Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 590/11 (PDF) = AE-Nr. 110741,
Drucksache 721/12 (PDF) = AE-Nr. 120899,
Drucksache 048/13 (PDF) = AE-Nr. 130055,
Drucksache 258/14 (PDF) = AE-Nr. 140550,
Drucksache 331/14 (PDF) = AE-Nr. 140710,
Drucksache 498/14 (PDF) = AE-Nr. 140959,
Drucksache 580/14 (PDF) = AE-Nr. 141071
Europäische Kommission
Brüssel, den 25.2.2015 COM (2015) 80 final
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
Ziel einer krisenfesten, auf einer ehrgeizigen Klimapolitik basierenden Energieunion ist die Versorgung der Verbraucher in der EU - d.h. der Privathaushalte und Unternehmen - mit sicherer, nachhaltiger, auf Wettbewerbsbasis erzeugter und erschwinglicher Energie. Die Verwirklichung dieses Ziels erfordert eine grundlegende Umstellung des europäischen Energiesystems.
Wir streben eine Energieunion an, in der die Mitgliedstaaten erkennen, dass sie voneinander abhängig sind, wenn sie für ihre Bürger eine sichere Energieversorgung gewährleisten wollen, in der Solidarität und Vertrauen herrschen und die in der globalen Politik mit einer Stimme spricht.
Wir streben ein integriertes europaweites Energiesystem an, in dem die Energieströme ungehindert über die Grenzen hinweg fließen, das auf Wettbewerb und der bestmöglichen Nutzung der Ressourcen basiert und in dem die Energiemärkte auf EU-Ebene erforderlichenfalls wirksam reguliert werden.
Wir streben eine Energieunion mit einer nachhaltigen, CO₂-armen und klimafreundlichen Wirtschaft an, die auf Dauer angelegt ist.
Wir streben eine Energieunion mit starken, innovativen und wettbewerbsfähigen europäischen Unternehmen an, die die Industrieprodukte und technischen Mittel entwickeln, die notwendig sind, damit wir in Europa und den Ländern außerhalb Europas über Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung der CO₂ Emissionen verfügen.
Wir streben eine Energieunion an, in der die europäischen Arbeitskräfte über die Qualifikationen für den Aufbau und das Management der Energiewirtschaft von morgen verfügen.
Wir streben eine Energieunion an, in der aufgrund von Preissignalen, die auf langfristigen Bedürfnissen und politischen Zielen beruhen, bei den Investoren Vertrauen vorhanden ist.
Vor allem aber streben wir eine Energieunion an, in deren Mittelpunkt die Bürger und Bürgerinnen stehen, die ihrerseits Verantwortung für die Umstellung des Energiesystems übernehmen, neue Technologien zur Senkung ihrer Energiekosten nutzen, aktiv am Markt teilnehmen und, wenn sie sich in einer gefährdeten Situation befinden, Schutz genießen.
Um unser Ziel zu erreichen, müssen wir uns von einer auf fossilen Brennstoffen beruhenden Wirtschaft abwenden, in der die Energieversorgung zentralisiert ist und von der Angebotsseite gesteuert wird und die sich auf alte Technologien und veraltete Geschäftsmodelle stützt. Wir müssen die Position der Verbraucher stärken, indem wir ihnen Informationen und Auswahl bieten und Flexibilität für die Nachfrage- wie auch die Angebotssteuerung schaffen. Das fragmentierte System mit unkoordinierten nationalen Strategien, Markthemmnissen und in Bezug auf die Energieversorgung isolierten Gebiete muss der Vergangenheit angehören.2
Die europäische Energiewirtschaft in Zahlen
Aus den jüngsten Daten geht hervor, dass die EU 53 % ihres Energieaufkommens für etwa 400 Mrd. EUR importiert hat; damit ist sie der größte Energieimporteur weltweit. Sechs Mitgliedstaaten beziehen ihre gesamten Erdgaslieferungen von einem einzigen externen Lieferanten und sind daher nach wie vor extrem anfällig in Versorgungskrisen. Es wird ferner veranschlagt, dass durch Energieeinsparungen in Höhe von 1 % die Erdgaseinfuhren um jeweils 2,6 % gesenkt werden1. 75 % unseres Gebäudebestands ist nicht energieeffizient. Der Verkehr hängt zu 94 % von Erdölprodukten ab, von denen 90 % eingeführt werden. Insgesamt wurden in der EU über 120 Mrd. EUR jährlich an direkten oder indirekten Energiesubventionen gewährt, die häufig nicht gerechtfertigt waren2. Allein bis 2020 müssen mehr als 1 Billion EUR in den Energiesektor der EU investiert werden3.
Die Großhandelspreise für Strom in den europäischen Ländern sind niedrig, liegen jedoch immer noch um 30 % über denen in den USA. Gleichzeitig sind zwischen 2012 und 2013 die Strompreise nach Steuern für die Haushalte durchschnittlich um 4,4 % gestiegen. Die Großhandelspreise für Gas sind immer noch mehr als doppelt so hoch wie in den USA4. Der Preisunterschied im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften hat Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, insbesondere der energieintensiven Unternehmen.
Die europäischen Erneuerbare-Energien-Unternehmen verzeichnen einen Jahresumsatz von insgesamt 129 Mrd. EUR und beschäftigen mehr als eine Million Menschen5. 40 % aller Patente für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien entfallen auf Unternehmen aus der EU6. Nun besteht die Aufgabe darin, Europas führende Rolle bei den globalen Investitionen in erneuerbare Energie aufrechtzuerhalten7.
Die Europäische Union verfügt heute über EU-weite Energievorschriften, in der Praxis existieren jedoch 28 nationale Regulierungsrahmen. Dies muss sich ändern. Wir brauchen einen integrierten Energiemarkt, um mehr Wettbewerb, eine höhere Markteffizienz durch bessere Nutzung der Energieerzeugungsanlagen in der EU und erschwingliche Preise für die Verbraucher zu erreichen.
Der Endkundenmarkt funktioniert nicht so, wie es sein sollte. Viele Haushalte verfügen über eine zu geringe Auswahl bei den Energieversorgern und über zu wenig Kontrolle über ihre Energiekosten. Ein unannehmbar hoher Prozentsatz europäischer Haushalte kann seine Energierechnungen nicht begleichen.
Die Energieinfrastruktur ist alt und nicht für die Aufnahme der zunehmenden Mengen an Energie aus erneuerbaren Quellen geeignet. Investitionen müssen mobilisiert werden; die derzeitige Marktorganisation und die Politik der einzelnen Staaten setzen jedoch nicht die richtigen Anreize und bieten keine hinreichende Vorhersehbarkeit für potenzielle Investoren.
Es existieren nach wie vor "Energieinseln", da zahlreiche Märkte nicht ausreichend mit ihren Nachbarn vernetzt sind. Dies erhöht die Kosten für die Verbraucher und schafft im Hinblick auf die Energieversorgung Unsicherheit.
Die EU ist weiterhin führend in den Bereichen Innovation und erneuerbare Energien; andere Teile der Welt schließen jedoch rasch auf, und wir haben bei einigen umweltfreundlichen, CO₂-armen Technologien bereits an Boden verloren.
Durch mehr Investitionen in global konkurrierende Hochtechnologieunternehmen im Rahmen stabiler Strategien werden Wachstum und Beschäftigung in Europa gefördert. Neue Branchen, Geschäftsmodelle und Berufsprofile werden entstehen. Ein solcher Wandel wäre tiefgreifend für alle Akteure im Energiesystem, einschließlich der Verbraucher.
Europa muss jetzt die richtigen Entscheidungen treffen. Wenn wir die bisherige Politik fortsetzen, wird die unumgängliche Umstellung auf eine CO₂-arme Wirtschaft durch die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kosten der fragmentierten nationalen Energiemärkte erschwert. Die derzeit noch niedrigen Preise für Öl und Gas sollten - angesichts der sinkenden Kosten umweltfreundlicherer Energieformen, einer starken europäischen Klimaschutzpolitik und der Entwicklung neuer Technologien - als historische Möglichkeit zur sinnvollen Neuausrichtung der Energiepolitik der EU genutzt werden: zur Ausrichtung auf die Energieunion.
2. Weiteres Vorgehen
Die Strategie der Energieunion verfügt über fünf sich gegenseitig verstärkende und eng miteinander verknüpfte Dimensionen, mit denen größere Energieversorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit angestrebt wird:
- - Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen; - ein vollständig integrierter europäischer Energiemarkt;
- - Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage;
- - Verringerung der CO₂-Emissionen der Wirtschaft;
- - Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Im Mai 2014 hat die Kommission in ihrer Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung8 dargelegt, dass die EU nach wie vor für externe Schocks im Energiebereich anfällig ist, und die politischen Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene aufgefordert, den Bürgern zu vermitteln, welche Entscheidungen mit der Verringerung unserer Abhängigkeit von bestimmten Brennstoffen, Energielieferanten und Versorgungswegen verbunden sind. Die Energieunion baut auf dieser Strategie auf.
Die wichtigsten Grundlagen für die Energieversorgungssicherheit sind die Verwirklichung des Energiebinnenmarktes und ein effizienterer Energieverbrauch. Sie beruht darauf, dass mehr Transparenz sowie mehr Solidarität und Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten vorhanden sind. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit ist die EU eng mit ihren Nachbarstaaten verbunden.
Gemeinsame Vorgehensweisen im Energiebereich können alle Teile der Europäischen Union stärken, z.B. im Falle von Versorgungsschwierigkeiten und Störungen. Der Geist der Solidarität im Energiebereich wird im Vertrag ausdrücklich erwähnt und steht im Mittelpunkt der Energieunion.
Diversifizierung der Versorgung (Energiequellen, Lieferanten und Versorgungswege)
Die politischen Herausforderungen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Diversifizierung von Energiequellen, Lieferanten und Versorgungswegen für eine sichere und krisenfeste Energieversorgung der europäischen Bürger und Unternehmen entscheidend ist; diese erwarten jederzeit Zugang zu erschwinglicher Energie zu wettbewerbsbasierten Preisen. Zur Gewährleistung einer diversifizierten Gasversorgung müssen die Arbeiten zum Südlichen Gaskorridor intensiviert werden, damit die zentralasiatischen Länder ihr Erdgas nach Europa exportieren können. In Nordeuropa verbessert sich die Versorgungssicherheit durch den Aufbau von Flüssiggas-Hubs mit mehreren Lieferanten erheblich. Diesem Beispiel sollte man in Mittel- und Osteuropa sowie im Mittelmeerraum (wo derzeit ein Gashub entsteht) folgen.
An der Errichtung der Infrastrukturen für die Bereitstellung von Gas aus neuen Quellen für die EU sind viele Partner beteiligt; außerdem ist dieser Schritt komplex und kostenaufwändig. Die Lösung der dadurch entstehenden Probleme erfordert ein entschlossenes Handeln auf EU-Ebene. Die Kommission wird ihre Unterstützung für diesen Prozess mit allen verfügbaren Finanzierungsinstrumenten der Union ausbauen, insbesondere über den künftigen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), und die europäischen Finanzinstitutionen in vollem Umfang einbinden. Allerdings müssen auch die notwendigen Infrastrukturen innerhalb der EU vorhanden sein (einschließlich der Möglichkeit von Gasflüssen entgegen der Hauptflussrichtung), um das Gas dorthin bringen zu können, wo es gebraucht wird.
Wir werden umfassend das Potenzial von Flüssigerdgas (LNG) prüfen, auch als Reserve in Krisensituationen, in denen über das vorhandene Fernleitungssystem nicht genügend Gas nach Europa gelangt. Eine Zunahme des LNG-Handels wird zu einer Annäherung der Erdgaspreise weltweit beitragen. Die LNG-Preise lagen in den letzten Jahren über den Preisen für Pipelinegas, vor allem aufgrund der hohen Verflüssigungs-, Rückvergasungs- und Transportkosten sowie der Nachfrage in Asien. Um diese Probleme anzugehen, wird die Kommission eine umfassende LNG-Strategie ausarbeiten, die auch die erforderliche Transportinfrastruktur zur Anbindung von LNG-Zugangspunkten an den Binnenmarkt behandeln wird. Das Potenzial der Erdgasspeicherung in Europa und der rechtliche Rahmen für eine ausreichende Speicherung für den Winter werden in diesem Zusammenhang ebenfalls behandelt. Die Kommission wird ferner auf die Beseitigung von Hindernissen für LNG-Importe aus den USA und anderen LNG-Lieferländern hinarbeiten.
Angesichts der Importabhängigkeit der EU und der globalen Herausforderungen des Klimawandels müssen wir zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung des Ölverbrauchs ergreifen. Die derzeit niedrigen Ölpreise sind auf eine überschüssige Produktion, einen geringeren Verbrauch und eine höhere Energieeffizienz zurückzuführen9.
Die EU ist in hohem Maße von der Einfuhr von Kernbrennstoffen und damit verbundener Dienstleistungen in die Mitgliedstaaten abhängig, in denen die Kernenergie Teil des Energiemix ist. Die Diversifizierung der Versorgung ist wichtig, damit ihre Sicherheit gewährleistet ist. Die Kommission wird die Anforderungen an die gemäß Artikel 41 des Euratom-Vertrags vorzulegenden Informationen über Vorhaben für kerntechnische Anlagen aktualisieren und überarbeiten.
In der EU erzeugte Energie trägt zur Verringerung der Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren bei. Hier geht es vor allem um erneuerbare Energien - im Interesse der Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO₂-Emissionen - sowie um konventionelle und, in den Mitgliedstaaten, die sich dafür entschieden haben, nicht konventionelle fossile Energieträger. Die Öl- und Gasgewinnung aus nicht konventionellen Quellen (z.B. Schiefergas) in Europa ist eine Option, sofern mit Fragen der öffentlichen Akzeptanz und der Umweltauswirkungen angemessen umgegangen wird.
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Mitgliedstaaten, Übertragungsnetzbetreiber, die Industrie und alle anderen Beteiligten müssen eng zusammenarbeiten, damit ein hohes Maß an Energieversorgungssicherheit für die europäischen Bürger und Unternehmen gewährleistet ist.
Im Zusammenhang mit Erdöl wurden mit der Verabschiedung der Richtlinie über Erdölvorräte aus dem Jahr 0910 bereits wichtige Schritte unternommen; in ihr ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten enthalten, Mindestvorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen anzulegen und zu halten.
Die Mitgliedstaaten sollten sicher sein können, dass sie sich bei Versorgungsengpässen auf ihre Nachbarn verlassen können. In dem 2014 von der Kommission vorgelegten Bericht über die kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems11 wird die Notwendigkeit stärkerer Zusammenarbeit bei der Reaktion auf eine mögliche Versorgungsunterbrechung hervorgehoben. Im Hinblick auf ein gemeinsames Krisenmanagement wird die Kommission Präventions- und Notfallpläne auf regionaler und auf EU-Ebene vorschlagen, wobei die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft einbezogen werden. Die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere bei Versorgungskrisen, muss gestärkt werden. Diese Fragen und die Erfahrungen aus der Umsetzung der Verordnung werden bei einem Vorschlag für die Überarbeitung der Verordnung über eine sichere Erdgasversorgung berücksichtigt werden.
Die Kommission wird Optionen für Mechanismen zur freiwilligen Bündelung der Nachfrage im Hinblick auf einen gemeinsamen Einkauf von Erdgas in Krisenzeiten und in Fällen, in denen Mitgliedstaaten von einem einzigen Lieferanten abhängig sind, prüfen. Diese müssten in vollem Einklang mit den Regeln der WTO und den Wettbewerbsregeln der EU stehen.
In zahlreichen Mitgliedstaaten gibt es derzeit keinen angemessenen Rahmen für die Sicherheit der Stromversorgung, und es werden veraltete und uneinheitliche Vorgehensweisen bei der Bewertung der Versorgungssicherheit angewandt. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission eine Reihe akzeptabler Risikoniveaus für Versorgungsunterbrechungen sowie eine für die gesamte EU geltende objektive, faktengestützte Bewertungsmethode für die Sicherheit der Stromversorgung in den Mitgliedstaaten festlegen. Dabei werden grenzüberschreitende Stromflüsse, die variable Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, die nachfrageseitige Steuerung und Speichermöglichkeiten berücksichtigt. Kapazitätsmechanismen sollten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit nur entwickelt werden, wenn sich dies aufgrund der Beurteilung der Angemessenheit eines regionalen Systems als erforderlich erweist; hierbei sollte dem Potenzial für Energieeffizienzmaßnahmen und nachfrageseitige Steuerung Rechnung getragen werden12
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Die Energieunion ist kein ausschließlich auf die EU bezogenes Vorhaben. Eine stärkere und geeintere EU kann mit ihren Partnern zum beiderseitigen Vorteil konstruktiver zusammenarbeiten.
Die Energiepolitik wird häufig als Mittel der Außenpolitik eingesetzt, insbesondere in wichtigen Energieerzeuger- und Transitländern. Dies ist bei der Erörterung der europäischen auswärtigen Energiepolitik in Betracht zu ziehen.
Daher muss die Europäische Union ihre Möglichkeiten zur Geltendmachung ihres Gewichts auf den globalen Energiemärkten verbessern. Gemeinsam mit ihren wichtigsten Partnern wird die Europäische Union auf ein verbessertes globales Lenkungssystem für den Energiebereich hinarbeiten, das zu mehr Wettbewerb und Transparenz auf den globalen Energiemärkten führen soll.
Die Handelspolitik der EU trägt durch die Aufnahme den Energiesektor betreffender Bestimmungen in Handelsvereinbarungen mit EU-Partnern zu mehr Energieversorgungssicherheit und Diversifizierung bei. Bei EU-Verhandlungen über Übereinkünfte mit Ländern, die im Hinblick auf die Versorgungssicherheit von Bedeutung sind, wird ein Schwerpunkt der Kommission auf der Aushandlung von Bestimmungen liegen, die einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit (Zugang zu Ressourcen) und den energiepolitischen Nachhaltigkeitszielen der Energieunion leisten. Die Kommission wird grundsätzlich eine aktive Handels- und Investitionsagenda im Energiebereich verfolgen, was auch das Streben nach Zugang zu ausländischen Märkten für europäische Energietechnologien und -dienstleistungen einschließt13.
Im Rahmen einer neu belebten europäischen Energie- und Klimapolitik wird die EU alle ihr zur Verfügung stehenden außenpolitischen Instrumente für den Aufbau strategischer Energiepartnerschaften mit immer wichtiger werdenden Erzeuger- und Transitländern bzw. -regionen wie Algerien und der Türkei, Aserbaidschan und Turkmenistan, dem Nahen und Mittleren Osten sowie Afrika und anderen potenziellen Lieferanten einsetzen.
Die EU wird ferner ihre Partnerschaft mit Norwegen, dem zweitgrößten Erdöl- und Erdgaslieferanten der EU, weiter ausbauen. Sie wird Norwegen auch in Zukunft in vollem Umfang in die EU-interne Energiepolitik einbeziehen. Die EU wird auch ihre Partnerschaften mit Ländern wie den USA und Kanada weiterentwickeln.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, wird die EU eine Neudefinition ihrer energiepolitischen Beziehungen zu Russland auf der Grundlage gleicher Ausgangsbedingungen in Bezug auf Marktöffnung, fairen Wettbewerb, Umweltschutz und Sicherheit zum gegenseitigen Nutzen beider Seiten prüfen.
Besonderes Augenmerk wird auf dem Ausbau der strategischen Energiepartnerschaft mit der Ukraine liegen. Dabei geht es um Fragen im Zusammenhang mit der Bedeutung der Ukraine als Transitland und der Reform des ukrainischen Energiemarktes (Ausbau des Erdgasnetzes, Schaffung eines angemessenen rechtlichen Rahmens für den Strommarkt, Steigerung der Energieeffizienz in der Ukraine als Mittel zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren usw.).
In unserer unmittelbaren Nachbarschaft wird die Kommission die Stärkung der Energiegemeinschaft durch Sicherstellung der effektiven Umsetzung des Besitzstands der EU in den Bereichen Energie, Umwelt und Wettbewerb und von Energiemarktreformen sowie durch Investitionsanreize im Energiesektor vorschlagen. Ziel ist die verstärkte Integration der Energiemärkte der EU und der Energiegemeinschaft. Die energiepolitischen Beziehungen mit den Ländern des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) werden im Rahmen der laufenden Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik behandelt.
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
Ein wichtiges Element bei der Sicherstellung der Energieversorgung (insbesondere der Gasversorgung) ist die vollständige Übereinstimmung der Abkommen, die den Kauf von Energie aus Drittländern betreffen, mit dem EU-Recht. Prüfungen der zwischenstaatlichen Abkommen und der entsprechenden kommerziellen Vereinbarungen im Hinblick auf die Einhaltung des EU-Rechts auf der Grundlage des entsprechenden Beschlusses14 werden derzeit durchgeführt, nachdem ein Mitgliedstaat ein Abkommen mit einem Drittland geschlossen hat. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Neuverhandlung derartiger Übereinkünfte sehr schwierig ist. Die Positionen der Unterzeichner sind bereits festgelegt, was politischen Druck erzeugt, keinen der Aspekte der Abkommen anzutasten. In Zukunft sollte die Kommission über die Aushandlung von zwischenstaatlichen Abkommen von einem frühen Zeitpunkt an unterrichtet werden, so dass eine bessere Exante-Bewertung der Vereinbarkeit dieser Abkommen mit den Binnenmarktvorschriften und den Kriterien für die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Die Beteiligung der Kommission an solchen Verhandlungen mit Drittländern und eine Umstellung auf Standardvertragsklauseln könnten auch dazu beitragen, unangemessenen Druck wirksamer zu vermeiden, und die Einhaltung der europäischen Vorschriften sicherstellen. Daher wird die Kommission den Beschluss über zwischenstaatliche Energieabkommen überprüfen und Optionen vorschlagen, die gewährleisten, dass die EU in Verhandlungen mit Drittländern mit einer Stimme spricht.
Im Rahmen der Überprüfung der Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung wird die Kommission ferner vorschlagen, eine angemessene Transparenz bei den Verträgen über gewerbliche Gaslieferungen, die sich auf die Energieversorgungssicherheit der EU auswirken könnten, sicherzustellen, wobei gleichzeitig die Vertraulichkeit sensibler Informationen beachtet wird.
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Trotz der Fortschritte der letzten Jahre ist das Potenzial des Energiesystems in Europa noch nicht vollständig ausgeschöpft. Die derzeitige Marktorganisation zieht nicht ausreichend Investitionen nach sich, Marktkonzentration und ein schwacher Wettbewerb werfen nach wie vor Probleme auf und die Energielandschaft in Europa ist noch immer zu stark fragmentiert. Wir müssen die Vollendung des Energiebinnenmarktes daher mit neuem politischem Elan vorantreiben.
Die "Hardware" des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Europa verfügt insbesondere hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verbindungen noch nicht über ausreichend ausgebaute Stromübertragungs- und Gasfernleitungsnetze, um für einen funktionierenden Energiebinnenmarkt zu sorgen und die verbleibenden "Energieinseln" mit dem Hauptstrom- und -gasnetz verbinden zu können.
Die Arbeit an Infrastrukturprojekten hat sich in den letzten Jahren beschleunigt und angesichts der aktuellen Ereignisse an der östlichen Grenze der EU weitere Impulse erhalten. Im Jahr 2013 hat die Europäische Union 248 Infrastrukturprojekte im Energiebereich zu Vorhaben von gemeinsamem Interesse bestimmt. Die Liste dieser Vorhaben wird im Laufe dieses Jahres und anschließend alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert15. Im Jahr 2014 wurden im Rahmen der Europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit 33 Infrastrukturprojekte ermittelt, die für eine Verbesserung der Versorgungssicherheit und eine stärkere Vernetzung der Energiemärkte von entscheidender Bedeutung sind.
Im Elektrizitätsbereich wurde das spezifische Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2020 mindestens 10 % der vorhandenen Erzeugungskapazitäten der Mitgliedstaaten in Verbünde zu integrieren. Die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind in der Mitteilung der Kommission beschrieben, die zusammen mit dieser Rahmenstrategie für die Energieunion vorgelegt wird. Im Jahr 2016 wird die Kommission darlegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um bis 2030 einen Zielwert von 15 % zu erreichen.
Der Übergang zu einem sichereren und nachhaltigeren Energiesystem setzt umfangreiche Investitionen in Stromerzeugung, Netze und Energieeffizienz voraus, die sich Schätzungen zufolge in den nächsten zehn Jahren auf 200 Mrd. EUR jährlich belaufen dürften16. Da der private Sektor die Kosten dieser Investitionen zu einem Großteil übernehmen wird, ist ein ausreichender Zugang zu Finanzmitteln von zentraler Bedeutung. Bereits heute erhalten Investoren Mittel von der Europäischen Investitionsbank, der Fazilität "Connecting Europe" sowie aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Außerdem werden durch den geplanten Europäischen Fonds für strategische Investitionen weitere Mittel zur Verfügung stehen, so dass der Zugang zu Finanzmitteln für Vorhaben von europaweiter Bedeutung erleichtert wird, etwa im Bereich der Energienetze, der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Die Kommission wird Möglichkeiten für Investitionsprogramme im Energiebereich prüfen, in deren Rahmen Ressourcen gebündelt werden sollen, um wirtschaftlich tragfähige Investitionen zu finanzieren, ohne dass es dabei zu Verzerrungen oder einer Fragmentierung des Marktes kommt.
Investoren können das im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen eingerichtete Investitionsportal nutzen, das die Transparenz des Verzeichnisses der EU-Investitionsprojekte erhöht, indem es potenziellen Investoren Informationen bietet. Zudem wird die Kommission Informationen zu Infrastrukturvorhaben zusammenstellen, die im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" und der EU-Fonds der Kohäsionspolitik gefördert werden, um die Kohärenz der zahlreichen unterschiedlichen Finanzierungsprogramme zu fördern und ihre Wirkung zu optimieren.
Die Kommission wird regelmäßig über die Umsetzung größerer Infrastrukturprojekte, die zum Aufbau der Energieunion beitragen, Bilanz ziehen, insbesondere wenn sie Folgemaßnahmen in Bezug auf Vorhaben von gemeinsamem Interesse trifft. In diesem Zusammenhang wird sie einen Jahresbericht über die Fortschritte bei der Erreichung des Zielwerts von 10 % für die Stromverbundleitungen erstellen und sich dabei besonders auf die Umsetzung der regionalen Aktionspläne konzentrieren. Darüber hinaus wird die Kommission ein spezielles Energieinfrastruktur-Forum ins Leben rufen, in dessen Rahmen die Fortschritte mit den Mitgliedstaaten, einschlägigen regionalen Kooperationsgemeinschaften und EU-Organen erörtert werden sollen. Das Forum wird Ende 2015 erstmals zusammenkommen.
Umsetzung und Überarbeitung der "Software" des Energiebinnenmarktes
Die lückenlose Anwendung und strenge Durchsetzung der vorhandenen Rechtsvorschriften im Energiebereich und den damit verbundenen Bereichen ist für den Aufbau der Energieunion von größter Bedeutung. Es hätte wenig Sinn, neue politische Maßnahmen und Konzepte auf einer schwachen rechtlichen Grundlage zu entwickeln.
Die Kommission wird in dieser Hinsicht alle verfügbaren politischen Instrumente nutzen und auf der vollständigen Umsetzung und Durchsetzung des 3. Energiebinnenmarktpakets durch die Mitgliedstaaten bestehen, insbesondere was die Entflechtung der Betreiber und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden angeht. Bevor die europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die Kofinanzierung von Energieinvestitionen in Anspruch genommen werden können, müssen bestimmte Vorabbedingungen erfüllt sein. Dies trägt dazu bei, die Einhaltung des EU-Energierechts zu gewährleisten.
Durch eine strenge Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts lassen sich Verzerrungen des Energiebinnenmarktes vermeiden. So tragen wettbewerbsrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen gegen territoriale Beschränkungen in Lieferverträgen sowie gegen die Abschottung der vorgelagerten oder nachgelagerten Märkte oder Netze (einschließlich Verbindungsleitungen) zu einem ungehinderten Energiefluss bei. Die Kommission wird ferner - über die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften - die Entwicklung und Bildung der Energiepreise bewerten.
Ein gut funktionierender Energiebinnenmarkt setzt auch einen wirksamen Regulierungsrahmen voraus. Im Rahmen des 3. Energiebinnenmarktpakets wurden Stellen geschaffen, die die Zusammenarbeit der Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber und der Regulierungsbehörden gewährleisten. Im Zuge der Erörterungen über die Marktorganisation soll die Funktionsweise dieser Einrichtungen weiter verbessert werden. Derzeit spiegeln die Entscheidungen dieser Stellen noch immer vor allem die Ansichten der einzelnen Mitgliedstaaten wider.
Zur Bewältigung der Herausforderungen des reformierten Energiesystems bedarf es einer viel stärkeren Integration der Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber. Die ebenfalls mit dem 3. Energiebinnenmarktpaket eingerichteten Europäischen Netze der Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO-E/G) müssen weiter ausgebaut werden, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Dazu müssen regionale Betriebszentren geschaffen werden, die eine wirksame Planung und Verwaltung der grenzüberschreitenden Strom- und Gasflüsse ermöglichen.
Im Rahmen des 3. Energiebinnenmarktpakets wurde zudem die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) gegründet, die die nationalen Regulierungsbehörden insbesondere in grenzübergreifenden Fragen unterstützt. Allerdings ist die Tätigkeit der ACER im Wesentlichen auf die Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen beschränkt. Ihre Entscheidungsbefugnisse sind stark begrenzt, sie kann diese z.B. nur nach Aufforderung durch die nationalen Regulierungsbehörden ausüben, oder wenn diese einen Beschluss nicht binnen einer bestimmten Frist fassen konnten. Die EU-weite Regulierung des Binnenmarktes sollte verstärkt werden. Dazu sollten die Befugnisse und die Unabhängigkeit der ACER bei der Wahrnehmung von Regulierungsfunktionen auf europäischer Ebene erheblich erweitert werden, damit sie die Entwicklung des Energiebinnenmarktes und der damit zusammenhängenden Marktregelungen wirksam beaufsichtigen und alle grenzübergreifenden Fragen behandeln kann, die mit der Schaffung eines nahtlosen Binnenmarktes im Zusammenhang stehen17.
Gemäß dem 3. Energiebinnenmarktpaket sollen zudem Netzkodizes verabschiedet werden, um den Strom- und Gasfluss über verschiedene Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetze hinweg zu harmonisieren. Die Vollendung dieser Arbeiten ist Voraussetzung für besser funktionierende grenzübergreifende Energiemärkte.
Damit die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern in den Markt integriert werden kann, müssen die Märkte sowohl auf Angebots- als auch auf Nachfrageseite sowie sowohl innerhalb der Grenzen eines Mitgliedstaates als auch darüber hinaus flexibel sein. Die Stromnetze müssen daher deutlich weiterentwickelt werden. Zudem ist es erforderlich, die Möglichkeiten für eine dezentrale Stromerzeugung und das Nachfragemanagement, einschließlich der Intraday-Märkte, auszubauen und neue Hochspannungsfernleitungen ("Supernetze") und Speichertechnologien zu entwickeln.
Die Kommission wird einen ehrgeizigen Legislativvorschlag zur Umgestaltung des Strommarktes und zur Verknüpfung von Großhandels- und Endkonsumentenmarkt erarbeiten. So kann die Versorgungssicherheit verbessert und sichergestellt werden, dass der Strommarkt besser auf die Umstellung des Energiesystems ausgerichtet wird, die insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien zum Auftreten zahlreicher neuer Erzeuger führen und - vor allem durch nachfrageseitige Steuerung - die vollständige Einbeziehung der Verbraucher in den Markt ermöglichen wird. Durch eine stärkere Integration, auch auf regionaler Ebene, einen intensiveren grenzübergreifenden Handel und die Entwicklung sowohl kurz- als auch langfristiger Märkte mit effektiver Preisbildung sollen die erforderlichen Investitionssignale für die Marktintegration neuer Stromerzeugungsquellen ausgesandt und die nötige Flexibilität sichergestellt werden.
Ein in vollem Umfang funktionierender Energiebinnenmarkt, von dem effiziente Investitionssignale ausgehen, ist die beste Voraussetzung für die Verringerung des Bedarfs an Kapazitätsmechanismen. Die Kommission hat bereits Leitlinien18 und Vorschriften19 herausgegeben, die den unerwünschten Auswirkungen schlecht konzipierter, fragmentierter und unkoordinierter öffentlicher Interventionen entgegenwirken sollen. Die wirksame Anwendung dieser Leitlinien kann jedoch nur ein erster Schritt sein, wenn es darum geht, die divergierenden nationalen Marktregelungen z.B. zu Kapazitätsmechanismen und die unkoordinierten Fördersysteme für erneuerbare Energien mit dem Binnenmarkt in Einklang zu bringen20. Wenngleich sie in manchen Fällen erforderlich und gerechtfertigt sein können, um einem Marktversagen entgegenzuwirken, stellen einige Formen öffentlicher Interventionen ein ernst zunehmendes Hindernis für einen funktionierenden Energiebinnenmarkt dar. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Kapazitätsmechanismen und die Förderung erneuerbarer Energien vollständig mit den geltenden Bestimmungen im Einklang stehen und den Energiebinnenmarkt nicht verzerren. Subventionen, die der Umwelt schaden, müssen zudem gänzlich verschwinden21. Auch ein reformiertes Emissionshandelssystem ist von großer Bedeutung, wenn es darum geht, die richtigen Investitionssignale auszusenden.
Darüber hinaus wird die Kommission die Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung der Energiekosten und -preise erhöhen und zu diesem Zweck eine regelmäßige und umfassende Überwachung und Berichterstattung entwickeln, auch zu den Auswirkungen der Energiekosten und -preise auf die Wettbewerbsfähigkeit. Ihr besonderes Augenmerk gilt dabei staatlichen Interventionen wie regulierten Tarifen, der Energiebesteuerung und der Höhe der öffentlichen Unterstützung sowie deren Auswirkungen auf die Preisfestsetzungsmechanismen, einschließlich der Defizite bei den Stromtarifen.
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Im Rahmen der Energieunion müssen die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Energiepolitik mit ihren Nachbarländern zusammenarbeiten und sich gegenseitig abstimmen.
Die technische Umsetzung der einzelnen Elemente unserer Strategie für die Energieunion ist sehr komplex. Einige Elemente, wie neue Marktregelungen für kurzfristige Gas- und Strommärkte oder die betriebliche Integration der Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber, sollten vor der vollständigen EU-weiten Marktintegration zunächst auf regionaler Ebene entwickelt und umgesetzt werden. Die Grundlage können dabei bestehende Initiativen wie das Pentalaterale Energieforum oder der Verbundplan für den baltischen Energiemarkt (BEMIP) bilden. Erfolge in diesen Regionen sollten als Katalysator für andere Regionen wirken. Die Kommission wird dafür sorgen, dass alle regionalen Initiativen auf kohärente Weise weiterentwickelt werden und zu einem vollständig integrierten Energiebinnenmarkt führen.
Insbesondere in Mittel- und Südosteuropa sollten Zusammenarbeit, Solidarität und gegenseitiges Vertrauen gestärkt werden, da diese Region eine besondere Anfälligkeit aufweist. Spezifische Kooperationsvereinbarungen würden dazu beitragen, die Integration dieser Märkte in den breiteren europäischen Energiemarkt zu beschleunigen; dies würde die Liquidität und Belastbarkeit des Energiesystems erhöhen und es ermöglichen, das Potenzial dieser Region in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien vollständig auszuschöpfen. In dieser Hinsicht wird die Kommission konkrete Initiativen einleiten, die sie als Angelegenheit von höchster Priorität betrachtet.
Für den Nordsee- und den Ostseeraum wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten und der Industrie auf eine Verringerung der Kosten dieser Offshore-Energiesysteme hinarbeiten.
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
In einer Energieunion sollten die Verbraucher in einem Mitgliedstaat fundierte Entscheidungen treffen und Energie ohne Weiteres auch von Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten beziehen können. Dazu ist es erforderlich, die derzeitigen nationalen Regulierungsrahmen weiter anzupassen, da weitaus die meisten europäischen Haushalte noch immer zu passiv sind. In einigen Mitgliedstaaten haben die Verbraucher nur eine begrenzte Anzahl an Versorgern zur Auswahl, die sie auch nur unter Schwierigkeiten wechseln können.
Zur Stärkung der Verbraucher müssen die Mitgliedstaaten und ihre Behörden die bestehenden europäischen Vorschriften, auch im Bereich des Verbraucherschutzes, vollständig einhalten und durchsetzen. Auch regionale und lokale Behörden sollten erforderliche Unterstützungsmaßnahmen treffen, um den Verbrauchern auf leicht verständliche und zugängliche Weise Informationen, nutzerfreundliche Instrumente und finanzielle Anreize für Energieeinsparungen bereitzustellen.
Intelligente Technologien werden es den Verbrauchern und ihren Energiedienstleistern erleichtern, ihren Energieverbrauch (und eine mögliche Eigenerzeugung) zu steuern und so die vorhandenen Möglichkeiten auf dem Energiemarkt zu nutzen. Dies wird zu flexibleren Märkten und möglicherweise auch zu niedrigeren Energierechnungen für die Verbraucher führen.
Die Kommission wird auch weiterhin auf eine größere Standardisierung drängen, die Einführung von intelligenten Verbrauchszählern in den Mitgliedstaaten22 unterstützen und die Weiterentwicklung von intelligenten Geräten und Netzen fördern, um Anreize für eine flexible Energienutzung zu bieten. Sie wird Synergien zwischen der Energieunion und der Agenda für den digitalen Binnenmarkt fördern und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Datenschutz und Cybersicherheit zu gewährleisten.
Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Marktpreise die richtigen Signale aussenden. In mehreren Mitgliedstaaten wird die Entwicklung eines wirksamen Wettbewerbs noch immer durch regulierte Preise beschränkt, die sich hemmend auf Investitionen und den Markteintritt neuer Teilnehmer auswirken. Regulierte Endverbraucherpreise dienen oft dazu, Haushalte oder auch Unternehmenskunden vor steigenden Energiekosten zu schützen. Die Nachteile haben jedoch Kunden mit nicht regulierten Preisen, Stromunternehmen und/oder die öffentlichen Haushalte zu tragen, da Defizite bei den Stromtarifen entstehen können. Langfristig schaden diese Maßnahmen sogar den Verbrauchern, denen sie eigentlich zugute kommen sollen. Die Kommission wird sich daher mit Hilfe wettbewerbsrechtlicher Instrumente und des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung dafür einsetzen, dass eine Preisregulierung unter das Kostenniveau schrittweise entfällt. Zudem wird sie die Mitgliedstaaten dazu auffordern, einen Fahrplan für die vollständige Beendigung der Preisregulierung zu entwickeln.
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
Energiearmut hat negative Folgen für Lebensstandard und Gesundheit. Sie hat viele Ursachen, resultiert jedoch meist aus einer Kombination von niedrigem Einkommen und allgemeiner Armut, ineffizienten Wohngebäuden und für die Energieeffizienz wenig förderlichen Eigentumsverhältnissen. Ihr kann nur mit einer Kombination von Maßnahmen begegnet werden, die vor allem auf sozialem Gebiet und im Rahmen der Zuständigkeiten nationaler, regionaler und lokaler Behörden erfolgen müssen. Bei der allmählichen Beendigung der Preisregulierung müssen die Mitgliedstaaten - vorzugsweise im Rahmen des allgemeinen Sozialsystems - Mechanismen für besonders schutzbedürftige Verbraucher vorsehen. Erfolgt dieser Schutz auf dem Energiemarkt, könnte er in Form eines Solidaritätstarifs oder als Nachlass auf die Energierechnungen gestaltet werden. Die Kosten dieser Regelungen müssten von allen nicht nachlassberechtigten Verbrauchern getragen werden. Es ist daher wichtig, dass sich die Systeme gezielt an die schutzbedürftigsten Verbraucher richten, um die Gesamtkosten niedrig zu halten und die mit regulierten Preise verbundenen Verzerrungen zu begrenzen (und so beispielsweise eine weitere Erhöhung der Defizite bei den Stromtarifen der Mitgliedstaaten zu vermeiden).
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Der Europäische Rat beschloss im Oktober 2014 auf EU-Ebene ein vorläufiges Ziel von mindestens 27 % für Verbesserungen der Energieeffizienz bis 2030. Dieses Ziel soll 2020 überprüft werden, wobei auf EU-Ebene 30 % angestrebt werden. In diesem Kontext ist hinsichtlich der Energieeffizienz ein Umdenken erforderlich: Wir müssen sie ebenfalls als Energiequelle betrachten, deren Wert dem der eingesparten Energie entspricht. Bei der Überprüfung der Marktorganisation wird die Kommission sicherstellen, dass der Energieeffizienz und der nachfrageseitigen Steuerung die gleiche Bedeutung zukommt wie der Erzeugungskapazität.
Wenngleich diese Arbeit überwiegend auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene erfolgen muss, kann die Kommission durch Schaffung eines geeigneten Rahmens ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Sie wird die Mitgliedstaaten daher auffordern, Energieeffizienz im Rahmen ihrer politischen Maßnahmen als Angelegenheit von höchster Priorität zu betrachten.
Bereits heute verfügt die EU über den weltweit fortschrittlichsten Maßnahmenkatalog für Energieeffizienz. Dank der Vorschriften in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung verfügen die Verbraucher über das nötige Hintergrundwissen, um sich für energieeffiziente Geräte zu entscheiden. Wenngleich alle Wirtschaftsbranchen Maßnahmen treffen müssen, um ihre Energieeffizienz zu erhöhen, wird sich die Kommission auf Sektoren mit einem gewaltigen Energieeffizienzpotenzial - insbesondere den Verkehrs- und Gebäudesektor - konzentrieren. Zudem wird sie Synergien zwischen Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen und der Kreislaufwirtschaft fördern. Dazu soll auch das mit dem Konzept "Energieerzeugung aus Abfall" verbundene Potenzial ausgeschöpft werden.
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Die Wärme- und Kälteerzeugung ist der Einzelbereich mit dem höchsten Energiebedarf in Europa, und der Großteil der europäischen Gasimporte entfällt auf diesen Bereich. So bedarf es hinsichtlich Fernheizung und -kühlung noch enormer Effizienzsteigerungen, die in einer künftigen Strategie der Kommission behandelt werden sollen.
Zudem müssen die Mitgliedstaaten insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene Maßnahmen ergreifen, um das Energieeffizienzpotenzial im Gebäudesektor auszuschöpfen. Insbesondere auf lokaler Ebene ist es aufgrund eines fehlenden Bewusstseins und mangelnder Erfahrungen mit der Mikrofinanzierung noch immer eine Herausforderung, Anreize für Investitionen im benötigten Umfang zu schaffen. Die Kommission wird Möglichkeiten zur Vereinfachung des Zugangs zu vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen und Standard-Finanzierungsmodelle für die Verwaltungsstellen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie für interessierte Akteure bereitstellen, neue Finanzierungssysteme auf der Grundlage der Risiko- und Einnahmenteilung fördern und neue Finanzierungs- und Fördertechniken in Form von technischer Unterstützung entwickeln. Neben der finanziellen Unterstützung bedarf es jedoch auch einer technischen Unterstützung, damit kleinere Projekte im Rahmen größerer Programme zusammengefasst werden können, um die Transaktionskosten zu verringern und die Attraktivität für den privaten Sektor zu erhöhen.
Auch die Arbeit der Initiativen "Intelligente Städte und Gemeinden" und des Bürgermeisterkonvents, die vor allem von Bürgermeistern, Organisationen der Zivilgesellschaft, Investoren, Finanzinstituten und Dienstleistern geleistet wird, ist für Fortschritte im Bereich der Energieeffizienz innerhalb und außerhalb der EU von großer Bedeutung. Sie hat die volle Unterstützung der Kommission. Ferner wird die Kommission als Beitrag zum "Aktionsplan für Energieeffizienz" der G20 eine Initiative zum Thema "Weltweite Exzellenz für politische Energieeffizienzmaßnahmen" entwickeln. Zudem wird sie sich beispielsweise im Rahmen der UN-Initiative "Nachhaltige Energie für alle" und der Internationalen Energieagentur nachdrücklich für die Verabschiedung ehrgeiziger Energieeffizienzvorgaben und -zielwerte einsetzen. Angesichts der Führungsrolle der EU im Bereich der Energieeffizienztechnologien wird dies auch Exporte, Wachstum und Beschäftigung fördern.
Mittel der EU und der EIB können dabei eine entscheidende Rolle spielen. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen kann eine wichtige Hebelwirkung auf Investitionen in die Gebäuderenovierung ausüben. Investitionen in diesem Bereich wiederum haben positive Folgen für Wachstum und Beschäftigung.
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO₂-Emissionen
Auf den Verkehrssektor entfallen mehr als 30 % des Endenergieverbrauchs in Europa. Zur Verwirklichung des Energieeffizienzpotenzials in diesem Bereich ist es erforderlich, die CO₂-Emissionsvorgaben für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auch nach 2020 kontinuierlich weiter zu verschärfen und Maßnahmen zu treffen, um den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen und Bussen zu senken. Auch ein besseres Verkehrsmanagement sollte als modernes zukunftsgerichtetes Instrument für die Verringerung der CO₂-Emissionen gefördert werden.
Dies sollte mit Maßnahmen zur besseren Nutzung des Potenzials des Binnenmarkts und zur Internalisierung externer Kosten verbunden sein. Die Kommission wird die Einführung von Straßennutzungsgebühren auf der Grundlage des Verursacher- und Nutzerprinzips unterstützen und ihre Bemühungen verstärken, einen einheitlichen europäischen Verkehrsraum auf der Grundlage einer optimierten Nutzung der Fahrzeugflotte zu schaffen. Auch durch die Beseitigung von Hindernissen für weniger treibhausgasintensive Verkehrsträger, wie den Schienenverkehr oder die See- und Binnenschifffahrt, und durch eine Erhöhung der Attraktivität und Kosteneffizienz dieser Verkehrsträger lassen sich erhebliche Kraftstoffeinsparungen erzielen. Die Kommission wird die Initiative "Shift2Rail"23 weiterhin unterstützen.
Ferner wird die Kommission weitere Maßnahmen zur Verringerung der CO₂-Emissionen des noch immer weitgehend erdölabhängigen Verkehrssektors treffen. Dazu ist es erforderlich, das gesamte Verkehrssystem schrittweise umzustellen und alternative Kraftstoffe verstärkt zu entwickeln und zu nutzen. Darüber hinaus wird die Kommission weitere Maßnahmen zur Förderung des raschen Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur, wie z.B. Tank- und Ladestationen, treffen. 24 Für die Marktakzeptanz dieser Fahrzeuge ist eine gemeinsame Einführung der Infrastruktur, der Fahrzeuge und der Kraftstoffe von entscheidender Bedeutung.
Ein wichtiger Faktor für die Verringerung der Erdölabhängigkeit und die Verringerung der CO₂-Emissionen im Verkehrssektor ist auch die Umstellung auf elektrische Antriebe, insbesondere in den Bereichen Straßenverkehr (Kurz- und Mittelstrecken) und Schienenverkehr. Europa muss die Umstellung auf elektrische Pkw-Antriebe sowie andere Verkehrsmittel beschleunigen und im Bereich der Elektromobilität und Energiespeicherungstechnologien eine Führungsrolle übernehmen. Dazu müssen Elektrofahrzeuge - sowohl als Energieverbraucher als auch als mögliche Speichersysteme - vollständig in die Mobilitätspolitik der Städte und in das Stromnetz integriert werden.
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO₂-Emissionen
Ein ehrgeiziges Klimaziel ist integraler Bestandteil unserer Energieunion. Die Klimapolitik der EU basiert auf einem EU-weiten CO₂-Markt (EUEmissionshandelssystem), ehrgeizigen aber fairen nationalen Zielen für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den Bereichen außerhalb des Emissionshandelssystems und einer Energiepolitik, die der Europäischen Union weltweit die Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien sichern soll.
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 ist die Verpflichtung der EU festgelegt, ihre Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 um mindestens 40 % zu reduzieren. Dies ist ein ehrgeiziger Beitrag zu den internationalen Klimaverhandlungen, die 2015 in einen verbindlichen Klimavertrag münden sollen. Die Einzelheiten zu diesem Beitrag sind der Mitteilung "Auf dem Weg nach Paris" zu entnehmen, die gleichzeitig mit dieser Rahmenstrategie für die Energieunion vorgelegt wird. Die Kommission wird sich bemühen, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten andere große Volkswirtschaften zu überzeugen, ebenfalls dieses Ziel anzustreben. Sie wird zu diesem Zweck eine aktive europäische Klimadiplomatie betreiben, bei der sie Instrumente der Handels- und Entwicklungspolitik in vollem Umfang einzusetzen gedenkt.
Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik ist ein gut funktionierendes EUEmissionshandelssystem. Infolge der Marktstabilitätsreserve und der zur Erreichung der beim Rahmen für 2030 beschlossenen ambitionierteren Ziele erforderlichen Maßnahmen wird das EU-Emissionshandelssystem zu realistischen Preisen für CO₂-Emissionen führen und kosteneffiziente Verringerungen der Treibhausgasemissionen begünstigen. Nach dem Willen der Europäischen Kommission soll das EU-Emissionshandelssystem seine Rolle als technologieneutraler, kosteneffizienter und EU-weiter Katalysator für Investitionen in CO₂-arme Technologien in vollem Umfang ausfüllen. Durch die Preisbildung auf EU-Ebene stärkt das System das Funktionieren des Energiebinnenmarktes und begünstigt die Verbreitung erneuerbarer Energien sowie anderer CO₂-armer und energieeffizienter Technologien. Maßnahmen zur Verhinderung von Verlagerungseffekten ("carbon leakage") sollten dem Umfang der Anstrengungen in anderen großen Volkswirtschaften entsprechen.
Die nationalen Ziele für die nicht in das EU-Emissionshandelssystem einbezogenen Sektoren sollen noch festgesetzt und der Sektor der Land- und Forstwirtschaft in den EU-Rahmen bis 2030 einbezogen werden, damit auch diese Sektoren die richtigen Anreize für eine Verringerung der Treibhausgasemissionen erhalten und ihren Beitrag zur Bekämpfung von Klimaveränderungen leisten.
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
Die Europäische Union ist entschlossen, weltweit die Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien zu übernehmen und zum globalen Zentrum für die Entwicklung der nächsten Generation fortgeschrittener und wettbewerbsfähiger Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien zu werden. Die EU hat ferner sich selbst das Ziel gesetzt, den Anteil der in der EU verbrauchten erneuerbaren Energien bis 2030 auf mindestens 27 % zu steigern.
Die EU ist bereits auf dem richtigen Weg, um beim Anteil der erneuerbaren Energien an ihrem Energiemix das für 2020 gesetzte Ziel von 20 % zu erreichen; die Kosten für neue Wind- und Photovoltaikkapazitäten sind erheblich gesunken, was großenteils dem Engagement der EU in diesem Bereich zu verdanken ist, und bei der Reform der Förderinstrumente zur weiteren Kostenreduzierung sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Um das Ziel von 27 % zu erreichen, müssen jedoch neue Herausforderungen bewältigt werden.
Um die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern schrittweise und effizient in einen Markt zu integrieren, der wettbewerbsfähige erneuerbare Energien fördert und die Innovation vorantreibt, müssen die Energiemärkte und Netze aufnahmebereit für die erneuerbaren Energien sein25. Die bestehenden Rechtsvorschriften und neuen Marktvorschriften müssen vollständig umgesetzt werden, um die Entwicklung neuer Technologien für intelligente Netze und die nachfrageseitige Steuerung für eine effiziente Umstellung des Energiesystems zu ermöglichen.
In Einklang mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen muss die Erzeugung erneuerbarer Energien durch marktbasierte Mechanismen unterstützt werden, die bei Marktversagen greifen können, Kosteneffizienz gewährleisten und Überkompensationen oder Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Kostengünstige Finanzmittel für kapitalintensive erneuerbare Energien benötigen einen stabilen Investitionsrahmen, der regulierungsbedingte Risiken verringert. Dies ist notwendig, um das Vertrauen der Investoren zu gewährleisten und Investitionen aus internationalen Fonds, von Trägern großmaßstäblicher Projekte sowie von Kooperativen und Haushalten unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu gewinnen, bei denen die Kapitalkosten niedrig bleiben. Die Kommission wird die Zusammenarbeit26 und die Konvergenz der nationalen Fördersysteme erleichtern, was eine stärkere grenzübergreifende Öffnung, auch durch eingehende Gespräche mit den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der entsprechenden Leitlinien der Kommission27 und der Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen, ermöglichen wird.
Bei Entscheidungen über Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien müssen die physischen Gegebenheiten der Ressourcenverfügbarkeit und des Netzes, die öffentliche Akzeptanz, der Standort des Verbrauchs und die administrativen Hindernisse berücksichtigt werden. Die Entwicklung von neuen Infrastrukturen, insbesondere Verbindungsleitungen, muss auch zu geringeren Kosten für die Integration von Strom aus erneuerbaren Energien in den Energiebinnenmarkt führen.
Die EU muss in fortgeschrittene und nachhaltige alternative Kraftstoffe investieren, auch in Verfahren für die Produktion von Biokraftstoffen und in die Bioökonomie ganz allgemein. Auf diese Weise wird es uns gelingen, unsere industrielle und technologische Führungsposition zu wahren und die Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei muss die EU auch die Auswirkungen von Bioenergie auf die Umwelt, die Landnutzung und die Lebensmittelerzeugung einbeziehen. Der EU-Investitionsplan sowie andere EU-Finanzierungsquellen könnten dazu beitragen, die erforderliche Finanzierung zu sichern.
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Eine neue Strategie für Forschung und Innovation (F&I) muss ein zentrales Anliegen der Energieunion sein. Wenn Europa im Bereich der erneuerbaren Energien die globale Führungsrolle übernehmen will, muss es diese sowohl bei der nächsten Generation von Technologien für diese Energien als auch bei den Speicherlösungen erobern.
Auch eine Führungsposition der EU bei den Technologien für intelligente Netze und den Smart-Home-Technologien sowie sauberen fossilen Brennstoffen und den weltweit sichersten Nukleartechnologien ist von entscheidender Bedeutung, wenn die Energieunion ein Motor für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit werden soll.
Zwar konnten bei der Verbesserung der Effektivität der Forschungsprogramme Europas bedeutende Fortschritte erzielt werden, doch kann noch viel mehr getan werden. Wir sind immer noch weit entfernt von einer voll koordinierten und konzentrierten Forschung, bei der Programme der EU und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf gemeinsame Ziele und Ergebnisse effektiv kombiniert werden. Wenn wir unsere Ziele erreichen wollen, müssen wir aus jedem in der EU investierten Euro die maximalen Ergebnisse herausholen. Das bedeutet einen integrierten Ansatz, um Synergien zu erzeugen, sowie Zusammenarbeit, um Anstrengungen zu koordinieren und Ergebnisse zu erreichen, und die Gewährleistung effektiverer Verbindungen zwischen Forschung und Industrie und dadurch Einführung neuer Technologien auf dem EU-Markt.
Um das zu erreichen, sollte das neue europäische Konzept für F&I im Energiebereich28 die Umstellung des Energiesystems beschleunigen. Dieses Konzept sollte auf Horizont 2020 aufbauen und alle Mitgliedstaaten, Interessenträger und die Kommission einbeziehen.
Die Maßnahmen sollten an den folgenden vier Kernprioritäten ausgerichtet werden, zu deren Einhaltung sich die Mitgliedstaaten und die Kommission verpflichten sollten:
- - Erreichung der globalen Führungsposition bei der Entwicklung der nächsten Generation von Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich der umweltfreundlichen Erzeugung und Nutzung von Biomasse und Biokraftstoffen sowie der Energiespeicherung; - Erleichterung einer Beteiligung der Verbraucher bei der Umstellung des Energiesystems über intelligente Netze, intelligente Haushaltsgeräte, intelligente Städte und Systeme für die Hausautomatisierung;
- - effiziente Energiesysteme und Nutzung von Technologien, damit der Gebäudebestand energieneutral wird, und - nachhaltigere Verkehrssysteme, bei denen im großen Maßstab innovative Technologien und Dienstleistungen entwickelt und eingeführt werden, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen.
Neben diesen vier gemeinsamen Prioritäten verdienen weitere Forschungsschwerpunkte eine wesentlich bessere Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, die diese Technologien einsetzen wollen:
- - Ein zukunftsorientierter Ansatz für die Kohlenstoffabtrennung und -speicherung (CCS) und die Kohlenstoffabtrennung und -nutzung (CCU) im Stromsektor und in der Industrie, der für das kosteneffiziente Erreichen der Klimaziele von 2050 kritische Bedeutung hat. Dies erfordert einen grundlegenden politischen Rahmen, einschließlich der Reform des Emissionshandelssystems und des neuen Innovationsfonds, um für Unternehmen und Investoren mehr Klarheit zu schaffen, die für die weitere Entwicklung dieser Technologie unabdingbar ist.
- - Die Kernenergie liefert derzeit fast 30 % der Elektrizität in der EU29. Die EU muss dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die höchsten Standards für die technische Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen, die Entsorgung von Abfällen und die Nichtverbreitung von Kernmaterial anwenden. Ferner sollte die EU dafür sorgen, dass sie ihre technologische Führungsposition im Nuklearbereich halten kann, auch durch den ITER30, damit sich die Energie- und Technologieabhängigkeit nicht weiter erhöht.
Ein innovationsgestützter Übergang zu einer Wirtschaft mit geringeren CO₂-Emissionen bietet große Chancen für Wachstum und Beschäftigung. Neue Branchen, neue Geschäftsmodelle und neue Berufsprofile werden entstehen. Die technologische Führungsrolle muss einhergehen mit einer Weiterentwicklung der Potenziale der industriellen Produktion oder der technologischen Lieferketten in ganz Europa. Dies erfordert das Zusammenwirken von Forschung, Industrie, Finanzsektor und Behörden. Eine in diesem Sinn ausgerichtete effiziente Industriepolitik könnte der EU Vorreitervorteile verschaffen, sowohl im Inland als auch auf den internationalen Technologiemärkten, mit den entsprechenden daraus erwachsenden positiven Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.
Die Kommission wird prüfen, inwieweit die Potenziale der öffentlichen Auftragsvergabe als Katalysator für die industrielle und kommerzielle Innovation und grünes Wachstum innerhalb der EU und über ihre Grenzen hinaus genutzt werden können. Sie wird die Handelspolitik der EU in vollem Umfang einsetzen, um den Zugang zu ausländischen Märkten für Technologien und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Energieunion zu verbessern und den EU-Markt vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen, ferner wird sie andere Länder bei ihren Bemühungen um den Aufbau moderner und nachhaltiger Energiesysteme unterstützen. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und den Regionen zusammenarbeiten, um Synergien zwischen den verschiedenen EU-Fonds zu gewährleisten und die Möglichkeiten der Kohäsionspolitik für die Innovation voll auszunutzen.
Wandel bedeutet auch Anpassungen bei manchen Sektoren, Geschäftsmodellen oder Berufsprofilen. Es müssen berufliche oder andere Ausbildungsgänge für neue oder angepasste Berufsprofile entwickelt werden, die den neuen Anforderungen der Wirtschaft gerecht werden und Menschen mit soliden beruflichen Fachkenntnissen ausstatten. Für eine gerechte und faire Umstellung des Energiesystems wird es daher erforderlich sein, Arbeitnehmer in bestimmten Sektoren umzuschulen oder weiterzubilden, und bei Bedarf auf geeigneter Ebene soziale Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei sind die Kenntnisse und Erfahrungen der Sozialpartner von entscheidender Bedeutung. Die Kommission wird die Sozialpartner unterrichten und sie auffordern, die Umstellung des Energiesystems in ihren sozialen Dialog auf europäischer Ebene einzubeziehen.
3. Lenkung der Energieunion
Die Energieunion bedarf einer integrierten Lenkung und Überwachung, damit alle energiebezogenen Maßnahmen auf europäischer, regionaler, nationaler und lokaler Ebene auch zur Erreichung der Ziele der Energieunion beitragen. Dabei sollten folgende Ziele verfolgt werden:
- - Zusammenführung der energie- und klimapolitischen Maßnahmen sowie Maßnahmen in anderen einschlägigen Bereichen der Politik, um eine stärkere und dauerhaftere politische Kohärenz zu erreichen. Dies bedeutet auch langfristige Sicherheit und Orientierung für Investoren; - Verwirklichung des Energiebinnenmarkts und Umsetzung des Energie- und Klimarahmens für 2030, insbesondere Umsetzung der für 2030 vereinbarten Ziele in Bezug auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nicht in das Emissionshandelssystem einbezogene Sektoren und Verbundnetze;
- - Straffung der derzeitigen Planungs- und Berichterstattungsauflagen und Vermeidung von unnötigem Verwaltungsaufwand;
- - Führung eines Energiedialogs mit den Interessenträgern, um fundierte politische Entscheidungen zu ermöglichen, und Unterstützung eines aktiven Engagements bei der Umstellung des Energiesystems; - Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, auch auf regionaler Ebene, sowie mit der Kommission;
- - qualitative Verbesserung der für die Energieunion benötigten Daten, Analysen und Erkenntnisse durch Bündelung der einschlägigen Kenntnisse und Gewährleistung eines leichten Zugangs zu ihnen für alle Interessenträger, und - jährliche Berichterstattung an das Europäische Parlament und den Rat über den Stand der Energieunion, um die zentralen Fragen zu erörtern und die politische Debatte steuern zu können.
Die Kommission wird eine dynamische Lenkung der Energieunion auf den Weg bringen. Zwar werden eindeutige Verbindungen zwischen dieser Lenkung und dem Europäischen Semester bestehen, jedoch bleiben die beiden Prozesse unabhängig von einander.
4. Verwirklichung der Energieunion
Die Verwirklichung der Energieunion setzt die Durchführung der in dieser Strategie dargelegten Maßnahmen voraus, die nachstehend in 15 Punkten zusammengefasst werden. Der beigefügte Fahrplan enthält die Initiativen, die als Teil der Strategie zu entwickeln sind, mit einem genauen Zeitplan für Annahme und Umsetzung sowie die jeweiligen Zuständigkeiten. Nach Auffassung der Kommission bedingen sich diese Maßnahmen gegenseitig und entsprechen den Ambitionen, die die EU bei der Umformung des europäischen Energiesystems benötigt.
Der Erfolg der Durchführung hängt ab vom politischen Engagement aller betroffenen Akteure - einschließlich der EU-Organe, der Mitgliedstaaten, der Europäischen Investitionsbank und anderer Interessenträger - auch auf regionaler und lokaler Ebene, wobei die Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der besseren Rechtsetzung beachtet werden müssen.
Die EU muss in der Lage sein, auf unerwartete Ereignisse zu reagieren, neue Chancen zu nutzen und künftige Entwicklungen zu erkennen und sich darauf einzustellen. Falls erforderlich, wird die Kommission von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen, um auf solche Ereignisse angemessen zu reagieren.
Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, diese Strategie für die Verwirklichung der Energieunion zu unterstützen und sich in enger Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Akteuren aktiv an ihrer Umsetzung zu beteiligen.
15 Maßnahmen für die Energieunion
- 1. Die lückenlose Anwendung und strenge Durchsetzung der vorhandenen Rechtsvorschriften im Energiebereich und den damit verbundenen Bereichen hat für die Verwirklichung der Energieunion oberste Priorität.
- - Die Kommission wird sich aller Instrumente bedienen, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften im Energiebereich voll anwenden, insbesondere das dritte Energiebinnenmarktpaket, und wird die Wettbewerbsvorschriften des Vertrags konsequent durchsetzen.
- 2. Die EU muss ihre Gasversorgung diversifizieren und ihre Anfälligkeit bei Versorgungsunterbrechungen verringern.
- - Die Kommission wird 2015-2016 auf der Grundlage einer Überprüfung der bestehenden Verordnung zur Sicherheit der Gasversorgung ein Paket zur Belastbarkeit und Diversifizierung für den Gasbereich vorschlagen.
- - Die Kommission wird eine umfassende Strategie für Flüssiggas (LNG) und dessen Lagerung ausarbeiten.
- - Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, weiteren Lieferanten den Zugang zu ermöglichen, auch unter Einbeziehung der Route des Südlichen Gaskorridors, des Mittelmeerraums und Algeriens, um die bestehende Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu verringern.
- 3. Zwischenstaatliche Abkommen sollten in vollem Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften stehen und transparenter sein.
- - Die Kommission wird 2016 eine Revision des Beschlusses über zwischenstaatliche Abkommen vorschlagen, um zu gewährleisten, dass die Konformität der Abkommen mit dem EU-Recht bereits vor ihrer Aushandlung gegeben ist, dass die Kommission bei solchen Verhandlungen einbezogen wird, dass Standard-Vertragsklauseln betreffend EU-Vorschriften entwickelt werden und dass Verträge über gewerbliche Gaslieferungen transparenter werden.
- 4. Die geeignete Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für die Vollendung des Energiebinnenmarktes, die Integration erneuerbarer Energien und die Versorgungssicherheit.
- - Die Kommission wird die Realisierung der wichtigsten Infrastrukturvorhaben, insbesondere der Vorhaben von gemeinsamem Interesse, mit Hilfe der vorhandenen finanziellen Mittel unterstützen, z.B. der Fazilität "Connecting Europe", den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und dem geplanten europäischen Fonds für strategische Investitionen, um die benötigten privaten und öffentlichen Mittel aufzubringen. - Die Kommission wird Informationen über EU-finanzierte Infrastrukturvorhaben bündeln, um mehr Kohärenz zu schaffen und die Wirksamkeit der Vorhaben zu maximieren.
- - Die Kommission wird ein spezielles Energieinfrastruktur-Forum einrichten, um Fortschritte bei den wichtigsten Infrastrukturvorhaben mit den Mitgliedstaaten, regionalen Kooperationsgruppen und den EU-Organen zu erörtern. Das Forum wird Ende 2015 erstmals zusammenkommen.
- 5. Die Schaffung eines durchgängig funktionierenden Energiebinnenmarktes, der den Bürgern Vorteile bringt, die Integration der erneuerbaren Energie in den Markt und die Korrekturen bei der bisher noch unkoordinierten Entwicklung von Kapazitätsmechanismen in den Mitgliedstaaten machen eine Überprüfung der derzeitigen Marktorganisation erforderlich.
- - Die Kommission wird 2016 Rechtsvorschriften zur Sicherheit der Stromversorgung vorschlagen.
- - Die Kommission wird 2015 ein Konzept für einen neuen europäischen Strommarkt vorschlagen, dem 2016 Vorschläge für Rechtsvorschriften folgen sollen.
- 6. Der durch das dritte Energiebinnenmarktpaket vorgegebene Regulierungsrahmen muss weiterentwickelt werden, um einen durchgängig funktionierenden Energiebinnenmarkt für Bürger und Unternehmen zu schaffen.
- - Die Kommission wird 2015-2016 den Regulierungsrahmen überprüfen, insbesondere die Funktionsweise der ACER und der ENTSO, und wird geeignete Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Regulierungsrahmens vorschlagen.
- 7. Regionale Ansätze für die Marktintegration sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem voll integrierten EU-weiten Energiemarkt.
- - Die Kommission wird Leitlinien für die regionale Zusammenarbeit entwickeln und aktiv mit regionalen Kooperationsgremien, den Mitgliedstaaten und Interessengruppen zusammenarbeiten.
- 8. Mehr Transparenz bei Energiekosten und -preisen sowie in Bezug auf die Höhe der öffentlichen Förderung wird die Marktintegration stärken und es ermöglichen, Maßnahmen zu identifizieren, die den Binnenmarkt verzerren.
- - Die Kommission wird zweijährliche Berichte über Energiepreise vorlegen, die Rolle von Steuern, Abgaben und Subventionen eingehend analysieren und auf die Beseitigung von regulierten Unterkostenpreisen hinwirken.
- - Im Rahmen von Initiativen auf nationaler und lokaler Ebene sollten schwache Verbraucher durch soziale Maßnahmen geschützt werden.
- 9. Die EU hat für sich selbst das Ziel gesetzt, bis 2030 Energieeinsparungen von mindestens 27 % zu erreichen.
- - 2015 und 2016 wird die Kommission alle relevanten Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz überprüfen und bei Bedarf Revisionen vorschlagen, um die Erreichung des Ziels für 2030 zu unterstützen.
- - Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten europäische Mittel für die Wohnungsrenovierung stärker in Anspruch nehmen.
- 10. Bei Gebäuden besteht ein enormes Potenzial für Verbesserungen der Energieeffizienz. Durch die Nachrüstung bestehender Gebäude, um sie energieeffizient zu machen und nachhaltige Möglichkeiten der Raumheizung und -kühlung in vollem Umfang auszuschöpfen, können die Kosten der EU für Energieeinfuhren gesenkt, die Energieversorgungssicherheit gestärkt und die Energiekosten für Privathaushalte und Unternehmen verringert werden.
- - Die Kommission wird eine Initiative zur "intelligenten Finanzierung intelligenter Gebäude" auflegen, um es durch Erleichterung des Zugangs zu bestehenden Finanzierungsinstrumenten zu ermöglichen, die Energieeffizienz bestehender Gebäude zu verbessern.
- - Die Kommission wird eine Strategie zur Erleichterung von Investitionen in Wärme- und Kälteerzeugung vorschlagen.
- 11. Die EU muss im Verkehrssektor bei der Verbesserung der Energieeffizienz und der Umstellung auf CO₂-arme Technologien, der schrittweisen Einführung alternativer Kraftstoffe und der Integration der Energie- und Verkehrssysteme raschere Fortschritte erzielen.
- - Die Kommission wird ein umfassendes Paket für den Straßenverkehr vorschlagen, das auf effizientere Preise für die Infrastruktur, die Einführung intelligenter Verkehrslösungen und die Verbesserung der Energieeffizienz abstellt.
- - Die Kommission wird weitere Maßnahmen ergreifen, um die geeigneten Marktbedingungen für eine stärkere Verbreitung alternativer Kraftstoffe zu schaffen und die Anschaffung sauberer Fahrzeuge noch intensiver zu fördern. Diese Ziele sollen durch einen Mix nationaler, regionaler und lokaler Maßnahmen, unterstützt durch die EU, erreicht werden.
- 12. Auf dem Europäischen Rat vom Oktober hat die EU einen Rahmen für die Klima-und Energiepolitik bis 2030 beschlossen. Dieser Rahmen muss nun umgesetzt werden. Die EU wird einen ehrgeizigen Beitrag zu den internationalen Klimaverhandlungen leisten.
- - Die Kommission w i.d.R. chtsvorschriften vorschlagen, damit das auf dem Europäischen Rat vom Oktober 2014 beschlossene Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen sowohl innerhalb des Emissionshandelssystems als auch in den Sektoren außerhalb dieses Systems erreicht wird.
- 13. Die EU hat für erneuerbare Energien ein Ziel von mindestens 27 % auf EU-Ebene bis 2030 beschlossen.
- - Die Kommission wird 2016-2017 ein neues Paket über erneuerbare Energien vorschlagen. Dieses wird auch eine neue Strategie für nachhaltige Biomasse und Biokraftstoffe sowie Rechtsvorschriften umfassen, um eine kosteneffiziente Erreichung des EU-Ziels für 2030 zu gewährleisten.
- 14. Die EU muss eine zukunftsgerichtete Forschungs- und Innovationsstrategie für den Bereich Energie und Klima entwickeln, um Europa seine technologische Führungsrolle zu erhalten und die Exportchancen zu erweitern.
- - Die Kommission wird einen europäischen F&I-Ansatz für Energie vorschlagen, der einen erweiterten Strategieplan für Energietechnologien und eine strategische F&I-Agenda für den Verkehrsbereich enthält, mit einer begrenzten Anzahl wesentlicher Prioritäten und klarer Ziele.
- - Die Kommission wird eine Initiative zur globalen Führungsrolle in Technologie und Innovation im Bereich Energie und Klima entwickeln, um Beschäftigung und Wachstum anzukurbeln.
- 15. Die EU wird alle Instrumente der auswärtigen Politik einsetzen, um zu gewährleisten, dass eine starke geeinte EU konstruktiv gegenüber ihren Partner auftritt und im Bereich Energie und Klima mit einer Stimme spricht.
- - Die Kommission wird mit HV/VP und den Mitgliedstaaten der Energie- und Klimadiplomatie der EU neue Dynamik verleihen.
- - Die Kommission wird mit HV/VP eine aktive Agenda entwickeln, um die Energiekooperation der EU mit Drittstaaten zu stärken, auch im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz.
Die Kommission wird die Außenhandelspolitik der EU in vollem Umfang nutzen, um den Zugang zu Energieressourcen und zu ausländischen Märkten für Technologien und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Energieunion zu verbessern.
Brüssel, den 25.2.2015
COM (2015) 80 final
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Maßnahmen | Zuständige Stelle | Zeitplan | VersS | EBM | EE | THC | Ful |
Infrastruktur | |||||||
Effektive Verwirklichung des Stromverbundziels von 10% | Kommission Mitgliedstaaten Nationale Regulierungsbehörden Übertragungsnetzbetreiber | 2015-20 | X | X | X | ||
2. Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) - führt zu delegiertem Rechtsakt der Kommission | Kommission Mitgliedstaaten | 2015 | X | X | X | ||
Mitteilung über die Fortschritte bei der Fertigstellung der Liste der wichtigsten Energieinfrastrukturen und über die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Stromverbundziels von 15 % bis 2030 | Kommission | 2016 | X | X | |||
Einrichtung eines Energieinfrastruktur-Forums | Kommission Mitgliedstaaten | 2015 | X | X | |||
Strom | |||||||
Initiative zur Marktorganisation und zu regionalen Strommärkten sowie Koordinierung der Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, Förderung des grenzüberschreitenden Handels und Erleichterung der Integration der erneuerbaren Energien | Kommission | 2015-2016 | X | X | X | X | |
Überprüfung der Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung | Kommission | 2016 | X | X | X | ||
Endkundenmarkt | |||||||
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Energieverbraucher: Stärkung der Verbraucher durch Einbeziehung der nachfrageseitigen Steuerung; Förderung "intelligenter Technologien"; Verknüpfung von Großhandelsmarkt und Endkundenmarkt; allmähliche Abschaffung der regulierten Preise; | Kommission Mitgliedstaaten | 2015-2016 | X | X | X | X | |
Ilankierende Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Kunden | |||||||
Gas | |||||||
Überarbeitung der Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung | Kommission | 2015-2016 | X | X | |||
Strategie für Flüssigerdgas und dessen Speichenrag | Kommission | 2015-2016 | X | ||||
Regulierungsrahmen | |||||||
Überprüfung der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und des Regulierungsrahmens für den Energiesektor | Kommission | 2015-16 | X | X | X | ||
Erneuerbare Energien | |||||||
Paket zu den erneuerbaren Energien: neue Richtlinie über erneuerbare Energien mit Zielvorgaben für 2030; beste Praktiken im Bereich der Nutzung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf und der Förderprogramme; | Kommission | 2015-2017 | X | X | X | ||
Nachhaltigkeitsstrategie für Bioenergie | |||||||
Mitteilung über Energieerzeugung aus Abfällen | Kommission | 2016 | X | X | |||
Klimaschutz | |||||||
Legislativvorschlag zur Überarbeitung des EU- Emissionshandelssystems, 2021-2030 | Kommission | 2015 | X | X | X | ||
Legislativvorschläge für die Entscheidung über die Lastenteilung und die Einbeziehung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 | Kommission | 2016 | X | ||||
Maßnahmen im Verkehrsbereich | |||||||
Faüre und effiziente Preise für nachhaltigen Verkehr - Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie und Rahmen für ein europäisches elektronisches Mautsystem | Kommission | 2016 | X | X | |||
Überprüfung der Vorschriften für den Marktzugang für den Straßenverkehr zur Verbesserung der Energieeffizienz | Kommission | 2016 | X | X | |||
Masterplan für die Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme | Kommission Mitgliedstaaten Industrie | 2016 | X | X | X | ||
Überprüfung der Verordnungen zur Festsetzung von Emissionsnormen im Hinblick auf die Festlegung von Zielvorgaben für Personenkraftwagen und Lieferwagen für die Zeit nach 2020 | Kommission | 2016 - 2017 | X | X | X | ||
Einrichtung eines Überwachungs- und Berichterstattungssystem für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) im Hinblick auf die Verbesserung der Käuferinformationen | Kommission | 2016-2017 | X | X | X | ||
Überprüfung der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge | Kommission | 2017 | X | X | |||
Mitteilung über die Verringerung der CO₂- Emissionen des Verkehrssektors, einschließlich eines Aktionsplans fir Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation sowie f r sonstige alternative, nachhaltige Kraftstoffe | Kommission | 2017 | X | X | X | ||
Energieeffizienz | |||||||
Überprüfung der Energieeffizienz-Richtlinie | Kommission | 2016 | X | X | X | X | |
Überprüfung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einschließlich einer "Smart-Finance-Initiative für intelligente Gebäude" | Kommission | 2016 | X | X | X | X | |
Überprüfung der Rahmenvorschriften zur Energieeffizienz von Produkten (Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign-Richtlinien) | Kommission | 2015 | X | X | X | X | |
Ausbau des gezielten Einsatzes von Finanzierungsinstrumenten zur Investitionsförderung im Bereich Energieeffizienz | Kommission | 2015 | X | X | |||
Wärme- undKälteerzeugung | |||||||
EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung - Beitrag der Wärme- und Kälteerzeugung zur Verwürklichung der Ziele der EU in den Bereichen Energie und Klimaschutz | Kommission | 2015 | X | X | X | X | X |
Auswärtige Energie- und Klimapolitik | |||||||
EU-Diplomatie im Bereich Energie- und Klimapolitik | Kommission HV/VP Mitgliedstaaten | 2015 | X | X | X | X | |
Überprüfung desBeschlusses über einen Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern | Kommission HV/VP | 2016 | X | X | |||
Neue und verstärkte Energiedialoge mit Ländern, die für die EU-Energiepolitik von Bedeutung sind | Kommission HV/VP | 2015 | X | X | X | X | X |
Vereinbarung über eine engere strategische Partnerschaft mit der Ukraine | Kommission HV/VP Europäisches Parlament Rat | 2015 | X | X | |||
Trilaterale Vereinbarung über die transkaspischen Pipelines mit Aserbaidschan und Turkmenistan | Kommission HV/VP Europäisches | 2015 | X | X | |||
Parlament Rat | |||||||
Initiative zur Stärkung der Energiegemeinschaft | Kommission Vertragsparteien der Energiegemeinschaft HV/VP | 2015 | X | X | |||
Stärkung der Zusammenarbeit Europa- Mittelmeer in den Bereichen Gas, Strom, Energieeffizienz und erneuerbare Energien | Kommission HV/VP | 2015-2016 | X | X | |||
Annahme und Unterzeichnung einer neuen Internationalen Energiecharta im Namen der EU und von Euratom | Kommission HV/VP | 2015 | X | X | |||
Industrielle Wettbewerbsfähigkeit | |||||||
Neues europäisches Ful-Konzept für den Energiebereich zur Beschleunigung des Umbaus des Energiesystems, bestehend aus - einem integrierten Plan für strategische Energietechnologien (SET) | Kommission | 2015-2017 | X | ||||
- einer strategischen Ful-Agenda für den Verkehrsbereich | |||||||
Analyse der Energiepreise und -kosten (einschließlich Steuern und Subventionen) | Kommission | 2016 und danach alle 2 Jahre | X | ||||
Initiative zur weltweiten Führungsralle der EU in den Bereichen Energie und Klimaschutz im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung | Kommission | 2015-2016 | X | X | X | ||
Verstärkte Handelspolitik zur Erleichterung der Ausfuhr von EU-Technologien | Kommission | 2015-2019 | X | X | X | ||
Bereichsübergreifende Maßnahmen | |||||||
Überprüfung der Leitlinien fir staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen | Kommission | 2017- 2019 | X | X | X | X | X |
Bericht über die Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung, einschl. einer Plattform und eines Fahrplans für die Partnerschaft Europa-Mittelmeer sowie Strategien für LNG, Energiespeicherung und den Südlichen Gaskorridor | Kommission | 2015- 2016 | X | X | X | IC | X |
Daten, Analysen und Erkenntnisse für die Energieunion: Bündelung von Initiativen und Gewährleistung der leichten Zugänglichkeit aller in der Kommission und den Mitgliedstaaten vorhandenen relevanten Informationen | Kommission | 2016 | X | X | X | X | X |
Nuklearbereich | |||||||
Verordnung des Rates zur Aktualisierung der Informationsanforderungen des Artikels 41 Euratom-Vertrag im Lichte der Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung | Kommission | 2015 | X | X | |||
Mitteilung über das hinweisende Nuklearprogramm (PINC) im Sinne von Artikel 40 Euratom-Vertrag | Kommission | 2015 | X | X |
- 1. Mitteilung "Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 ", COM (2014) 520.
- 2. Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung, COM (2014) 330.
- 3. Schätzungen der Kommission. Die IEA geht davon aus, dass bis 2025 1,3 Billionen EUR für Erzeugung, Transport und Verteilung notwendig sein werden.
- 4. Berechnungen der GD Energie auf der Grundlage der Platts-Marktberichte und der Daten der IEA für das erste Halbjahr 2014.
- 5. Bericht Eur"Observeur 2014.
- 6. Gegenüber einem Anteil der EU von 32 % an allen Patenten weltweit.
- 7. UNEP-BNEF: Global Trends in Renewable Energy Investment 2014.
- 8. KOM (2014) 330.
- 9. Die EU wird als Vorreiterin weiterhin weltweit Normen und Effizienzverbesserungen vorantreiben und somit zur Verringerung des Ölverbrauchs und damit der Abhängigkeit der EU vom Erdöl beitragen.
- 10. Richtlinie 2009/119/EG vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten.
- 11. COM (2014) 654 final.
- 12. Siehe die Mitteilung "Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarktes und optimale Nutzung staatlicher Interventionen" (C(2013) 7243 final).
- 13. Initiativen wie der "Handel mit umweltfreundlichen Waren" sollen Produkte fördern, durch die sich die CO₂-Emissionen verringern, die Umwelt geschützt wird und Arbeitsplätze und Wachstum in der EU entstehen.
- 14. Beschluss Nr. 994/2012/EU zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern.
- 15. In diese Aktualisierung werden auch Projekte von Interesse für die Energiegemeinschaft (PECI) einbezogen, die für die Stärkung der Versorgungssicherheit der Energieunion von Bedeutung sind, wenn sie auch die Kriterien für eine Einstufung als Vorhaben von gemeinsamem Interesse erfüllen.
- 16. EU-Investitionsoffensive, COM (2014) 903.
- 17. So könnte sie beispielsweise Entscheidungen über neue Infrastrukturen, die für mehr als zwei Mitgliedstaaten relevant sind, über Ausnahmeregelungen für Gastransporte in Gegenflussrichtung ("Reverse Flow") gemäß der Verordnung über die Gasversorgungssicherheit und über die grenzübergreifende Kostenzuweisung im Rahmen der TEN-E-Verordnung treffen.
- 18. Siehe die Mitteilung "Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarktes und optimale Nutzung staatlicher Interventionen" (C(2013) 7243 final).
- 19. Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energie, ABl. C 200 vom 28.6.2014, S. 1-55.
- 20. Wenngleich die Anwendung der Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen auf die bislang genehmigten Fördersysteme dazu beitragen konnte, die negativen Folgen der Fragmentierung zu begrenzen, sind in diesem Bereich noch weitere Maßnahmen erforderlich.
- 21. Siehe Fahrplan für Ressourceneffizienz (KOM (2011) 571) und Mitteilung von 2012 zum Energiebinnenmarkt (COM (2012)663), und entsprechende G20-Verpflichtung.
- 22. Siehe den Bericht "Die Einführung intelligenter Verbrauchsmesssysteme in der EU-27 mit Schwerpunkt Strom im Vergleich", COM (2014) 356.
- 23. Verordnung des Rates (EU) Nr. 642/2014 vom 16. Juni 2014 zur Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail.
- 24. Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
- 25. Für eine Integration der erneuerbaren Energien müssen die Kurzfristmärkte tief, liquide und in Echtzeit funktionieren. Die bestehenden Stromversorgungsnetze, die für die konventionelle Stromerzeugung auf nationaler Ebene konzipiert wurden und oft für diese verwaltet werden, sind nicht optimal für eine Zukunft gerüstet, in der die Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen immer wichtiger wird und Ausgleichsmaßnahmen für ihre inhärente Variabilität erforderlich sind.
- 26. Mehrere Mitgliedstaaten erwägen die Nutzung der durch die Richtlinie über erneuerbare Energien eingeführten Mechanismen der Zusammenarbeit, um ihre nationalen Ziele kosteneffizient zu erreichen. Die Kommission hat diesen Prozess unterstützt, indem sie den Mitgliedstaaten bei der Suche nach Lösungen für technische und finanzielle Fragen im Zusammenhang mit diesen grenzübergreifenden Mechanismen geholfen hat.
- 27. European Commission guidance for the design of renewables support schemes, SWD(2013) 439; Guidance on the use of renewable energy cooperation mechanism, SWD(2013) 440.
- 28. Es sollte einen aktualisierten Strategieplan für Energietechnologien und eine strategische F&I-Agenda für den Verkehr umfassen.
- 29. Siehe Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung, COM (2014) 330.