| Titel | Art der Initiative | Gegenstand und Ziele | Voraussichtliche Annahme |
Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen: beschleunigte Umsetzung der Reformagenda Europa 2020 |
Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Einführung des "Europäischen Semesters" |
1 | Jahreswachstumsbericht | Nicht- Legislativmaßnahme | Als eine der Folgemaßnahmen zur Mitteilung der Kommission zu Europa 2020 wird die Kommission einen Jahreswachstumsbericht mit einer Mitteilung vorlegen, der den wesentlichen Input für die Beratungen während der Frühjahrstagung des Europäischen Rates liefern wird. Der Wachstumsbericht wird einen retrospektiven Teil über die erreichten Fortschritte und einen prospektiven Teil umfassen, in dem horizontale politische Leitlinien für die Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden. | 1. Quartal 2011 |
2 | Folgemaßnahmen zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung | Legislativmaßnahme | Die Folgemaßnahmen betreffen die Vorschläge der Kommission vom 29. September 2010 zur Stärkung der europäischen haushaltspolitischen Rahmenbestimmungen und zur Ausdehnung der makroökonomischen Überwachung auf die Vermeidung nachteiliger makroökonomischer Ungleichgewichte. | 1. Quartal 2011 |
Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses |
3 | Änderung der Verordnung über Ratingagenturen | Legislativmaßnahme | Änderungen im Zusammenhang mit der übermäßigen Abhängigkeit von Ratings, die von Finanzinstituten, Investoren, Kreditnehmern und öffentlichen Einrichtungen vergeben werden, sowie in Bezug auf den fehlenden Wettbewerb in der Ratingbranche, die Angemessenheit des "Modells des zahlenden Emittenten" und die Besonderheiten bei Ratings für Staatstitel. | 2. Quartal 2011 |
4 | Legislativinitiative zu einem Rahmen für den Umgang mit Bankenkrisen und Abwicklungen | Legislativmaßnahme | Stärkung der Zusammenarbeit und Koordinierung der einschlägigen Behörden, Ausstattung der Behörden mit wirksamen Instrumenten, Auflegung eines ExanteBankensanierungsfonds. | 2. Quartal 2011 |
5 | Änderungen der Richtlinien über die Eigenkapitalanforderungen (CRD IV) (übertragen von 2010) | Legislativmaßnahme | Das allgemeine Ziel besteht darin, den Regelungsrahmen stärker den Marktbedingungen anzupassen, und dabei die Finanzstabilität zu verbessern, die Interessen von Gläubigern und Steuerzahlern zu wahren und weltweit gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors zu beeinträchtigen, und außerdem die Integration des Binnenmarkts zu fördern und gleiche Ausgangsbedingungen in der EU zu schaffen. | 2. Quartal 2011 |
6 | Überprüfung der Marktmissbrauchsrichtlinie (übertragen von 2010) | Legislativmaßnahme | Diese Initiative zielt auf Folgendes ab: i) Ausdehnung des Verbots von Marktmanipulation und Insider-Geschäften auf neue Märkte/Instrumente, ii) Verstärkung der abschreckenden Wirkung der Marktmissbrauchsrichtlinie durch eine wirksamere und konsequentere Durchsetzung seitens der einschlägigen Behörden, insbesondere im Bereich Sanktionen, und iii) Entwicklung eines einheitlichen Regelwerks, indem verschiedene Bestimmungen präzisiert und Optionen und Ermessensspielräume bei Bedarf eingeschränkt werden und der Verwaltungsaufwand, insbesondere für KMU, verringert wird. | 1. Quartal 2011 |
7 | Überprüfung der Richtlinie über Märkte fir Finanzinstrumente (MiFID) | Legislativmaßnahme | Stärkung des Anlegervertrauens und Erreichung des übergreifenden Ziels gleicher Ausgangsbedingungen, um fir Markteffizienz und Transparenz zu sorgen. | 2. Quartal 2011 |
8 | Richtlinie zur verantwortlichen Kreditvergabe und Kreditaufnahme | Legislativmaßnahme | Unterstützung bei der Schaffung eines integrierten Binnenmarkts fir Hypothekarkredite, indem Verbrauchervertrauen und -schutz gestärkt und die grenzüberschreitende Kreditvergabe und -aufnahme und der Wettbewerb auf dem Markt angekurbelt werden. Förderung der Finanzstabilität in der EU, indem gewährleistet wird, dass die Funktionsweise der Hypothekarkreditmärkte nicht zu Überschuldung, Kreditausfällen und Zwangsvollstreckungen fährt. Die Richtlinie wird zusammen mit der Mitteilung zu bewährten Verfahren für Hypothekendarlehen (Vermeidung einer Zwangsvollstreckung) und der Empfehlung über Integration im Finanzwesen vorgelegt. | 1. Quartal 2011 |
9 | Legislativvorschlag zum Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen | Legislativmaßnahme | Erreicht werden soll eine stärkere Teilnahme aller EU-Bürger am Binnenmarkt, und insbesondere eine Verbesserung des Zugangs zu im Internet vertriebenen Waren und Dienstleistungen. Das spezifische Ziel besteht darin, dass alle EU-Bürger oder in der EU wohnhafte Personen ein Recht auf grundlegende Bankdienstleistungen haben, einschließlich Zugang zu einem Mindestangebot von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten. | 1. Quartal 2011 |
| Intelligentes Wachstum |
10 | Mitteilung über ein stärker integriertes europäisches Normungssystem und Legislativvorschlag zur Normung, u. a. im IKT- Sektor | Nicht- Legislativmaßnahme/ Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative soll die Normenfestsetzung beschleunigt und modernisiert werden, um für Interoperabilität zu sorgen und die Innovation auf den schnelllebigen globalen Märkten zu fördern. | 1. Quartal 2011 |
11 | Mitteilung zur Modernisierung des Hochschulwesens | Nicht- Legislativmaßnahme | Die bestehenden Ziele sollen überarbeitet und neue Ziele vorgeschlagen werden; u. a. könnte ein System zur Sicherung der Transparenz und zur Einfiihrung eines Hochschul-Rankings vorgeschlagen werden. | 3. Quartal 2011 |
| Nachhaltiges Wachstum |
12 | Fahrplan fir eine CO₂-arme Wirtschaft bis 2050 | Nicht- Legislativmaßnahme | In dieser Mitteilung soll das vorläufige Konzept für den Übergang zu einer CO₂-armen Wirtschaft in der EU bis 2050 analysiert werden, einschließlich der Meilensteine bis 2030. Ziel ist es, die Energieversorgungssicherheit in der EU zu stärken, nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern und sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen am kostengünstigsten sind und keine negativen verteilungsrelevanten Folgen haben. Die sich daraus ergebenden Vorstellungen zu den notwendigen strukturellen und technologischen Änderungen werden in die Europa-2020Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" einfließen. | 1. Quartal 2011 |
13 | Fahrplan fir erneuerbare Energien bis 2050 | Nicht- Legislativmaßnahme | Der Fahrplan wird verschiedene mögliche Entwicklungspfade fir ein CO₂_armes ressourceneffizientes Energiesystem der EU bis 2050 aufzeigen und eine bessere Evaluierung der künftigen Auswirkungen heutiger Entscheidungen sowie ein besseres Verständnis der nun erforderlichen strategisch wichtigen Entscheidungen (z. B. im Bereich Infrastrukturplanung) ermöglichen. | 3. Quartal 2011 |
14 | Fahrplan ressourceneffizientes Europa | Nicht- Legislativmaßnahme | Als Teil der Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" wird in dem Fahrplan, der auf anderen Vorschlägen der Leitinitiative aufbaut und diese ergänzt, ein kohärenter Rahmen fir Strategien und Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen aufgestellt, die fir den Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft erforderlich sind. Ziel ist es, die Ressourcenproduktivität zu steigern und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung und die Ressourcennutzung von ihren Umweltauswirkungen zu entkoppeln, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Energieversorgungssicherheit und Ressourcenunabhängigkeit der EU zu fördern. | 2. Quartal 2011 |
15 | Europäischer Energieeffizienzplan bis 2020 | Nicht- Legislativmaßnahme | Im Rahmen dieser Mitteilung sollen Schlüsselmaßnahmen ermittelt werden, mit denen bis 2020 das kostenwirksame Energieeinsparpotenzial von 20 % in allen Sektoren, u. a. im Bauwesen, im Versorgungs- und Verkehrssektor sowie in der Industrie, vollständig verwirklicht werden kann. Parallel dazu sollen die aus dem ersten Aktionsplan fir Energieeffizienz gewonnenen Erfahrungen geprüft werden. | 1. Quartal 2011 |
16 | Richtlinie zu Energieeffizienz und Energieeinsparung | Legislativmaßnahme | Diese Initiative knüpft an den Europäischen Energieeffizienzplan an und wird einen verbesserten Rahmen fir die Energieeffizienz- und Einsparstrategien der Mitgliedstaaten schaffen. Hierbei soll den Zielen, der Rolle nationaler Energieeffizienzpläne, der Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors sowie Fragen der Finanzierung und Verbraucherinformation Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sollen in der Richtlinie die Instrumente zur Entwicklung eines Markts fir Energiedienstleistungen und die Aufgabe der Energieunternehmen bei der Förderung von Energieeinsparungen über die gesamte Energieversorgungskette hinweg, einschließlich Endverbraucherversorgung, festgelegt werden. Die Richtlinie wird außerdem Rahmenbedingungen für eine bessere Erzeugungs-, Übertragungs- und Versorgungseffizienz enthalten, darunter verbesserte Maßnahmen zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme-/Fernkühlsystemen. Die Richtlinie wird die Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG ersetzen. | 3. Quartal 2011 |
17 | Weißbuch über die Zukunft des Verkehrswesens (übertragen von 2010) | Nicht- Legislativmaßnahme | In diesem Weißbuch werden die Zukunft des Verkehrswesens bis 2050 beschrieben und die Weichen fir einen Binnenmarkt fir Verkehr, Innovation und moderne Infrastruktur gestellt Das Weißbuch wird den allgemeinen Rahmen für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in den nächsten zehn Jahren, die Binnenmarkt-Gesetzgebung, Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Verkehrs, Verkehrslenkungstechnologie, umweltfreundliche Verkehrsmittel und den entsprechenden Einsatz von Normen und marktgestützten Instrumenten und Anreizen festlegen. | 1. Quartal 2011 |
| Integratives Wachstum |
18 | Legislativinitiative zur Entsendung von Arbeitnehmern | Legislativmaßnahme | Allgemeines Ziel ist die verbesserte Umsetzung und Durchführung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern, wobei ein besonderer Schwerpunkt darauf liegt, die Rechte entsandter Arbeitnehmer wirksam zu wahren und die Pflichten von nationalen Behörden und Unternehmen zu präzisieren. Darüber hinaus sollen die Zusammenarbeit der nationalen Behörden, die Bereitstellung von Informationen fir Unternehmen und Arbeitnehmer und die wirksame Durchführung durch Sanktionen und Abhilfemaßnahmen | 4. Quartal 2011 |
| | | verbessert und die Nichteinhaltung oder Umgehung der geltenden Vorschriften verhindert werden. | |
19 | Überprüfung der Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) (übertragen von 2010) | Legislativmaßnahme | Erreicht werden sollen eine Anpassung der Richtlinie an die neuen infolge der Weiterentwicklung der Arbeitsmuster entstandenen Gegebenheiten sowie eine klarere Gestaltung der Umsetzung der Richtlinie, insbesondere hinsichtlich der Frage des Bereitschaftsdiensts. Der Umfang der Überarbeitung wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultation der Sozialpartner festgelegt. | 3. Quartal 2011 |
20 | Überprüfung der auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse anwendbaren Vorschriften über staatliche Beihilfen: | Nicht- Legislativmaßnahme | Der Rahmen und die Entscheidung werden im November 2011 auslaufen. Mit der Überprüfung sollen die geltenden Bestimmungen bewertet und Möglichkeiten untersucht werden, die Vorschriften anzupassen und zu verbessern. | 4. Quartal 2011 |
| - Rahmen für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich fir die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gewährt werden | | | |
| - Beschluss der Kommission über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 AEUV auf staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gewährt werden | | | |
21 | Weißbuch zu den Pensions- und Rentensystemen | Nicht- Legislativmaßnahme | Der schnell voranschreitende demografische Wandel stellt unmittelbare und langfristige Herausforderungen an die Pensions- und Rentensysteme. Wenn die EU die Bemühungen der Mitgliedstaaten, den Bürgern angemessene und nachhaltige Pensionen und Renten zu bieten, ausreichend unterstützen und ergänzen will, dann muss der unvollständige und aufgesplitterte europäische Rahmen für die Koordinierung und Regulierung der Strategien als Ganzes überarbeitet werden. Das Weißbuch knüpft an die umfassende Konsultation an, die mit dem Grünbuch (7. Juli 2010) eingeleitet wurde, und wird einige oder sämtliche der ermittelten Themen behandeln. | 3. Quartal 2011 |
Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen |
22 | Legislativvorschlag zur kollektiven Rechteverwertung | Legislativmaßnahme | Schaffung eines klaren und verlässlichen Rahmens für grenzüberschreitend tätige Verwertungsgesellschaften, die für die Verwaltung von Urheberrechten verantwortlich sind. Werden künftig mehr Dienstleistungen grenzüberschreitend angeboten, so erweitert sich auch das Angebotsspektrum für die Kunden. | 1. Quartal 2011 |
23 | Legislativvorschlag für eine einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer Bemessungsgrundlage (GKKB) | Legislativmaßnahme | Der Vorschlag wird auf die Vereinfachung der Steuervorschriften, die Senkung der Befolgungskosten und die Beseitigung steuerlicher Hindernisse abzielen, denen grenzüberschreitend tätige Unternehmen derzeit gegenüberstehen. | 1. Quartal 2011 |
24 | Mitteilung über die künftige MwSt-Strategie | Nicht- Legislativmaßnahme | Ziel dieser Mitteilung wird die Ermittlung von Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, zur Betrugsbekämpfung bzw. zur Modernisierung und Vereinfachung des derzeitigen Systems sein. | 4. Quartal 2011 |
25 | Folgemaßnahme zur Anhörung zu kollektiven Rechtsbehelfen | Nicht- Legislativmaßnahme | Diese Mitteilung knüpft an die 2010 eingeleitete Anhörung an und soll die allgemeinen Grundsätze im Zusammenhang mit kollektiven Rechtsbehelfen und künftige Strategien darlegen. | 4. Quartal 2011 |
26 | Legislativvorschlag zur alternativen Streitbeilegung in der EU | Legislativmaßnahme | Alternative Streitbeilegung bietet Verbrauchern die Möglichkeit der schnellen, einfachen und kostengünstigen Streitbeilegung und kann ein wichtiges Instrument sein, um den Unternehmensruf zu schützen und die Kundenbeziehungen und das Kundenvertrauen zu bewahren. Das volle Potenzial der alternativen Streitbeilegung ist jedoch noch nicht ausgeschöpft; da in bestimmten Sektoren keine Mechanismen fir ein alternative Streitbeilegung vorhanden sind, können auch nicht alle Streitigkeiten in Verbraucherfragen auf diese Weise gelöst werden. Die Sensibilisierung fir die alternative Streitbeilegung ist unter Verbrauchern und Unternehmen gering. Durch die Förderung alternativer Methoden der Streitbeilegung sollen das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden Einkauf gesteigert und das Funktionieren des Binnenmarktes gestärkt werden. | 4. Quartal 2011 |
27 | Flughafenpaket: 1) Bewertung der Flughafenkapazität und Bestandsaufnahme, 2) Überprüfung der Zuweisung von Zeitnischen, 3) Überprüfung der Bodenabfertigungsrichtlinie, 4) Überprüfung der Richtlinie zu Fluglärm | Legislativmaßnahme / Nicht- Legislativmaßnahme | Der aktuelle Stand der Flughafenpolitik wird in einer gemeinsamen Mitteilung erörtert werden. Die Mitteilung wird ergänzt durch überarbeitete Legislativvorschläge zu Bodenabfertigung und Zeitnischen sowie durch Lärmschutzvorschriften und einen neuen Vorschlag zur Bewertung der Flughafenkapazität und Bestandsaufnahme. | 2. Quartal 2011 |
Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht |
28 | Rechtsinstrument fir europäisches Vertragsrecht | Legislativmaßnahme | Diese Initiative knüpft an das Grünbuch aus dem Jahr 2010 an. In der Initiative wird die Strategie erläutert, mit der die Kommission Transaktionskosten und Rechtsunsicherheit bei Unternehmen verringern und das mangelnde Verbrauchervertrauen in den Binnenmarkt bekämpfen will, das auf die Unterschiede im Vertragsrecht der Mitgliedstaaten zurückzufiihren ist | 4. Quartal 2011 |
29 | Verordnung zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Beitreibung von Forderungen in einem anderen Mitgliedstaat | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative wird ein abgestimmter Ansatz der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Beitreibung von Forderungen in einem anderen Mitgliedstaat durch die Pfändung von Bankguthaben vorgeschlagen. Auf diese Weise sollen die Verfahren fir Gläubiger bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten vereinfacht und eine wirksame Durchsetzung ihrer Forderungen im Ausland sichergestellt werden. | 2. Quartal 2011 |
30 | Richtlinie über die Rechte von Opfern von Straftaten und deren Unterstützung | Legislativmaßnahme | Ziel dieser Initiative ist die Entwicklung eines umfassenden Maßnahmenpakets zum Schutz von Opfern, um sicherzustellen, dass Opfer von Straftaten in allen EU-Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung erfahren (Rechtsbeistand, psychologische und andere Unterstützung), Zugang zum Recht und den anwendbaren Vorschriften haben und bei Gefahr angemessenen Schutz erhalten. | 2. Quartal 2011 |
31 | Initiative zu intelligenten Grenzkontrollsystemen: | Legislativmaßnahme / Nicht | Mit dieser Initiative soll die Sicherheit an den Grenzen gewährleistet und gleichzeitig mit Hilfe moderner Technologien fir Grenzschutzzwecke sichergestellt werden, dass Europa fir | 2. Quartal 2011 |
| - Legislativvorschlag zur Einrichtung des Einreise-/Ausreisesystems - Legislativvorschlag zur Einrichtung des Programms für registrierte Reisende - Legislativvorschlag zur Änderung des Schengener Grenzkodexes - Mitteilung über ein ESTA-System der EU | Legislativmaßnahme | Vielreisende zugänglich bleibt. Das Einreise-/Ausreisesystem könnte zur Gewinnung von Daten eingesetzt werden, die zur Identifizierung und Erfassung illegaler Einwanderer (insbesondere von Personen, die sich länger als erlaubt in der Union aufhalten) führen, und damit außerdem der Abschreckung illegaler Einwanderer dienen. Darüber hinaus könnte es zur Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an Sicherheit beitragen, da mit dem System Informationen zur Verhütung von Terrorismus und schwerwiegenden kriminellen Aktivitäten und zur Erfassung mutmaßlicher Terroristen und Straftäter generiert werden könnten. Das Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) könnte für vorab überprüfte Vielreisende aus Drittländern den Grenzübertritt an den EU-Außengrenzen erleichtern und die Gesamtkohärenz der EU-Grenzpolitik gewährleisten. Das Einreise-/Ausreisesystem und das RTP könnten somit zur Entwicklung eines integrierten Grenzmanagements beitragen, da sie schneller und einfacher gewährleisten, dass nur Personen in die EU einreisen, die dazu berechtigt sind, und wesentliche Instrumente zur Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Sicherheitsrisiken darstellen. Der Schengener Grenzkodex müsste geändert werden, um den technischen Neuerungen Rechnung zu tragen, die die Vorschläge für ein Einreise-/Ausreisesystem und ein RTP nach sich ziehen. Angesichts der Einführung von Systemen zur Erteilung elektronischer Reisebewilligungen (ESTA) in den USA und Australien wird in der Mitteilung erörtert werden, ob die EU ebenfalls im Kontext ihres integrierten Grenzmanagements und ergänzend zu ihrer derzeitigen Visapolitik ein solches System einführen sollte. | |
32 | Initiativen zum Schutz der legalen Wirtschaft: Mitteilung über eine umfassende Politik zur Bekämpfung der Korruption Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für die Konfiszierung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten Mitteilung über die Betrugsbekämpfungsstrategie | Nicht- Legislativmaßnahme / Legislativmaßnahme | Der Schutz der legalen Wirtschaft ist bei der Erreichung der Ziele von Europa 2020 von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang werden in der Mitteilung über eine umfassende Strategie zur Korruptionsbekämpfung die mögliche Einrichtung eines Mechanismusses zur Bewertung der Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung in der EU und die Modalitäten der Zusammenarbeit in diesem Bereich mit der GRECO (Gruppe der Staaten gegen Korruption im Rahmen des Europarates) erörtert. Der Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen zur verbesserten Konfiszierung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der EU zielt auf die Stärkung bestehender Instrumente ab, um Erträge aus Straftaten wirksamer angreifen zu können. Umfassende Strategie zur Betrugsbekämpfung, die einen Rahmen für den besseren Schutz der finanziellen Interessen der EU in verschiedenen Politikbereichen aufstellt | 2. Quartal 2011 |
33 | Neuer umfassender Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten in der EU (übertragen von 2010) | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative soll das bestehende System zum Schutz personenbezogener Daten in sämtlichen Tätigkeitsbereichen der EU modernisiert werden, damit die Datenschutzgrundsätze weiterhin wirksam angewandt und die geltenden Datenschutzvorschriften verbessert werden, auch angesichts der Herausforderungen der Globalisierung und im Hinblick auf neue Technologien und die Anforderungen der Behörden. | 2. Quartal 2011 |
34 | Vorschlag zur Überarbeitung der Vorschriften für Katastrophenvorsorge und -abwehr | Legislativmaßnahme | Im Einklang mit den in der Mitteilung zur Stärkung des EU-Katastrophenschutzes von November 2010 enthaltenen Vorschlägen ist das Hauptziel die Verbesserung der Kapazitäten der EU fir Katastrophenhilfe, Abwehrbereitschaft und Vorbeugung (u. a. durch bessere Koordinierung und Vorkehrungen, die gewährleisten, dass die wesentlichen Katastrophenschutzressourcen verfügbar sind). | 4. Quartal 2011 |
Europa in der Welt: Verstärkung unserer Präsenz auf der internationalen Bühne |
Eine umfassende Handelspolitik |
35 | Vorschlag für eine verstärkte Unterstützung von KMU der EU auf Märkten außerhalb der EU | Nicht-Legislativmaßnahme / Legislativmaßnahme | Kernziel der Unterstützung von Unternehmen seitens der EU ist es, KMU bei der Geschäftsentwicklung in wichtigen Märkten außerhalb der EU und beim Zugang zu diesen Märkten zusätzliche Hilfe zu bieten, sofern dies einen echten Mehrwert bietet. In Abhängigkeit von der bestehenden Marktsituation bzw. dem potenziellen Markt könnte eine Unterstützung durch die EU in den Bereichen Zugang zu Märkten, Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und Normung sowie in regulatorischen Fragen hilfreich sein. Die entsprechenden Leistungen sollten sowohl den lokal auf einem bestimmten Markt festgestellten Bedürfnissen von in der EU ansässigen KMU als auch den Leistungen angepasst werden, die von anderen Akteuren wie den Mitgliedstaaten und den bereits in zahlreichen Drittländern vor Ort tätigen europäischen Wirtschafts- und Unternehmensverbänden angeboten werden. Die Leistungen sollen in Abstimmung mit den anderen Akteuren angeboten werden und die bereits bestehenden Angebote ergänzen und verstärken. | 4. Quartal 2011 |
36 | Initiative zum Zugang für Unternehmen und Waren aus Drittstaaten zum EU-Markt für öffentliche Aufträge | Legislativmaßnahme | Mit dieser Verordnung sollen in erster Linie die Bedingungen verbessert werden, unter denen EU-Unternehmen um öffentliche Aufträge außerhalb der EU konkurrieren. Viele wichtige Handelspartner der EU wenden derzeit Beschaffungsvorschriften an, die sich auf Lieferanten aus der EU einschränkend auswirken. Der Vorschlag zielt daher darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, mit dem der EU ermöglicht wird, im Hinblick auf die einschränkenden Beschaffungspraktiken bestimmter EU-Handelspartner wirksame Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zu ergreifen. | 3. Quartal 2011 |
37 | Vorschlag für eine Verordnung des EP / des Rates zur Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) ab 1.1.2014 | Legislativmaßnahme | Im Rahmen der neuen Verordnung wird das derzeitige APS überarbeitet und genauer ausgestaltet, um seine Einfachheit und Berechenbarkeit zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass das System die nachhaltige Entwicklung bestmöglich fördert und den bedürftigsten Entwicklungsländern zugute kommt. | 1. Quartal 2011 |
EU-Erweiterungs-, Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe |
38 | Initiative zur Modernisierung der EU- Entwicklungspolitik | Nicht- Legislativmaßnahme | Diese Initiative wird neue entwicklungspolitische Leitlinien festlegen und knüpft an die Ergebnisse der Anhörung, die mit dem Grünbuch über die EU-Entwicklungspolitik zur Unterstützung des integrativen und nachhaltigen Wachstums eingeleitet wurde, und an andere Elemente wie das Grünbuch zur Budgethilfe an. Außerdem sollen gleichzeitig folgende Initiativen vorgelegt werden: "Stärkung von Wachstum und Investitionen (Schaffung von Arbeitsplätzen in Partnerschaft mit dem Privatsektor)", "Budgethilfe" und "Nachhaltige Entwicklung / Klimawandel und Energie als Wachstumsantrieb". | 4. Quartal 2011 |
39 | Modernisierung der humanitären Hilfe | Legislativmaßnahme | Hauptziel der Überprüfung der Verordnung des Rates Nr. 1257/96 über die humanitäre Hilfe ist die Anpassung der Vorschriften an das neue politische/institutionelle Umfeld. | 4. Quartal 2011 |
Ergebnisorientiertes Denken: optimale Nutzung der EU-Politik |
Ein moderner Haushalt für Europas Zukunft |
40 | Vorschlag fir einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen, einschließlich Vorschläge zu verschiedenen Politikbereichen | Legislativmaßnahme / Nicht- Legislativmaßnahme | Festlegung der haushaltspolitischen Prioritäten und Vorlage eines Vorschlags fir einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen fir den nächsten Zeitraum. Dies umfasst Folgendes: - Mitteilung der Kommission zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen,
- Vorschlag der Kommission fir eine Verordnung des Rates über einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen,
- Vorschlag der Kommission fir einen neuen Eigenmittelbeschluss,
- Vorschlag der Kommission fir eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsfiihrung.
Die Kommission wird nach umfassenden Erörterungen mit den anderen Organen über die Überprüfung des EU-Haushalts und nach Anhörungen, die sie insbesondere im Zusammenhang mit der gemeinsamen Agrarpolitik, der gemeinsamen Fischereipolitik, der Kohäsionspolitik und der Forschungspolitik einleiten wird, ehrgeizige Vorschläge fir die nächste Generation von Finanzprogrammen und Instrumenten vorlegen, um den EU-Haushalt besser auf die politischen Prioritäten, insbesondere Europa 2020, auszurichten. Die Vorschläge werden im zweiten Halbjahr 2011 im Rahmen verschiedener Pakete vorgelegt. Zu den wichtigen Politikbereichen, auf die im Finanzrahmen eingegangen wird, werden u. a. folgende Bereiche zählen: Landwirtschaft, Klimawandel, Kohäsion, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Umwelt, IKT-, Energie-, TEN-T- und Verkehrsinfrastruktur, Fischerei und maritime Angelegenheiten, Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, Forschung und Innovation. Darüber hinaus soll die externe Dimension der EU-Interessen weltweit thematisiert werden. Die bestehende Architektur soll gestrafft und vereinfacht werden, z. B. durch die verstärkte Nutzung von Finanz-Engineering und Finanzierungsmöglichkeiten, die eine Hebelwirkung entfalten, um auf diese Weise die Verwaltung und Wirkung der Mittel zu optimieren. | 2. Quartal 2011 |
*Die Initiativen sind nach Politikbereichen geordnet. Mit einem (*) gekennzeichnete Initiativen sind Initiativen des abdingbaren Rechts ("Soft law initiatives").2011
2011 |
Nr. | Bezeichnung | Art der Initiative | Gegenstand und Ziele |
Wettbewerb |
1 | Überprüfung der Rahmenbestimmungen über staatliche Schiffbau-Beihilfen | Nicht- Legislativmaßnahme | Bei der Überprüfung wird unter anderem untersucht werden, ob es weiterhin sektorspezifischer Regelungen bedarf, und wenn ja, ob und inwieweit die bestehenden Regelungen geändert werden müssen. |
2 | Mitteilung der Kommission zur Berechnung des Schadenersatzes bei Schadenersatzklagen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts | Nicht- Legislativmaßnahme | Im Weißbuch 2008 zu Schadenersatzklagen aufgrund von Wettbewerbsverstößen wurde die Ausarbeitung eines für die nationalen Gerichte und Parteien bestimmten pragmatischen und unverbindlichen Orientierungsrahmens zu Fragen der Berechnung bei zivilrechtlichen Schadenersatzstreitigkeiten angekündigt. Die Kommission plant die Annahme einer Mitteilung, die bestimmte wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf den durch wettbewerbswidrige Verhaltensweisen entstandenen Schaden und die zur Berechnung dieses Schadens gemeinhin verwendeten Methoden vermittelt. |
3 | Leitlinien für staatliche Beihilfen im Seeverkehr | Nicht- Legislativmaßnahme | Überprüfung der Leitlinien fir staatliche Beihilfen im Seeverkehr. |
4 | Leitlinien für bestimmte staatliche Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten | Nicht- Legislativmaßnahme | Es sollen Leitlinien angenommen werden, um Regeln für den Umgang mit Beihilfen im Zusammenhang mit dem Emissionshandelssystem festzulegen. |
5 | Leitlinien für die Rettung und die Umstrukturierung von Finanzinstituten | Nicht- Legislativmaßnahme | Vor dem Hintergrund der Finanzkrise hatte die Kommission 2009 eine Mitteilung über Umstrukturierungsbeihilfen für Banken angenommen, in der die spezifischen Bedingungen angegeben sind, die Banken bei krisenbezogenen staatlichen Beihilfen zur Stützung von Finanzinstituten gemäß Art. 107 Absatz 3 Buchstabe b beachten müssen. Es sollen neue Leitlinien für die Rettung und die Umstrukturierung von Finanzinstituten ausgearbeitet werden, um die die während der Krise gesammelten Erkenntnisse einzubeziehen und eine auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c basierende neue Regelung für den Finanzsektor aufzustellen. |
Digitale Agenda |
6 | Überprüfung der Richtlinie zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (2003/98/EG) | Legislativmaßnahme | Überprüfung der Richtlinie zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (2003/98/EG) in Bezug auf 1) den Anwendungsbereich der Richtlinie, 2) die Begrenzung der Gebühren für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, 3) die Klarstellung, dass grundsätzlich alle allgemein zugänglichen Informationen auch für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke weiterverwendet werden können. |
7 | Mitteilung über Datenschutz und Vertrauen im "Digitalen Europa": Stärkung des | Nicht- Legislativmaßnahme | Bei der Überprüfung des Telekom-Pakets wurde im Hinblick auf einen besseren Schutz der Rechte der Nutzer der elektronischen Kommunikation eine Reihe von Punkten zur Sprache gebracht So forderte das EP mehr Klarheit in Bezug auf den Rechtsstatus der IP-Adressen, die verhaltensbezogene Online-Werbung und den Schutz der Privatsphäre bei |
| Vertrauens der Bürger in neue Dienste | | Web 2. Anwendungen wie sozialen Netzwerken und die Rechte der Nutzer privater Netzwerke. Die Mitteilung soll die Überprüfung des EU-Rahmenbeschluss über Datenschutz ergänzen. |
8 | Empfehlung der Kommission zu den eCall-Notrufen* | | Empfehlung an die Mitgliedstaaten bezüglich der Übertragung von eCall-Notrufen samt Mindestdatensatz von bordeigenen Systemen an öffentliche Notrufzentralen durch die Mobilfunknetzbetreiber. Die Leitlinien würden sich beziehen auf den um Standortangaben erweiterten einheitlichen europäischen Notruf (E112) und die Normen fir die Übertragung von eCall-Notrufen, einschließlich der Einfiihrung der eCall-Kennung (eCall-Flag) in Mobilfunknetzen. |
9 | Vorschlag fir eine Empfehlung des Rates zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit durch Standards und Leitlinien im öffentlichen Auftragswesen* | | Empfehlung des Rates zur Förderung der Annahme von IT-Sicherheitsstandards im öffentlichen Auftragswesen. |
10 | Aktionsplan fir den Zugang zu Web-Inhalten | Maßnahmen der Kommission | Es sind konzertierte Aktionen erforderlich, mit denen sichergestellt wird, dass neue elektronische Inhalte auch für Personen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sind. Insbesondere öffentliche Internetseiten und Online-Dienste in der EU, die für die umfassende Teilhabe am öffentlichen Leben von Bedeutung sind, sollten internationalen Standards fir die Barrierefreiheit im Netz entsprechen. Auf der Grundlage einer Prüfung verschiedener Optionen bis 2011: Vorlage von Vorschlägen, mit denen sichergestellt wird, dass Internetseiten des öffentlichen Sektors (und solche, die grundlegende Dienstleistungen fir Bürger bereitstellen) ab spätestens 2015 vollkommen barrierefrei sind. |
11 | Mögliche Überprüfung / Klarstellung der Bestimmungen fir den Universaldienst in der elektronischen Kommunikation | Legislativmaßnahme / Nicht- Legislativmaßnahme | Ziel dieser Initiative ist die Überprüfung der Bestimmungen fir den Universaldienst (Kapitel II der Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG) unter Berücksichtigung der technischen, kommerziellen und gesellschaftlichen Entwicklungen. |
12 | Mitteilung über die kollektive Nutzung von Funkfrequenzen | Nicht- Legislativmaßnahme | Im Zusammenhang mit dem frequenzpolitischen Programm ist eine Mitteilung geplant, die die Förderung der kollektiven Nutzung von Funkfrequenzen betrifft. In dieser Mitteilung soll das Frequenzverwaltungsmodell und seine Bedeutung für eine ausgewogene Gewichtung der verschiedenen Modelle erläutert werden. Sie soll einen Überblick über die aktuelle Nutzung von Funkfrequenzen, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede gegenüber anderen Verwaltungskonzepten, die Vorteile und den Nutzen des Modells und die Probleme, die bewältigt werden müssen, vermitteln. |
13 | Überprüfung der Richtlinie über elektronische Signaturen im Anschluss an den Aktionsplan fir elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzüberschreitender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen fiir elektronische Signaturen | Legislativmaßnahme | Mit dem Aktionsplan fir elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung von 2008 wird eine EU-weite Lösung fir die grenzüberschreitende Nutzung öffentlicher Online-Dienste angestrebt Ein diesbezüglicher Fortschrittsbericht ist fir 2010 geplant Die Kommission wird sodann einschätzen, ob weitere horizontale und/oder sektorale Initiativen notwendig sind. |
14 | Gegenseitige Anerkennung von elektronischer Identifizierung und Authentifizierung | Legislativmaßnahme | In diesem Beschluss sollen bestimmte Mindestgrundsätze für die gegenseitige Anerkennung innerstaatlicher elektronischer Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismen im Hinblick auf deren grenzüberschreitende Nutzung festgelegt werden. |
15 | Bericht über das Ergebnis der Überprüfung der Funktionsweise der Roamingverordnung | Nicht-Legislativmaßnahme/ Legislativmaßnahme | Gemäß der geänderten Roaming-Verordnung muss die Europäische Kommission das Funktionieren der Verordnung prüfen und bewerten, ob die Ziele erreicht wurden, und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2011 darüber Bericht erstatten. Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der geänderten Roaming-Verordnung sind in diesem Bericht die Entwicklungen der Großkunden- und Endkundenentgelte für die Abwicklung von SMS- und Datenkommunikationsdiensten sowie die Verfügbarkeit und Qualität der Dienste, einschließlich jener, die Alternative zu Roaming sind, zu erfassen. |
16 | Mitteilung über Digitalisierung und digitale Aufbewahrung | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Mitteilung soll Folgendes enthalten: - Überblick über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Digitalisierung und der digitalen Aufbewahrung
- Bericht über "Europeana", die digitale Bibliothek Europas
- Bericht über die Erkenntnisse der "Reflexionsgruppe zu Fragen der Digitalisierung"
- Aufruf an die Mitgliedstaaten, Fragen anzugehen, die sie bislang noch nicht behandelt haben, und
- Skizzierung der nächsten Schritte seitens der Kommission.
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Wirtschaft und Finanzen |
17 | Mitteilung über die öffentlichen Finanzen in der WWU 2011 | Nicht- Legislativmaßnahme | In der Mitteilung über öffentliche Finanzen in der WWU-2011 soll aufgezeigt werden, welche politischen Folgen und Herausforderungen sich aus dem jährlichen Bericht über die öffentlichen Finanzen ergeben. In diesem Bericht wird die budgetäre Entwicklung in den Mitgliedstaaten überprüft, außerdem werden aktuelle Themen im Bereich Finanzpolitik und Haushaltsüberwachung erläutert. |
18 | Mitteilung über innovative Finanzinstrumente für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Arbeitsgruppe der Kommissionsmitglieder zum Thema innovative Finanzinstrumente wird voraussichtlich Grundsätze für die Konzeption und Einführung innovativer Finanzinstrumente zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 und der Maßnahmen im Außenbereich für den Zeitraum 2014-2020 annehmen. Außerdem wird voraussichtlich über neue gemeinsame Instrumente mit der EIB sowie weitere Kapitalmarktinstrumente wie Projektanleihen berichtet, die gemeinsam mit nationalen öffentlichen Finanzinstitutionen und internationalen Finanzierungseinrichtungen verwaltet werden. In dieser Mitteilung werden EP, Rat und Interessengruppen über diese Grundsätze und Instrumente informiert. Sie flankiert die Kommissionsvorschläge für einen neuen MFR. |
Bildung, Kultur und Jugend |
19 | Mitteilung der Kommission über eine Initiative für neue Kompetenzen | Nicht- Legislativmaßnahme | In der Mitteilung, die mit der Initiative "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen" zusammenhängt, soll ausgehend von der Empfehlung für Schlüsselkompetenzen aus dem Jahr 2006 das Konzept der Schlüsselkompetenzen in den Bereichen berufliche Bildung, Erwachsenenbildung und Hochschulbildung weiter entwickelt werden. Sie unterstützt die Bemühungen in den Mitgliedstaaten um eine Modernisierung dieser weiteren Aus- und Fortbildungsbereiche unter besonderer Berücksichtigung von Fragen der Bewertung und Validierung und der Entwicklung einer den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Arbeitswelt gemeinsamen Sprache in Bezug auf Kompetenzen und enthält Vorschläge für ein Forum auf hoher Ebene zum Thema grundlegende Kenntnisse und für einen Europäischen Qualifikationspass. |
20 | Empfehlung im Hinblick auf die Förderung und die Validierung des nicht formalen und informellen Lernens * | | Als Teil der Initiative "Jugend in Bewegung" betrifft die Empfehlung die Frage, wie die nationalen Qualifikationsrahmen die Förderung und Validierung der Ergebnisse nicht formaler und informeller Lernprozesse erleichtern und die Durchlässigkeit zwischen Berufs- und Hochschulbildung gewährleisten sollten und wie Professionalismus und Anerkennung all jener gefördert werden sollten, die diese Lernerfahrungen vermitteln, insbesondere im Jugendbereich. |
21 | Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft | Nicht- Legislativmaßnahme | Ziel ist die Förderung geeigneter Rahmenbedingungen, damit die Kultur- und Kreativwirtschaft gedeihen und zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum beitragen kann. Die Initiative soll der Kultur- und Kreativwirtschaft (besonders den KMU) den Zugang zu Fördermitteln erleichtern, die Überwachung des Qualifikationsbedarfs der Kultur- und Kreativwirtschaft verbessern, die Kultur- und Kreativwirtschaft besser in die regionalen Entwicklungsstrategien einbinden und "kreative Partnerschaften" zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft und Bildungseinrichtungen / Unternehmen / Verwaltungen ermöglichen. |
Beschäftigung, Soziales und Integration |
22 | Vorschlag fiir einen Beschluss des Rates über Leitlinien für die Beschäftigungspolitik | Legislativmaßnahme | Gemäß Artikel 148 AEUV legt der Rat auf Vorschlag der Kommission jährlich beschäftigungspolitische Leitlinien fest, welche die Mitgliedstaaten in ihrer Beschäftigungspolitik berücksichtigen. Der Vorschlag der Kommission wird ab 2011 jährlich jeweils im Januar angenommen. |
23 | (Zweite) Anhörung der europäischen Sozialpartner zum Schutz von Arbeitnehmern vor Gefährdungen durch die Exposition gegenüber Tabakrauch am Arbeitsplatz | Nicht- Legislativmaßnahme | Etwa 7,5 Mio. Arbeitnehmer in der Europäischen Union sind am Arbeitsplatz "Tabakrauch in der Umgebungsluft" ausgesetzt. Diese Exposition kann Lungekrebs, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie eine Reihe weiterer Gesundheitsprobleme verursachen. Durch Passivrauchen am Arbeitsplatz starben in der EU 2002 mehr als 7000 Menschen. Obwohl viele Mitgliedstaaten bereits in diesem Bereich tätig geworden sind, fehlt es bislang an einem einheitlichen und umfassenden Schutz der Arbeitnehmer in der Europäischen Union gegen das Passivrauchen. Im Dezember 2008 hatte die Kommission gemäß Artikel 154 AEUV eine erste Anhörung der europäischen Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung einer EU-Initiative gegen das Passivrauchen am Arbeitsplatz eingeleitet |
24 | Vorschlag zur Änderung mehrerer EG-Richtlinien zum Arbeitsrecht mit dem Ziel, Seeleute und Schiffe in den Anwendungsbereich einzubeziehen | Legislativmaßnahme | Ziel des Vorschlags ist es, dass Seeleute die gleichen Arbeitnehmerrechte erhalten wie Arbeitnehmer auf dem Festland. Bislang sind Seeleute vom Anwendungsbereich einer Reihe von Arbeitsrechtrichtlinien ausgeschlossen. Durch die Änderungen, die mehrere Richtlinien betreffen dürften, sollen die Seeleute unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage des Wirtschaftszweigs in den Anwendungsbereich einbezogen bzw. einer Sonderregelung unterworfen werden, damit ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet ist. |
25 | (Erste) Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Überprüfung der Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer | Nicht- Legislativmaßnahme | Bei der Anhörung soll in Erfahrung gebracht werden, welchen Standpunkt die europäischen Sozialpartner zu einer etwaigen Änderung der Richtlinie 2001/86 zwecks Vereinfachung der Modalitäten fir die Vertretung der Arbeitnehmer in den europäischen Unternehmen und zum Umfang dieser Änderung einnehmen. Die Anhörung soll nach der Veröffentlichung des Berichts der Kommission über die Umsetzung der Verordnung Nr. 2157/2001 erfolgen. |
26 | (Erste) Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Überprüfung der Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäische Genossenschaft binsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer | Nicht- Legislativmaßnahme | Bei der Anhörung soll der Standpunkt der europäischen Sozialpartner zu einer etwaigen Änderung der Richtlinie 2003/72 in Erfahrung gebracht werden. Die Anhörung soll nach der Veröffentlichung des Berichts der Kommission über die Umsetzung der Verordnung Nr. 1435/2003 (Statut der Europäischen Genossenschaft) erfolgen. |
Energie |
27 | Initiative zur Förderung der Realisierung intelligenter Netze | Legislativmaßnahme | Mit dieser Legislativmaßnahme sollen die Rahmenbedingungen für die Realisierung intelligenter Netze in den Mitgliedstaaten vorgegeben werden. Die breit angelegte Realisierung intelligenter Netze ist der Schlüssel zu einer Steigerung der Energieeffizienz, zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und zur Schaffung einer Infrastruktur für Elektrofahrzeuge. Festgelegt werden sollen unter anderem Qualitätskriterien für intelligente Netze sowie die Verpflichtung zur Entwicklung einschlägiger einzelstaatlicher Programme. |
28 | Mitteilung zur Sicherheit der Energieversorgung und zur internationalen Zusammenarbeit | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Mitteilung enthält eine umfassende Analyse der externen Dimension der Energiepolitik der EU. Erläutert wird, welche Prioritäten sich für die externe Zusammenarbeit der EU im Energiebereich stellen, wenn die Ziele der EU-Energiepolitik gemäß Artikel 194 AEUV erreicht werden sollen. |
Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik | |
29 | Erweiterungspaket 2011 | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Kommission wurde ersucht, über die Kandidatenländer und die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten Länder Bericht zu erstatten. Das Strategiepapier der Kommission ermöglicht dem Europäischen Rat, alljährlich zum Jahresende die wichtigsten erweiterungsspezifischen strategischen Leitlinien festzulegen. |
30 | Stellungnahme der Kommission zum Antrag Serbiens auf Beitritt zur Europäischen Union | Nicht- Legislativmaßnahme | Prüfung der Bereitschaft Serbiens, die Kriterien von Kopenhagen für eine EU-Mitgliedschaft sowie die für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess vorgegebenen Bedingungen zu erfüllen, Prüfung der etwaigen Auswirkungen eines Beitritts Serbiens auf einschlägige EU-Maßnahmen sowie Empfehlungen an den Rat zu seiner Antwort auf den Antrag Serbiens. |
31 | Jährliches Paket zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) | Nicht- Legislativmaßnahme | Mitteilung über die Ergebnisse einer strategischen Überprüfung der ENP, die fünf Jahre nach deren Einführung auf der Grundlage einer umfangreichen Anhörung unter Beteiligung von Mitgliedstaaten, Partnerländern und weiteren interessierten Kreisen durchgeführt wurde. Dieser Mitteilung sollen 14 weitere Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen beigefügt werden: 12 Länderberichte, ein Sektorbericht und ein Bericht über die Östliche Partnerschaft im Hinblick auf das Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft, das im ersten Halbjahr 2011 stattfinden wird. |
Umwelt |
32 | Überprüfung der Liste prioritärer Stoffe gemäß der Rahmenrichtlinie Wasserpolitik | Legislativmaßnahme | Gemäß der Rahmenrichtlinie Wasserpolitik ist die Kommission verpflichtet, die Liste prioritärer Stoffe alle vier Jahre zu überprüfen. Diese prioritären Stoffe stellen europaweit ein erhebliches Risiko für oder durch die aquatische Umwelt dar. Sie sind Teil der Grundlage der EU-Strategie zur Bekämpfung der chemischen Verschmutzung von EU-Gewässern. |
33 | Mitteilung "Umsetzung des Umweltrechts und der Umweltpolitik der Europäischen Union: eine gemeinsame Herausforderung" | Nicht- Legislativmaßnahme | In der Mitteilung sollen die Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung der Umweltrechtsvorschriften behandelt sowie ein strategischer Weg nach vorn und eine Reihe konkreter Möglichkeiten zur Verbesserung der Umsetzung des EU-Besitzstandes aufgezeigt werden. Behandelt werden unter anderem folgende Fragen: Verbesserung der Kohärenz der Rechtsvorschriften, Erhöhung der Wirksamkeit von Ermittlungen, verstärkte Förderung der Einhaltung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Rolle der einzelstaatlichen Richterschaft bei der Förderung der Umsetzung des EU-Rechts. |
Gesundheit und Verbraucher |
34 | Vorschlag für eine Änderung der Entscheidung über übertragbare Krankheiten, verknüpft mit einer Initiative zur Verhütung und Kontrolle anderer grenzübergreifender Gesundheitsgefahren auf EU-Ebene (Gesundheitssicherheit in | Legislativmaßnahme | Durch die Initiative für Gesundheitssicherheit soll die für den Fall übertragbarer Krankheiten geltende Regelung der Union (Entscheidung 2119/98 und zugehörige Durchführungsvorschriften) überprüft und aktualisiert und die Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens auf EU-Ebene in Bezug auf grenzübergreifende Gesundheitsgefahren verstärkt werden (das Konzept soll alle denkbaren Risiken abdecken und die auf EU-Ebene vorhandenen Strukturen und Mechanismen berücksichtigen). |
| der Europäischen Union) | | |
35 | (Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit) | Legislativmaßnahme | Im Bericht der Kommission (2009) über die Anwendung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wird aufgezeigt, in welchen Bereichen die Richtlinie verbessert werden muss. Maßgeblich dafür sind die Erfahrungen bei der Behandlung wiederkehrender Warnmeldungen in Bezug auf die Produktsicherheit, die Schwierigkeiten bei der Festlegung zweckmäßiger Sicherheitsparameter und die Herausforderungen der Globalisierung. Ein Binnenmarkt für sichere Produkte für Verbraucher erfordert einfachere und eindeutigere Bestimmungen, damit diese wirkungsvoller durchgesetzt werden können. Die Unternehmen benötigen echte und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Eine bessere Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten ist für Verbesserungen von entscheidender Bedeutung. Das RAPEX-System hat sich bereits weitgehend durchgesetzt, könnte allerdings noch stärker dazu beitragen, dass EU-weit dieselben Sicherheitsanforderungen gelten, sofern der Rechtsrahmen aktualisiert würde. |
36 | Mitteilung zur verbraucherpolitischen Strategie (2014-2020) | Nicht- Legislativmaßnahme | Die aktuelle verbraucherpolitische Strategie bezieht sich auf den Zeitraum 2007-2013. Die neue Strategie (2014-2020), die im Wege einer Mitteilung vorgelegt werden soll, muss frühzeitig vorliegen, damit für die Entwicklung der zugehörigen Programme genügend Zeit bleibt |
37 | Überprüfung der Richtlinie 2001/37/EG über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen | Legislativmaßnahme | Bei den Vorschriften für Tabakerzeugnisse sind beachtliche Veränderungen zu verzeichnen. Folglich muss die Richtlinie aktualisiert werden, damit Jugendliche und gefährdete Bevölkerungsgruppen besser erreicht werden können. |
38 | Mitteilung zur zweiten EU- Strategie für Tierschutz und Tiergesundheit (2011-2015) | Nicht- Legislativmaßnahme | Durch diese Initiative sollen einschlägige künftige Maßnahmen der EU in einem Strategiepapier konsolidiert werden, damit sichergestellt ist, dass die künftigen Arbeiten einbezogen werden und dass die künftigen Maßnahmen innerhalb und außerhalb der EU verstanden werden. Die Strategie entspricht der Forderung von Interessenträgern und EP nach der Entwicklung von EU-Tierschutzmaßnahmen, wobei den Gesamtkosten und deren Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors Rechnung getragen werden muss. |
Innere Angelegenheiten |
39 | Mitteilung über eine EU-Agenda für die Integration Drittstaatsangehöriger einschließlich der Entwicklung eines Koordinierungsmechanismus | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Mitteilung soll eine zweite Phase der gemeinsamen Integrationsagenda einleiten, in der die vorhandenen integrationspolitischen Koordinierungsinstrumente verbessert und neue Instrumente entwickelt werden , darunter europäische Integrationsmodule. Dies entspricht dem in der Strategie EU 2020 angekündigten politischen Ziel einer besseren Integration der Migranten und basiert auf der neuen Rechtsgrundlage des Vertrags von Lissabon (Art. 79 Absatz 4 AUEV), die zwar jegliche Harmonisierung der Rechtsvorschriften ausschließt, jedoch unterstützende Maßnahmen zulässt |
40 | Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken (Europäische PNR) | Legislativmaßnahme | Überarbeitung des Vorschlags für einen Rahmenbeschluss über europäische PNR infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon. In dem Vorschlag ist vorgesehen, dass die Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden sollen, den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten die Fluggastdatensätze zugänglich zu machen. |
41 | Mitteilung über die Stärkung der Solidarität innerhalb der EU | Nicht- Legislativmaßnahme | Ziel der Mitteilung ist die Schaffung eines kohärenten und umfassenden Rahmens für die gerechtere Teilung der Zuständigkeiten für Asylsuchende und Personen, die internationalen Schutz genießen, in der EU. |
42 | Europäisches Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus | Legislativmaßnahme | Das Abkommen zwischen der EU und den USA über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Terrorist Financing Tracking Programme (TFTP)) sieht längerfristig die mögliche Einführung eines EU-Systems der nach Vorbild des TFTP-Programms vor, was bedeuten würde, dass die Daten gezielter übermittelt und im Gebiet der EU extrahiert werden können. In Artikel 2 des Ratsbeschlusses über den Abschluss des EU-USA Abkommens wird die |
| | | Kommission aufgefordert, bis zum 1. August 2011 einen rechtlichen und technischen Rahmen für die Extraktion der Daten im Gebiet der EU vorzulegen. |
43 | Rechtsetzungsvorschlag für die Schaffung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) | Legislativmaßnahme | Durch EUROSUR soll die Kontrolle an den Außengrenzen des Schengen-Gebiets, vor allem an südlichen Seegrenzen und östlichen Landgrenzen verstärkt werden. EUROSUR ist ein System, das es den Grenzüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten (Grenzschutz, Küstenwache, Polizei, Zoll und Marine) erlauben wird, operative Daten auszutauschen und untereinander sowie mit FRONTEX zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, die Zahl der illegalen Einwanderer zu verringern, die unerkannt in die EU gelangen, die Todesrate unter den illegalen Einwanderern zu senken, indem mehr Menschenleben auf See gerettet werden, und die die innere Sicherheit durch Eindämmung der grenzüberschreitenden Kriminalität (Terrorismus, Menschenhandel, Waffen- und Drogenschmuggel etc.) zu erhöhen. Für die Zwecke der Schaffung des technischen und operativen Rahmens von EUROSUR sollen im Rechtsetzungsvorschlag folglich die Aufgaben und Funktionen der nationalen Koordinierungszentren und die Schaffung eines dezentralen Kommunikationsnetzwerks schwerpunktmäßig behandelt und gemeinsame Regeln für den Datenaustausch der nationalen Koordinierungszentren untereinander und mit FRONTEX aufgestellt werden. |
44 | Mitteilung über die Bewertung und die künftige Entwicklung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage | Nicht- Legislativmaßnahme | Entsprechend dem Stockholmer Programm soll diese Mitteilung auf der Grundlage der Bewertung der bisherigen Arbeiten zur weiteren Entwicklung und Konsolidierung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage beitragen. Durch die Mitteilung, die im Rahmen eines breit angelegten Prozesses unter Beteiligung aller relevanten Akteure erfolgt, soll eine stärkere Koordinierung und eine vermehrt strategisch ausgerichtete und faktengestützte Anwendung der Instrumente des Gesamtansatzes gefördert werden. Zusammen mit der Mitteilung sollen drei Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen vorgelegt werden, in denen die Folgen des Klimawandels für die Migration, der Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung sowie der Zusammenhang zwischen Migration, Entwicklung und Arbeitskräftemangel untersucht werden. |
45 | Vorschlag für eine Überprüfung der Richtlinie 2006/24/EG (Vorratsspeicherung von Daten) | Legislativmaßnahme | Im Anschluss an die Bewertung der geltenden Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten und nach den jüngsten Urteilen von Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten sollen durch eine Änderung der Richtlinie die Pflichten zur Vorratsspeicherung mit den Erfordernissen der Strafverfolgung, dem Schutz personenbezogener Daten (Recht auf Privatsphäre) und den Auswirkungen auf den Binnenmarkt (Wettbewerbsverzerrungen) in Einklang gebracht werden. |
46 | Verordnung zur Einführung eines Verfahrens für das Einfrieren der Gelder von Personen, die terroristischer Machenschaften innerhalb der EU verdächtigt werden | Legislativmaßnahme | Die vorhandenen, vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon getroffenen und gegen bestimmte Personen und Gruppen aus Gründen der Terrorismusverhütung gerichteten Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten sind insofern lückenhaft, als mangels Rechtsgrundlage keine Möglichkeit besteht, terroristischer Machenschaften verdächtigte Personen in einem Verzeichnis zu erfassen. Um diese Lücke zu schließen, wurde in den Vertrag von Lissabon ein neuer Artikel aufgenommen (Art. 75 AEUV) geschaffen, der die Rechtsgrundlage für die Entwicklung eines ergänzenden Verfahrens für die listenmäßige Erfassung von Personen bildet, die terroristischer Machenschaften innerhalb der EU verdächtigt werden. |
Industrie und Unternehmen |
47 | Mitteilung über die Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes in der EU | Nicht- Legislativmaßnahme | In dieser Mitteilung soll die Strategie für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes in der EU unter Berücksichtigung der aktuellen und künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen bis 2020 aufgezeigt werden. Vorgestellt werden eine Reihe vorrangiger Maßnahmen, die von den Hauptakteuren des Baugewerbes (EU-Ebene, Behörden in den Mitgliedstaaten, Industrie) zu treffen sind, damit konkrete Schritte in Richtung auf das angestrebte Ziel erfolgen können. Damit eine größtmögliche Wirkung erzielt werden kann, sind unter anderem auch angemessene Koordinierungsmodalitäten erforderlich. Die Ziele und Maßnahmen werden die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten, die verschiedenen Teilsektoren des Baugewerbes, die Unterschiede in Bezug auf Stellung und Größe der Unternehmen und die Auswirkungen zyklischer Wirtschaftsentwicklungen umfassend berücksichtigen. |
48 | Überprüfung der Richtlinie 89/105/EWG betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme | Legislativmaßnahme | Hauptziel ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts für Arzneimittel zu verbessern. Im Wege der Überprüfung soll folglich festgestellt werden, inwieweit eine Aktualisierung der aus dem Jahre 1989 stammenden Verordnung angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der Ergebnisse der Untersuchung des Arzneimittelsektors und der Marktbeobachtung sowie angesichts der Entwicklungen am Markt und bei den einzelstaatlichen Preisgestaltungs- und Erstattungsregelungen zweckmäßig wäre. |
49 | Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren | Legislativmaßnahme | Hauptziel der Maßnahmen ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem die Behinderungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Freizügigkeit beseitigt werden, die durch unterschiedliche Verwaltungsförmlichkeiten und auflagen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, entstehen. |
50 | Vorschlag für eine Verordnung über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen | Legislativmaßnahme | Hauptziel dieser Initiative ist es, die negativen Auswirkungen der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelastung der Europäischen Bürger zu verringern. Im Einzelnen geht es darum, die einschlägigen Anforderungen des Europäischen Systems für die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge in Bezug auf Schallemissionen zu ändern und zu verbessern. Betroffen sind alle neuen Typen von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen, die nach Inkrafttreten dieser Legislativmaßnahme zugelassen werden. |
51 | Verordnung zur Einführung einer Haftungsregelung für die globalen Satellitennavigationssysteme der EU | Legislativmaßnahme | Globalziel ist die Klarstellung der für das GNSS der EU geltenden Haftungsregelung als einer der finanziellen Aspekte der weiteren Nutzung des GNSS der EU. Im Einzelnen geht es darum, eine einheitliche Haftungsregelung einzufihren, die die Interessen der Beteiligten ausgewogen berücksichtigt: - die Interessen von Nutzern und Dritten als mögliche Kläger - sowie die Interessen sämtlicher Akteure der GNSS-Kette als mögliche Beklagte. Operatives Ziel ist es, Regelungen festzulegen, die mit den Spezifika der Einführung des GNSS vereinbar sind. |
52 | Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG über die EG- Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen (Einführung der Marktüberwachungsvorschriften des neuen Rechtsrahmens für die Vermarktung von Erzeugnissen) | Legislativmaßnahme | Oberstes Ziel ist es, den Binnenmarkt für Kraftfahrzeuge zu sichern und zu stärken, indem gewährleistet wird, dass sämtliche für eine wirksame und einheitliche Anwendung und Durchsetzung des Rechtsrahmens für Automobilerzeugnisse erforderlichen Mechanismen vorhanden sind. Angestrebt wird, dass sämtliche Kraftfahrzeuge, -systeme, -bauteile sowie alle für diese Fahrzeuge bestimmten technischen Einheiten, die in der EU am Markt angeboten werden, den Vorschriften entsprechen, damit ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau gewährleistet ist, und dass weiterhin gleiche Wettbewerbsbedingungen für die beteiligten Wirtschaftsakteure gelten. |
Binnenmarkt und Dienstleistungen |
53 | Modernisierung des EU- Rechtsrahmens für das öffentliche Beschaffungswesen | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative soll der bestehende EU-Rechtsrahmen (Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG) modernisiert und vereinfacht werden. Ziel der Neuausrichtung ist, unter Bewahrung der Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung den EU-Rechtsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen gemäß den Grundsätzen der intelligenten Rechtsetzung so zu optimieren, dass eine optimale Auftragsvergabe mit einem Minimum an Transaktionskosten und Verwaltungsaufwand erzielt wird. Dabei wird unter anderem auf Fragen der Vereinfachung der Vergabeverfahren, der Aktualisierung der Vorschriften zur elektronischen Auftragsvergabe, der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit sowie der etwaigen Nutzung des öffentlichen Beschaffungswesens zur Erreichung anderer Politikziele eingegangen. |
54 | Richtlinie zu Sicherungssystemen fir Versicherungen | Legislativmaßnahme | Legislativvorschlag (Richtlinie) zu Sicherungssystemen fir Versicherungen, um sicherzustellen, dass derartige Sicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten bestehen und gewisse Mindestanforderungen erfüllen. |
55 | Verordnung über eine europäische Stiftung | Legislativmaßnahme | Behebung der grenzüberschreitenden Probleme, denen Stiftungen (und möglicherweise sonstige gemeinnützige Organisationen) und ihre Geldgeber ausgesetzt sind, insbesondere im Hinblick auf übermäßigen Verwaltungsaufwand oder rechtliche Beschränkungen. |
56 | Initiative zu Konzessionen | Legislativmaßnahme | Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Vorschriften über Konzessionsverträge. |
57 | Richtlinie zur Sicherstellung der Kohärenz und Effizienz von vorvertraglichen Informationen und von Verkaufsregelungen für Standardprodukte für Privatanleger | Legislativmaßnahme | Stärkung des Verbraucherschutzes durch angemessene und vergleichbare Produktinformation- und Verkaufsanforderungen fir vergleichbare Produkte. |
58 | Grünbuch zur Richtlinie über Berufsqualifikationen: auf dem Weg zu einer möglichen Reform | Nicht- Legislativmaßnahme | Vorlage eines Bewertungsberichts auf der Grundlage der Expost-Bewertung der gegenwärtigen Anwendung der Richtlinie über Berufsqualifikationen und eines Grünbuchs zur Erörterung des Bedarfs einer weiteren Reform der Richtlinie über Berufsqualifikationen. |
59 | Mitteilung und Bericht über die Ergebnisse der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und des darin vorgesehenen Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Mitteilung/der Bericht wird das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung und die Lage des Binnenmarktes nach der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie beschreiben und Folgemaßnahmen darlegen (einschließlich der Prüfung, ob weitere Legislativ- oder Nicht-Legislativmaßnahmen in bestimmten Bereichen zu erwägen sind). |
60 | Grünbuch zu einer Rahmeninitiative über Unternehmensführung | Nicht- Legislativmaßnahme | Erörterung einer Reihe von Fragen zur Unternehmensführung, einschließlich der Effektivität von Verwaltungs- und Aufsichtsräten, des Schutzes von Minderheitsaktionären und der Einbeziehung von Aktionären/Investoren sowie allgemeine Fragen zum "Comply or explain"-System und zur Überwachung in den Mitgliedstaaten. |
61 | Initiative fir soziale Unternehmenskultur | Nicht-Legislativmaßnahme/ Legislativmaßnahme | Förderung und Entwicklung einer sozialen Unternehmenskultur auf dem Binnenmarkt. |
62 | EU-Rahmen für die Angleichung der Sanktionen im Finanzsektor | Legislativmaßnahme | Einheitliche Stärkung der einzelstaatlichen Sanktionen und Verbesserung der Durchsetzung von Sanktionen. |
63 | Richtlinie zum Wertpapierrecht Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen | Legislativmaßnahme | Das primäre Ziel ist eine Vereinfachung der Wertpapiergeschäfte durch die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Dies bezieht sich sowohl auf das materielle Recht als auch auf Kollisionsnormen. Zudem sollen Bestimmungen abgeschafft werden, die der Hinterlegung von Wertpapieren in einer in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen Wertpapierverwahrstelle entgegenstehen. |
64 | Änderung der OGAW-Richtlinie hinsichtlich der Vorschriften über OGAW-Verwahrstellen und Vergütungspolitik | Legislativmaßnahme | Erhöhung des Investorenschutzes und gleiche Wettbewerbsbedingungen fir OGAW-Investoren in ganz Europa durch präzise Vorschriften in Bezug auf die Verwahrung von Wertpapieren durch Verwahrstellen. |
65 | Überprüfung der Richtlinie über die Träger betrieblicher Altersversorgungssysteme | Legislativmaßnahme | Angleichung an die Bestimmungen der Richtlinie "Solvabilität II" und Förderung einer intensiveren grenzüberschreitenden Tätigkeit in diesem Bereich, wobei die Herausforderungen der demographischen Alterung und der Staatsverschuldung bewältigt werden sollen. |
66 | Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch über Untemebmensfiihrung in Finanzinstituten | Legislativmaßnahme | Erhöhung der Qualität von Unternehmensfiihrungsmechanismen in Finanzinstituten, um einem erneuten Auftreten der Unternehmensfiihrungsprobleme in Banken und sonstigen Finanzinstituten entgegenzuwirken, die zur Finanzkrise von |
2008 beigetragen haben. |
Justiz, Grund- und Bürgerrechte |
67 | Vorschlag fir eine Verordnung über Kollisionsnormen im Bereich des Güterrechts, einschließlich der Frage der gerichtlichen Zuständigkeit und der gegenseitigen Anerkennung, und Vorschlag fir eine Verordnung über die vermögensrechtlichen Folgen der Trennung bei anderen Arten der Lebensgemeinschaft | Legislativmaßnahme | Die Verordnung wird objektive Kriterien fir die Bestimmung des anzuwendenden Rechts fir die güterrechtliche Regelung bei internationalen Ehen enthalten. Das wird auch Fälle erfassen, in denen sich die Güter in verschiedenen Mitgliedstaaten befinden. Die Verordnung wird zudem festlegen, welches nationale Gericht zuständig ist, und Verfahren fir die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen anderer Mitgliedstaaten enthalten. |
68 | EU-Rahmen fir einzelstaatliche Strategien zur Integration der Roma | Nicht- Legislativmaßnahme | Ausgehend von der ersten Phase der Tätigkeit der Roma-Taskforce wird die Mitteilung insbesondere bewerten, wie effektiv die Mitgliedstaaten die EU-Mittel verwenden, um die Integration der Roma zu unterstützen. Sie wird Mängel in der Verwendung der Mittel benennen und Vorschläge fir Maßnahmen unterbreiten. |
69 | Vorschlag fir eine Richtlinie über das Recht auf einen Anwalt in Strafverfahren | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass Verdächtigte und Beschuldigte in Strafverfahren EU-weit auf einheitliche und angemessene Weise einen Anwalt hinzuziehen können. Dieser Vorschlag ist Teil eines Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigten und Beschuldigten in Strafverfahren. |
70 | Legislativvorschlag zur Änderung des Beschlusses 1995/553/EG über den Schutz durch konsularische Vertretungen | Legislativmaßnahme | Jeder EU-Bürger, der sich in einem Drittland befindet, in dem sein Mitgliedstaat nicht vertreten ist, hat Anspruch auf konsularische Unterstützung durch eine Botschaft oder ein Konsulat eines anderen Mitgliedstaats zu den gleichen Bedingungen wie die Bürger dieses Mitgliedstaats. Dieser Vorschlag möchte die Mitgliedstaaten bei dieser Aufgabe unterstützen, indem er konkrete Maßnahmen vorschlägt, mit denen sichergestellt werden soll, dass alle EU-Bürger über ihre Rechte aufgeklärt werden und der Umfang des Schutzes klargestellt wird. |
71 | Legislativvorschlag fir einen besseren finanziellen Ausgleich als Gegenleistung fir konsularischen Schutz in Krisensituationen | Legislativmaßnahme | Mit diesem Vorschlag soll im Einklang mit dem Aktionsplan 2007-2009 der Kommission über einen wirksamen konsularischen Schutz in Drittländern zwischen den Mitgliedstaaten ein Ausgleichssystem fir Krisensituationen eingerichtet werden. |
72 | Änderung der Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen | Legislativmaßnahme | Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die geltenden Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern, die (insbesondere über das Internet) Pauschalreisen buchen, zu modernisieren und die Buchung von Pauschalreisen aus anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern. |
73 | Mitteilung zur Richtlinie über irrefiihrende und vergleichende Werbung | Nicht- Legislativmaßnahme | In der Mitteilung werden Bereiche benannt und überprüft, die fir eine Überarbeitung der Richtlinie infrage kommen. |
74 | Mitteilung zur europäischen Juristenfortbildung | Nicht- Legislativmaßnahme | In der Mitteilung werden Ideen vorgelegt, wie sich im Einklang mit dem Stockholm-Programm die Zahl der in den EU-Mitgliedstaaten im EU-Recht geschulten Angehörigen der Rechtsberufe erhöhen lässt, wie die Entwicklung und Organisation von europäischen Juristenschulungen auf lokaler, einzelstaatlicher oder europäischer Ebene gefördert werden kann und wie die Entwicklung und Organisation des Erasmus-Austauschs zu fördern ist |
75 | Verordnung zu Verjährungsfristen bei Verkehrsunfällen mit grenzüberschreitendem Bezug | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass Opfer von Verkehrsunfällen mit grenzüberschreitendem Bezug nicht möglicherweise aufgrund von unterschiedlichen Regelungen zu Verjährungsfristen in den Mitgliedstaaten ihre Schadensersatzansprüche verlieren. |
76 | Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative soll die einheitliche Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen (einschließlich Geldstrafen für Verkehrsdelikte), die in einem anderen Mitgliedstaat verhängt wurden, sichergestellt werden. |
77 | Legislativvorschlag betreffend die Kommunikation mit Angehörigen, Arbeitgebern und Konsularbehörden in Strafverfahren | Legislativmaßnahme | Mit dieser Initiative soll über einheitliche und angemessene gemeinsame Mindestvorschriften sichergestellt werden, dass inhaftierte Verdächtigte und Beschuldigte in Strafverfahren im Gebiet der EU mindestens eine Person über den Freiheitsentzug in Kenntnis setzen können. Dieser Vorschlag ist Teil eines Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigten und Beschuldigten in Strafverfahren. |
78 | (Erste und zweite Phase der) Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Vereinbarkeit von Arbeits-, Familien- und Privatleben | Nicht- Legislativmaßnahme | Im Einklang mit der Frauen-Charta von 2010 und aufgrund des Vereinbarkeitspakets von 2008 wird die Kommission die europäischen Sozialpartner zu weiteren Legislativmaßnahmen fir eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben (einschließlich Vaterschafts- und Betreuungsurlaub) anhören. Diese Maßnahmen verfolgen zwei Ziele: Zum einen soll die Erwerbstätigenquote von Frauen gesteigert werden, da Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuung von Kindern und sonstigen unterhaltsberechtigten Personen tragen, zum anderen soll die demographische Herausforderung bewältigt werden. Je nach Ergebnis der Anhörung kann die Kommission 2012 einen Legislativvorschlag zur Vereinbarkeit (einschließlich Vaterschafts- und Betreuungsurlaub) annehmen. |
Maritime Angelegenheiten und Fischerei |
79 | Vorschlag für eine Legislativmaßnahme des Europäischen Parlaments und des Rates, die einen Rahmen für maritime Raumplanung setzt | Legislativmaßnahme | Die Maßnahme soll gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten einen stabilen, zuverlässigen und zukunftsorientierten integrierten Planungsrahmen bereitstellen, um die Nutzung des maritimen Raums zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung und der Meeresumwelt zu optimieren, und dass sie dabei ein gemeinsames Konzept anwenden, um die grenzüberschreitende maritime Raumplanung zu erleichtern. |
Schutz der finanziellen Interessen der EU |
80 | Mitteilung zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich des Schutzes durch strafrechtliche Maßnahmen | Nicht- Legislativmaßnahme | In der Mitteilung sollen die Optionen für die Ausübung der mit dem Vertrag von Lissabon übertragenen neuen Zuständigkeiten durch die Kommission umrissen werden, die dem Schutz des finanziellen Interesses der Union dienen und Teile eines vorausschauenden und einheitlichen Konzepts zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union enthalten, das auch strafrechtliche Maßnahmen umfasst |
81 | Folgemaßnahmen hinsichtlich der Diskussionsgrundlage zur Reform des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) -geänderte Vorschläge zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1073/1999 und Nr. 1074/1999 über die Untersuchungen des OLAF | Legislativmaßnahme | Die Kommission wird einen geänderten Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 annehmen. Mit dem geänderten Vorschlag sollen die Effizienz der Untersuchungen des OLAF verbessert und seine Rechenschaftspflicht verstärkt werden. |
Forschung und Innovation |
82 | EU-Strategie und -Aktionsplan fir eine nachhaltige Bioökonomie bis 2020 | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Mitteilung wird eine Vision und einen Aktionsplan fir eine nachhaltige und innovative europäische Bioökonomie bis 2020 enthalten, einschließlich - Verwirklichung einer Europäischen Innovationspartnerschaft und Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums in den bioökonomischen Sektoren - zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationen, einschließlich der Förderung des Wissenstransfers und des öffentlichen Beschaffungswesens sowie der Entwicklung von Normen und - zur Ankurbelung der Reformen der einzelstaatlichen FuE- und Innovationssysteme, um die Entwicklung der Bioökonomie auf einzelstaatlicher Ebene zu ermöglichen. |
83 | Mitteilung zu "Partnerschaften für Forschung und Innovation" | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Kommission wird eine Mitteilung dazu vorlegen, wie unterschiedliche (öffentlichprivate oder öffentlich-öffentliche) Partnerschaften für Innovation und Forschung zur Verwirklichung der Strategie "EU 2020" und der Innovationsunion beitragen können. Hierbei wird dem Konzept der Innovationspartnerschaften besondere Aufmerksamkeit gewidmet |
84 | Mitteilung zu wissenschaftlichen Informationen | Nicht- Legislativmaßnahme | Folgemaßnahmen im Hinblick auf die Mitteilung zum Thema "Wissenschaftliche Informationen in Digitalzeitalter" von 2007, die als Teil der Initiative für digitale Bibliotheken angenommen wurde. Die Mitteilung wird zusammenfassen, wie sich der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen entwickelt hat, und die nächsten Schritte der Kommission umreißen. Die Kommission wird unter anderem ihren Standpunkt zu einer möglichen Ausdehnung des offenen Zugangs von den gegenwärtigen Pilotbereichen auf das ganze 8. Rahmenprogramm darlegen. |
Steuern und Zollunion |
85 | Besteuerung des Finanzsektors | Legislativmaßnahme / Nicht- Legislativmaßnahme | Diese Initiative folgt auf die am 7. Oktober 2010 angenommene Mitteilung, in der eine Doppelstrategie zur Besteuerung des Finanzsektors als Reaktion auf die globalen und europäischen Herausforderungen umrissen wird. Die Kommission unterstützt die Idee einer globalen Finanztransaktionssteuer. Die Finanztransaktionssteuer scheint das beste Mittel zur Lösung des Problems in der EU zu sein. Die Kommission setzt die Prüfung dieser Optionen fort, um im Sommer 2011 politische Initiativen zur Besteuerung des Finanzsektors vorzulegen. Vor der Einbringung eines Vorschlags muss geprüft werden, wie sich neue Rechtsvorschriften sowie etwaige Bankabgaben und -steuern insgesamt auf die Finanzinstitute auswirken. |
86 | Initiative zu grenzüberschreitenden Erbschaftssteuern | Nicht- Legislativmaßnahme | Förderung der Abstimmung der Erbschaftssteuern zwischen den Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung und doppelte Nichtbesteuerung in grenzüberschreitenden Situationen zu vermeiden und in diesem Bereich Empfehlungen an die Mitgliedstaaten auszusprechen. |
Handel |
87 | Mitteilung zu Handel und Entwicklung | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Mitteilung ist eine Folgemaßnahme zur Strategie "EU 2020" und zur Mitteilung der Kommission betreffend die künftige Handelspolitik. Sie wird diese ergänzen, indem sie die starke Entwicklungsdimension der künftigen EU-Handelspolitik genauer umreißt Dabei wird sie auf die besonderen Entwicklungsbedürfnisse und -situationen der im Entwicklungsprozess befmdlichen und der am wenigsten entwickelten Handelspartner eingehen, um ihre Integration in die Weltwirtschaft zu unterstützen. |
Verkehr | |
88 | Vorschlag zu Sicherheitsscannern | Legislativmaßnahme | Der Vorschlag würde als Folgemaßnahme zum Bericht über Sicherheitsscanner vom Juni 2010 und in Abhängigkeit vom Ergebnis der Folgenabschätzung einen Rechtsrahmen für den Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen setzen. |
89 | Paket zur Sozialagenda fiir den Seeverkehr | Legislativmaßnahme / Nicht- Legislativmaßnahme | Hierbei werden verschiedene Aspekte der "menschlichen Dimension" des Seeverkehrs erörtert, insbesondere die Ausbildung und Prüfung von Seeleuten (Mitteilung zu einer Sozialagenda fir den Seeverkehr, Vorschlag für eine |
| | | Richtlinie zur Kontrolle der Anwendung des IAO-Übereinkommens, Vorschlag fir die Überarbeitung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen fir die Ausbildung von Seeleuten). |
90 | Mitteilung zur internationalen Verkehrspolitik in Bezug auf Nachbarländer | Nicht- Legislativmaßnahme | Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine gemeinsame Mitteilung mit den GD ELARG, AIDCO und RRELEX/EAD, in der die Verkehrspolitik gegenüber Nachbarstaaten und Beitrittsländern erörtert wird. Dieser Fahrplan vereint die unterschiedlichen Aspekte der auf die "Östliche Partnerschaft" und die Erweiterung bezogenen Verkehrspolitik in einer umfassenden Strategie und gewährleistet eine bessere Anbindung an unsere TEN-V-Politik. |
91 | Strategieplan fir Verkehrstechnologie | Nicht- Legislativmaßnahme | Der Strategieplan fir Verkehrstechnologie wird einen strategischen Rahmen fir Forschung und fir die Entwicklung und Einführung von Technologien liefern. Dies wird auf der Grundlage des politischen Bedarfs und der Vision eines integrierten, effizienten und umweltfreundlichen Verkehrssystems im Jahre 2050 erfolgen. |
92 | Paket zur elektronischen Mobilität | Legislativmaßnahme / Nicht- Legislativmaßnahme | Dieses Bündel an Legislativmaßnahmen zielt auf den Einsatz neuer Technologien in verschiedenen Verkehrsträgern ab, um ein effizientes und nachhaltiges Verkehrssystem zu fördern. Die Maßnahmen werden die integrierte Ausstellung von Bahntickets ebenso betreffen wie digitale Fahrtenschreiber, elektronische Mautsysteme, integrierte Seeverkehrsdaten usw. |
2012 - 2014 |
Nr. Titel Art der Initiative Gegenstand und Ziele Geplante Annahme |
Klimapolitik |
1 | Einbeziehung der Emissionen des Seeverkehrs in die Verpflichtungen der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen, sofern keine internationalen Vorschriften vereinbart werden | Legislativmaßnahme | Nach den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Klimaschutz und Energie sind die Emissionen des Seeverkehrs in die Verpflichtungen der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen einzubeziehen, sofern bis Ende 2011 auf internationaler Ebene keine Zielvorgaben für die Emissionsminderung vereinbart werden, die diese Emissionen mit einbeziehen. | 2012 |
| Kohäsionspolitik |
2 | 2. Strategiebericht über die Umsetzung der Kohäsionsprogramme 072013 | Nicht- Legislativmaßnahme | Nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates hat die Kommission den Strategiebericht spätestens am 1. April 2013 vorzulegen. | 2013 |
| Wettbewerb |
3 | Überarbeitung der Leitlinien fir Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen | Nicht- Legislativmaßnahme | Die aktuellen Leitlinien fir Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen laufen im Oktober 2012 aus. Obwohl die Gültigkeit der aktuellen Leitlinien fir Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen infolge der Finanzkrise verlängert wurde, waren die Vorbereitungen fir ihre Überarbeitung bereits 2007 angelaufen, als noch eine Überarbeitung fir das Jahr 2009 geplant war. | 2012 |
4 | Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung | Nicht- Legislativmaßnahme | - Die aktuellen Leitlinien gelten bis zum 31. Dezember 2013. - Gegebenenfalls Überarbeitung der Vorschriften über Gebietsabgrenzung, zulässige Beihilfeintensitäten und große Investitionsvorhaben. | 2012 |
5 | Überarbeitung der Leitlinien fir staatliche Beihilfen für Breitbandnetze | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Überarbeitung der aktuellen Leitlinien muss spätestens am 30.9.2012 vorliegen. | 2012 |
Entwicklung |
6 | Vorschlag für einen Beschluss des Rates, der den Beschluss 2001/822/EG vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft ("Übersee | Legislativmaßnahme | Der Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft ("ÜberseeAssoziationsbeschluss") läuft am 31. Dezember 2013 aus und wird durch einen neuen Beschluss ersetzt werden müssen. | 2012 |
| Assoziationsbeschluss") ersetzt |
| Beschäftigung, Soziales und Integration |
7 | Mitteilung "Ausbau der Arbeitsmarktinformationen und bessere Steuerung der Berufsqualifikationen: Bestandsaufnahmen der Berufsqualifikationen in der EU" | Nicht- Legislativmaßnahme | Als Folgemaßnahme zur Leitinitiative "Agenda fir neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" sollen mittels einer Bestandsaufnahme der Berufsqualifikationen in der EU die derzeit und zukünftig vorhandenen Qualifikationen den jeweiligen Erfordernissen des Arbeitsmarktes gegenübergestellt und die Konsequenzen fir die Bildungs- und Ausbildungssysteme abgeleitet werden. Die Bestandsaufnahme der Berufsqualifikationen sollte alle zwei Jahre durchgeführt werden. | 2012 |
8 | Vorschlag für einen Rechtsakt zur Durchsetzung der Rechte der EU-Wanderarbeitnehmer gemäß dem Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer | Legislativmaßnahme | Beseitigung der Hindernisse fir die Arbeitnehmermobilität in der EU durch Verbesserung der Durchsetzung der in den EU-Vorschriften vorgesehenen Rechte. | 2012 |
9 | Mitteilung der Kommission zur Strategie der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2012) | Nicht- Legislativmaßnahme | In der Mitteilung soll ein strategischer Rahmen fir die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fir den Zeitraum 2013-2020 vorgegeben werden. | 2012 |
10 | Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates (EURES) | Legislativmaßnahme | Ziel des Vorschlags ist die Unterstützung der Durchfiihrung der Leitinitiative "Jugend in Bewegung" sowie insbesondere die Umgestaltung des EURES-Netzwerks in der Weise, dass aufbauend auf den bereits bestehenden Informations- und Beratungstätigkeiten ein EU-weites System fir die Mobilität junger Arbeitnehmer geschaffen wird. | 2012 |
11 | Vorschlag für einen Rechtsakt zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (2013) | Legislativmaßnahme | Die Überarbeitung des bestehenden Rechtsrahmens zielt darauf ab, das Krebsrisiko auf ein annehmbares Niveau zu begrenzen und das Risikomanagement zu verbessern. Ferner soll bewertet werden, ob es zweckmäßig ist, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf neue Risikofaktoren und auf fortpflanzungsgefährdende Stoffe auszudehnen. | 2013 |
Energie | |
12 | Verordnung über die Meldung innergemeinschaftlicher Verbringungen von Nukleargütern | Legislativmaßnahme | Einrichtung eines Systems fir die Meldung innergemeinschaftlicher Verbringungen von Nukleargütern, fir die eine Meldung gemäß den Zusatzprotokollen zu den zwischen den Mitgliedstaaten und der IAEO geschlossenen Sicherheitsabkommen erforderlich ist. Im Rahmen der Neufassung der Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, das Verzeichnis der Nukleargüter, die der innergemeinschaftlichen Ausfuhrkontrolle unterliegen, zu überarbeiten. | 2012 |
Umwelt |
13 | Maßnahmenpaket im Hinblick auf eine internationale Regelung für den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich (ABS-Paket), einschließlich Vorschläge fir Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und Ratifizierung entsprechender internationaler Abkommen sowie über Umsetzungsmaßnahmen auf Ebene der EU | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Diese Maßnahmen sind Teil der Vorarbeiten fir die Unterzeichnung und Ratifizierung eines internationalen Vertrags über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich. Die Unterzeichnung und Ratifizierung des ABS-Protokolls muss sich auf eine Mitteilung stützen, in der die legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen erläutert werden, mit welchen die Kommission das ABS-Protokoll in der EU umzusetzen gedenkt. Ferner sind zur Umsetzung des ABS-Protokolls in der EU geeignete Folgemaßnahmen vorgesehen. | 2012 |
14 | Überprüfung der UVP- Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung) | Legislativmaßnahme | Die Überprüfung zielt in erster Linie darauf ab, die Wirksamkeit der Richtlinie zu verbessern. Es geht um eine konsequentere und wirkungsvollere Anwendung der Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung und darum, die Richtlinie mit den internationalen Verpflichtungen im Rahmen des ESPOO-Übereinkommens (einschließlich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung) in Einklang zu bringen. | 2012 |
15 | Konzept fir den Schutz der europäischen Wasserressourcen | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Ziel ist es, dem Bedarf an Wasser in ausreichender Menge und angemessener Güte gerecht zu werden, sei es fir die Erhaltung von Wasser-Ökosystemen oder fir die Versorgung der Bevölkerung und die gewerbliche Nutzung. Dafir soll zunächst die bestehende Wasserpolitik auch im Hinblick auf Wasserknappheit, Anfälligkeit der Ökosysteme und Dürrephänomene überprüft und die Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie bewertet werden. Schätzungen zufolge beträgt das Potenzial fir Wassereinsparungen in der EU 40 %. Zur Förderung der Wassereinsparungen in öffentlichen und privaten Gebäuden könnte ein Rechtsakt über Wassereffizienz ins Auge gefasst werden. | 2012 |
16 | Überprüfung der Strategie für Umwelthormone | Nicht-Legislativmaßnahme | Die Überprüfung stellt darauf ab, ausgehend von dem 2010/2011 erstellten Bericht über die bisherige Strategie fir Umwelthormone die Möglichkeiten strengerer Kontrollen und Auflagen fir die Herstellung, Einfuhr, Zulassung und Verwendung von Stoffen auszuloten, die als Umwelthormone gelten. | 2012-2013 |
Gesundheit und Verbraucherschutz |
17 | Maßnahmenpaket bestehend aus: 1. Vorschlag fir einen Rechtsakt zur Tiergesundheit | Legislativmaßnahme | In den Vorschlag werden die mit der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften gesammelten Erfahrungen und die Ergebnisse der umfassenden Bewertung der EU-Tiergesundheitspolitik einfließen. Mit dem neuen Tiergesundheitsrechtsakt soll ein klareres Vorschriftensystem im Bereich Tiergesundheit in der EU geschaffen werden, | 2012 |
| - Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Bezug auf die amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette, insbesondere betreffend die Finanzierung amtlicher Kontrollen, Rückstände von Tierarzneimitteln (Richtlinie 96/23/EG) und die Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die EU eingeführten Tieren und Erzeugnissen (Richtlinie 97/78/EG und Richtlinie 91/496/EWG)
- EU-Pflanzengesundheitsrecht
| Legislativmaßnahme | indem mehrere Rechtsakte zu einem umfassenden Rechtsrahmen fir Tiergesundheit zusammengefasst werden. Mit der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 soll den Ergebnissen mehrerer derzeit laufender Bewertungen (zu Gebühren, Rückständen, Einfuhrkontrollen) Rechnung getragen werden, die in dem Bestreben vorgenommen werden, die Effizienz der amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette zu steigern. Im Einzelnen geht es um Verbesserungen in Bereichen, fir die spezielle Vorschriften gelten (Rückstände), die Beseitigung von Unstimmigkeiten und Diskrepanzen bei der Umsetzung (Gebühren) und die Einfiihrung eines flexibleren risikobasierten Ansatzes fir Grenzkontrollen. Des Weiteren soll ein vollständig integriertes Kontrollsystem geschaffen werden, das Tier- und Pflanzengesundheit umfasst, und der Rahmen fir die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Bereich der Durchsetzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Der Vorschlag stellt außerdem darauf ab, den in der Verordnung festgelegten allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu rationalisieren. Mit dieser Maßnahme sollen die geltenden Pflanzenschutzbestimmungen gemäß den Ergebnissen der unlängst durchgeführten Expost-Evaluierung modernisiert werden. Durch bessere Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr neuer Schädlinge und Krankheiten können teure Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen vermieden und dem verstärkten Einsatz von Pestiziden vorgebeugt werden. Solche Maßnahmen leisten ferner einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion, der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger, der Ernährungssicherheit sowie zum Schutz der Wälder, Landschaften und Gärten. Mit einem verbesserten Rechtsrahmen und einheitlicheren Durchfihrungsbestimmungen wird es möglich sein, die Auswirkungen der Globalisierung und des Klimawandels auf die Pflanzengesundheit besser in den Griff zu bekommen. | |
18 | Maßnahmenpaket: 1. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Tierarzneimittel | Legislativmaßnahme | Durch eine Überprüfung der Rechtsvorschriften im Bereich der Tierarzneimittel soll ermittelt werden, wo übermäßige Verwaltungslasten anfallen und in welchen Bereichen Probleme bestehen, wie z.B. die Fälle seltener Krankheiten oder von Krankheiten, die weniger wichtige Arten betreffen, für deren Behandlung keine zugelassenen Tierarzneimittel verfigbar sind. Ziel der Änderung der Rechtsvorschriften ist es, durch eine Straffang der Zulassungsverfahren fir Tierarzneimittel das Arzneimittelangebot zu verbessern und die Verwaltungslast für die Unternehmen zu verringern, gleichzeitig aber keine Abstriche hinsichtlich des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit und der Umwelt zuzulassen. | 2012 |
| 2. Vorschlag zur Änderung der Rechtsvorschriften über Fütterungsarzneimittel | | Bei dieser Maßnahme geht es einerseits darum, den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften über Fütterungsarzneimittel klar von denen der übrigen Vorschriften des Futtermittelrechts und des Tierarzneimittelrechts abzugrenzen, und andererseits darum, zu bewerten, welche Vor- bzw. Nachteile die Behandlung mit Tierarzneimitteln gegenüber der Behandlung mit Fütterungsarzneimitteln bietet und wie sich die verschiedenen Arten der Verabreichung von Tierarzneimitteln hinsichtlich Kosten, Sicherheit und Wirksamkeit auswirken. Ziel ist es, EU-weit gleiche Bedingungen fir den sicheren und wirksamen Einsatz von Fütterungsarzneimitteln zu schaffen. | |
19 | Mitteilung über Verbrauchermündigkeit | Nicht-Legislativmaßnahme | Märkte, Vermarktungstechniken sowie Waren- und Dienstleistungsangebot werden immer komplexer und differenzierter. Für die Verbraucher ergeben sich dadurch Bedingungen, die es ihnen erschweren, eine sachkundige Wahl zu treffen und Entscheidungen zu fällen, die ihren individuellen Interessen entsprechen. Vor diesem Hintergrund sollen mit dieser Mitteilung bewährte Verfahren in Sachen Verbraucherinformation, Bildungsmaßnahmen, Medien, Verbraucherschutzorganisationen und Rechtsbehelfe zusammengestellt werden. Dies umfasst die Ermittlung bewährter Verfahren in den Bereichen Information über Verbraucherrechte, Verbraucherberatungsdienste, Verbraucherbeschwerden, Verbraucherbildung und Stärkung ihrer Kompetenzen sowie die Erstellung von Leitlinien fir transparente Preis- und Qualitäts- bzw. Leistungsinformationen. | 2012 |
20 | Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über klinische Versuche im Hinblick auf die Förderung der klinischen Forschung und Innovation in der Arzneimittelindustrie | Legislativmaßnahme | Ziel der Überarbeitung der Richtlinie fir klinische Versuche ist die Beseitigung von Mängeln, die in den vergangenen Jahren im Rahmen verschiedener Bewertungen der Kommission festgestellt worden sind. Auf diese Weise sollen Wissen und Innovation im Bereich der klinischen Forschung gefördert werden. Der Vorschlag soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die meisten klinischen Versuche in einem paneuropäischen Rahmen stattfinden. Zu den Aspekten, die möglicherweise behandelt werden, zählen die Verkürzung administrativer Verzögerungen vor dem Beginn klinischer Versuche, die Vermeidung abweichender Entscheidungen in der EU und die Straffung von Meldeverfahren. | 2012 |
21 | Vorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG sowie Vorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Invitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG | Legislativmaßnahme | Medizinprodukte: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei Produkten, die keinen speziellen Rechtsvorschriften der Union unterliegen, rechtliche Lücken vorhanden sind und es notwendig ist, einige Schwachpunkte des Systems zu beseitigen. Invitro-Diagnostika: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei einigen Fragen Klärungsbedarf besteht, bestimmte Aspekte in die Vorschriften | 2012 |
| | | aufzunehmen sind und eine gewisse Konvergenz mit den Vorschriften wichtiger Handelspartner gewährleistet werden muss. | |
Innere Angelegenheiten |
22 | Europäische Strategie für das Identitätsmanagement einschließlich Legislativvorschläge zur Strafbarkeit von Identitätsdiebstahl, zur elektronischen Identität (eID) und zu sicheren Authentifizierungssystemen | Nicht-Legislativmaßnahme / Legislativmaßnahme | Angedacht sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität von Identitätsdaten in allen Phasen der "Identitätskette" und zur EU-weiten strafrechtlichen Verfolgung von Identitätsbetrug. Damit dürfte es gelingen, Straftaten zu unterbinden bevor es zu schwerwiegenderen Verbrechen kommt Ferner könnte die Einführung eines spezifischen Straftatbestands für Identitätsdiebstahl und Identitätsbetrug grenzübergreifende Ermittlungen gegen mutmaßliche Straftäter und ihre strafrechtliche Verfolgung erleichtern. | 2012 |
23 | Mitteilung über das europäische Informationsaustauschmodell mit anschließendem Aktionsplan | Nicht- Legislativmaßnahme | Das Europäische Informationsaustauschmodell (EDCM) hat die Zielsetzung, Möglichkeiten der Konsolidierung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten auszuloten und zu bewerten, so dass einschlägige Empfehlungen erarbeitet werden können. | 2012 |
24 | Änderung des CEPOL- Beschlusses | Legislativmaßnahme | Erweiterung der Politikinstrumente der Europäischen Polizeiakademie - CEPOL (Akkreditierungssystem) und Neuorganisation der CEPOL (erweiterte Überwachungsbefugnisse der Kommission und erweiterte Kompetenzen des Direktors) | 2013 |
25 | Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) | Legislativmaßnahme | Anpassung an den infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon geänderten Rechtsrahmen fir Europol (Artikel 88 AEUV). | 2013 |
26 | EU-Einwanderungskodex | | Gemäß dem Stockholmer Programm Konsolidierung sämtlicher Rechtsvorschriften im Bereich der Einwanderung, angefangen bei der legalen Einwanderung und, soweit erforderlich, Erweiterung bestehender Bestimmungen. | 2013 |
Humanitäre Hilfe und Krisenreaktion | |
27 | Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe (EVHAC) | Legislativmaßnahme | Ziel ist die Schaffung eines Rahmens für die Teilnahme junger Europäer an Hilfseinsätzen der Europäischen Union. Vorbereitende Maßnahmen im Jahr 2011: Zur Ermittlung der möglichen Optionen, einschließlich für die vorbereitenden Maßnahmen, wird eine externe Studie durchgeführt. | 2012 |
Industrie und Unternehmen / Umwelt |
28 | Überprüfung der REACH- Verordnung | Nicht-Legislativmaßnahme / Legislativmaßnahme | Im Jahr 2012 hat die Kommission eine Bewertung der REACH-Verordnung vorzunehmen, die mindestens folgende Aspekte abdecken muss: - Bewertung der mit der Anwendung der Verordnung gesammelten Erfahrungen sowie des Umfangs und der Zuteilung der Mittel, die die Kommission für die Entwicklung und Beurteilung alternativer Prüfmethoden bereitgestellt hat (Artikel 117 Absatz 4 der REACH-Verordnung); - Beurteilung, ob der Geltungsbereich der REACH-Verordnung zur Vermeidung von | 2012 |
| | | Überschneidungen mit anderen Gemeinschaftsrechtsakten zu ändern ist (Artikel 138 Absatz 6 der REACH-Verordnung); - Überprüfung der Europäischen Chemikalienagentur (Artikel 75 Absatz 2 der REACHVerordnung). | |
Industrie und Unternehmen |
29 | Überprüfung des europäischen Normungssystems | Legislativmaßnahme | Breit angelegte Überarbeitung des bestehenden Normungssystems u. a. mit dem Ziel, stärkere Anreize für Innovationen zu schaffen. | 2013 |
Binnenmarkt und Dienstleistungen |
30 | Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Finanzkonglomerate (2002/87/EG) | Legislativmaßnahme | Im Zuge der auf Ebene des Gemeinsamen Forums laufenden Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Finanzkonglomerate (Annahme des Abschlussberichts voraussichtlich im November 2011) wird die Finanzkonglomerate-Richtlinie dahingehend anzupassen sein, dass a) der Geltungsbereich der Finanzkonglomerate-Richtlinie auf bisher nicht der Aufsicht unterliegende Unternehmen ausgedehnt wird und b) in wichtigen Aspekten sektorübergreifend eine bessere Kohärenz gewährleistet wird. | 2012 |
31 | Überprüfung der Rechtsvorschriften über berufliche Qualifikationen | Legislativmaßnahme | Im Zuge der Bewertung des für den Bereich der Berufsqualifikationen geltenden Rechtsrahmens werden entsprechende Änderungen an den Vorschriften vorzunehmen sein. | 2012 |
32 | Maßnahme für Risikokapitalfonds | Legislativmaßnahme | Die Kommission wird bis 2012 geeignete Maßnahmen treffen, die gewährleisten, dass die in den Mitgliedstaaten eingerichteten Risikokapitalfonds innerhalb der Europäischen Union ungehindert agieren und investieren können und dass dabei keine steuerlichen Nachteile entstehen (gegebenenfalls durch Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung). | 2012 |
33 | Maßnahmen zur Sparförderung und zur Förderung privater Investitionen | Legislativmaßnahme | Die Kommission prüft Maßnahmen zur Förderung längerfristiger Spareinlagen und privater Investitionen in innovative und Infrastrukturprojekte. | 2012 |
34 | Bewertung des Europäischen Finanzaufsichtssystems | Nicht- Legislativmaßnahme | Diese Bewertung ist gegen Ende des laufenden Mandats vorzunehmen und soll über die Funktionsweise der neuen Aufsichtsstrukturen der EU Aufschluss geben. | 2012-2014 |
35 | Bewertung der Reform des Regelungsrahmens im Finanzsektor | Nicht- Legislativmaßnahme | Der infolge der Finanzkrise geschaffene Regelungsrahmen für den Finanzsektor ist vor Ende des laufenden Mandats einer Bewertung zu unterziehen, um zu prüfen, ob er seiner Zielsetzung gerecht wird. | 2012-2014 |
Justiz, Grund- und Bürgerrechte |
36 | Legislativvorschlag für ein umfassendes System zur Beweiserhebung in Strafsachen auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung | Legislativmaßnahme | Mit dieser Maßnahme soll ein umfassendes System zur Beweiserhebung in Strafsachen geschaffen werden, das alle Arten von Beweismitteln erfasst, Vollstreckungsfristen enthält und die Verweigerungsgründe begrenzt. | 2012 |
37 | Legislativvorschlag zur Einführung gemeinsamer Beweiserhebungsnormen in | Legislativmaßnahme | Diese Maßnahme soll die Anerkennung von Beweismitteln in Strafsachen erleichtern. | 2012 |
| Strafsachen | | | |
38 | Legislativvorschlag fir ein europäisches Strafregisterinformationssystem fir verurteilte Drittstaatsangehörige (ECRISTCN) | Legislativmaßnahme | Mit dieser Maßnahme soll ein Register geschaffen werden, in dem von einem Gericht eines Mitgliedstaates verurteilte Drittstaatsangehörige erfasst werden. | 2012 |
39 | Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- oder Handelssachen, und gegebenenfalls Aufnahme gemeinsamer Mindeststandards | Legislativmaßnahme | Überarbeitung von Anwendungsaspekten der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- oder Handelssachen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere reibungslose Abläufe auf der Ebene der Übermittlungs- und Empfangsstellen und die praktische Umsetzung von Ersuchen um Weiterleitung eines Zustellungsantrags. | 2012 |
40 | Legislativvorschlag betreffend besondere Garantien fir schutzbedürftige Verdächtige oder Beschuldigte bei Strafverfahren | Legislativmaßnahme | Mit dieser Maßnahme soll gewährleistet werden, dass bei allen Strafverfahren in der EU auf Verdächtige oder Beschuldigte, die z. B. aufgrund ihres Alters, ihres geistigen oder ihres körperlichen Zustands nicht in der Lage sind, den Inhalt oder die Bedeutung des Verfahrens zu verstehen oder diesem zu folgen, besondere Rücksicht genommen wird. Der Vorschlag ist Teil des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigten oder Beschuldigten in Strafverfahren. | 2012 |
41 | Verordnung über eine EU-weite Telefon-Hotline fir die Meldung vermisster Kinder | Legislativmaßnahme | Diese Verordnung ist eine Folgemaßnahme zur Mitteilung des Jahres 2010 über die 116- Hotlines fir die Meldung vermisster Kinder und stellt darauf ab, sicherzustellen, dass die Hotline 116 in allen Mitgliedstaaten zufriedenstellend funktioniert. | 2012 |
42 | Legislativvorschlag zur Stärkung und zur Zukunft von Eurojust | Legislativmaßnahme | Mit dieser Maßnahme soll die Funktionsweise von Eurojust allgemein sowie im Hinblick auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU weiterentwickelt und gestärkt werden. | 2013 |
44 | Legislativvorschlag über die gegenseitige Anerkennung der Wirkung bestimmter Personenstandsurkunden | Legislativmaßnahme | Folgemaßnahme zum Grünbuch zum freien Verkehr von Dokumenten: Personenstandsurkunden, Urkunden und erleichterte Legalisation. Mit diesem Legislativvorschlag soll die gegenseitige Anerkennung bestimmter Personenstandsurkunden (z. B. Urkunden mit Angaben zu Geburt, Abstammung, Adoption, Namen, Ableben) durchgesetzt werden. | 2013 |
45 | Legislativvorschlag über den möglichen Verzicht auf Formalitäten fir die Legalisation von Urkunden im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten | Legislativmaßnahme | Folgemaßnahme zum Grünbuch zum freien Verkehr von Dokumenten: Personenstandsurkunden, Urkunden und erleichterte Legalisation. Mit diesem Legislativvorschlag soll der Verzicht auf Formalitäten fir die Legalisation von Urkunden im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. | 2013 |
46 | Legislativvorschlag zur gegenseitigen Anerkennung von Rechtsverlusten | Legislativmaßnahme | Die Maßnahme soll gewährleisten, dass Rechtsverluste, die auf einem Urteil in einem strafrechtlichen Verfahren in einem Mitgliedstaat beruhen, in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. | 2013 |
47 | Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung: Aufnahme gemeinsamer Mindeststandards zur Anerkennung von Entscheidungen über die elterliche Verantwortung | Legislativmaßnahme | Im Anschluss an einen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 sollen mit deren Änderung gemeinsame Mindeststandards zur Anerkennung von Entscheidungen über die elterliche Verantwortung eingeführt werden, so dass Exequaturverfahren für solche Entscheidungen hinfällig werden. | 2013 |
Maritime | Angelegenheiten und Fischerei |
48 | Neue Wachstumsquellen in Meeren und Ozeanen: Mitteilung der Kommission "Blaues Wachstum Eine neue Vision für nachhaltiges Wachstum in Küstenregionen und in den maritimen Wirtschaftssektoren" | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Mitteilung wird sich auf eine Studie stützen, die künftige Wachstumsszenarien für Küstenregionen und die maritime Wirtschaft mit dem Schwerpunkt positive Auswirkungen auf die Beschäftigung untersuchen wird. | 2012 |
49 | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Unterstützung von Wachstum und Nachhaltigkeit durch verbesserte Meereskenntnisse | Legislativmaßnahme | Ziel der Verordnung ist die Finanzierung eines wirksameren europäischen Systems für Meereskenntnisse. | 2013 |
50 | Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zur Integration der Meeresüberwachung" und Vorschlag für einen Rechtsakt des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums | Nicht-Legislativmaßnahme/ Legislativmaßnahme | Die Kommission wurde ersucht, die finanziellen Auswirkungen der Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich zu ermitteln. | 2013 |
Schutz der finanziellen Interessen der | EU |
51 | Legislativvorschlag zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich durch strafrechtliche Maßnahmen | Legislativmaßnahme | Folgemaßnahme zur Mitteilung über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich durch strafrechtliche Maßnahmen, gemäß Artikel 325 Absatz 4 AEUV. | 2013 |
Forschung und Innovation |
52 | Rahmenrichtlinie zum Europäischen Forschungsraum (ERA) | Legislativmaßnahme | Wie bereits im Rahmen der Leitinitiative "Innovationsunion" angekündigt, wird die Kommission einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie zum Europäischen Forschungsraum sowie für unterstützende Maßnahmen vorlegen, der darauf abzielt, Hindernisse für Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit auszuräumen. | 2012 |
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse |
53 | Mitteilung zu einem Qualitätsrahmen für Gemeinwohldienstleistungen | Nicht- Legislativmaßnahme | Diese Initiative wird sich auf das Protokoll Nr. 26 zum Vertrag stützen. | 2012 |
Steuern und Zollunion |
54 | Bewertung der Situation der Zollunion | Nicht- Legislativmaßnahme | Allgemeine Beurteilung der Funktionsweise der Zollunion im Hinblick auf künftige Initiativen und Anforderungen im Zollbereich. | 2012 |
55 | Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern | Legislativmaßnahme | Im Bericht der Kommission (KOM (2009) 709) wurde auf das Abzweigungsrisiko bei Arzneimitteln, die Drogenausgangsstoffe enthalten, hingewiesen. Der Rat forderte die Kommission auf, Änderungen der Rechtvorschriften vorzuschlagen (Schlussfolgerungen des Rates zur Funktionsweise und Durchführung der EU-Rechtsvorschriften über Drogenausgangsstoffe vom 25. Mai 2010 3016. Tagung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit"). | 2012 |
56 | Mitteilung über die Erhebung von Quellensteuer auf grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen an Portfolioinvestoren und Organismen für gemeinsame Anlagen | Nicht- Legislativmaßnahme | Die Mitteilung soll Lösungswege für Probleme aufzeigen, die entstehen, wenn der Mitgliedstaat, in dem eine ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz hat, für grenzüberschreitende Dividendenzahlungen an Portfolioinvestoren Quellensteuer erhebt Quellensteuern sind ein wichtiges Element der Besteuerung grenzüberschreitender Dividendenzahlungen, können aber das sowohl juristische als auch wirtschaftliche Problem der Doppelbesteuerung verursachen, wodurch für den Binnenmarkt schädliche Wettbewerbsverzerrungen entstehen. | 2012 |
Verkehr |
57 | Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über die Rechte von Fluggästen | Legislativmaßnahme | Mit der Überarbeitung der Verordnung über die Fluggastrechte sollen einige Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften klarer gefasst werden. | 2012 |
58 | Mitteilung und Legislativvorschlag über den Zugang zum Schienenverkehrsmarkt | Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme | Überprüfung der Organisation des Schienenverkehrsmarkts, einschließlich des Marktes fir inländischen Personenverkehr. | 2012 |
59 | Überprüfung der Verordnung zur Einrichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur | Legislativmaßnahme | Im Zuge dieser Überprüfung wird vorgeschlagen werden, den Zuständigkeitsbereich der ERA auf Sicherheitsfragen auszudehnen. | 2012 |
| Feder- führen- de GD | Titel | Verfahren | Zielsetzung | Voraussichtliche Annahme |
1 | AGRI | Mitteilung der Kommission zur förmlichen Bestätigung, dass eine Reihe von Rechtsakten überholt sind, wie: Verordnung (EG) Nr. 1412/2003 der Kommission vom 7. August 2003 zur Aussetzung der Verordnung (EG) Nr. 934/2003 zur Eröffnung einer Ausschreibung der Erstattung für die Ausfuhr von Weichweizen nach bestimmten Drittländern Verordnung (EG) Nr. 1323/2002 der Kommission vom 22. Juli 2002 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 in Bezug auf die Ausfuhr von Erzeugnissen des Getreidesektors in Drittländer mit Ausnahme Ungarns Verordnung (EG) Nr. 1677/2002 der Kommission vom 20. September 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1151/2002 des Rates hinsichtlich der Einfuhrlizenzen für Hafer und Braugerste mit Ursprung in der Republik Estland | Aufhebung | Zweck des Vorschlags ist es, Texte der Kommission, die keine praktische Relevanz haben oder von keinem weitergehenden Interesse sind, für überholt zu erklären und somit einen Beitrag zu den Zielen der Aktualisierung und Vereinfachung des Gemeinschaftlichen Besitzstands zu leisten. Damit wird deutlich, was als "wesentlicher" Besitzstand, der aus allgemein gültigen, in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften besteht, zu betrachten ist Die Initiative erstreckt sich auf alle landwirtschaftlichen Bereiche, in denen überholte Rechtsakte existieren. | 2011 |
2 | KLIMA | Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto- Protokolls + Entscheidung Nr. 2005/166/EG der Kommission zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen fir die Entscheidung 280/2004/EG | Überarbeitung | Die Rechtsvorschriften über die Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf Treibhausgasemissionen müssen überarbeitet werden, um insbesondere die Erfahrungen zu berücksichtigen, die aufgrund der Umsetzung des Kyoto-Protokolls und der Annahme des Klima- und Energiepakets gewonnen wurden. Diese Initiative zielt auch darauf ab, die gegenwärtigen Rechtsvorschriften zu vereinfachen und unnötigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, indem vor allem transparentere und einfachere Berichtserstattungsverfahren und instrumente eingeführt werden. | 2011 |
3 | EMPL | EU-Initiative zu arbeitsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparats (Follow-up der zweiten Phase der Anhörung der Sozialpartner) Richtlinie 90/269/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die fir die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt (Vierte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) | Neufassung | Ziel dieser Initiative ist es, die Bestimmungen über den Gesundheitsschutz und den Schutz der Arbeitskräfte gegen arbeitsbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparats in einem einzigen Rechtsakt zusammenzufassen. Diese Bestimmungen sind derzeit in der Richtlinie 90/269/EWG und in der Richtlinie 90/270/EWG des Rates festgeschrieben. | 2011 |
4 | EMPL | Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer | Überarbeitung | Ziel wäre es, die Vereinbarungen über die Beteiligung von Arbeitnehmern in der Europäischen Gesellschaft (Societas Europea) zu vereinfachen und die Probleme anzugehen, die in der Mitteilung der Kommission KOM (2008) 591 (Frage der Arbeitnehmerbeteiligung, wenn Änderungen in der SE nach der Eintragung auftreten; Mitbestimmung auf Unternehmensgruppenebene; Anwendungsbereich des "Vorher-Nachher-Prinzips"; Komplexität der Verfahren) sowie in dem anstehenden Bericht über die SE-Verordnung (Komplexität der Verfahren fir die Beteiligung der Arbeitnehmer) aufgeführt sind. In Bezug auf den Anwendungsbereich, der Gegenstand der Anhörung der Sozialpartner gemäß Artikel 154 AEUV ist, könnte die Überarbeitung die Artikel 2, 3, 5, 11 und 12 betreffen. | 2012 |
5 | EMPL | Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer | Überarbeitung | Sobald der Bericht über die vollständige Bewertung der einschlägigen Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 (Statut der Europäischen Genossenschaft) fertig gestellt ist, soll geprüft werden, inwieweit die Bestimmungen über die Beteiligung von Arbeitnehmern weiter vereinfacht werden können. Die Optionen können in Form von Aktionen entwickelt werden, die vorzuschlagen sind, sobald die Kommission die Ergebnisse der Bewertung analysiert und über die Einleitung von Aktionen in Bezug auf die mögliche Überarbeitung der Verordnung entschieden hat Die vorgeschlagenen Aktionen sind mit jeder Entwicklung, die sich bei der Überarbeitung der ECS-Verordnung ergeben könnte, sowie mit der SE-Richtlinie 2001/86 zu koordinieren. | 2012 |
6 | ENER | Richtlinie 96/29/Euratom des Rates zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen fir den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen | Neufassung | Diese Initiative wird die Vorschriften der Richtlinie auf die medizinische Strahlenexposition, die Exposition externer Arbeitkräfte, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und auf hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen ausdehnen, wobei fünf Richtlinien zu einer Richtlinie zusammengefasst werden. Als Hauptziele sind zu nennen: Die Euratom-Rechtsvorschriften über Strahlenschutz sind zu aktualisieren, damit sie den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den betrieblichen Erfahrungen entsprechen. Die Strahlenschutzanforderungen sind zu vereinfachen und klarer darzulegen (Einführung eines kohärenten Systems zum Schutz der Arbeitnehmer, externen Arbeitskräfte, Patienten und Öffentlichkeit; Einführung eines kohärenten Bündels an Definitionen; Erleichterung der Freizügigkeit der externen Arbeitskräfte; Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung der grenzüberschreitenden Erfahrungen im Bereich des Strahlenschutzes). Die Vorschriften der Richtlinie sind so weit wie möglich mit internationalen grundlegenden Sicherheitsnormen in Einklang zu bringen. | 2011 |
7 | ENER | Beschluss 2003/796/EG der Kommission zur Einsetzung der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden fir Elektrizität und Erdgas | Aufhebung | Die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden fir Elektrizität und Erdgas wird gegenstandslos, wenn die Agentur fir die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden eingerichtet ist. Der Beschluss 2003/796/EG der Kommission wird aufgehoben. | 2011 |
8 | ENTR | Vorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG über die Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Motoren in mobilen Maschinen und Geräten | Überarbeitung | Ziel der Überarbeitung der Richtlinie ist es, neue Emissionsgrenzwerte fir alle erfassten Motorentypen zu ermitteln und vorzuschreiben und den Anwendungsbereich auf neue Motorenkategorien auszudehnen. Ein weiteres Ziel ist die Vereinfachung von Prüfverfahren auf der Grundlage internationaler Normen und die Reduzierung damit verbundener Herstellungskosten. | 2011 |
9 | ENTR | Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität | Überarbeitung | Als Ziele sind zu nennen: - Ersatz von bestehenden ungeeigneten und ureffizienten Verwaltungsvorschriften, welche es den Behörden kaum ermöglichen, die fir eine Reihe von Massenmarktfunkanlagen zuständigen Hersteller oder Einfiihrer zu identifizieren und effektiv zu kontaktieren und stattdessen Einsatz moderner elektronischer Mittel, um eine wirksame Kommunikation zwischen Behörden und Herstellern zu erreichen und - Schaffung eines fir innovative Technologien günstigeren Umfelds und Reduzierung von Risiken, wenn Störeinflussphänomene bislang nicht bekannt sind und vor allem wenn eine harmonisierte Norm fehlt. |
10 | ENTR | Anpassung von zehn Richtlinien an den neuen Rechtsrahmen (Beschluss Nr. 768/2008/EG) Richtlinie 2006/95/EG betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen; Richtlinie 2009/105/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für einfache Druckbehälter. Richtlinie 2009/23/EG über nichtselbsttätige Waagen Richtlinie 93/15/EWG des Rates zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke; Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen; Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte; Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte Richtlinie 2004/108/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände | Neufassung | Mitteilung und Vorschlag, um zehn bestehende Richtlinien an das Produkte-Paket und den Lissabonvertrag anzugleichen. Oberstes Ziel ist es sicherzustellen, dass die Produkte auf dem EU-Markt sicher sind und alle Anforderungen in Bezug auf ein hohes Schutzniveau erfüllen. Außerdem zielt diese Initiative darauf ab, das ordnungspolitische Umfeld für Produkte zu vereinfachen, indem ein kohärenterer und benutzerfreundlicherer Rahmen für Wirtschaftsbeteiligte und nationale Behörden geschaffen wird. Als spezifische Ziele sind zu nennen: Reduzierung der Zahl der nicht vorschriftsmäßigen Produkte, insbesondere der nicht sicheren Produkte; Gewährleistung der Gleichbehandlung der nicht vorschriftsmäßigen Produkte auf dem gesamten EU-Markt und der Gleichbehandlung von Wirtschaftsbeteiligten im Durchsetzungsverfahren; Sicherstellung von Verlässlichkeit und hoher Qualität der von benannten Stellen durchgefihrten Konformitätsbewertungstätigkeiten; Gewährleistung von mehr Kohärenz in den Richtlinien im Hinblick auf Terminologie und Verfahrensvorschriften, damit Auslegung und Umsetzung der Richtlinien leichter werden. | 2011 |
11 | ENTR | Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 | Überarbeitung | Als Hauptziele des Programms sind zu nennen: Abdeckung einer breiten Palette von Produkten, die gegenwärtig nur durch einzelstaatliche Rechtsvorschriften geregelt werden, einschließlich der organischen Düngemittel, organomineralischen Düngemittel, Wachstumsstoffe und Bodenverbesserungsmittel; Verringerung des Verwaltungsaufwands für Behörden (Mitgliedstaaten und Kommission) und Industrie bei der technischen Anpassung der geltenden harmonisierten Rechtsvorschriften; Vereinfachung der Regeln und Beschleunigung der Verfahren, um zu ermöglichen, dass neue NährstoffkombinationenNerpackungsformen unterschiedlichen Ursprungs schneller und im Einklang mit dem landwirtschaftlichen Bedarf in verschiedenen EU-Regionen auf den Markt kommen können; Gewährleistung der Sicherheit von in den Verkehr gebrachten Düngemitteln in Bezug auf menschliche Gesundheit und die Umwelt (insbesondere Gehalt an natürlichen Verunreinigungen, Kontaminanten und Erregern); Gewährleistung, dass sich die Landwirte auf die agronomische Wirksamkeit des erworbenen Produkts verlassen können. | 2012 |
12 | ENTR | Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen | Überarbeitung | Überprüfung und Anpassung an den neuen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Produkten. Abgrenzung des Anwendungsgebiets der Richtlinie, um ihre Anwendung seitens der Hersteller, Marktüberwachungsbehörden und benannten Stellen zu erleichtern. Vereinfachung der in Anhang II genannten grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen fir das Inverkehrbringen der Produkte. Vereinfachung/Klärung der Konformitätsbewertungsverfahren, insbesondere durch Harmonisierung der Vorschriften für das EG-Baumusterprüfungsbescheingungsverfahren. | 2012 |
13 | ENTR | Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr | Überarbeitung | Überprüfung und Anpassung an den neuen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Produkten. Vereinfachung des Textes der Richtlinie durch Klärung wichtiger Konzepte und Definitionen und Abgrenzung des Anwendungsbereichs mit dem Ziel, den Text kohärenter zu gestalten und seine Anwendung seitens der Hersteller, nationalen Behörden und aller Akteure zu erleichtern. | 2012 |
14 | ENV | Legislativvorschlag betreffend die Kohärenz/Vereinfachung des Abfallrechts | Überarbeitung | Ziel ist die vollständige Überprüfung der EU-Recycling-Richtlinien. Die produktspezifischen Rechtsvorschriften über Abfallbeseitigung (einschließlich Richtlinien über Fahrzeugwracks, Batterien und Verpackungsmaterial) sollen an die Abfall-Rahmenrichtlinie angepasst werden. | 2012 |
15 | ENV | Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft | Neufassung | Es ist geplant, diese Richtlinie in die allgemeine Überprüfung der Richtlinie 2008/50/EG im Jahr 2013 einzubeziehen mit dem Ziel, diese beiden Richtlinien zusammenzufassen. Mit dieser Zusammenfassung würde sichergestellt werden, dass alle luftqualitätsspezifischen Ziele in einem Rechtsinstrument enthalten sind. | 2013 |
16 | ENV | Richtlinie1999/32/EG über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe | Neufassung | Die Kodifizierung wird in Betracht gezogen, nachdem die Überprüfung der Richtlinie im Rahmen einer gemeinsamen Rechtsetzung angenommen sein wird. | 2013 |
17 | ESTAT | Verordnung (EG) Nr. 1221/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährlichen Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen | Neufassung | Die Verordnung 1221/2002 sieht die Übermittlung von Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen vor (STPFS (Kurzfristige öffentliche Finanzstatistiken / Tabelle 25). Allerdings wurde anlässlich der Annahme der Verordnung 1161/2005 (vierteljährliche Sektorkonten / Tabelle 801Q) begonnen, ähnliche Daten für alle institutionellen Sektoren, einschließlich des Staates, zu erheben. Um die Arbeitsbelastung der Mitgliedstaaten zu verringern, plant die Kommission, beide Tabellen zusammenzufassen und die STPFS-Daten über den Fragebogen zu den Vierteljährlichen Sektorkonten zu erheben. | 2014 |
18 | HOME | Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) | Kodifizierung | Ziel ist es, den Schengener Grenzkodex gemäß technischen Änderungen zu kodifizieren | 2011 |
19 | HOME | EU-Einwanderungskodex | Konsolidierung | Gemäß dem Stockholmer Programm ist die Konsolidierung sämtlicher Rechtsvorschriften im Bereich der Einwanderung vorgesehen, wobei mit den fiinf existierenden Richtlinien über legale Einwanderung zu beginnen ist. Mit diesem Verfahren wird die Kohärenz zwischen den Instrumenten verbessert, und es können Schwachstellen aufgedeckt werden. Dabei werden die Ergebnisse der anstehenden Berichte über die Anwendung der Einzelrichtlinien berücksichtigt werden. Wenn alle Rechte und Pflichten in Bezug auf die legale Einwanderung in die EU in einem einzigen Text zusammengefasst sind, führt dies auch zu mehr Transparenz. | 2013 |
20 | INFSO | Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen | Überarbeitung | Mit dem Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung von 2008 wird eine Lösung auf EU-Ebene für die grenzüberschreitende Nutzung öffentlicher Online-Dienste angestrebt Ein diesbezüglicher Fortschrittsbericht ist für 2010 geplant Die Kommission wird sodann einschätzen, ob weitere horizontale und/oder sektorale Initiativen notwendig sind. | 2011 |
21 | JUST | Richtlinie 90/314/EWG des Rates über Pauschalreisen | Überarbeitung | Ziel der Überarbeitung ist es, den Schutz fir Verbraucher während ihres Urlaubs und die Rechtssicherheit fir Unternehmen zu verbessern. Da die Richtlinie nur eine sehr beschränkte Harmonisierung vorsieht, sind die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich, was den Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden möchten, Kosten fir die Einhaltung der Vorschriften verursacht und was sich auch negativ auf die Verbraucher auswirken kann, wenn sie ihre Rechte in einem anderen Land durchsetzen möchten. | 2011 |
22 | JUST | Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels. | Überarbeitung | Mit dem Beschluss wird die Kommission aufgefordert, dem Rat und dem Parlament bis 12. Mai 2009 einen Bericht vorzulegen, damit die Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten getroffen wurden, um dem Beschluss nachzukommen, bewertet werden. Bei der gleichen Gelegenheit können auch die Möglichkeiten einer Vereinfachung bewertet werden. | 2012 |
23 | JUST | Richtlinie 93/109/EG über die Wahlen zum Europäischen Parlament im Hinblick auf eine Verringerung der Verwaltungslasten fir Bürger und nationale Verwaltungen | Geänderter Text | Der Vorschlag zielt darauf ab, die Verwaltungslasten fir Bürger und einzelstaatliche Verwaltungen bei Wahlen zu verringern und die Effizienz des geltenden Mechanismus zu verbessern, der durchsetzen will, dass die Stimmabgabe in zwei Mitgliedstaaten bei den gleichen Europawahlen untersagt wird. | 2012 |
24 | MARE | Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen ("Finning") | Geänderter Text | Als Ziele sind zu nennen: - Verbesserte Durchsetzung des Verbots des Abtrennens von Haisfischflossen; - Erleichterung der entsprechenden Kontrollen; - verstärkte Datenerhebung; - Gewährleistung der Kohärenz der EU-Rechtsvorschriften mit internationalen Vorschriften. Die Kontrollen würden unter bestimmten angestrebten Optionen weitgehend vereinfacht werden, da das Abtrennen von Haiflossen unmöglich werden würde und die Verwendung von gewichtsrelevanten Quotienten, die in der Praxis nach Arten, Fischereistandorten und Fangtechniken variieren, abgeschafft werden würde. Der Verwaltungsaufwand würde entweder unverändert bleiben oder sich verringern. | 2011 |
25 | MARE | Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 zur Steuerung des Fischereiaufwands fir bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der Gemeinschaft | Geänderter Text | Der Vorschlag ändert die in den westlichen Gewässern angewandte Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands mit dem Ziel einer Vereinfachung, einer wirksameren und transparenteren Steuerung und einer Konzentrierung der Steuerung des Fischereiaufwands auf die Nutzung der entsprechenden Ressourcen zum Erreichen des höchstmöglichen Dauerertrags. Das Erreichen dieses Ziels bis zum Jahr 2015 wurde von den Mitgliedstaaten auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung in 2002 angenommen. | 2011 |
26 | MARKT | Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen Siebente Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den konsolidierten Abschluss | Neufassung | Überprüfung der Rechnungslegungsrichtlinien: Ein ehrgeiziger Vorschlag, der den ordnungspolitischen Rahmen in signifikantem Ausmaß vereinfachen und damit einhergehend den Arbeitsaufwand erheblich verringern sowie die Verpflichtungen zur Finanzberichterstattung harmonisieren will und in dessen Mittelpunkt die KMU stehen. Beruhend auf dem Prinzip "think small first" (Zuerst an die KMU-Dimension denken) enthält er einen vollständig neuen Ansatz zu den Rechnungslegungsvorschriften der KMU. | 2011 |
27 | MARKT | Richtlinie 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten Elfte Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen | Geänderter Text | Ziel der Initiative ist die Festlegung zusätzlicher rechtlicher Vorschriften über die Zusammenarbeit auf Ebene von Gesellschaftsregistern, nicht nur in Bezug auf den Anwendungsbereich, sondern auch auf zu verwendende Methoden/Kanäle. Es könnte Wege geben, um zur Verbesserung des Netzwerks von Gesellschaftsregistern beizutragen, indem das Programm ISA eingesetzt wird. Mit den Änderungen der beiden Richtlinien werden neue Elemente eingeführt, die letztendlich dazu beitragen, das "Leben" für Gesellschaften zu erleichtern. | 2011 |
28 | MARKT | Richtlinie über Transparenzverpflichtungen für börsennotierte Unternehmen: | Überarbeitung | Die Überarbeitung dient der Modernisierung der Richtlinie, um die Anziehungskraft von "geregelten Märkten" für kleinere börsennotierte Unternehmen, die Kapital benötigen, zu erhöhen und um die rechtliche Klarheit und Wirksamkeit der bestehenden Transparenzregelung über das Offenlegen von Finanzdaten betreffend Emittenten von Wertpapieren zu verbessern. Diese Initiative steht im Zusammenhang mit den laufenden Erörterungen im Rat und EP über die Änderung der Prospektrichtlinie (2003/71) und des Legislativpakets betreffend die Finanzaufsicht. | 2011 |
29 | MARKT | Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung | Überarbeitung | Die Überarbeitung dient dazu, die gleichen Ausgangsbedingungen mit Solvency II aufrechtzuerhalten und eine verstärkte grenzüberschreitende Tätigkeit in diesem Bereich zu fördern und sich dabei mit den Herausforderungen der demographischen Alterung und der Staatsverschuldung auseinanderzusetzen. Einige ins Auge gefasste Optionen, wie die politische Option der "Überprüfung", die zu einer größeren Harmonisierung in der EU führen, würden Verfahren vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, welche in Pensionsfonds in einem anderen Mitgliedstaat investieren wollen, verringern. Es werden keine spezifischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der geänderten Richtlinie über Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung erwartet | 2011 |
30 | MARKT | Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung | Überarbeitung | Ziel der Überarbeitung ist es, die Harmonisierung und Rechtssicherheit zu verbessern, Versicherungsvermittlungsdienste leichter grenzüberschreitend zur Verfügung zu stellen und bestehende Schwierigkeiten bei der Anwendung der geltenden Versicherungsvermittlung auf nationaler Ebene zu verringern. Diese Initiative möchte das komplexe und uneinheitliche Regelwerk vereinfachen und verbessern mit dem Ziel, auf EU-Ebene kohärentere und klarere Regeln für Unternehmen, die Versicherungsgeschäfte tätigen, zu schaffen. Damit würde der Verwaltungsaufwand für einige Stellen verringert werden (insbesondere für jene, die marktübergreifend und sektorübergreifend arbeiten). Allerdings würde dies auch zu einem neuen Verwaltungsaufwand für die Vertriebskanäle führen, die gegenwärtig keiner Regelung unterliegen (beispielsweise Versicherungsunternehmen und ihre Angestellten), und möglicherweise zu einer erhöhten Belastung für jene Vertriebskanäle, die bereits einer Regelung unterliegen, aber auf die die neuen Vorschriften Anwendung finden (beispielsweise Versicherungsvermittler, die den neuen MiFID-Vorschriften über Verkäufe von versicherungsbezogenen Anlageproduktpaketen im Privatkundengeschäft unterliegen). | 2011 |
31 | MARKT | Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung) und Überarbeitung der Richtlinie über die Gemeinschaftsmarke | Überarbeitung | Ziel ist es, sowohl die EU-Verordnung als auch die EU-Richtlinie gegebenenfalls zu aktualisieren, zu straffen und zu modernisieren und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und den Markenämtern der Mitgliedstaaten einzurichten, damit das Markensystem in Europa als Ganzes wirksamer und kohärenter wird. | 2011 |
32 | MARKT | Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft | Überarbeitung | Angestrebt wird eine Vereinfachung der Vorschriften für die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) und für die Verlegung ihres Sitzes. | 2012 |
33 | MOVE | Verordnung (EG) Nr. 3821/85/EWG über das Kontrollgerät im Straßenverkehr | Neufassung | Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen zu aktualisieren, um Sicherheit und Funktionalität des von Berufskraftfahrern verwendeten digitalen Fahrtenschreibers zu erhöhen. Auf diese Weise wird der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringert, während sich die Zuverlässigkeit der Kontrollen erhöht, um fairen Wettbewerb zwischen den Güterkraftverkehrsunternehmen zu gewährleisten. | 2011 |
34 | MOVE | Verordnung der Kommission über die Erteilung von Pilotenlizenzen | Neu | Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 hat die Kommission den Auftrag, technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren im Bereich der Erteilung von Pilotenlizenzen anzunehmen. Ziel ist es, verbindliche und einheitliche Vorschriften und mit bestimmten Lizenzen verbundene Sonderrechte festzulegen, um eine gegenseitige Anerkennung von Pilotenlizenzen in der gesamten EU zu ermöglichen. | 2011 |
35 | MOVE | Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt | Neufassung | Diese Richtlinie zielt darauf ab, mit Hilfe der Erhebung und Analyse von Informationen über Ereignisse in der Zivilluftfahrt ("auslösende Ereignisse") Unfälle in der Zivilluftfahrt zu verhindern. Durch die Überarbeitung soll erreicht werden, dass Informationen über Ereignisse in der Zivilluftfahrt auf EU-Ebene wirksamer genutzt werden können, insbesondere durch eine bessere Integration der entsprechenden Daten in eine zentrale Datenbank und eine verbesserte und vereinfachte Übermittlung zuverlässiger Daten zwischen den Luftfahrtbehörden zur Unfallverhütung. | 2011 |
36 | OLAF | Verordnung (EG) Nr. 515/97 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 766/2008 und Beschluss 2009/917/H über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich | Neufassung | Verordnung (EG) Nr. 766/2008 und Beschluss 2009/917/11 des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich regeln zum Teil dieselben Fragen. Ziel ist die Zusammenfassung der Bestimmungen in einem Rechtsinstrument auf der Grundlage der Artikel 33 und 325 AEUV. Es soll insbesondere ein besserer Zugang zum Recht gewährleistet werden. | 2011 |
37 | SANCO | Verordnung zur Überarbeitung der Richtlinie 2009/39/EG über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind (diätetisch) | Überarbeitung | Kernziel der Überarbeitung ist es, den Regelungsrahmen für Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind (diätetische Produkte), zu vereinfachen, ohne dabei das bestehende Niveau der Lebensmittelsicherheit und Verbraucherinformation zu beeinträchtigen. Insbesondere sollen für Lebensmittelunternehmen und Mitgliedstaaten klarere und einfachere Vorschriften bezüglich des Notifizierungsverfahrens für diätetische Produkte eingeführt werden. Im Zuge der Ersetzung einer Richtlinie durch eine Verordnung verringert sich das Risiko von Unterschieden bei der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten. | 2011 |
38 | SANCO | Verordnung zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften (zwölf Richtlinien) über den Verkehr mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen zur Innovationsförderung im Bereich Saatgut | Überarbeitung | Das Hauptziel besteht darin, die zwölf Richtlinien über Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen zu ersetzen und die Vorschriften im Rahmen der besseren Rechtsetzung zu vereinfachen und zu modernisieren. Die Vorschriften sollen im Wesentlichen weiterhin darauf abzielen, die Identität und Verfigbarkeit von gesundem und hochwertigem Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen, das den Erwartungen der Nutzer entspricht, sicherzustellen. Angesichts der Globalisierung, Spezialisierung und Entwicklung neuer Nutzungsmöglichkeiten für Agrarrohstoffe sowie der veränderten Erwartungen der Gesellschaft hinsichtlich der Vereinbarkeit von Landwirtschaft und natürlicher Umwelt soll mit der Initiative außerdem der Verwaltungsaufwand verringert und für Flexibilität innerhalb des Regelungsrahmens gesorgt werden. Die Initiative zielt auf die Förderung von Innovation in diesem Bereich ab und soll dazu beitragen, den weiteren Verlust an Biodiversität zu verhindern, eine harmonisierte Umsetzung der Vorschriften in der EU zu erreichen und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, indem der freie Verkehr von Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen innerhalb der EU sichergestellt wird. | 2011 |
39 | SANCO | Hygienepaket (Entscheidung 2007/275/EG zu zusammengesetzten Lebensmittelerzeugnissen und Fleischuntersuchung) | Überarbeitung | Zusammengesetzte Erzeugnisse: Hauptziel ist die Änderung der Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einfuhr zusammengesetzter Erzeugnisse (Entscheidung der Kommission 2007/275/EG). Dies hatte die Kommission bereits auf einer Sitzung des Ständigen Ausschusses fir die Lebensmittelkette und Tiergesundheit bei der Verlängerung der betreffenden Maßnahmen angekündigt. Der Vorschlag wird fir eine Angleichung der fir die Einfuhr zusammengesetzter Erzeugnisse geltenden veterinärrechtlichen Bestimmungen an die Hygienevorschriften sorgen und teilweise den unlauteren Wettbewerb zwischen Drittstaaten und Mitgliedstaaten beseitigen. Der Vorschlag sieht die Einfiihrung weiterer Genusstauglichkeitsbescheinigungen vor, wobei die Genusstauglichkeits- und Veterinärbescheinigungen nun in einem gemeinsamen Dokument zusammengefasst werden sollen, das fir alle Arten von Lebensmitteln tierischen Ursprungs verwendet werden kann (Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands). In einem nächsten Schritt sollen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 überprüft werden, um sicherzustellen, dass fir zusammengesetzte Erzeugnisse risikogestützte Vorschriften gelten. Fleischuntersuchung: Ziel ist die Überarbeitung der Vorschriften zur Fleischuntersuchung, um sie den Entwicklungen der Tierseuchenlage bezüglich bestimmter Zoonosen anzupassen. Um einen stärker risikogeprägten Ansatz zu gewährleisten, sollen neu entstehende Risiken besser abgedeckt und begrenzten Risiken geringere Beachtung geschenkt werden. Die Initiative wird zusammen mit wichtigen Handelspartnern in Drittländern entwickelt, um die Ausfuhr zu erleichtern. | 2011 |
40 | SANCO | Vorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte und Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG und Vorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über In- vitro-Diagnostika und Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG | Neufassung - Überarbeitung | Medizinprodukte: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes und der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei Produkten, die keinen speziellen Rechtsvorschriften der Union unterliegen, rechtliche Lücken vorhanden sind und es notwendig ist, einige Schwachpunkte des Systems zu beseitigen. Invitro-Diagnostika: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes und der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei einigen Fragen Klärungsbedarf besteht, bestimmte Aspekte in die Vorschriften aufzunehmen sind und eine gewisse Konvergenz mit den Vorschriften wichtiger Handelspartner gewährleistet werden muss. | 2012 |
41 | SANCO | Richtlinie über klinische Versuche zur Förderung der klinischen Forschung und Innovation in der Arzneimittelindustrie | Überarbeitung | Ziel der Überarbeitung der Richtlinie für klinische Versuche ist die Beseitigung von Mängeln, die in den vergangenen Jahren im Rahmen verschiedener Bewertungen der Kommission festgestellt worden sind. Auf diese Weise sollen Wissen und Innovation im Bereich der klinischen Forschung gefördert werden. Der Vorschlag würde dem Umstand Rechnung tragen, dass die meisten klinischen Versuche in einem paneuropäischen Rahmen stattfinden. Zu den Aspekten, die möglicherweise behandelt werden, zählen die Verkürzung administrativer Verzögerungen vor dem Beginn klinischer Versuche, die Vermeidung abweichender Entscheidungen in der EU und die Straffung von Meldeverfahren. | 2012 |
42 | SANCO | Neuer Vorschlag für ein Tiergesundheitsgesetz (erster Vorschlag eines Pakets von drei Vorschlägen) - (Verordnung) | Neu | In den Vorschlag werden die mit der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften gesammelten Erfahrungen und die Ergebnisse der umfassenden Bewertung der EU-Tiergesundheitspolitik einfließen. Mit dem neuen Tiergesundheitsrechtsakt soll ein klareres Vorschriftensystem im Bereich Tiergesundheit in der EU geschaffen werden, indem mehrere Rechtsakte zu einem umfassenden Rechtsrahmen für Tiergesundheit zusammengefasst werden. | 2012 |
43 | SANCO | Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (Richtlinie 96/23/EG) und Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnisse (Richtlinie 97/78/EG und Richtlinie 91/496/EWG) (zweiter Vorschlag des Pakets) | Überarbeitung | Mit der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 soll den Ergebnissen mehrerer derzeit laufender Bewertungen (zu Gebühren, Rückständen, Einfuhrkontrollen) Rechnung getragen werden, die in dem Bestreben vorgenommen werden, die Effizienz der amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette zu steigern. Im Einzelnen geht es um Verbesserungen in Bereichen, für die spezielle Vorschriften gelten (Rückstände), die Beseitigung von Unstimmigkeiten und Diskrepanzen bei der Umsetzung (Gebühren) und die Einfiihrung eines flexibleren risikobasierten Ansatzes für Grenzkontrollen. Des Weiteren soll ein vollständig integriertes Kontrollsystem geschaffen werden, das Tierund Pflanzengesundheit umfasst, und der Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Bereich der Durchsetzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Der Vorschlag stellt außerdem darauf ab, den in der Verordnung festgelegten allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu rationalisieren. | 2012 |
44 | SANCO | EU-Pflanzengesundheitsrecht (dritter Vorschlag des Pakets) | | Mit dieser Maßnahme sollen die geltenden Pflanzenschutzbestimmungen gemäß den Ergebnissen der unlängst durchgeführten Evaluierung modernisiert werden. Durch bessere Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr neuer Schädlinge und Krankheiten können teure Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen vermieden und dem verstärkten Einsatz von Pestiziden vorgebeugt werden. Solche Maßnahmen leisten ferner einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion, der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger, der Ernährungssicherheit sowie zum Schutz der Wälder, Landschaften und Gärten. Mit einem verbesserten Rechtsrahmen und einheitlicheren Durchfihrungsbestimmungen wird es möglich sein, die Auswirkungen der Globalisierung und des Klimawandels auf die Pflanzengesundheit besser in den Griff zu bekommen. | 2012 |
45 | SANCO | Richtlinie über Tierarzneimittel | Überarbeitung | Die Rechtsvorschriften im Bereich der Tierarzneimittel werden daraufhin überprüft, wo übermäßige Verwaltungslasten anfallen und in welchen Bereichen Probleme bestehen, wie z.B. die Fälle seltener Krankheiten oder von Krankheiten, die weniger wichtige Arten betreffen, fir deren Behandlung keine zugelassenen Tierarzneimittel verfügbar sind. Ziel der Änderung der Rechtsvorschriften ist es, durch eine Straffung der Zulassungsverfahren fir Tierarzneimittel das Arzneimittelangebot zu verbessern und die Verwaltungslast fir die Unternehmen zu verringern, gleichzeitig aber keine Abstriche hinsichtlich des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit und der Umwelt zuzulassen. | 2012 |
46 | TAXUD | Legislativvorschlag fir eine einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer Bemessungsgrundlage (GKKB) | Neu | Der Vorschlag wird auf die Vereinfachung der Steuervorschriften, die Senkung der Befolgungskosten und die Beseitigung steuerlicher Hindernisse abzielen, denen grenzüberschreitend tätige Unternehmen derzeit gegenüberstehen. | 2011 |
47 | TAXUD | Richtlinie über die Besteuerung von Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten | Neufassung | Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie durch Senkung der Schwellen fir die Beteiligung, durch Einbeziehung indirekter Beteiligungen und durch Aktualisierung des Anhangs (Arten von Unternehmen). Dieser Vorschlag wird mit einer Mitteilung zur Doppelbesteuerung von Unternehmen vorgelegt. | 2011 |
48 | TAXUD | Legislativinitiative zur Anwendung der MwSt- Vorschriften auf Behörden und MwSt-Befreiungen | Neu | Gewährleistung gleicher Bedingungen fir private und öffentliche Anbieter durch ein neutrales MwSt-System. Analyse und Quantifizierung der derzeitigen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der MwSt-Vorschriften auf Behörden und dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. | 2012 |
GD | KOM/SEK Interinstitutionelle Referenz | Bezeichnung | Begründung |
ENER | SEK(2008) 1903 | Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des von der Europäischen Gemeinschaft im Ministerrat der Energiegemeinschaft (Brüssel, 27. Juni 2008) zu vertretenden Standpunkts | Obsolet |
ENER | KOM (2003) 032 | Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle | Das Kollegium wird die neue Richtlinie über Nuklearabfall voraussichtlich 2010 annehmen. |
ENV | KOM (1992) 316/2 | Entwurf Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission über die Aushandlung, im Namen der Gemeinschaft, eines Protokolls zur Änderung des internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, das am 2. Dezember 1946 in Washington unterzeichnet wurde | Der Rat hat 2009 einen mehrjährigen Beschluss zu dieser Frage angenommen. Dieser Vorschlag ist obsolet. |
ENV | KOM (2008) 174 | Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu vertretenden Standpunkts bezüglich der Auslegung von Artikel 14 des Übereinkommens von Aarhus | Dieser Vorschlag kann zurückgezogen werden, da die Tagung der Vertragsparteien des Aarhus-Übereinkommens, für die der Vorschlag vorbereitet worden war, 2008 stattgefunden hat. Der Vorschlag ist obsolet |
ENV | KOM (2008) 695 | Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten auf der neunten Tagung der Vertragsparteienkonferenz zu vertreten ist | Die CITES-Konferenz hat bereits stattgefunden. Der Vorschlag ist obsolet. |
MARE | KOM (2009) 505 | Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 754/2009 zur Ausnahme bestimmter Gruppen von Fischereifahrzeugen von der Fischereiaufwandsregelung gemäß Kapitel HI der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 | Obsolet: Der Vorschlag steht im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 043/2009 des Rates vom 16. Januar 2009 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen. |
MARE | KOM (2009) 506 | Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 043/2009 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände | Obsolet: Der Vorschlag steht im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 043/2009 des Rates vom 16. Januar 2009 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen. |
MARE | KOM (2009) 122 2009/0039(CNS) 2009/0039 COD | Verordnung des Rates zur Festlegung eines langfristigen Plans fir die nördlichen Seehechtbestände und die Fischereien, die diese Bestände befischen | Die Kommission hat in dieser Frage ihren Standpunkt geändert. |
MOVE | KOM (2008) 650 2008/0650(COD) | Vorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben | Die Kommission hat in dieser Frage ihren Standpunkt geändert. Wie auf der Tagung des Rates "Verkehr" vom 24. Juni 2010 angekündigt, wird die Kommission diesen vom EP abgelehnten Vorschlag zurückziehen. |
RELEX | KOM (2006) 704 2006/0232/APP | Beschluss des Rates zur Genehmigung eines Briefwechsels der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits, mit dem die maltesische Sprachfassung des Protokolls vom 26. Oktober 2004 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union für verbindlich erklärt wird | Beide Vorschläge sind obsolet Sie wurden nicht vom Rat angenommen, da die Annahme eines förmlichen Beschlusses des Rates nicht fir erforderlich gehalten wurde. Stattdessen wurden die betreffenden Dokumente durch I-/A-Vermerke verbindlich (auf der Grundlage eines separaten Protokolls mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft). Beide I-/A-Vermerke wurden von Rat am |
RELEX | KOM (2006) 717 2006/0235/APP | Beschluss des Rates zur Genehmigung eines Briefwechsels der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits, mit dem die tschechische, estnische, ungarische, lettische, litauische, maltesische, polnische, slowakische und slowenische Sprachfassung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit für verbindlich erklärt wird | 14. Mai 2007 angenommen. |
SG | KOM (2009) 0142 2009/0048(COD | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments des Rates zur Anpassung einiger Rechtsakte, fir die das Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag gilt, an den Beschluss 1999/468/EG des Rates in Bezug auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle | Dieser Vorschlag zielte auf die Anpassung von Rechtsakten an das Regelungsverfahren mit Kontrolle ab. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist eine Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle auf neue Rechtsakte nicht mehr möglich. Der Vorschlag hat daher keine rechtlichen Grundlagen mehr. |
SJ | KOM (1995) 622/4 1995/0305(COD) | Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den VERKEHR mit FUTTERPFLANZENGUT (KODIFIZIERTE FASSUNG) | Obsolet: Wird als Neufassung vorgelegt. |
SJ | KOM (1995) 628/2 1995/0321(COD) | Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den VERKEHR mit GETREIDESAATGUT (KODIFIZIERTE FASSUNG) | Obsolet: Wird als Neufassung vorgelegt. |
SJ | KOM (2003) 243 2003/0096(COD) | Vorschlag fir eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak (kodifizierte Fassung) | Obsolet: Änderung des Basisrechtsakt wurde angenommen, geänderter Kodifizierungsvorschlag wird ausgearbeitet |
SJ | KOM (2007) 848 2007/0287(COD) | Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. 1601/91 des Europäischen Parlaments des Rates über die allgemeinen Regeln fir die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufinachung aromatisierten Weines, aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails (Neufassung) | Obsolet: Wird als Neufassung vorgelegt. |
SJ | KOM (2007) 302 2007/0103(CNS) | Vorschlag fir eine Verordnung (EURATOM) des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (kodifizierte Fassung) | Obsolet: Geänderter Kodifizierungsvorschlag wird von der Legislativbehörde geprüft |
SJ | KOM (2008) 26 2008/0009(COD) | Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (kodifizierte Fassung) | Obsolet: Geänderter Kodifizierungsvorschlag wird von der Legislativbehörde geprüft |
SJ | KOM (2008) 91 2008/0039(COD) | Vorschlag für eine Richtlinie 68/193/EWG des Rates über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (kodifizierte Fassung) | Obsolet: Wird als Neufassung ausgearbeitet |
SJ | KOM (2008) 544 2008/0173(COD) | Vorschlag für eine Richtlinie 77/91/EWG des Europäischen Parlaments des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten (kodifizierte Fassung) | Obsolet: Geänderter Kodifizierungsvorschlag wird ausgearbeitet. |
SJ | KOM (2008) 873 2008/0253(COD) | Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren (kodifizierte Fassung) | Obsolet: Wird als Neufassung vorgelegt. |
SJ | KOM (2008) 891 2008/0265(COD) | Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates über eine einheitliche Visagestaltung (kodifizierte Fassung) | Könnte zurückgezogen werden zählt nicht mehr zu den Prioritäten. |
SJ | KOM (2006) 0346 2006/0808(CNS), | Entwurf eines BESCHLUSSES des Rates zur Anpassung der Bestimmungen über den Gerichtshof in den Bereichen des Titels IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft | Obsolet |