Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste KOM (2010) 744 endg.

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 306/10 (PDF) = AE-Nr. 100375 und
Drucksache 829/10 (PDF) = AE-Nr. 101067

Brüssel, den 16.12.2010
KOM (2010) 744 endgültig

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste

1. Einleitung

1.1. Kontext

Maßnahmen zur Förderung der Interoperabilität sind von wesentlicher Bedeutung, um das soziale und wirtschaftliche Potenzial der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu optimieren. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen wurde in der Digitalen Agenda für Europa1, einer der Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 festgestellt. Die Digitale Agenda kann nur dann zum Erfolg werden, wenn Interoperabilität auf der Grundlage von Normen und offenen Plattformen gewährleistet ist.

Die Ausschöpfung des Potenzials der IKT würde Europa bei der Bewältigung der dringendsten gesellschaftlichen Herausforderungen viel mehr Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Deshalb wird in der Digitalen Agenda betont, dass die europäischen öffentlichen Verwaltungen grenzübergreifend effiziente und wirksame elektronische Behördendienste anbieten müssen. Dazu sind eine enge Zusammenarbeit, optimierte grenzübergreifende Prozesse und ein vertrauenswürdiger Informationsaustausch auf der Grundlage interoperabler IKT-Infrastrukturen und -Systeme notwendig.

In dieser Mitteilung werden mit der Europäischen Interoperabilitätsstrategie (EIS) und dem Europäische Interoperabilitätsrahmen (EIF) für europäische öffentliche Dienste zwei Schlüsselelemente der Digitalen Agenda eingeführt. Im Zusammenspiel fördern sie die Interoperabilität der öffentlichen Verwaltungen.

1.2. Herausforderungen

Die Mitgliedstaaten, die auf ihrem Gebiet IKT-gestützte öffentliche Dienste einrichten, müssen sich der Gefahr bewusst sein, dass durch die Wahl nicht interoperabler Lösungen neue elektronische Schranken entstehen können. Diese elektronischen Schranken führen zu einer Zersplitterung des Binnenmarktes und behindern sein ordnungsgemäßes Funktionieren. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten sich noch stärker darum bemühen, dies zu verhindern.

Der Europäische Binnenmarkt beruht auf grenzübergreifenden öffentlichen Diensten, die - wie im Arbeitsprogramm der Kommission für 20102 ausgeführt - die Umsetzung der EU-Politik unterstützen und einen Beitrag zur Beseitigung von Engpässen und Lücken im Binnenmarkt leisten. Diese europäischen öffentlichen Dienste3 werden zunehmend mit elektronischen Mitteln erbracht.

Immer mehr Bürger und Unternehmen nutzen die Freiheiten des europäischen Binnenmarktes und erweitern ihren beruflichen oder privaten Aktionsradius über die Grenzen ihres jeweiligen Landes hinaus.

Ohne IKT-gestützte europäische öffentliche Dienste und ohne Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen müssen die Bürger sich an öffentliche Verwaltungen im Ausland wenden oder sogar persönlich dort erscheinen, um Informationen oder Dokumente einzureichen oder abzuholen, die sie zum Arbeiten, Studieren oder Reisen innerhalb der EU benötigen. Dasselbe gilt für Unternehmen, die sich in mehreren Mitgliedstaaten niederlassen möchten.

Ohne Interoperabilität zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen ist es schwierig, wenn nicht gar unmöglich, den Bürgern und Unternehmen Europas europäische öffentliche Dienste zu bieten4.

Der grenzübergreifende Austausch von Informationen zwischen Behörden der Mitgliedstaaten wird oftmals durch Unterschiede in den nationalen rechtlichen Regelungen verhindert. Soweit ein derartiger Austausch zulässig ist, müssen die Rechtsgültigkeit der ausgetauschten Informationen grenzübergreifend gewahrt und die Datenschutzbestimmungen im Sender- wie auch im Empfängerstaat eingehalten werden.

Die Geschäftsprozesse müssen angeglichen werden, wenn öffentliche Verwaltungen europäische öffentliche Dienste einrichten, um einvernehmlich vereinbarte Ziele zu erreichen.

Mangelndes Einvernehmen und fehlende Orientierung in Bezug auf die Bedeutung und das Format der zwischen Mitgliedstaaten auszutauschenden Informationen sind ein weiteres Hindernis. Die semantische Interoperabilität wird durch unterschiedliche Interpretationen der zwischen Menschen, Anwendungen und Verwaltungen ausgetauschten Informationen beeinträchtigt.

Mehrsprachigkeit ist eine weitere Herausforderung beim Austausch von Informationen oder bei Kontakten zwischen Unternehmen und Bürgern mit öffentlichen Verwaltungen in anderen Mitgliedstaaten.

Der grenzübergreifenden Interoperabilität fehlt es derzeit auch an gemeinsamen Infrastrukturen, Architekturen und technischen Leitlinien, die die Entwicklung europäischer öffentlicher Dienste durch die Schaffung einer soliden technischen Grundlage und die Vermeidung von Doppelarbeit unterstützen könnten.

Größere Interoperabilität auf rechtlicher, organisatorischer, semantischer und technischer Ebene sollte deshalb nach und nach zur Schaffung eines nachhaltigen Ökosystems führen. Dies würde die wirksame und effiziente Schaffung neuer europäischer öffentlicher Dienste erleichtern.

Viele öffentliche Verwaltungen in den Mitgliedstaaten treffen bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene; solange jedoch die Mitgliedstaaten und die Kommission nicht gemeinsam vorgehen, wird die Interoperabilität auf EU-Ebene zurückbleiben.

Europäische öffentliche Dienste werden häufig aus der Bündelung bestehender "grundlegender öffentlicher Dienste"5 hervorgehen, die auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen innerhalb der Mitgliedstaaten erbracht werden. Die Einrichtung europäischer öffentlicher Dienste wird nur möglich sein, wenn diese grundlegenden öffentlichen Dienste bereits unter Berücksichtigung der Interoperabilitätsanforderungen konzipiert werden.

2. Grundlagen

2.1. Politische Unterstützung

Dem Thema Interoperabilität kam in letzter Zeit große politische Aufmerksamkeit zu, insbesondere im Rahmen der im Zweijahresrhythmus stattfindenden eGovernement Konferenzen. In den unter belgischem, britischem und portugiesischem Ratsvorsitz abgegebenen Erklärungen zu elektronischen Behördendiensten wurde beständig Interoperabilität angemahnt. Auch der eGovernment-Aktionsplan 2006-20106 sollte sicherstellen, dass elektronische Behördendienste auf nationaler Ebene nicht durch Zersplitterung und mangelnde Interoperabilität zu neuen Hindernissen im Binnenmarkt führen.

Die für eGovernment-Politik zuständigen Minister haben sich zuletzt in der Ministererklärung von Malmö vom 18. November 20097 verpflichtet, die Vertrauenswürdigkeit, Sicherheit und Interoperabilität elektronischer Behördendienste und Systeme im Binnenmarkt zu verbessern. Die Minister vereinbarten eine Angleichung ihrer nationalen Interoperabilitätsrahmen an geltende europäische Regelungen und forderten die Kommission auf, Lücken in der grenzübergreifenden Interoperabilität und der gegenseitigen Anerkennung zu ermitteln und ihre Maßnahmen zur Schaffung der wichtigsten Voraussetzungen für Interoperabilität zu intensivieren. Außerdem haben die Mitgliedstaaten anerkannt, dass bessere öffentliche Dienste mit geringerem Ressourcenaufwand geleistet werden müssen und dass das Potenzial elektronischer Behördendienste durch die Förderung einer Kultur der Zusammenarbeit und durch Verbesserung der Interoperabilitätsbedingungen in europäischen öffentlichen Verwaltungen gesteigert werden kann.

2.2. Bisherige Errungenschaften

Die Kommission agiert als treibende Kraft und fördert die Modernisierung öffentlicher Dienste in ganz Europa, insbesondere durch die Digitale Agenda für Europa und den Europäischen eGovernment-Aktionsplan 2011-20158 .

2006. legte die Kommission eine Mitteilung zur Interoperabilität für europaweite elektronische

Behördendienste vor, die zu bedeutenden Ergebnissen führte. Diese wurden vorwiegend durch das Programm IDABC9 - Interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger - und das Programm zur Förderung der IKT-Politik erzielt10.

Das Programm IDABC hat wichtige Beiträge zur Gewährleistung der Interoperabilität zur Unterstützung des elektronischen Informationsaustausches zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen mit positiven Folgewirkungen für den Binnenmarkt geleistet. Die Abschlussbewertung11 des Programms IDABC enthält das Fazit, dass ein koordiniertes Konzept durch gemeinsame, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten konzipierte und angewandte Lösungen dazu beitragen kann, dass schneller bessere Ergebnisse erzielt und die rechtlichen Anforderungen und politischen Ziele der EU erfüllt bzw. verwirklicht werden. Das Programm ISA über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen 12, der Nachfolger des 2009 ausgelaufenen IDABC-Programms, legt noch größeres Gewicht auf die Bedeutung von Interoperabilität und Zusammenarbeit für die erfolgreiche Durchführung der EU-Rechtsvorschriften.

Das zum Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gehörige IKT-Förderprogramm (CIP ICT-PSP) unterstützt die Verbreitung und Nutzung von IKT und leistet einen Beitrag zur Schaffung besserer IKT-gestützter öffentlicher Dienste. Sowohl öffentliche als auch private Organisationen beteiligen sich an Pilotaktionen zur Validierung der EU-weiten Interoperabilität zwischen nationalen Systemen.

Die Mitgliedstaaten beteiligen sich aktiv an den Programmen ISA und CIP ICT-PSP und erzielen gleichzeitig erhebliche Fortschritte auf nationaler Ebene.

Die Kommission ist indessen intern tätig geworden, insbesondere durch die Initiative e-Kommission13, in deren Rahmen Interoperabilität als wesentlicher Faktor für den organisatorischen Umbau betrachtet wird.

2.3. Sektorbezogene Initiativen

Die Bedeutung der Interoperabilitätsrahmen wurde auch bei EU-Initiativen auf vielen anderen Sektoren hervorgehoben.

In Bezug auf den Binnenmarkt verpflichtet die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG14 die Mitgliedstaaten, Dienstleistern die elektronische und grenzübergreifende Abwicklung aller zum Erbringen einer Dienstleistung außerhalb ihres Heimatstaats notwendigen Verfahren und Formalitäten zu ermöglichen. Die Interoperabilität elektronischer Identifizierungs-, Signatur- und Dokumentensysteme ist für das nahtlose Funktionieren grenzübergreifender elektronischer Verfahren von wesentlicher Bedeutung.

In Bezug auf die Umwelt wurde durch die INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG15 eine Geodateninfrastruktur in Europa zur Unterstützung der EU-Umweltpolitik und ökologisch relevanter Maßnahmen oder Aktivitäten geschaffen. Um sicherzustellen, dass Geodaten und zugehörige Dienste gemeinschaftsweit und grenzübergreifend in interoperabler Weise genutzt werden können, müssen der Richtlinie zufolge technische Durchführungsvorschriften in Bezug auf die für die Interoperabilität der Infrastruktur notwendigen Elemente erlassen werden: Metadaten16, Interoperabilität von Geodaten und Geodatendiensten, Netzdienste17, Austausch von Daten und Dienstleistungen18, Überwachung und Berichterstattung19. Außerdem werden nationale Infrastrukturen entsprechend angepasst.

In Bezug auf den Bereich Justiz und Inneres hat die Kommission den Nutzen hervorgehoben 20, der sich aus größerer Effizienz, verbesserter Interoperabilität und Synergien zwischen europäischen Datenbanken wie dem Visa-Informationssystem (VIS), dem Schengener Informationssystem (SIS) und dem europäischen Dactyloskopiesystem (Eurodac) ergibt. Der Umgang mit komplexeren Informationen wie biometrischen Daten ist in Bezug auf die Interoperabilität und Nutzbarkeit für die europäischen Datenbanken und zugehörigen IT-Systeme mit größeren Herausforderungen verbunden.

Im Bereich Zölle, Steuern und Verbrauchsteuern koordiniert und leitet die Kommission operative Tätigkeiten, die auf transeuropäischen IT-Systemen beruhen, welche sich auf sämtliche Mitgliedstaaten erstrecken. Sie unterstützten interoperable betriebliche Systeme, die von den nationalen Behörden und der Kommission realisiert und betrieben werden.

Als Ergebnis dieser politischen Initiativen und sektorspezifischen Erfahrungen wird Interoperabilität als entscheidender Faktor für die wirksame und effiziente Erbringung europäischer öffentlicher Dienstleistungen betrachtet, die den Binnenmarkt fördern und stärken. Die erfolgreiche Entwicklung und Durchführung von globalen und sektoralen Strategien, rechtlichen Rahmenregelungen, Leitlinien, Diensten und Instrumenten und die auf den vier Interoperabilitätsebenen verwirklichten Lösungen sind ein wichtiger Aktivposten, mit dem gerechnet und auf dem aufgebaut werden kann. Für öffentliche Verwaltungen bringt Interoperabilität beispielsweise in Form von Zusammenarbeit großen Nutzen. Sie erleichtert den Austausch, die gemeinsame Nutzung und die Weiterverwendung von Informationen und verbessert so die den Bürgern und Unternehmen erbrachten europäischen öffentlichen Dienste, verringert die Kosten und vermeidet Doppelarbeit.

3. Vorgeschlagene Massnahmen

3.1. Jüngste Entwicklungen: eine Strategie und ein Rahmen für die Interoperabilität

Die Kommission hat aufbauend auf früheren Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten eine Europäische Interoperabilitätsstrategie für europäische öffentliche Dienste (EIS, s. Anhang 1) erstellt. Darin wird ein gemeinsames und schlüssiges Konzept für Interoperabilität auf der Grundlage einer gemeinsamen Zielvorstellung dargelegt. Der gemeinsamen Zielvorstellung zufolge wird sich die Erbringung europäischer öffentlicher Dienste bis 2015 dank Interoperabilität erheblich verbessern, und zwar durch

Um dies zu erreichen, sollten die auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten durchgeführten Tätigkeiten koordiniert werden. Außerdem sollte eine Interoperabilitätsgovernance auf EU-Ebene eingerichtet werden.

Die EIS bietet Orientierung und setzt Prioritäten für die Maßnahmen, die notwendig sind, um beim Aufbau europäischer öffentlicher Dienste das grenz- und sektorübergreifende Zusammenwirken, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Verwaltungen in Europa zu verbessern.

Im Rahmen der Strategie werden künftige Interoperabilitätsmaßnahmen unter drei Rubriken in Clustern zusammengefasst:

Diese Aktionen werden durch flankierende Maßnahmen zur Sensibilisierung und zum Austausch bester Verfahren unterstützt.

Gleichzeitig hat die Kommission nach umfassender Konsultation mit den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren einen Europäischen Interoperabilitätsrahmen für europäische öffentliche Dienste (EIF, s. Anhang 2) aufgestellt.

Ein Interoperabilitätsrahmen ist ein vereinbartes Interoperabilitätskonzept für Organisationen, die zum Zwecke der gemeinsamen Erbringung öffentlicher Dienste zusammenarbeiten möchten. Für den Geltungsbereich des Rahmens werden gemeinsame Elemente wie Vokabular, Begriffe, Grundsätze, Strategien, Leitlinien, Empfehlungen, Standards, Spezifikationen und Praktiken festgelegt.

Der EIF bietet europäischen öffentlichen Verwaltungen Orientierung in Bezug auf die Definition, Ausgestaltung und Durchführung europäischer öffentlicher Dienste. Durch den Rahmen werden folgende Elemente eingeführt:

Dienste strukturiert und deutlich macht, warum und wo Interoperabilität notwendig ist;

Schließlich unterstreicht der EIF die Bedeutung der Interoperabilitätsgovernance und die Notwendigkeit der Koordinierung über Verwaltungsebenen hinweg.

Der EIF führt ein Konzeptmodell für die Entwicklung europäischer öffentlicher Dienste ein. Er präsentiert ein Konzept für deren Verwirklichung nach dem Bausteinprinzip, wobei Dienstkomponenten vernetzt werden können und die Weiterverwendung von Informationen, Begriffen, Mustern, Lösungen und Spezifikationen in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene gefördert wird.

Gemeinsam bilden EIS und EIF die Grundlage für künftige Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität bei der Erbringung europäischer öffentlicher Dienste. Da dies der erste Versuch ist, eine grenzübergreifende Interoperabilitätsstrategie und einen entsprechenden Rahmen in dieser Größenordnung zu verwirklichen, ist die Einbeziehung aller Akteure für den Erfolg des Unterfangens von zentraler Bedeutung.

Um das Potenzial des digitalen Binnenmarkts voll auszuschöpfen, müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Durchführung der EIS zusammenarbeiten, wobei dem EIF bei den Maßnahmen der Digitalen Agenda Rechnung zu tragen ist.

Die EIS und der EIR werden im Zuge des ISA-Programms weitergeführt unter Wahrung ihrer Kohärenz mit den Ergebnissen anderer einschlägiger Maßnahmen der Digitalen Agenda in Bezug auf Interoperabilität und Normen, wie z.B. jene zur Reform der Regeln zur Anwendung von IKT-Normen in Europa, um die Nutzung bestimmter Normen von IKT-Foren und Konsortien zu ermöglichen, die Erstellung von Leitlinien für grundlegende gewerbliche Schutzrechte und Lizenzbedingungen bei der Normung, einschließlich vorheriger Offenlegung, sowie die Bereitstellung von Orientierungen für die Verknüpfung von IKT-Normung und öffentlichem Auftragswesen, um Behörden bei der besseren Nutzung von Normen und Standards und der geringeren Bindung an eine bestimmte Technik zu unterstützen.

Parallel dazu bereitet die Kommission die Initiative eKommission 2011-2015 vor. Übergeordnetes Ziel ist die Weiterentwicklung von der heutigen integrierten Kommission zu einer umgestalteten Kommission der Zukunft. Für öffentliche Dienste ist dies mit folgenden Implikationen verbunden:

Aus der Definition der umgestalteten Kommission wird deutlich, dass Interoperabilität für die Initiative eKommission 2011-2015 bedeutsam ist und eines der Leitprinzipien für deren Umsetzung sein wird.

3.2. Geplante Maßnahmen

Die Kommission wird die EIS durch das ISA-Programm und durch im Rahmen des CIP ICTPSP geplante Maßnahmen durchführen.

Das fortlaufende ISA-Arbeitsprogramm wird von der Kommission nach Konsultation der im ISA-Verwaltungsausschuss vertretenen Mitgliedstaaten erarbeitet. Das erste ISA-Arbeitsprogramm wurde von der Kommission am 30. Juni 2010 angenommen 21 ; es wird einmal jährlich überarbeitet, um neuen politischen Orientierungen oder geänderten Prioritäten Rechnung zu tragen. Das ISA-Arbeitsprogramm wird von der Kommission mittels öffentlicher Beschaffungsverfahren durchgeführt.

Das Jahresarbeitsprogramm zum CIP ICT-PSP wird von der Kommission ebenfalls nach Konsultation der im CIP-Verwaltungsausschuss vertretenen Mitgliedstaaten erarbeitet. Dieses Arbeitsprogramm wird über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt. Durch das CIP ICT-PSP wird eine Vielzahl von Politikbereichen unterstützt, eine Reihe von Großprojekten im Rahmen des Programms steht jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verbesserung der Interoperabilität im Interesse der Erbringung europäischer öffentlicher Dienste.

Die Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommissionsdienststellen sind aufgerufen, bei allen mit dem Aufbau europäischer öffentlicher Dienste verbundenen Tätigkeiten dem EIF Rechnung zu tragen. Der EIF sollte auch berücksichtigt werden, wenn öffentliche Verwaltungen ähnliche Rahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene oder innerhalb eines bestimmten Sektors festlegen.

Die Mitgliedstaaten haben durch die am 18. November 2009 im schwedischen Malmö angenommene Ministererklärung zu elektronischen Behördendiensten vereinbart, ihre nationalen Interoperabilitätsrahmen bis 2013 an geltende europäische Rahmen anzugleichen. Deshalb fordert die Kommission die Mitgliedstaaten nun auf, ihre nationalen Interoperabilitätsstrategien mit der EIS und ihre nationalen Interoperabilitätsrahmen mit dem EIF in Einklang zu bringen.

Um dabei mit gutem Beispiel voranzugehen, wird die Kommission ihre interne Interoperabilitätsstrategie an die EIS angleichen und sich bei der Entwicklung von IKT-Systemen zur Unterstützung des EU-Rechts stets am EIF orientieren.

Umsetzung der EIS

Maßnahmen zur Unterstützung der Interoperabilität werden unter drei Rubriken in Clustern zusammengefasst. Haupttätigkeitsbereiche sind:

Vertrauenswürdiger Informationsaustausch

Die Mitgliedstaaten, die an den im Rahmen des CIP ICT-PSP geförderten großmaßstäblichen Pilotprojekten beteiligt sind, können Erfahrungen mit grenzübergreifender Interaktion sammeln. Die anderen Mitgliedstaaten sind aufgerufen, sich an den bestehenden Pilotaktionen zu beteiligen, weitere werden vorgeschlagen. Die ersten Großpilotprojekte laufen 2011 aus. Es werden bereits Überlegungen dazu angestellt, in welcher Weise die Ergebnisse weitergeführt werden können und wie das ISA-Programm dazu beitragen kann, die Ergebnisse in funktionierende Dienste umzusetzen. Die Kommission beteiligt sich an laufenden Pilotaktionen wie z.B. jenen zum elektronischen Beschaffungswesen (eProcurement) und zu interoperablen elektronischen Identitäten (eIdentities). So wird die Interoperabilität zwischen der Infrastruktur der Kommission und den Ergebnissen dieser Pilotaktionen sichergestellt.

Interoperabilitätsarchitektur

Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Vorstellung von einer europäischen Interoperabilitätsarchitektur hinarbeiten und erforderlichenfalls diese Architektur durch den Aufbau gemeinsamer Infrastrukturen und die Entwicklung gemeinsamer Dienste unterstützen.

Beurteilung der IKT-Implikationen neuer EU-Vorschriften

Die Kommission entwickelt derzeit eine Methode, die bei der Erarbeitung von Rechtsakten eingesetzt werden könnte, um besser zu verstehen, wie die IKT zur wirksamen und effizienten Umsetzung dieser Rechtsakte beitragen können.

Berücksichtigung des EIF

Dem EIF sollte Rechnung getragen werden, wenn Behörden europäische öffentliche Dienste einrichten und wenn IKT-Systeme entwickelt werden, die der Durchführung der EU-Politik dienen. Ferner sollte der Interoperabilitätsrahmen auf jeder Regierungsebene beachtet werden, wenn öffentliche Dienste eingerichtet werden, die künftig Teil europäischer öffentlicher Dienste werden könnten.

Da der europäische und die nationalen Interoperabilitätsrahmen einander ergänzen, wird die Kommission die Beobachtungsstelle für die nationalen Interoperabilitätsrahmen (National Interoperability Framework Observatory - NIFO) weiterhin im Zuge des ISA-Programms unterstützen. Wichtigstes Ziel ist dabei, Informationen über nationale Interoperabilitätsrahmen bereitzustellen, um öffentlichen Verwaltungen den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen über diese Rahmen zu ermöglichen.

Zusammenfassung: Massnahmen zur Förderung Europäischer Interoperabilität

Umsetzung der Strategie unter Berücksichtigung des Interoperabilitätsrahmens

Die Kommission wird