Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 103634 - vom 19. Februar 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 31. Januar 2008 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates:
Drucksache 745/06(B)
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen" (KOM (2006) 0545),
- - unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Kommission (SEK(2006)1173) - begleitendes Dokument zu der oben erwähnten Mitteilung der Kommission,
- - unter Hinweis auf die Folgenabschätzung des Aktionsplans (SEK(2006)1174) und die Zusammenfassung (SEK(2006)1175),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "Eine Energiepolitik für Europa" (KOM (2007) 0001),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007, die die Annahme eines "Aktionsplans (2007-2009) des Europäischen Rates - eine Energiepolitik für Europa" betreffen (7224/07),
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen1,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden2,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt3,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte4,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen5,
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2006/1005/EG vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte6 und den Wortlaut dieses Abkommens7,
- - unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte (KOM (2006) 0576),
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)8 und insbesondere Titel II Kapitel III, das das "Programm "Intelligente Energie - Europa" betrifft,
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)9,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)10,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Thema "Energieeffizienz oder weniger ist mehr" - Grünbuch11,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu dem Thema "Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie - Grünbuch" 12,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0003/2008),
A. in der Erwägung, dass es zu chaotischen Klimaänderungen kommen wird, wenn die weltweite Temperatur um mehr als 2° C über dem vorindustriellen Niveau steigt, wie unter anderem in dem Bericht des Zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses für Klimaänderungen vom Mai 2007 ausgesagt wird, dass einschneidende Verringerungen der Kohlenstoffemissionen bis 2015 erforderlich sind, wenn der weltweite Temperaturanstieg auf nur 2° C begrenzt bleiben soll, und dass der effizientere Energieeinsatz die am unmittelbarsten wirkende und kostengünstigste Art der Senkung der Kohlenstoffemissionen ist,
B. in der Erwägung, dass Energieeffizienz wesentlich zur Verringerung der Abhängigkeit der Europäischen Union von Energieeinfuhren - indem sie der künftigen Energieknappheit begegnet - und zur Begrenzung der Auswirkungen von Energiepreisschocks beizutragen hat,
C. unter Hinweis darauf, dass in der Folgenabschätzung zu dem Aktionsplan für Energieeffizienz ein Mangel an Durchsetzungsmöglichkeiten auf allen Entscheidungsebenen innerhalb der Kommission festgestellt und die Schätzung vorgenommen wurde, dass zusätzliche 20 Stellen nötig wären, um den Aktionsplan zum Erfolg zu führen,
D. unter Hinweis darauf, dass die Richtlinie 2002/91/EG nur von fünf Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt worden ist,
E. unter Hinweis darauf, dass die Richtlinie 2006/32/EG den Mitgliedstaaten vorschreibt, der Kommission bis zum 30. Juni 2007 einen nationalen Aktionsplan für Energieeffizienz vorzulegen, und dass der Kommission am 1. September 2007 nur neun nationale Aktionspläne, und am 10. Januar 2008 noch immer nur siebzehn, vorgelegen haben,
F. in der Erwägung, dass die Umsetzung der Richtlinie 2004/8/EG durch die Mitgliedstaaten zu spät kommt und bei weitem nicht perfekt ist,
G. in der Erwägung, dass die Europäische Union zu den reichsten und technologisch am meisten fortgeschrittenen Weltregionen gehört, dass sie seit 1990 ihre Wirtschaftsleistung um fast 40 % und das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen um ein Drittel gesteigert hat und dass im gleichen Zeitraum die Nachfrage nach Ressourcen zur Energie- und Stromerzeugung nur um 11 % zugenommen hat;
H. unter Hinweis darauf, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien, falls die richtigen politischen Signale gegeben werden, zusätzliche Produktivitätszuwächse über das der Europäischen Union gesetzte Ziel von 20% hinaus schaffen könnten und dass bestimmte Technologien, wie die Technologien für intelligente Netze, intelligente Managementsysteme und punktuelle Rechnertechnologien, deshalb Gegenstand konkreter politischer Empfehlungen sein sollten,
- 1. begrüßt den genannten Aktionsplan für Energieeffizienz 2006 und befürwortet seine Zielsetzung und seinen Anwendungsbereich;
- 2. vertritt die Auffassung, dass die Zielvorgabe einer Verbesserung der Energieeffizienz bis 2020 um mehr als 20 %, zusätzlich zu Verbesserungen aufgrund von unabhängigen strukturellen Effekten oder Preiseffekten, technisch und wirtschaftlich voll und ganz erreichbar ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Erreichen dieses Ziels und der auf den Klimawandel bezogenen Zielvorgaben zu gewährleisten;
- 3. stellt mit großer Besorgnis fest, dass die Umsetzung geltender Rechtsvorschriften über Energieeffizienz durch die Mitgliedstaaten unvollständig und hinter dem Zeitplan zurückgeblieben ist;
- 4. betont, dass die Politik zugunsten der Energieeffizienz auf allen Entscheidungsebenen umgesetzt werden muss;
- 5. bedauert, dass die Umsetzung der Richtlinie 2004/8/EG durch die Mitgliedstaaten unvollständig ist und weit hinter dem Zeitplan zurückbleibt;
- 6. missbilligt den Umstand, dass bei der Kommission nicht die Anzahl an Beamtenstellen geschaffen worden ist, die erforderlich ist, damit sowohl der Aktionsplan als auch die ihm zugrunde liegenden Rechtsakte über Energieeffizienz vollständig und zügig umgesetzt werden;
- 7. bedauert es, dass von den 21 Maßnahmen der Kommission, deren Durchführung im Aktionsplan für das Jahr 2007 vorgesehen war, bis zum 1. September 2007 nur drei ganz durchgeführt worden sind, wobei am 30. Oktober 2007 nach Aussagen der Kommission 16 dieser 21 Maßnahmen sich auf einem guten Weg befanden; bedauert den erheblichen Verzug, der bei der Verabschiedung von Mindestnormen für die Energieeffizienz bei vorrangigen Produktgruppen entstanden ist;
- 8. missbilligt es, dass die Regierungen vieler Mitgliedstaaten einer vollständigen und zügigen Umsetzung und Einhaltung von Rechtsvorschriften über Energieeffizienz keinen Vorrang gegeben haben, obwohl viel von der Bekämpfung des Klimawandels und der Verringerung der Energieeinfuhren der Europäischen Union die Rede ist;
- 9. fordert die Kommission auf, den Prozess der Vorbereitung der künftigen Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Rat der europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER), in der gemeinsame Leitlinien und ein gemeinsamer Verhaltenskodex zur Verbesserung der Endenergieeffizienz auf allen Sektoren festgelegt werden, zu beschleunigen
- 10. verlangt, dass bei der Kommission und in den einzelnen Mitgliedstaaten beschleunigt und aufrichtig die Kapazitätsmängel und andere Hindernisse bewertet werden, die bisher die unzulängliche Umsetzung der Rechtsvorschriften über Energieeffizienz bedingt haben, und dass dargelegt wird, wie diese Mängel und Hindernisse überwunden werden können;
- 11. verweist insbesondere auf den häufig vorkommenden Mangel an einfacher, sofort verfügbarer Information und organisatorischer Unterstützung in Sachen Energieeffizienz in dem Augenblick, in dem die Unterstützung benötigt wird, was plötzlich eintreten kann (beispielsweise wenn Haushaltsgeräte oder andere Geräte ausfallen), oder die mit Einzelereignissen (z.B. Umzug) verbunden sind; vertritt die Auffassung, dass ein Mangel an Beachtung der praktischen Bedürfnisse der Bürger manchen Energieeffizienzplan schwächt, und betont deshalb die Bedeutung von praktischer Unterstützung und Vorab-Finanzierung;
- 12. betont, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als ein Schlüsselelement begünstigt werden sollten, das Energieeinsparungen in bestimmten Sektoren wie Verkehr, Bau, Energie und Industrie entscheidend vorantreibt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Studie der Kommission, in der die möglichen Beiträge mehrerer auf IKT beruhender führender Technologien zur Verbesserung der Energieeffizienz der EU-Wirtschaft und zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen bis 2020 bewertet werden; legt der Kommission nahe, in Themen dieser Studie intelligente Steuersysteme im Allgemeinen und Technologien für intelligente Netze und eingebettete Systeme im Besonderen aufzunehmen;
Anlagen und Geräte
- 13. begrüßt die Strategie der Verabschiedung von Mindestnormen für Energieeffizienz und fordert die Kommission auf, diese bis 2008 für Klimaanlagen und alle Arten von Set-Top-Boxen in der Fernsehtechnik festzulegen und anwendbar zu machen; verlangt dass das in Verbindung mit einer dynamischen Überarbeitung der Kennzeichnungsvorschriften durchgeführt wird, und stellt fest, dass das CE-Zeichen die Durchsetzung von Mindestnormen für Energieeffizienz unterstützen kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Ressourcen auf die Marktüberwachung zu verwenden;
- 14. begrüßt es, dass Haushaltsbeleuchtung in die Liste der vorrangigen Produktgruppen aufgenommen worden ist, und hebt es als wichtig hervor, dass die Kommission in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2007 den vorgesehenen Zeitplan für die Rücknahme der Glühlampen mit der geringsten Effizienz vom Markt einhält;
- 15. verweist auf die aktuellen Fortschritte der Leuchtdiodentechnologie; fordert die Kommission auf, Mittel und Wege zu sondieren, die Erforschung von Lampen mit Leuchtdioden und die Ausweitung ihrer Nutzung voranzubringen;
- 16. fordert die Kommission auf, Zeitpläne für die Rücknahme sämtlicher Geräte, Anlagen und anderer energiebetriebener Produkte mit der schlechtesten Energieeffizienz, wie beispielsweise Freiluftheizungen, vom Markt aufzustellen;
- 17. befürwortet es, dass ein Schwerpunkt auf die Verringerung der Verluste im Bereitschaftsmodus und auf die zunehmende Verbreitung von Produkten und Technologien gelegt wird, die bewirken, dass energiebetriebene Produkte und Geräte nur dann Energie verbrauchen, wenn sie tatsächlich benötigt wird; fordert die Kommission auf, die Effizienzanforderung von 1 Watt im Bereitschaftsmodus vorzuschlagen und eine Analyse der möglichen Energieeinsparungen durch Minimierung des Verbrauchs im Bereitschaftsmodus und Unterbindung von nicht erforderlichem Verbrauch, besonders "passiver Bereitschaft", vorzulegen;
- 18. begrüßt den Abschluss des neuen "Energy Star"-Abkommens mit den Vereinigten Staaten, in dem gemeinsame Energieeffizienznormen für Bürogeräte festgelegt werden und besonders die Aufnahme einer verbindlichen Vorschrift über öffentliche Aufträge in die Durchführungsverordnung; fordert die Kommission auf, fortgesetzt über die Ausdehnung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den USA im Bereich "Energy Star" auf weitere Produkte, entsprechend der auf dem Gipfeltreffen EU-USA vom 30. April 2007 eingegangenen Verpflichtung, zu verhandeln
- 19. begrüßt den Vorschlag, bis 2010 Mindestnormen für Energieeffizienz in Bezug auf alle sonstigen energiebetriebenen Anlagen und Geräte von Bedeutung aufzustellen; fordert die Kommission auf, bei den Produkten auf dem Markt mit der schlechtesten Energieeffizienz anzufangen;
- 20. unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen zur Festlegung von Kriterien für die ökologische Kennzeichnung von Heiz- und Kühltechnologien, in denen insbesondere die Verwendung von Primärenergie zur Geltung kommen, um sicherzustellen, dass den Verbrauchern verlässliche Informationen über die effizientesten und umweltfreundlichsten Produkte, die auf dem Markt für Heiz- und Kühlanlagen für Gebäude erhältlich sind, garantiert werden.
- 21. fordert die durchgreifende Durchsetzung der Anforderungen von 2006, die den Einbau intelligenter Stromzähler betreffen, um bei den Verbrauchern das Bewusstsein für Stromverbrauch zu wecken, die Stromversorger dabei zu unterstützen, die Nachfrage wirkungsvoller zu bewältigen und zur Verbesserung der Anforderungen an statistisches Material über Energieeffizienz beizutragen;
- 22. fordert die Ausarbeitung von Standardvorschriften für die Verbreitung intelligenter Wärmemessvorrichtungen für Zentralheizanlagen und Fernheiznetze, damit der Endkunde angehalten wird, sich verantwortungsbewusster zu verhalten ("der tatsächliche Verbrauch wird bezahlt") und damit Fixkostenregelungen, die das Gegenteil bewirken, wegfallen;
- 23. ist der Auffassung, dass sich industrielle Technologien zur Herstellung von Produkten durch eine niedrige Energieintensität auszeichnen sollten; weist darauf hin, dass in der Verringerung des Gewichts von Fahrzeugen und anderen Transportmitteln ein erhebliches Energiesparpotenzial steckt;
Energieeffizienzanforderungen an Gebäude
- 24. fordert die Kommission auf, beschleunigt Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten voranzutreiben, die die Richtlinie 2002/91/EG nicht wie vorgesehen umgesetzt oder nicht vollständig durchgeführt haben;
- 25. verweist angesichts der langen Lebensdauer von Gebäuden darauf, dass es von ganz besonderer Wichtigkeit ist, dass neue Gebäude nach möglichst anspruchsvollen Energieeffizienznormen gebaut werden und Altbauten zeitgemäßen Maßstäben angepasst werden; vertritt die Auffassung, dass der Abriss von energiewirtschaftlich ineffizienten Gebäuden bei gleichzeitigem Neubau von energiewirtschaftlich effizienten Gebäuden gelegentlich als Alternative zur Renovierung gefördert werden könnte
- 26. fordert die Kommission auf, die Richtlinie 2002/91/EG dahingehend zu ändern, dass Artikel 6 ab 2009 für alle Gebäude, ungeachtet der Größe, gilt, die Heizung oder Kühlung benötigen;
- 27. fordert die Kommission auf, bei ihrer Auswertung der Effizienz von Heizkesseln zu berücksichtigen dass KWK-Heizkessel (Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung) mit Abstand am effizientesten sind, und die Mindesteffizienzanforderungen an Heizkessel entsprechend festzulegen;
- 28. begrüßt den Vorschlag, Mindestanforderungen an die Effizienz von neuen und renovierten Gebäuden und von Gebäudeteilen wie Fenstern und Fensterfolien vorzusehen
- 29. fordert die Kommission auf, als verbindliche Bestimmung vorzuschlagen, dass alle neuen Gebäude, die Heizung und/oder Kühlung benötigen, ab 2011 nach Normen für Passivhäuser oder gleichwertigen Normen für Nichtwohngebäude gebaut werden müssen und eine Bestimmung vorzuschlagen, wonach ab 2008 Lösungen für passive Heizung und Kühlung verwendet werden müssen;
- 30. fordert die Kommission auf, die stufenweise Einführung von Fernwärme- und Fernkühlungsnetzen für alle Gebäude in Betracht zu ziehen, damit der Einsatz fossiler Brennstoffe zu Heiz- und Kühlzwecken durch die Ausnutzung der bei der Energieumwandlung eintretenden Verluste verringert wird;
- 31. fordert die Kommission auf, bei der Prüfung von steuerlichen und anderen Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz architektonische Lösungen für passive Heizung und Kühlung in Betracht zu ziehen, wie Gebäudestrukturen mit günstigen thermischen Eigenschaften;
- 32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Fernkühlung mit erneuerbaren Energiequellen als effiziente Alternative zur Deckung des wachsenden Bedarfs an Raumkühlung zu fördern;
- 33. fordert die Kommission auf, eine transparente und für die Bürger der Union zugängliche Datenbank aufzubauen, die über einzelstaatliche, regionale und lokale Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden informiert, insbesondere über Finanzierungsmaßnahmen, und zwar im Interesse des Austauschs bewährter Verfahren in der Europäischen Union sowie der Unterrichtung und Aufklärung der Allgemeinheit;
Stromerzeugung- und -verteilung
- 34. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren nationalen Aktionsplänen für Energieeffizienz den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung mit hoher Effizienz vorzusehen und zur ganzheitlichen Planung und Förderung von Strom-, Wärme- und Kälteversorgung überzugehen und fordert die Kommission auf, nationale Aktionspläne, die diese Elemente nicht enthalten, nicht positiv zu bewerten; fordert ganz allgemein die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von KWK-Klein- und -Kleinstanlagen voranzutreiben und die entsprechenden administrativen Hürden zu beseitigen
- 35. weist darauf hin, dass Transport und Verteilung zu den Ursachen von Energieverlusten und Versorgungsausfällen gehören, und betont die Rolle, die die Energieerzeugung im kleinsten Maßstab und eine dezentralisierte und diversifizierte Energieerzeugung dabei spielen Versorgungssicherheit herzustellen und Verluste zu reduzieren; vertritt die Auffassung, dass Anreize für die Verbesserung von Infrastrukturen geschaffen werden sollten um Verluste bei Übertragung und Verteilung einzudämmen;
- 36. fordert die Kommission auf, dem Wärmemarkt größere Aufmerksamkeit zu widmen, da Heizen den größten Anteil am Energieverbrauch hat, und Instrumente (Städteplanung, graphische Darstellung von Wärmeverlusten, Investitionsanreize) stärker in den Mittelpunkt zu rücken, die es ermöglichen, überschüssige Wärme aus erneuerbaren Energiequellen durch den Ausbau von Fernheiz- und -kühlanlagen wiederzugewinnen
- 37. fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie 2004/8/EG genau zu überwachen und zu beurteilen, ob die Förderprogramme geeignet sind, das nationale Potenzial für eine hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung zu nutzen;
- 38. weist die Kommission darauf hin, dass als effektive Alternative und Antwort auf die steigenden Anforderungen im Bereich komfortable Kühlsysteme lokale Kühlnetze eingeführt und die in diesem Zusammenhang entstehenden CO₂-Emissionen reduziert werden müssen;
- 39. fordert die Kommission auf, den Anwendungsbereich bestehender finanzieller Anreize auf Maßnahmen auszudehnen, durch die die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugte Energie in die für Energie aus fossilen Brennstoffen gedachten bestehenden Netze eingespeist werden kann; stellt fest, dass die Verbesserung der bestehenden Netze die Effizienz der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen erheblich steigern würde, und zwar in kürzeren Zeiträumen und zu geringeren Kosten, und dass sich zugleich durch solche frühzeitigen Verbesserungen die Versorgungssicherheit erhöhen würde;
Verkehr
- 40. fordert die Kommission auf, für alle Verkehrsarten, einschließlich des öffentlichen Verkehrs, Mindestanforderungen an die Energieeffizienz festzulegen; betont, dass eine energieeffiziente Verkehrspolitik notwendig ist, die dem öffentlichen Verkehr, dem Fahrradfahren und dem Zu-Fuß-Gehen im städtischen Bereich Vorrang einräumt; begrüßt das Grünbuch zum städtischen Nahverkehr und fordert die Kommission auf, eine Initiative zum städtischen Nahverkehr und zur Berücksichtigung von Klimaschutz, Energieeinsparungen und öffentlicher Gesundheit in einer Politik der nachhaltigen Mobilität für Städte einzuleiten; legt den Städten in der Europäischen Union nahe, Maßnahmen zur Verringerung der CO₂-Emissionen der Kraftfahrzeuge und des Pkw-Verkehrs, beispielsweise durch Mautgebühren für überlastete Zonen, in Betracht zu ziehen weist daraufhin, dass verbindliche Jahresemissionswerte für alle neuen Pkw das Erreichen der verbindlichen CO₂-Zielvorgaben durch die Europäische Union unterstützen können;
- 41. verlangt, die Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen dahingehend zu ändern, dass Kraftfahrzeuge mit einem deutlichen mehrstufigen Kennzeichnungssystem, wie es bei der Kennzeichnung von Geräten (derzeit mit der siebenstufigen Skala von A bis G) verwendet wird, gekennzeichnet werden können; empfiehlt, dass mindestens 20 % der Flächen, die zur Werbung für neue Kraftfahrzeuge und deren Vermarktung verwendet werden, Informationen über Kraftstoffeffizienz und -emissionen enthalten;
- 42. bedauert zudem, dass der Vorschlag für eine Richtlinie zur Pkw-Besteuerung, dessen Ziel eine Verringerung der CO₂-Emissionen in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der Europäischen Union aufgrund des Kyoto-Protokolls ist, vom Rat noch immer nicht angenommen worden ist, und fordert zur raschen Annahme und Umsetzung der Richtlinie auf;
- 43. fordert die Kommission auf, eine Rahmenstrategie zu konzipieren, mit der sich wesentliche Verbesserungen der Effizienz der öffentlichen Verkehrsmittel in Städten und städtischen Räumen herbeiführen lassen und die von den Betreibern von Verkehrssystemen in Städten und städtischen Räumen Studien und Durchführbarkeitsstudien verlangt, die auf systembezogene Effizienz und Dienstleistungen konzentriert sind, wobei diese Strategie die Schaffung von Quersubventionierungsregelungen, die dem Ausbau von Verkehrssystemen dienen, an strengeren Maßstäben in Sachen Effizienz und Kohärenz ausrichten muss;
- 44. befürwortet das gemeinsame Unternehmen "Clean Sky", das darauf abzielt, grünere, ökologisch nachhaltigere und energieeffizientere Flugzeuge zu produzieren;
Finanzielle Regelungen und Regionalpolitik
- 45. verweist auf die Bedeutung des Zugangs zu strukturpolitischen Finanzmitteln bei der Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen durch Einrichtungen wie die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie über Systeme privater Banken;
- 46. fordert die Kommission auf, den Anteil an den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds, der für die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Wohngebäude verwendet werden soll, von 3 % auf mindestens 5 % zu erhöhen und von den Mitgliedstaaten zu verlangen dass sie diese Gelegenheit voll ausnutzen;
- 47. bedauert die Komplexität eines großen Teils der EU-Finanzmittel für Energieeffizienz, die trotz des Vorhandenseins der Initiative Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen (Jeremie) gegeben ist; stellt fest, dass der Mangel an einfachen und leicht zugänglichen Finanzquellen eine riesige Hürde für Klein- und besonders Kleinstunternehmen ist, die nicht die notwendigen Kapazitäten haben, um komplexe Programme in Anspruch zu nehmen;
- 48. betont die entscheidende Bedeutung von Forschung, Entwicklung und Innovation auf dem Gebiet der Energieeffizienz; fordert die Mitgliedstaaten, Regionalbehörden, Lokalbehörden und nichtstaatlichen Organisationen nachdrücklich auf, die unter dem Siebten Rahmenprogramm, den Strukturfonds, dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation/Intelligente Energie - Europa verfügbaren Finanzmittel auszuschöpfen, mit denen die Forschung im Bereich Energieeffizienz angekurbelt und Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien sowie die Entwicklung neuer Arten des Energietransports und der Energiespeicherung, bei denen Energieverluste eingedämmt werden, gefördert werden sollen; fordert die Kommission dringend auf, Anträgen auf Finanzierung von Forschungsarbeiten im Bereich Energieeffizienz großzügig stattzugeben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass der Energieeffizienz bei den anhaltenden Bemühungen darum, die EU-Forschungs- und Technologieprogramme umfassend zu nutzen hohe Priorität eingeräumt wird;
- 49. fordert dazu auf, Kleinstunternehmen wie Privathaushalte zu behandeln und ihnen sehr einfache Finanzquellen für die Verbesserung der Energieeffizienz anzubieten, wie z.B. im Voraus gezahlte Finanzhilfen;
- 50. fordert die Kommission auf, Bestimmungen über staatliche Beihilfen zu unterstützen, die für Energieeffizienzmaßnahmen relativ günstig sind (z.B. umweltschutzwirksame Innovationen und Verbesserungen der Produktivität); ist der Auffassung, dass solche Bestimmungen einfach, konkret und transparent sein sollten und die Hemmnisse für die wirkungsvolle Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen beseitigen sollten;
- 51. fordert die Kommission auf, mit größter Dringlichkeit gezielte Maßnahmen im Hinblick auf das Erreichen von mehr Energieeffizienz in den Regionen in äußerster Randlage vorzuschlagen, wobei diese Maßnahmen den besonderen Merkmalen dieser Regionen, die mit den Folgen ihrer ständigen Beeinträchtigungen zusammenhängen, angemessen sein müssen;
- 52. hebt den Beitrag kommunaler und regionaler Energiebehörden zur wirkungsvollen Durchführung von Maßnahmen für Energieeffizienz hervor; verlangt die Beteiligung aller Behörden (auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene) an der Ausarbeitung und Durchführung von Aktionsplänen für Energieeffizienz;
Besteuerung
- 53. fordert den Rat auf, sich darauf zu einigen, dass die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arbeitsleistungen, Materialien und Bauteile anwenden können, die die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern; fordert den Rat auf, dafür zu sorgen dass das gesamte Steuersystem in kohärenter Weise dem Ziel Rechnung trägt, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern;
- 54. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit, für Arbeitsleistungen bei der Renovierung und Sanierung privater Wohngebäude zwecks Verbesserung der Energieeffizienz einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz vorzusehen, voll auszuschöpfen begrüßt die Entscheidung der Kommission, den Nutzen von Steuergutschriften für Verbraucher, die die energieeffizientesten Geräte erwerben, und für Unternehmen, die solche Geräte herstellen und ihren Vertrieb fördern, zu prüfen;
- 55. weist darauf hin, dass die Besteuerung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt; stellt fest, dass die von dem jeweiligen Mitgliedstaat gewählten steuerlichen Maßnahmen Element aller nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz sein können; befürwortet die Internalisierung von Umweltkosten;
- 56. fordert alle Mitgliedstaaten auf, gezielte Anreize einzuführen, die Haushalte, Kleinstunternehmen und Privatvermieter zu Energieeffizienzmaßnahmen und zum Kauf von energieeffizienten Produkten bewegen;
- 57. vertritt die Auffassung, dass für den Abriss von energiewirtschaftlich ineffizienten Gebäuden, wenn er mit dem Neubau von energieeffizienten Gebäuden einhergeht, unter bestimmten Umständen steuerliche Anreize verfügbar sein könnten;
Verhaltensänderungen
- 58. weist darauf hin, dass dem öffentlichen Sektor bei der Förderung energieeffizienter Lösungen eine wichtige Rolle zukommt;
- 59. stimmt dem Gedanken zu, dass Programme zur allgemeinen und beruflichen Bildung im Bereich Energieeffizienz gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine entscheidende Rolle zu spielen haben; weist darauf hin, dass energiebezogene Aufklärung in sehr frühem Alter durch die Einbeziehung eines entsprechenden Unterrichts in die Lehrpläne von Schulen in der gesamten Europäischen Union beginnen sollte; stellt fest, dass zur Verbreitung innovativer Methoden im Bereich Bau- und Energiemanagement ein großer Bestand an angemessen ausgebildeten Arbeitnehmern notwendig ist; erklärt sich darüber besorgt, dass die Mitgliedstaaten noch keine geeigneten Ausbildungsmaßnahmen im Hinblick auf energieeffizienzbezogene Fertigkeiten vorgelegt haben; fordert dazu auf, den Bedarf an Humanressourcen als wesentliches Element der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz anzusehen;
- 60. ermutigt die regionalen und lokalen Behörden dazu, enge Partnerschaften mit regionalen Energiedienststellen herzustellen, um die Ausbildungsmöglichkeiten für Energiefachleute und in den nachgeordneten Sektoren tätige Fachleute zu verbessern; betont die Notwendigkeit von stärker koordinierten Netzen lokaler Akteure, um die bewährtesten Verfahren im Bereich der Energieeffizienz auch in weniger entwickelten Regionen zu verbreiten;
- 61. betont den Beitrag, den öffentliche Aufträge und Dienstleistungen wie Energieprüfungen zur Eindämmung der Verschwendung und zur Förderung einer besseren Nutzung des energetischen Potenzials der einzelnen Gebäude leisten können; fordert die Mitgliedstaaten und ihre regionalen, lokalen und sonstigen Behörden auf, mit gutem Beispiel voranzugehen, und zwar nicht nur im Bereich der Verwaltungsgebäude, sondern auch bei sonstigen öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Hochschulen und Krankenhäusern und bei Stellen, die in den Bereichen Wasser-, Energie-, Verkehrs- und Postdienstleistungen tätig sind;
- 62. fordert die Kommission auf, die Erforschung der Verhaltensökonomik und der Entscheidungen von Einzelpersonen zu intensivieren, um zur Ausgestaltung künftiger Informationskampagnen über Energieeffizienz (beispielsweise die Kampagne "Nachhaltige Energie Europa") beizutragen und damit deren Nutzen zu maximieren;
- 63. stimmt dem Gedanken zu, dass Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden beginnt; fordert die Kommission, den Rat und seine eigenen Abteilungen auf, Führungsrollen zu übernehmen indem sie für alle Gebäude der EU-Institutionen die Erfüllung vorbildlicher Energieeffizienzmaßstäbe verlangen, und zwar im Zuge einer umfassenden Überprüfung des Energieverbrauchs der Institutionen, die sich auf die Arbeits- und Reiseregelungen, Anreize und Standorte sowie Ausstattung und Beschaffung bezieht;
- 64. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alljährlich einen europäischen Aktionstag für Energieeffizienz zu veranstalten;
- 65. weist darauf hin, dass der Hochtechnologiesektor eine wesentliche Hilfe dabei sein kann die Verbraucher zu sensibilisieren und ihre Bereitschaft, zur Energieeffizienz beizutragen zu verstärken, indem er Produkte anbietet, die sowohl Energieeffizienz als auch ein höheres Qualitätsniveau aufweisen;
- 66. betrachtet Energiedienstleistungsverträge zwischen Energieversorgern und Verbrauchern als wirkungsvolles Mittel zur Erhöhung der Effizienz von Heizungs- und Kühlungsanlagen; fordert die Kommission auf, die bürokratischen und rechtlichen Hürden zu beseitigen, die der Unterzeichnung solcher Vereinbarungen im Wege stehen
Städte
- 67. verweist auf die Bedeutung des Austauschs und der Förderung bewährter Praxis im Bereich der Energieeffizienz in Städten; ist der Auffassung, dass das bestehende Forum "Eurocities" ein wirkungsvolles Mittel dafür sein kann;
- 68. fordert die Kommission und die anderen Institutionen der Europäischen Union auf, mit den Großstädten in der Europäischen Union zusammenzuarbeiten, indem sie Haushaltsmittel für die Bildung von Partnerschaften und den Austausch bewährter Verfahren zwischen Großstädten begünstigen;
- 69. begrüßt die Initiative für die Einrichtung eines Bürgermeisterkonvents, der die Bürgermeister der 20 bis 30 größten und fortschrittlichsten Städte Europas in einem ständigen Netz zusammenführen soll, und fordert nähere Einzelheiten über seine Einrichtung; betont allerdings, dass der Bürgermeisterkonvent die Tätigkeit ähnlicher, bereits bestehender Netze ergänzen muss;
Die Weltebene
- 70. befürwortet das Vorhaben der Kommission, die Plattform für internationale Zusammenarbeit im Bereich Energieeffizienz zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die internationale Zusammenarbeit im Bereich Energieeffizienz zu verstärken, um dafür zu sorgen, dass neue Vorschriften und Normen nicht eine Zersplitterung des Weltmarkts bewirken; fordert, dass diese - bilateralen und multilateralen - Übereinkommen nicht nur eine gemeinsame Verpflichtung auf Mindestnormen für Energieeffizienz vorsehen, sondern auch die gemeinsame Nutzung von Technologie im Bereich der Energieeffizienz; verweist auf das strategische Erfordernis der Verbreitung von Technologie, das einem vom Allgemeininteresse bestimmten Ansatz zu den geistigen Eigentumsrechten notwendig macht
- 71. würdigt die auf technischer Ebene vor sich gehenden Tätigkeiten im Bereich gemeinsamer Normen für Energieeffizienz, besonders in Zusammenarbeit mit China; erklärt sich darüber besorgt, dass diese Tätigkeiten durch den Mangel an Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten geschwächt werden, was Verwirrung in Drittstaaten schafft; verlangt ein integriertes Vorgehen im Bereich Normen;
- 72. verweist auf die weit verbreitete Besorgnis, dass Russland nicht in der Lage sein wird, den einheimischen und den auf Verträgen beruhenden Erdgasbedarf zu decken, und legt der Kommission dringend nahe, im Interesse der Energieversorgungssicherheit mehr Ressourcen für den Energieeffizienz-Dialog EU-Russland einzusetzen, wobei die Verbesserung der russischen Fernwärmenetze und die Nutzung des Erdgases, das derzeit an Ölförderstätten abgefackelt wird, besonders zu berücksichtigen sind;
- 73. begrüßt die Initiative des Rates zu einer Energiepartnerschaft Afrika-EU und verlangt, dass im Rahmen dieser Partnerschaft ein energieeffizientes und nachhaltiges Wachstum in Afrika Vorrang erhält;
- 74. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 297 vom 13.10.1992, S. 16. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).
- 2 ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65.
- 3 ABl. L 52 vom 21.2.2004, S. .50.
- 4 ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.
- 5 ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 64.
- 6 ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 24.
- 7 ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 26.
- 8 ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.
- 9 ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
- 10 ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1).
- 11 ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 273.
- 12 ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 876.