Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 113050 - vom 11. November 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung vom 21. Oktober 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die öffentliche Anhörung zur Zukunft der europäischen Normung, die am 23. Juni 2010 von seinem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz abgehalten wurde,
- - unter Hinweis auf die Antworten auf die (vom 23. März bis 21. Mai 2010) von der Kommission durchgeführte öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des europäischen Normensystems,
- - unter Hinweis auf die Folgenabschätzung zum "Normungspaket", die für die Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Kommission durchgeführt wurde (9. März 2010),
- - unter Hinweis auf den Bericht des Expertenausschusses für die Überprüfung des Europäischen Normungssystems (EXPRESS) mit dem Titel "Normung für ein wettbewerbsfähiges und innovatives Europa: eine Vision für 2020" (Februar 2010),
- - unter Hinweis auf den von Professor Mario Monti dem Präsidenten der Kommission am 9. Mai 2010 vorgelegten Bericht mit dem Titel "Eine neue Strategie für den Binnenmarkt",
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel: "Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" ( KOM (2010) 2020),
- - unter Hinweis auf die Studie über den Zugang der KMU zur europäischen Normung mit dem Titel "Schaffung von Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, größeren Nutzen aus Normen und aus der Mitwirkung an der Festlegung von Normen zu ziehen", die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) und dem Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) (August 2009) in Auftrag gegeben wurde,
- - unter Hinweis auf die von der Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Kommission durchgeführte Studie zum Zugang zur Normung (10. März 2009),
- - unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 21. Dezember 2009 über die Wirkungsweise der Richtlinie 98/34/EG im Zeitraum 2006-2008 (KOM (2009) 0690) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2009)1704),
- - unter Hinweis auf das Weißbuch vom 3. Juli 2009 zum Thema "Modernisierung der IKT-Normung in der EU: Der Weg in die Zukunft" (KOM (2009) 0324),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. September 2008 zur Normung und zur Innovation,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 mit dem Titel "Vorfahrt für KMU in Europa - Der "Small Business Act" für Europa" (KOM (2008) 0394),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2008 mit dem Titel "Für einen stärkeren Beitrag der Normung zur Innovation in Europa" (KOM (2008) 0133),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Oktober 2004 über die Rolle der europäischen Normung im Rahmen der europäischen Politik und Rechtsvorschriften (KOM (2004) 0674) und das dazugehörige Dokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel "Die Herausforderungen für die europäische Normung",
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2004 mit dem Titel "Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der europäischen Normung" (KOM (2004) 0130),
- - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 26. Juli 2001 zum Thema "Europäische Politikgrundsätze im Zusammenhang mit der internationalen Normung" (SEK(2001)1296),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 1999 zu dem Bericht der Kommission über Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der europäischen Normung im Zuge des Neuen Konzepts1,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 13. Mai 1998 über Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der europäischen Normung im Rahmen des Neuen Konzepts (KOM (1998)0291),
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und2 des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Finanzierung der europäischen Normung
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und3 technischen Vorschriften,
- - unter Hinweis auf den Beschluss 87/95/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 über4 die Normung auf dem Gebiet der Informationstechnik und der Telekommunikation
- - unter Hinweis auf die im Juni 1991 in Wien erzielte Vereinbarung über die technische Zusammenarbeit zwischen der ISO und dem CEN und die im September 1996 in Dresden erzielte Vereinbarung über den Austausch von technischen Daten zwischen dem CENELEC und der IEC,
- - gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7- 0276/2010),
A. unter Hinweis darauf, dass das Europäische Normungssystem ein zentrales Element bei der Vollendung des Binnenmarktes gewesen ist, insbesondere durch die Verwendung von Normen in Schlüsselbereichen des Erlasses von Rechtsvorschriften im Rahmen des "Neuen Konzepts", das in den "Neuen Legislativrahmen" integriert wurde,
B. in der Erwägung, dass der gegenwärtige Rechtsrahmen zum Erfolg der europäischen Normung beigetragen und die Entwicklung von europäischen Normen ermöglicht hat, die von allen Wirtschaftsakteuren benötigt werden, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten, den Welthandel und den Marktzugang zu erleichtern und Impulse für ein nachhaltiges Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit zu geben,
C. unter Hinweis darauf, dass das Europäische Normungssystem eine Schlüsselrolle spielt, wenn es darum geht, auf den in der europäischen Politik und beim Erlass europäischer Rechtsvorschriften bestehenden zunehmenden Bedarf an Normen zu reagieren, die in der Lage sind, Produktsicherheit, Zugänglichkeit, Innovation, Interoperabilität und Umweltschutz zu gewährleisten,
D. in Erwägung, dass im Grundsatz VII des "Small Business Act" die Bedeutung einer Förderung der Mitwirkung der KMU und der Verteidigung der Interessen der KMU bei der Normung unterstrichen wird,
E. in der Erwägung, dass die Entwicklung von europäischen Normen zur Entwicklung von weltweiten Normen beiträgt,
F. in der Erwägung, dass ein modernes und flexibles europäisches Normungssystem eine entscheidende Komponente für eine ehrgeizige und erneuerte europäische Industriepolitik ist,
G. in der Erwägung, dass die europäische Normung innerhalb des globalen Ökosystems - und in unterschiedlichen Beziehungen zu diesem Ökosystem - wirksam wird und sich auf spezifische Strukturen und einen zielgerichteten Katalog von Prozessen für die Entwicklung von Normen stützt, wie sie von CEN und CENELEC auf der Grundlage des Grundsatzes der nationalen Delegation und vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) auf der Grundlage der direkten Mitgliedschaft umgesetzt werden,
H. in der Erwägung, dass im Bericht Monti über eine neue Strategie für den Binnenmarkt bekräftigt wird, dass die Normung ein Schlüssel für die ordnungspolitische Steuerung des Binnenmarktes ist, und unterstrichen wird, dass es unbedingt notwendig ist, den europäischen Normungsprozess zu überarbeiten und dabei an den Vorzügen des gegenwärtigen Systems festzuhalten und den richtigen Ausgleich zwischen der europäischen Dimension und den nationalen Dimensionen zu schaffen,
I. in der Erwägung, dass sich die europäische Normung - um dem künftigen Bedarf der Unternehmen und der Verbraucher gerecht zu werden und alle ihre potenziellen Vorzüge zur Unterstützung öffentlicher und gesellschaftlicher Ziele zu erbringen - den Herausforderungen anpassen muss, die sich aus der Globalisierung, dem Klimawandel, dem Auftreten neuer Wirtschaftsmächte und der Evolution der Technologie ergeben,
J. in Erwägung der Notwendigkeit, einen strategischen Ansatz für die europäische Normung zu entwickeln und das bestehende System zu überarbeiten, damit es auch weiterhin erfolgreich bleibt und den Bedürfnissen des bevorstehenden Jahrzehnts gerecht wird und auf diese Weise Europa gestattet, eine Führungsrolle im weltweiten Normungssystem zu bewahren,
Einleitung
- 1. begrüßt die Absicht der Kommission, das Europäische Normungssystem einer Überprüfung zu unterziehen, um seine zahlreichen erfolgreichen Elemente zu bewahren, seine Schwachstellen zu verbessern und den richtigen Ausgleich zwischen der europäischen Dimension und den nationalen und internationalen Dimensionen herzustellen; unterstreicht, dass die vorgeschlagene Überarbeitung auf den Stärken des bestehenden Systems aufbauen sollte, die eine solide Grundlage für eine Verbesserung darstellen, und dass man von radikalen Änderungen absehen sollte, die die Kernwerte des Systems untergraben würden;
- 2. fordert die Kommission nachdrücklich auf, umgehend einen Vorschlag für eine moderne integrierte Normungspolitik einschließlich einer Überarbeitung der Richtlinie 98/34/EG über Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, des Beschlusses 87/95/EWG über die Normung auf dem Gebiet der IKT sowie des Beschlusses 1673/2006EG über die Finanzierung der Europäischen Normung im Einklang mit dem Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2010 vorzulegen;
- 3. erinnert daran, dass mithilfe der Überarbeitung des Europäischen Normungssystems ein Beitrag zur Innovation und zur nachhaltigen Entwicklung in Europa geleistet, die Wettbewerbsfähigkeit der Union gestärkt, ihre Position im internationalen Handel verbessert und der Wohlstand ihrer Bürger gesteigert werden soll;
- 4. lobt den Bericht des Expertengremiums für die Überprüfung des Europäischen Normungssystems (EXPRESS); fordert die europäischen und die nationalen Normungsorganisationen, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, seine strategischen Empfehlungen umzusetzen, um ein Europäisches Normungssystem zu schaffen, das in der Lage ist, auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Erfordernisse einzugehen, und seine Führungsrolle im weltweiten Normungssystem zu erhalten;
- 5. fordert die Kommission auf, dem Vorschlag für die Revision des gegenwärtigen Rechtsrahmens der Europäischen Normung ein Strategiedokument beizugeben, in dem ein umfassender Rahmen für Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene festgelegt wird, einschließlich konkreter Vorschläge für die Verbesserungen, die nicht durch die Überarbeitung der Rechtsvorschriften vorgenommen werden können; unterstreicht, dass sich ein solches Strategiedokument nicht auf die Empfehlungen begrenzen sollte, die im EXPRESS-Bericht enthalten sind;
- 6. begrüßt das Weißbuch der Kommission zum Thema "Modernisierung der IKT-Normung in der EU: Der Weg in die Zukunft"; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die in dem Weißbuch skizzierten Schlüsselempfehlungen umzusetzen, um innerhalb des Europäischen und des internationalen Normungssystems die Entwicklung relevanter weltweiter IKT-Normen für die Umsetzung und Verwendung in den EU-Politiken und im öffentlichen Beschaffungswesen zu gewährleisten;
- 7. unterstützt die Absicht der Kommission, in den Rechtsrahmen für die Europäische Normung die Grundsätze der innerhalb der Welthandelsorganisation abgeschlossenen Vereinbarung über technische Handelshemmnisse einzubeziehen (Transparenz, Offenheit, Unparteiischkeit, Konsens, Effektivität, Relevanz und Kohärenz), um ihre Anwendung innerhalb des Europäischen Normungssystems zu verstärken; vertritt die Auffassung, dass die Einbeziehung dieser Grundsätze in die Zahl der anerkannten europäischen Normungsorganisationen (ESO) nicht über die drei bestehenden Organisationen CEN , CENELEC und das ETSI hinaus erhöhen sollte;
- 8. ist der Auffassung, dass diese Grundsätze durch zusätzliche Merkmale wie Wartung, Verfügbarkeit, Qualität, Neutralität und Rechenschaftspflicht vervollständigt werden könnten; vertritt die Auffassung, dass all diese Grundsätze weiter detailliert und festgelegt werden müssen und dass ein spezifisches Überwachungssystem eingeführt werden muss, um ihre Umsetzung auf nationaler und europäischer Ebene bei der Entwicklung von Normen zur Stützung von Politiken und Rechtsvorschriften der EU zu gewährleisten;
- 9. unterstreicht jedoch, dass diese Grundsätze an sich nicht ausreichen, um zu gewährleisten, dass sämtliche Akteure - insbesondere diejenigen, die Interessen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Verbraucher- und Umweltschutz vertreten - angemessen im Prozess der Normensetzung innerhalb des Europäischen Normungssystems vertreten sind; ist deshalb der Auffassung, dass ein grundlegendes Element in der Hinzufügung des Grundsatzes der "angemessenen Vertretung" besteht, da es von größter Bedeutung ist, wann immer das öffentliche Interesse betroffen ist, um die Positionen sämtlicher Akteure auf geeignete Weise einzubeziehen, insbesondere in die Entwicklung von Normen, mit denen die Rechtsvorschriften und die Politiken in der EU unterstützt werden sollen, wobei die Notwendigkeit anerkannt wird, für ein bestimmtes Normungsvorhaben die technischen Sachverständigen mit dem größten Fachwissen heranzuziehen;
- 10. unterstreicht, dass die KMU zwar einen wesentlichen Teil des europäischen Marktes ausmachen, sie jedoch nicht angemessen im Normungssystem vertreten sind und deshalb nicht völlig die Vorteile ausschöpfen können, die sich aus der Normung ergeben; hält es für wesentlich, ihre Vertretung und ihre Mitwirkung am System zu verbessern, insbesondere in den technischen Ausschüssen auf nationaler Ebene; fordert die Kommission auf, über ihre Folgenabschätzung im Kontext der Revision des Europäischen Normungssystems die beste Art und Weise der Verwirklichung dieses Ziels zu ermitteln und die notwendigen Finanzmittel zur Unterstützung der KMU zu bewerten;
- 11. weist darauf hin, dass die Normen zwar zu einer beträchtlichen Verbesserung bei der Qualität und Sicherheit von Waren beigetragen haben, dass ihre Verfügbarkeit im Bereich der Dienstleistungen jedoch bei weitem nicht der wirtschaftlichen Bedeutung und dem Potenzial dieses Sektors entspricht; stellt insbesondere fest, dass die Zahl der nationalen Normen für Dienstleistungen, die in den letzten Jahren in Europa entwickelt worden sind, weit über die entsprechende Zahl von europäischen Normen hinausgeht, die im Sektor entwickelt worden sind;
- 12. erkennt an, dass Dienstleistungsnormen oftmals eine Antwort auf nationale Besonderheiten sind und dass ihre Entwicklung mit den Bedürfnissen des Marktes, den Interessen der Verbraucher und dem öffentlichen Interesse verknüpft ist; unterstreicht, dass die Entwicklung von europäischen Dienstleistungsnormen wie auch die Erarbeitung eigener Qualitätscharten oder Gütesiegel von Berufsverbänden auf der Ebene der Union - wie in der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt vorgesehen - einer weiteren Harmonisierung im Dienstleistungssektor zugute kommen sollte, die Transparenz, die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Dienstleistungen steigern und den Wettbewerb, die Innovation, den Abbau von Handelshemmnissen und den Verbraucherschutz fördern sollte;
- 13. unterstützt deshalb die Absicht der Kommission, Dienstleistungsnormen in den Rechtsrahmen der europäischen Normung einzubeziehen, da dies nicht nur die Notifizierung sämtlicher nationalen Dienstleistungsnormen, die potenziell technischen Handelshemmnisse im Binnenmarkt darstellen könnten, gewährleisten wird, sondern auch eine angemessene Rechtsgrundlage liefern wird, auf der die Kommission die ESO auffordern kann, Normen in genau festgelegten und sorgfältig bewerteten Bereichen im Dienstleistungssektor zu entwickeln; empfiehlt der Kommission, Dienstleistungserbringer dazu anzuhalten, Normen innerhalb der ESO zu entwickeln, um so weit wie möglich einer Zersplitterung in unterschiedliche nationale Normen vorzubeugen, wobei gleichzeitig zu gewährleisten ist, dass sich Dienstleistungsnormen auf die Bedürfnisse des Marktes und der Verbraucher sowie das öffentliche Interesse beziehen; unterstützt Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Qualität der Erbringung von Dienstleistungen zu gewährleisten, z.B. Qualitätssicherungssysteme oder Gütesiegel, die von berufständischen Gremien ausgearbeitet werden, und ermutigt alle relevanten Akteure, sich am Europäischen Normungsprozess zu beteiligen;
Stärkung des Europäischen Normungssystems
a) Allgemeine Punkte
- 14. bekräftigt, dass sich die europäische Normung zur Unterstützung des Erlasses von Rechtsvorschriften im Zuge des "Neuen Konzepts" als erfolgreiches und wesentliches Instrument für die Vollendung des Binnenmarkts erwiesen hat; stellt fest, dass die Zahl der Normungsaufträge zur Unterstützung des Erlasses von Rechtsvorschriften in Bereichen, die über die Bereiche hinausgehen, welche vom "Neuen Konzept" abgedeckt werden, in den letzten Jahren zugenommen hat, was ein Beleg dafür ist, dass dieses Modell in einer breiten Palette von EU-Politiken übernommen worden ist; hält es für wünschenswert, die Verwendung von Normen auf andere Bereiche der Rechtsvorschriften und der Politiken der Union jenseits des Binnenmarktes auszuweiten und dabei den Besonderheiten der betroffenen Bereiche in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung Rechnung zu tragen;
- 15. ist davon überzeugt, dass es von größter Bedeutung ist, eine klare Trennungslinie zwischen dem Erlass von Rechtsvorschriften und der Normung zu ziehen, um jedweder falschen Auslegung im Hinblick auf die Zielvorgaben der Rechtsvorschriften und das gewünschte Maß an Schutz vorzubeugen; unterstreicht, dass der europäische Gesetzgeber in höchstem Maße wachsam und präzise sein muss, wenn er die wesentlichen Auflagen bei der Regulierung festlegt, während die Kommission in den entsprechenden Aufträgen die Zielvorgaben der Normungstätigkeit klar und genau festlegen muss; unterstreicht, dass die Rolle derjenigen, die die Normung durchführen, darauf beschränkt sein sollte, die technischen Mittel für die Verwirklichung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele festzulegen und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz zu gewährleisten;
- 16. hält es für wesentlich, dass europäische Normen innerhalb eines vernünftigen zeitlichen Rahmens entwickelt werden, insbesondere in den Bereichen, in denen Normen zügig erforderlich sind, um die Erfordernisse der staatlichen Politiken und der sich rasch ändernden Marktbedingungen abzudecken; fordert deshalb die europäischen und die nationalen Normungsgremien auf, weiterhin ihre Effizienz und ihre Effektivität zu verbessern und dabei zu bedenken, dass die Beschleunigung des Normungsprozesses nicht zu Lasten der Grundsätze der Offenheit, der Qualität, der Transparenz und des Konsens unter allen interessierten Parteien vonstatten gehen darf;
- 17. erkennt an, wie wichtig es ist, das Normsetzungsverfahren zu vereinfachen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Akteuren neue Wege zu finden, um die effektive Verabschiedung europäischer Normen zu optimieren;
- 18. glaubt, dass der Normungsprozess teilweise durch eine bessere Konsultation zwischen der Kommission und den ESO vor der Erteilung eines Auftrags beschleunigt werden wird, was sie in die Lage versetzen wird, zügiger - vorzugsweise innerhalb einer Frist von zwei Monaten - darauf Antwort zu geben, ob es ihnen möglich ist, ein Normungsvorhaben durchzuführen;
- 19. stellt die Bedeutung des Ausschusses gemäß der Richtlinie 098/34 als Forum fest, in dem die Kommission und die Mitgliedstaaten Fragen im Zusammenhang mit technischen Vorschriften und der Normung erörtern können; ist der Auffassung, dass Vertreter des Europäischen Parlaments zu den Sitzungen dieses Ausschusses (oder seines Nachfolgegremiums) eingeladen werden sollten und dass - bei Festhalten am Grundsatz der Beobachtung durch europäische und nationale Normungsorganisationen - die Sitzungen, wo dies zweckmäßig ist - auch den Organisationen von Akteuren auf europäischer Ebene zur Beobachtung offen stehen sollten, insbesondere bei der Debatte über Normungsaufträge;
- 20. fordert die Kommission dringend auf, in Zusammenarbeit mit den ESO ein verbessertes und in sich schlüssiges System für die Koordinierung der Normungspolitik und der Normungstätigkeiten zu entwickeln und umzusetzen, und ist der Ansicht, dass dieses System sämtliche Aspekte des Normungsprozesses abdecken sollten: von der Vorbereitung und der Erfüllung der Aufträge über die Überwachung der technischen Ausschussarbeit, wobei zu gewährleisten ist, dass die erstellten Normen im Einklang mit den EU-Politiken stehen und den wesentlichen Auflagen der jeweiligen Rechtsvorschriften entsprechen, bis hin zur formalen Annahme, Veröffentlichung und zum Einsatz der Normen; betont die Rolle, die einschlägige Kategorien von Akteuren als Beratergruppe, die die Kommission bei der Entwicklung einer harmonisierten europäischen Plattform für die Normungspolitik unterstützt, übernehmen könnten;
- 21. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine koordinierte Politik der Normung umzusetzen und im Hinblick auf die Verwendung von Normen zur Unterstützung von Rechtsvorschriften einen in sich schlüssigen Ansatz festzulegen; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Erfüllung von EU-Politikzielen nicht durch unkoordinierte Normungsbemühungen, miteinander konkurrierende oder unnötige Normen oder ein Übermaß an Zertifizierungsprogrammen gefährdet wird;
- 22. fordert die Kommission auf, den Prozess der Erteilung von Normungsaufträgen an die ESO zu überarbeiten und zu rationalisieren und eine Phase der Konsultation mit relevanten Akteuren sowie eine gründliche Analyse einzubeziehen, die die Notwendigkeit einer neuen Normensetzungstätigkeit rechtfertigt, um die Relevanz der Normensetzung sicherzustellen und Doppelarbeiten sowie die Überhandnahme unterschiedlicher Normen und Spezifikationen zu vermeiden;
- 23. fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan vorzulegen, mit dem ein stärker integriertes EU-Normungssystem, eine effizientere und wirksamere Normung, ein besserer Zugang zur Normung insbesondere für KMU, eine stärkere Rolle der EU im Rahmen der Normung auf internationaler Ebene und ein nachhaltigeres Finanzierungssystem für die Entwicklung von Normen angestrebt werden;
- 24. unterstreicht die wichtige Rolle der "Berater für das Neue Konzept" bei der Überprüfung, dass die harmonisierten Normen im Einklang mit den entsprechenden Rechtsvorschriften der EU stehen; macht darauf aufmerksam, dass solche Berater gegenwärtig von den ESO ausgewählt werden und in ihnen tätig sind, was diesen Organisationen eine beträchtliche administrative Belastung auferlegt und bisweilen unter den Akteuren Besorgnis über die Unparteiischkeit und Unabhängigkeit des Prozesses auslöst; fordert die Kommission deshalb auf, die Notwendigkeit einer Überprüfung der bestehenden Verfahren zu bewerten; ist außerdem der Ansicht, dass die Kommission ein Verfahren ermitteln sollte, mit dem gewährleistet werden soll, dass die in Auftrag gegebenen Normen mit anderen Politikbereichen und Rechtsvorschriften der EU über den Geltungsbereich des "Neuen Konzepts" hinaus vereinbar sind; vertritt die Auffassung, dass dies während der Entwicklung der Normen stattfinden sollte, um Verzögerungen und Ineffizienz aufgrund einer nachträglichen Ablehnung vorzubeugen;
- 25. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Normen vor der Annahme gründlicher zu prüfen, um zu gewährleisten, dass sie die Auflagen des Auftrags erfüllen, insbesondere dann, wenn die Normen für die Zwecke des Erlasses von Rechtsvorschriften nach dem "neuen Konzept" verwendet werden, wobei gleichzeitig zu gewährleisten ist, dass in das Verfahren zur Annahme der Normen keine signifikanten zusätzlichen Verzögerungen eingebaut werden; beabsichtigt, im Kontext der bevorstehenden Überarbeitung des Europäischen Normungssystems die Möglichkeit zu prüfen, das gegenwärtig der Kommission und den Mitgliedstaaten eingeräumte Recht, eine harmonisierte Norm, die offensichtlich nicht vollständig den wesentlichen Auflagen der entsprechenden Rechtsvorschriften genügt, anzufechten, auf das Parlament auszuweiten;
- 26. fordert die Kommission auf, zum Zwecke der Transparenz Beschlüsse über formelle Einsprüche gegen Normen auf konsolidierte Weise öffentlich zu machen und eine aktualisierte Tabelle aller Maßnahmen im Zusammenhang mit formellen Einsprüchen verfügbar zu machen; fordert die Kommission ferner auf, einen jährlichen Bericht über die Normungsaufträge und die Fortschritte bei ihrer Verwirklichung vorzulegen;
- 27. fordert die ESO auf, ihre bestehenden Einspruchsmechanismen zu verstärken, die zum Einsatz kommen sollen, wenn sich Uneinigkeit über eine Norm ergibt; stellt fest, dass die gegenwärtigen Mechanismen unter Umständen nicht immer effektiv sind, da ihre Zusammensetzung in der Praxis die Position derjenigen widerspiegelt, die eine Norm verabschiedet haben; schlägt deshalb eine Erweiterung der Zusammensetzung vor, um die Teilnahme externer unabhängiger Sachverständiger und/oder europäischer gesellschaftlicher Akteure zu ermöglichen, die gegenwärtig assoziierte Mitglieder oder Kooperationspartner der ESO sind;
- 28. bekundet seine Unterstützung für das Schlüsselzeichen (Keymark), ein freiwilliges europäisches Zertifizierungszeichen im Besitz von CEN/CENELEC, das die Einhaltung europäischer Normen belegt; unterstreicht, dass das Schlüsselzeichen (Keymark) eine wertvolle Alternative zu den verschiedenen nationalen Zertifizierungsregelungen darstellt, die mit einer Vielfalt von Tests und der Kennzeichnung von Produkten in mehreren Mitgliedstaaten einhergehen und deshalb zu einem Handelshemmnis innerhalb des Binnenmarktes werden und beträchtliche Kosten für kleine Unternehmen verursachen können, die sich in höheren Preisen für den Verbraucher widerspiegeln können; ermutigt deshalb die nationalen Normungsgremien und andere nationale Zertifizierungsgremien, das Schlüsselzeichen (Keymark) als Alternative zu nationalen Zertifizierungssystemen zu fördern; fordert ebenfalls eine europaweite Informationskampagne, um in der Geschäftswelt und unter den Verbrauchern das Wissen über die Vorzüge des Schlüsselzeichens (Keymark) zu verbessern;
- 29. ist sich des Umstands bewusst, dass das gegenwärtige System der EU-Finanzierung zur Unterstützung der europäischen Normung oftmals zu Enttäuschung führt, was Änderungen der Vorschriften, die hohen Kosten für die Rechnungsprüfung und Verzögerungen bei der Genehmigung von Zahlungen betrifft; unterstreicht, dass eine dringende Notwendigkeit besteht, diese Kosten und die hohen Verwaltungslasten, die oftmals die Vorzüge der geleisteten finanziellen Unterstützung überwiegen, unter Beachtung der Finanzvorschriften der EU zu verringern; fordert die Kommission und alle Interessengruppen auf, die finanzielle Nachhaltigkeit Systems, unter anderem durch öffentlichprivate Partnerschaften und durch eine mehrjährige Finanzplanung zu gewährleisten, was zur Sicherstellung ihrer Wirksamkeit und Effizienz im globalen Wettbewerb unerlässlich ist; ist der Auffassung, dass die Kommission und die ESO ihre Zusammenarbeit verbessern könnten, um einen stabilen und benutzerfreundlichen Rahmen für den Finanzbeitrag der EU zur europäischen Normung zu gewährleisten, was die Effizienz des Systems beträchtlich erhöhen wird;
b) Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess
- 30. erkennt den Grundsatz der nationalen Delegation als Eckpfeiler des Europäischen Normungssystems an, insbesondere in den Prozessen von CEN und CENELEC zur Entwicklung von Normen; stellt jedoch fest, dass - wie in der Studie über den Zugang zur Normung bestätigt wird - die gesellschaftlichen Akteure in der breiten Mehrheit der europäischen Länder kaum oder überhaupt nicht am Prozess der Festlegung von Normen mitwirken;
- 31. ermutigt deshalb die europäischen und die nationalen Normungsorganisationen, die effektive Teilnahme aller interessierten Parteien, insbesondere der Vertreter von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und aller Akteure, die das öffentliche Interesse vertreten, wie Verbraucher (einschließlich von Menschen mit Behinderungen und verwundbaren Verbrauchern), Umweltschützer, Arbeitnehmer und Gremien, die andere gesellschaftliche Interessen vertreten, am Normungsprozess zu fördern und zu erleichtern;
- 32. fordert die Kommission ferner auf, die Ursachen für die geringe Mitwirkung der gesellschaftlichen Akteure und der KMU auf nationaler Ebene zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen für die Mitgliedstaaten zu fördern, die den gesellschaftlichen Akteuren und den KMU einen besseren Zugang zum nationalen Normungsprozess vermitteln; begrüßt die Bemühungen von CEN/CENELEC und der nationalen Normungsgremien zur Umsetzung des "Baukastens mit 5 8 Empfehlungen" entsprechend der Studie über den Zugang der KMU zur Normung und den Empfehlungen des EXPRESS-Berichts mit dem Ziel der Verbesserung des Zugangs für sämtliche Akteure;
- 33. unterstreicht die seit den 90er Jahren anerkannte Notwendigkeit, eine direkte Mitwirkung der gesellschaftlichen Akteure auf europäischer Ebene zu gewährleisten, um ihre Ansichten effektiver widerzuspiegeln, da ihre Vertretung in den nationalen technischen Ausschüssen in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin schwach ausgeprägt ist; bekräftigt, dass die finanzielle und politische Unterstützung für die europäischen Organisationen, die gegründet worden sind, um solche Akteure zu vertreten, zumindest im Zeitraum bis 2020 aufrechterhalten werden sollte, da sehr begrenzte Fortschritte bei dem Bemühen erzielt worden sind, die Mitwirkung der gesellschaftlichen Akteure auf nationaler Ebene zu erhöhen; fordert diese Organisationen auf, eine Vorreiterrolle dabei zu übernehmen, den Mitgliedstaaten und den nationalen Verbänden von Akteuren Beratung zu leisten, um die Mitwirkung der jeweiligen Akteure auf nationaler Ebene zu stärken;
- 34. ist der Auffassung, dass diese europäischen Organisationen, die gesellschaftliche Interessen vertreten, eine stärkere Rolle innerhalb der ESO erhalten müssen; fordert deshalb die Kommission und die ESO auf, verschiedene Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Zwecks zu fördern, einschließlich - unbeschadet des Grundsatzes der nationalen Delegation - der Verleihung einer effektiven Mitgliedschaft - allerdings ohne Stimmrechte - innerhalb der ESO für diese Organisationen, sofern sie assoziierte Mitglieder oder Kooperationspartner sind; vertritt ferner die Auffassung, dass die nationalen Normungsgremien eine Schlüsselrolle bei der Förderung und Verstärkung der Teilnahme von gesellschaftlichen Akteuren am Normungsprozess übernehmen müssen, da der Grundsatz der nationalen Delegation Vorrang hat;
- 35. begrüßt die jüngsten Entwicklungen in der Internationalen Organisation für Normung (ISO), insbesondere das Modell, das zur Entwicklung der ISO-Norm 26000 für die soziale Verantwortung verwendet wurde und bei dem die nationalen Normungsorganisationen berechtigt waren, für die jeweilige Arbeitsgruppe lediglich einen Vertreter aus sechs ermittelten Kategorien von Akteuren zu benennen (Industrie, Verbraucher, Regierung, Arbeitnehmer, NRO, SSRO (Dienstleistung, Unterstützung, Forschung und Sonstiges)); ist der Auffassung, dass der Einsatz eines solchen Modells von den ESO und der Kommission in Zusammenarbeit mit allen interessierten Parteien gründlich als Alternative für den Entwurf von Normen in Bereichen von außerordentlichem öffentlichem Interesse geprüft werden sollte und dass dem Parlament über die Ergebnisse dieser Bewertung Bericht erstattet werden sollte; fordert die Kommission auf, finanzielle Mittel zur Unterstützung eines solchen alternativen Modells vorzuschlagen;
c) Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation
- 36. weist darauf hin, dass die NSB zwar ein Kernelement im Europäischen Normungsprozess darstellen, dass jedoch beträchtliche Unterschiede zwischen ihnen bestehen, was die Ressourcen, den technischen Sachverstand und das Engagement der Akteure im Normungsprozess betrifft; unterstreicht, dass die bestehenden Ungleichheiten ein beträchtliches Ungleichgewicht im Hinblick auf ihre effektive Mitwirkung am Europäischen Normungsprozess schaffen, während gleichzeitig begrenzte Ressourcen bei einigen nationalen Normungsgremien ihre effektive Mitwirkung am Prozess der Normensetzung behindern können;
- 37. fordert die Kommission und die ESO auf, Ausbildungsprogramme zu fördern und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um schwächere NSB, die gegenwärtig nicht über Sekretariate für technische Ausschüsse verfügen oder die gegenwärtig nicht an der europäischen Normungstätigkeit auf einer Ebene mitwirken, die ihrer wirtschaftlichen Struktur entspricht, zu befähigen, eine aktivere Rolle im Normungsprozess zu übernehmen, um das Vertrauen in den Binnenmarkt zu stärken und gleiche Ausgangsbedingungen sicherzustellen; vertritt die Auffassung, dass Ausbildungsprogramme auch für die KMU notwendig sind, um ihre Mitwirkung am Prozess der Normensetzung zu verstärken und die Bedeutung der Normung als strategisches Unternehmensinstrument zu stärken;
- 38. lobt die Initiative von CEN und CENELEC, einen Peer-Bewertungsprozess einzuführen, um die korrekte Anwendung der WTO-Grundsätze (und zusätzlichen Merkmale) durch die nationalen Normungsgremien zu bewerten und eine kontinuierliche Verbesserung sowie den Austausch bewährter Praktiken zu ermutigen; unterstreicht, dass dieses Projekt als effektives Werkzeug für die Stärkung der nationalen Normungsgremien und die verbesserte Mitwirkung aller relevanten Akteure auf nationaler Ebene dienen sollte; glaubt, dass in dieses Projekt sämtliche nationalen Normungsgremien einbezogen werden sollten und dass es durch unabhängige Rechnungsprüfungen abgestützt werden sollte; fordert CEN und CENELEC auf, einen Bericht über die Ergebnisse des Peer-Bewertungsprozesses vorzubereiten und öffentlich verfügbar zu machen;
- 39. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, eine effektive Vertretung aller relevanten Akteure in den nationalen technischen Ausschüssen zu gewährleisten, indem sie Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismen einführen und Weiterbildung und finanzielle Unterstützung für schwächere gesellschaftliche Akteure und gegebenenfalls für Vereinigungen von KMU und Handwerksunternehmen leisten, um ihre effektive Mitwirkung sicherzustellen; unterstreicht die Bedeutung der Bereitstellung des digitalen Zugangs für die Nutzer im Hinblick auf Informationen über Normen;
- 40. fordert die ESO und die Mitgliedstaaten auf, der Kommission regelmäßig einen Fortschrittsbericht darüber zu liefern, auf welche Weise sie eine angemessene Vertretung sämtlicher Akteure in den technischen Gremien gewährleisten, die für die Entwicklung von in Auftrag gegebenen Normen verantwortlich sind, die sich auf spezifische Berichterstattungsauflagen stützen sollten; unterstreicht, dass diese Berichte anschließend in einen Bericht der Kommission über die von den europäischen und nationalen Normungsorganisationen unternommenen Bemühungen und die erzielten Ergebnisse eingehen sollten;
- 41. fordert die nationalen Normungsgremien auf, für schwächere Akteure den freien Zugang zu den Normungsausschüssen zu gewähren und Instrumente zu entwickeln, um die Mitwirkung der Akteure zu verbessern, einschließlich eines gebührenfreien und benutzerfreundlichen Online-Konsultationsmechanismus für alle neuen Vorschläge für Normen; ermutigt diese Organisationen zur umfassenden Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), um die Mitwirkung von Interessensgruppen durch webbasierte Treffen und online-Diskussionen zu stärken; ermutigt die nationalen Normungsgremien außerdem, die Kommunikation über die Systemgrenzen hinaus zu gewährleisten, insbesondere für öffentliche Untersuchungen über neue Normen, da öffentliche Untersuchungen in der Regel an die derzeitigen Teilnehmer des Systems gerichtet sind;
- 42. bedauert, dass die öffentlichen Behörden in den meisten Mitgliedstaaten nur ein begrenztes Interesse an der Teilnahme am Prozess der Entwicklung von Normen zeigen, obwohl die Normung von größter Bedeutung als Instrument zur Unterstützung der Rechtsvorschriften und der staatlichen Politiken ist; fordert die Mitgliedstaaten - als die Vertreter der Interessen der Bürger - und insbesondere die Marktüberwachungsbehörden mit Nachdruck auf, Vertreter zu entsenden, die in sämtlichen nationalen technischen Ausschüssen mitarbeiten, um so die Entwicklung von Normen zur Unterstützung der Politiken und Rechtsvorschriften der EU widerzuspiegeln; unterstreicht, dass die Präsenz nationaler Behörden in der Debatte über die Entwicklung von Normen von grundlegender Bedeutung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Rechtsvorschriften in den vom Neuen Konzept abgedeckten Bereichen und für das Vermeiden formaler Expost-Einsprüche gegen harmonisierte Normen ist;
- 43. fordert die nationalen Normungsgremien auf, im Interesse eines fairen Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt den Ethikkodex der ISO zu befolgen, um zu gewährleisten, dass die Unparteiischkeit der Norm nicht durch andere Aktivitäten wie Zertifizierung oder Akkreditierung gefährdet wird; unterstreicht ferner die Bedeutung der Entwicklung von Normen und Leitlinien für die Konformitätsbewertung und einer Förderung ihrer Annahme und ihrer fairen Verwendung, insbesondere was die Erfordernisse der Integrität, Objektivität und Unparteilichkeit betrifft;
d) Erleichterung des Zugangs zu Normen
- 44. erkennt an, dass die Europäische Normung dabei hilft, gleiche Ausgangsbedingungen für sämtliche Marktteilnehmer zu schaffen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden und einen wesentlichen Beitrag zum System leisten; erkennt jedoch an, dass ihre Mitwirkung an der Normung nicht immer mit ihrer wirtschaftlichen Bedeutung übereinstimmt, wobei die Komplexität und die Kosten von Normen ein Hindernis für die KMU darstellen können;
- 45. unterstreicht, dass Normen so konzipiert und angepasst werden sollten, dass sie den charakteristischen Merkmalen und dem Umfeld der KMU Rechnung tragen, insbesondere den Merkmalen und dem Umfeld von Kleinstunternehmen und Handwerksunternehmen; begrüßt die von den europäischen und nationalen Normungsgremien ergriffenen jüngsten Initiativen, die darauf abzielen, die in der Studie über den Zugang der KMU zur europäischen Normung enthaltenen Empfehlungen umzusetzen, und glaubt, dass sie als bewährte Praktiken angesehen werden müssen; begrüßt und ermutigt ebenfalls die im KMU-Programm von CEN/CENELEC zur erleichterten Verwendung von Normen durch KMU vorgesehenen Maßnahmen; unterstreicht, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um zu gewährleisten, dass die KMU uneingeschränkt an der Entwicklung von Normen mitwirken können und einen besseren und weniger kostspieligen Zugang zu ihnen haben;
- 46. unterstreicht insbesondere, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten eine bessere Berücksichtigung insbesondere der Interessen der KMU und der Handwerksbetriebe bei der Ausarbeitung der Normen ermöglichen sollten, indem sie die im "Small Business Act" aufgeführten strategischen Maßnahmen gemäß dessen siebtem Grundsatz durchführen: finanzielle Unterstützung der EU, Verringerung der Kosten des Zugangs zu den Normen, systematische Veröffentlichung von Zusammenfassungen der europäischen Normen und faire Zusammensetzung der Normungsausschüsse;
- 47. fordert die Kommission außerdem auf, Verfahren so weit wie möglich zu vereinfachen und ausdrücklich dem Grundsatz "Vorfahrt für KMU" gerecht zu werden; empfiehlt der Kommission, die Normung im Rahmen der nächsten KMU-Woche zu thematisieren;
- 48. ist der Überzeugung, dass der Zugang der Nutzer zu europäischen Normen, die zur Unterstützung von Politiken und Rechtsvorschriften der EU entwickelt werden, ein wichtiger Punkt ist, der weiter geprüft werden muss; vertritt die Auffassung, dass verschiedene Systeme der Preisfestlegung für private/industrielle Normen und für harmonisierte/in Auftrag gegebene Normen geprüft werden sollten; fordert die NSB insbesondere auf, die Kosten durch Sondersätze und durch das Anbieten von Normenpaketen zu einem verringerten Preis zu senken und zusätzliche Möglichkeiten der Verbesserung des Zugangs - insbesondere für KMU - zu ermitteln;
- 49. erinnert jedoch daran, dass der Kaufpreis einer Norm lediglich einem kleinen Anteil an den Gesamtkosten entspricht, die den Benutzern von Normen entstehen, die in der Regel beträchtlich mehr Ressourcen aufwenden müssen, um die erforderliche Norm in ihren Geschäftsprozess umzusetzen;
- 50. unterstreicht, dass die Normen verständlich, einfach und leicht zu nutzen sein sollten, damit sie von den Nutzern besser umgesetzt werden können; hält es für wichtig, die übermäßige Zahl von Querverweisen zwischen Normen zu verringern, wo immer dies angemessen ist, und sich mit den gegenwärtigen Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Gruppe von Normen zu befassen, die für ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Prozess relevant sind; fordert die nationalen und die europäischen Normungsgremien sowie die Handelsvereinigungen auf, benutzerfreundliche Leitlinien für die Verwendung von Normen, kostenlose Zusammenfassungen im Internet und einen besseren Online-Zugang zu Konsultationsentwürfen sowie einfache elektronische Suchfunktionen bereitzustellen;
- 51. begrüßt die laufende Initiative der ESO, ohne jedwede Beschränkung des Zugangs eine Zusammenfassung all ihrer Normen zu erstellen und online zu veröffentlichen, und fordert den raschen Abschluss dieses Vorhabens; unterstreicht jedoch, dass dieses Vorhaben auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollte, um die Nutzer von Normen zu befähigen, in ihrer eigenen Sprache über die Webseiten der nationalen Normungsgremien Informationen über die von jeder Norm abgedeckten Aspekte zu erhalten;
- 52. unterstreicht die Bedeutung der Bereitstellung von Normen in sämtlichen Amtssprachen der EU, um das ordnungsgemäße Verständnis durch die Nutzer sicherzustellen; fordert die Kommission auf, die finanziellen Regelungen für die Übersetzung von harmonisierten Normen weiter zu unterstützen und zu vereinfachen;
Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld
- 53. erkennt an, dass die europäische Normung ein wichtiges Instrument für die Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung (FuE) ist und zur Wettbewerbsfähigkeit der Union sowie zur Vollendung des Binnenmarktes beiträgt; betont die bedeutenden wirtschaftlichen Vorteile der europäischen Normung, die den Unternehmen einen schnelleren Wissenstransfer, eine Kosten- und Risikominderung, beschleunigten Marktzugang sowie eine Wertsteigerung für Innovationen ermöglicht;
- 54. erkennt an, dass die Normung zwar eine erhebliche Erleichterung für die Nutzung neuer Technologien schaffen kann, dass jedoch eine beträchtliche Lücke bei dem Transfer von FuE-Ergebnissen hin zur Entwicklung von Normen besteht; unterstreicht die Notwendigkeit, das beiderseitige Bewusstsein und die Zusammenarbeit zwischen den für die Normung Verantwortlichen, Innovatoren, wissenschaftlichen Kreisen und der Forschungsgemeinschaft zu verbessern; unterstreicht, dass die Einbeziehung von neuem Wissen in Normen - insbesondere aus öffentlich finanzierten Forschungs- und Innovationsprogrammen - die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit fördern wird;
- 55. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen Normungsgremien die Aufnahme der Normung in die Lehrpläne der Universitäten und der Schulen (z.B. Wirtschafts- und Technikerschulen), in die Programme des lebenslangen Lernens und die Informationskampagnen zu fördern, um die gegenwärtigen und künftigen Wirtschaftsakteure und politischen Entscheidungsträger für die Bedeutung und Vorzüge von Normen zu sensibilisieren; fordert die nationalen Normungsgremien auf, ihre Zusammenarbeit mit den Handelsverbänden auszubauen, um den KMU plausible Informationen über die wirtschaftlichen Vorteile der Verwendung von Normen zu liefern; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Frage der Normung im Rahmen des Erasmus-Programms für junge Unternehmer thematisiert wird; unterstützt Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die wirtschaftlichen und sozialen Vorzüge der Normung zu bewerten, zu quantifizieren und mitzuteilen;
- 56. glaubt, dass die europäischen Rahmenprogramme für Forschung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation einen wichtigen Beitrag zum Normensetzungsprozess leisten können, indem der Normung ein besonderes Kapitel gewidmet wird; ist der Auffassung, dass eine solche Maßnahme das Verständnis der Vorzüge von Normen erhöhen und dabei helfen würde, einen systematischen vorgelagerten Ansatz unter Einbeziehung von Forschung, Innovation und Normung zu fördern; fordert die Kommission auf, den Aspekt "Relevanz für die Normung" unter die Kriterien für die Bewertung von EU-finanzierten FuE-Vorhaben aufzunehmen, Vorhaben im Zusammenhang mit der Normung zu fördern und das Bewusstsein für diese Vorhaben mit Hilfe innovativer Mittel zu sensibilisieren;
- 57. fordert die Kommission auf, eine Technologiebeobachtungstätigkeit zu entwickeln, um zukünftige Leistungen in der Forschung und Entwicklung auszumachen, die von einer Normung begünstigt werden könnten, den Informationsfluss und die Transparenz, die für die Marktdurchdringung und den Forschungs- und Entwicklungsbetrieb erforderlich sind, zu unterstützen und in diesem Zusammenhang leicht zugängliche und benutzerfreundliche Bewertungsmechanismen über das Internet zu fordern;
- 58. fordert die Mitgliedstaaten auf, beim öffentlichen Beschaffungswesen europäische Normen einzusetzen, um die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern und innovative Technologien zu fördern; unterstreicht jedoch, dass der Einsatz von Normen nicht zu zusätzlichen Hemmnissen führen sollte, insbesondere für kleine Unternehmen, die sich um die Teilnahme an öffentlichen Beschaffungsverfahren bemühen;
- 59. bekräftigt, dass die Bewältigung des Klimawandels und anderer künftiger weltweiter Herausforderungen in den Bereichen Energie und Umwelt die Entwicklung und Förderung sauberer Technologien und "grüner" Erzeugnisse impliziert; ist deshalb der Auffassung, dass die dringende Notwendigkeit besteht, Umweltaspekte in alle relevanten Produkte und Dienstleistungen einzubeziehen, und dass im Rahmen des europäischen Normungssystems ein verbessertes System entwickelt werden muss, um zu gewährleisten, dass solche Aspekte bei der Entwicklung von Normen angemessen behandelt werden; unterstreicht die Notwendigkeit, die aktive Einbeziehung von Umweltorganisationen und staatlichen Behörden, die für den Umweltschutz zuständig sind, in Normungsausschüsse auf nationaler und europäischer Ebene zu fordern; unterstreicht, dass die Notwendigkeit, europäische Innovationsbemühungen auf globale Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels und Antworten auf energie-, gesellschafts- und umweltpolitische Herausforderungen auszurichten, auch bei der Ausarbeitung neuer Leitlinien für Normungssysteme berücksichtigt werden muss;
- 60. unterstreicht, dass die Verbesserung der menschlichen Gesundheit und der Lebensbedingungen die Entwicklung von Produkten voraussetzt, die zur gesunden Entwicklung der Bevölkerung beitragen und die Zugänglichkeit insbesondere für Kinder und anfällige Personen verbessern; ist deshalb der Auffassung, dass die dringende Notwendigkeit besteht, Gesundheitsaspekte in alle relevanten Produkte und Dienstleistungen einzubeziehen, und dass im Rahmen des europäischen Normungssystems ein verbessertes System entwickelt werden muss, um zu gewährleisten, dass solche Aspekte bei der Entwicklung von Normen angemessen behandelt werden; fordert in dieser Hinsicht beispielsweise die Festlegung Europäischer Normen für orthopädisch gesundes Schuhwerk für Kinder; unterstreicht die Notwendigkeit, die aktive Einbeziehung sowohl von Gesundheitsexperten als auch von öffentlichen Stellen, die für Gesundheitsfragen zuständig sind, in die Normungsausschüsse zu fördern;
- 61. unterstreicht, dass die Normung über ein großes Potenzial verfügt, um Schranken zu beseitigen, die Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen daran hindern, ihre Fähigkeiten auszuüben und gleichberechtigt in allen Lebensbereichen teilzunehmen; fordert deshalb die Entwicklung von Normen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen und neue Chancen für die Unternehmen schaffen, innovative Lösungen mit Blick auf die Förderung der Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Infrastrukturen bereitzustellen, die für alle Bürger zugänglich sind; unterstreicht die Bedeutung des Konzepts "Design für alle", das eine kreative und ethische Herausforderung für Normenentwickler, Designer, Unternehmer, staatliche Behörden und politische Entscheidungsträger darstellt, da sein Ziel darin besteht, sämtliche Menschen zu befähigen, gleichberechtigten Zugang unter anderem zu Gebäuden, zum Verkehr, zur Bildung, zur Beschäftigung, zum Wohnungswesen, zu medizinischen Einrichtungen, zu Information und Kommunikation, zur Kultur, zur Freizeit sowie zu Konsumgütern und Dienstleistungen zu haben;
- 62. fordert deshalb die Kommission und die ESO auf, bei ihrer Normungstätigkeit einen systematischen Ansatz zu entwickeln und zu unterstützen, um zu gewährleisten, dass Normen angemessene Auflagen für die Zugänglichkeit entsprechend den Grundsätzen des "Design für alle" enthalten, einschließlich eines angemessenen Überprüfungsmechanismus, um zu gewährleisten, dass die fraglichen Normen den Bedarf von Personen mit Behinderungen und von älteren Menschen angemessen abdecken; fordert ferner die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die europäischen und nationalen Normungsorganisationen auf, Weiterbildungskurse für Personen mit Behinderungen zu entwickeln und zu unterstützen, um ihre effektive Mitwirkung am Prozess der Normsetzung zu gewährleisten, wobei auch für die für die Normensetzung Verantwortlichen Weiterbildungskurse angeboten werden müssen, um sie mit Fragen der Behinderung und Zugänglichkeit vertraut zu machen;
- 63. fordert alle Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, unverzüglich das UN-Übereinkommen über die Rechte von Personen mit Behinderungen zu ratifizieren und effektiv seine Vorschriften hinsichtlich der Förderung der Grundsätze des "universalen Designs" im Normsetzungsprozess umzusetzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, die bestehenden Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe zu verstärken, um für die Einbeziehung von Zugänglichkeitsklauseln in die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge einzutreten und so die Zugänglichkeit zu fördern und Anreize für Hersteller zu bieten, zugängliche Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und anzubieten; fordert die Förderung von EU-finanzierten FuE-Projekten für die Entwicklung von innovativen unterstützenden Technologieprodukten sowie die Einbeziehung von Vorschriften über die Zugänglichkeit als Kriterium für die Vergabe von Strukturfondsmitteln auf nationaler und regionaler Ebene;
- 64. betont, dass zur weiteren Stärkung des Verbraucherschutzes das Verfahren zur Entwicklung von Normen in Bezug auf die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit beschleunigt werden sollte;
- 65. erinnert an die Entschließung des Parlaments vom 6. Mai 2010 zu Elektrofahrzeugen, in der die Notwendigkeit effektiver Normungsverfahren in verschiedenen Bereichen für eine beschleunigte Markteinführung von Elektrofahrzeugen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und der Verbesserung der Umweltsituation angemahnt wird;
- 66. verweist darauf, dass sowohl die Rechte des geistigen Eigentums als auch die Normung die Innovation fördern und die Verbreitung von Technologie erleichtern; unterstreicht, dass ein korrekter Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer von Normen und der Rechte von Inhabern von geistigem Eigentum herbeigeführt werden sollte; fordert die europäischen und die nationalen Normungsgremien auf, besonders wachsam zu sein, wenn sie Normen entwickeln, die sich auf Technologien mit Eigentumsrecht stützen, um einen breiten Zugang für alle Benutzer zu gestatten; unterstreicht die Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass Lizenzen für alle wesentlichen Rechte des geistigen Eigentums, die in Normen enthalten sind, unter fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen ausgestellt werden;
- 67. erkennt an, dass Foren und Vereinigungen einen beträchtlichen Beitrag zum Normungssystem leisten, indem sie Spezifikationen mit weltweiter Relevanz liefern, die oftmals empfänglicher für innovative Technologien sind; weist darauf hin, dass sich - insbesondere im IKT-Bereich - eine Reihe von Foren und Vereinigungen zu weltweiten Organisationen entwickelt hat, die weithin umgesetzte Spezifikationen auf der Grundlage offener, transparenter und auf dem Konsens basierender Entwicklungsprozesse liefern; glaubt, dass die ESO und Foren/Vereinigungen Wege finden müssen, um bei der Planung ihrer Tätigkeiten zusammenzuarbeiten, indem sie Normen auf die am besten geeignete - internationale oder europäische - Ebene transferieren, um Kohärenz sicherzustellen und eine Spaltung bzw. Verdoppelung zu vermeiden;
- 68. fordert die ESO ferner auf, einen verbesserten Mechanismus für die Annahme der Spezifikationen von Foren/Vereinigungen als europäische Normen zu entwickeln und umzusetzen, wobei der Konsens aller Akteure durch die etablierten Verfahren der Konsultation aller interessierten Kreise nach dem Grundsatz der nationalen Delegation sichergestellt sein muss; unterstreicht, dass dies nicht die Möglichkeit einschränken sollte, Spezifikationen von Foren/Konsortien unmittelbar den internationalen Normungsorganisationen zu unterbreiten, um sich um einen stärker globalen Status zu bemühen, unter der Voraussetzung, dass dabei die in der Vereinbarung der Welthandelsorganisation über die technischen Handelshemmnisse aufgeführten Grundsätze (Transparenz, Öffnung, Unparteilichkeit, Wirksamkeit, Sachdienlichkeit und Kohärenz) geachtet werden;
- 69. erkennt an, dass der Interoperabilität eine Schlüsselfunktion für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit - insbesondere im IKT-Sektor - zukommt, da dort Foren und Konsortien eine wichtige Rolle spielen; verweist darauf, dass die Interoperabilität nicht nur von der Entwicklung von Normen/Spezifikationen abhängt, sondern auch von ihrer Umsetzung durch die Nutzer; erkennt die wichtige Rolle an, die Foren und Konsortien der Nutzer bei der Verwirklichung der Interoperabilität zukommt; fordert die Kommission auf, die Koordinierung zwischen den IKT-Foren und -Konsortien und den offiziellen Normungsgremien zu fördern, da dies die Interoperabilität erhöhen und das Risiko von Überschneidungen und Widersprüchen zwischen Normen im IKT-Sektor minimieren könnte;
- 70. betont die zwingende Notwendigkeit der Anpassung der IKT-Normungspolitik an die Entwicklungen auf den Märkten und in der Politik, die zur Verwirklichung wichtiger europäischer Politikziele, die Interoperabilität voraussetzen, wie eHealth, Zugänglichkeit, Sicherheit, eBusiness, eGovernment und Verkehr usw., führen und zur Entwicklung von Normen zugunsten des Schutzes persönlicher Daten beitragen wird;
- 71. fordert die Kommission auf, zur Unterstützung anderer EU-Politiken eine modernisierte und erweiterte EU-Normungspolitik für Informationstechnologien umzusetzen, mit der unter anderem die Interoperabilität, die Rechtssicherheit und die Anwendung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet werden, während zusätzliche Belastungen für die Unternehmen, Risiken für die Nutzer und Hindernisse für die Freizügigkeit der Informationstechnologie minimiert werden;
- 72. fordert die Kommission auf, effektiv von den bestehenden Rechtsgrundlagen Gebrauch zu machen, die eine Normung im Bereich der Informationstechnologie ermöglichen, und zusätzliche Zweige der Informationstechnologie und Bereiche oder Anwendungen zu ermitteln, wo eine EU-Normung effektiv eingesetzt werden könnte, um EU-Politiken zu unterstützen, und dementsprechend geeignete Vorschläge vorzulegen; fordert die Kommission ferner auf, den Einsatz des "Neuen Konzepts" und des "Neuen Rechtsrahmens" als Modell für eine modernisierte IKT-Normungspolitik zur Unterstützung der EU-Politiken zu erwägen;
- 73. betont, dass internationale Normen einen globalen Markt ermöglichen, indem viele Länder eine einheitliche Norm verwenden, der ein "leistungsorientierter" Ansatz zugrunde liegt, wodurch die Verständlichkeit für die Verbraucher und das Vertrauen des Marktes gefördert werden;
- 74. unterstreicht, dass der ordnungspolitische Dialog ein wichtiger Aspekt der internen Dimension des Binnenmarktes ist und dass deshalb eine Notwendigkeit besteht, die Position des europäischen Normungssystems im internationalen Normungsumfeld zu bewahren und zu fördern, um die Entwicklung internationaler Normen mit einer wirklichen weltweiten Relevanz zu fördern, den Handel zu erleichtern und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, während gleichzeitig die legitimen Interessen der Entwicklungsländer berücksichtigt werden müssen und darauf zu achten ist, dass die überflüssige Verdoppelung von Arbeiten, die bereits auf internationaler Ebene durchgeführt werden, vermieden wird;
- 75. unterstützt die Abordnung von zwei europäischen Normungsexperten nach China und Indien mit dem Ziel, die ESO zu unterstützen, europäische Normen zu fördern und ein Feedback über die Normungssysteme dieser Länder zu liefern; fordert die Kommission auf, die Notwendigkeit der Abordnung von Normungsexperten in andere Regionen der Welt zu sondieren, um das europäische Normungssystem weiter zu fördern;
- 76. fordert die Kommission auf, ihre Normungstätigkeit mit unseren internationalen Partnern, zum Beispiel im Rahmen des transatlantischen Dialogs, abzustimmen; ermutigt die Kommission in diesem Sinne, die erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten und zu ergreifen, um den Einfluss der europäischen Normung auf globaler Ebene zu stärken und so die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Waren und Dienstleistungen im internationalen Handel zu steigern;
- 77. fordert ein erneuertes Engagement für die internationale Normung seitens der europäischen Akteure und der nationalen Normungsgremien, um Nutzen aus der europäischen Führungsrolle zu ziehen und sich als Vorreiter Vorteile auf den globalen Märkten zu verschaffen; unterstreicht die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung zwischen den europäischen Akteuren und den nationalen Normungsgremien bei der internationalen Normung auf technischer und politischer Ebene;
- 78. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1. ABl. C 150 vom 28.5.1999, S. 624.
- 2. ABl. L 315 vom 15.11.2006, S. 9.
- 3. ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37.
- 4. ABl. L 36 vom 7.2.1987, S. 31.