Maßnahmen können sehr unterschiedlich ausfallen, wie im Bericht zur Folgenabschätzung dargelegt. Die im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen werden auch eingehenden Einzelfolgenabschätzungen unterzogen. Der Aktionsplan muss beobachtet und aktualisiert werden und 2009 erfolgt eine Halbzeitüberprüfung, unter anderem mittels nationaler Aktionspläne für Energieeffizienz17 und Überprüfungen der Energiestrategie der EU.
5.1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden
Produkten, Gebäuden und Energiedienstleistungen Das Gemeinschaftsrecht enthält ein umfassendes Regelwerk von Richtlinien und Verordnungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von energieverbrauchenden Produkten,
Gebäuden und Dienstleistungen. Hierzu gehören die Öko-Design-Richtlinie18, die Energy-Star-Verordnung19, die Kennzeichnungsrichtlinie20 und ihre 8 Umsetzungsrichtlinien, die Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen21 sowie die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden22. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten zur ambitionierten Umsetzung und Durchsetzung dieser Instrumente anhalten, um die rasche Entwicklung eines europäischen Binnenmarktes für energieeffiziente Güter und Dienstleistungen sowie eine anhaltende Marktumstellung herbeizuführen23. Sofern weitere Legislativ- und Unterstützungsmaßnahmen notwendig sind, um die Entwicklung dieses Marktes zu fördern und zu beschleunigen, wird auch diesen Vorrang eingeräumt.
(1) Steigerung der Energieeffizienz von Produkten
Die Verbraucher tragen dem wirtschaftlichen Nutzen energieeffizienter Geräte und Anlagen nicht ausreichend Rechnung. Ihre Kaufentscheidungen sind aber für den Erfolg der Initiative von ausschlaggebender Bedeutung. Die Energieeffizienz sollte deshalb zu einem Schlüsselelement der Kaufentscheidung werden. Die Kommission erwägt den Einsatz dynamischer Energieeffizienznormen in Kombination mit Effizienzbewertungs- und -kennzeichnungssystemen; diese sind ein sehr wirkungsvolles Instrument zur Information der Verbraucher und zur Umstellung des Marktes auf energieeffiziente Produkte.
Vorrangige Maßnahme 1
Mindestnormen für die Energieeffizienz und Kennzeichnung von Geräten und Anlagen Ab 2007 werden auf der Grundlage der Kennzeichnungsrichtlinie und der Öko-Design-Richtlinie aktualisierte und dynamische Mindestnormen für die Energieeffizienz von Geräten und anderen energieverbrauchenden Anlagen sowie die entsprechende Kennzeichnung entwickelt. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Verringerung des Energieverlusts im Bereitschaftsmodus gerichtet. Die Kommission wird ab 2007 solche Energieeffizienz-Anforderungen für 14 vorrangige Produktgruppen festlegen, die allesamt bis Ende 2008 angenommen werden sollten. Sie wird die Rahmenrichtlinie 92/75/EG zur Kennzeichnung überarbeiten um deren Wirksamkeit zu verbessern. Die bestehenden Kennzeichnungsklassen werden aktualisiert.
Die Kommission wird 2007 die Verabschiedung von Mindestnormen für die Energieeffizienz, (Öko-Design-Anforderungen) in Form von Durchführungsrichtlinien für 14 vorrangige Produktgruppen, z.B. Heizkessel, Warmwasserbereiter, Unterhaltungselektronik,
Kopiermaschinen, Fernseher, Ladegeräte, Beleuchtungsmittel und Elektromotoren sowie für den Bereitschaftsmodus einleiten (s. nachfolgenden Zeitplan). Um die Hersteller auf die neuen Anforderungen im Konzeptionszyklus vorzubereiten, enthalten diese Richtlinien soweit möglich auch Hinweise auf künftig (z.B. in 5 Jahren) geltende Anforderungen. Die Kommission wird gewährleisten, dass rechtzeitig durch CEN/CENELEC oder auf andere zweckmäßige Weise geeignete Messmethoden entwickelt werden. Produkte, die den vereinbarten Mindestanforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Darüber hinaus wird die Kommission 2007 einen Arbeitsplan für die Schaffung eines Binnenmarktes für weitere energieverbrauchende Produkte bis 2010 annehmen. Dieser müsste gewährleisten dass Erzeugnisse, auf die ein erheblicher Anteil des Gesamtenergieverbrauchs entfällt von EU-weiten, auf der Öko-Design- und/oder der Kennzeichnungsrichtlinie beruhenden Mindestnormen und Vorschriften für die Bewertung und Kennzeichnung ihrer Umweltfreundlichkeit (nach dem in der Richtlinie verankerten Prinzip der geringsten
Lebenszykluskosten) erfasst werden. Bereits 2010 wird ein erheblicher Anteil dieser Erzeugnisse erfasst werden. Die Hersteller werden über mögliche künftige Überarbeitungen der Energieeffizienzanforderungen informiert.
Um den Informationswert der Kennzeichnungsregelung der EU zu erhöhen, wird die Kommission ab 2007 die Rahmenrichtlinie 92/75/EG überarbeiten, um deren Anwendungsbereich auf andere energieverbrauchende Geräte wie gewerbliche Kühlgeräte auszuweiten falls sich erweist, dass dies ihre Wirksamkeit verbessert. Die bestehenden Kennzeichnungsklassen werden im Fünfjahresrhythmus oder nach Maßgabe der technologischen Entwicklung auf der Grundlage von Öko-Designstudien aktualisiert und neu eingeteilt wobei die Klasse "A" für die effizientesten 10-20 % der Geräte reserviert ist.
Die Anforderungen an die umweltfreundliche Konzeption und das Kennzeichnungssystem müssen auf Ebene der Mitgliedstaaten umgesetzt, überwacht und durchgesetzt werden. Das Kennzeichnungssystem wird gleichzeitig ein sehr nützliches Instrument zur Unterstützung nationaler Maßnahmen - Informationskampagnen, Rabattsysteme, Leitlinien für die öffentliche Beschaffung, weiße Zertifikate - darstellen.
(2) Förderung von Diensten zur Steigerung der Endenergieeffizienz
Die dieses Jahr verabschiedete Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG) bietet einen guten Rahmen für den Ausbau der gemeinschaftsweiten Zusammenarbeit in Fragen der Energieeffizienz und der Energieeinsparungen. Bei der Umsetzung der Richtlinie ist die umfassende Kooperation der Behörden der Mitgliedstaaten notwendig, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung ehrgeiziger nationaler Aktionspläne. Die Kommission wird für die Zwecke dieser Richtlinie in Zusammenarbeit mit dem Rat der europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) eine Vereinbarung mit Leitlinien und einem Verhaltenskodex zur Steigerung der Endenergieeffizienz in allen Sektoren vorbereiten. Auf der Grundlage dieser Richtlinie kann 2008 unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den Mitgliedstaaten und der Fortschritte bei der gemeinschaftsweiten Harmonisierung der Systeme zur Erfassung von Energieeffizienzsteigerungen auch ein gemeinschaftsweites System weißer Zertifikate geprüft werden.
(3) Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden
Vorrangige Maßnahme 2
Energieeffizienzanforderungen an Gebäude - Niedrigstenergiehäuser ("Passivhäuser")
Die Kommission wird 2009, nach vollständiger Umsetzung, eine erhebliche Ausdehnung des Geltungsbereichs der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorschlagen.
Daneben wird sie Mindestanforderungen an die Energieeffizienz (in kWh/m²) neuer und renovierter Gebäude festlegen. Für Neubauten wird die Kommission ebenfalls bis Ende 2008 eine Strategie zur Einführung von Niedrigstenergie- bzw. Passivhäusern24 im Kontakt mit den Mitgliedstaaten und zentralen Beteiligten entwickeln, um die weitere Verbreitung solcher Häuser bis 2015 voranzutreiben. Die Kommission wird dabei, was ihre eigenen Gebäude betrifft mit gutem Beispiel vorangehen.
Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG), die von den Mitgliedstaaten bis Januar 2006 umgesetzt sein muss25, kann eine Schlüsselrolle bei der Ausschöpfung des Einsparpotenzials im Gebäudesektor spielen, das auf 28 %26 geschätzt wird und das wiederum den Gesamt-Endenergieverbrauch in der EU um etwa 11 % reduzieren kann. Um jedoch das gesamte im Bausektor vorhandene Potenzial auch nutzen zu können, schlägt die Kommission vor, in den Anwendungsbereich der Richtlinie auch die große Zahl von kleineren Gebäuden aufzunehmen, u.a. durch eine deutliche Herabsetzung des derzeitigen Schwellenwerts von 1000 m² für die Anwendbarkeit von Mindestauflagen bei umfangreichen Renovierungsarbeiten, um so die bestehenden Gebäude mehrheitlich zu erfassen. Sie wird 2009 auch EU-Mindestanforderungen (in kWh/m²) für neue bzw. renovierte Gebäude sowie Gebäudeteile wie Fenster festlegen. Ferner wird die Kommission die notwendigen Schritte Niedrigstenergie- bzw. Passivhäusern zu entwickeln, um bei Neubauten mittelfristig, d.h. sobald die entsprechenden Technologien im Handel verfügbar sind, den Übergang zu diesem Gebäudetyp als Standard anzustreben.
Eine umfassendere Liste der Maßnahmenvorschläge auf der Grundlage des bestehenden EU-Rechts findet sich im Anhang.
5.2. Verbesserte Energieumwandlung
Bei der Energieerzeugung und -verteilung lässt sich angesichts der großen Menge der derzeitigen Umwandlungsverluste die Energieeffizienz noch deutlich erhöhen (Abbildung 4).
Auf den Sektor der Energieumwandlung entfällt ungefähr ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs. Gleichzeitig beträgt beispielsweise der durchschnittliche Wirkungsgrad bei der Stromerzeugung nur ca. 40 %. In neuen Kraftwerken kann die Umwandlungseffizienz bei nahezu 60 % liegen. Es besteht also ein hohes Potenzial für die Verbesserung der Energieeffizienz. Daneben können in der Elektrizitätswirtschaft die Übertragungs- und Verteilungsverluste, die oftmals bis zu 10 % betragen, verringert werden.
Das EU-System für den Handel mit Emissionsrechten ist ein wirksames Mittel, um für die Stromerzeuger Anreize für möglichst kostenwirksame Emissionsverringerungen und Effizienzverbesserungen zu schaffen. Die Kommission plant derzeit eine Überarbeitung des Systems27. Die Mitgliedstaaten können durch die Erstellung ihres nationalen Zuteilungsplans und die Verknappung der CO₂-Emissionsrechte am Markt das EU-System für den Emissionsrechtehandel weiterhin als Instrument zum Setzen von Anreizen für effizientere Stromerzeugung nutzen. Dennoch ist die Kommission der Auffassung, dass eine Reihe weiterer Maßnahmen notwendig ist, und schlägt daher ein Bündel von Aktionen vor.
Vorrangige Maßnahme 3
Steigerung der Effizienz von Stromerzeugung und -verteilung
Die Kommission wird bis 2008 verbindliche Mindestanforderungen an die Effizienz neuer Anlagen zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung mit Kapazitäten unter 20 MW28 erarbeiten und erforderlichenfalls entsprechende Anforderungen für größere Anlagen prüfen. Daneben wird sie in Zusammenarbeit mit den Energieversorgern Betriebspraxis-Leitlinien für bestehende Kapazitäten entwickeln, um den durchschnittlichen Wirkungsgrad aller Anlagen zu steigern, und Leitlinien für vorbildliche Regulierungsverfahren vereinbaren, um Übertragungs- und Verteilungsverluste zu reduzieren. 2007 wird ein Vorschlag für einen neuen ordnungspolitischen Rahmen zur Förderung der Anbindung dezentraler Stromerzeugungskapazitäten vorgelegt werden.
Die Kommission wird eng mit der Energieversorgungs- und -verteilungsindustrie sowie dem Rat der europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) und der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas (ERGEG) zusammenarbeiten, um die Gesamteffizienz im Sektor der Energieumwandlung zu steigern.
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ergibt sich Spielraum für die Verringerung von Verteilernetzverlusten.
Derzeit werden lediglich 13 % der in der EU verbrauchten Elektrizität unter Verwendung dieser Technologie erzeugt. Für die Förderung weiterer Fortschritte bei der Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung sind eine Vereinheitlichung der Berechnungsmethoden und Ursprungsgarantien, verbesserte Messmethoden und die Festlegung von Normen von wesentlicher Bedeutung. Alle diese Ziele werden weiter verfolgt. Ferner sollen ab 2007 Mindestleistungsanforderungen und Regelungen für Fernwärme und KWK-Kleinstanlagen vorgeschlagen werden.
Auch hier findet sich eine umfassendere Liste der Maßnahmenvorschläge im Anhang.
5.3. Im Verkehr etwas bewegen
Der Verkehrssektor nimmt eine Schlüsselstellung in der europäischen Wirtschaft ein und steht für nahezu 20 % des Gesamtverbrauchs an Primärenergie. 98 % des Energieverbrauchs in diesem Sektor entfallen auf fossile Brennstoffe. Da der Verkehrssektor noch dazu die größten Wachstumsraten in Bezug auf den Energieverbrauch aufweist, entsteht hier auch ein wesentlicher Teil der Treibhausgase, und die Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe ist enorm. Daher ist es besonders wichtig, das Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz in diesem Sektor auszuschöpfen. Die Nutzung des bestehenden Potenzials kann insbesondere erfolgen durch Gewährleistung der Kraftstoffeffizienz von Pkw, Entwicklung von Märkten für umweltfreundlichere Fahrzeuge, Sicherstellung korrekten Reifendrucks sowie Verbesserung der städtischen Verkehrssysteme, des Schienen-, See- und Luftverkehrs sowie durch einen Wandel des Mobilitätsverhaltens. "Ko-Modalität", d.h. die effiziente Nutzung jedes einzelnen Verkehrsträgers in getrenntem oder multimodalem Einsatz führt zu einer optimalen Nutzung der Ressourcen, insbesondere von Energie. Die Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs und der Hochgeschwindigkeits-Seewege sowie anderer umweltfreundlicherer und weniger energieintensiver Verkehrsarten wird einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz leisten.
Vorrangige Maßnahme 4
Erreichen von Kraftstoffeffizienz
Die Kommission ist entschlossen, sich mit der Energieeffizienz und den CO₂-Emissionen von Pkw zu befassen und erforderlichenfalls 2007 Rechtsakte vorzuschlagen, um im Einklang mit der vereinbarten EU-Zielsetzung durch ein umfassendes und schlüssiges Konzept sicherzustellen dass der Zielwert von 120 g CO₂/km bis 2012 erreicht wird. Parallel dazu wird sie eine Verschärfung der EU-Anforderungen an die Kennzeichnung von Pkw vorschlagen.
Da ein enger Zusammenhang zwischen den CO₂-Emissionen und der Kraftstoffeffizienz besteht lässt sich dieses Potenzial zu einem Großteil durch neue Maßnahmen, auch legislativer Art, realisieren, mit denen die Einhaltung der erforderlichen CO₂-Reduktionen sichergestellt wird. Falls sich herausstellt, dass die freiwilligen Zusagen der Automobilindustrie, bis 2008/2009 140 g CO₂/km zu erreichen, nicht eingehalten werden, wird die Kommission nicht zögern, neue Rechtsakte vorzuschlagen. Zu diesem Zweck wird vor Ende des Jahres 2006 eine Kommissionsmitteilung verabschiedet, mit der eine über die aktuellen freiwilligen Verpflichtungen hinausgehende Strategie zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes von Kraftfahrzeugen verfolgt wird. Ziel ist die Einhaltung der Gemeinschaftsvorgaben von 120 g CO₂/km bis 2012 mittels eines umfassenden und schlüssigen Konzepts unter Einbeziehung sonstiger relevanter Akteure und Behörden sowie anderer Instrumente29.
Die Kommission wird ihre Anstrengungen fortsetzen, über Ausschreibungen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit Märkte für sauberere, intelligentere, sicherere und energieeffizientere Fahrzeuge zu schaffen. Zur Steigerung der Energieeffizienz von Fahrzeugen werden zunehmend auch die Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt30. Vorgelegt wird ein Vorschlag zur Änderung und Erweiterung der Richtlinie über die Kennzeichnung des Kraftstoffverbrauchs von Personenkraftwagen (1999/94/EG), um gemeinschaftsweit eine klarere und einheitlichere Gestaltung zu gewährleisten und so effizientere Fahrzeuge für Verbraucher und Hersteller interessanter zu machen. Wie im Falle anderer Produkte wird dabei die Klasse "A" den effizientesten 10-20 % der Fahrzeuge vorbehalten und die Kennzeichnungsregelung wird im Dreijahresrhythmus aktualisiert.
Schätzungen zufolge kann die Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen durch richtige Bereifung und korrekten Reifendruck um mehr als 5 % gesteigert werden31. Die Kommission wird ein Mandat für eine Europäische Norm und eine etwaige Internationale Norm zur Festlegung der Höchstgrenzwerte für den Rollwiderstand und die Kennzeichnung der Bereifung von Straßenfahrzeugen erteilen. Daneben wird sie freiwillige Vereinbarungen über den Einsatz von Systemen zur Reifendruckkontrolle und -steuerung für Straßenfahrzeuge erleichtern, weitere diesbezügliche Fördermaßnahmen erwägen und prüfen, ob die Ausstattung aller neuen Straßenfahrzeuge mit Reifendruckkontrollsystemen verbindlich vorgeschrieben werden soll.
Die Energieverschwendung durch ineffizienten Stadtverkehr muss verringert werden. Die Kommission wird unter Achtung der Zuständigkeiten lokaler und regionaler Behörden im Rahmen des demnächst erscheinenden Grünbuchs über den Stadtverkehr gemeinsame Lösungen auf der Grundlage erfolgreich erprobter konkreter Maßnahmen vorschlagen, etwa Infrastruktur- und Straßennutzungsentgelte sowie Überlastungsgebühren. Dazu gehören auch neue Ansätze zur Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Fahrgemeinschaften, von nicht motorisierten Fortbewegungsmöglichkeiten und von Telearbeit in europäischen Städten. Diese gemeinsamen Lösungen werden der Thematischen Strategie für die städtische Umwelt32 sowie den im Rahmen der CIVITAS-Initiative33 gewonnenen Erfahrungen Rechnung tragen.
Hinsichtlich der Steigerung der Energieeffizienz bei anderen Verkehrsträgern wird die Kommission marktgestützte Instrumente für den Seeverkehrssektor prüfen und im Anschluss an die vor kurzem vorgelegte Mitteilung über die Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs34 Maßnahmen für den Luftverkehrssektor, wie etwa die Einbeziehung in den Emissionshandel, vorschlagen; eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Sektoren wird dabei vermieden. Die Energieeffizienz im Schienenverkehr wird durch vollständige Umsetzung des entsprechenden Rechtsrahmens bis 2007 gefördert werden. Eine umfassendere Liste der Maßnahmenvorschläge für den Verkehrssektor ist im Anhang enthalten.
5.4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
Auch wenn viele Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz kosteneffizient sind und sich in sehr kurzer Zeit rechnen, werden sie wegen finanzieller Hindernisse nicht ergriffen.
Dies gilt nicht zuletzt für kleine und mittlere Unternehmen.
Um einerseits die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erleichtern und andererseits die diesbezügliche Wirkung von Preissignalen zu steigern, wird die Kommission noch bestehende rechtliche Hindernisse im einzelstaatlichen Recht, die
- (i) der Inanspruchnahme von Anbietern von Effizienzlösungen35 (sog. Energiedienstleister),
- (ii) der Nutzung von Energiesparverträgen (gemeinsame garantierte Einsparungen),
- (iii) der Nutzung von Drittfinanzierungen und
- (iv) der Nutzung von Energieleistungsverträgen entgegenstehen ermitteln und zu beseitigen versuchen.
Die Nutzung von lokalen revolvierenden Fonds und Clearingstellen wird ausgebaut.
Darüber hinaus werden öffentlichprivate Partnerschaften mit dem privaten Bankensektor, der EIB-Gruppe, der EBWE und anderen internationalen Finanzinstitutionen erleichtert damit mehr Mittel für die Fremdfinanzierung, für Garantieinstrumente und Risikokapital für neue energieeffiziente Technologien in der EU bereitstehen.
Vorrangige Maßnahme 5
Erleichterung einer geeigneten Finanzierung der Energieeffizienz-Investitionen von KMU- und Energiedienstleistern Die Kommission wird 2007 und 2008 den Bankensektor durch eine Reihe spezifischer Initiativen dazu anhalten, speziell auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Energiedienstleister abgestellte Finanzierungspakete bereitzustellen, damit die in Energie-Audits ermittelten Möglichkeiten für Effizienzgewinne realisiert werden können. Für die Förderung von Öko-Innovationen wird der Zugang zu Gemeinschaftsmitteln eröffnet, z.B. die durch CIP36 kofinanzierten Umweltinvestitionsfonds.
Das Potenzial für Verbesserungen der Energieeffizienz ist in den neuen Mitgliedstaaten besonders hoch. Die Kommission wird auch die Nutzung der Struktur- und Kohäsionsfonds fördern von denen national und lokal eine Hebelwirkung auf Privatfinanzierungen zur Steigerung der Energieeffizienz ausgehen soll.
Vorrangige Maßnahme 6
Impulse zur Steigerung der Energieeffizienz in den neuen Mitgliedstaaten Im Rahmen der Kohäsionspolitik ist Energieeffizienz eine der Prioritäten. Die Kommission wird die Europäische Regionalpolitik dazu ermuntern, ihre nationalen und regionalen Programme zur Unterstützung intensiverer Investitionen37 zur Verbesserung der Energieeffizienz insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten einzusetzen, unter anderem im Sektor der Mehrfamilienhäuser und Sozialwohnungen. Daneben wird die Kommission ständige Kontakte zwischen Mitgliedstaaten und Regionen fördern, um die Finanzierung der besten Verfahren im Bereich Energieeffizienz sicherzustellen.
Erfahrungsgemäß ist die Besteuerung als Mittel zur Internalisierung externer Kosten ein wirkungsvolles Instrument, die Energieeffizienz zu fördern.
Vorrangige Maßnahme 7
Kohärente Besteuerung Die Kommission wird 2007 ein Grünbuch über indirekte Steuern erstellen und anschließend 2008 die Energiebesteuerungsrichtlinie38 überarbeiten, um die Energiebesteuerung insbesondere durch Einbeziehung von Energieeffizienz- und Umweltaspekten zielgerichteter zu gestalten und besser abzustimmen.
Ferner wird sie 2007 Kosten und Nutzen des Einsatzes von Steuergutschriften prüfen, einerseits als Anreiz für Unternehmen, verstärkt zertifizierte energieeffiziente Geräte und Ausrüstungen herzustellen, und andererseits als Anreiz für die Verbraucher zum Kauf derselben.
In Bezug auf die Besteuerung von Kraftfahrzeugen appelliert die Kommission an den Rat, ihren Vorschlag zur Verknüpfung von Kfz-Steuer und CO₂-Ausstoß so bald wie möglich anzunehmen und ruft die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Änderungen bereits in eventuell erwogene Steuerreformen zu integrieren (KOM (2005) 261).
Ferner wird die Kommission 2007 spezielle Steuerregelungen für gewerblich genutzten Dieselkraftstoff vorschlagen, die darauf abzielen, übermäßige Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Besteuerung einzuebnen. Dieser Vorschlag dürfte dazu beitragen, die Energieeffizienz im Güterkraftverkehr durch Eindämmung des "Tanktourismus" zu steigern.
Schließlich erinnert die Kommission daran, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten bereits berechtigt sind, zur Förderung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz (z.B. bessere Isolierung von Gebäuden) ermäßigte MwSt.-Sätze anzuwenden.
5.5. Änderung des Umgangs mit Energie
Damit Energie effizient genutzt wird, müssen rationales und verantwortliches Handeln durch Motivation und Erleichterungen unterstützt werden. Institutionelle Kapazitäten, Sensibilisierung sowie klare, glaubwürdige und verfügbare Informationen über energieverbrauchende Technologien und Techniken sind wichtige Voraussetzungen für rationales Marktverhalten. Dabei sind Aus- und Weiterbildung aller Beteiligten sowie die Nutzung der Informationstechnologien von entscheidender Bedeutung.
Vorrangige Maßnahme 8
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Energieeffizienz
Schwerpunktbereiche werden neben verbesserter Kennzeichnung unter anderem Aus- und Weiterbildungspläne und -programme für Energiemanager in Industrie- und Versorgungsbetrieben sein. Dazu gehören auch Unterrichtshilfen für Primär-, Sekundar- und berufsbildende Schulen. Diese werden ab 2007 durch Gemeinschaftsprogramme, Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und eine Zusammenarbeit zwischen den für Bildung zuständigen Stellen auf Mitgliedstaaten- und Gemeinschaftsebene entwickelt.
Energieeffizienz beginnt in den eigenen vier Wänden. Die Kommission und die anderen EU-Institutionen werden deshalb mit gutem Beispiel vorangehen und neue, energieeffiziente Technologien in ihren Gebäuden, Fahrzeugen, Büroeinrichtungen und sonstigen energieverbrauchenden Anlagen einsetzen sowie entsprechende Leitlinien für ihre Dienststellen herausgeben. Mit Hilfe des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)39 wird die Kommission sicherstellen, dass bis Ende 2009 alle in ihrem Eigentum befindlichen Gebäude zertifiziert sind.
Ansonsten werden Modelle zur Steigerung der Energieeffizienz entwickelt, die aus Gemeinschaftsprogrammen (z.B. CIP40) kofinanziert werden. Die Empfänger werden Leitlinien zur Förderung energieeffizienter Produkte erarbeiten sowie Aus- und Weiterbildungspläne für Energiemanager vorlegen. Bis Ende 2006 wird die Kommission ein Umweltprogramm für KMU (KMU-Umwelt) vorlegen, das u. a. Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz aufzeigt, und einen Strategieplan zur Energietechnologie ausarbeiten, der auch den Beitrag der Informations- und Kommunikationstechnologien zur Energieeffizienz berücksichtigt.
Vorrangige Maßnahme 9
Energieeffizienz in Agglomerationen
2007 wird die Kommission einen "Bürgermeisterkonvent" einrichten, der die Bürgermeister der 20-30 größten und fortschrittlichsten Städte in einem ständigen Netz zusammenbringt.
Zweck des Konvents sind der Austausch und die Anwendung bester Praktiken zur deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz in der städtischen Umwelt, insbesondere im Verkehr, wo lokalen politischen Entscheidungen und Initiativen größte Bedeutung zukommt.
Um praktische Beispiele für Maßnahmen und Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz aufzuzeigen wird die Kommission im Rahmen der Kampagne "Nachhaltige Energie für Europa" und mit Unterstützung des Programms "Intelligente Energie für Europa" in allen Mitgliedstaaten einen Wettbewerb organisieren, bei dem die energieeffizienteste Schule prämiert wird. Die Auswahlkriterien für die Prämierung umfassen u.a. das Energiemanagement und die Energieeffizienz der betreffenden Schulen sowie den Kenntnisstand der Schüler in Bezug auf die Themen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Die Möglichkeit der Organisation eines europäischen Wettbewerbs wird ebenfalls geprüft. Weitere Maßnahmen sind im Anhang aufgeführt.
5.6. Internationale Partnerschaften
Energieeffizienz beginnt zwar in den eigenen vier Wänden, hat aber auch eine deutlich internationale Dimension. Die EU sollte ihre bilaterale und internationale Handels- und Entwicklungspolitik, Abkommen und Verträge sowie andere Instrumente (einschließlich Dialog) darauf ausrichten, die Entwicklung und den Einsatz energieeffizienter Technologien und Verfahren zu fördern.
Vorrangige Maßnahme 10
Energieeffizienz weltweit fördern
Um Energieeffizienz weltweit zu fördern, wird die Kommission 2007 den Anstoß zu einem Rahmenabkommen mit den wichtigsten Handelspartnern und internationalen Organisationen geben. Dieses Abkommen wird auf die Verbesserung der Energieeffizienz in Endverbrauchssektoren und in der Energieumwandlung ausgerichtet sein und ein breites Spektrum von Konzepten und Maßnahmen umfassen.
Mit Blick auf die weltweite Dimension der Energieeffizienz wird die Kommission ein internationales Rahmenabkommen vorschlagen, an dem sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer beteiligt sind und das insbesondere Brasilien, China, Indien, Japan, Russland und die Vereinigten Staaten einbezieht. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, der Internationalen Energieagentur, den G8 (Gleneagles-Dialog zum Klimawandel), der Welthandelsorganisation, der Weltbank, der EBWE, der EIB und weiteren Institutionen. Ziel ist die Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit im Hinblick auf die Messung und Bewertung von Energieeffizienz, Mindesteffizienzanforderungen an Güter und Dienstleistungen, Kennzeichnung und Zertifizierung, Energie-Audits, Ruheverluste, Verhaltenskodizes usw. Sie sollte sich auf alle Endverbrauchssektoren einschließlich Verkehr und Energiewirtschaft erstrecken, in denen das Potenzial global gesehen besonders groß ist.
Die Kommission wird 2007 als Auftaktveranstaltung eine große internationale Konferenz zum Thema Energieeffizienz organisieren.
6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Die in diesem Aktionsplan und dem Anhang vorgeschlagenen Maßnahmen können in den kommenden sechs Jahren, viele sogar bereits in den nächsten drei Jahren erste Wirkungen zeitigen. Die erzielten Fortschritte werden im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen der EU-Energiestrategie41 bewertet. 2009 erfolgt während der Umsetzung des Aktionsplans eine größere Zwischenbewertung. Das Potenzial für Einsparungen ist vorhanden. Die Instrumente, Förderprogramme, Strategien und erforderlichen institutionellen Kapazitäten müssen nun dazu gebracht werden, ihre Wirkung zu entfalten.
In erster Linie sind jedoch politischer Wille und Engagement auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene gefragt, wenn die hier gesetzten Ziele erreicht werden sollen.
Deshalb liegt es am Rat, am Europäischen Parlament und an den nationalen und regionalen politischen Entscheidungsträgern, ihr uneingeschränktes Engagement zu erneuern und durch die Unterstützung dieses Aktionsplans sowie der darin vorgeschlagenen Maßnahmen ein klares und eindeutiges Mandat zu dessen Durchführung zu erteilen.
Anhang:
Maßnahmenvorschläge42
Die Kommission wird folgende Maßnahmen ergreifen43:
1. Dynamische Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen
- - Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie (2005/32/EG)
- - Koordinierung der Öko-Design-Anforderungen, der Kennzeichnung und der Anreize (2007-2012)
- - Entwicklung von Öko-Design-Anforderungen für 14 vorrangige Produktgruppen (2007-2009)
- - Entwicklung von Öko-Design-Anforderungen für weitere Produkte (2008-2010)
- - Unterstützung von freiwilligen Zusagen zur Erzielung von Energieeinsparungen (072012)
- - Umsetzung und Änderung der Rahmenrichtlinie zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs (92/75/EG)
- - Vorschläge für Richtlinien der Kommission zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Gas- und Elektrowarmwasserbereitern (2007)
- - Vorbereitung weiterer Maßnahmen zur Durchführung der Kennzeichnung und zur Überarbeitung bestehender Kennzeichen im Hinblick auf eine Neueinteilung im Fünfjahresrhythmus mit der Maßgabe, dass nur 10-20 % der Geräte in die Klasse "A" fallen und Lebenszykluskosten sowie erwartete Energieersparnis überprüft werden (2007-2009)
- - Einleitung einer umfassenden Erhebung über die Umsetzung der Richtlinie (2007)
- - Umsetzung und Änderung des Energy-Star-Abkommens für Bürogeräte44
- - Abschluss eines neuen Energy-Star-Abkommens für fünf Jahre (2007)
- - Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2422/2001 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Bürogeräte (2007)
- - Entwicklung von strengeren Energieeffizienzkriterien für Bürogeräte (2007-2011)
- - Umsetzung und Änderung der Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG)
- - Vorbereitung einer Vereinbarung über Energieeffizienz in Zusammenarbeit mit dem CEER über die ERGEG (2007)
- - Bewertung eines gemeinschaftsweiten Systems weißer Zertifikate (2008)
- - Verbesserung der Abstimmung der nationalen Leitlinien für die Auftragsvergabe in Fragen der Energieeffizienz (2008)
- - Bemühung um Einigung über strengere und einheitliche Kriterien für freiwillige Vereinbarungen zur deutlichen Steigerung der Energieeffizienz (2009)
- - Erteilung eines Mandats für eine Europäische Norm (EN) für Energie-Audits (2008)
- - Vorschlag für detailliertere Anforderungen an Verbrauchsmessung und Rechnungsstellung (2009)
- - Erwägung der Förderung oder Einrichtung eines Zentrums für die Ermittlung und Verbesserung neu entstehender und vorhandener Technologien (2008)
- - Umsetzung und Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG)
- - Vorschlag für die Erweiterung der Rolle des öffentlichen Sektors bei der Demonstration von neuen Technologien und Methoden (2009)
- - Vorschlag für eine deutliche Herabsetzung des Schwellenwerts für die Anwendbarkeit von Mindestauflagen bei umfangreichen Renovierungen (2009)
- - Vorlage eines Vorschlags für Mindestanforderungen (kWh/m²) an neue bzw. renovierte Gebäude und Gebäudeteile mit dem Ziel einer Annäherung an das Niveau von Passivhäusern45 bei Neubauten ab 2015 (2009)
- - Prüfung des Vorschlags für verbindliche Vorschriften zur Installation von passiven Heiz- und Kühltechnologien (bis Ende 2008)
- - Vorschlag für Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung hochgradig kosteneffizienter Investitionen (2009)
- - Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EG)
- - ggf. Einbeziehung von Energieeffizienzkriterien bei Normen für Bauprodukte (2008).
2. Verbesserte Energieumwandlung
- - Entwicklung von Mindestanforderungen an die Effizienz neuer Anlagen zur Strom-Wärme- und Kälteerzeugung mit Kapazitäten unter 20 MW und erforderlichenfalls Prüfung entsprechender Anforderungen für größere Anlagen (2008)
- - Entwicklung von Leitlinien für gute Betriebspraktiken für bestehende Kapazitäten in Zusammenarbeit mit den Energieversorgern (2008)
- - Erteilung eines Mandats für eine Europäische Norm (EN) für ein Zertifizierungssystem für technisches Personal in Elektrizitäts- und Heizwerken (2008)
- - Vereinbarung von Leitlinien mit dem CEER über die ERGEG für die Ausarbeitung vorbildlicher Regulierungsverfahren zur Verringerung von Übertragungs- und Verteilungsverlusten (2008)
- - Vorlage eines Vorschlags für einen neuen ordnungspolitischen Rahmen zur Förderung des Netzzugangs und der Anbindung von dezentralen Stromerzeugungskapazitäten (2007)
- - Umsetzung und Änderung der Richtlinie über die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) (2004/8/EG), und zwar
- - Beschleunigung der Vereinheitlichung von Berechnungsmethoden für hocheffiziente KWK (2008-2011)
- - Erteilung eines Mandats für eine Europäische Norm (EN) zur Zertifizierung von leitendem technischem Personal in KWK-Anlagen (2008)
- - Erzielung einer Einigung über eine einheitliche elektronische Ursprungsgarantie (2007-2009)
- - Vorschlag für strengere Anforderungen an Marktregulierungsstellen zur Förderung von KWK (2008-2011)
- - Vorschlag zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Wärmebedarf, der durch KWK gedeckt werden kann, zu ermitteln (2007-2008)
- - Vorschlag zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das Abwärmepotenzial innerhalb des nationalen Gesamtpotenzials zu ermitteln (2007-2008)
- - Vorschlag für Mindestanforderungen an die Effizienz von Fernwärmeeinrichtungen auf der Grundlage einer neuen Norm (2007-2008)
- - Bemühung um Verabschiedung einer Europäischen Norm und Festlegung von Mindestanforderungen an die Effizienz von KWK-Kleinstanlagen (2007-2009).
3. Im Verkehr etwas bewegen
- - Maßnahmen, erforderlichenfalls auch legislativer Art, um durch ein umfassendes und schlüssiges Konzept das Ziel von 120 g CO₂/km bis 2012 zu erreichen (2007-2011); dieses Ziel sollte ausgehend von dem durch freiwillige Vereinbarungen bis 2008/2009 erreichten Wert von 140 g CO₂/km verwirklicht werden
- - Intensivierung der Anstrengungen zur Entwicklung von Märkten für umweltfreundlichere, intelligentere sicherere und energieeffizientere Fahrzeuge im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge (KOM (2005) 634) (2007-2012)
- - Unterstützung von EU-weiten Echtzeitinformationssystemen für Verkehrs- und Reiseinformationen und Verkehrsmanagement (2007-2012)
- - Förderung der Bereitstellung von Finanzmitteln für die Markteinführung energieeffizienter Fahrzeuge (2007)
- - Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Bereitstellung von Informationen über den Kraftstoffverbrauch von Personenkraftwagen (1999/94/EG) (2007)
- - Erteilung eines Mandats für eine europäische und internationale Norm für die Messung des Rollwiderstands von Reifen (2008)
- - Hinwirken auf Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen (2007-2008)
- - Vorschlag für ein Kennzeichnungssystem für Reifen (2008)
- - Erleichterung von freiwilligen Vereinbarungen und Vorschläge für weitere Maßnahmen in Bezug auf präzise Reifendruckkontrollsysteme (2008-2009)
- - Prüfung einer verbindlichen Vorschrift zur Ausrüstung von Neufahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystemen (2008-2009)
- - Vorlage eines Grünbuchs über den Stadtverkehr, um gemeinsame Lösungen auf der Grundlage erfolgreich erprobter konkreter Maßnahmen vorschlagen, etwa ggf. Infrastruktur- und Straßennutzungsentgelte sowie Überlastungsgebühren (2007)
- - Vorlage von Gesetzesvorschlägen und Fördermaßnahmen zur Vereinheitlichung der Vorschriften zur Einbeziehung der Kraftstoffeffizienz in die Ausbildungspläne von Fahrschulen (2008)
- - Förderung der Energieeffizienz im Luftverkehr im Rahmen von SESAR46 (2007-2012)
- - Vorschlag für Rechtsakte zur Einbeziehung des Luftfahrtsektors in den EU-Emissionshandel (Ende 2006)
- - Nutzung des Potenzials zur Optimierung der Reinigung von Schiffsrümpfen (2007-2008)
- - Realisierung von Einsparungen durch die landseitige Stromversorgung von Schiffen in Häfen durch Vorschlag eines entsprechenden Rechtsakts (2008-2009)
- - Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs und der Hochgeschwindigkeits-Seewege (072012)
- - Umsetzung des Rechtsrahmens für den Eisenbahntransport (2007).
4. Finanzierung von Energieeffizienz, wirtschaftliche Anreize und Energiepreispolitik
- - Ermittlung und Beseitigung von rechtlichen Hindernissen in Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Nutzung von Energiedienstleistern und vertraglichen Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz (2007-2009)
- - Entwicklung lokaler revolvierender Fonds und entsprechender Clearingstellen durch enge Zusammenarbeit mit der EBWE, der EIB-Gruppe und anderen IFI (2007-2009)
- - Förderung öffentlichprivater Partnerschaften in Zusammenarbeit mit der EBWE, der EIB-Gruppe und anderen IFI, um Finanzmittel zu mobilisieren für die Fremdfinanzierung, für Garantien und Risikokapital für KMU, Energiedienstleister und andere Unternehmen, die Energiedienste anbieten (2007)
- - Förderung der Hebelfinanzierung von Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz in den neuen Mitgliedstaaten, besonders im Sektor der Mehrfamilienhäuser und Sozialwohnungen, durch die der Struktur- und Kohäsionsfonds (2007-2012)
- - Förderung ständiger Kontakte zwischen Mitgliedstaaten und Regionen, um die Finanzierung der besten Verfahren im Bereich Energieeffizienz sicherzustellen (072012)
- - Förderung des Einsatzes öffentlichprivater Energieeffizienz-Fonds und Finanzpakete für KMU- und den öffentlichen Sektor zur Durchführung von Energie-Audits sowie gezielter Investitionen, die in Energie-Audits ermittelt wurden, mit der EBWE, der EIB-Gruppe und den Struktur- und Kohäsionsfonds der EU (2007-2012)
- - Werbung für die Nutzung von Gemeinschaftsfinanzierungen, z.B. die durch CIP kofinanzierten Umweltinvestitionsfonds, für KMU zur Förderung von Öko-Innovationen (2007-2012)
- - Abwägung von Kosten und Nutzen von Steuergutschriften als Anreize für Unternehmen, mehr und bessere energieeffiziente Geräte und Ausrüstungen herzustellen, sowie für die Verbraucher zur Förderung deren Anschaffung (2007)
- - Vorbereitung eines Grünbuchs über indirekte Steuern (2007) und anschließend Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie zur stärkeren Einbeziehung von Energieeffizienz und Umweltaspekten (2008)
- - Vorschlag für eine spezielle Steuerregelung für gewerblich genutzten Dieselkraftstoff, die darauf abzielt, übermäßige Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Besteuerung einzuebnen um die Energieeffizienz im Güterkraftverkehr durch Eindämmung des "Tanktourismus" zu steigern (2007)
- - Appell an den Rat, den Kommissionsvorschlag zur Verknüpfung von Kfz-Steuer und CO₂-Ausstoß (KOM (2005) 261) anzunehmen, und Aufruf an die Mitgliedstaaten, entsprechende Änderungen bereits in eventuell erwogene Steuerreformen zu integrieren (2007).
5. Änderung des Umgangs mit Energie
- - Gutes Beispiel durch EMAS-Zertifizierung aller Kommissionsgebäude (2007-2009) und Vorschlag für Ausdehnung der Zertifizierung auf die anderen EU-Organe (2010).
- - Stärkung der Energieeffizienzleitlinien durch Änderung der EMAS-Verordnung (2007)
- - Annahme von Leitlinien für die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der Auftragsvergabe durch die Kommission (2008), Förderung von Energiemanagement-Modellen, von Leitlinien zur Förderung energieeffizienter Produkte und von Ausbildungspaketen für die Industrie, KMU und den öffentlichen Sektor sowie Vorlage eines IVU47-Referenzdokuments (2007-1012)
- - Vorschläge für Empfehlungen an die Mitgliedstaaten in Bezug auf Fragen der Energieversorgungssicherheit und des Klimawandels in nationalen Lehrplänen (2007); einschlägiges Informationsmaterial und Leitlinien für die Lehre werden im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen zur Verfügung gestellt (2007-2012).
- - Vorschlag für eine Berufsbildungsinitiative zum Thema Energieeffizienz (2008)
- - Einrichtung eines "Bürgermeisterkonvents" mit einer Absichtserklärung zur Energieeffizienz für den Austausch und die Anwendung bester Praktiken und zur Schaffung eines ständigen Netzes (2007)
- - Schaffung und Betrieb von neuen Netzen im Rahmen der EU-Kampagne für nachhaltige Energie (SEE) (2007-2008)
- - Organisation eines Wettbewerbs in allen Mitgliedstaaten, bei dem die energieeffizienteste Schule prämiert wird (2007 -2008)
- - Einbindung der Exekutivagentur für intelligente Energie für Europa sowie nationaler, regionaler und kommunaler Energiebehörden in die Umsetzung des Aktionsplans (072012).
6. Internationale Partnerschaften
- - Einleitung einer Initiative für ein internationales Rahmenabkommen über Energieeffizienz (2007)
- - Vorschlag für freiwillige Vereinbarungen (Verpflichtungen) mit der Exportindustrie über die Energieeffizienz mit Blick auf Informationen, Mindestanforderungen und Kennzeichnung (2007-2012)
- - Stärkere Gewichtung der Energieeffizienz in Energie- und Handelsverträgen, bei Übereinkünften und im Dialog, sowie bei anderen Arten der Zusammenarbeit (2007-2012)
- - Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Messverfahren im Hinblick auf Mindestanforderungen an Effizienz und Kennzeichnung (2007-2012)
- - Einrichtung eines internationalen Netzes zur Informationsverbreitung und Beratung über effiziente Technologien (2009)
- 1 390 MTÖ bei einem Nettopreis vor Steuern von 48 USD/Barrel.
- 2 KOM (2006) 105 endgültig vom 8.3.2006.
- 3 Schlussfolgerungen des Vorsitzes vom 23./24. März 2006. 7775/1/06 REV1 vom 18.5.2006.
- 4 Siehe Grünbuch über Energieeffizienz oder Weniger ist mehr, KOM (2005) 265 endgültig vom 22. Juni 2005. Insgesamt gingen bei der Anhörung der Öffentlichkeit zu diesem Grünbuch 241 Antworten ein, in denen zu Maßnahmen in allen Energiesektoren aufgerufen wurde. (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SEK(2006)693 vom 29.5.2006).
- 5 Bericht P6_A(2006)0160 des Europäischen Parlaments vom 3.5.2006.
- 6 Der erste Bericht der Hochrangigen Gruppe wurde am 2. Juni 2006 vorgelegt ("Contributing to an integrated approach on competitiveness, energy and the environment policies - Functioning of the energy market, access to energy , energy efficiency and the EU Emissions Trading Scheme"; http://ec.europa.eu/enterprise/environment/hlg/hlg_en.htm .. Darin wird insbesondere eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz behandelt.
- 7 Im Vergleich zum Basisszenario. Siehe KOM (2005) 265 endgültig. vom 22.6.2005.
- 8 Die genaue Interpretation des Begriffs "Kosteneffizienz" wurde im Gemeinschaftsrecht zwar bewusst den Mitgliedstaaten vorbehalten, die Methode der niedrigsten Lebenszykluskosten für geplante (versorgungs- und nachfrageseitige) Investitionen im Energiebereich wird aber allgemein als zielführendstes und interpretationsfreundlichstes Instrument der ökonomischen Bewertung betrachtet.
- 9 Derzeit werden 20 % der weltweiten Stromerzeugung für Beleuchtungszwecke verwendet. Studien zufolge könnte durch die breite Einführung der hocheffizienten Leuchtdiodentechnologie (LED) - die bereits am Markt verfügbar ist - bis 2015 ca. 30 % und bis 2025 ca. 50 % des derzeitigen Verbrauchs für Beleuchtungszwecke eingespart werden.
- 10 Wuppertal Institut 2005, gestützt auf Mantzos (2003) und "Economic Evaluation of Sectoral Emission Reduction Objectives for Climate Change", ECOFYS, März 2001. Weitere Informationen im Abschlussbericht zur Folgenabschätzung (CLWP: 2006/TREN/032), Anlage 4. Juli 2006.
- 11 Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament, "Für ein mobiles Europa - Nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent. Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission von 2001"; KOM (2006) 314 endgültig
- 12 Quelle: Europäische Kommission, EU-25 Basisszenario und Wuppertal Institut 2005.
- 13 Die 1,5 %ige Verbesserung bei der Primärenergie versteht sich zusätzlich zur jährlich 1,8 %igen Verbesserung der Energieintensität bei unveränderten Rahmenbedingungen ("business as usual"), die sich aus den Auswirkungen früherer Gemeinschaftsvorschriften (jährlich 0,35 %) und aus anderen Faktoren (jährlich 0,6 % Strukturveränderungen wie bspw. industrielle Entwicklung und 0,85 % "unabhängige Verbesserungen" wie bspw. normale Ersetzung des technischen Inventars) ergibt.
- 14 SEK(2006)1173.
- 15 SEK(2006)1174 und SEK(2006)1175.
- 16 Angesichts der weit verbreiteten Nutzung von IKT-Geräten sind deutliche Effizienzverbesserungen in der Halbleiter- und Batterietechnik notwendig. Die Kommission wird im Zuge des siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung diesbezügliche Forschungsarbeiten - wie im ersten Jahresbericht über die europäische Informationsgesellschaft (KOM (2006) 215) angekündigt - unterstützen.
- 17 Vorgeschrieben durch die Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 64.
- 18 ABl. L 191 vom 22.7.2005, Seite. 29.
- 19 (EG) Nr. 2422/2001.
- 20 Richtlinie 92/75/EG, ABl. L 297 vom 13.10.1992, Seiten. 16-19.
- 21 ABl. L 114 vom 27.4.2006, Seite 64.
- 22 ABl. L 1 vom 4.1.2003, Seite 65.
- 23 In Bezug auf das Gemeinschaftsrecht zur Energieeffizienz sind derzeit gegen 20 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen Ni.htm .tteilung oder unzureichender Umsetzung anhängig.
- 24 Als "Passivhäuser" werden gemeinhin Gebäude ohne herkömmliche Heiz- und aktive Kühlanlagen bezeichnet. Dazu bedarf es exzellenter Wärmeisolation sowie mechanischer Belüftungssysteme mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung. Gebräuchlich ist bei Einhaltung dieses hohen Energiestandards auch die Bezeichnung "Nullenergiehaus".
- 25 Die Mitgliedstaaten können für die vollständige Anwendung einiger Bestimmungen dieser Richtlinie eine zusätzliche Frist von drei Jahren (bis 2009) beantragen.
- 26 Wuppertal Institut 2005, gestützt auf Mantzos (2003). Beispielsweise beträgt der Stromverbrauch einer Energiesparlampe nur ein Fünftel des Verbrauchs einer herkömmlichen Glühbirne. Das Austauschen der Glühbirnen kann in einem Durchschnittshaushalt leicht eine Ersparnis von 100 € jährlich bringen. unternehmen um in Zusammenarbeit mit dem Bausektor eine Strategie zur Einführung von
- 27 Dabei dürften die gewonnenen Erfahrungen und der Austausch zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten über die nationalen Zuteilungspläne für den Zeitraum 2008-2012 wichtige Elemente für pragmatische Verbesserungen des Systems einbringen.
- 28 Die Stromerzeugung wird vom System für den Emissionsrechtehandel nicht erfasst.
- 29 Z.B. durch die CO₂-Komponente bei der Besteuerung von Personenkraftwagen (KOM (2005) 261).
- 30 Mitteilung über die Initiative "Intelligentes Fahrzeug" (KOM (2006) 59 endgültig) und zweite Mitteilung zur e-Sicherheit (KOM (2005) 431 endgültig).
- 31 Zusätzlich zu den durch Verwendung der richtigen Reifen und korrekten Reifendruck zu erzielenden erheblichen Einsparungen kann ein durchschnittlicher Autofahrer jährlich leicht 100 € durch einen umweltbewussteren Fahrstil einsparen (Internationale Energieagentur, "Saving oil in a hurry", 2005).
- 32 KOM (2005) 718 endgültig.
- 33 Programm innerhalb des FTE-Rahmenprogramms, mit dem Städte darin unterstützt werden sollen, nachhaltigere umweltfreundlichere und effizientere System für den Stadtverkehr aufzubauen.
- 34 KOM (2005) 459 endgültig.
- 35 Diese Unternehmen akzeptieren in der Regel ein gewisses Maß an finanziellem Risiko. Die Honorierung der Dienstleistung erfolgt (vollständig oder teilweise) nach Maßgabe der erzielten Energieeffizienzverbesserung sowie der Verwirklichung anderer vereinbarter Leistungskriterien.
- 36 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013).
- 37 Vor allem durch die Ausarbeitung gemeinsamer Förderprogramme wie JASPERS, JEREMIE und JESSICAfür die Regionen, KMU und Städte in Kombination mit der EIB-Gruppe, der EBWE und anderen IFI.
- 38 Richtlinie 2003/96/EG, ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51.
- 39 EMAS wurde mit Verordnung (EG) Nr. 761/2001 ABl., L 114, Seite 1, vom 24.4.2001 eingerichtet.
- 40 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013, KOM (2005) 121 endgültig.
- 41 KOM (2006) 105 endgültig vom 8. März 2006.
- 42 Die Maßnahmenvorschläge sind in dem angefügten Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen "Analysis of the Action Plan for Energy Efficiency", SEK(2006)1173, detaillierter erläutert.
- 43 Zeitangaben in Klammern bedeuten den geschätzten Startzeitpunkt durch die Kommission und/oder Annahmen über die Laufzeit der Maßnahme.
- 44 Verordnung (EG) Nr. 2422/2001.
- 45 Gebäude mit minimalem Bedarf an externer Energiezufuhr für Heizung und Kühlung.
- 46 "Single European Sky Air Traffic Management Research".
- 47 Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (96/61/EG).