Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 486/08 (PDF) = AE-Nr. 080511,
Drucksache 385/09 (PDF) = AE-Nr. 090339,
Drucksache 085/11/(neu) = AE-Nr. 110024 und AE-Nr. 091102
Brüssel, den 23.2.2011
KOM (2011) 78 endgültig
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung des "Small Business Act" für Europa
1. Einleitung
Der "Small Business Act" für Europa (SBA)1 bietet einen umfassenden politischen Rahmen für KMU, fördert das Unternehmertum und verankert den Grundsatz "Vorfahrt für KMU" in Gesetzen und politischen Konzeptionen, um die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu stärken.
Aufbauend auf zehn Grundsätzen und umgesetzt durch mehrere konkrete politische und Rechtsetzungsmaßnahmen, stellt der SBA eine Aufforderung sowohl an die Kommission als auch an die Mitgliedstaaten dar, sich die Hindernisse vorzunehmen, die KMU dabei behindern, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme der Umsetzung des SBA und eine Bewertung neuer Bedürfnisse von KMU, für die es unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen immer schwieriger wird, Finanzierungsmittel und Zugang zu Märkten zu finden. Zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der neuen, ehrgeizigen Reformagenda der Kommission, der Strategie "Europa 2020"2, in deren Leitinitiativen bereits mehrere KMU-Maßnahmen dargelegt sind, muss der SBA einen Beitrag leisten. Im Jahreswachstumsbericht3, den die Kommission im Januar 2011 vorgelegt hat, wird die Schlussfolgerung gezogen, dass es zur erfolgreichen Umsetzung der Strategie "Europa 2020" neben der Haushaltskonsolidierung vorausschauender politischer Konzepte bedarf, die das Wachstum in der EU fördern und auch Maßnahmen zur Verbesserung des Umfelds für Wirtschaft und Unternehmen, insbesondere für KMU, umfassen. In dieser Überprüfung wird ein Überblick über die Fortschritte in den ersten beiden Jahren des SBA geboten, werden neue Maßnahmen dargestellt, um die Herausforderungen zu bestehen, die sich, wie die Betroffenen berichtet haben, aus der Wirtschaftskrise ergeben, und Wege vorgeschlagen, um Akzeptanz und Umsetzung des SBA als eindeutige Aufgabe für die Betroffenen zu verbessern, wobei Unternehmensverbänden eine prominente Rolle zukommt.
Gleichzeitig ist zu bedenken, dass kein KMU dem anderen gleicht: Ihre unterschiedliche Größe, ihr unterschiedliches Tätigkeitsfeld und ihre unterschiedliche Rechtsform erfordern von den Politikern Aufmerksamkeit bei der sachgerechten Anpassung.
In der Überprüfung werden schließlich die Verpflichtungen der Kommission bei der weiteren Umsetzung des SBA aufgezeigt und die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten.
2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden
Der SBA gründet sich auf zehn Grundsätze und mehrere konkrete Maßnahmen, die der europäische Rat im Dezember 2008 ohne Einschränkung gebilligt hat. Sowohl die Europäische Kommission als auch die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um das ordnungspolitische, verwaltungstechnische und wirtschaftliche Umfeld zu verbessern und die europäischen KMU zu unterstützen. Das Hauptaugenmerk galt und gilt dabei drei Bereichen: Gewährleistung des Zugangs zu Finanzmitteln, uneingeschränkte Nutzung des Binnenmarktes und intelligente Regulierung.
Ein erster Bericht über die Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Umsetzung des SBA wurde im Dezember 2009 veröffentlicht4. Dieser Abschnitt stützt sich auf die erwähnten Ergebnisse, und es wird in ihm bewertet, wie und in wieweit die EU und die Mitgliedstaaten den SBA umgesetzt haben.
2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission
Ein Sprung vorwärts bei der Verbesserung des Unternehmensumfeldes
Alle im SBA vorgeschlagenen Rechtsetzungsinitiativen wurden inzwischen angenommen; eine Ausnahme ist lediglich die Verordnung über die Satzung der Europäischen Privatgesellschaft (SPE), über die der Rat noch berät. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die Verordnung unverzüglich anzunehmen, um die Verwaltungsbelastung bei Geschäften über Grenzen hinweg zu verringern. Die vom Rat 2010 angenommene Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bringt insbesondere den Vorteil mit sich, dass der Versand von elektronischen Rechnungen zu gleichen Bedingungen wie der von Rechnungen auf Papier ermöglicht wird. Darüber hinaus haben Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2 Mio. EUR dank einer neuen Kassenbuchführungsregelung die Möglichkeit, die Verbuchung der Umsatzsteuer bis zum Eingang der Zahlung des Kunden aufzuschieben5. Gemäß der im Januar 2011 vom Rat angenommenen Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug sind öffentliche Stellen zur Zahlung innerhalb von 30 Tagen verpflichtet, während zwischen Unternehmen eine Höchstfrist von 60 Tagen gilt, sofern die Unternehmen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben und dies dem Gläubiger zuzumuten ist 6 . Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die Richtlinie unverzüglich umzusetzen. Zudem hat die Kommission damit begonnen, in ihre Folgenabschätzungen "KMU-Tests" einzubeziehen.
Die EU spielt inzwischen eine größere zwei andere Finanzierung
Um den KMU leichteren Zugang zu Finanzierungen zu verschaffen, werden durch die Finanzierungsinstrumente des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) weiterhin Wagniskapitalanlagen erleichtert und Kreditbürgschaften für KMU gestellt. Von den über 100 000 KMU, die bislang die Finanzierungsinstrumente des Programms CIP in Anspruch genommen haben, sind 90 % Kleinstunternehmen. Bis 2013 werden voraussichtlich weitere 200 000 KMU darauf zurückgreifen. Durchschnittlich schafft jedes KMU, das in der EU einen verbürgten Kredit erhält, 1,2 Arbeitsplätze7 . Die Kommission hat überdies ein ständiges KMU-Finanzforum eingerichtet, in dem Vertreter der KMU, Banken, Marktteilnehmer und andere Kreditinstitute einschließlich der EIB gemeinsam die verschiedenen praktischen Hindernisse auszuräumen versuchen, mit denen KMU bei der suche nach Krediten zu tun haben. Ferner wurde der Vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen, gemäß dem zusätzliche Beihilfen für KMU zulässig sind, teilweise bis Ende 2011 verlängert8.
Der Marktzugang wird besser, vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen
Sowohl die Kommission als auch die Europäischen Normungsgremien sind bei der Förderung des Zugangs von KMU zur Entwicklung und Nutzung von Normen gut vorangekommen. Mit finanzieller Unterstützung der Kommission helfen zahlreiche Fachleute, die die Interessen von KMU vertreten, dabei mit, Europäische Normen KMU-freundlicher zu machen, und gleichzeitig beginnen die europäischen Normungsorganisationen, den Zugang zu Normen für KMU zu erleichtern, z.B. durch Einrichtung von Beratungsstellen und Portalen für KMU.
Für das öffentliche Beschaffungswesen deutet eine Erhebung der Kommission aus jüngster Zeit darauf hin, dass sich die Verwaltungsbelastung für KMU bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge verringert hat und die Aussichten für Bietergemeinschaften besser geworden sind. KMU sicherten sich im Zeitraum 2006-2008 33 % des Gesamtwerts der Beschaffungsaufträge oberhalb der Schwellen der EU-Richtlinien, und ihr Gesamtanteil an der Volkswirtschaft beträgt ihrem Gesamtumsatz nach 52 %.9
Im November 2010 hat die Kommission in China ein EU-KMU-Zentrum eröffnet. Es bietet KMU, die nach Asien ausführen oder dort investieren möchten, Informationen, Rat, Ausbildung und Geschäftspartnervermittlung.
Unternehmertum hat einen festen Platz in der neuen Innovationspolitik
Die "Europäische KMU-Woche" bot wie zuvor eine europaweite Plattform mit mehr als 1500 Veranstaltungen und 3 Millionen Teilnehmern10. Sie wird über 2011 hinaus fortgesetzt werden. Darüber hinaus bietet das 2009 auf den Weg gebrachte Programm "Erasmus: Junge Unternehmer" angehenden und neuen Unternehmern praktische Ausbildungsmöglichkeiten, um die grenzüberschreitende Vernetzung und die geschäftliche Zusammenarbeit mit erfahrenen Unternehmern zu fördern. Und nicht zuletzt bilden nun 250 erfolgreiche Unternehmerinnen das Europäische Netzwerk für Botschafterinnen des Unternehmertums, das die Kommission 2009 gegründet hat, um mehr Frauen für eine unternehmerische Tätigkeit zu gewinnen11.
Die Kommission hat Unternehmer und KMU ins Zentrum ihrer Innovations- und Forschungspolitik gestellt12. Ihr Ziel ist es, die Hindernisse zu beseitigen, die der "Vermarktung von Ideen" noch entgegenstehen, und bei Studierenden und Forschenden unternehmerisches Denken zu fördern. In diesem Vorschlag sind unter anderem neue Finanzierungsinstrumente für neu gegründete und schnellwachsende Unternehmen vorgesehen, die auf den Märkten der EU und weltweit expandieren (z.B. Kredite, Wagniskapital und Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis), ferner eine weitere Vereinfachung der EU-Programme für Forschung und Innovation, erschwingliche Rechte am geistigen Eigentum und strategischer Einsatz der Mittel für Beschaffungen. Die Kommission beabsichtigt ferner, international wettbewerbsfähige Bündelungen zu unterstützen, die Großunternehmen und KMU, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Vereinigungen von Wissenschaftlern und Praktikern zum Austausch von Wissen und Ideen zusammenbringen.
Die Programme für Kohäsionspolitik 13 und der Europäische Landwirtschaftsfonds (ELER) für die Entwicklung des ländlichen Raums 14 sind wesentliche Mittel zur Umsetzung der Prioritäten des SBA in konkrete Maßnahmen vor Ort bei gleichzeitiger Wahrung des ergänzenden Charakters der Förderung durch die EU, die Einzelstaaten und die Regionen. Mit weiteren Investitionen sollten die Regionen dazu veranlasst werden, in der Innovationslandschaft mithilfe "intelligenter Spezialisierungsstrategien" die für sie geeigneten Nischen zu finden.
2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten
Schleppender Fortschritt bei der Verbesserung des Unternehmensumfeldes
Alle Mitgliedstaaten haben die Bedeutung einer raschen Umsetzung des SBA anerkannt, doch gibt es bei den Ansätzen und den Ergebnissen zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede15. Wenn auch die meisten von ihnen nationale Ziele zur Verringerung der Verwaltungsbelastung angenommen haben, so haben nicht alle Mitgliedstaaten diese Belastung tatsächlich verringert. Nur wenige Mitgliedstaaten haben in ihr nationales Entscheidungsfindungsverfahren einen KMU-Test einbezogen (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Polen, Schweden, Slowenien und das Vereinigte Königreich).
Der Zugang zu Finanzierungsmitteln ist besser geworden, aber für die Mitgliedstaaten bleibt noch viel zu tun
Als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise haben die meisten Staaten Maßnahmen angenommen, um KMU einen besseren Zugang zu Finanzierungen, insbesondere zu Bankkrediten, zu verschaffen, und zwar durch günstige nachrangige Darlehen, Kreditbürgschaften und Kleinstkreditprogramme. Sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Ungarn und unlängst auch Finnland) haben die Stelle eines "Kredit-Ombudsmannes" geschaffen. Da der Zugang zu Finanzierungen letzten Endes weitgehend in der Hand der Mitgliedstaaten liegt, ist ein energischeres Vorgehen angebracht.
Der Zugang zu Märkten verbessert sich in dem Maße, wie Mitgliedstaaten neuartige Beschaffungsverfahren und elektronische Behördendienste einführen
Mehrere Staaten unterstützen die Internationalisierung von KMU, z.B. finanziell in der Ausfuhrförderung, bei Marktöffnungsstrategien und der Beteiligung an Messen (Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Spanien, Tschechien, das Vereinigte Königreich und Zypern). Einige Staaten (z.B. Dänemark und Slowenien) konzentrieren sich auf schnell wachsende Unternehmen, die international tätig werden wollen; einige andere haben neue Ausfuhrförderungsagenturen eingerichtet (z.B. Luxemburg) oder neue Förderprogramme geschaffen (z.B. Ungarn). In der Pilotphase befindet sich ferner (z.B. in Frankreich) ein Betreuungssystem, bei dem Großunternehmen KMU bei der Internationalisierung unterstützen.
Nur wenige Länder haben mit der Werbung für den Europäischen Leitfaden zur Erleichterung des Zugangs von KMU zur öffentlichen Auftragsvergabe begonnen (z.B. Deutschland, Frankreich, Irland, Litauen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern). In diesem Bereich blieb die am meisten genutzte Maßnahme zugunsten von KMU die Aufteilung von Ausschreibungen in Lose, wann immer dies möglich ist, und ein verbesserter Informationszugang mittels zentraler Websites, interaktiver Internet-Seiten und anderer Entwicklungen im Bereich der elektronischen Auftragsvergabe.
Einige Mitgliedstaaten haben neue Modelle zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen entwickelt (z.B. Italien mit Unternehmensnetzen und Deutschland mit Netzen von Clustern).
Um das Unternehmertum in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unterstützen, müssen die Mitgliedstaaten energischer an der Vereinfachung der Insolvenzverfahren arbeiten
Keine Fortschritte sind bei der Vereinfachung der Insolvenzverfahren zu vermelden. Nur fünf Mitgliedstaaten (Belgien, Finnland, Irland, Spanien und das Vereinigte Königreich) halten sich an die Empfehlung, alle rechtlichen Verfahren zur Abwicklung eines Unternehmens im Falle einer nicht betrügerischen Insolvenz binnen einem Jahr abzuschließen. Dies war bereits 2009 und 2008 der Fall.
Schließlich haben die Mitgliedstaaten deutliche Erfolge dabei erzielt, die Gründung eines Unternehmens zu verbilligen und zu beschleunigen. Der durchschnittliche Zeit- und Geldbedarf für die Gründung einer GmbH betrug 2010 7 Tage (2007: 12 Tage) bzw. 399 EUR (2007: 485 EUR)16.
2.3. Es muss noch mehr geschehen
Seit der Annahme des SBA ist schon viel erreicht worden. Die Kommission hat ihre Zusagen eingelöst und die meisten der versprochen Maßnahmen umgesetzt. Bei den Mitgliedstaaten ist das Bild freilich nicht so einheitlich. Um mit dem SBA dessen Ziel einer KMU-freundlichen Wirtschaftspolitik zu erreichen, muss unbedingt sichergestellt sein, dass die Maßnahmen, zu denen sich die EU und die Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt seiner Annahme verpflichtet haben, vollständig umgesetzt werden. Gleichzeitig haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich geändert und neue Herausforderungen zeichnen sich ab. Wenn die KMU-Politik die richtigen Antworten auf die gegenwärtigen Umstände finden soll, muss man unbedingt weiter vorausschauen.
Auf dieser Grundlage wird in der SBA-Überprüfung eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um den Herausforderungen infolge der Wirtschaftskrise zu begegnen und um bestehende Maßnahmen im Einklang mit der Strategie Europa 2020 in folgenden Bereichen weiterzuentwickeln:
- - intelligente Regulierung soll für Europas KMU Wirklichkeit werden, - besonderes Augenmerk auf den Finanzierungsbedarf der KMU,
- - Verfolgung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU,
- - Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft und - Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums.
Diese Maßnahmen werden nur dann Auswirkungen zeitigen, wenn sie sich auf entschiedenes staatliches Handeln zugunsten der KMU stützen. Methoden, dies zu verbessern, werden in der SBA-Überprüfung vorgeschlagen, wobei für die Interessenträger eine eindeutigen Rolle vorgesehen ist.
3. Frischer Schwung für den SBA
3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen
Die Umsetzung des Grundsatzes "Vorfahrt für KMU" ist und bleibt das Herzstück des SBA. Er beinhaltet eine Vereinfachung des Umfeldes der KMU im Hinblick auf Rechtsetzung und Verwaltung; dazu sind insbesondere die Regelwerke entsprechend zu gestalten, einschließlich des Grundsatzes "nur einmal", oder Mittel wie elektronische Behördendienste und zentrale Anlaufstellen einzusetzen. Zwar unternehmen sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten immer stärkere Anstrengungen zur Umsetzung dieses Grundsatzes, doch könnte er, auf der Grundlage der Agenda für bessere Rechtsetzung17 der EU, noch systematischer angewendet werden.
Die Kommission wird die Anwendung des KMU-Tests in ihren Folgenabschätzungsverfahren intensivieren, um sicherzustellen, dass die Folgen für KMU gründlich analysiert und in allen Vorschlägen legislativer und politischer Art berücksichtigt werden; dabei sind die Auswirkungen auf KMU klar zu quantifizieren, wann immer das möglich und verhältnismäßig ist. Bei der Prüfung ihrer Vorschläge auf "Tauglichkeit für die Wettbewerbsfähigkeit" wird die Kommission die Fähigkeit europäischer Unternehmen, und insbesondere von KMU, untersuchen, auf den Märkten der EU und der übrigen Welt in den Wettbewerb zu treten. Darüber hinaus müssen die Unterschiede zwischen Kleinst-, kleinen und mittelgroßen Unternehmen bei der Durchführung des KMU-Tests erkannt und berücksichtigt werden, und gegebenenfalls sind besondere Maßnahmen, etwa die Verringerung von Gebühren oder die Vereinfachung von Berichtspflichten, in Betracht zu ziehen. Sofern die Mitgliedstaaten die Wahl haben, derartige Maßnahmen umzusetzen, sollten sie dies auch tun. Gleichermaßen sollten die Mitgliedstaaten sich vor einer "Übererfüllung" hüten, das heißt davor, bei der Umsetzung von Richtlinien in einzelstaatliches Recht die Anforderungen des EU-Rechts noch übertreffen zu wollen. Die Kommission sagt den Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft zu, sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen.
Um sicherzustellen, dass der Rechtsrahmen zweckmäßig ist, und um die gesamten Auswirkungen der Rechtsvorschriften zu ermitteln, wird die Kommission das bestehende Recht einer "Tauglichkeitsprüfung" unterziehen und damit Bewertungen einzelner Rechtsvorschriften um einen ganzheitlicheren Ansatz ergänzen. Dadurch werden sich Ungereimtheiten und überholte oder wirkungslose Maßnahmen einfacher ermitteln und sich die Belastung für KMU weiter verringern lassen; das gilt auch für KMU, die keine Industrieunternehmen, sondern im Handel oder im Handwerk tätig sind. Ein solcher Ansatz wird gegenwärtig für den Dienstleistungsbereich entwickelt, um zu prüfen, ob der Binnenmarkt für Dienstleistungen insbesondere aus Sicht der KMU 18 insgesamt funktioniert.
Die Vereinfachung ist ein wichtiges Ziel. Bis Oktober 2011 wird die Kommission die Transparenz- und Meldepflichten kleinerer börsennotierter Unternehmen vereinfachen. Darüber hinaus bewertet die Kommission die Vereinfachung der Buchprüfungsanforderungen für kleine Unternehmen im Sinne des Grünbuchs zum Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung19.
Ein wesentliches Element des SBA besteht darin, bei der Entwicklung der KMU-Politik der EU die Interessenträger eng mit einzubeziehen. Die Entscheidung, die Frist für die öffentlichen, von der Kommission veranstalteten Konsultationen von 2012 an von acht auf zwölf Wochen zu verlängern, soll den Interessenträgern mehr Zeit verschaffen, um sich mit den von ihnen Vertretenen zu beraten und ihren Standpunkt zu KMU-relevanten Initiativen abzustimmen. Die neu gestalteten KMU-Panel des Enterprise Europe Network ergänzen die Rückmeldungen der etablierten KMU-Vertretungskörperschaften auf nationaler und auf EU-Ebene.
Es müssen noch mehr Anstrengungen unternommen werden, damit öffentliche Stellen auf die Bedürfnisse von KMU eingehen, insbesondere durch den Ausbau elektronischer Behördendienste. Im Europäischen eGovernment-Aktionsplan20 wird ein breites Spektrum von Maßnahmen dargestellt, dank denen KMU bei Verwaltungsverfahren Zeit sparen können, unter anderem auch durch Förderung des grenzüberschreitenden elektronischen der oder der aktuellen und der Beschaffungswesens. In derselben Weise wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten an der Weiterentwicklung der "Einheitlichen Anlaufstellen", die derartige Verfahren erheblich vereinfachen sollen, zu benutzerfreundlichen Portalen für elektronische Behördendienste arbeiten, die es ermöglichen, alle erforderlichen Verwaltungsangelegenheiten - einschließlich der grenzüberschreitenden - elektronisch zu erledigen. So
Die Kommission wird o dafür sorgen, dass bei der Abschätzung der Folgen neuer Vorschläge auf KMU alle Kenntnisse über KMU herangezogen werden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der - EU-weit für die Anwendung des Grundsatzes "nur einmal" werben; er besagt, dass Behörden und öffentliche Stellen nicht noch einmal nach Informationen, Angaben, Unterlagen oder Bescheinigungen fragen sollen, die ihnen bereits im Zuge anderer Verfahren bereitgestellt worden sind;
- - bis Juli 2011 den EU-Rechnungslegungsrahmen insofern vereinfachen, als die Grundanforderungen an Jahresabschlüsse und konsolidierte Abschlüsse (4. und 7. Richtlinie) von Gesellschaften mit beschränkter Haftung überarbeitet werden;
- - im Einklang mit der Mitteilung über Intelligente Regulierung die Möglichkeit erkunden, die "Übererfüllung" durch Mitgliedstaaten zu verringern;
- - "Tauglichkeitsprüfungen" durchführen, um zu beurteilen, ob das Regelwerk für einen Politikbereich seinem Zweck gerecht wird und wo es gegebenenfalls zu verbessern ist;
- - "Leistungsprüfungen" im Hinblick auf den Binnenmarkt durchführen, um Schwierigkeiten aufgrund der Wechselwirkung gleichzeitig anwendbarer EU-Rechtsvorschriften im Dienstleistungssektor zu ermitteln und ggf. zu beheben.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
- - die Auswirkungen von Rechtsvorschriften auf KMU systematisch mit einem KMU-Test zu bewerten und dabei ggf. unterschiedliche Unternehmensgrößen zu berücksichtigen;
- - jedes Jahr zu einem festgelegten Zeitpunkt ihre Planung der für Unternehmen relevanten Rechtsvorschriften vorzulegen, die während des nächsten Haushaltsjahrs in Kraft treten werden;
- - den Grundsatz "Vorfahrt für KMU" nicht nur in der Rechtsetzung, sondern auch auf Verwaltungsverfahren anzuwenden, die KMU betreffen (z.B. durch Einführung eines einzigen Ansprechpartners und Verringerung von Berichtspflichten).
3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit
In der SBA werden die EU und die Mitgliedstaaten aufgefordert, den KMU den Zugang zur Finanzierung zu erleichtern, was auch die Förderung pünktlicher Zahlungen im Geschäftsverkehr beinhaltet. Aufgrund der Wirtschaftskrise verzeichneten viele KMU eine Verschlechterung ihrer finanziellen Lage und ihrer Kreditwürdigkeit, obwohl sie über ein tragfähiges Geschäftsmodell und einen festen Kundenstamm verfügen. Gleichzeitig zeigten die jüngsten Erhebungen der Europäischen Zentralbank (EZB) über die Kreditvergabe, dass mehrere europäische Banken die Anforderungen an Unternehmen für Kredite verschärft haben21. Es bedarf neuer Initiativen, um den Zugang der KMU zu Finanzmitteln, u.a. auch auf den Kapitalmärkten, zu verbessern und die Investitionstätigkeit durch steuerpolitische Maßnahmen anzuregen. Wegen ihrer hohen Verschuldung sind viele KMU von schwierigen Kapitalmarktbedingungen besonders hart betroffen. Die Mitgliedstaaten sollten Anreize zur Anlage von Einnahmen als Eigenkapital bereitstellen und dabei bedenken, dass unternehmerisch geführte, wachstumsstarke Unternehmen und etablierte, klassische europäische KMU unterschiedliche Bedürfnisse haben. Sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene sollten öffentliche Programme für KMU ausgeweitet werden, um bekannten Marktmängeln abzuhelfen, und gestrafft werden, um sie besser zugänglich zu machen. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei dem Problem der Finanzierung der ersten Wachstumsphase von Unternehmen.
Neue Aufsichtsregeln für Finanzinstitute auf der Ebene der EU oder der Mitgliedstaaten sind in geeigneter Weise auszutarieren und zusammen mit Folgenabschätzungen ("KMU-Tests") durchzuführen. Die Kommission wird, wenn sie 2011 erhöhte Kapitalanforderungen für Banken vorschlagen wird, besonders auf die Auswirkungen auf die Kreditvergabe an KMU achten.
Verbesserte und wirksamere Kreditbürgschaftssysteme sind wesentlich für KMU, die nicht in allen Fällen über Sicherheiten verfügen. Dies gilt insbesondere für solche KMU, die Kleinkredite aufnehmen, da eine verbesserte Versorgung mit Kleinstkrediten geeignet ist, der unternehmerischen Tätigkeit national und regional Auftrieb zu verleihen. Dazu hat die Kommission die Mikrofinanzierungsfazilität Progress 22 auf den Weg gebracht und arbeitet daran, den Austausch bewährter Verfahren in der Mikrofinanz zu fördern, indem sie insbesondere im Rahmen von JASMINE 23 für Mikrofinanzinstitute Ausbildungsförderung und Unterstützung vorantreibt und die Abfassung eines Verhaltenskodex unterstützt24. Es ist wichtig, dass alle Banken unabhängig von ihrer Größe Zugang zu allen EU-Finanzierungsinstrumenten haben. Des Weiteren könnten Banken dazu veranlasst werden, besondere Kreditwürdigkeitskriterien für KMU zu entwickeln, in denen beispielsweise qualitative Gesichtspunkte Berücksichtigung finden.
Aus den Mängeln des Wagniskapitalmarkts ergeben sich das Erfordernis, die Versorgung mit Wagniskapital zu erhöhen, und die Notwendigkeit lohnender Investitionsmöglichkeiten in Form hochwertiger Unternehmen mit Wachstumspotential. Um die Fähigkeit von Unternehmern zu verbessern, die Bedenken potenzieller Geldgeber zu zerstreuen, und um für eine Investition bereit zu sein, müssen in ganz Europa vorhandene bewährte Bildungspraktiken weiter verbreitet werden. Überdies müssen Qualitätskriterien auf europäischer Ebene für Programme für gute Investitionsbereitschaft aufgestellt werden, um Unternehmer bei der Auswahl des richtigen Programms zu unterstützen.
Es ist ferner nötig, Anlegern die Möglichkeiten bewusst zu machen, die die Entwicklungsaussichten börsennotierter KMU bieten, die Bedingungen für ein effizientes Netz von Aktienbörsen oder besonders geregelte Märkte für KMU zu schaffen und die Börsennotierung und die Publizitätspflichten besser an KMU anzupassen.
Die Kommission wird einen Maßnahmenplan zur Verbesserung des Zuganges der KMU zu
Finanzierungsmitteln, einschließlich Wagniskapital und Kapitalmärkten, annehmen und Finanzierungsunterstützung durch die EU
Die Kommission vertritt die Ansicht, dass Finanzierungsinstrumente in der Zukunft eine größere Rolle für einen erleichterten Zugang von KMU zu Finanzierungen spielen sollten; gleichzeitig sollte ihr Hebeleffekt genutzt werden, um das für Darlehen zur Verfügung stehende Kapital beträchtlich zu erhöhen. Im Rahmen ihres Gesamtvorschlags zum mehrjährigen Finanzrahmen nach 2013 wird die Kommission vorschlagen, den bestehenden Satz innovativer Finanzierungsinstrumente, darunter die KMU-Bürgschaftsfazilität und die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF)25, als Investitions- und Wachstumshilfe für KMU zu vereinfachen und aufzustocken. Die Kommission wird besonders darauf achten, dass die zukünftigen Finanzierungsinstrumente der EU entscheidend dazu beitragen, dass geeignete Abhilfe geschaffen wird, wenn KMU durch Marktdefizite in Mitleidenschaft gezogen werden.
Darüber hinaus wird durch die Verwirklichung eines effizienten europäischen Binnenmarktes für Wagniskapitalfonds auch etwas gegen regulatorische Mängel unternommen, indem alle Elemente untersucht werden, die das reibungslose Funktionieren des Marktes für Wagniskapital behindern und das Wachstum hemmen, und indem gegebenenfalls für einen ausreichenden Schutz von privaten Anlegern gesorgt wird.
Die Forderung des Europäischen Rates nach einer Vereinfachung der EU-Instrumente zur Unterstützung von Forschung und Innovation vom Februar 2011 zielte darauf ab, die Inanspruchnahme der Instrumente durch innovative Unternehmen zu erleichtern, insbesondere durch ein neues Gleichgewicht zwischen Vertrauen und Kontrolle. Dem Europäischen Rat zufolge ist zu bewerten, wie den Bedürfnissen schnell wachsender innovativer Unternehmen mit Hilfe eines marktorientierten Ansatzes am besten entsprochen werden kann. In diesem Zusammenhang war die Kommission auch aufgefordert, die Machbarkeit einer Forschungsinitiative für KMU zu prüfen. Über das öffentliche Beschaffungswesen sollte gezielter eine höhere Nachfrage nach innovativen Waren und Dienstleistungen geschaffen werden, außerdem sollten, wie in der Leitinitiative "Innovationsunion" ausgeführt, die Rechte am geistigem Eigentum gestärkt werden.
Die Kommission wird verstärkt Maßnahmen treffen, um KMU den Zugang zu EU-Finanzierungsprogrammen zu erleichtern. Sie wird weiterhin die effektive Vergabe der Mittel zur Unternehmensförderung im Haushalt für Kohäsionspolitik, insbesondere des direkt für KMU bestimmten Teils26 verfolgen. Sie wird weiterhin im laufenden Forschungsrahmenprogramm gezielte Aufrufe für KMU starten und verbesserte Nutzerunterstützung bereitstellen. Die Kommission zieht auch in Erwägung, einen Vorschlag für einen gemeinsamen strategischen Rahmen vorzulegen; dieser würde alle derzeitigen Forschungs- und Innovationsprogramme und entsprechenden Initiativen umfassen, die insbesondere KMU zugute kommen, indem sie Erleichterungen bei finanziellen und administrativen Regelungen, einen Satz vereinfachter Instrumente für KMU, die die gesamte Innovationskette nahtlos abdecken, und eine zentrale Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung bieten.
Die im Gange befindliche Vereinfachung der Haushaltsordnung27 sollte sich ebenfalls positiv auf den Zugang von KMU zu EU-Finanzierungen und ihre Mitwirkung daran auswirken.
Die Kommission wird Folgendes tun:
- - Schaffung eines vereinfachten und verstärkten Satzes von Finanzierungsinstrumenten, der über aufgestockte Regelungen zu Darlehensbürgschaften zur Förderung von Investitionen, Wachstum, Innovationen und Forschung einer größeren Zahl von KMU zugute kommen soll;
- - weitere Vereinfachung der Verfahren, um die EU-Finanzierungsprogramme zugänglicher für KMU machen;
- - Annahme eines Aktionsplans für einen verbesserten Zugang von KMU zu Finanzierungen im Jahr 2011 sowie gezielte Maßnahmen, um Investoren für die Möglichkeiten, die KMU bieten, zu sensibilisieren;
- - möglicherweise Annahme neuer rechtlicher Regelungen, um sicherzustellen, dass bis 2012 Wagniskapitalfonds mit Sitz in einem Mitgliedstaat in der gesamten EU frei tätig werden und investieren können;
- - entsprechend der Forderung des Europäischen Rates Erkundung von Möglichkeiten, wie ein Instrument zur Stärkung der Rechte am geistigen Eigentum auf europäischer Ebene geschaffen werden kann, insbesondere um den Zugang von KMU zum Wissensmarkt zu erleichtern.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
- - den Zugang von KMU zu den Strukturfonds zu verbessern, indem die Vorlage der für die Unterstützung aus den Strukturfonds erforderlichen Daten von KMU nur einmal gefordert wird;
- - Lösungen in der Art eines "Kreditombudsmanns" zu entwickeln, um den Dialog zwischen KMU und Kreditinstituten weiter zu vereinfachen;
- - sicherzustellen, dass widersprüchliche steuerliche Behandlung nicht zu Doppelbesteuerung führt, die grenzüberschreitende Investitionen von Wagniskapital behindern würden,
- - zentrale Anlaufstellen zu schaffen, bei denen KMU europäische, nationale und lokale Unterstützung beantragen können.
3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU
Durch den SBA sind die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgerufen, die vor der Herausforderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums stehenden KMU dazu zu ermutigen, die Vorteile des Binnenmarktes einschließlich des digitalen Binnenmarktes sowie der wachsenden Märkte außerhalb der EU zu nutzen, und sie dabei zu unterstützen. Zudem werden in der Strategie Europa 2020 mehrere Maßnahmen vorgestellt; Ziele sind eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber ihren wichtigsten Handelspartnern - dem soll insbesondere die Entwicklung einer Industriepolitik für das Globalisierungszeitalter und einer erneuerten Handelsstrategie28 dienen - und ein ressourceneffizientes Europa. Schließlich werden in der Binnenmarktakte29 ehrgeizige Ziele zur Verbesserung des Binnenmarktes festgelegt und ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt.
3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU
Obwohl die Unterstützung von KMU bei der Nutzung des Binnenmarktes beträchtliche Fortschritte gemacht hat, lassen KMU bei grenzüberschreitenden Aktivitäten weiterhin Vorsicht walten, wofür es verschiedene Gründe gibt. Grenzüberschreitende Zahlungen werden oft als kostspielig und aufwändig wahrgenommen, ebenso wie die verfügbaren Instrumente zur Beilegung etwaiger Konflikte mit Kunden, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Einziehung von Forderungen ist von entscheidender Bedeutung für einen gut funktionierenden Binnenmarkt. Angesichts einer Ausfallquote von 60 % bei grenzüberschreitenden Forderungen wird die Kommission Maßnahmen zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Einziehung30 vorschlagen
Außerdem ist der Zugang von KMU zum öffentlichen Beschaffungswesen, auf das 17 % des BIP des EU entfallen, zu erleichtern; hierzu ist es insbesondere weiter zu vereinfachen31. Der Zugang von KMU zu Normen sowie die Vertretung ihrer Interessen in Normungsverfahren verbessert sich derzeit, wenn auch nur langsam. Das Verfahren könnte noch weiter verbessert werden, um unter anderem eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Interessengruppen im Normungsprozess zu gewährleisten. Unterschiede im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie bei den Besteuerungssystemen können so große Schwierigkeiten und Kosten verursachen, dass Unternehmer von einer Ausdehnung ihrer Geschäftstätigkeit auf andere Mitgliedstaaten abgeschreckt werden. Die Kommission wird daher einen EU-weit einheitlichen Satz von Regeln zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die Körperschaftssteuer vorschlagen, um KMU die Ausdehnung ihrer Aktivitäten innerhalb des Binnenmarktes zu erleichtern. Der Begrenzung des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen und der Förderung grenzüberschreitender Aktivitäten sollen auch Initiativen zur Funktion des Mehrwertsteuersystems dienen. Zudem werden KMU oft von verschiedenen Akteuren in der Lieferkette missbräuchliche Vertragsklauseln und unlautere Praktiken aufgezwungen.
Die Kommission ergreift zurzeit Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass KMU unter optimalen Bedingungen in den grenzüberschreitenden Handel einschließlich des Internethandels einsteigen können. Dank dem einheitlichen Zahlungsraum (SEPA) kommen KMU in den Genuss einfacherer, kostengünstigerer Zahlungsregelungen und benötigen32innerhalb des Binnenmarktes nur noch ein Bankkonto . SEPA liefert auch eine Plattform für die Entwicklung einer elektronischen Rechnungstellung für ganz Europa und ihre massenhafte Einführung bei KMU. Die Kommission betonte in ihrer "Digitalen Agenda" ferner das Potenzial von Onlinegeschäften, wobei angestrebt wird, dass bis 2015 33 % der KMU Käufe und Verkäufe online abwickeln sollen. Zur Förderung von kostengünstigen, einfachen und raschen Abhilfeverfahren als effizienter Alternative zu kostspieligeren und langwierigeren Gerichtsverfahren bereitet die Kommission zurzeit einen legislativen Vorschlag zur Förderung alternativer Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution, ADR) in der EU, darunter der möglichen Entwicklung eines EU-weiten Online-Streitbeilegungssystems für den elektronischen Geschäftsverkehr, das sowohl Geschäfte zwischen Unternehmen als auch Geschäfte zwischen Unternehmen und Endkunden (B2B und B2C-eCommerce) abdeckt.
Die Kommission wird eine vertiefte Analyse der unlauteren Geschäftspraktiken und missbräuchlichen Vertragsklauseln im Bereich der Beziehungen zwischen Unternehmen im Binnenmarkt vornehmen und gegebenenfalls einen legislativen Vorschlag einbringen, um Unternehmen gegen missbräuchliche Vertragsklauseln zu schützen. Außerdem wird die Kommission eine Mitteilung zur Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung 33 veröffentlichen, um Probleme, mit denen KMU häufig konfrontiert sind, etwa Betrug im Zusammenhang mit Firmenverzeichnissen, näher zu beleuchten. Die Kommission wird auch darauf hinarbeiten, dass wirtschaftlich abhängige KMU vor unlauteren Handelspraktiken geschützt werden und die Möglichkeit haben, wirksame Abhilfe zu fordern, wenn solche Praktiken auf irgendeiner Stufe einer Lieferkette angewandt werden.
In den Rechtsvorschriften und der Politik der EU wird die Bedeutung der Gewährleistung einer angemessenen Information der Verbraucher über den Herstellungsprozess und den Ursprung der auf dem Binnenmarkt abgesetzten Waren anerkannt34 . Besonderes Augenmerk gilt dabei der Einhaltung der Normen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit der Arbeitskräfte, zur Produkthygiene und -sicherheit sowie der Regeln zum Umweltschutz. Derzeit werden im Parlament und im Rat mit Unterstützung der Kommission Gesetzgebungsinitiativen zur Verbesserung des Rechtsrahmens erörtert 35 ; gleichzeitig sollten KMU besser über ihre Möglichkeiten informiert werden, bestehende EU-rechtliche Instrumente zum Schutz ihrer legitimen Interessen gegen unlautere Handelspraktiken und irreführende Informationen zu nutzen.
KMU werden regelmäßig durch wettbewerbswidrige Praktiken wie Kartellbildung oder Missbrauch einer beherrschenden Stellung geschädigt. Um zu untersuchen, welche Optionen zur Verfügung stehen, damit KMU ihr Recht auf volle Wiedergutmachung solcher Schäden wirksam ausüben können, hat die Kommission eine öffentliche Anhörung zu einem kohärenten europäischen Ansatz zu Sammelklagen gestartet.
Schließlich werden über EU-Informationsdienste (wie das Enterprise Europe Network, das Europäische KMU-Portal, SOLVIT und das Portal "Europa für Sie - Unternehmen") sowie über nationale Websites Informationen zum Binnenmarkt und Ratschläge für Unternehmen in beträchtlicher Menge bereitgestellt. KMU können damit auf Informationen in ihrer Sprache zugreifen. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten die Informationsdienste der Kommission fördern und für eine verstärkte Koordinierung zwischen den eigenen Informationsinstrumenten und denen der Kommission sorgen.
Die Kommission wird Folgendes tun:
- - Durchführung einer vertieften Analyse unlauterer Handelspraktiken in der Europäischen Union und, falls erforderlich, Einbringung eines Vorschlags für einen Rechtsakt;
- - Vorlage von Steuerinitiativen, z.B. eines Gesetzgebungsvorschlages für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) und einer neuen Mehrwertsteuerstrategie, welche insbesondere darauf abzielt, steuerliche Hindernisse sowie den Verwaltungsaufwand für KMU im Binnenmarkt zu reduzieren;
- - Überarbeitung des europäischen Normungswesens im Jahr 2011;
- - Erstellung eines Leitfadens, in dem die Regeln zur Ursprungskennzeichnung erläutert und KMU über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zum Schutz ihrer legitimen Interessen aufgeklärt werden;
- - Vorschlag eines europäischen vertragsrechtlichen Instruments entsprechend den Bedürfnissen von KMU, die auf neuen Märkten Fuß zu fassen versuchen;
- - Entwicklung eines einheitlichen Verfahrens für eine leichtere grenzüberschreitende Einziehung von Forderungen, indem der Gläubiger in die Lage versetzt wird, Gelder von einem Bankkonto des Schuldners in einem anderen Mitgliedstaat einzubehalten.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
- - den "Europäischen Leitfaden zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu Verträgen für öffentliche Auftragsvergaben" vollständig umzusetzen,
- - die Online-Veröffentlichung von einfach und kostenlos zugänglichen Zusammenfassungen europäischer Normen mit klaren Hinweisen auf die Veränderungen im Fall der Überarbeitung von Normen zu fördern.
Die Kommission beabsichtigt und die Mitgliedstaaten werden ersucht, gemeinsam auf eine größere elektronische Interoperabilität im Binnenmarkt hinzuwirken, insbesondere, indem, wie in der Binnenmarktakte vorgeschlagen, bis 2012 ein Vorschlag für die gegenseitige EU-weite Anerkennung elektronischer Signaturen und Authentifizierungen unterbreitet und im Jahr 2011 eine Überarbeitung der Richtlinie über elektronische Signaturen vorgenommen wird.
3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte
Globalisierte Märkte bieten KMU aus der EU neue Geschäftsmöglichkeiten. Einer neueren Studie zufolge 36 sind sie international aktiver als Unternehmen der entsprechenden Größe aus den USA und Japan. 25 % der in der EU ansässigen KMU exportieren oder haben in den letzten drei Jahren Exportgeschäfte getätigt, davon 13 % außerhalb des EU-Binnenmarktes. Gleichzeitig wird in der Studie auf ein riesiges unerschlossenes Marktpotenzial insbesondere in den BRIC-Ländern37 hingewiesen, auf die Schätzungen zufolge im Jahr 2030 etwa 60 % des weltweiten BIP entfallen werden. Bislang werden diese Märkte nur von 7 % bis 10 % der ausführenden EU-KMU bedient.
Für einen erfolgreichen Zugang von KMU zu Märkten von Drittländern ist erforderlich, dass KMU über die richtigen Fähigkeiten verfügen, dass sie durch einen geeigneten politischen Rahmens gestützt werden, der sie in die Lage versetzt, einen Wettbewerbsvorteil zu erringen, und dass sie faire Wettbewerbsbedingungen vorfinden, wenn Hindernisse wie ausländische gesetzliche Regelungen und nichttarifäre Handelshemmnisse zu überwinden sind38 . Die Kommission erwägt eine Reihe von Optionen, darunter Hilfe beim Marktzugang und Beratung in Rechtsangelegenheiten sowie auf dem Gebiet der Normung und der Konformitätsbewertung. Hierbei werden die Dienstleistungen bestehender Unternehmensorganisationen, des Enterprise Europe Network sowie des Europäischen Geschäfts- und Technologiezentrums in Indien und des EU-KMU-Zentrums in China berücksichtigt. Parallel dazu kommen KMU auch die Maßnahmen im Rahmen der Markteröffnungsstrategie zugute, etwa die Datenbank über den Marktzugang oder die Arbeit von über 30 Marktzugangteams, die auf Schlüsselausfuhrmärkten für einen verbesserten Zugang europäischer Unternehmen wirken sollen, indem sie das lokale Expertenwissen der Vertreter von EU-Delegationen, der Botschaften der Mitgliedstaaten und von EU-Unternehmen zusammenbringen39.
Die Kommission ist sehr daran interessiert, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, auch solchen, die in verschiedenen Ländern oder Regionen angesiedelt sind, zu fördern. Dies stellt ein neues Modell der Zusammenarbeit über Cluster und Unternehmensnetzwerke dar, welche Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Kräfte zu vereinen, und ihnen Anreize dafür liefern wird, mittels eines gemeinsamen und koordinierten Ansatzes ein gemeinsames Ziel zu erreichen, ohne dabei ihre Unabhängigkeit zu verlieren. Die Kommission wird in einer Studie klären, wie eine solche Zusammenarbeit am besten auf europäischer Ebene unterstützt werden kann.
Zusätzlich wird die Kommission Anfang 2011 neue Maßnahmen zur Unterstützung von Clustern auf Weltniveau auf den Weg bringen, um internationale Clusteraktivitäten, hervorragende Kenntnisse beim Clustermanagement und die Europäische Beobachtungsstelle für Cluster (European Cluster Observatory) zu erweitern.
Im Rahmen der internationalen Agenda der EU wird die Kommission in ihrer bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit mit Drittländern Gebieten, die für KMU von besonderem Interesse sind, z.B. der Erleichterung des Handels sowie der Integration der Grundsätze des SBA in einschlägige Abkommen und damit zusammenhängenden Überwachungs- und Koordinierungsmechanismen, besonderes Augenmerk widmen. Zudem wird sie ihre Bemühungen um die Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen und Beschränkungen des Zugangs zu Rohstoffen mittels der verfügbaren handelspolitischen Instrumente fortsetzen. Dies wird auch zur weiteren Öffnung von Sektoren, die wie die Dienstleistungsmärkte und das öffentliche Beschaffungswesen für KMU noch immer weitgehend unzugänglich sind, sowie zur Durchsetzung der IPR beitragen.
Die Kommission wird Folgendes tun:
- - Vorstellung einer neuen Strategie zur Unterstützung europäischer KMU auf Märkten außerhalb der Europäischen Union und einer Strategie für weltweit wettbewerbsfähige Cluster und Netzwerke40 im Jahr 2011, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Analyse ihrer Rolle für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU liegt;
- - Abhilfe bei Problemen von KMU mit der Nutzung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU durch verstärkte Information über diese Instrumente und Unterstützung bei ihrem Gebrauch;
- - Fortsetzung der systematischen Bemühungen zur Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse in Freihandelsabkommen, Erleichterung des Zugangs von KMU zu den Märkten von Drittländern und Beitrag zur Durchsetzung der IPR entsprechend der erneuerten Handelspolitik.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
- - die Bildung von KMU-Netzwerken im Einklang mit den EU-Regeln zu staatlichen Hilfen und zum Wettbewerb zu unterstützen;
- - KMU zur Beschäftigung von Spezialisten oder zum Einkauf von Expertenwissen zu ermutigen, um die Unternehmen bei Wachstum, Innovation und internationaler Ausrichtung zu unterstützen.
3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.
Die Kommission hat Maßnahmen getroffen, um KMU für Umwelt- und Energiefragen zu sensibilisieren, und sie bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften, der Bewertung ihrer Umweltfreundlichkeit und Energieeffizienz sowie der Verbesserung von Fähigkeiten und Qualifikationen unterstützt. Diese Maßnahmen müssen zwar verstärkt werden, durch Europa 2020 wurde jedoch der Schwerpunkt dahingehend verlagert, dass KMU dabei geholfen wird, Schlüsselakteure des Übergangs zu einem ressourceneffizienten Wachstum zu werden. Obwohl für KMU durchaus einige Marktanreize zur Optimierung ihres Umgangs mit Ressourcen bestehen, sind die Marktsignale in vielen Fällen nicht leicht zu erkennen und zu deuten, zudem haben KMU mit begrenzten Informationen und Ressourcen zeitlicher, personeller und finanzieller Art zu kämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, sind die Verfügbarkeit angemessener Finanzierungen, auch durch regionale Unterstützungsprogramme für Unternehmen, rechtzeitige Informationen und konkrete Hilfen durch Organisation zur Unternehmensförderung wie die Handelskammern und Beratungsdienste notwendig. Die Entwicklung zum Anreizen für Energie- und Ressourcenaudits kann diesen Übergang fördern.
Marktbasierte Instrumente können außerdem ein ressourceneffizientes Verhalten fördern und somit der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Wirtschaftswachstum zugute kommen.
Die Kommission wird einen besonderen Rahmen schaffen, der es KMU ermöglicht, die Herausforderung einer ressourceneffizienten Wirtschaft anzunehmen und ihr Potenzial zu nutzen. Die Kommission wird insbesondere:
- - den neuen Energieeffizienzplan umsetzen und auf einen Aktionsplan für Ökoinnovationen hinarbeiten, der KMU bei der Förderung der Bildung von Netzwerken sowie von CO₂-armen Technologien und ressourceneffizienter Innovation besonders berücksichtigt;
- - die besonderen Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Energieexperten innerhalb des Enterprise Europe Network weiterentwickeln, wobei zwischen Regionen mit großer Erfahrung und solchen, die einen Rückstand aufweisen, ein Transfer von spezifischen Kenntnissen über den neuesten Stand der Technik, über Methodiken und über bewährte Verfahren stattfindet;
- - das Enterprise Europe Network wird KMU bei der Vermarktung von Waren und Dienstleistungen unterstützen, die aus bewährten Verfahren insbesondere aus CO₂-armen Technologien hervorgegangen sind;
- - KMU-Panele und die KMU-Feedback-Datenbank des Enterprise Europe Network sollen zur Qualitätsverbesserung der Umweltgesetzgebung einschließlich ihrer Umsetzung beitragen.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
- - die Möglichkeiten zur Förderung von Investitionen auf dem Gebiet der Umwelt und der Energie mittels staatlicher Hilfen besser zu nutzen;
- - KMU beim Erwerb der technischen und Managementfähigkeiten zu unterstützen, die notwendig sind, um ihr Unternehmen im Sinne einer CO₂-armen, ressourceneffizienten Wirtschaft umzugestalten; hierzu ist unter anderem der Europäische Sozialfonds einzusetzen
- - rechtliche Anreize für KMU zu schaffen, die in das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) eingetragen sind und die Norm ISO 14.000 anwenden, und Maßnahmen zu ergreifen, die Kleinst- und Kleinunternehmen zur Nutzung der Vorteile von vereinfachten EMAS-ähnlichen Regelungen wie EMAS-EASY veranlassen sollen.
3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.
In der derzeitigen Lage müssen die Mitgliedstaaten die Verwaltungsanforderungen und Verfahren zur Liquidierung scheiternder Unternehmen weiter vereinfachen. Zudem erfolgt ein Drittel der Unternehmensschließungen im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung. In den nächsten zehn Jahren werden pro Jahr bis zu 500 000 Unternehmen mit über 2 Millionen Arbeitsplätzen übergeben werden müssen; die Rahmenbedingungen für Unternehmensübertragungen müssen daher unbedingt verbessert werden41. Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Reihe von Politikempfehlungen auf der Grundlage einer Studie über die Ausmaße des Problems des unternehmerischen Scheiterns und der zweiten Chance vorlegen.
Im Rahmen der Leitinitiative "Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten"42 wird die Kommission den zukünftigen Qualifikationsbedarf in Kleinstunternehmen, Handwerksbetrieben und vergleichbaren Unternehmen bewerten. Außerdem wird in der Initiative jugend in Bewegung"43 der Schwerpunkt auf Ausbildung gelegt, um sicherzustellen, dass die Bildungssysteme tatsächlich die richtigen Fähigkeiten zur Gründung und Führung eines KMU vermitteln.
Zu wenige innovative europäische KMU entwickeln sich zu großen, weltweit erfolgreichen Unternehmen. Zur Überwindung der weiterhin bestehenden Hindernisse für Unternehmer, die "Ideen auf den Markt bringen" wollen, ist ein weites Spektrum von politischen Maßnahmen einzusetzen; diese müssen auf einem breiten Konzept der Innovation bei Waren und Dienstleistungen beruhen, das alle Veränderungen einschließt, die die Entwurfs-, Entwicklungs-, Produktions- und Vermarktungsverfahren der Unternehmen für neue Waren und Dienstleistungen beschleunigen und verbessern (siehe den Plan "Innovationsunion")44 Die Kommission wird prüfen, inwieweit eine Überwachung der Innovationsleistung von Kleinstunternehmen machbar ist, und einen integrierten Rahmen für die Entwicklung und Förderung von digitalen Kompetenzen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit mit besonderem Augenmerk auf kleinen, neugegründeten und besonders rasch wachsenden Unternehmen ("Gazellen") vorschlagen.
Manche KMU wenden auch Geschäftsmodelle an, die sich von dem traditionellen Ansatz des kapitalbasierten Unternehmens unterscheiden. Diese, als "Solidarwirtschaft" bekannte Kategorie umfasst nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften und ähnliche Rechtsformen. Um den besonderen Bedürfnissen solcher Unternehmungen entgegen zu kommen, kündigte die Kommission in der Binnenmarktakte eine Reihe von Maßnahmen zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen an. Diese Maßnahmen würden Problemen im Zusammenhang mit Genossenschaften, Stiftungen und Gegenseitigkeitsgesellschaften einerseits und der Verfolgung sozialer Zielsetzungen andererseits gelten.
Die Kommission wird Folgendes tun:
- - Schaffung von Mentoring-Regelungen für weibliche Unternehmer in mindestens 10 EU-Ländern, um Beratung und Unterstützung bei Gründung, Betrieb und Wachstum ihrer Unternehmen bereitzustellen;
- - Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung von Unternehmensübertragungen und Durchführung einer Förderungskampagne für solche Praktiken;
- - Annahme einer Initiative "soziale Unternehmen" mit Schwerpunkt auf Unternehmen, die soziale Ziele verfolgen, bis Ende 2011.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
- - die Empfehlungen des SBA-Aktionsplans zur Verringerung der für die Unternehmensgründung notwendigen Zeit auf drei Arbeitstage und der Kosten auf 100 EUR bis 2012 umzusetzen und die Zeit, die für die Erlangung der Lizenzen und Genehmigungen (einschließlich der Umweltgenehmigungen) zur Übernahme eines Unternehmens und Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit erforderlich ist, bis Ende 2013 auf einen Monat zu verkürzen;
- - die Empfehlung des SBA-Aktionsplans zur Förderung einer zweiten Chance für Unternehmer durch Begrenzung der Tilgungs- und Entschuldungsfrist für einen ehrlichen Unternehmer nach einer Insolvenz auf drei Jahre bis 2013 umzusetzen;
- - benutzerfreundliche und von vielen Systemen unterstützte elektronische Marktplätze und Datenbanken für zu übertragende Unternehmen zu entwickeln und Ausbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zahl der erfolgreichen Übernehmensübertragungen bereitzustellen; hierzu gehören auch
Sensibilisierungskampagnen zur Notwendigkeit einer frühzeitigen Vorbereitung von Unternehmensübertragungen.
4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse
Eine straffe Steuerung ist der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung des SBA.
Zur Bewertung der Fortschritte wird die Kommission Informationen über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten einholen und auf Grundlage von Artikel 173 des Vertrags von Lissabon jährliche Berichte über die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten herausgeben. Die Überwachung der Politik der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Wettbewerbsfähigkeit wird die Basis für Peer-Reviews und den Austausch bewährter Verfahren liefern. Die Kommission wird dem Rat über die Fortschritte bei der Umsetzung des SBA Bericht erstatten.
Die Interessengruppen werden in verstärktem Maße einbezogen und, soweit es sich um KMU handelt, aufgefordert werden, sich aktiv in die Umsetzung des SBA einzubringen, auch durch die Lieferung regelmäßigen Inputs über die Durchführung der Maßnahmen des SBA.
Die Kommission wird Folgendes tun:
- - Einrichtung eines SBA-Beratungsgruppe aus Vertretern von Regierungen und Unternehmensorganisationen, die an der Bewertung der Annahme des SBA und der Berichterstattung darüber mitwirken soll, um die Bemühungen um weite Verbreitung der Informationen über politische Maßnahmen zugunsten von KMU zu verstärken und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern.
In diesem Rahmen wird sie die KMU-Leistungsüberprüfung weiterentwickeln, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den Maßnahmen des SBA-Aktionsplans liegen wird, um die Leistungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des SBA auf der Grundlage eines breiten Spektrums von Erfolgsindikatoren zu überwachen und zu bewerten;
Vorschlag einer jährlichen KMU-Versammlung, die eng mit der SBA-Konferenz zu bewährten Verfahren verknüpft sein wird, um alle für die Umsetzung des SBA relevanten Interessengruppen zu mobilisieren und den Dialog zwischen ihnen zu fördern.
Die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die regionalen und lokalen Behörden werden aufgefordert: in Koordination mit Vertretern von Unternehmensverbänden nationale und lokale Pläne zur Umsetzung des SBA, die durch einen starken Überwachungsmechanismus gestützt werden, zu erstellen und ein Organ zur Koordinierung von KMU-Angelegenheiten zwischen verschiedenen Behörden ("KMU-Beauftrager") zu schaffen, das mit angemessenen personellen Ressourcen ausgestattet ist und innerhalb der Behörden selbst eine starke Stellung hat.
5. Nächste Schritte
Um die volle Umsetzung des SBA sicherzustellen und auf die derzeitigen Herausforderungen für KMU zu antworten, ist die Kommission entschlossen, KMU weiterhin Vorrang einzuräumen und ihre besonderen Charakteristika in ihren Vorschlägen und Programmen zu berücksichtigen. Die Erhöhung des Bewusstseins für entsprechende Maßnahmen und ihrer Sichtbarkeit bei nationalen und regionalen politischen Entscheidungsträgern und anderen Interessengruppen wird dazu beitragen, den SBA unternehmernah umzusetzen. Dem KMU-Beauftragten fällt die Aufgabe zu, den Fortschritt der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des SBA zu überwachen und wird die KMU-Versammlung regelmäßig informieren. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, den aktualisierten SBA vollständig umzusetzen. Dies gilt ebenso für die Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten.
Anhang
Überprüfung des SBA
Beispiele für bewährte Verfahren; gegliedert nach den zehn Grundsätzen des Small Business Act
Beachten Sie, dass dieser Anhang keine umfassende Beurteilung der politischen Konzepte der Mitgliedstaaten darstellt und lediglich als Ergänzung zu verfügbaren Veröffentlichungen zu KMU-Politik auf europäischer oder nationaler Ebene aufzufassen ist.
Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative
Viele Mitgliedstaaten haben Programme für unternehmerische Initiative eingeführt, mit deren Hilfe der Unternehmergeist und unternehmerische Fähigkeiten junger Menschen gefördert werden und sie für die Möglichkeit einer Unternehmensgründung sensibilisiert werden - entweder durch die Aufnahme des Themas Unternehmertum in die schulischen und universitären Lehrpläne, oder im Rahmen spezifischer Projekte45.
In manchen Ländern ist die Ausbildung zum Unternehmertum Gegenstand einer kohärenten nationalen Strategie (Dänemark, Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich), andere Länder sind dabei, diesem Beispiel zu folgen (Portugal, Österreich). So können in Lettland Hunderte von Studenten jährlich einen Unternehmensplan im Rahmen eines Wettbewerbs vorlegen. In den Niederlanden lief ein Programm an, in dessen Rahmen junge Unternehmer Netzwerke in den USA bilden können.
Einige Länder sind an nationalen oder europäischen Programmen beteiligt, die die Unternehmertätigkeit von Frauen fördern (Dänemark, Deutschland Finnland, Frankreich, Griechenland,46 47 Irland, Island, Italien, Norwegen, Polen, Slowakei, Schweden und Zypern). Einige Mitgliedstaaten verwenden zur Finanzierung dieser Programme beträchtliche Geldbeträge aus den Mitteln der Strukturfonds.
Weitere Beispiele für bewährte Verfahren48
Österreich: Eine "Nachfolgebörse" (gestartet im Jahr 2008) bietet Unterstützung bei der Übertragung von Unternehmen. Dabei werden Unterstützungsdienstleistungen und eine elektronische Plattform bereitgestellt, mit deren Hilfe Unternehmer, die eine Unternehmensübertragung beabsichtigen, mit Übernahmewilligen zusammengebracht werden.
Frankreich: Der Rechtsstatus eines "autoentrepreneur" (2009) ermöglicht es allen Bürgern (Erwerbslose, Erwerbstätige, Beamte, Rentner), auf eine unkomplizierte Weise ein Unternehmen zu gründen und in den ersten drei Jahren eine Reihe von Steuerbefreiungen in Anspruch zu nehmen. Zwischen Januar 2009 und Juni 2010 haben über 500 000 "autoentrepreneurs" ein Unternehmen gegründet.
Rumänien: Das Programm "Start" zielt darauf ab, unternehmerische Fähigkeiten bei jungen Leuten (18-35-jährige) zu fördern und Unternehmensgründungen zu unterstützen. (Haushaltsmittel: 21,2 Mio. EUR im Jahr 2009, darunter 19 Mio. EUR für Kredite und 2,1 Mio. EUR zur Finanzierung der durchführenden Agentur).
Schweden: Im Rahmen des nationalen Programms zur Förderung unternehmerischer Tätigkeit von Frauen (2007-2010) werden Förder- und Mentordienste für von Frauen getätigte Unternehmensgründungen bereitgestellt. Es wurde ein nationales Netzwerk von Botschafterinnen gegründet, welches den Anstoß zur Errichtung eines Europäischen Netzwerkes von Botschafterinnen des Unternehmertums im Jahre 2009 gab.
Grundsatz 2: Eine zweite Chance
Nur fünf Mitgliedstaaten (Belgien, Finnland, Irland, Spanien und das Vereinigte Königreich) halten sich an die Empfehlung,49 alle rechtlichen Verfahren zur Abwicklung eines Unternehmens im Falle einer nicht betrügerischen Insolvenz binnen einem Jahr abzuschließen.
Weitere Beispiele für bewährte Verfahren50
Belgien: Gesetz über die Kontinuität von Unternehmen (2009), mit dem Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zur Vermeidung von Insolvenz und Vergleichverfahren ein Moratorium gewährt wird.
Estland: Mit dem 2008 beschlossenen Neuordnungsgesetz wurde eine Alternative zu Konkursverfahren geschaffen, die ein Überleben von Unternehmen in Fällen vorübergehender Solvenzprobleme ermöglicht.
Lettland: Mit dem Inkrafttreten eines neuen Insolvenzgesetzes im Jahr 2010 wurden die Insolvenzverfahren vereinfacht und beschleunigt. Auf diese Weise konnten eine Stabilisierung des Finanzsektors und eine Verringerung der Verschuldung im Privatsektor sichergestellt werden.
Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU
Nur einige wenige Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Luxemburg, Polen, Slowenien, Schweden und das Vereinigte Königreich) haben in ihr nationales Entscheidungsfindungsverfahren einen KMU-Test einbezogen.
Die Niederlande stellen ein interessantes Beispiel für die Verringerung des Verwaltungsaufwands dar; das niederländische Modell51 wurde bereits in mehreren Ländern übernommen.
Weitere Beispiele für bewährte Verfahren
Deutschland: Im Jahr 2009 wurden im Rahmen des Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetzes52 Bürokratieentlastungen bei 23 Verfahren erzielt.
Italien: Im April 2010 beschloss die Regierung eine Empfehlung zur Umsetzung des Small Business Act in Italien. Dabei wurde eine ständige Arbeitsgruppe eingesetzt, an der Vertreter von Ministerien, Kammern, Unternehmensverbänden, Regionen sowie das italienische Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses teilnehmen. Aufgabe der Gruppe ist die Überwachung der Umsetzung des SBA und die Unterbreitung von Vorschlägen in diesem Zusammenhang. Jährlich wird ein Bericht über die Umsetzung des SBA erstellt und im Internet53veröffentlicht
Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden
Beispiele für bewährte Verfahren54
Tschechische Republik: Die Einrichtung der "Data box"(2009) zielt auf die Vereinfachung des Datenaustauschs zwischen Unternehmern und Behörden ab.
Ungarn: Die Verwaltung stellt für die Registrierung eines Unternehmens eine zentrale Anlaufstelle mit vereinfachten und elektronisch abwickelbaren Verfahren bereit (seit 2008 sind elektronische Verfahren obligatorisch und die Zeit für die Registrierung eines Unternehmens wurde auf eine Stunde verkürzt).
Portugal: Das Programm "Simplex" zielt auf die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, -verfahren und -praktiken ab. Seit 2009 werden öffentliche Konsultationen auch über einen Blog abgewickelt.
Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen
Nur wenige Länder haben mit der Werbung für den Europäischen Leitfaden zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu öffentlichen Aufträgen begonnen (Deutschland, Frankreich, Irland, Österreich, Polen, Portugal, Schweden und das Vereinigte Königreich). Die am meisten genutzte Maßnahme zu Gunsten von KMU war die Aufteilung von Ausschreibungen in Lose und ein verbesserter Informationszugang mittels zentraler Websites, interaktiver Internet-Seiten und anderer Entwicklungen im Bereich der elektronischen Auftragsvergabe.
Weiteres Beispiel für bewährte Verfahren55
Vereinigtes Königreich: Auf dem Webportal der Regierung "Supply2.gov.uk" werden Ausschreibungen aus dem öffentlichen Sektor angekündigt und der Zugriff diese ermöglicht. Im Jahr 2008 veröffentlichte das für die Beschaffung zuständige Office of Government Commerce zwölf Empfehlungen für die Beseitigung von Hindernissen, die die KMU bei der Bewerbung um öffentliche Beschaffungsaufträge überwinden müssen.
Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln
Beispiele für bewährte Verfahren56
Die meisten Mitgliedstaaten haben politische Maßnahmen für einen erleichterten Zugang von KMU zu Finanzierung über eine öffentliche Förderung von Garantieregelungen (Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern) bzw. die Kofinanzierung von Mikrokrediten (Deutschland, Irland, Lettland, Litauen, Österreich, Slowakei, Schweden und Ungarn) eingeleitet. Darüber hinaus haben mehrere Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Erhöhung des Risikokapitals ergriffen (Dänemark, Deutschland, Irland, Luxemburg, Polen, Slowakei, Schweden, Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich). Ferner sei erwähnt, dass Belgien, Frankreich, Irland, Ungarn und unlängst auch Finnland die Stelle eines "Kredit-Ombudsmannes" geschaffen haben.
Einige Mitgliedstaaten haben im Vorgriff auf die Neufassung der Richtlinie über Zahlungsverzug Maßnahmen zur Bekämpfung verspäteter Zahlungen ergriffen. In manchen Fällen gehen diese Maßnahmen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus (Belgien, Deutschland, Frankreich, Portugal und das Vereinigte Königreich). Spanien hat 2010 ein neues Gesetz verabschiedet, in dem eine Zahlungsfrist von 30 Tagen für öffentliche Stellen und 60 Tagen für Zahlungen zwischen Unternehmen vorgeschrieben wird.
Grundsatz 7: Binnenmarkt
22 Mitgliedstaaten haben operationelle zentrale Anlaufstellen (einheitliche Ansprechpartner)57 eingerichtet: Damit können Diensteanbieter die für europaweite Geschäftsabwicklung erforderlichen Verwaltungsformalitäten auf elektronischem Weg erledigen. 15 Länder bieten zusätzlich zur nationalen Sprachfassung(en) auch eine englische Fassung der Website an (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Litauen, die Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation
Einige Mitgliedstaaten bieten Finanzhilfen für junge innovative Unternehmen, insbesondere Start- und Risikokapital (Belgien, Deutschland, Finnland, Griechenland, Österreich, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und das Vereinigte Königreich). Andere Länder bieten finanzielle Unterstützung für Innovations- oder Wettbewerbszentren, die eine Verbindung zwischen Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen herstellen (Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Tschechische Republik und Vereinigtes Königreich). Der Einsatz von "Innovationsgutscheinen", mit denen KMU innovative Beratungsdienste und Wissen erwerben können, findet immer häufiger Anwendung (Griechenland, Irland, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und58Vereinigtes Königreich
Weitere Beispiele für bewährte Verfahren
Italien: Zur Förderung einer Vernetzung innovativer KMU wurde im Juli 2010 ein Gesetz über Unternehmensnetzwerke angenommen, mit dem steuerliche, verwaltungstechnische und59finanzielle Anreize für die Unternehmen bereitgestellt werden
Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen
Zur Unterstützung der KMU bei der Aktualisierung oder beim Ersatz der Ausrüstung durch energieeffiziente Alternativen stellen einige Mitgliedstaaten über günstige Kreditbedingungen oder direkte Beihilfen Finanzmittel für die Energieeffizienz zur Verfügung (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Malta, Portugal, Slowenien, Vereinigtes Königreich und Zypern). Manche Länder unterstützen die KMU ebenfalls bei der Entwicklung von Geschäftschancen auf ökologisch orientierten Märkten (Bulgarien, Deutschland, Tschechische Republik und Slowakei). Darüber hinaus stellen Mitgliedstaaten zur Information und Sensibilisierung der KMU für die mit der Energieeffizienz verbundenen Kosteneinsparungen und Geschäftsmöglichkeiten KMU-Beratungsdienste bereit (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Österreich, Schweden, Spanien, Ungarn und Vereinigtes Königreich)60.
Weitere Beispiele für bewährte Verfahren61
Dänemark: Mit dem im Jahr 2009 eingerichteten Fonds für Unternehmensinnovation (EUR 100 Mio. EUR für den Zeitraum 2010-2012) unterstützt das dänische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie die Erschließung von Geschäftschancen auf ökologisch ausgerichteten Märkten.
Niederlande: Die 2008 eingerichtete Stiftung für Wissen und Innovation in Energie- und Umwelttechnologie ist ein Netzwerk von 160 Unernehmen, Wissenszentren sowie regionalen und lokalen Regierungsstellen, das Projekte im Bereich ökologische Produkte und Technologien (z.B. intelligente Solarenergieanwendungen, intelligente Netze usw.) kofinanziert.
Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung
Mehrere Regierungen unterstützen die Internationalisierung der KMU, so z.B. durch finanzielle Beihilfen für Exportförderung, Marktzugangsstrategien und Teilnahme an Handelsmessen (Dänemark, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Polen, Portugal Slowakische Republik, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, das Vereinigte Königreich und Zypern). Manche der Länder (Dänemark, Slowenien) legen dabei den Schwerpunkt auf wachstumsstarke Unternehmen mit einem Wunsch nach Internationalisierung, andere heben neue Agenturen für Exportförderung (Luxemburg) bzw. neue Förderprogramme (Ungarn) eingerichtet. In der Pilotphase befindet sich ferner (Frankreich) ein Betreuungssystem, bei dem Großunternehmen62KMU bei der Internationalisierung unterstützen
- 1. Mitteilung der Kommission "Vorfahrt für KMU in Europa - Der "Small Business Act" für Europa", KOM (2008) 394 endgültig.
- 2. http://ec.europa.eu/eu2020/index_de.htm
- 3. KOM (2011) 11 endgültig.
- 4. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/small-businessact/implementation/files/sba_imp_de.pdf
- 5. Darüber hinaus enthält das Grünbuch der Kommission zur Zukunft der Mehrwertsteuer einen eigenen Abschnitt über KMU.
- 6. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-marketgoods/fightinglatepayments/index_de.htm
- 7. SEK(2005)0433 endgültig, Anhang von KOM (2005) 121 endgültig.
- 8. Mitteilung der Kommission: Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, ABl. C6 vom 11. 1.2011, Seite 5.
- 9. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/business-environment/publicprocurement/index en.htm
- 10. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/entrepreneurship/sme-week/
- 11. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/promoting-entrepreneurship/women/ambassadors/index en.htm
- 12. Europa-2020-Leitinitiative "Innovationsunion", Annahme durch die Kommission im Oktober 2010.
- 13. Mitteilung "Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020", KOM (2010) 553.
- 14. http://ec.europa.eu/agriculture/rurdev/leg/index de.htm und http://ec.europa.eu/agriculture/fin/index_de.htm
- 15. Der Anhang enthält Beispiele von Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung des SBA.
- 16. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/business-environment/start-upprocedures/index_en.htm
- 17. Mitteilung " Intelligente Regulierung in der Europäischen Union", KOM (2010) 543 endgültig.
- 18. KOM (2011) 20.
- 19. http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2010/green_paper_audit_en.htm
- 20. http://ec.europa.eu/information_society/activities/egovernment/action_plan_2011_2015/index_en.htm jeweiligen Unternehmensgröße;
- 21. http://www.ecb.int/stats/money/surveys/lend/html/index.en.html
- 22. http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=836
- 23. Joint Action to support Microfinance Institutions in Europe (Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa)
- 24. http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=836 und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/finance/borrowing/microcredit/index_de.htm versuchen, das Angebot von und die Nachfrage nach Wagniskapital innerhalb des Enterprise Europe Network besser aufeinander abzustimmen.
- 25. Risk Sharing Financial Facility, http://www.eib.org/products/loans/special/rsff/index.htm"lang=de&
- 26. Im Rahmen der Kohäsionspolitik sind im laufenden Programmzeitraum 2007-2013 etwa 55 Milliarden EUR für die Unternehmensförderung vorgesehen, davon sind 27 Milliarden direkt für KMU bestimmt, während bei 28 Milliarden die Vergabe nicht an die Unternehmensgröße geknüpft ist.
- 27. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union KOM (2010) 815.
- 28. Mitteilung "Handel, Wachstum und Weltgeschehen", KOM (2010) 612 vom 9.11.2010.
- 29. http://ec.europa.eu/internal market/smact/index-de.htm
- 30. SEK(2005) 433, Anhang von COM (2010) 135 endgültig.
- 31. Siehe das Grünbuch über die Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens in der EU: http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/modernising_rules/consultations/index_de.htm
- 32. http://ec.europa.eu/internal market/payments/sepa/index de.htm
- 33. Richtlinie 2006/114/EG.
- 34. Die Information über den Ursprung oder den Herkunftsort von Waren wird von zwei derzeit erörterten Gesetzgebungsinitiativen erfasst: dem Vorschlag für eine Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und dem "Qualitätspaket", siehe KOM (2010) 73 8.
- 35. Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern (KOM (2005) 661) und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bezeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen (KOM (2009) 31).
- 36. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/market-access/internationalisation/index en.htm
- 37. Brasilien, Russland, Indien und China.
- 38. In einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie werden spezifische Probleme benannt, die sich verschiedenen Typen von KMU in Handelsschutzuntersuchungen stellen, darunter mangelnde Transparenz und Schwierigkeiten bei der Bewertung von Informationen, und mögliche Lösungen vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten erörtern zurzeit die Schlussfolgerungen der Studie, um über Folgemaßnahmen zu entscheiden. Näheres auf der Website der Generaldirektion Handel: http://ec.europa.eu/trade/tackling-unfair-trade/tradedefence/informationforbusiness/sme/
- 39. http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/marketaccess/exportfromeu/
- 40. Mitteilung der Kommission "Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit" (KOM (2010) 614).
- 41. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/documents/transfers/index en.htm
- 42. KOM (2010) 682 endgültig.
- 43. KOM (2010) 477 endgültig.
- 44. http://ec.europa.eu/research/innovation-union/index_en.cfm
- 45. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/industrial-competitiveness/industrialpolicy/files/memberstatescompetitiveness performance and policiesen.pdf
- 46. Island und Norwegen gehören zu den Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die den Small Business Act durchführen und im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation Förderung in Anspruch nehmen.
- 47. Siehe Fußnote 2.
- 48. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figuresanalysis/performancereview/index_en.htm (siehe SBA-Länderkurzdarstellungen 2009, Abschnitt 5 über Bewährte Verfahren).
- 49. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/docs/sba/sba action plan en.pdf
- 50. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figuresanalysis/performancereview/index_en.htm (siehe SBA-Länderkurzdarstellungen 2009, Abschnitt 5 über Bewährte Verfahren).
- 51. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/better-regulation/administrativeburdens/actionprogramme/index en.htm#h2-5 & und http://english.minlnv.nl/portal/page" pageid=116,4093799& dad=portal& schema=PORTAL
- 52. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figuresanalysis/performancereview/index en.htm (siehe SBA-Länderkurzdarstellungen 2009, Abschnitt 5 über Bewährte Verfahren).
- 53. http://www.sviluppoeconomico.gov.it/pdf upload/documenti/Rapportosba2010DEF.pdf und http://www.sviluppoeconomico.gov.it/primopiano/dettaglio primopiano.php"sezione=primopiano&tem a dir=tema2&id primopiano=718.
- 54. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figuresanalysis/performancereview/index_en.htm (siehe SBA-Länderkurzdarstellungen 2009, Abschnitt 5 über Bewährte Verfahren).
- 55. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figuresanalysis/performancereview/index en.htm (siehe SBA-Länderkurzdarstellungen 2009, Abschnitt 5 über Bewährte Verfahren).
- 56. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figuresanalysis/performancereview/index_en.htm (siehe SBA-Länderkurzdarstellungen 2009, Abschnitt 5 über Bewährte Verfahren).
- 57. http://ec.europa.eu/internal_market/eu-go/
- 58. "SMEs, Entrepreneurship and Innovation" OECD Studies on SMEs and Entrepreneurship, 2010.
- 59. http://www.urp.it/allegati/Legge - 2010 122.pdf (Artikel 42)
- 60. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figuresanalysis/performancereview/index en.htm (siehe SBA-Länderkurzdarstellungen 2009, Abschnitt 5 über Bewährte Verfahren).
- 61. Quelle: SBA-Datenbank bewährter Verfahren http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/best-practices/database/SBA/index.cfm"fuseaction=welcome.detail
- 62. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figuresanalysis/performancereview/index_en.htm (siehe SBA-Länderkurzdarstellungen 2009, Abschnitt 5 über Bewährte Verfahren).