Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 682/07 (PDF) = AE-Nr. 070758 und AE-Nr. . 080663, 100426
I. Einleitung
Die Honigbienenpopulation (Apis mellifera) spielt in der EU eine bedeutende Rolle für die Pflanzenbestäubung und die Herstellung von Honig und anderen Imkereierzeugnissen. Um die Gesundheit der Bienen zu schützen und zu erhalten, hat die EU daher bestimmte harmonisierte Vorschriften erlassen. Die Regelung sonstiger Aspekte der Bienenzucht und der damit verbundenen Aktivitäten bleibt hingegen den Mitgliedstaaten überlassen. Imker und ihre Vereine sind in weiteren nicht reglementierten Bereichen aktiv, wozu die Umsetzung guter Imkereiverfahren und -leitlinien gehören. Jahrzehntelang hat dieses komplexe System funktioniert. In der letzten Zeit wurde jedoch in verschiedenen Ländern inner- und außerhalb der EU ein erhöhtes Bienensterben festgestellt.
Die Bienengesundheit muss proaktiv geschützt werden, wobei die Besonderheiten der Bienenzucht, die verschiedenen beteiligten Akteure und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität zu berücksichtigen sind.
Die neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013) - "Vorbeugung ist die beste Medizin"1 wurde 2007 angenommen. 2008 schloss sich daran ein Aktionsplan2 an, der vier Säulen mit spezifischen Maßnahmen umfasste:
- - Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen
- - EU-Rahmen für Tiergesundheit
- - Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge und - Wissenschaft, Innovation und Forschung.
Zwei Grundsätze der Strategie sind Partnerschaft und Kommunikation mit den Interessenträgern. Es werden ebenfalls Möglichkeiten für Initiativen nicht legislativer Natur untersucht, um die Hersteller für Erkrankungen zu sensibilisieren und ihr Verantwortungsbewusstsein zu erhöhen.
Über die Gesundheit der Bienen in der EU besorgte Imkervereinigungen haben kürzlich im Sinne der Strategie eine stärkere Beschäftigung mit dieser Frage gefordert. Im November 2008 hat das Europäische Parlament ebenfalls eine Entschließung zur Lage der Bienenzucht verabschiedet3. Mit dieser wurde die Kommission aufgefordert, spezifische Maßnahmen zu ergreifen und deren Koordinierung sicherzustellen.
Die Kommission hat bereits eine Reihe von Initiativen gestartet, um den Anliegen des Bienenzuchtsektors gerecht zu werden, und weitere sind geplant.
Mit der vorliegenden Mitteilung sollen die Grundfragen zur Bienengesundheit sowie die zentralen Maßnahmen geklärt werden, die die Kommission zu ergreifen gedenkt.
Die Mitteilung soll als Grundlage für weitere Diskussionen mit dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie den Behörden der Mitgliedstaaten und den Interessenträgern dienen. Auf diese Weise sollen mögliche weitere Maßnahmen identifiziert werden, die auf EU-Ebene erforderlich sind.
II. Der Bienenzuchtsektor in der EU
Die Bienenzucht ist in der EU weit verbreitet und wird sowohl professionell (mehr als 150 Bienenstöcke) als auch als Hobby betrieben. Es gibt etwa 700 000 Imker in der EU, von denen rund 97 % diese Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben. Diese verfügen über rund 67 % der Bienenstöcke in der EU. Die Honigproduktion wird auf etwa 200 000 Tonnen geschätzt. Die Imkerei geht auch mit der Herstellung anderer Bienenerzeugnisse einher wie Bienenwachs, Gelée Royale, Propolis usw.
Darüber hinaus spielen Bienen neben anderen Insekten und Organismen eine wichtige Rolle bei der Pflanzenbestäubung.
Zu den Faktoren, die es im Hinblick auf diesen Sektor zu beachten gilt, gehören die verschiedenen Arten der Bienenzucht (professionell oder als Hobby, stationäre oder mobile Imkereien, Wanderimkereien), die großen Unterschiede, die im Hinblick auf Bienengesundheit und Technologie im Vergleich zu anderen Tierarten wie Rinder, Geflügel usw. bestehen, die verschiedenen Regionen (Klima, traditionelle/lokale Herstellung) und die Verbreitung von Krankheiten. Diese spezielle Situation des Bienensektors führt zu vielen verschiedenen Anforderungen, Herangehensweisen, Meinungen und Praktiken.
III. Einflussfaktoren der Bienengesundheit
Im vergangenen Jahrzehnt haben verschiedene Gesundheitsprobleme in mehreren Ländern weltweit Auswirkungen auf die Bienenzucht gehabt.
So wurde insbesondere in den letzten Jahren über einen Anstieg des Bienensterbens in der EU und in anderen Teilen der Welt berichtet. Dies hat auf der ganzen Welt große Besorgnis hervorgerufen. Wissenschaftliche Studien konnten jedoch bisher weder die Ursache noch das genaue Ausmaß dieser erhöhten Sterblichkeit feststellen.
Gleichwohl hängt die Gesundheit der Bienen von vielen verschiedenen Faktoren ab, wozu bakterielle, virale, parasitäre oder sonstige Ursachen, die Verfügbarkeit geeigneter Behandlungsmethoden, das Vorhandensein invasiver Arten und Umweltveränderungen gehören. Ferner ist auch die Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Dabei ist zumindest zu klären, ob und in welchem Ausmaß sie eine Rolle für die Bienengesundheit spielen.
Im Hinblick auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wird die Kommission alle Entwicklungen in diesem Bereich genau verfolgen, auch wenn bisher kein Nachweis für einen Zusammenhang mit der Bienengesundheit erbracht wurde.
IV. EU-Rahmen für Tiergesundheit im Hinblick auf Bienen
- (1) Geltende tierseuchenrechtliche Vorschriften zum Schutz der Bienengesundheit in der EU
Das geltende Recht4 sieht Gesundheitsbescheinigungen für Tiere vor und enthält Vorschriften an den Transport von Bienen zwischen den Mitgliedstaaten. Damit soll die Ausbreitung einer Reihe von Bienenkrankheiten verhindert bzw. bekämpft werden - wie die bösartige und die gutartige Faulbrut, der kleinen Bienenstockkäfer und die Tropilaelapsmilbe - die über den Transport von Bienen verbreitet werden können. Der kleine Bienenstockkäfer (Aethina tumida) und die Tropilaelapsmilbe gelten im Gebiet der EU als exotische Arten. Sie sind daher anzeigepflichtig, damit die Mitgliedstaaten im Fall eines Ausbruchs umgehend Maßnahmen ergreifen können.
Einer der wichtigen Bienenparasiten (Varroa), der in der EU vorhanden und weit verbreitet ist, wird durch die oben genannten Vorschriften jedoch nicht erfasst, da die Beschränkung des Bienentransports die Ausbreitung dieses Krankheitserregers nicht verhindern kann und zudem eine beachtliche Belastung für Imker darstellen würde. Weitere Krankheiten, die in der EU endemisch sind, werden ähnlich behandelt. Die Mitgliedstaaten erhalten eine finanzielle Unterstützung, um u.a. die Varroamilbe zu bekämpfen (siehe Kapitel X).
- (2) Schutz der Bienen vor exotischen Krankheiten
Für die Einfuhr lebender Bienen und Hummeln aus Drittstaaten gelten tierseuchenrechtliche Vorschriften, um die Einschleppung exotischer Bienenkrankheiten zu verhindern. Diese finden seit dem Jahr 2000 Anwendung5.
Der kleine Bienenstockkäfer und die Tropilaelapsmilbe haben in den Ländern, in die sie eingeschleppt wurden, schwere Verluste im Imkereisektor verursacht. Die EU-Einfuhrvorschriften sehen daher vor, dass aus Drittländern nur Königinnen und Hummelvölker aus biologisch sicheren Einrichtungen eingeführt werden können. Diese Vorschriften wurden erlassen, um das Risiko der Einschleppung neuer Krankheiten in die EU zu verringern.
Die Beachtung dieser tierseuchenrechtlichen Vorschriften wird beim Eintritt in die EU in Veterinärkontrollstellen an den Grenzen überprüft, wo amtliche Tierärzte Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenkontrollen durchführen. Diese Maßnahmen garantieren die Sicherheit der Einfuhr von Bienen. Gleichzeitig können Imker ihre genetischen Ressourcen sichern, und es kann dem Bedarf an Bestäubern insbesondere für Gewächshäuser Rechnung getragen werden.
- (3) Die Tiergesundheitsstrategie und die Gesundheit von Bienen
Die Tiergesundheitsstrategie soll einen einheitlichen und klaren Rechtsrahmen zur Tiergesundheit bieten. Die Kommission bereitet gegenwärtig einen Vorschlag für ein "Tiergesundheitsrecht" vor, das langfristig die derzeit gültigen grundlegenden Veterinärvorschriften ersetzen soll, die fast 60 Verordnungen und Richtlinien zu tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel und die Einfuhr lebender Tiere und tierischer Produkte, Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, Kennzeichnungsvorschriften etc. umfassen. Der endgültige Vorschlag soll Anfang 2012 angenommen werden. Auf diese Weise sollen die bestehenden Vorschriften vereinfacht und ein verstärkt präventiv ausgerichteter Ansatz zur Seuchenbekämpfung in Übereinstimmung mit der neuen Strategie eingeführt werden.
Im Rahmen des Vorbereitungsprozesses zur Schaffung eines neuen Tiergesundheitsgesetzes und insbesondere während der Konsultationsphase wurde die Gesundheit der Bienen von tierärztlicher Seite und Imkern wiederholt als einer der Bereiche genannt, die von einer weiteren Harmonisierung der EU-Vorschriften zur Tiergesundheit profitieren könnten.
Die Kommission untersucht immer noch mögliche Auswirkungen auf den Bienensektor. Es steht jedoch bereits fest, dass ein allgemeines Tiergesundheitsrecht den rechtlichen Rahmen für wesentliche Elemente wie allgemeine Definitionen sowie Grundsätze für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und für den Transport liefern könnte, während andere Elemente mittels delegierter Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte geregelt werden könnten. Eine verstärkte Verwendung von Leitfäden auf EU-Ebene und/oder nationaler Ebene oder im betreffenden Sektor ist ebenfalls zur Bewältigung von Problemen denkbar, für die Rechtsvorschriften auf EU-Ebene nicht angemessen wären.
- (4) Bedarf an einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen zur Bienengesundheit
Die Probleme des Imkereisektors und die Abnahme der Bienenpopulation in ganz Europa und der restlichen Welt sind komplex und vielfältig und haben vielfachen Anlass zur Sorge gegeben. Dazu gehört auch das Fehlen adäquater Arzneimittel zur Behandlung von Bienenkrankheiten.
Laut dem EFSA-Projekt aus dem Jahr 2009 zum Bienensterben und zur Überwachung von Bienenvölkern in Europa6 spielen beim Rückgang der Bienenpopulation viele Faktoren eine Rolle. Zu den untersuchten Faktoren gehörten Bienenkrankheiten und -schädlinge, Vergiftungen durch Pestizide, Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen sowie Stress aufgrund von Veränderungen in der Ernährung und bei den klimatischen Bedingungen.
Da bisher kein direkter kausaler Zusammenhang zwischen dem Bienensterben und bestimmten Substanzen oder Wirkstoffen hergestellt werden konnte, besteht Unklarheit darüber, welche Gegenmaßnahmen wirksam sein könnten.
Aufgrund fehlender Überwachungsdaten und -ergebnisse ist es unmöglich, die Lage genau zu beurteilen. Daher ist es auch nicht möglich, die richtigen Maßnahmen im Hinblick auf die Bienengesundheit zu ergreifen. Es steht jedoch fest, dass die Überwachung in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielt.
Die wichtigsten Schlussfolgerungen des EFSA-Projekts enthalten den Hinweis, dass die Überwachungssysteme in den Mitgliedstaaten im Allgemeinen schwach sind. Es besteht ein Mangel an repräsentativen Daten zu Völkerverlusten auf nationaler Ebene und an vergleichbaren Daten auf EU-Ebene. Darüber hinaus mangelt es an einer Standardisierung und Harmonisierung auf EU-Ebene im Hinblick auf die erhobenen Daten. Es wurde kein wirksames einheitliches Kontrollsystem für Bienen eingerichtet, um das Ausmaß des Bienensterbens einzuschätzen oder um es soweit wie möglich zu verhindern.
Die Kommission beabsichtigt, bis Ende 2011 ein Pilotüberwachungsprojekt starten.
- (5) EU-Referenzlabor (EURL) zur Bienengesundheit EU-Referenzlabore (EURL) sind ein wichtiges Instrument für das Risikomanagement im Bereich der Tiergesundheit. Ihre Rolle wurde in den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu amtlichen Kontrollen7 und durch vertikale Richtlinien über EU-Maßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten anerkannt.
Eine wissenschaftlich fundierte und einheitliche Untersuchung ist ein grundlegendes Element für eine zuverlässige Diagnose von Krankheiten und die Anwendung der erforderlichen Bekämpfungs- und Tilgungsmaßnahmen. Die EU-Referenzlabore spielen eine wichtige Rolle für die wissenschaftliche und technische Unterstützung im Bereich der Tiergesundheit und bei der Unterstützung der Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Überwachung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen (z.B. Typisierung von Viren, Überwachung von Krankheiten, Entwicklung spezifischer Tests). Auf internationaler Ebene sind die EU-Referenzlabore für solche Bereiche von Bedeutung, wie die Standardisierung analytischer Methoden.
Im Rahmen der Evaluierung der EU-Politik zur Tiergesundheit8 wurde unterstrichen, dass die Labornetze im Bereich der Tiergesundheit positiv zu den Zielen der Tiergesundheitspolitik zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier beigetragen haben. In der Tiergesundheitsstrategie der EU wird die Bedeutung der Aufrechterhaltung und der weiteren Verbesserung der Diagnosekompetenz der EU (z.B. Finanzierung von Laborvernetzungen) hervorgehoben.
Als Teil der Strategie wurde kürzlich eine spezifische externe Evaluierung der EU-Referenzlabore im Bereich Tiergesundheit und lebende Tiere9 abgeschlossen. Im Rahmen der Evaluierung wurde u.a. empfohlen, ein neues EU-Referenzlabor für Bienengesundheit10 einzurichten.
Die Kommission beabsichtigt daher, ein EU-Referenzlabor für Bienengesundheit zu benennen, das bis April 2011 einsatzbereit sein soll.
Dieses EU-Referenzlabor wird damit beauftragt, die wissenschaftlichen Fragen zu behandeln, die im oben genannten EFSA-Bericht gestellt werden, wozu auch die Bestimmung von grundlegenden Bedingungen zur Umsetzung eines wirksamen Überwachungsprogramms gehört. Die erste Aufgabe des EU-Referenzlabors für Bienengesundheit wird darin bestehen, das genannte Pilotüberwachungsprogramm technisch zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung des Labors wird durch derzeit verfügbare Ressourcen erfolgen.
- (6) Mehr Wissen zur Bienengesundheit - der Beitrag des Programms "Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel"
Der Schwerpunkt Bienengesundheit wurde als Bestandteil der Initiative "Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel"11 ausgebaut.
- 2010. und 2011 haben insgesamt 160 Teilnehmer aus allen EU-Mitgliedstaaten und sieben weiteren Ländern alle Aspekte der Bienengesundheit und der Imkerei kennengelernt bzw. werden diese kennenlernen. Die vier geplanten Schulungen beschäftigen sich mit EU-Gesundheitsbestimmungen für den Handel innerhalb der EU und für Einfuhren aus Drittstaaten.
In den zwei bereits erfolgten Kursen wurde 79 Regierungsbeamten der aktuelle Wissensstand vermittelt, um das Verständnis für Probleme der Honigbienengesundheit zu verbessern. Diese Beamten sollen als Katalysatoren agieren, um in ihren Ländern die zuständigen Behörden und betreffenden Akteure auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene stärker für die Problematik zu sensibilisieren und die Kooperation zu verbessern.
V. Verfügbarkeit von Veterinärarzneimitteln für Bienen
Laut Bienenzüchtervereinen gibt es nicht genügend zugelassene Medikamente zur Behandlung von Bienenkrankheiten. Dabei handelt es sich um ein allgemeines Problem, dass für Veterinärarzneimittel mit einem kleinen Markt besteht, für die Unternehmen nur geringe Rendite erwarten. Diese kleinen Märkte werden häufig mit dem Begriff MUMS (Minor Uses/Minor Species) beschrieben. Es wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, insbesondere durch die Europäische Arzneimittel-Agentur. 12,13
Zu den spezifischen Maßnahmen, mit denen Innovation und die Entwicklung neuer Tierarzneimittel durch kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden sollen, gehören administrative Hilfe und Verfahrensunterstützung oder ggf. Gebührenermäßigungen, Gebührenbefreiungen oder Zahlungsaufschübe14.
Die Frage der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln (einschließlich der für Bienen) wird ebenfalls im Kontext der Überprüfung des rechtlichen Rahmens für solche Produkte (MUMS) untersucht.
Die Interessenträger hatten die Möglichkeit, ihren Standpunkt zu den Stärken und Schwächen des gegenwärtigen Rechtsrahmens während der öffentlichen Konsultation zum Ausdruck zu bringen, sowie Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Die Kommission wird die eingegangenen Antworten bei der Abfassung der Folgenabschätzung zur Überprüfung und ggf. für Vorschläge zur Veränderung des rechtlichen Rahmens verwenden. Die Annahme eines Vorschlages zu einem Rechtsakt ist für 2012 vorgesehen.
VI. Aspekte der Lebensmittelsicherheit (Rückstände im Honig)
Wenn es in einem Mitgliedstaat kein zugelassenes Tierarzneimittel für die Behandlung einer Erkrankung einer Tierart gibt, müssen die Mitgliedstaaten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften15 dafür sorgen, dass Maßnahmen existieren, die ausnahmsweise zulassen, dass Arzneimittel von einem Tierarzt innerhalb strenger Grenzen nicht vorschriftsmäßig verwendet werden. Dieses Verfahren wird auch als "Kaskade" bezeichnet.
Für Stoffe, die im Rahmen des Kaskadensystems verwendet werden, gibt es keine eindeutigen Regeln im Hinblick auf Rückstandshöchstmengen. Dadurch entsteht eine Rechtsunsicherheit sowohl für die Hersteller (Imker und Tierärzte) und als auch für die Verbraucher (für Lebensmittelsicherheit zuständige Behörden und letztendlich die Verbraucher). Der Binnenmarkt für Honig könnte dadurch ebenfalls gestört werden.
Die Kommission wird Vorschriften zu Rückstandshöchstmengen für Stoffe verabschieden, die im Rahmen des Kaskadensystems verwendet werden, sowie Ausgleichsreferenzwerte für Maßnahmen. Auf diese Weise wird die harmonisierte Kontrolle von Lebensmitteln, die in der EU auf den Markt gebracht werden, erleichtert und letztlich die Klarheit und Sicherheit des EU-Rechtsrahmens verbessert.
Im Hinblick auf Veterinärkontrollen eingeführter lebender Tiere und von Erzeugnissen tierischen Ursprungs einschließlich Honig und anderer Imkereierzeugnisse bestehen in der EU vollständig harmonisierte Vorschriften. Die Kontrollen werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten an Veterinärkontrollstellen an den EU-Grenzen durchgeführt, um sicherzustellen, dass aus Drittländern eingeführte Produkte den Hygienevorschriften für die Einfuhr entsprechen und Garantien bieten, die mit den für EU-Produkte geltenden vergleichbar sind.
VII. Pestizide
Im Hinblick auf Pestizide wurde 2009 eine neue Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln 16 verabschiedet. Diese neue Verordnung ersetzt die Richtlinie 91/414/EWG. Sie behält die Bestimmung bei, laut der Pestizide nur dann auf EU-Ebene genehmigt werden können, wenn ihre Verwendung keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Bienengesundheit oder die Bienen hat oder zu einer vernachlässigbaren Exposition von Honigbienen führt17.
Die Auswirkungen von Pestiziden auf Bienen werden vor ihrer Zulassung untersucht, und ggf. werden geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung zur Auflage gemacht. Wenn die Kommission schädliche Auswirkungen aufgrund der Verwendung von Pestiziden feststellt, können weitere Maßnahmen zur Risikobegrenzung getroffen werden. Dies war der Fall bei einigen Insektiziden, bei denen es zu unbeabsichtigten Freisetzungen bei der Aussaat behandelten Saatguts kam18.
Die Kommission überprüft derzeit außerdem die Angaben, die für die Einreichung von Pestizid-Dossiers erforderlich sind, und will damit auch den Schutz der Honigbienen verbessern. Interessenträger hatten die Möglichkeit, ihren Standpunkt zu den Stärken und Schwächen des gegenwärtigen Rechtsrahmens zum Ausdruck zu bringen sowie Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.
VIII. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
Im Hinblick auf gentechnisch veränderte Pflanzen wurde überall in der Welt ein erhöhtes Bienensterben festgestellt, ohne dass sich jedoch Unterschiede zwischen Gebieten feststellen, in denen GVO extensiv kultiviert werden (wie in Nord- und Südamerika) und Gebieten, in denen GVO weniger verbreitet sind (wie in Europa) oder auch in den Mitgliedstaaten, in denen der Anbau von GVO verboten wurde. Angesichts dieser Lage lässt sich die Hypothese nicht stützen, dass ein erhöhtes Bienensterben mit einem verstärkten Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in Verbindung steht.
Das EU-Recht ist in dieser Hinsicht sehr vorsichtig. Bevor eine gentechnisch veränderte Pflanze oder GVO in die Umwelt freigesetzt und/oder angebaut werden darf, muss sie nach der Richtlinie 2001/18/EG19 oder nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 20 zugelassen werden. Dies geschieht im Anschluss an eine eingehende wissenschaftliche Risikobewertung, bei der u.a. geprüft wird, ob der GVO nachteilige Auswirkungen auf Bienen haben kann.
IX. Schutz von Bienen durch Maßnahmen gegen Verlust der biologischen Vielfalt
Die Bienengesundheit wird ebenfalls durch den Verlust der biologischen Vielfalt beeinflusst. Zu den direkten Hauptgründen des Verlustes an biologischer Vielfalt zählen einerseits Veränderungen in der Landnutzung und eine schlecht verwaltete Intensivierung und andererseits die Aufgabe von Land sowie der Verlust herkömmlicher land- und forstwirtschaftlicher Methoden, die häufig mit artenreichen Lebensräumen einhergingen. Der Verlust und die Zersplitterung von Lebensräumen, Umweltverschmutzung und Krankheitserreger sind einige der möglichen Faktoren, die diese Entwicklung beeinflussen. Andere mögliche Faktoren sind eine Störung der Zeitabstimmung bei der Bestäubung aufgrund des Klimawandels, die Verbreitung invasiver Insekten, die einheimische Bestäuber verdrängen, und invasive Pflanzen, die anstelle der einheimischen Pflanzen einheimische Bestäuber anlocken.
Die Kommission fördert die Forschung zu Konservierung, Wiederherstellung und nachhaltiger Nutzung der vielfältigen Bestäubung in der Landwirtschaft.
Es gibt immer mehr wissenschaftliche Anhaltspunkte dafür, dass diejenigen Bienen gesünder sind, die eine Mischung von Pollen verschiedener Pflanzen zu sich nehmen, als die Bienen, die sich nur von einer Pollenart ernähren. Die Ergebnisse einer vor kurzem durchgeführten Studie21 lassen darauf schließen, dass eine Umgebung mit einer hinreichenden biologischen Vielfalt, die zur Aufrechterhaltung der Ökosystemleistung der Bestäubung erforderlich ist, für die Gesundheit der Bienen ausschlaggebend ist.
Im Rahmen der europäischen Landwirtschaft bieten die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums eine Reihe von Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt. Dazu gehören für Imker wichtige Maßnahmen wie der Einsatz von Pflanzen, die Honigbienen anziehen sollen. Derartige Maßnahmen haben nachweislich einen deutlichen Nutzen für die Umwelt, insbesondere durch die Art und Weise, auf die sie über die Landwirtschaft die biologische Vielfalt unterstützen. Für Honigbienen sind sie ebenfalls von Nutzen, da sie das Risiko einer unzureichenden Bestäubung beschränken.
Die Kommission bereitet derzeit eine Mitteilung über die EU-Strategie zur Erhaltung der Artenvielfalt vor, mit der sie das EU-Ziel 2020 zur Artenvielfalt erreichen will. Die Mitteilung wird sich mit der Frage beschäftigen, wie der Verlust der Artenvielfalt zu verhindern oder zu begrenzen ist, indem seine Ursachen bekämpft werden. Von der Umsetzung der Strategie werden positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Bienen erwartet.
X. Gemeinsame Agrarpolitik und die Gesundheit von Bienen
Neben den oben beschriebenen landwirtschaftlichen Maßnahmen bzw. Umweltschutzmaßnahmen wurden in der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)22 eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung des Bienenzuchtsektors festgelegt. Diese Maßnahmen können in die Imkereiprogramme der Mitgliedstaaten aufgenommen werden, und sofern die Ausgaben förderfähig sind, können diese durch die EU teilfinanziert werden. Die Programme sind auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.
Auch wenn mit den Maßnahmen hauptsächlich die Effizienz der Erzeugung und Vermarktung von Honig verbessert werden sollen, ist ein Teil der Ausgaben zur Bekämpfung der Varroatose und zur Wiederauffüllung der gemeinschaftlichen Bienenbestände vorgesehen.
Die Kommission hat dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Durchführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse im Zeitraum 2008-1023 vorgelegt. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass der Mechanismus, der die Auflage nationaler Programme vorsah, sowohl aus Sicht der Mitgliedstaaten als auch aus Sicht der Bienenzüchter zu positiven Ergebnissen für den Bienenzuchtsektor geführt hat.
Im September 2010 hat die Kommission die nationalen Programme der 27 Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2011-2013 zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse genehmigt. Die EU-Beteiligung an der Finanzierung der Programme ist gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum (2008-2010) von 26 Mio. EUR auf 32 Mio. EUR pro Jahr und damit um fast 25% aufgestockt worden.
XI. Forschung zur Bienengesundheit
Die EU unterstützt über das 7. Rahmenprogramm (RP7) Forschungsprojekte zur Bienengesundheit.
Die Mittel, dass die EU für die Forschung zu Honigbienen und anderen Bestäubern bereits aufgebracht hat, belaufen sich insgesamt auf schätzungsweise 10 Mio. EUR. Die laufenden Projekte24 beschäftigen sich mit dem Rückgang wildlebender und domestizierter Bestäuber in Europa (einschließlich Honigbienenvölker) und möglichen Ursachen sowie mit der Entwicklung geeigneter Diagnoseinstrumente.
Die Kommission unterstützt weiterhin die COST-Aktion COLOSS25, über die ein Netz von Forschern und anderen Interessenträgern in ganz Europa aufgebaut wurde, um die Entwicklung des Bienenvölkersterbens zu verfolgen und um gemeinsam mit den Teilnehmern nationaler Forschungsprogramme die Ursachen für große Völkerverluste zu verstehen und diese zu bekämpfen.
XII. Kommunikation zu Fragen der Bienengesundheit
Eines der zentralen Ziele der Kommission besteht darin, die Kommunikation zwischen den betreffenden Akteuren auf EU-Ebene, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sowie über alle Politikbereiche hinweg zu fördern. Auch wenn sich dafür viele verschiedene Möglichkeiten bieten, wird erwartet, dass die kürzlich entwickelte Internetseite26 der Kommission auf europäischer Ebene als eine der Anlaufstellen für die Interessengruppen fungieren wird. Sie bietet bereichsspezifische Informationen zu einer Reihe von Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die für die Bienengesundheit von Belang sind. Darüber hinaus enthält die Seite Links für weitere Informationen zu Tiergesundheit, Forschung, Pestiziden usw. Die Kommission beabsichtigt, weitere Diskussionen mit den Interessenträgern zur möglichen Verbesserung der Kommunikationsmaßnahmen zu führen.
XIII. Allgemeine Verbindung zu internationalen Aktivitäten
Das Internationale Tierseuchenamt (OIE) - das anerkannte internationale Normungsgremium für die Tiergesundheit - hat vor kurzem eine Erklärung zur Bienengesundheit27 abgegeben und der internationalen Gemeinschaft vorgeschlagen, die Forschung zu den Gründen des Bienensterbens zu intensivieren und die zahlreichen neu hinzukommenden und bereits bekannten Krankheiten besser zu kontrollieren und zu bekämpfen. Die Bienengesundheit ist weiterhin Bestandteil des 5. Strategieplans für den Zeitraum 2011-2015. Ferner hat das OIE Informationsblätter zu Bienenkrankheiten entwickelt28.
Die Kommission arbeitet eng mit dem OIE zusammen, um wissenschaftliche Erkenntnisse zur Bienengesundheit auszutauschen, Synergien zu schaffen und Überschneidungen bei zukünftigen Maßnahmen zu verhindern.
XIV. Schlussfolgerungen
Die Kommission hat bereits viele Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen ergriffen, um ein besseres Verständnis der Faktoren zu erlangen, die die Bienengesundheit beeinflussen, und um die bereits identifizierten Probleme wirksamer anzugehen. Die laufenden Maßnahmen müssen weitergeführt werden und ggf. auf Grundlage einer angemessenen Bewertung der möglichen Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und - im umfassenderen Sinne - der Risiken für die Umwelt verstärkt werden. Die Kommission muss dabei die relevanten sozioökonomischen Aspekte berücksichtigen sowie die Notwendigkeit, dass der Sektor auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleibt.
Die Kommission verpflichtet sich, eine Reihe von Maßnahmen, wie sie in der vorliegenden Mitteilung erläutert wurden, zu ergreifen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass solche Maßnahmen nur dann erfolgreich sein können, wenn alle Interessengruppen sich auf konstruktive und transparente Weise beteiligen.
Die Kommission wird daher in den einschlägigen Foren Diskussionen starten, um umfangreiche Rückmeldungen zu ihren Plänen zu erhalten und um zu einer besseren Einschätzung und Kontrolle der Lage der Bienengesundheit zu gelangen.
Es ist jedoch eindeutig, dass Maßnahmen auf europäischer Ebene nicht ausreichen werden. Zu den Bereichen, in denen Fortschritte erzielt werden müssen, gehören unter anderem seitens der Imker bessere Verfahren im Hinblick auf die biologische Sicherheit und die Erzeugung, die Entwicklung neuer Arzneimittel für Bienen durch die Industrie oder auch die Entwicklung verbesserter Schulungsprogramme für Behörden und Imker.
Nichtregierungsorganisation und die Plattformen des Imkereisektors können auf zweifache Weise aktiv werden und viele neue Maßnahmen initiieren bzw. umsetzen. Für die relativ weniger stark reglementierten Bereiche der Imkerei könnte eine bessere Beratung und Begleitung durch nationale und internationale Organisationen und Imker einen spürbaren Nutzen nach sich ziehen. Dies würde voll und ganz den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität entsprechen.
Die Kommission ist an der Meinung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Verlauf der in dieser Mitteilung identifizierten Maßnahmen interessiert.
Derartige Initiativen können jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn alle Interessengruppen sich auf konstruktive und transparente Weise beteiligen. Die Rolle der Imker und der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten ist dabei der Schlüssel zur Entwicklung wirksamer Maßnahmen.
- 1. KOM (2007) 539 entg., http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/strategy/index en.htm .
- 2. KOM (2008) 545 entg., http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/strategy/documents_en.htm .
- 3. P6_TA(2008)0567, 20. November 2008.
- 4. Richtlinie 92/65/EWG über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen (ABl. L 268 vom 14.9.1992, S. 52).
- 5. Entscheidung 2000/462/EG, ABl. L 183 vom 22.7.2000, S. 18, die kürzlich durch die Verordnung (EU) Nr. 206/2010, ABl. L 73 vom 20.3.2010, S. 1, aktualisiert wurde.
- 6. http://www.efsa.europa.eu/en/scdocs/doc/27e.pdf .
- 7. Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen, ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1.
- 8. http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/strategy/final report en.htm .
- 9. http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/laboratories/eval com ref labs report 112009 en.pdf .
- 10. Derzeit existiert lediglich ein EU-Referenzlabor, das Rückstandsuntersuchungen bei Honig vornimmt, aber kein EU-Referenzlabor, das sich mit Fragen der Bienengesundheit beschäftigt.
- 11. http://ec.europa.eu/food/training_strategy/training/health_bees_exotic_animals_en.htm
- 12. Die Europäische Arzneimittel-Agentur verfolgt eine Politik zur Klassifizierung von Tierarzneimitteln bzw. eine Anreizpolitik für Tierarzneimittel, die für eine geringfügige Verwendung/weniger wichtige Tierarten/begrenzte Märkte vorgesehen sind. http://www.ema.europa.eu/docs/en GB/document library/Regulatory and procedural guideli 0ne/2009/10/WC500005157.pdf .
- 13. Die Europäische Arzneimittel-Agentur veranstaltete im Dezember 2009 einen Workshop, um die spezifischen Aspekte der Bienengesundheit zu diskutieren. http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/bees/docs/EMA conclusions.pdf
- 14. Verordnung (EG) Nr. 2049/2005 der Kommission vom 15. Dezember 2005 zur Festlegung, aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, von Regeln für die Entrichtung von Gebühren an die Europäische Arzneimittel-Agentur durch Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen sowie für deren administrative Unterstützung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (ABl. L 329, vom 15.12.2005, S. 4).
- 15. Artikel 11 der Richtlinie 2001/82/EG, ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 1.
- 16. Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1.
- 17. Siehe Anhang II, Punkt 3.8.3 der Verordnung 1107/2009.
- 18. Richtlinie 2010/21/EU der Kommission, ABl. L 65 vom 13.3.2010, S. 27.
- 19. ABl. L 106 vom 17.04.2001, S. 1.
- 20. ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 1.
- 21. INRA (Cedric Alaux, Franqois Ducloz, Didier Crauser und Yves Le Conte, 2010, Biology Letters, Online-Veröffentlichung 20. Januar 2010; doi: 10. 1098/rsbl.2009.0986).
- 22. ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1, Artikel 106.
- 23. KOM (2010) 267 endg.
- 24. Zu den aktuellen Projekten gehören Bee Doc, Cleanhive und STEP.
- 25. http://www.coloss.org/.
- 26. http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/bees/index_en.htm .
- 27. http://www.oie.int/eng/press/en_100428.htm .
- 28. http://www.oie.int/eng/ressources/BEES-EN .pdf .